AI assistant
7C Solarparken AG — Audit Report / Information 2020
Jul 15, 2021
6_rns_2021-07-15_c3b80668-492a-43a8-a413-2cc5de4f3322.html
Audit Report / Information
Open in viewerOpens in your device viewer
Publication
7C Solarparken AG
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat auch im Berichtsjahr die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
Im Berichtsjahr wurden wegen der Corona-Pandemie alle Aufsichtsratssitzungen (bis auf die im Januar 2020) als Videokonferenz durchgeführt. Dabei war der Aufsichtsrat in seiner Funktion zu keiner Zeit durch die Corona-Pandemie eingeschränkt und konnte sich jederzeit mit dem Vorstand über die wichtigen Themen des Geschäftsjahrs austauschen und beraten. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.
Über den positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2020 und das Erreichen bzw. Übertreffen der Prognose 2020 freut sich der Aufsichtsrat. Die vom IPP-Portfolio erzeugte Energie reicht aus, um mehr als 69.000 Drei-Personen-Haushalte mit Strom zu versorgen und mehr als 189.000 Tonnen CO2 einzusparen. Damit trägt das Unternehmen wesentlich zum Wandel zu einer nachhaltigen Volkswirtschaft bei.
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Auch außerhalb der gemeinsamen Videokonferenz-Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt.
In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.
WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM
Der Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:
| • | den Änderungen im neuen deutschen Corporate Governance Codex 2020 im Vergleich zur Vorfassung; |
| • | der Überprüfung der Geschäftsentwicklung aller Konzerngesellschaften sowie der Liquiditäts- und Finanzlage; |
| • | der strategischen Unternehmensplanung inklusive der Betrachtung/-Diskussion von M&A, Finanzierungs- sowie allgemeinen Geschäftschancen; |
| • | der im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen; |
| • | der Beobachtung des Risikomanagements, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistungs- sowie Einzelrisiken aus der früheren Generalunternehmertätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG); |
| • | den Folgen der Corona-Pandemie auf das Geschäftsergebnis 2020 sowie die Projektentwicklungsaktivitäten; |
| • | der Verfolgung/Erfüllungen der Zielvorgaben der strategischen Geschäftspläne 2018-2020 und 2020-2022, insbesondere der sich hieraus ergebenden Chancen; |
| • | der Festsetzung der Erweiterung des strategischen Geschäftsplans 2020-2022 mit den Schwerpunkten: „Belgien als zweiter Kernmarkt; Erhöhung des eigenen IPP-Portfolios auf 400 MWp“; |
| • | Kapitalmaßnahmen, welche nachstehend genauer erläutert werden. Insgesamt stimmte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 zwei Barkapitalerhöhungen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. EUR 23,2 Mio. sowie der Emission eines neuen Schuldscheindarlehens in Höhe von EUR 11,5 Mio. zu. |
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
| • | Zustimmung zur Beschlussfassung über die Aufstockung des im Jahr 2018 ausgegebenen Schuldscheindarlehens durch eine Tranche in Höhe von EUR 11,5 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren (3. März 2020); |
| • | Verabschiedung der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f, 315d HGB (8. April 2020); |
| • | Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst zusammengefassten Lagebericht; der Jahresabschluss war damit festgestellt. (8. April 2020); |
| • | Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst zusammengefassten Lagebericht (8. April 2020); |
| • | Verabschiedung der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung und der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2020 am 17. Juli 2020 (2. Juni 2020); |
| • | Wiederwahl von Herrn Joris De Meester zum Aufsichtsratsvorsitzenden und von Frau Bridget Woods zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat gem. §111 Abs. 5 AktG wird auf 30% festgesetzt. Als Frist zur Erreichung der Zielsetzung wird der 30. Juni 2022 festgelegt (17. Juli 2020); |
| • | Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung von EUR 61.356.441 auf bis zu EUR 64.256.441 durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (1. Oktober 2020); |
| • | Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 zu einer Kapitalerhöhung von EUR 64.256.441 auf bis zu EUR 67.492.085 unter Gewährung eines Bezugsrechts für bestehende Aktionäre durch Ausgabe von bis zu 3.235.644 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen (2. Dezember, 2020). |
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.
PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT
VORSTAND
Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen.
AUFSICHTSRAT
Auf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 haben die Aktionäre der Erweiterung des Aufsichtsrats von drei auf vier Mitglieder zugestimmt. Herr Paul De fauw wurde auf derselben Hauptversammlung zum vierten Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Herr De fauw war als CEO von der Vlaamse Energieholding BV, die eine wesentliche Aktionärin des Konzerns ist, im Zeitpunkt seiner Bestellung mit der 7C Solarparken bereits vertraut. Nach seiner Bestellung wurde er vom Aufsichtsratsvorsitzenden sowie von der stellvertretenden Vorsitzenden in die Historie der Gesellschaft und die vergangenen und aktuellen Themen des Aufsichtsrats sowie in die Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats eingeführt. Gesellschaftsunterlagen wie z.B. Aufsichtsratsprotokolle für die aktuelle Diskussion relevanter Sitzungen wurden ihm übergeben.
DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Im Jahr 2020 haben sich Aufsichtsrat und Vorstand mit den Änderungen des deutschen Corporate Governance Kodex i.V.m. den Gesetzesänderungen des deutschen Aktiengesetztes (ARUG II) auseinandergesetzt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben am 19. Januar 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2020 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens (www.solarparken.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts.
Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten.
JAHRESABSCHLUSS 2020
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2020 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2020 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt.
Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 8. April 2021 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung.
Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2020. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Der Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 11.503.302 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 7.636.247, zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 3.867.055 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.
Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir die Grundlagen zu schaffen für den zukünftigen Unternehmenserfolg.
Bayreuth, 8. April 2021
Hr. Joris De Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
An die 7C Solarparken AG, Bayreuth
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt „Weitere gesetzliche Angaben“ des zusammengefassten Lageberichts enthaltene „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315d, 289f HGB“ haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung im zusammengefassten Lagebericht. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| • | Darstellung und Bewertung des Finanzanlagevermögens |
| • | Darstellung und Bewertung von Forderungen verbundener Unternehmen |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
| 1.) | Sachverhalt und Problemstellung |
| 2.) | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| 3.) | Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
A. Darstellung und Bewertung des Finanzanlagevermögens
1.) Im Jahresabschluss werden unter dem Bilanzposten „Finanzanlagevermögen“ Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 50.585 ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Finanzanlagen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7C Solarparken AG sowie aufgrund der Vielzahl der Tochtergesellschaften und der Komplexität der Bewertung war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2.) Im Rahmen unserer Prüfung der Bewertung des Finanzanlagevermögens haben geprüft ob Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung bestehen. Hierfür haben wir zunächst dem Buchwert der jeweiligen Finanzanlage deren anteiliges Eigenkapital gegenübergestellt. Sofern das anteilige Eigenkapital mindestens dem Buchwert entspricht besteht u.E. kein Indiz für eine Wertminderung. Für den Fall, dass das anteilige Eigenkapital den Buchwert unterschreitet, haben wir zunächst einen Vergleich des Buchwertes mit dem anteiligen Eigenkapital zuzüglich in den Solaranalgen vorhandener stiller Reserven vorgenommen. Alle betrachteten Finanzanlagen hatten einen Buchwert der entweder mindestens dem anteiligen Eigenkapital oder dem anteiligen Eigenkapital zuzüglich stiller Reserven der Solaranlagen entsprach, sodass eine Betrachtung der Finanzanlagen mittels Ertragswertverfahren in der dritten Stufe unterblieb. Die durch unsere Arbeiten erzielten Prüfungsnachweise waren ausreichend und geeignet, um die Werthaltigkeit der Beteiligungen zu beurteilen.
3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang im Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“ enthalten.
B. Darstellung und Bewertung der Forderungen verbundener Unternehmen
1.) Im Jahresabschluss werden unter dem Bilanzposten „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 121.275 ausgewiesen. Dies sind 60,4 % der Bilanzsumme. Damit stellen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvermögens dar. Der Beurteilung der Bonität der verbundenen Unternehmen kommt eine erhebliche Bedeutung im Rahmen der Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen zu. Aus unserer Sicht ist daher dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für die Prüfung.
2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst den Prozess der Überprüfung der Saldenidentität beurteilt und
anschließend durch aussagebezogene Prüfungshandlungen die Übereinstimmung der ausgewiesenen Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten der jeweiligen verbundenen Unternehmen geprüft. Zudem haben wir die, auf der Unternehmensplanung der jeweiligen Tochtergesellschaft basierenden Bonitätseinschätzung nachvollzogen und die zugrundeliegende Planung sowie die Annahmen dieser Planung einer kritischen Würdigung unterzogen. Nach prüferischem Ermessen haben wir zudem die Identifikation potenziell risikobehafteter Forderungen nachvollzogen. Die Prozesse und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen halten wir für angemessen.
3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang im Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“ enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | den Bericht des Vorstands, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats, |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, inkl. der |
| ― | Erklärung zum Corporate Governance Codex, |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutsche Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei „7C AG -2020-12-31.rar“ (SHA256-Hashwert: 4462CE615AEBF2066CC434A9D167A2FD8B00DFAF768EE1E708FA64C137FBB08B), die im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| • | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| • | Beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Alexandra Dittus.
Nürnberg, 8. April 2021
**Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer
Dittus, Wirtschaftsprüferin
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020
7C Solarparken AG, Bayreuth
INHALTSVERZEICHNIS
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR
ANLAGENBESTAND
ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS
ZIELE UND STRATEGIEN
INTERNES STEUERUNGSSYSTEM
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMEN-BEDINGUNGEN
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG
PROGNOSEBERICHT
MUTTERGESELLSCHAFT
KONZERN
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
RISIKEN
CHANCEN
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGS-LEGUNGSPROZESS
GESAMTBEURTEILUNG
WEITERE GESETZLICHE ANGABEN
I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGB
II. VERGÜTUNGSBERICHT
III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS. 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR
Der 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz: 7C Solarparken oder der Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Verkauf von Strom aus Solar-/Windanlagen, sowie den Erwerb, den Betrieb und die laufende Optimierung dieser Anlagen.
Der Konzern erwirbt Bestandsanlagen oder entwickelt neue Standorte für Solaranlagen mit einem eigenen Entwicklungsteam und lässt diese in der Regel von Drittfirmen errichten. Gelegentlich tritt der Konzern auch als Generalunternehmer für eigene PV Anlagen auf.
Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio im sogenannten PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Der Konzern baut seine Aktivitäten im PV Estate in Deutschland kontinuierlich aus.
Die Betriebsführung von Anlagen von Drittinvestoren gehört seit 2019 zu den Aktivitäten des Konzerns. Derzeit werden 70,7 MWp PV-Bestandsanlagen vom Konzern betreut.
Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2020 stellt sich wie folgt dar:

Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements, die Finanzierung von Konzerngesellschaften sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 103 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften.
Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf.
WERTSCHÖPFUNGSMODEL
7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von Solar- und Windanlagen (Independent Power Producer oder kurz: „IPP“) mit der Einspeisung des generierten Stroms hauptsächlich in Deutschland und - seit 2021 verstärkt - auch in Belgien. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird - bzw. im Falle einer Ausschreibung im Zeitpunkt der Ausschreibungsbekanntgabe (schon vor Baubeginn) - sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.
Mit den zwei seit 2019 im Anlageportfolio befindlichen Windanlagen mit insgesamt 5,9 MW und weiteren geplanten Investitionen in Windanlagen bis 10% des Gesamtportfolios sollen zukünftig verstärkt Schwankungen im Stromertrag des Konzerns verringert werden, d.h. dass schlechte Einstrahlungsjahre von der Produktion der Windanlagen tendenziell gestützt, gute Einstrahlungsjahre jedoch durch schlechtere Windverhältnisse tendenziell kompensiert werden.
Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist.
Die Kernkompetenz des Konzerns ist das professionelle Management von Solar- und Windanlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Betrieb bis hin zur Optimierung der Anlagen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung ist die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Solar- und Windanlagen. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen Ressourcen-schonenden Ansatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solar- und Windparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften („SPV's“) die Solar- und Windparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern.
Der Konzern verfügt auch über ein eigenes Projektentwicklungsgeschäft in Deutschland, und, seit dem Erwerb von Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV‘) im Dezember 2020, auch in Belgien, das einen zusätzlichen Wachstumskanal für den Ausbau des IPP-Portfolios bildet. Die Aufgaben der Projektentwicklung bestehen im Wesentlichen darin neue PV-Projektansätze bis zur Baureife zu bringen. Insbesondere die Identifizierung von geeigneten Flächen, die Vereinbarung von Pacht- / Nutzungs- und Gestattungsverträgen, die Bauplanung und -genehmigung sowie der Netzanschluss sind Inhalte der Projektentwicklung. Darüber hinaus gehört auch die Auswahl des Generalunternehmers für den Bau der Anlage zu den Aufgaben des Projektentwicklungsteams. Bei den Anlagen, deren Einspeisetarif durch das Ausschreibungsverfahren (FFAV) vergeben werden, gehört die Angebotsvorbereitung ebenso zu den Aufgaben der Projektentwicklung. In Belgien gehört das Verhandeln von Strompreisen mit potentiellen Stromkunden, sowohl für die Stromlieferung von Kunden vor Ort als auch über das öffentliche Netz, in sogenannten PPA-Verträgen („Power Purchase Agreements“) ebenfalls zum Projektgeschäft.
Gelegentlich engagiert sich die 7C Solarparken bei Neubauprojekten auch in der Bauplanung, der Anschaffung der Hauptkomponenten (v.a. Module; Wechselrichter) sowie der Bauüberwachung, sodass der Konzern von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungs- und Realisierungsphase profitieren kann. Der Konzern beteiligt sich auch an der Beschaffung von Komponenten für hauptsächlich eigene belgische Projekte, in die der Konzern seine guten deutschen Einkaufskonditionen einbringen kann.
Weiterhin ist der Konzern seit 2019 in der Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren aktiv. Dieser Geschäftsbereich eröffnet 7C Solarparken neue Wachstumsmöglichkeiten. Es ergeben sich Möglichkeiten Anteile an den Fondsgesellschaften der Drittinvestoren zu erwerben. Hier wurde zum 30. Juni 2020 erstmalig die Kontrolle über zwei der verwalteten Fondsgesellschaften, HCl Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCl Energy 2 Solar GmbH & Co. KG mit jeweils zwei Projektgesellschaften und insgesamt 14,8 MWp Freiflächenanlagen, übernommen. Auch kann ein Mehrwert durch Synergieeffekte beim Einkauf u.a. von technischen Dienstleistungen oder Versicherungen realisiert werden. Schließlich kann der Konzern den Fondsgesellschaften zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. flexible Liquiditätsfazilitäten anbieten. Die mit der Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren gewonnene Ertrags- und Leistungsperspektive passt in die Planung des Konzerns, um das Anlagenportfolio - wie im November 2020 vorgestellten Geschäftsplan 2021-23 dargelegt - bis 2023 auf insgesamt 500 MWp auszubauen, davon 400 MWp im eigenen IPP Portfolio und 100 MWp im Rahmen der von Betriebsführungsverträgen betreuten Anlagen von Dritten.
Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken im „PV Estate“ Eigentum an Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug auf unternehmenseigene oder unternehmensfremde PV Anlagen sowie neue Solarprojektentwicklungen. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen.
ANLAGENPORTFOLIO
Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 10 MWp. Der strategische Fokus hat sich im Laufe des Jahres 2020 aufgrund der Konvergenz der Einspeisevergütungen von den Projekten bis 750 kWp hin zu < 10 MWp FFAV - Anlagen verlagert.
Zum Ende des Jahres 2020 summierte sich das Solar- und Windanlagenportfolio auf eine Leistung von 256 MWp., davon waren 250 MWp Solaranlagen (97,7% des Gesamtportfolios) und 6 MW Wind Kraftanlagen (2,3% des Gesamtportfolios). Zusätzlich befanden sich 8,3 MWp im Erwerb. Insgesamt befanden sich noch 17,2 MWp des Portfolios zum Jahresende 2020 im Bau.
Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 245 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 69.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 189.000 Tonnen CO2 eingespart.
ANLAGENBESTAND
A. Solaranlagen
Zum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 140 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 251 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MWp (1,8%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (98,2%). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte:

Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 27,6% des Portfolios befinden sich in Bayern, 16,2% in Sachsen-Anhalt sowie 12,4% in Sachsen.
Mit dem Erwerb von Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV“) im Dezember 2020 konzentriert sich der Konzern nunmehr neben Deutschland auch auf Belgien als zweiten Kernmarkt (Siehe „Stand der Umsetzung der Ziele des Geschäftsplans 2020-23“).
Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreiche deutsche und belgische Regionen) sowie der Anteil an - tendenziell suboptimal ausgerichteten - Dachanlagen im Portfolio können somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen.
Die durchschnittliche Größe der Solarparks liegt derzeit bei 1,8 MWp pro Anlage.

Der Konzern verfügt in seinem Portfolio sowohl über solare Freiflächen als auch über Dachanlagen. Den größten Anteil an den Solaranlagen bilden die Freiflächenanlagen mit 64,5%. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreibern auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 33,7% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen in Deutschland im Bestand. Die Dachanlagen in Belgien machen schließlich 1,8% des gesamten Solarportfolios aus. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und durch eine häufig suboptimale Ausrichtung der Module ertragsschwächer je installierter kW, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden.
B. Windanlagen
Das Windanlagenportfolio des Konzerns besteht aus zwei in 2019 erworbenen und operativen Windanlagen. Beide Anlagen liegen in einer windreichen Region in Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkapazität der Anlagen liegt bei 5,9 MW. Während die Anlage Medard 2 (2,8 MW) in 2016 in Betrieb genommen worden ist und mit einer Turbine von General Electric ausgestattet ist, wird die 2015er Anlage Stetten 2 (3,1 MW) mit einer Vestas-Turbine betrieben.
ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS
INVESTITIONEN
Das IPP-Portfolio der 7C Solarparken stieg von 190 MWp zum Jahresende 2019 auf 256 MWp zum Jahresende 2020 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
| INVESTITIONEN | 2020 | |
|---|---|---|
| Projekt | Leistung (kWp) | |
| --- | --- | --- |
| Q1 | Bremerhaven | 300 |
| Wieglitz | 1.473 | |
| Parchen | 459 | |
| Nosswitz | 649 | |
| Wittlich | 1.279 | |
| Remptendorf | 2.409 | |
| Dessau | 691 | |
| Bernsdorf II | 339 | |
| Bernterode | 614 | |
| Calbe II | 750 | |
| Calbe neu | 1.317 | |
| Luckow Süd | 750 | |
| Q2 | Oberwesterwaldbahn | 10.000 |
| Ludwigsfelde IV | 748 | |
| Salzwedel | 729 | |
| Dettenhofen** | 3.254 | |
| Igling-Buchloe* | 5.787 | |
| Neuhaus-Stetten** | 3.257 | |
| Oberostendorf* | 2.457 | |
| Q3 | Gumtow II & III | 5.244 |
| Rötz | 2.249 | |
| Q4 | Krakow am See | 7.586 |
| Morbach | 669 | |
| Burgwindheim | 5.996 | |
| Dennheritz (im Bau) | 10.000 | |
| Gesamt | 69.006 |
| INVESTITIONEN | 2019 | |
|---|---|---|
| Projekt | Leistung (kWp) | |
| --- | --- | --- |
| Q1 | Oppin | 929 |
| Medard 2 (Windanlage) | 2.780 | |
| Geesthacht | 556 | |
| Wallstawe III | 747 | |
| Umpferstedt II | 423 | |
| Surya (verkauft) | 2.538 | |
| Neustadt I & II | 853 | |
| Bünde | 749 | |
| Aerzen | 749 | |
| Q2 | Glasewitz | 1.507 |
| Blankenberg | 1.109 | |
| Stephanposching | 580 | |
| Schmidöd | 2.000 | |
| Plötzky | 551 | |
| Ludwigsfelde III | 749 | |
| Q3 | Gorgast | 750 |
| Flöha II & III | 1.500 | |
| Himmelsfürst II | 750 | |
| Falkenau II | 750 | |
| Bündel 1 | 1.800 | |
| Langelsheim (im Bau) | 750 | |
| Stetten 2 (Windanlage) | 3.075 | |
| Dieburg | 6.415 | |
| Gumtow I | 750 | |
| Q4 | Güstrow | 2.252 |
| Pragsdorf | 180 | |
| Friedrichsholm II | 202 | |
| Gesamt | 35.994 |
* Es handelt sich um Anlagen der Fondsgesellschaft HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG
** Es handelt sich um Anlage der Fondsgesellschaft HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 neue Anlagen mit einer Leistung von 69 MWp (i.VJ: 36 MWp) gekauft bzw. beauftragt davon waren 37,5 MWp (i.VJ: 20,7 MWp) Bestandsanlagen und 10 MWp waren zum Jahresende 2020 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen (i.VJ. 2,4 MWp). Zusätzlich befanden sich 8,3 MWp noch im Erwerb (Kaufverträge unterschrieben, aber Vollzug noch offen).
Wie die Tabelle zeigt, ist das IPP-Portfolio insgesamt mit einer höheren Dynamik als in 2019 (+36 MWp) gewachsen. Begünstigt wurden die Akquisitionen von Neu bauprojekten durch das eigene Projektentwicklungsgeschäft sowie die Konsolidierung der HCI 1 und HCI 2 PV-Projekte.
Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für eine Anlage mit einer Leistung von insgesamt 6,2 MWp der Bau vor Jahresende begonnen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Zum Bilanzstichtag wurden für den Bau dieser Anlage noch keine wesentlichen Anzahlungen geleistet. Der Konzern bleibt damit weiterhin in bedeutendem Umfang im Neubaumarkt tätig.
DESINVESTITIONEN
Bestandsmindernd wirkte sich der Verkauf des 2,5 MWp Surya Portfolio im ersten Halbjahr 2020 aus.
Aus dem Verkauf konnte ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von EUR 0,3 Mio. erwirtschaftet werden.
VERWALTETES ANLAGENPORTFOLIO
Der Konzern verwaltet insgesamt 70,8 MWp, davon führt er die kaufmännische Verwaltung für insgesamt 62,8 MWp Solaranlagen in Deutschland und 8,0 MWp in Belgien aus.

Das kaufmännische Management der deutschen Anlagen bezieht sich auf die Verwaltung von 4 Fondsgesellschaften, die insgesamt 12 solare Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 62,8 MWp betreiben. Die Solaranlagen befinden sich hauptsächlich an Standorten in Süd- und Ostdeutschland. Die Leistungsklasse der Solarparks bewegt sich zwischen 2,0 MWp und 11,5 MWp und ist somit vergleichbar mit dem Anlagenportfolio des Konzerns. Durchschnittlich läuft die (gewichtete) garantierte EEG-Einspeisevergütung für das verwaltete Portfolio Ende 2030 aus. Das verwaltete Anlagenportfolio produziert pro Jahr ungefähr 70 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 20.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 54.000 Tonnen CO2 eingespart.
Das deutsche verwaltete Anlagenportfolio hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 MWp verringert. Dies hängt damit zusammen, dass bis zum 30 Juni 2020 noch zwei weitere Fondsgesellschaften, nämlich HCl Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG vom Konzern gemanagt wurden. Die zwei Fondsgesellschaften betreiben vier Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 14,8 MWp. in Bayern und Baden-Württemberg, die teilweise im Jahr 2008 und zum Teil im Jahr 2009 errichtet wurden. Alle Anlagen sind mit First Solar Modulen und Conergy-Zentralwechselrichtern ausgestattet. Seit diesem Stichtag 30. Juni 2020 jedoch werden diese Fondsgesellschaften der Vollkonsolidierung unterzogen und wurden somit zu diesem Stichtag dem Solaranlagenportfolio zugerechnet (Siehe Investitionen).
Seit dem Geschäftserwerb der Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV“) hat der Konzern auch die kaufmännische Verwaltung von 8 MWp an belgischen Projekten übernommen. Die verwalteten Anlagen sind als marktübliche belgische Solarprojekte einzustufen: es handelt sich um 23 gewerbliche Dachanlagen in Flandern mit einer durchschnittlichen Kapazität von 350 kWp. Der produzierte Strom wird hauptsächlich vor Ort zu einem mit dem örtlichen Nutzer vereinbarten PPA („Power Purchase Agreement') verbraucht, während der überschüssige Strom auf dem freien Markt verkauft wird. Die Verträge für die kaufmännische Verwaltung sind kurz- bis mittelfristig ausgerichtet.
PV ESTATE PORTFOLIO
Neben dem Erwerb von Solar- und Windanlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mehrheitlich für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate.
PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2020
| IMMOBILIE | TYP | REGION | GRÖßE | LEISTUNG | BETREIBER |
|---|---|---|---|---|---|
| Sandersdorf | Konversionsfläche | Sachsen-Anhalt | 9,7 ha | 5,1 MWp | 7C Solarparken |
| Zerre | Konversionsfläche | Sachsen | 28,5 ha | 8,0 MWp | u.a. inkl. 7C Solarparken |
| Hausen | Logistikhalle | Bayern | 0,2 ha | 0,1 MWp | Extern |
| Bayreuth | Bürogebäude | Bayern | 0,2 ha | 0,1 MWp | 7C Solarparken |
| Pflugdorf | Agrarfläche | Bayern | 16,5 ha | 4,4 MWp | 7C Solarparken |
| Kettershausen | Agrarfläche | Bayern | 5,1 ha | 2,4 MWp | 7C Solarparken |
| Stolberg | Konversionsfläche | NRW | 1,0 ha | 0,6 MWp | 7C Solarparken |
| Grafentraubach | Industrie- und Bürogebäude | Bayern | 9,4 ha | 2,7 MWp | 7C Solarparken |
| Grube Warndt | Konversionsfläche | Saarland | 6,8 ha | 3,8 MWp | 7C Solarparken |
| Großfurra | Konversionsfläche | Thüringen | 6,9 ha | 4,0 MWp | 7C Solarparken |
| Mühlgrün | Konversionsfläche | Sachsen | 1,5 ha | 1,0 MWp | 7C Solarparken |
| Bitterfeld | Konversionsfläche | Sachsen-Anhalt | 12,4 ha | 4,6 MWp | 7C Solarparken |
| Umpferstedt | Gewerbefläche | Thüringen | 2,8 ha | 1,4 MWp | 7C Solarparken |
| Calbe | Gewerbefläche | Sachsen-Anhalt | 1,8 ha | 0,8 MWp | 7C Solarparken |
| Demmin | Gewerbefläche | Mecklenburg-Vorpommern | 2,2 ha | 0,6 MWp | 7C Solarparken |
| Weißenfels | Gewerbefläche | Sachsen-Anhalt | 1,1 ha | 0,6 MWp | 7C Solarparken |
| Zschornewitz | Gewerbe- und Industriefläche | Sachsen | 4,1 ha | 2,6 MWp | 7C Solarparken |
| Brandenburg a d. H. | Gewerbe- und Industriefläche | Brandenburg | 5,0 ha | 2,4 MWp | 7C Solarparken |
| Osterode | Konversionsfläche | Niedersachsen | 10,3 ha | 4,0 MWp | Extern |
| Henschleben | Ausgleichsfläche | Thüringen | 4,0 ha | 0,0 MWp | Ausgleichsfläche |
| Calbe 2 | Gewerbe- und Industriefläche | Sachsen-Anhalt | 1,7 ha | 2,1 MWp | 7C Solarparken |
| Bernsdorf | Gewerbefläche | Sachsen | 2,6 ha | Anlage in Entwicklung | |
| Zschornewitz | Gewerbe- und Industriefläche | Sachsen | 3,3 ha | Anlage in Entwicklung | |
| Dessau | Logistikhalle | Sachsen-Anhalt | 0,9 ha | 0,7 MWp | 7C Solarparken |
| Gumtow | Konversionsfläche | Brandenburg | 1,9 ha | 0,0 MWp | Ausgleichsfläche |
| Luptitz | Gewerbegrundstück | Sachsen | 6,8 ha | 4,0 MWp | Extern |
| Grossfurra | Konversionsfläche | Thüringen | 0,6 ha | 0,0 MWp | Ausgleichsfläche |
| Krakow am See | Sonstige bauliche Anlage | Mecklenburg-Vorpommern | 9,0 ha | 7,6 MWp | 7C Solarparken |
| TOTAL | 156,0 ha | 63,8 MWp |
Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates werden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben bzw. neue Solarprojekte entwickelt oder es werden Grundstücke oder Flächen von der 7C Solarparken langfristig an Dritte verpachtet, die darauf ihre eigenen Solaranlagen betreiben.
Insgesamt hatte der Konzern am Ende des Geschäftsjahres 2020 156,0 ha Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung von 63,8 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwa einem Viertel im Verhältnis zum Anlagenportfolio von 256 MWp per 31.12.2020.
Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 22,4 ha erweitert. Darunter befinden sich mit 3,3 ha Gewerbe- und Industrieflächen in Zschornewitz (Sachsen), eine Logistikhalle in Dessau (Sachsen-Anhalt) mit 0,9 ha, eine Konversionsfläche in Gumtow (Brandenburg) mit 1,9 ha, ein Gewerbegrundstück mit 6,8 ha in Luptitz, eine Konversionsfläche in Grossfurra mit 0,6 ha, die als Ausgleichsfläche für eine PV-Anlage dient sowie schließlich das Grundstück für die im 4. Quartal 2020 erworbene PV-Anlage Krakow am See mit 9,0 ha.
ZIELE UND STRATEGIEN
GESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS
In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden sechs derartige Geschäftspläne veröffentlicht:
| GESCHÄFTSPLAN | PERIODE | STATUS |
|---|---|---|
| Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016 | 2014-2016 | Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung |
| Kapitalzuwachs durch Konsolidierung | 2015-2017 | Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt. |
| Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018 | 2016-2018 | Plan wird nicht weiterverfolgt und durch den Plan 2018-2020 ersetzt. Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt. |
| Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler | 2017-2019 | Plan wird nicht weiterverfolgt und durch den Plan 2018-2020 weiter konkretisiert. |
| Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp | 2018-2020 | Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung. |
| Integration des Wachstums, dann Skalierung auf 500 MWp | 2020-2023 | Umsetzung des Plans ist im Gange und wurde in 2020 konkretisiert und von 2022 auf 2023 verlängert. |
GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 „ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP“
Der Geschäftsplan 2018-2020 „Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp“ wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt:
| Das Erreichen des „tier-2“ Status bleibt das Hauptziel, um von niedrigeren Kapitalkosten und einer verbesserten Unternehmensbewertung zu profitieren. | |
| Der Investitionsplan von EUR 107 Mio. soll das IPP Portfolio bis Ende 2020 von 153 MWp im Moment der Veröffentlichung des Plans auf 220 MWp anheben. Das Portfoliowachstum soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erreicht werden. Die Erweiterung soll das EBITDA mit EUR 9,3 Mio. und den Net Cashflow mit EUR 7,2 Mio. erhöhen. Dabei wird mit einer durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 170 EUR/MWh und einem spezifischen Ertrag von 965 kWh/kWp gerechnet. | |
| Der Vorstand geht somit davon aus, dass bei vollständiger Ausführung des Geschäftsplans 2018-20 ein zwölf Monate umfassendes EBITDA i.H.v. EUR 41,3 Mio. und ein Cashflow je Aktie i.H.v. EUR 0,57 erreicht werden können. Die Eigenkapitalfinanzierung für den Investitionsplan soll aus der bestehenden Liquidität (EUR 19 Mio. inklusive der im November 2018 abgeschlossenen Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös von rund EUR 5 Mio.) sowie zukünftig durch eine oder mehrere Kapitalerhöhung(en) (EUR 16 Mio.) in 2019-20 generiert werden. Der Restbetrag von EUR 73 Mio. soll durch Projektfinanzierungen dargestellt werden. | |
| Im Rahmen der langfristigen Geschäftsplanung hat der Vorstand seine Vision zum Ausbau von 220 MWp auf 500 MWp bis 2025 dargestellt. Dieser Ausbau kann nach Einschätzung des Vorstands verschiedene Formen annehmen: |
| • | Die Konsolidierung auf dem deutschen Markt vorantreiben, da es bereits im Geschäftsjahr 15 GWp an Solaranlagen von mehr als 1 MWp (mit verschiedensten Eigentümern) gibt: |
| • | Die Teilnahme an beabsichtigten deutschen Sonderauktionen (insgesamt 2 GWp) die laut Koalitionsvertrag der deutschen Regierung in den nächsten Jahren stattfinden werden; |
| • | Ein Einstieg in den neu aufkommenden PPA-Markt (Abschluss von (mittel und langfristigen) Stromabnahmeverträgen) wird einen Trend hin zu größeren Neubauanlagen (> 10 MWp) bieten, da durch die Kostendegression bei zunehmender Anlagengröße der Eintritt in eine marktbasierte Vergütungsstruktur immer attraktiver wird; |
| • | Im Jahr 2025 läuft für ca. 4 GWp (Baujahr 2005) an deutschen Bestandsanlagen die Einspeisevergütung aus, sodass sich interessante Möglichkeiten zum Erwerb und Neuinstandsetzung (Repowering) dieser Anlagen ergeben können; |
| • | Investition in Neubau- oder Bestandsprojekte in stabilen und entwickelten EU-Ländern außerhalb Deutschlands. |
| Der Geschäftsplan 2018-2020 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2020-2022 weiter konkretisiert und beschleunigt. |
GESCHÄFTSPLAN 2020-2022 „INTEGRATION DES WACHSTUMS, DANN SKALIERUNG AUF 500 MWP“
Der Geschäftsplan 2020-2022 wurde auf der MKK Investorenkonferenz der Öffentlichkeit in München im Dezember 2019 vorgestellt. Kernpunkte des Geschäftsplans sind wie folgt:
Portfolioerweiterungen auf 220 MWp
Der Geschäftsplan 2020-2022 setzt auf dem Geschäftsplan 2018-20 auf. Das Ziel bis Ende 2020 das Anlagenportfolios auf 220 MWp. auszubauen, wird beibehalten. Im neuen Plan wird das Wachstum weitgehend konkretisiert. Der Ausbau von 190 MWp (Ende 2019) auf 220 MWp wird planmäßig hauptsächlich von eigenentwickelten Projekten (24 MWp) sowie vom Erwerb von Bestandsanlagen (6 MWp) kommen. Dafür werden Investitionen von EUR 26 Mio. eingeplant, die einerseits mit bereits vorhandenen Eigenmitteln i.H.v. EUR 9 Mio. andererseits mit neuen Finanzierungen i.H.v. EUR 17 Mio. getätigt werden sollen. Der Ausbau mit 30 MWp wird nach Plan das EBITDA mit EUR 2,0 Mio. und den Net Cash Flow mit EUR 1,8 Mio. ansteigen lassen.
Integration des jungen Wachstums...
Neuer Fokus des Geschäftsplans 2020-2022 ist es, die in den vorigen Jahren zugekauften bzw. erbauten Anlagen ins Anlagenportfolio zu integrieren. Hierzu zählen die PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6 MWp, die zwar im Jahr 2019 die Einspeisevergütung sichern konnten, aber aufgrund langer Lieferzeiten für Transformatoren oder Wartezeiten bei den Netzbetreibern noch nicht ans Stromnetz angeschlossen werden konnten. Das Ziel ist es diese Anlagen bis Februar 2020 an das Stromnetz anzuschließen. Hierfür sind EUR 0,5 Mio. Zusatzinvestitionen eingeplant.
Eine weitere Integrationsmaßnahme besteht in der Verschlankung der Konzernstruktur; inzwischen zählt der Konzern über hundert Gesellschaften und durch den Erwerb neuer Wind- und Solaranlagen, die in der Regel in Projektgesellschaften liegen, kommen stetig weitere hinzu. Um die administrativen Abläufe zu optimieren, plant der Vorstand daher die Zahl der Projektgesellschaften zu reduzieren und Projektgesellschaften aufeinander zu verschmelzen. Dieser Prozess soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
Ein dritter Schritt in der Integration betrifft den Einsatz der technischen Mitarbeiter. Der Ausbau des technischen Wartungsteams konnte mit dem Ausbau des Anlagenportfolios der letzten Jahre nicht schritthalten. Deshalb plant der Konzern die eigenen technischen Mitarbeiter zunehmend auf Anlagen mit hohem EEG-Einspeisetarif zu konzentrieren und die Betriebs- und Wartungsarbeiten bei den Neubauten mit niedrigeren EEG-Einspeisetarifen ab dem Jahr 2020 von Drittanbietern ausführen zu lassen und die Ausführung zu überwachen.
Neben den organisatorischen Integrationsmaßnahmen plant der Vorstand die Steigerung der Effizienz von verschiedenen Bestandsanlagen, die in den letzten drei Jahren erworben worden sind, durch den Austausch von Modulen, Kabeln und Konnektoren. Der Modulaustausch ist Anfang 2020 geplant. Der Austausch von Kabeln und Konnektoren soll Mitte 2020 realisiert werden. Insgesamt sind für dieses Optimierungsprogramm EUR 1,7 Mio. vorgesehen. Nach erfolgreicher Ausführung sollte das EBITDA nach Einschätzung des Vorstands mit jährlich EUR 0,2 Mio. zunehmen.
Schließlich eröffnen sich Geschäftsmöglichkeiten durch die Integration des in 2019 erworbenen Betriebsführungsgeschäfts von 6 Fondsgesellschaften, die insgesamt 77 MWp Solaranlagen betreiben. Die Hälfte der Fondsgesellschaften zeigt eine bessere Leistungsbilanz als im Fondsprospekt dargestellt, die andere Hälfte dahingegen läuft deutlich unter der Prospektprognose. 7C Solarparken hat bereits den Gesellschaftern des größten am schlechtesten laufenden Fonds ein Kaufangebot unterbreitet.
Für einen weiteren Fonds lieferte der Konzern neue Module im Tausch gegen eine Beteiligung an diesem Fonds i.H.v. nahezu 15%. Im Plan 2020-2022 geht der Vorstand davon aus, dass eine Beherrschung (und somit die vollständige Konsolidierung) einer Fondsgesellschaft auch mit einer Minderheitsposition ab 2021 erreicht werden kann. Eine Vollkonsolidierung einer Fondsgesellschaft sollte zu einer Zunahme des jährlichen EBITDAs von ca. EUR 2,6 Mio. führen. Insgesamt wird für den Ausbau von Beteiligungen sowie für die Finanzierung kapitalintensiver Maßnahmen in die Fondsgesellschaften EUR 5,0 Mio. investiert werden.
...dann Skalierung auf 500 MWp
Der neue Geschäftsplan 2020-2022 setzt bezüglich des mittelfristigen Wachstums ebenfalls auf die Vision von 500 MWp bis 2025 aus dem alten Geschäftsplan 2018-2020 auf. Allerdings wird nun geplant, das Anlagenvolumen von 500 MWp inklusive Betriebsführungsgeschäft bereits bis Ende 2022 zu erreichen. Weiterhin konkretisiert der neue Geschäftsplan das Wachstum durch die Erweiterung des eigenen Anlagenbestands sowie mittels des Ausbaus des Betriebsführungsgeschäfts für Dritte, bei dem Anlagen verwaltet werden.
Für das Betriebsführungsgeschäft strebt das Unternehmen an, die erworbene Plattform zu nutzen und die verwaltete Leistung zu expandieren. In diesem Zusammenhang wird erwogen eine eigene Fondmanagementerlaubnis zu beantragen, um (Co.-) Investmentchancen mit institutionellen Großinvestoren nutzen zu können. In Summe soll das Betriebsführungsgeschäft in den Jahren 2021-22 von 77 MWp derzeit um 73 MWp auf 150 MWp steigen.
In den Jahren 2021-22 soll das eigene Anlagenportfolio durch Teilnahme an M&A Transaktionen und Konsolidierungstrends von 220 MWp (vgl. Integration des Wachstums) um 130 MWp auf 350 MWp erweitert werden. Chancen bei dem sich beschleunigenden PV-Neubaumarkt in Deutschland sollen dabei genutzt werden.
Die Investitionskosten für die zusätzliche Kapazität von 130 MWp werden mit EUR 126 Mio. eingeschätzt. Davon sollen ca. EUR 82 Mio. durch Projektfinanzierungen und ca. EUR 44 Mio. durch Eigenmittel finanziert werden. Die Eigenmittel sollen durch ca. EUR 14 Mio. alternative Finanzierungen und ca. EUR 30 Mio. Kapitalerhöhungen gesichert werden. Bei Erreichen der Zielsetzung wird mit einem zusätzlichen EBITDA von EUR 11 Mio. pro Jahr und einem Anstieg des jährlichen CFPS (Cashflow pro Aktie) auf EUR >0,60 / Aktie gerechnet.
Der Geschäftsplan 2020-2022 wurde in seiner Zielsetzung weiter konkretisiert und erweitert.
ERWEITERUNG DES GESCHÄFTSPLANS AUF 2020-2023
Die Erweiterung des Geschäftsplans auf 2020-2023 wurde auf der virtuellen MKK Investorenkonferenz der Öffentlichkeit im November 2020 vorgestellt. Kernpunkte des Geschäftsplans 2020 -23 sind wie folgt:
| Das mittelfristige Wachstum des Geschäftsplans 2020-2022 wurde konkretisiert. Der nächste große Meilenstein in der Entwicklung von 7C Solarparken bleibt die 500 MWp Marke und damit „TIER-1 Status“ zu erlangen. Der neue Plan sieht vor ein eigenes 400 MWp IPP-Portfolio bis Ende 2023 zu erreichen (vorher: 350 MWp Ende 2022) und 100 MWp Betriebsführungsgeschäft (vorher: 150 MWp Ende 2022). Das eigene IPP-Portfolio soll zu mindestens 90% aus Solaranlagen und bis zu maximal 10% aus Windanlagen bestehen. Das Wachstum soll über den Erwerb von Projektgesellschaften, Neubauten und bestehenden Anlagen kommen. Durch das kapitalintensive Wachstum in einen TIER-1 Player wird der Kapitalmarkt noch mehr Notiz von 7C Solarparken nehmen. | |
| Die zweite Konkretisierung der Erweiterung des Geschäftsplans ist die Entscheidung den belgischen PV-Markt neben Deutschland als zweiten Kernmarkt zu definieren. Ein bedeutender Teil des künftigen Wachstums soll im belgischen PV-Markt generiert werden. Das belgische IPP-Portfolio soll von den ursprünglich 4 MWp Ende 2020 auf mehr als 50 MWp Ende 2023 steigen. Im Einzelnen sieht der Plan eine Kapazitätserweiterung des eigenen IPP-Portfolios wie folgt vor: Ende 2021: 295 MWp, davon 275 MWp in Deutschland und 20 MWp in Belgien; Ende 2022: 350 MWp. davon 315 MWp in Deutschland und 35 MWp in Belgien; und Ende 2023: 400 MWp, davon >350 MWp in Deutschland und >50 MWp in Belgien. Es ist folglich davon auszugehen, dass sich das Bestandsportfolio bezogen auf die regionale Verteilung in den kommenden Jahren verändern wird und der prozentuale Anteil des Portfolios in Belgien steigen wird. |
INTERNES STEUERUNGSSYSTEM
Der Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst.
Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie die Umsatzerlöse und das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) für Konzernzwecke wie auch für die Muttergesellschaft sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) für Konzernzwecke die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solar- und Windparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung.
Des Weiteren werden auch die technischen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung für Konzernzwecke wie auch für die Muttergesellschaft täglich verfolgt.
Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.
STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM
Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind.
Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des zusammengefassten Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt und die für die Muttergesellschaft nach deren nationalen Rechnungslegungsstandards (HGB). Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben.
STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:
| • | Umsatzerlöse; |
| • | EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen); |
| • | CFPS (Cashflow je Aktie). |
Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Der Netto Cashflow wird um die effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffen, um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens, sowie um den gezahlten Pachtaufwand, der durch Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ nicht im Betriebsaufwand enthalten ist, bereinigt. Dieser korrigierte Netto Cashflow wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt.
EBITDA = KONZERN EBITDA GEM. IFRS
NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
| • | Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen |
| • | Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung |
| • | Bereinigung um den gezahlten Pachtaufwand, der nicht im Betriebsaufwand enthalten ist |
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien
TECHNISCHE STEUERUNGSKENNZAHLEN
In Ergänzung zu den vorgenannten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. Bedeutsame nicht finanzielle Leistungsindikatoren wurden nicht festgelegt.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
GLOBALER PHOTOVOLTAIKMARKT
Der globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2020 mit geschätzten 107 GW, einen niedrigeren Wert nach einem Leistungsausbau von 117 GW in 2019. Der globale Ausbau wurde maßgeblich durch die Corona Pandemie beeinträchtigt, wo es zu Verzögerungen bei der Realisierung von Projekten durch die verhängten Lockdowns und Lieferkettenprobleme kam. Deutschland verzeichnete - gegen den weltweiten Trend - eine sehr erfreuliche Steigerung von 3,9 GW auf 4,8 GW in 2020 - ein Anstieg von 23%, und blieb größter Solarmarkt in Europa vor den Niederlanden (2,8 GW) und Spanien (2,6 GW). Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete eine Steigerung von 12,8 GW auf 13,9 GW. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas. China (48,2 GW) und USA (16,5 GW) bleiben die zwei größten globalen PV-Märkte in 2020. Indien verzeichnete aufgrund der Corona-Pandemie einen dramatischen Einbruch mit - 65% auf 2,6 GW im Vergleich zum Vorjahr. Es wird allerdings eine starke Erholung in 2021 vorhergesagt.
Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen
| REGION (in GW) | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 1,9 | 1,5 | 1,5 | 1,8 |
| Europa ohne Deutschland | 5,0 | 6,0 | 5,2 | 5,9 |
| Rest der Welt | 32,9 | 42,6 | 69,0 | 91,4 |
| Summe des Ausbaus | 39,8 | 50,7 | 75,7 | 99,1 |
| Kumulativer Leistungsausbau | 177,0 | 227,7 | 303,4 | 402,3 |
| REGION (in GW) | 2018 | 2019 | 2020 (e) |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 3,0 | 3,9 | 48 |
| Europa ohne Deutschland | 8,0 | 12,8 | 13,9 |
| Rest der Welt | 98,1 | 100,2 | 88,3 |
| Summe des Ausbaus | 109,1 | 116,9 | 107,0 |
| Kumulativer Leistungsausbau | 511,4 | 628,3 | 735,3 |
Quelle: IEA; SolarPower Europe; pv-magazine; eigene Darstellung
ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISE
Auch in 2020 haben die Systempreise ihren jahrelangen Abwärtstrend fortgeführt. Die Modulpreise haben sich in Deutschland 2020 insgesamt um 7% reduziert. Dies ist etwas weniger als im Jahr 2019, in dem sich die Modulpreise um 9% verringerten. Die Modulpreise haben im August und September ihren vorläufigen Tiefststand erreicht. Bedingt durch den schwächeren Dollar nach der Präsidentschaftswahl Anfang November 2020 haben sich die auf Dollarbasis kalkulierten Solarmodule aus China etwas verteuert.

Die anderen Systemkosten (auch BOS „Balance of System“) werden mit den Jahren ebenfalls preiswerter, allerdings nicht in dem Maße wie die Module. Zusätzlich müssen projektspezifische Standortfaktoren wie z.B. Umzäunung, Ausgleichsmaßnahmen, Länge der Kabeltrassen, Notwendigkeit eines Trafo, Übergabestation etc. berücksichtigt werden, die die BOS Kosten deutlich beeinflussen können und im Verhältnis zu den Gesamtkosten zunehmen, da die Gesamtkosten ständig sinken. Insgesamt lässt sich nämlich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Rückgangs der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS Kosten (ohne Berücksichtigung spezifischer Standortfaktoren) wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2020 bei 32/68 Module/BOS.

ENTWICKLUNG DER STROMERZEUGUNG IN DEUTSCHLAND IN 2020
Die Summe der erneuerbaren Energiequellen Solar, Wind, Wasser und Biomasse lag in 2020 bei ca. 247 TWh und lag damit um 4,0% über dem Niveau des Vorjahreszeitraums mit 237 TWh. Der Anteil der Nettostromerzeugung aus erneuerbaren Energien an der öffentlichen Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, erreichte in 2020 erstmals einen Anteil von 50%. Bedingt durch den COVID19 bedingten Lockdown ging die Nettostromproduktion insgesamt um 4,8% zurück.
| NETTOSTROMPRODUKTION (TWH) | 2020 | 2019 | VERÄNDERUNG | GESAMTANTEIL IN % |
|---|---|---|---|---|
| Markt | 488,7 | 513,5 | -4,8% | 100,0% |
| Kernenergie | 60,9 | 71,1 | -14,3% | 12,5% |
| Braunkohle | 82,0 | 102,2 | -19,8% | 16,8% |
| Steinkohle | 35,6 | 48,7 | -26,9% | 7,3% |
| Erdgas | 59,1 | 54,1 | 9,2% | 12,1% |
| Erneuerbare Energien | 247,0 | 237,4 | 4,0% | 50,5% |
| davon: | ||||
| Wasser | 18,3 | 19,2 | -4,7% | 3,7% |
| Wind | 131,9 | 127,2 | 3,7% | 27,0% |
| PV | 51,4 | 46,5 | 10,5% | 10,5% |
| Biomasse | 45,5 | 44,4 | 3,2% | 9,3% |
Quelle: Fraunhofer-Institut: Stromerzeugung in Deutschland in 2020 - Eigene Darstellung
Photovoltaikanlagen speisten in 2020 ca. 51,4 TWh in das öffentliche Netz ein. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr auch dank der guten Einstrahlung um ca. 4,9 TWh bzw. 10,5% erhöht.
Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen im Geschäftsjahr ca. 183,3 TWh gegenüber 173,7 TWh in 2019. Damit liegen sie auf dem ersten Platz der Stromquellen und konnten erstmals mehr Strom erzeugen als Kernenergie, Braun- und Steinkohle (zusammen: 178,5 TWh). Die Nettoproduktion der konventionellen Energieträger Kernenergie, Braun- und Steinkohle hat signifikant abgenommen, was mit den gestiegenen Kosten für CO2 -Zertifikate und den gesunkenen Strompreisen an der EEX Strombörse zusammenhängt.
DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG)
In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt seit dem Jahr 2000 unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solar- und Windanlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine erneuerbare Energieanlage vergütet wird. Im Folgenden wird speziell auf Solaranlagen eingegangen.
Seit seiner Einführung wurde das EEG in regelmäßigen Abständen an neue Marktentwicklungen angepasst. Die wesentlichen Bausteine des EEGs sind jedoch gleich geblieben und werden im Folgenden näher erläutert:
| • | Fester Zeitraum: Reguläre Einspeisevergütungen werden für Solaranlagen nach Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der ersten Inbetriebnahme vergeben. |
| • | Feste Vergütung: Die Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der EEG-Inbetriebnahme ab und ist für 20 Jahre fest. Das EEG unterscheidet bei der Vergütungskategorie zwischen Freiflächenanlagen und Dachanlagen. |
| • | Volleinspeisung: Der von der Solaranlage produzierte Strom wird prinzipiell vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Ein Eigenverbrauch ist unter Umständen gestattet, allerdings fällt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung der EEG-Umlage an (siehe unten EEG-Umlage). |
| • | EEG-Umlage: Die EEG-Umlage ist eine Gebühr und dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Nach diesem Gesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet den Strom von EEG-Anlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen. Dieser gesetzlich festgelegte Vergütungssatz kann jedoch über den von den Netzbetreibern im Handel mit dem erzeugten Strom erwirtschafteten Gewinnen liegen. Um ein Verlustgeschäft zu vermeiden, gleicht die EEG-Umlage daher die Differenz zwischen der Vergütung und den erwirtschafteten Stromverkaufseinnahmen aus. Die EEG-Umlage wird auf die Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten umgelegt. Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr im Oktober für das Folgejahr ermittelt und beträgt 6,5 Cents/kWh für 2021. Die EEG-Umlage hat zu breiten Diskussionen um die Kosten der Energiewende und die Zukunft der Förderung der Erneuerbaren Energien geführt. Es wird damit gerechnet, dass sie in den kommenden Jahren weiter abnimmt. |
| • | Eigenstromverbrauch: Betreiber von neuen EEG Anlagen, die den produzierten Strom selber verbrauchen (sog. „Eigenversorgung“), müssen sich anteilig an der EEG-Umlage beteiligen (§61 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014). Seit 2017 gelten 40 Prozent der jeweils gültigen EEG-Umlage auf die Eigenversorgung. Dies gilt für Anlagen, die nach August 2014 errichtet wurden. |
| • | Marktintegration: statt eine feste Einspeisevergütung zu erhalten, kann man die Anlage auch in die sogenannte Direktvermarktung geben. Betreiber, die in der Direktvermarktung sind, erhalten zwei Zahlungen: 1.) vom Netzbetreiber die Marktprämie inklusive der Managementprämie (EUR 4/MWh). Die Marktprämie ist dabei die Differenz zwischen der anlagenspezifischen Förderhöhe und dem aktuellen Preis an der EEX Strombörse. 2.) vom Direktvermarkter die für jeden Monat ermittelten EEX Strombörsenerlöse. Bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen worden sind und eine Kapazität von >100 kWp haben, ist die Direktvermarktung Pflicht. Die Mehrzahl der Anlagen des Konzerns sind entweder freiwillig oder verpflichtend in der Direktvermarktung. |
| • | Bestandsschutz: Änderungen im EEG gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den EEG-Gesetzestext aufgenommen. |
| • | Solardeckel: Der Solardeckel bestand seit dem im Jahre 2012 aufgesetzten EEG und legte fest, dass die Förderung neuer PV-Anlagen endet, sobald die Summe der nach dem EEG geförderten Solaranlagen in Deutschland eine Gesamtleistung von 52 GW überschreitet. Im Juni 2020 hat der Bundestag den Solardeckel aufgehoben. Das Ausbauziel bis 2030 wurde von der Politik noch nicht abschließend festgelegt. |
| • | Anwendbarkeit des EEGs: Seit EEG 2017 fallen nur Solaranlagen < 750 kWp unter diese Regelung. Mit der EEG Novelle 2021 wurde die Vergütungsfähigkeit von Anlagen >300 kWp < 750 kWp faktisch noch mehr eingeschränkt (siehe unten „EEG Novelle 2021“). |
| • | Negativstrom: Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb gegangen sind, findet die sogenannte Sechs-Stunden-Regel Anwendung (§ 24 EEG 2014). Dadurch sinkt die Marktprämie auf null, sofern der Strompreis an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Hiervon ausgenommen sind nach Absatz 3 nur Anlagen mit weniger als 500 kWp installierter Leistung bzw. bei Windenergieanlagen weniger als 3 MW installierter Leistung. Diese Regelung wurde mit der EEG Novelle 2021 verschärft (siehe unter „EEG Novelle 2021“). |
Seit dem EEG 2017 gibt es die Pflicht zu Ausschreibungen für Solaranlagen ab einer Kapazität > 750 kWp zur Ermittlung der Zahlungsansprüche („Anzulegender Wert"). Die wesentlichen Rahmenbedingungen werden im Folgenden näher erläutert:
| • | Vergütungssatz: Der Vergütungssatz wird in dem Ausschreibeverfahren festgelegt (also vor Inbetriebnahme der Anlage) und wird für 20 Jahre zugewiesen. Die Höhe der zugewiesenen Vergütungssätze richtet sich nach den Teilnehmern an der Ausschreibung und deren Geboten und ist deshalb marktorientiert. Die Gebote in den Ausschreibungen beziehen sich auf einen bestimmten anzulegenden Wert in Cent pro kWh (Gebotswert) für den in den Anlagen erzeugten Strom und auf eine in kWp anzugebende Anlagenleistung (Gebotsmenge). Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag, bis das Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht ist. |
| • | Gültigkeit des Zuschlags: Nach Zuteilung eines Projektes wird dem Betreiber ein bestimmter Zeitraum (24 Monate) gewährt, um das Projekt auch tatsächlich in Betrieb zu nehmen. |
| • | Sicherheiten: Für jedes Gebot ist eine Erstsicherheit zu stellen. Die Erstsicherheit beträgt EUR 5 pro gebotenem kWp. Erfolgreiche Bieter müssen binnen zehn Werktagen nach der Veröffentlichung des Zuschlags eine Zweitsicherheit stellen. Die Zweitsicherheit dient als Pfand für die Realisierung der Anlage und beträgt grundsätzlich 45 Euro pro bezuschlagtem kWp. Wird die Anlage nicht innerhalb von zwei Jahren in Betrieb genommen, verliert der Bieter sowohl die Erst- als auch die Zweitsicherheit. |
| • | Spezifische Ausschreibungen für Solar: Das Ausschreibungsvolumen für Freiflächensolaranlagen beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 1,8 GW. Es ist gleichmäßig auf drei Gebotstermine (März, Juni November) aufzuteilen. Dies ergibt zweimal 617 MWp und einmal 616 MWp. Das Ausschreibungsvolumen für Dachsolaranlagen beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 0,3 GW und wird auf zwei Gebotstermine (Juni und Dezember) aufgeteilt. |
EEG-Novelle 2021
Im Dezember 2020 ist die EEG-Novelle 2021 im Bundestag verabschiedet worden und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Daraus haben sich zahlreiche Änderungen für Solaranlagen ergeben. Die für 7C Solarparken relevantesten Änderungen sind wie folgt:
| • | Förderbegrenzung für Anlagen zwischen 300 und 750 kWp: Anlagen dieser Größenordnung dürfen entweder in die Ausschreibung ohne Eigenverbrauch oder setzen auf die Direktvermarktung mit Eigenverbrauch. Dann bekommen sie die EEG-Marktprämie aber für max. 50% der eingespeisten Energie. Anlagen, die vor dem 1. April 2021 ans Netz gehen, erhalten noch 100% der erzeugten Energie vergütet. Zwar besteht per Gesetz erst ab 750 Kilowatt Leistung eine Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen, doch praktisch führt diese Regelung dazu, dass alle Anlagen ab 300 kWp in die Ausschreibung müssen, wenn keine Einnahmeverluste in Kauf genommen werden wollen. |
| • | Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für Dachanlagen: Dachanlagen ab einer installierten Leistung von 750 kWp sind auch weiterhin ausschreibungspflichtig. Die Förderung wird jedoch künftig in einem eigenen Segment ausgeschrieben, sodass die Dachanlagen nicht mehr gegen die günstigeren Freiflächenanlagen konkurrieren müssen. Da Dachanlagen typischerweise höhere Entstehungskosten als Freiflächenanlagen aufweisen, sind für diese Ausschreibungen höhere Preise zu erwarten. |
| • | Anhebung der Grenze für förderfähige Freiflächenanlagen von 10 MWp auf 20 MWp: Waren PV-Anlagen bislang nur bis zu einer Größe von 10 MWp installierter Leistung förderfähig, dürfen die Anlagen nunmehr bis zu 20 MWp groß sein. |
| • | Ausweitung der Zone entlang der Autobahnen: Förderfähig waren bisher die 110-Meter-Streifen entlang der Autobahnen und Schienenwege. Die Grenze wurde nun auf 200 Meter ausgeweitet, es muss jedoch ein Streifen von 15 m freigehalten werden. |
| • | Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für besondere Solaranlagen: Für schwimmende Solaranlagen, Agri-PV-Anlagen oder ähnlich innovative Anlagen wird künftig ein eigenes Ausschreibungssegment reserviert werden. Im Jahr 2022 sollen 50 MWp für die Ausschreibung dieser Anlagen genutzt werden. |
| • | Negativstrom: Seit dem EEG 2014 existiert mit der 6-Stunden-Regel eine Regelung zur Förderreduzierung bei negativen Strompreisen. Mit der EEG Novelle 2021 wurde diese Regelung noch einmal verschärft und durch die 4-Stunden-Regelung ersetzt. Gemäß § 51 Absatz 1 EEG 2021 verringert sich der anzulegende Wert auf null, wenn der Spotmarktpreis im Verlauf von vier Stunden oder mehr negativ ist (negative Strompreise). Tritt dieser Fall ein, erhalten betroffene Anlagen rückwirkend ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Marktprämie mehr. Die EEG Novelle 2021 gilt nur für Neuanlagen mit einer installierten Leistung ab 500 kWp, die nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen wurden bzw. einen Zuschlag in einer Ausschreibung erhalten haben. Für Bestandanlagen vor diesem Datum gilt weiterhin die 6-Stunden-Regelung. |
| • | Regelungen zum Weiterbetrieb von ausgeförderten Ü20-Anlagen: Da das EEG im Jahr 2000 eingeführt wurde und der Vergütungszeitraum wie oben beschrieben 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme ist, lief für die ersten EEG-Anlagen die Förderung Ende des Geschäftsjahres aus. Betreiber von solchen PV-Anlagen können diese Anlagen ohne großen Aufwand weiterlaufen lassen und erhalten vom Netzbetreiber, der den Strom weiterhin abnehmen muss, eine Vergütung. Diese hängt vom Börsenstrompreis (abzüglich der Vermarktungskosten von 0,4 Cent je kWh in 2021) ab. Diese Regelung ist zunächst befristet bis Ende 2027. Die erste Anlage des Konzerns läuft im Jahre 2025 aus. |
ENTWICKLUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN PV MARKT
In Deutschland sind im Laufe des Jahres 2020 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 4,9 GW (2019: 3,9 GW) errichtet worden. Das entspricht einer Steigerung der Neuinstallationen um 26% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Damit bleibt Deutschland der größte Solarmarkt in Europa.
Der Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 4,0 GW vor allem bei den Dachanlagen und Freiflächenanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlagen < 750 kWp), beobachten, während Ausschreibungsprojekte und Projekte mit PPA (Freiflächen- und Dachanlagen > 750 kWp) bei knapp 0,9 GW lagen. Trotz der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes, durch das die EEG-Tarife für neue Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) jeden Monat nach unten korrigiert, stellten im Jahr 2020 die „kleinen“ Solaranlagen bis 750 kWp weiterhin das dominierende Segment im PV Markt in Deutschland dar.
Wie aus der untenstehenden Grafik hervorgeht, haben sich die Einspeisevergütungen infolge der Einführung des Energiesammelgesetzes seit Januar 2019 deutlich reduziert. Im Dezember 2020 lag der anzulegende Wert für Dachanlagen bis 750 kWp noch bei EUR 68,4/MWh und für Freiflächen bis 750 kWp bei EUR 61,2/MWh.

Für größere Anlagen (> 750 kWp) ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht. In Deutschland gibt es drei Arten von Ausschreibungen für größere Anlagen (> 750 kWp):
| • | regelmäßige Ausschreibungen für Projekte ab 750 kWp. Diese finden dreimal im Jahr statt und sind Technologie-spezifisch. |
| • | Da Deutschland seine Ausbauziele für erneuerbare Energien mit der bisherigen Ausbaugeschwindigkeit nicht erreichen wird, hat die Regierung Sonderausschreibungen über 3 Jahre mit einer Gesamtkapazität von 4 GW (2019: 1 GW; 2020: 1,4 GW; 2021: 1,6 GW) genehmigt. |
| • | gemischte Wind- und Solarausschreibungen. Bei den zwei Ausschreibungen für PV-Anlagen und Onshore-Windparks über jeweils 200 MWp in 2020 hat Solar die gesamte versteigerte Kapazität gewonnen. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagspreis lag bei beiden Ausschreibungen bei 53,3 EUR/MWh. |
Die in den solarspezifischen Ausschreibungen zugeschlagenen durchschnittlichen, mengengewichteten Preise lagen im Dezember 2020 bei 51,0 EUR je MWh nach 52,3 EUR je MWh in der Oktober-Auktion.
Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer größeren Leistungsklasse tendenziell deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen. Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 24 Monaten in Betrieb nehmen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist.
Auswirkungen von COVID19 in 2020
Der erste Lockdown in Deutschland im Zuge der Corona-Pandemie dauerte vom 22. März 2020 bis zum 4. Mai 2020. Die Lockdown-Maßnahmen hatten eine Verringerung des deutschen Stromverbrauchs zur Folge, der in den Monaten April mit -9% und Mai mit -11% im Vergleich zum Vorjahr am stärksten ausgeprägt war. In den Folgemonaten näherten sich die Stromverbrauchszahlen den Vorjahreswerten langsam wieder an. Die Verringerung des Stromverbrauchs in 2020 hatte auch Auswirkungen auf den Strompreis. Lag der durchschnittliche Stromspotpreis in 2019 noch bei EUR 38 / MWh, brach er während des ersten Lockdowns auf bis zu 29 EUR / MWh ein. Seit dem Ende des ersten Lockdowns hat sich der Stromspotpreis wieder erholt und pendelt um die 40 EUR / MWh. Der 7C Solarparken Konzern ist wegen der langfristigen Einspeisevergütungen des EEG nicht von den Stromspotpreisen abhängig. 7C Solarparken hat keine deutschen Projekte im Bestand, bei denen die Vergütung unmittelbar an den Strompreis gekoppelt ist (Power Purchase Agreement).
Eine weitere Auswirkung von COVID19 war eine deutliche Zunahme negativer Strompreise in 2020 im Vergleich zu 2019. Insgesamt stieg die Anzahl der Stunden mit negativem Strompreis von 211 Stunden in 2019 auf 298 Stunden in 2020. Negative Strompreise tauchen auf, wenn eine hohe Produktion aus erneuerbaren Energien auf eine geringe Stromnachfrage trifft. Dies kann man im Allgemeinen bei viel Wind, viel Sonne und geringerem Stromverbrauch - etwa während des Lockdowns oder an Wochenenden - beobachten. Tritt der Fall ein, dass während sechs aufeinanderfolgenden Stunden der Strompreis negativ ist, erhalten EEG-Betreiber von PV-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung für die Zeit der negativen Börsenstrompreise keine Vergütung für den eingespeisten Strom (diese EEG-Regelung gilt nur für PV-Anlagen, die ab 2016 ans Stromnetz angeschlossen wurden und größer 500 kWp sind). Für den 7C Solarparken Konzern wirkten sich die negativen Strompreise in 2020 mit ca. EUR 0,3 Mio. negativ auf den Umsatz aus.
Schließlich verursachte die Corona-Pandemie, dass zahlreiche große Solarprojekte aufgrund fehlender Solarkomponenten (Störung der Lieferketten), Arbeitsbeschränkungen und Personalengpässen bei Bauämtern (Lockdown) sowie Verzögerungen bei den Netzbetreibern nicht zum geplanten Zeitpunkt fertiggestellt und an das Stromnetz angeschlossen wurden und sich der Anschluss bzw. die Fertigstellung um Wochen oder gar Monate verzögerte. Problematisch dabei ist, dass bei der Vergabe über Ausschreibungen Fertigstellungsfristen eingehalten werden müssen. Die Bundesregierung Deutschland reagierte hierauf mit einer Verlängerung der Realisierungsfristen von bis zu 6 Monaten.
AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKT
Zukünftig Konzentration auf Ausschreibungsverfahren und Stromvermarktungsmodelle
Nach Einschätzung des Vorstands werden sich mittelfristig für Neubauprojekte verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren:
| a) | Verkauf von Strom zum FFA V-Tarif bzw. über die EEX-Strombörse |
| Für Anlagen in der Größenordnung größer 300 kWp bis 20 MWp (bis 2020: 10 MWp) wird es auch in Zukunft Ausschreibungen geben (Freiflächenausschreibungsverordnung („FFAV“ - Tarif), bei denen monatlich der FFAV-Tarif oder der EEX-Strombörsentarif (wenn höher) bezogen wird. Mit der EEG-Novelle 2021 neu hinzugekommen ist auch ein neues Ausschreibungssegment für Dachanlagen und besondere Solaranlagen (wie z.B. schwimmende Solaranlagen). |
| b) | PPA („Power Purchase Agreement“) mit Stromhändlern (v.a. Freiflächenanlagen) |
| Eine Neuerung im deutschen Markt werden mittel- oder langfristige Festpreis-Abnahmeverträge mit einem Netzbetreiber oder Energiehändler sein. Besonders geeignet für solche Verträge sind große Freiflächenanlagen, die ihren Strom in das Hochspannungsnetz einspeisen können. Solche Anlagen sind u.U. nicht an die Maximalleistung von 20 MWp, die mit der Teilnahme an den Ausschreibungen in Verbindung steht, gebunden. |
| c) | PPA mit Gebäudenutzern (v.a. Dachanlagen) |
| Schließlich eröffnen (langfristige) Verträge mit dem Kunden vor Ort neue Möglichkeiten für Dachanlagen. Kunden können z.B. Unternehmen sein, die für ihre Produktion direkt grünen Strom vor Ort abnehmen können. Sogar unter Anrechnung der EEG Umlage, die auch in diesem Marktmodell entrichtet werden muss (bei Anlagen ab 30 kWp), können sich hier in der Zukunft für Marktteilnehmer Chancen erschließen. |
Der PPA Markt könnte sich insbesondere als interessant erweisen, wenn die Strompreise an der Strombörse in den kommenden Jahren ansteigen werden. Ein solcher Anstieg wird von verschiedenen Marktbeobachtern z.B. von Brainpool Energy erwartet. Diese Beratungsgesellschaft rechnen in ihrem Strompreisszenario Outlook 2050 in den nächsten 5 Jahren mit einem Anstieg der Strompreise an der EEX Strombörse von derzeitig 30-40 EUR/MWh auf ca. 60 EUR/MWh. Getrieben wird diese Entwicklung primär durch den Ausstieg aus der Atomkraft nach 2023, der sukzessiven Erhöhung der CO2 Preise sowie der Notwendigkeit neue Gasanlagen zu bauen, um - angesichts der fluktuierenden Stromerzeugung durch Wind und Sonne - die Grundversorgung des Stroms sicherzustellen.
Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern in 2020 erstmals verstärkt in Ausschreibungsprojekte mit FFAV - Tarif investiert hat (siehe Stromvermarktungsmodell „a“), da sich die Vergütungen aus den Ausschreibeverfahren und die Einspeisevergütung gemäß EEG immer weiter angenähert haben. Beispiele der in 2020 erworbenen Projekte mit FFAV-Tarif sind Oberwesterwaldbahn (10 MWp), Dennheritz (10 MWp), Burgwindheim (6 MWp) und Höttingen (8,3 MWp; per 31.12.2020 noch im Erwerb). Damit erhöhte sich auch die durchschnittliche Kapazität der erworbenen Einzelprojekte.
Der Konzern wird genau beobachten, wie sich der Markt weiterentwickelt. Die zukünftige Ausrichtung des Konzerns wird sich stark an der weiteren Marktentwicklung in Deutschland ausrichten.
WETTBEWERB
Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment >10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt wurden. Diese Investoren fokussieren sich hauptsächlich auf PPAs >10 MWp im In- und Ausland. Der Wettbewerbsdruck von solchen großen Investoren auf die Projekte zwischen >750kWp und <10 MWp nahm dadurch ab. Durch die EEG-Novelle 2021 werden Ausschreibungen bei gleichbleibendem Ausschreibevolumen nun bis 20 MWp erlaubt. Das eröffnet auf der einen Seite mehr Möglichkeiten, wird auf der anderen Seite aber den Wettbewerb in den Ausschreibungen um große Ausschreibungsprojekte tendenziell erhöhen, da neben den bisherigen Marktteilnehmern nun auch wieder große Finanzinvestoren und industrielle Investoren Interesse bekunden werden. Zum anderen werden die Dachprojekte < 750 kWp durch die Einführung der EEG-Novelle 2021 unattraktiver, da bei Projekten >300 kWp Umsatzeinbußen drohen bzw. diese Projekte auch in die Ausschreibung müssen, wenn keine Umsatzeinbußen in Kauf genommen werden wollen. Es wird folglich mehr Konkurrenz bei Projekten bis <300 kWp geben, die für den Konzern nicht so wichtig sind. Wir meinen, dass kleine Investoren nicht plötzlich größere Projekte kaufen werden und daher der Konkurrenzdruck bei Ausschreibungsprojekten von dieser Seite nicht so stark zunehmen wird.
ENTWICKLUNG UND AUSBLICK FÜR DEN BELGISCHEN PV-MARKT
Im Geschäftsjahr hat der Konzern bekanntgegeben Belgien als zweiten Kernmarkt identifiziert zu haben. Dies hat außer der Affinität des Vorstands mit diesem Markt verschiedene Hintergründe: erstens ist der Konzern bereits im Markt mit ca. 4 MWp präsent, zweitens aber hat Belgien die Zielvorgaben des Klima- und Energiepakets 2020 (die sog. 20-20-20 Strategie), die die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten zum Ziel vorgegeben hat, verfehlt.
Die Verbesserung der Energieeffizienz hätte bis 2020 bei 20% liegen müssen, lag in Belgien aber lediglich bei 8% für das Geschäftsjahr. Während 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen kommen müsste, lag dieser Wert in Belgien lediglich bei 10% im Berichtszeitraum. In der Summe hätte so bis 2020 eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber dem Stand von 1990 erreicht werden sollen, was von Belgien nicht erfüllt wurde, denn die Senkung lag bei nur 11 %.
Darüber hinaus wurde in einem Gesetz aus dem Jahr 2003 festgelegt, dass die Atomkraftwerke in Belgien zwischen 2015-2025 sukzessive abgeschaltet werden. Tatsächlich aber wurde die Schließung der Atomkraftwerke in den Folgejahren auf die lange Bahn geschoben, sodass der Ausstieg aus dem CO2 neutralen Atomstrom nunmehr zwischen 2022-2025 erfolgen soll. Dies wird die Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien weiterhin beschleunigen müssen.
Die Bestimmung der Energiepolitik unterliegt in Belgien den Kompetenzen von verschiedenen Seiten. Während der föderale Staat u.a. verantwortlich ist für den Atomstrom sowie die Versorgungssicherheit, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien eine regionsgebundene Angelegenheit, sodass für den Erneuerbare-Energien-Sektor in den drei Regionen (Flandern, Wallonien, Region Brüssel-Hauptstadt) unterschiedliche Ausbauziele, Genehmigungs- und Vergütungsmechanismen vorherrschen.
Einiges haben die Mechanismen in den drei Regionen dennoch gemeinsam. Im Gegensatz zum deutschen Markt erhalten Marktteilnehmer bislang je erzeugter kWh erneuerbarer Energie ein sogenanntes grünes Zertifikat, das für einen bestimmten Zeitraum (zw. 10-20 Jahre) Anspruch auf eine feste Vergütung beim örtlichen Netzbetreiber gibt. Darüber hinaus kann jedoch der Erzeuger noch über seinen erzeugten Strom verfügen: teilweise wird dieser Strom dann über einen PPA-Vertrag in das Netz eingespeist, teils kann der Strom auch vor Ort verbraucht und verkauft werden. Daher ist es in Belgien von Vorteil eine Anlage zu errichten, wo ein Eigenverbrauchspotential besteht. Dies hat zur Folge, dass Belgien bislang von hauptsächlich (kleineren) Dachanlagen geprägt wird: von den 3,5 GWp Solaranlagen, die bislang in der flämischen Region errichtet wurden, sind nur 11% Freiflächen- oder Dachanlagen > 750 kWp, während 60% Eigenheimanlagen (< 10 kWp) darstellen.
Das grüne Zertifikat wird in der flämischen Region im zweiten Quartal 2021 durch ein System von Investitionszuschüssen ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein bestimmtes Volumen an Erneuerbaren Energieanlagen in einer Ausschreibung einen Investitionszuschuss bekommen wird statt eine produktionsabhängige Vergütung. Die Effekte dieser Gesetzesänderung lassen sich derzeit noch nicht einschätzen, da die Genauigkeiten der Ausschreibungen bzw. deren Ergebnisse am Tag der Veröffentlichung noch nicht bekannt sind.
Der Konzern wird grundsätzlich in allen drei Regionen des Landes vertreten sein, aber vor allem Flandern wird in erster Instanz im Vordergrund stehen. Grund dafür ist, dass Flandern zwar nicht die Region mit der größten Oberfläche (44%) ist, aber 58% der Bevölkerung (zum 01.01.2019) stellt und über eine dynamische Wirtschaft verfügt, die vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die vom Konzern als Kundschaft angestrebt wird, geprägt ist. Darüber hinaus ist es in der flämischen Region möglich als Drittinvestor langfristig ein Dach anzumieten, darauf eine Solaranlage zu errichten und den Strom einem Unternehmen an diesem Standort über einen PPA Vertrag zu liefern. Der überschüssige Strom wird dann über einen PPA Vertrag mit einem Stromgroßhändler in das Netz gespeist. Für das Geschäftsmodel ist vor allem das Erzielen eines hohen Maßes an Vorortverbrauch mit Strompreisen, die höher als die Großhandelspreise sind, von Bedeutung. Etwaige Förderungsmechanismen über grüne Zertifikate oder Investitionszuschüsse spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Dritten wird vom Konzern bis 2023 ausgebaut werden, mit der Zielvorgabe, ein Portfolio-Volumen von 50 MWp im belgischen Markt zu erreichen.
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020
Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis Ende 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 153,3 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland um 66,5 MWp erweitert werden. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenmitteln (davon EUR 16 Mio. neue Kapitalerhöhung(en)) finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9,3 Mio. zum EBITDA beitragen. Das entspricht einem Investition / EBITDA Multiplikator von 11,5x. Die vom Konzern getätigte Investition ist dabei zu definieren als der Kaufpreis, der für den Erwerb dem Verkäufer entrichtet wurde, zzgl. der neu aufgenommenen bzw. erworbenen Bankverbindlichkeiten zu ihrem Nennwert unter Abzug etwaiger erworbener Flüssigmittel.
Der Ausbau des Portfolios auf 220 MWp wurde unter Berücksichtigung der erstmalig zum 30.06.2020 konsolidierten Fondsgesellschaften HCI Energy 1 Solar GmbH & Co KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co KG mit jeweils zwei Projektgesellschaften und insgesamt 14,8 MWp Freiflächenanlagen bereits im Juni 2020 erreicht und überschritten (insgesamt: 224,7 MWp). Dieses Portfoliowachstum umfasste neue Solaranlagen (17,2 MWp), Bestandsanlagen (48,3 MWp) sowie auch Windanlagen (5,9 MWp). Insgesamt wurden EUR 83,5 Mio. investiert, davon waren EUR 38,8 Mio. Projektfinanzierungen und EUR 44,7 Mio. Eigenmittel. Letztere wurden planmäßig auch mit zwei Kapitalerhöhungen in 2019 (EUR 23,2 Mio.) von Investoren erbracht. Die neuen Anlagen werden voraussichtlich in einem vollständigen Jahr mit normaler Witterung EUR 8,9 Mio. zum Konzern-EBITDA beitragen. Die Investitionen wurden mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungshebel von 54% Eigenmitteln (Plan: 33%) und 46% Projektfinanzierungen (Plan: 67%) getätigt.
Die Portfolioerweiterung war mit einem durchschnittlichen Jahr der Inbetriebnahme 2016 deutlich jünger als eingeplant. Dies zeigte sich auch in der deutlich niedrigeren durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 147 EUR / MWh, gegenüber 170 EUR / MWh Einspeisevergütung, die im Geschäftsplan 2018-2020 angesetzt war. Ursächlich für die geringere Einspeisevergütung waren die Opportunitäten für Neubauten im Markt, die vom Konzern im Jahr 2019 und 2020 vorrangig umgesetzt wurden. Der Investition / EBITDA Multiplikator lag real bei 9,4x und somit niedriger als der eingeplante Faktor von 11,5x, da insgesamt weniger Mittel investiert werden mussten als geplant.
Bis zum Bilanzstichtag hat der Konzern das IPP-Portfolio auf 256,4 MWp erweitert.
Die Ziele des Geschäftsplans 2018-2020 wurden folglich vollumfänglich realisiert.
STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2020-2023
Der Geschäftsplan 2020-22 wurde Ende 2020 konkretisiert und bis 2023 verlängert.
Stand der bisherigen Portfolioerweiterung auf >220 MWp
Das geplante Portfoliowachstum des Geschäftsplans 2020-22 sah für das Jahr 2020 eine Steigerung von 190 MWp zum Jahresende 2019 um 30 MWp auf 220 MWp zum Jahresende 2020 vor. Im Juni 2020 wurde das Ausbauziel für 2020 bereits erreicht (siehe: Stand der Umsetzungen der Ziele des Geschäftsplans 2018-20). Am Ende des Jahres 2020 lag das Gesamtportfolio bei 256,4 MWp.
Stand der Integration des Wachstums
Ein Hauptaugenmerk in 2020 lag auf der Integration des jüngsten Wachstums.
| • | 6 MWp-Anlagen mit EEG 2019 sollten bis Februar 2020 ans Stromnetz angeschlossen werden. Insgesamt 5,1 MWp PV-Anlagen davon konnten trotz einiger Verzögerungen aufgrund des Ausbruchs der Corona Pandemie und der Verlangsamung der Abwicklung bei den Netzbetreibern während des Jahres ans Stromnetz angeschlossen werden. Für zwei der angeschlossenen Projekte mit jeweils 750 kWp konnte die Endabnahme aufgrund von Baumängeln nicht erfolgen. Mehrere Klagen wurden bei Gericht gegen die Generalunternehmer eingereicht. Bis zum Bilanzstichtag warten 0,9 MWp noch immer auf den Netzanschluss. Der Vorstand plant nun den Netzanschluss für diese zwei Projekte im ersten Halbjahr 2021. |
| • | Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen wurde das Modulaustauschprogramm im ersten Quartal 2020 planmäßig abgeschlossen. Insgesamt wurden in vier Solarparks (Groß-Stieten, Kissing, Wiesenbach, Mockrehna) 1,1 MWp Module ausgetauscht. |
| • | Die 7C Solarparken hatte geplant für eine der Fondsgesellschaften aus dem Betriebsführungsgeschäft die Beherrschung (und damit die vollständige Konsolidierung) bis 2021 zu erreichen. Dieses Ziel konnte bereits zum 30.06.2020 für zwei Fondsgesellschaften erreicht werden. Der Konzern wies zum Bilanzstichtag eine Beteiligung von 24,4% in HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und eine Beteiligung von 38,1% in HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG aus. Die Beteiligungen in diesen zwei schlecht performenden Fonds konnte u.a. durch die Finanzierung eines Modulaustauschprogramms für das Projekt Oberostendorf und mehrere Kaufangebote an die bisherigen Investoren rasch aufgebaut werden. Zusätzlich hat 7C Solarparken die O&M-Verträge für die Parks, die zu den HCI1 und HCI2 Fondsgesellschaften gehören, mit dem externen Dienstleister aufgrund ungenügender Ausführung gekündigt und führt die O&M Arbeiten vorübergehend selber aus. |
| • | Ein weiterer Aspekt der Integration des Wachstums betrifft den Einsatz der technischen Mitarbeiter. Der Ausbau des technischen Wartungsteams konnte mit dem Ausbau des Anlagenportfolios der letzten Jahre nicht schritthalten. Die eigenen technischen Mitarbeiter arbeiten zunehmend auf Anlagen mit hohen EEG-Einspeisevergütungen. Die Wartungs- und Serviceaufgaben für Neuanlagen in Deutschland mit einem Volumen von 100 MWp konnten ab dem zweiten Quartal 2020 an IBC Solar, einem erfahrenen deutschen PV- Unternehmen, abgegeben werden. Die Ausführung wird von der 7C Solarparken überwacht. |
| • | Die Reduzierung der Anzahl der Projektgesellschaften konnte während 2020 vollständig ausgeführt werden. Insgesamt reduzierte sich die Anzahl an Projektgesellschaften durch Verschmelzung um 17 Gesellschaften. Insgesamt zählt der Konzern am Bilanzstichtag noch 112 Gesellschaften, davon 103 in Deutschland und 9 im Ausland. |
Stand der Skalierung auf 500 MWp und Belgien als zweiter Kernmarkt
Im neuen Plan soll das eigene IPP-Portfolio bis Ende 2023 auf 400 MWp ansteigen (im Vergleich Plan 2020-22: 350 MWp. bis Ende 2022) und das Portfolio für die Betriebsführung auf 100 MWp (im Vergleich Plan 2020-22: 150 MWp bis Ende 2022) ausgeweitet werden.
Stand des Ausbaus des eigenen IPP-Portfolio von 220 MWp auf 400 MWp
Das Portfoliowachstum von 224,7 MWp (siehe „Stand der Umsetzungen des Geschäftsplans 2018-20") auf 256,4 MWp am Bilanzstichtag umfasste neue Solaranlagen (10,7 MWp), und Bestandsanlagen (21,0 MWp) in Deutschland. Insgesamt wurden EUR 28,8 Mio. investiert, davon waren EUR 4,8 Mio. Projektfinanzierungen und EUR 24,0 Mio. Eigenmittel. Letztere wurden planmäßig teilweise auch mit zwei Kapitalerhöhungen in 2020 (EUR 23,2 Mio.) von Investoren einbracht. Die neuen Anlagen werden in einem vollständigen Jahr mit normaler Witterung voraussichtlich EUR 2,1 Mio. zum Konzern-EBITDA beitragen. Die Investitionen wurden mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungshebel von 83% Eigenmitteln und 17% Projektfinanzierungen getätigt. Dies hängt damit zusammen, dass der Konzern vor allem die Möglichkeit hatte nicht-finanzierte Anlagen einzukaufen, die in der Nacherwerbszeit noch mit einer Projektfinanzierung finanziert werden, sodass der Anteil an Eigenmitteln für die betroffene Akquisition noch sinken wird. Das durchschnittliche Jahr der Inbetriebnahme lag bei den neu erworbenen Anlagen bei 2019. Dies zeigte sich auch in der durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 78 EUR / MWh. Die Portfolioerweiterung, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 erzielt wurde, lässt bereits einen Trend zu größeren Einzelprojekten in Deutschland erkennen. Die durchschnittliche Größe der erworbenen Projekte lag bei 4,5 MWp. Der Investition / EBITDA Multiplikator lag real bei 13,9x durch den Kauf von mehrheitlich neuen Projekten mit niedrigem Einspeisetarif, was sich bei gegebener Produktion in niedrigeren Umsatzerlösen und entsprechend niedrigeren EBITDA und bezogen auf den Kaufpreis in höheren Investition / EBITDA Multiplikatoren auswirkt.
Für das Wachstum in 2021 hat der Vorstand folgende Zielvorgaben gesetzt: eine Kapazitätserweiterung des eigenen IPP-Portfolios auf 295 MWp, davon 275 in Deutschland und 20 in Belgien; für das Jahr 2022 ist das Ziel 315 MWp in Deutschland und 35 MWp in Belgien; und schließlich am Ende des Jahres 2023: >350 MWp in Deutschland und >50 MWp in Belgien.
Demzufolge sollte im Jahr 2021 das IPP-Portfolio um 39 MWp auf 295 MWp ausgebaut werden. Davon entfallen auf Deutschland 23,1 MWp und auf Belgien 15,6 MWp (4,4 MWp. waren Ende 2020 bereits im Portfolio).
Gleichzeitig mit den mittelfristigen Ausbauzielen hat der Vorstand Belgien zum zweiten Kernmarkt des Konzerns erklärt. Dort soll eine marktführende Rolle erreicht werden. Bis zum Tag der Veröffentlichung wurden in Belgien bereits die im nächsten Abschnitt beschriebenen Schritte unternommen.
Markteintritt in den belgischen Markt:
Der Vorstand hat in kurzer Zeit einen fulminanten Markteintritt in Belgien (siehe auch „Entwicklung und Ausblick für den belgischen PV-Markt") erreicht. Folgende Meilensteine wurden bereits erreicht:
| • | Der Vorstand hat im Dezember 2020 die Partnerschaft mit Jean-Marie Pfaff als Markenbotschafter der 7C Solarparken bekannt gegeben. Jean Marie Pfaff war langjähriger Torwart beim 1. FC Bayern München und belgischer Nationaltorwart und hat in Belgien, wie auch in Deutschland, einen sehr hohen Bekanntheitsgrad. Als Markenbotschafter wird Jean-Marie Pfaff Projektansätze mit den Kommunen und Landräten/Bürgermeistern initialisieren mit dem Ziel daraus PV-Projekte zu realisieren. |
| • | Am 29.12.2020 hat 7C Solarparken den Erwerb von Enervest Belgium BV (inzwischen: 7C Solarparken Belgium BV) bekannt gegeben. Enervest Belgium BV ist eine Projektentwicklungsgesellschaft mit starkem Track Record im belgischen Markt und eine der PV-Pioniere in Belgien. Enervest Belgium BV existiert seit 2008. Die Projektpipeline wurde übernommen und die ersten Projekte werden im ersten Halbjahr 2021 erwartet. Neben der PV-Projektentwicklung ist die Firma auch in der Betriebsführung für Drittanlagen tätig. Sie verwaltete in der Betriebsführung für Drittanlagen zum 31.12.2020 PV-Anlagen mit einer Kapazität von 8 MWp, sodass der Konzern am Jahresende mit den 62 MW in Deutschland insgesamt 70 MWp unter Verwaltung hatte. Die Firma entwickelt auch PV-Carports mit Aufladevorrichtungen für die Elektromobilität. Die Gesellschaft hatte zum Berichtszeitpunkt 11 Mitarbeiter. |
| • | Für eines der größten Aufdachanlagen (6,2 MWp) in Belgien wurde Ende 2020 der Grundstein gelegt. Mit der Inbetriebnahme wird im Mai 2021 gerechnet. |
| • | Am 25. Februar berichtet 7C Solarparken über den erfolgreichen Erwerb eines 10,6 MWp PV-Dachportfolios in Belgien. Das Portfolio verteilt sich auf 16 verschiedene Standorte in Flandern und Brüssel und ist auf den Gebäuden renommierter Unternehmen wie Decathlon and Beaulieu errichtet worden. Zwei Dachprojekte befinden sich noch im Bau mit geplanter Inbetriebnahme bis Ende Mai 2021. |
| • | Der Plan sieht ein IPP-Portfolio in Belgien bis Ende 2021 von 20 MWp. vor. Mit den bereits bestehenden 4,4 MWp Anlagen in Belgien summiert sich das Portfolio mit der erwarteten Fertigstellung der 6,2 MWp Anlage und dem erworbenen 10,6 MWp Dachportfolio bereits auf 21,2 MWp. Damit hat der Konzern bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Zielgröße für Belgien in 2021 erfüllt. |
Stand des Ausbaus des Portfolios für die Betriebsführung auf 100 MWp
Neben den 62,7 MWp. in Deutschland hat der Konzern mit dem Geschäftserwerb der Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV“) auch die kaufmännische Verwaltung von 8 MWp an belgischen PV-Projekten übernommen (siehe: „Verwaltetes Anlageportfolio“). Der Gesamtwert des verwalteten Portfolios lag somit am Bilanzstichtag bei 70,8 MWp.
Der Ausbau auf 100 MWp. bis Ende 2023 ist getrieben von opportunistischen Gelegenheiten im Markt. Betriebsführungsprojekte werden nicht sehr häufig am Markt angeboten und sind, wie bei dem Erwerb von Enervest Belgium, häufig Bestandteil von komplexeren M&A-Transaktionen.
Daher ist das Wachstum eher schwierig vorherzusagen. Der Vorstand ist aber von der Attraktivität des Betriebsführungsgeschäfts überzeugt und wird jede sich bietende Gelegenheit im Markt prüfen, um dieses Segment weiter auszubauen.
PROGNOSE-IST-VERGLEICH
Der Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2020 unter Berücksichtigung der Corona Krise von gleichbleibenden Umsatzerlösen, einem etwas abgeschwächten EBITDA und einem deutlich verringerten CFPS aus.
| in Mio. EUR | 2020 (IST) | 2020 Prognose gemäß Geschäftsbericht 2019 |
|---|---|---|
| Umsatz | 50,6 | 43,0 |
| EBITDA | 42,9 | 36,0 |
| CFPS / Aktie [in EUR] | 0,57 | 0,48 |
Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 43,0 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2020 deutlich um 17,7% auf EUR 50,6 Mio. übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose aufgrund der positiven Witterung und dem deutlichen Wachstum des IPP-Portfolios zweimal (Halbjahresbericht: Erhöhung auf EUR 48,3 Mio. und bei Veröffentlichung der 9-Monate Zahlen Erhöhung auf EUR 49,5 Mio.) erhöht.
Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR >36,0 Mio. im Berichtszeitraum um 19,2% auf EUR 42,9 Mio. deutlich überschritten werden. Der erreichte EBITDA-Wert liegt auch über der im November 2020 erhöhten EBITDA Prognose von EUR 41,0 Mio. Hier wirkten sich die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. EUR 1,9 Mio. positiv aus.
Der CFPS lässt sich wie folgt ableiten:
| in TEUR | 2020 |
|---|---|
| 1. EBITDA | 42.928 |
| 2. Minus effektive Zinszahlungen | -5.501 |
| 3. Minus effektive Steuerzahlungen | -1.188 |
| 4. Minus Pachtaufwand (nicht im Betriebsaufwand enthalten) | -910 |
| \= Netto Cash Flow | 35.329 |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien | 62.342 |
| CFPS (in EUR) | 0,57 |
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 223,9 GWh und lag damit 19,1% über der Prognose i.H.v. 188,0 GWh. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.023 kWh/ kWp (nur Solaranlagen) erreicht und liegt 5,2% über dem prognostizierten Wert von 972 kWh/kWp. Dies ist hauptsächlich auf die überdurchschnittlichen spezifischen Erträge im Jahr 2020 im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt zurückzuführen. Die Performance Ratio der PV-Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 78,4% und lag damit oberhalb der Prognose von 78,0%.
ERTRAGSLAGE
UMSATZ
7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 50,6 Mio. (i.VJ: EUR 43,1 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von EUR 43,0 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums erhöhte Prognose von EUR 49,5 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr zu 96,8% aus Stromverkäufen (Vorjahr: 97,4%). Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen haben sich von EUR 1,0 Mio. in 2019 auf EUR 1,5 Mio. erhöht. Dies entspricht 2,9% vom Gesamtumsatz (Vorjahr: 2,3%). Die Zunahme stammt im Wesentlichen aus einem Verkauf von Dienstleistungen in Verbindung mit einem Modultausch für eine Fondsgesellschaft (EUR 0,7 Mio.). Dem standen in nahezu gleicher Höhe Betriebsaufwendungen entgegen.
Die Zunahme der Umsatzerlöse ist hauptsächlich auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 1,6 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,8 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 4,0 Mio.). Die im ersten Quartal 2020 durchgeführten Moduloptimierungsmaßnahmen sowie Einmaleffekte führten zu einer weiteren Erhöhung von EUR 0,5 Mio. Der spezifische Ertrag lag in 2020 bei 1.023 kWh/kWp und war vergleichbar mit dem Vorjahr (1.022 kWh/kWp). Insgesamt lag der spezifische Ertrag 5,2% über dem prognostizierten spezifischen Ertrag (langjähriger Durchschnitt) von 972 kWh/kWp.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 1,9 Mio. (i.VJ.: EUR 2,9 Mio.).
Im Vorjahr konnten noch sonstige betriebliche Erträge auf negative Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben in Höhe von EUR 1,1 Mio. erfolgswirksam vereinnahmt werden. Solche Erträge wurden im Berichtszeitraum nicht erwirtschaftet, da zum 1. Januar 2020 die Definition eines Geschäftsbetriebs im Standard IFRS 3 „Unternehmenserwerbe“ geändert wurde. Dadurch sind Erwerbe von Solar/Windanlagen ab dem 1. Januar 2020 in der Regel nicht mehr als Erwerbe von Geschäftsbetrieben, sondern als Erwerbe von Gruppen einzelner Vermögenswerte und Schulden einzustufen, sodass hieraus in der Regel keine negativen Unterschiedsbeträge mehr vereinnahmt werden können.
Der Großteil der sonstigen Erträge der Berichtsperiode resultiert aus einmaligen Erträgen aus einem Vergleich mit einem Modulhersteller und Versicherungserstattungen i.H.v. insgesamt 0,8 Mio. (2019: EUR 1,0 Mio.), einem einmaligen Ertrag aus dem Verkauf der Surya 1 GmbH & Co KG i.H.v. EUR 0,3 Mio. sowie aus dem Verkauf der Nowgorod I Solaranlage i.H.v. EUR 0,1 Mio. Weiterhin konnten verschiedene Rückstellungen i.H.v. insgesamt EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) aufgrund geänderter Einschätzungen aufgelöst werden. Schließlich summierten sich andere sonstige und periodenfremde Erträge auf EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.).
PERSONALAUFWAND
Der Personalaufwand stieg im Berichtszeitraum moderat auf EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.). Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2020 neben den beiden Vorständen 32 Mitarbeiter (i. VJ: 19 Mitarbeiter), davon 11 bei der 70 Solarparken AG (i. VJ.: 12 Mitarbeiter) und 11 Mitarbeiter in der zum 31.12.2020 erworbenen Projektentwicklungsgesellschaft in Belgien 7C Solarparken Belgium BV (vormals „Enervest Belgium BV“). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 21 Mitarbeiter (i. VJ.: 18 Mitarbeiter), davon 11 bei der 70 Solarparken AG (i. VJ: 11 Mitarbeiter).
SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND
Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 7,8 Mio. (2019: EUR 6,3 Mio.). Diese beinhalten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Neben dem wachstumsbedingten Anstieg der Kosten für Solar- und Windparks ist der Anstieg im Wesentlichen auf den Einsatz von Materialien und Dienstleistungen in Verbindung mit einem vom Konzern im Berichtszeitraum fertiggestellten Modulaustausch für eine Fondsgesellschaft in Höhe von EUR 0,7 Mio. zurückzuführen. Mit diesem Aufwand stehen Umsatzerlöse in nahezu gleicher Höhe in Verbindung. Zusätzlich ergaben sich Kosten aus dem im Frühling 2020 mit einem Dienstleister abgeschlossenen Wartungsvertrag über 100 MWp Solaranlagen. Im Betrachtungszeitraum lagen die Kosten dafür bei EUR 0,3 Mio.
Die Kosten für den Betrieb der Solarparks umfassen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Versicherungen, Eigenstrombedarf, Materialkosten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege.
Die Verwaltungskosten nahmen um EUR 0,2 Mio. zu. Die Provisionen für technische Gewährleistungen und gerichtliche Auseinandersetzungen stiegen schließlich insgesamt um EUR 0,2 Mio.
Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand enthalten.
EBITDA
Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 42,9 Mio. erzielt (i. VJ.: EUR 38,1 Mio.), was einer Steigerung von 12,6% entspricht.
Die EBITDA Marge reduzierte sich leicht von 88,4% in 2019 auf 84,9% in 2020. Die Abnahme der EBITDA-Marge hängt hauptsächlich mit den niedrigeren Einmaleffekten aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und besonders mit der Änderung des Standards IFRS 3 „Unternehmenserwerbe“ ab dem 1. Januar 2020 zusammen, wonach die negativen Unterschiedsbeträge aus durchgeführten Unternehmenserwerben in den sonstigen betrieblichen Erträgen wegfallen.
ABSCHREIBUNGEN
Die Abschreibungen in Höhe von EUR 29,7 Mio. (i. VJ.: EUR 23,7 Mio.) betreffen sämtlich Abschreibungen auf Sachanlagen, Nutzungsrechte sowie immaterielle Vermögenswerte. Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des Anlagenportfolios (+EUR 3,2 Mio.) sowie der Nutzungsrechte (+EUR 0,2 Mio.) zurückzuführen. Zusätzlich wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020 resultierte (EUR +1,8 Mio.), Projektrechte (EUR +0,5 Mio.) und Dienstleistungsverträge (EUR + 0,3 Mio.) außerplanmäßig abgeschrieben.
EBIT
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 14,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 13,2 Mio. in 2020 zurückgegangen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 26,2% (i.VJ.: 33,5%).
BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS
Das Beteiligungs- und Finanzergebnis lag mit minus EUR 5,8 Mio. auf dem Niveau aus dem Vorjahr (EUR 5,8 Mio.). Die darin enthaltenen Finanzerträge erhöhten sich im Vorjahresvergleich, im Wesentlichen durch einen Zinsertrag i.H.v. EUR 0,5 Mio., der mit Steuererstattungen aus der Periode 2010-2014 in Verbindung steht und infolge der Beendigung der steuerlichen Außenprüfung erwirtschaftet wurde. Weiterhin stiegen die Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum moderat um EUR 0,2 Mio. auf EUR 5,8 Mio. (2019: EUR 5,6 Mio.) an.
Im Berichtszeitraum wurden zu bereits bestehenden Beteiligungen, die nach der Equity Methode bilanziert wurden, weitere Anteile erworben, welche dazu führten, dass der Konzern Beherrschung über die betreffenden Unternehmen erlangte und in Folge diese Anteile erstmals vollkonsolidiert wurden. Der daraus resultierende Abgang der at equity Anteile zu deren beizulegendem Zeitwert zum Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung führte in der Summe aller betroffenen Transaktionen zu einem Finanzertrag i.H.v. TEUR 106.
PERIODENERGEBNIS
Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt auf EUR 1,8 Mio. (i.VJ.: EUR 0,7 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 5,6 Mio. (i.VJ.: EUR 8,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 5,2 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,4 Mio. zusammen.
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
VERMÖGENSLAGE
Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 83% (2019: 83%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen.
Die immateriellen Vermögenswerte von 7C Solarparken beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 1,9 Mio. (2019: EUR 4,2 Mio.) und beinhalteten u.a. Serviceverträge für die Betriebsführung von Anlagen von Dritten, die im Zuge der Unternehmensakquisitionen in den Vorjahren erworben wurden. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Wertminderungen (EUR 0,7 Mio.) sowie Umgliederungen in die Sachanlagen (EUR 0,7 Mio.) und schließlich aus dem Abgang von Projektrechten wegen Verkauf (EUR 0,5 Mio.).
Der Konzern hat im Berichtszeitraum EUR 51,4 Mio. in die Erweiterung des Solar- und Windanlagenportfolios investiert. Darüber hinaus wurden Solaranlagen i.H.v. EUR 16,4 Mio., die sich zum Jahresende 2019 im Bau befanden, im Berichtszeitraum fertiggestellt. Das Solarportfolio Surya wurde im Frühjahr gewinnbringend verkauft (- EUR 1,3 Mio.) genauso wie die Solaranlage Nowgorod 1 veräußert (- EUR 0,4 Mio.). Infolge der Tilgung einer Leasingverbindlichkeit und eines damit verbundenen Erwerbs einer belgischen Solaranlage wurden EUR 1,2 Mio. an Nutzungsrechten in die Solaranlagen umgegliedert. Insgesamt EUR 0,9 Mio. wurden aufgrund der Realisierung von Projekten aus den Projektrechten in Solaranlagen umgegliedert. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen EUR 24,6 Mio. und Wertminderungen in den Solaranlagen EUR 0,1 Mio.
Demzufolge ist der Buchwert der Solar- und Windanlagen mit EUR 325,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 282,3 Mio.) in der Summe um EUR 43,5 Mio. gestiegen.
Die Solarparks im Bau haben zum Stichtag einen Buchwert von EUR 11,5 Mio. (i.VJ. EUR 3,5 Mio.). Wesentlicher Bestandteil dieses Postens ist der im Dezember 2020 erworbene Solarpark Dennheritz (EUR 9,2 Mio.), der im Februar 2021 ans Stromnetz angeschlossen wurde, und das 6,2 MWp Dachprojekt in Evergem/Belgien (EUR 1,6 Mio.), für das Ende 2020 der Grundstein gelegt wurde und für welches der Netzanschluss im Mai 2021 geplant ist.
Die Nutzungsrechte, welche im Wesentlichen die Nutzung von Grundstücken und Dächern für den Betrieb der Solar- und Windanlagen betreffen, stiegen von EUR 20,0 Mio. auf EUR 22,0 Mio. Hier standen den Zugängen i.H.v. EUR 4,8 Mio., Abgänge i.H.v. EUR 1,4 Mio. und Abschreibungen i.H.v. EUR 1,4 Mio. entgegen.
Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, ist auf EUR 11,9 Mio. (i.VJ. EUR 10,4 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Gewerbe- und Industrieflächen in Zschornewitz (Sachsen), eine Logistikhalle in Dessau (Sachsen-Anhalt), eine Konversionsfläche in Gumtow (Brandenburg), ein Gewerbegrundstück in Luptitz (Sachsen), eine Konversionsfläche in Grossfurra (Thüringen) sowie ein Grundstück in Krakow am See (Mecklenburg-Vorpommern). Für Einzelheiten siehe das Kapitel „ PV-Estate Portfolio“. Insgesamt vergrößerte sich das PV Estate Portfolio mit diesen Erwerben um 22,4 ha auf 156,0 ha.
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus voraussichtlich steuerlich nutzbaren Verlustvorträgen sowie aus temporären Differenzen. Sie haben sich im Wesentlichen aufgrund des Ansatzes von aktiven latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge, welche voraussichtlich mit zukünftigem steuerlichen Einkommen verrechnet werden können, sowie aufgrund von temporären Differenzen um EUR 0,4 Mio. auf EUR 6,1 Mio. erhöht.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 70,0 Mio. am Jahresende 2019 auf EUR 76,0 Mio. zum 31. Dezember 2020 erhöht. Zum 31. Dezember 2020 verfügte der Konzern über Liquide Mittel i.H.v. EUR 62,2 Mio. (2019: EUR 59,0 Mio.). Hiervon sind EUR 17,9 Mio. (2019: EUR 15,3 Mio.) mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt.
Die Bilanzsumme ist von EUR 401,3 Mio. auf EUR 458,5 Mio. angestiegen.
Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 161,8 Mio. (2019: EUR 129,8 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 32,0 Mio. beziehungsweise um 24,7% basiert auf den im Oktober und Dezember durchgeführten Kapitalerhöhungen im Rahmen von Privatplatzierungen abzüglich der Platzierungskosten (zusammen EUR 22,7 Mio.), dem positiven Konzernergebnis (EUR 5,6 Mio.), der ausgezahlten Dividenden i.H.v. EUR 6,7 M io. sowie aus der Zunahme der nicht beherrschenden Anteile, die hauptsächlich aus der Erstkonsolidierung der HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG resultiert (EUR +10,8 Mio.).
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 32,3% zum 31. Dezember 2019 auf solide 35,3% zum 31. Dezember 2020.
Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2020 insgesamt auf EUR 236,8 Mio. (2019: EUR 221,2 Mio.). Es handelt sich hier um die Darlehen zur Finanzierung der Solar- und Windparks, der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch um die emittierten Schuldscheindarlehen. Der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten ist unter anderem auf die Emission eines neuen Schuldscheindarlehens im März 2020 mit einem Nennbetrag von EUR 11,5 Mio. zurückzuführen. Der Schuldschein wurde zu einem fixierten Zins von 1,8% mit einer festen Laufzeit von 5 Jahren begeben. Im Rahmen von Erweiterungen des Konsolidierungskreises wurden Projektfinanzierungen i.H.v. EUR 25,9 Mio. übernommen, davon stehen EUR 14,3 Mio. mit der Aufnahme von den Fondsgesellschaften HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG in den Konsolidierungskreis in Verbindung. Darüber hinaus wurden EUR 6,7 Mio. Projektfinanzierungen bei bereits bestehenden Projektgesellschaften aufgenommen. Gegenläufig haben sich die regulären Tilgungen i.H.v. EUR 28,2 Mio. ausgewirkt.
Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag EUR 17,2 Mio. (2019: 15,7 Mio.).
Zu der Veränderung trugen im Wesentlichen erhöhend neue Leasingverbindlichkeiten aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises sowie aufgrund des Abschlusses von neuen Leasingverträgen i.H.v. EUR 3,6 Mio. sowie aufgrund von Aufzinsung von bestehenden Leasingverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,3 Mio. bei. Vermindernd wirkte sich hauptsächlich die planmäßige Tilgung i.H.v. EUR 1,1 Mio. sowie die vorzeitige Rückzahlung einer Leasingverbindlichkeiteiner belgischen Solaranlage i.H.v. EUR 1,1 Mio. aus.
Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 3,9 Mio. zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückbaurückstellungen zurückzuführen, die im Wesentlichen aufgrund der Erwerbe sowie der Neubauprojekte und aus der Aufzinsung um EUR 3,5 Mio. anstiegen. Daneben stiegen Rückstellungen für technische Gewährleistungen mit EUR 0,2 Mio. an. Schließlich nahmen die Rückstellungen für Einzelrisiken mit EUR 0,3 Mio. wegen einem Rechtsstreit in der zum Jahresende erworbenen Projektentwicklungsgesellschaft Enervest Belgium BV (jetzt: 7C Solarparken Belgium BV) zu.
FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 3,2 Mio. (i.VJ: EUR 9,5 Mio.). Dabei betrug der „Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit“ EUR 37,6 Mio. und der „Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit“ EUR 2,8 Mio., welche gemeinsam den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 37,2 Mio. ausglichen und per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führten. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar:
Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 27,9 Mio. auf EUR 37,6 Mio. Er resultiert im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus generierten Einzahlungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 37,2 Mio. (i. VJ: minus EUR 28,0 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss für den Erwerb von Tochterunternehmen (EUR 30,3 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 4,0 Mio.) - insbesondere Solaranlagen und neue Nutzungsrechte-, dem Erwerb von Anteilen, die nach der Equity Methode bilanziert werden (EUR 1,3 Mio.), Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 1,6 Mio.) sowie Investitionen in Finanzanlagen (EUR 1,3 Mio.).
Positiv auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit wirkte sich der Verkauf eines Tochterunternehmens und einer Solaranlage (EUR 0,3 Mio.) sowie erhaltene Zinsen in Höhe von EUR 0,5 Mio. aus.
Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf EUR 2,8 Mio. (i. VJ: EUR 9,6 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die Einzahlungen aus den zwei Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio., die Einzahlung aus dem zweiten Schuldscheindarlehen (EUR 11,5 Mio.), die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 6,7 Mio. sowie die Aufnahme von neuen Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,2 Mio.). Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 28,2 Mio., die Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 7,1 Mio., die Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 von EUR 2,2 Mio. sowie der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (EUR 0,4 Mio.) ausgewirkt. Schließlich betrugen die Transaktionskosten für die Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung EUR 0,9 Mio.
Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2020-2023.
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG
(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solar- und Windanlagen - in der Mehrzahl von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie die Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert.
Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch ihre EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2020er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als positiv zu betrachten.
PROGNOSE-IST-VERGLEICH
Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 5,0 Mio. die Prognose von EUR 3,3 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Stromverkäufe mit EUR 0,1 Mio. und die Dienstleistungserlöse mit EUR 1,6 Mio. über den prognostizierten Werten lagen.
Die gute Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (EUR -0,5 Mio.) mit EUR 0,5 Mio. deutlich übertroffen hat.
| in TEUR | 2020 (IST) | 2020 (Prognose) |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 5.021 | 3.300 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 708 | |
| 3. Bestandsveränderung unfertige Leistung | -340 | |
| \= Gesamtleistung | 5.390 | |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -731 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.075 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -808 | |
| b) Soziale Abgaben | -107 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.184 | |
| 7. EBITDA | 486 | -500 |
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,3 GWh, was 7,6% über der Prognose i.H.v. 10,5 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.061 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 984 kWh/kWp um 7,8%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 84,2% (Prognose: 84,0%). Die Performance Ratio lag damit leicht über dem prognostizierten Wert.
ERTRAGSLAGE
UMSATZ
Die Umsatzerlöse der 70 Solarparken AG betragen im Geschäftsjahr 2020 EUR 5,0 Mio. (i. VJ. EUR 6,3 Mio.) und sind damit um 20,6% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einem im Vorjahr enthaltenen Einmaleffekt i.H.v. EUR 0,6 Mio. sowie aus dem Wegfall von konzerninternen Umsatzerlösen durch den Verkauf von Modulen i.H.v. EUR 0,8 Mio. Der Stromverkauf liegt mit EUR 1,4 Mio. auf Vorjahresniveau.
Die 7C Solarparken AG hat Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 28 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 24).
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zu 2019 mit EUR 0,7 Mio. konstant geblieben. Während ein einmaliger Ertrag von EUR 0,5 Mio aus 2019. wegfiel, konnten im Geschäftsjahr 2020 ein einmaliger Schadensersatz von einem Modulhersteller i.H.v. EUR 0,3 Mio. und eine Auflösung technischer Gewährleistungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. vereinnahmt werden.
MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind aufgrund des niedrigeren Modulbedarfs auf EUR 0,7 Mio. (i. VJ. EUR 2,5 Mio.) gesunken. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich leicht von EUR 0,9 Mio. in 2019 auf EUR 1,1 Mio. in 2020 erhöht. Ausschlaggebend hierfür war vor allem der mit einem Dienstleister abgeschlossene Service- und Wartungsvertrag für Neuanlagen in 2020.
PERSONALKOSTEN
Die Personalaufwendungen sind mit EUR 0,9 Mio. konstant geblieben. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 11 (i.VJ: 12) Mitarbeiter.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2020 leicht um EUR 0,1 Mio. auf EUR 2,2 Mio. erhöht. Sie betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Verwaltung, eingekaufte Dienstleistungen und Kosten in Verbindung mit den im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen.
ABSCHREIBUNGEN
Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,9 Mio.).
ZINSEN - STEUERN
Die Zinserträge sind mit EUR 4,5 Mio. deutlich angestiegen (2019: EUR 3,8 Mio.). Dies hängt vor allem mit der Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen.
Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,2 Mio. (i.VJ: EUR 1,1 Mio.). Ursächlich für den Anstieg ist, dass die Solarparken AG zunehmend als Finanzierungsholding für den Konzern auftritt und Finanzierungen für Projekte in anderen Projektgesellschaften aufnimmt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lagen im Geschäftsjahr 2020 bei EUR 0,2 Mio., während im Vorjahr die Gesellschaft noch von Steuererstattungen i.H.v. EUR 0,8 Mio. profitierte. Die Gesellschaft kann für das Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr steuerliche Verlustvorträge verbrauchen. Die im Jahresabschluss enthaltenen Ertragsteuern resultieren daher aus der Mindestbesteuerung. Die sonstigen Steuern lagen bei TEUR 9 (2019: TEUR 9). Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 2,9 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 3,8 Mio.).
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
ANLAGEVERMÖGEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die im Vorjahr noch TEUR 8 betrugen, wurden im Geschäftsjahr 2020 aufgrund planmäßiger Abschreibungen fast vollständig abgeschrieben. Am Jahresende stand noch ein Restsaldo von TEUR 1.
Das Sachanlagevermögen sank auf EUR 11,9 Mio. im Vergleich zu EUR 12,7 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die regulären Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen zurückzuführen.
Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 53,1 Mio. (2019: EUR 38,1 Mio.) beinhalten die unmittelbaren Anteile an Tochterunternehmen und Beteiligungen und entfallen mit EUR 33,8 Mio. zu einem großen Teil auf die Anteile an der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien. Diese Anteile sowie weitere bestehende Anteile erhöhten sich aufgrund von vorgenommenen Kapitalmaßnahmen. Daneben wurden für insgesamt EUR 1,1 Mio. Anteile und Beteiligungen erworben.
UMLAUFVERMÖGEN
Das Umlaufvermögen ist um EUR 13,8 Mio. auf EUR 135,5 Mio. angestiegen (i.VJ: EUR 121,7 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen auf EUR 121,3 Mio. (i.VJ: EUR 105,1 Mio.). Das Vorratsvermögen ist von EUR 3,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,6 Mio. zurückgegangen. Diese Abnahme hängt mit der Reduzierung des Modulbestandes um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,5 Mio. zusammen sowie mit dem Wegfall von unfertigen Leistungen, die in 2019 noch EUR 0,3 Mio. ausmachten.
Die Bilanzsumme nahm von EUR 172,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 200,8 Mio. am Bilanzstichtag zu.
EIGENKAPITAL
Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2020 insgesamt mit EUR 19,3 Mio. auf EUR 142,3 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 2,9 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden. Gegenläufig hat sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft (EUR 6,7 Mio.) ausgewirkt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen stiegen um EUR 0,2 Mio. auf EUR 3,1 Mio. im Geschäftsjahr 2020. Dies ist vor allem bedingt durch die Zunahme der sonstigen Rückstellungen um EUR 0,3 Mio. Gegenläufig wirkte sich die leichte Verringerung der Steuerrückstellungen um EUR 0,1 Mio. aus.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten sind von EUR 46,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 55,4 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Der Anstieg ist mit EUR 11,5 Mio. hauptsächlich auf die Ausgabe des zweiten Schuldscheindarlehens im März 2020 zurückzuführen, das eine Laufzeit von 5 Jahre hat und mit 1,8% verzinst wird. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um EUR 0,9 Mio. auf EUR 0,1 Mio. hauptsächlich aufgrund weniger offener Rechnungen bezüglich Modulkäufe reduziert.
FINANZLAGE
Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem zweiten Schuldscheindarlehen (EUR 11,5 Mio.) und der Ausgabe neuer Aktien (EUR 23,2 Mio.) gedeckt. Dem standen Mittelabflüsse i.H.v. EUR 12,4 Mio. zur Finanzierung von Konzerngesellschaften, EUR 6,7 Mio. Dividendenzahlungen und EUR 2,1 Mio. Rückzahlungen von Bankdarlehen gegenüber. Insgesamt standen dem Netto-Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 13,4 Mio. ein Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 14,9 Mio. gegenüber. Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit bestanden vor allem aus dem Erwerb von Tochterunternehmen (EUR 13,9 Mio.) und dem Erwerb von anderen finanziellen Vermögenswerten (EUR 1,7 Mio.). Dem standen erhaltene Zinsen und Dividenden i.H.v. EUR 0,8 Mio. gegenüber. Der Kassenbestand verringerte sich somit um EUR 1,6 Mio. auf EUR 9,7 Mio. (i.VJ: EUR 11,3 Mio.).
Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 10 Jahren Auswirkungen haben.
Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
PROGNOSEBERICHT
MUTTERGESELLSCHAFT
Aufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Auch wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Weil einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet werden können, plant der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,6 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR 0,5 Mio.
Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,5 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 985 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 82% für das Geschäftsjahr 2021 erreichen.
KONZERN
Unter Berücksichtigung der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2021 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern Umsatzerlöse von EUR 53,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 42,5 Mio.
Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2021 für den Konzern davon aus, dass sich das prognostizierte EBITDA mit EUR 42,5 Mio. im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 42,9 Mio.) etwas abschwächen wird.
Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2021 auf EUR 0,50 je Aktie. Damit wird gerechnet, dass sich der Cash Flow je Aktie den Werten für ein durchschnittliches Wetterjahr anpasst.
Prognose Konzernzahlen 2021
| IN MIO. EUR | 2020 (IST) | 2021 (PROGNOSE) |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 50,6 | 53,0 |
| EBITDA | 42,9 | 42,5 |
| CFPS (EUR) | 0,57 | 0,50 |
Die Produktion wird auf 271 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 985 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2020 bei 79% liegen.
Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:
| • | Keine rückwirkenden regulatorischen Eingriffe; |
| • | Keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes von April bis Dezember; |
| • | Das Bestandsportfolio von 275 MWp (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts) wird für 9 Monate in den prognostizierten Finanzkennzahlen angesetzt: |
| • | Der kontinuierliche Ausbau auf 295 MWp bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 trägt zum Umsatz oder EBITDA kaum bei; |
| • | Die schlechtere Produktion im ersten Quartal 2021 wird sich um EUR 1,0 Mio. negativ auf die Umsatzerlöse auswirken (Stand: 31.03.2021). |
| • | Keine weiteren Umfinanzierungen; |
| • | Keine weiteren Kapitalerhöhungen. Die zugrunde liegende Aktienanzahl ist 69.420.430 (enthält die im Januar 2021 durchgeführte Kapitalerhöhung). |
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
RISIKEN
RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen unter Hinzuziehung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt.
Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevanten ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziel des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen kann. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
| • | Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst. |
| • | Projektreservekonten: Für die Solaranlagen werden Projektreservekonten aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet oder in einem einstrahlungsarmen Jahr in Anspruch genommen werden können. |
| • | Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Prinzipiell werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf die jeweilige Darlehensnehmerin beschränkt ist. Im Rahmen der Vereinfachung der Konzernstruktur werden jedoch in zunehmendem Maße mehrere Anlagen in einer Gesellschaft gehalten. |
| • | Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle. |
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.
RISIKOMANAGEMENTPROZESS
Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.
IDENTIFIZIERUNG
Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting.
BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN
In der „Risk Map“ hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.
RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE
Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.
Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt, wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:
| KATEGORIE | VERGANGENE/AKTUELLE SCHÄTZUNG | HÄUFIGKEIT | FAKTOR | WAHRSCHEINLICHKEIT |
|---|---|---|---|---|
| 6 | Sehr häufig | Monatlich | 12,0 | Höchstwahrscheinlich |
| 5 | Häufig | Zweimal pro Jahr | 2,0 | Sehr wahrscheinlich |
| 4 | Regelmäßig | Einmal pro Jahr | 1,0 | Wahrscheinlich |
| 3 | Manchmal | Alle 2 Jahre | 0,5 | Möglich |
| 2 | Selten | Alle 5 Jahre | 0,2 | Unwahrscheinlich |
| 1 | Unbedeutend | Alle 10 Jahre | 0,1 | Fast unmöglich |
Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:
| KATEGORIE | SCHADENSGEWICHTUNG | BEWERTUNG ANHAND DES EBITDA |
|---|---|---|
| 6 | Kritisch; existenzgefährdend | EUR 5,0 Mio. |
| 5 | Sehr hoch | EUR 2,0 Mio. |
| 4 | Hoch | EUR 1,0 Mio. |
| 3 | Mittel | EUR 0,5 Mio. |
| 2 | Gering | EUR 0,2 Mio. |
| 1 | Unbedeutend | EUR 0,1 Mio. |
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit „gering“, „mittel“ und „hoch“.
RISIKOPOSITIONEN

BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN
In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.
HOHE EINZELRISIKEN:
| • | Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der 70 Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) und dem Großhandel mit Modulen, genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungs-, Designfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Risiken das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. 70C Solarparken steuert dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. Im Jahr 2021 könnten rund EUR 1,6 Mio. an Liquidität für Instandhaltung, Präventivmaßnahmen und (außer-) gerichtliche Vergleiche für in der Vergangenheit gebaute Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar. |
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
| • | Abhängigkeit von staatlicher Förderung: 7C Solarparken ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen zu den Gesetzen und regulatorischen Rahmenbedingungen, vor allem im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in Belgien vorgenommen werden. Investitionen in Wind- und Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder grüne Zertifikate für einen langen Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist 7C Solarparken abhängig von politischen Systemen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, die diese regulatorischen Rahmenbedingungen (im weitesten Sinne) hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten. Sowohl rückwirkende Eingriffe, eine andere Interpretation oder Anwendung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen sowie weitere (Pflicht-) Investitionsausgaben, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, könnten die Kapitalrendite verringern. |
| • | Regulatorisches Risiko: In der Konsequenz existiert ein erhebliches regulatorisches Risiko im Rahmen der Investitionsaktivitäten in Wind- und Solaranlagen, welches nicht entschärft werden kann. Der Konzern akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Land, in dem er sich sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für den Konzern sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich 7C Solarparken hauptsächlich auf Deutschland und zunehmend auf Belgien. Im EEG 2017 wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10% bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 4,9 Mio. auf unser EBITDA zur Folge. |
| • | Seit dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs in Deutschland (jetzt: „7C Projektentwicklung GmbH“) und dem Erwerb der Enervest Begium BV (jetzt: „7C Solarparken Belgium BV“) in Belgien betätigt sich der Konzern im Bereich der Projektentwicklung. Die im Rahmen der Projektierung von Solarparks durchgeführten Tätigkeiten (Flächenakquise und -sicherung; Bauleitplanung und Baugenehmigung; Netzanschluss und Trassensicherung) stellen für den Konzern eine neue Risikokategorie dar. Insbesondere kann man z. B. ohne Vorsatz gegen öffentliche Genehmigungen verstoßen. Weiterhin könnten sich Verträge und Genehmigungen unwirksam zeigen, es könnte zu Fehlinterpretationen von Gesetzen, Verordnungen und öffentlichen Auflagen kommen oder man könnte versehentlich (Form-) Verstöße gegen Fristen, Anzeigen, Meldungen, (...) machen, es könnte vom Netzbetreiber die Einspeisebewilligung für einen bestimmten Standort nicht erteilt werden, bei Ausschreibungsprojekten könnte die an die Bundesnetzagentur entrichtete Sicherheit durch Verzug verloren gehen, schließlich könnte sich auch die wirtschaftliche Projektierung als falsch herausstellen, sodass im schlimmsten Fall der Betrieb der selbstentwickelten Anlage und somit die Gesamtinvestition gefährdet ist. Durch die Übernahme eines der erfahrensten Projektentwicklerteams für Solaranlagen in Deutschland und in Belgien schätzt der 7C Solarparken Konzern das Projektierungsrisiko eher gering ein. Darüber hinaus wird das Risiko durch die Umsetzung des Vieraugenprinzips für wesentliche Projektunterlagen minimiert sowie durch den Abschluss von non-recourse Finanzierungen (ca. 75% der Investition) in meist von der Muttergesellschaft sowie anderen Konzerngesellschaften getrennten Zweckgesellschaften. Nach Auffassung des Vorstandes überwiegen im Übrigen die sich aus dem Erwerb der Projektentwicklungsgesellschaften ergebenden Wachstumschancen wesentlich die Risiken der Projektentwicklung. Zusätzliche Risiken aus dem Bau- bzw. der Errichtung der Anlagen ergeben sich nicht, da die Projektrealisierung grundsätzlich an ein Generalunternehmen vergeben wird. Aus den vorgenannten Gründen hält der Konzern das mit dieser Aktivität verbundene Gesamtrisiko für den Konzern daher für vertretbar und gering. |
| • | Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Wind- und Solarkraftwerksgeschäft entstehen die Forderungen fast ausschließlich auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind in Deutschland und Belgien bisher immer eingehalten worden. Ansonsten besteht für 7C Solarparken ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit 7C Solarparken Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht. |
| • | Projektfinanzierung: 7C Solarparken betreibt Wind- und Solaranlagen meistens über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen, zu denen neue Projektfinanzierungen festgelegt werden können, ausreichend attraktiv sein, um die Umsetzung von Neuprojekten zu erlauben. Insofern ist das Wachstum von 7C Solarparken und die Erreichung der Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2020-2023 von dieser Verfügbarkeit sowie attraktiven Konditionen abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen müssen finanzielle Covenants (Auflagen) beachtet werden, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden. |
| • | Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: 7C Solarparken ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals des Konzerns. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte das Unternehmen keine neuen Investoren akquirieren können, wird 7C Solarparken nicht in der Lage sein, analog dem Marktstandard zweistellig zu wachsen. |
| • | Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV/Wind-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus können starker Schneefall oder Sturm zu Schäden an den Solaranlagen führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Sonneneinstrahlung für Solaranlagen bis zu 10 % betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren. |
| • | Neben den Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von der Konzernmutter, der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) gebaut und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,2 Mio. in den Rückstellungen weitergeführt. |
| • | Für einen Teil seines Portfolios besteht für den Konzern das Risiko negativer Strompreise auf dem deutschen Markt. Im Allgemeinen treten negative Strompreise auf, wenn ein geringerer Strombedarf mit einer kontinuierlichen Produktion von Atomkraftwerken und einer gleichzeitig hohen Produktion aus Solar- und Windparks zusammentreffen. In der Vergangenheit trat ein solches Szenario normalerweise am Wochenende auf und summierte sich auf nicht mehr als 1-2% der Gesamtstunden pro Jahr. Mittelfristig dürften negative Preise aufgrund des Ausstiegs aus der Kernkraft bis 2022 seltener werden. Allerdings erwartet das Management bei Andauern des Lockdowns oder wiederkehrender Lockdowns infolge der Corona Pandemie ein erhöhtes Vorkommen negativer Strompreise aufgrund niedrigeren Strombedarfs in Deutschland. Dies kann die Häufigkeit negativer Preise erhöhen, insbesondere an Sonntagen. Deutsche Anlagen, die ab 2016 in Betrieb genommen wurden, werden durch einen Mechanismus vergütet, der die Einspeisetarife nach 6 (für Anlagen ab Inbetriebnahme 1.1.2021: 4) aufeinanderfolgenden Stunden negativer Preise auf null senkt. Vor 2016 in Betrieb genommene Anlagen bleiben von negativen Preisen unberührt. In 2020 hat der Konzern etwa EUR 0,3 Mio. Umsatzeinbußen durch die 6-Stundenregel erlitten. Der Vorstand geht davon aus, dass sich das Risiko in 2021 maximal in dieser Größenordnung bewegt. |
GERINGE EINZELRISIKEN:
| • | Vereinzelt übernimmt der Konzern auch weitergehende Aufgaben bei konzerninternen Neubauprojekten, wie z.B. das Design, die Bauüberwachung oder die Auswahl bzw. den Erwerb von Hauptkomponenten (Module; Wechselrichter), um von der Wertschöpfungskette zu profitieren. Daraus können sich neue Risiken ergeben wie z.B. Designfehler, Inkompatibilität und Unzuverlässigkeit von ausgewählten Komponenten, Risiken die in Verbindung mit der Bestellung von Komponenten stehen und die z.B. zu niedrigen Erträgen der gebauten Solaranlagen oder zu höheren Entstehungskosten führen können. Insgesamt schätzt der Vorstand die sich ergebenden Risiken aus diesem Bereich als geringfügig ein. |
| • | Internationalisierung: Mit der Entscheidung für Belgien als zweiten Kernmarkt steigen zukünftig die Aktivitäten und die mit diesem Markt verbundenen Risiken. Insbesondere sind Risiken verbunden mit der Kundschaft im Hinblick auf Eigenverbrauch und Kreditrisiko hervorzuheben. Während im deutschen Solarmarkt der Strom tendenziell ins Netz eingespeist wird, wird in Belgien ein wesentlicher Anteil des Stroms an den Gebäudebetreiber verkauft, um bessere Bedingungen als am Strommarkt erzielen zu können. Daraus ergibt sich einerseits das Risiko, dass sich der Stromverbrauch dieses Endkunden verringert und somit der durchschnittliche Strompreis sinkt, ein Ausfall des Kunden ist ein anderes Risiko. Der Vorstand schätzt das Risiko für das Portfolio insgesamt als gering ein. Erstens ist der Stromverkauf in Belgien von untergeordneter Bedeutung, zweitens wird durch die Vielzahl an Projekten eine Risikostreuung erreicht. Der Anteil des Konzern EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2020 weniger als EUR 1,4 Mio. (i.VJ.: EUR 1,2 Mio.), wird aber in den kommenden Jahren - im Rahmen des strategischen Ansatzes das Portfolio mit 50 MWp in Belgien auszuweiten - ansteigen, allerdings durch die Umsetzung einer Vielzahl an Projekten. |
| • | Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von 7C Solarparken beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für 7C Solarparken tätig sind. |
| • | Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Wind- und Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland und Belgien macht den Konzern von der Technik der Wind- und Solaranlagen, den Ertragsprognosen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da 7C Solarparken Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können. |
| • | Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem Wind- und PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, sodass das Anlagenportfolio mit sinnvollen technologischen Entwicklungen ergänzt werden kann oder es gewährleistet wird, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden. |
| • | Finanzierungsinstrumente: 7C Solarparken hat im Februar 2018 ein Schuldscheindarlehen über EUR 25 Mio. und im März 2020 ein zweites Schuldscheindarlehen über EUR 11,5 Mio. bei verschiedenen Kreditinstituten und Pensionskassen emittiert. Das erste Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit Fälligkeiten im Februar 2023 (EUR 15 Mio.) und im Februar 2025 (EUR 10 Mio.) aufgeteilt. Das zweite Schuldscheindarlehen hat eine Laufzeit bis März 2025. Die Schuldscheindarlehen wurden mit marktüblichen Covenants auf Konzernebene (minimale Eigenkapitalratio) sowie auf Ebene der 7C Solarparken AG (minimaler Buchwert der gehaltenen Beteiligungen) abgeschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene Auflagen, die mit der Konzernstruktur und der Veräußerung von Solaranlagen in Verbindung stehen, vereinbart. Sollte der Konzern die Auflagen nicht einhalten (können), könnte dies im schlimmsten Fall zur (Teil-) Kündigung der Schuldscheindarlehen führen. Das Risiko wird jedoch derzeit als gering eingestuft. |
| • | Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduzierung der internationalen Präsenz außerhalb der europäischen Währungsunion bestehen für 7C Solarparken keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich entweder durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) oder durch die Festlegung von Festzinsen über einen mittelfristigen Zeitraum (bis zu 10 Jahren) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, sodass die Gesellschaft für das bestehende Geschäft gegenwärtig keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist. |
| • | Thesaurierungsaktivitäten: Im Rahmen der Thesaurierung kauft und verkauft 7C Solarparken Wertpapiere und schließt auch Derivate ab. Diese Aktivitäten erfolgen auf Basis einer klar definierten Strategie und innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite. Dennoch ergeben sich aus dieser Aktivität für den Konzern geringe Einzelrisiken. |
| • | Steuerliche Außenprüfungen: Es können sich generell gewisse zusätzliche Steuerrisiken im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen ergeben, die der Konzern jedoch als geringfügig einstuft. Auch kann der Konzern Zollüberprüfungen unterliegen - insbesondere im Zusammenhang mit der Einfuhr von Modulen, die für neue Projekte genutzt werden. Auch hier sieht der Vorstand nur ein geringes finanzielles Risiko. |
| • | Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern ein Betriebsführungsgeschäft für Dritte erworben. Für 3 Fondgesellschaften ist die Prospekthaftung noch nicht abgelaufen. Die betroffenen Fondsgesellschaften erwirtschaften deutlich oberhalb der Projektprognose, es kann aber nicht gewährleistet werden, dass dies bis Ende der Prospekthaftung des letzten Fonds (2023) unverändert der Fall bleibt. Das Risiko wird dennoch als gering eingestuft, da die Performance von diesen Solaranlagen durchaus stabil ist. |
| • | Technische (Produktions-) Risiken: 7C Solarparken ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Wind- und Solaranlagen, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein „Totalverlust“ einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die 7C Solarparken versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie Komponenten auswählt, deren Leistungspotenzial über dem Durchschnitt liegt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Der Konzern versucht zudem das Risiko zu minimieren, indem der Betrieb und die Wartung im Unternehmen verbleibt und die Finanzierung im Moment der Investitionsentscheidung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffmöglichkeit auf den Konzern festgelegt wird. Zudem versucht der Konzern das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6-12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken, wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert 7C Solarparken diese Risiken. |
| • | Bezüglich Bestandsanlagen wurde 7C Solarparken nach Ausbruch der Corona Pandemie mit der Verweigerung des Zugangs zu einigen ihrer PV-Anlagen, hauptsächlich den größeren Dachanlagen, konfrontiert, da der Zugang auf das Dach nicht möglich war oder die (industriellen) Aktivitäten des Standortes stillgelegt wurden. Dies schränkt die Handlungsfähigkeit des Konzerns ein, wenn eine Anlage vom Netz getrennt wird oder andere technische Mängel behoben werden müssen. Die Verfügbarkeits- und Leistungskennzahlen, die der Konzern stetig verbessert hat, können dadurch negativ beeinflusst werden. In der Regel verzeichnet 7C Solarparken eine Produktionssteigerung (aufgrund höherer Verfügbarkeit und Leistungskennzahlen) von 1-2%, sobald das eigene Team einen Standort übernimmt. Ob und in welchem Ausmaß die Produktion davon betroffen sein könnte, hängt von technischen Fehlern in den jeweiligen Anlagen und Netzen sowie vom Ausmaß und dem Zeitraum ab, in dem das Unternehmen den Standort tatsächlich nicht betreten kann. |
| • | Das Management hat festgestellt, dass Netzbetreiber nach Ausbruch der Corona Pandemie den Netzanschluss neuer Projekte aufschieben. Derzeit wartet 1 MWp des IPP-Portfolios des Unternehmens von 275 MWp noch auf den Netzanschluss. Zweitens hat das Management eine gewisse Verlangsamung des Geschäftsflusses aufgrund einer geringeren Aktivität der M&A- Kontrahenten und Einschränkungen für die am Bau von Solaranlagen beteiligten Arbeitnehmer beobachtet. In Bezug auf die Verfügbarkeit von Komponenten für seinen Wachstumsplan hat der Konzern größtenteils die Module gesichert, die erforderlich sind, um sein Wachstum in neuen Projekten zu realisieren. Das Management ist daher weiterhin zuversichtlich, das Ziel von 295 MWp vor Jahresende zu erreichen. |
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können.
CHANCEN
Als Wind- und Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen und den belgischen Markt:
| • | Belgischer Markt: Der relativ kleine belgische Markt bietet für 7C Solarparken sehr gute Chancen, da der Konzern viel Erfahrung mit gewerblichen Dachanlagen hat und seit Jahren ein Portfolio von 4 MWp hält. Da Belgien bisher die Klimaziele verfehlt hat und andererseits die Atomkraftwerke abschalten will, steht das Land unter Druck den Anteil an erneuerbaren Energien massiv auszubauen. Das größte Wachstumssegment bei PV-Anlagen werden dabei gewerbliche Dachanlagen sein. Das Strompreisniveau für gewerbliche Kunden liegt bei ca. EUR 95-105 / MWh und ist somit etwas höher als in Deutschland, sodass gute Projektrenditen erzielt werden können. 7C Solarparken strebt in Belgien die Marktführerschaft an und ist mit dem Erwerb des erfahrenen Projektentwicklers Enervest Belgium BV (jetzt „7C Solarparken Belgium BV“) Ende 2020 und seinem sehr bekannten Markenbotschafter Jean-Marie Pfaff (ehemaliger Torwart beim FC Bayern München und belgischer Nationaltorwart) gut aufgestellt, diese Position zu erreichen. |
| • | Wachstumsfinanzierung: Eine höhere Marktkapitalisierung, eine solide Bilanzstruktur und eine verbesserte Liquidität in der Aktie eröffnen neue Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung und bei Investitionen. Dies führt allmählich zu niedrigeren Kapitalkosten und insgesamt zu einer verbesserten Unternehmensbewertung. |
| • | M&A: 7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Anlagen in der Größenordnung zwischen 1 bis 10 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder Möglichkeiten zu guten Konditionen eine PV bzw. Windanlage kaufen bzw. veräußern zu können (M&A). Der Ausbau der Leistung auf 295 MWp bis Ende 2021 und auf 500 MWp (inkl. Betriebsführungsgeschäft für Drittinvestoren) bis Ende 2023 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie des EBITDA. Seit dem Erreichen des “tier-2“ Status (d.h. einem PV-Anlagenbestand von 200 MWp) im Februar 2020 eröffnet sich für 7C Solarparken die Chance bei Finanzierungen und Investitionen auf dem Kapitalmarkt besser wahrgenommen zu werden. Infolge der Corona-Pandemie und deren schädlicher Wirkung auf die Finanzen einzelner Marktteilnehmer können kurzfristig Chancen für M&A Transaktionen auftauchen, die derzeit noch nicht sichtbar sind. |
| • | Entwicklung eigener PV-Projekte: Mit dem Erwerb des belgischen Projektentwicklers Enervest Belgium BV (jetzt: „7C Solarparken Belgium BV“) Ende 2020 und der bereits in Deutschland bestehenden Projektentwicklungsgesellschaft 7C Solarentwicklung GmbH verfügt 7C Solarparken über eine eigene Projektpipeline an neu zu errichtenden PV-Anlagen in Deutschland und in Belgien. Die erweiterte vertikale Integrierung ermöglicht es dem Unternehmen Margen aus der Entwicklung und dem Bau der neuen Solaranlagen zu erwirtschaften. |
| • | Weitere Diversifizierung des IPP Portfolios mit Windprojekten: nach dem Erwerb der ersten zwei Windparks mit einer Kapazität von 5,9 MW in 2019 könnte der Konzern auf selektiver Basis weitere Windanlagen zu dem bestehenden PV-Portfolio beimischen. Der Vorstand hat ermittelt, dass eine Beimischung von Windprojekten bis zu 10% des Gesamtportfolios das Risikoprofil des Konzernstromertrags senken und damit PV-spezifische Umsatzrisiken verringern würde. |
| • | Niedriges Zinsniveau: Es besteht weiterhin die Möglichkeit preisgünstige Finanzierungen basierend auf dem niedrigen Zinsniveau zu realisieren, wie z.B. a) die Refinanzierung durch ein langfristiges und zinsgünstiges Schuldscheindarlehen, das als Eigenkapital in neuen PV-Projekten genutzt werden kann b) die Rückzahlung teurer Darlehen unter Berücksichtigung von vorzeitiger Kündigung (Vorfälligkeitsentschädigung) c) die Aufnahme zinsgünstiger Darlehen für neue PV-Projekte mit festem Zinssatz für mindestens 10 Jahre. |
RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des zusammengefassten Lagebericht unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.
Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.
Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.
Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Fondsgesellschaften und der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral bei der 7C Solarparken AG in Bayreuth in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.
Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.
Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.
GESAMTBEURTEILUNG
Das Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert.
Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken.
WEITERE GESETZLICHE ANGABEN
I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung, welche die jährliche Entsprechenserklärung enthält, der Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Informationen zur Festlegung der Frauenquote wurden zusammengefasst. Die Ausführungen hierzu sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet.
II. VERGÜTUNGSBERICHT
Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.
VORSTAND
Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstands. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.
Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 75 bis 80%, der variable Teil zwischen 20 bis 25% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.
Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstands Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.
In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst.
Im Geschäftsjahr 2020 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:
Steven De Proost
| CEO | Seit 01.06.2014 |
| Wohnort | Betekom, Belgien |
| Ausbildung | Wirtschaftsingenieur |
Koen Boriau
| CFO | Seit 28.05.2014 |
| Wohnort | Antwerpen, Belgien |
| Ausbildung | Master Wirtschaftswissenschaften |
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:
| in TEUR | Steven De Proost* | Koen Boriau* | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Fixum | 190 | 150 | 340 |
| Tantieme | 49 | 50 | 99 |
| Sozialabgaben | 17 | 17 | 34 |
| Gesamt | 255 | 217 | 472 |
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt TEUR 472 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der zurückgestellten Tantiemen (TEUR 99), die das Geschäftsjahr 2019 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2020.
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:
| in TEUR | Steven De Proost* | Koen Boriau* | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Fixum | 177 | 138 | 315 |
| Tantieme | 50 | 50 | 100 |
| Sozialabgaben | 17 | 17 | 34 |
| Gesamt | 244 | 204 | 449 |
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.
AUFSICHTSRAT
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt.
Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 76 (i.VJ: TEUR 88). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.
| Name in TEUR | Vorsitzender | Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied | Sitzungsgelder | Reisekosten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Joris De Meester | 24 | - | 4 | - | 28 |
| Paul Decraemer | - | 16 | 4 | - | 20 |
| Paul De fauw | - | 6 | 2 | - | 8 |
| Bridget Woods | - | 16 | 4 | - | 20 |
| Gesamt | 24 | 38 | 14 | - | 76 |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2020 und danach folgende Mitglieder:
Joris De Meester
| Mitglied | Seit 15. Februar 2013 |
| Vorsitzender | Seit 15. Juli 2016 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Bis 15. Juli 2016 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer OakInvest BV, Antwerpen, Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Verwalter, HeatConvert U.A., Goor, Niederlande |
| ― | Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien |
| ― | Verwalter, Family Backed Real Estate NV, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, Sebiog-Invest BV, Brecht, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, JPJ Invest NV, Sint-Martens-Latem, Belgien |
| ― | Verwalter, NPG Bocholt NV, Bocholt, Belgien |
| ― | Verwalter, Biopower Tongeren NV, Tongeren, Belgien |
Paul Decraemer
| Mitglied | Seit 14. Juli 2017 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer Paul Decraemer BV, Lochristi, Belgien |
| CFO Inbiose NV, Zwijnaarde, Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
| ― | Verwalter, Seelution AB, Göteborg, Schweden |
| ― | Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven, Belgium |
| ― | Verwalter, ABO-Group Environment NV, Gent, Belgium |
Paul De fauw
| Mitglied | Seit 17. Juli 2020 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer/Verwalter der DEFADA BV, Brügge/Belgien |
| CEO/Verwalter der Vlaamse Energieholding CVBA, Torhout/Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
| ― | Vorsitzender des Verwaltungsrats der Luminus NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der Northwind NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der Publipart NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der Publi-T NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der V.L.E.E. M.O. NV, Antwerpen/Belgien, |
| ― | Verwalter der V.L.E.E.M.O. II NV, Antwerpen/Belgien, |
| ― | Verwalter der V.L.E.E.M.O. III NV, Antwerpen/Belgien |
Bridget Woods
| Mitglied | Seit 17. Dezember 2015 |
| Stellvertretende Vorsitzende | Seit 15. Juli 2016 |
| Berufliche Tätigkeit | Unternehmensberaterin |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
| ― | Verwalterin, Quintel Intelligence Ltd., London, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, Quintel Advisory Services Ltd., London, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, lagree Ltd., Giv’atayim, Israel |
| ― | Verwalterin, Roby AI Ltd., Leeds, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, One Eco Limited- Canterbury, Großbritannien |
III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS. 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS
ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 67.492.085,00. Es ist eingeteilt in 67.492.085 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.
DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL
Es gibt keine Personen, die direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10% der Stimmrechte überschreiten haben.
BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)
Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt.
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)
ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS
Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte „Golden Parachute“-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)
ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS
BEDINGTES KAPITAL 2016
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Im Vorjahr wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.1 des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt.
GENEHMGTES KAPITAL 2018
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat das Genehmigte Kapital 2018 aufgehoben.
GENEHMGTES KAPITAL 2019
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat das Genehmigte Kapital 2019 aufgehoben.
GENEHMGTES KAPITAL 2020
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 17. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 30.678.220,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10% des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutz rechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 abzuändern.
Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2020 im Laufe des Geschäftsjahrs 2020, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2020 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 24.542.576,00 durch Ausgabe von bis zu 24.542.576 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten.
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)
Die 7C Solarparken AG hat 2019 einen Schuldschein in drei Tranchen und 2020 einen weiteren Schuldschein in einer Tranche ausgegeben. Die Schuldscheinverträge sehen im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.
ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
Bayreuth, 8. April 2021
Steven De Proost, Vorstandvorsitzender (CEO)
Koen Boriau, Finanzvorstand (CFO)
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
AKTIVA
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | 64.987.924 | 50.739.438 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 514 | 7.961 |
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen | 514 | 7.961 |
| II. Sachanlagen | 11.869.677 | 12.674.057 |
| 1. Grundstücke und Gebäude | 1.678.383 | 1.725.701 |
| 2. Solaranlagen | 9.984.205 | 10.740.549 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 207.089 | 207.807 |
| III. Finanzanlagen | 53.117.733 | 38.057.420 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 50.585.426 | 36.641.970 |
| Beteiligungen | 2.532.307 | 1.415.450 |
| B. Umlaufvermögen | 135.531.133 | 121.700.671 |
| I. Vorräte | 2.627.591 | 3.144.359 |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 47.549 | 49.099 |
| 2. Handelswaren | 2.526.914 | 2.751.838 |
| 3. Unfertige Leistungen | - | 339.763 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 53.129 | 3.659 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 122.567.435 | 107.194.302 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 246.100 | 872.911 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 121.275.393 | 105.086.674 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.045.943 | 1.234.717 |
| III. Wertpapiere | 620.674 | 76.434 |
| Sonstige Wertpapiere | 620.674 | 76.434 |
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 9.715.432 | 11.285.576 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 251.308 | 227.262 |
| SUMME AKTIVA | 200.770.366 | 172.667.372 |
PASSIVA
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | 142.267.876 | 122.940.014 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 67.492.085 | 61.356.441 |
| II. Kapitalrücklage | 63.272.489 | 50.967.309 |
| III. Bilanzgewinn | 11.503.302 | 10.616.263 |
| B. Rückstellungen | 3.130.192 | 2.886.295 |
| 1. Steuerrückstellungen | 335.028 | 404.393 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 2.795.164 | 2.481.902 |
| C. Verbindlichkeiten | 55.353.001 | 46.789.547 |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 54.242.707 | 44.865.709 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 99.988 | 988.272 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 228.138 | 308.364 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 782.168 | 627.201 |
| davon aus Steuern EUR 38.139 (i. VJ. EUR 26.184) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 1.818 (i. VJ. EUR 2.804) | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 19.296 | 51.517 |
| SUMME PASSIVA | 200.770.366 | 172.667.372 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2020 VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 5.021.484 | 6.262.690 |
| 2. Erhöhung/Minderung Bestand unfertige Leistungen | -339.763 | 339.763 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 708.463 | 706.568 |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 730.691 | 2.489.350 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.074.917 | 858.068 |
| 1.805.608 | 3.347.418 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 807.618 | 750.781 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 107.119 | 104.349 |
| davon für Altersversorgung TEUR 6 (i. VJ. TEUR 5) | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 882.689 | 888.815 |
| des Anlagevermögens und Sachanlagen | ||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.183.543 | 2.091.123 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 206.801 | 116.902 |
| davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 178 (i.VJ. TEUR 117) | ||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.516.779 | 3.833.685 |
| davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 4.125 (i. VJ. TEUR 3.829) | ||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.212.515 | 1.101.906 |
| davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 5 (i. VJ. TEUR 62) | ||
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 237.384 | -817.951 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 2.877.288 | 3.793.168 |
| 13. Sonstige Steuern | 8.793 | 8.749 |
| 14. Jahresüberschuss | 2.868.495 | 3.784.419 |
| 15. Gewinnvortrag | 3.867.055 | 4.156.175 |
| 16. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | 4.767.752 | 2.675.669 |
| 17. Bilanzgewinn | 11.503.302 | 10.616.263 |
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020
7C Solarparken AG, Bayreuth
INHALTSVERZEICHNIS
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1.1 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1.3 SONSTIGE ANGABEN
1.4 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
1.5 KONZERNVERHÄLTNISSE
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Die 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S.2 HGB i.V.m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bayreuth und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth in der Abteilung B mit der Handelsregisternummer 6106 eingetragen.
Für die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird das gesetzliche Gliederungsschema angewendet. Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses wurde innerhalb des Anlagevermögens das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2.A II bzw. Abs. 3.B Nr. 3 HGB erweitert um die Posten Solaranlagen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die bestehenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden stetig ausgeübt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr unverändert.
A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 5 Jahren.
B. SACHANLAGEN
Die bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde.
C. FINANZANLAGEN
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
D. VORRÄTE
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte wurden zum Nominalbetrag angesetzt.
E. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungen wird i.H.v. einem Prozent vorgenommen.
F. WERTPAPIERE
Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
G. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
Die Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. Liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag.
H. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
I. EIGENKAPITAL
Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Es besteht aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, aufgeteilt in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB, sowie dem Bilanzgewinn.
J. RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen und werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel sowie sich künftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung.
Die Schätzungen werden einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozentzugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistungen in überwiegender Zahl im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird.
K. VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft hat Schuldscheindarlehen aufgenommen, welche unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt nach der Nettomethode, demnach wird unter den Verbindlichkeiten der Ausgabebetrag bilanziert.
L. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie Liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gemäß 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
M. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen.
N. LATENTE STEUERN
Der Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 28,78 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor.
1.1 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
A. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
Die Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
ANLAGENSPIEGEL
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2020
| Stand Beginn Gj. | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2020 | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen | 63 | - | - | - | 63 |
| Grundstücke und Gebäude | 1.919 | - | - | - | 1.919 |
| Solaranlagen | 13.399 | - | - | - | 13.399 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 511 | 71 | - | - | 582 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 36.992 | 13.943 | - | 50.935 | |
| Beteiligungen | 1.415 | 1.117 | - | - | 2.532 |
| Gesamt | 54.300 | 15.131 | - | - | 69.430 |
Abschreibungen zum 31. Dezember 2020
| Stand Beginn Gj. | Zugänge | Abgänge | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen | 55 | 7 | - |
| Grundstücke und Gebäude | 193 | 47 | - |
| Solaranlagen | 2.658 | 756 | - |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 304 | 72 | - |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 350 | - | - |
| Beteiligungen | - | - | - |
| Gesamt | 3.560 | 883 | - |
| Stand 31.12.2020 | Buchwert 31.12.2020 | Buchwert 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen | 62 | 1 | 8 |
| Grundstücke und Gebäude | 240 | 1.678 | 1.726 |
| Solaranlagen | 3.414 | 9.985 | 10.741 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 375 | 207 | 208 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 350 | 50.585 | 36.642 |
| Beteiligungen | - | 2.532 | 1.415 |
| Gesamt | 4.441 | 64.988 | 50.740 |
FINANZANLAGEVERMÖGEN
Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG.
| Beteiligung am 31.12.2020 | Eigenkapital 31.12.2020 | Ergebnis 2020 | ||
|---|---|---|---|---|
| % | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 7C Solarparken NV, Mechelen | Belgien | 100 | 33.251 | -294 |
| 7C Rooftop Exchange BV, Mechelen | Belgien | 100 | 187 | 52 |
| Siberie Solar BV, Mechelen | Belgien | 100 | 70 | 91 |
| Sabrina Solar BV, Mechelen | Belgien | 100 | -40 | 34 |
| Solar4Future Diest NV, Mechelen | Belgien | 100 | 776 | 162 |
| SonnenSolarPark GmbH, Hausen | Deutschland | 100 | -92 | 135 |
| Solarpark Morbach GmbH & Co. KG | Deutschland | 100 | 1.205 | 27 |
| Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf | Deutschland | 100 | 1.284 | 454 |
| Erste Solarpark Now gorod GmbH & Co. KG | Deutschland | 100 | -56 | -12 |
| Zweite Solarpark Nowgorod GmbH Co. KG | Deutschland | 19 | 7 | -3 |
| Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast | Deutschland | 83 | 632 | 338 |
| Solarparken IPP GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 4.167 | 1.194 |
| Solarpark Taurus GmbH & Co KG, Maisach | Deutschland | 100 | 270 | 32 |
| Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 420 | 68 |
| Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 400 | 18 |
| Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 159 | 177 |
| Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 204 | 143 |
| Zerre Infrastruktur GbR, Wiesbaden | Deutschland | 29 | ||
| Sonnendach K19 GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 585 | 178 |
| Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 330 | 74 |
| Säugling Solar GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 10.245 | 752 |
| Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -58 | 3 |
| Solarpark Gemini GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 1.706 | 256 |
| Sphinx Solar GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 276 | 24 |
| Solardach-Bündel 1 mbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 179 | 46 |
| Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 1 | 153 |
| Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100 | 664 | 52 |
| 7C Solarentwicklung GmbH | Deutschland | 100 | -229 | -258 |
| Solardach Wandersleben GmbH&Co.KG, Bayreuth | Deutschland | 82 | 1.162 | 197 |
| Solardach Steinburg GmbH Bayreuth | Deutschland | 100 | -173 | -40 |
| Solardach Neubukow GmbH & Co KG Bayreuth | Deutschland | 100 | 647 | 90 |
| Solardach LLG GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 107 | -20 |
| Solardach Stieten GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 970 | 127 |
| Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG | Deutschland | 52 | -131 | -21 |
| Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 2.281 | 143 |
| Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 1.292 | 54 |
| Trüstedt I Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 3.143 | 429 |
| Solarpark Brandholz GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 585 | 8 |
| Solarpark Gorgast GmbH & Co. KG Bayreuth | Deutschland | 100 | 215 | -18 |
| Solarpark Rötz GmbH Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 139 | 336 |
| PV Gumtow GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -93 | -91 |
| Hgh Yield Solar Investments BV, Hilversum | Niederlande | 100 | 21.200 | 350 |
| Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 1.947 | 1.086 |
| Solarpark Oberwesterwaldbahn GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 2.695 | 96 |
| Solarpark MGGS Landbesitz GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 593 | 4 |
| Lohengrin Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100 | -268 | -64 |
| Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100 | -152 | -39 |
| Solardach Gutenberg GmbH & Cop. KG | Deutschland | 100 | 442 | -6 |
| Solarparken AM GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 540 | 75 |
| GSI Helbra Verwaltungs GmbH | Deutschland | 100 | 20 | 0 |
| GS Solarfonds Zwei Verwaltungs GmbH | Deutschland | 100 | 29 | 3 |
| GSI Solarfonds Drei Verwaltungs GmbH | Deutschland | 100 | 34 | 5 |
| GSI Leasing GmbH | Deutschland | 100 | 28 | 1 |
| Solarparken Energy Verwaltungs GmbH | Deutschland | 100 | 152 | 72 |
| Solarpark Espenhain Verwaltungs GmbH | Deutschland | 100 | 30 | -4 |
| 7C Solarparken Belgium BV | Belgien | 100 | -324 | -584 |
| Melkor UG(haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100 | 1.145 | 567 |
| Tulkas Solarpark Beteiligungs GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 437 | 235 |
| Solarpark Floating GmbH & Co.KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 45 | -17 |
| HCI Solar Energy 1 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 24 | 7.755 | 304 |
| Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 24 | 5.828 | 542 |
| Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 24 | 3.037 | 351 |
| COLEXON Italia S.r.l., Imola | Italien | 100 | 294 | 59 |
| CCL EXON IPP GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | -754 | -31 |
| COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 804 | 169 |
| Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 66 | -3 |
| Pinta Solarparks GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -144 | -29 |
| Amatec PV Chermitz GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -199 | -55 |
| Amatec Grundbesitz GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 852 | 13 |
| Amatec PV 20 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -74 | -222 |
| Amatec PV 21 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -96 | -42 |
| Amatec PV 25 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -161 | -12 |
| Solarpark Bernsdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -309 | -106 |
| Amatec PV 30 GmbH & Co. KG. Bayreuth | Deutschland | 100 | -129 | -76 |
| Amatec PV 31 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -2 | -2 |
| Amatec PV 32 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 2 | 2 |
| Amatec PV 33 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -1 | -2 |
| Amatec PV 34 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -1 | -2 |
| Amatec PV 35 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 374 | -39 |
| Amatec PV 36 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -17 | -21 |
| Amatec PV 37 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 6 | 56 |
| Solardach Derching GmbH &Co. KG. Bayreuth | Deutschland | 100 | 1 | -34 |
| Solarpark Tangerhütte GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 843 | -63 |
| Windpark Medard II, GmbH CO & KG, Landshut | Deutschland | 100 | -837 | -103 |
| Windpark Stetten II, GmbH & Co. KG , Landshut | Deutschland | 100 | -1.047 | -204 |
| Solarpark CBG GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | -2.377 | 308 |
| Solarpark green GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 2.596 | 654 |
| COLEXON Solar Energy ApS, Söborg | Dänemark | 100 | 18.687 | -160 |
| Amatec Projects Management GmbH | Deutschland | 100 | 72 | 2 |
| Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 3.033 | 1.777 |
| Solarpark Dennheritz GmbH & Co. KG | Deutschland | 100 | -63 | -60 |
| Solarpark Burgwindheim GmbH & Co. KG | Deutschland | 100 | -35 | -40 |
| Renewagy 11. Solar Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 431 | 121 |
| Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH , Bayreuth | Deutschland | 100 | 2.703 | 0 |
| Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH , Bayreuth | Deutschland | 100 | 1.659 | 0 |
| Tristan Solar GmbH &Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 300 | 10 |
| Solarpark Zschornewitz GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 1.641 | -19 |
| PV Görike GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -108 | -71 |
| REG PVA Zwei GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -595 | 12 |
| PWA Solarpark GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 502 | -25 |
| Solarpark WO GmbH & Co. KG | Deutschland | 100 | -139 | -16 |
| MES Solar XX GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -295 | -143 |
| Solarpark Heretsried GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | -4138 | 815 |
| Solarpark Oberhörbach GmbH Bayreuth | Deutschland | 100 | -2.714 | 407 |
| Sonnendach M55 GrrbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 1.246 | 96 |
| Solarpark Longuich GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | -2.576 | 670 |
| ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 120 | 132 |
| ProVireo Projektverwaltungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | -6 | -4 |
| Folcwalding Verwaltungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100 | 21 | 2 |
| Solarpark Blankenberg GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | -21 | 146 |
| Solarpark Glasewitz GmbH & CO. KG, Bayreuth | Deutschland | 100 | 863 | 46 |
| HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG | Deutschland | 38 | 2.086 | -88 |
| Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG | Deutschland | 38 | 73 | 592 |
| Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG | Deutschland | 38 | -621 | 415 |
B. VORRÄTE
Die Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie im Vorjahr geleistete Anzahlungen auf Vorräte. Unter den Handelswaren werden erworbene PV Module ausgewiesen.
C. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 105,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 121,3 Mio. gestiegen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 92,3 Mio. (VJ: EUR 87,4 Mio.).
Darüber hinaus gab es Darlehensforderungen i.H.v. EUR 27,2 Mio. (VJ: EUR 16,1 Mio.) zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr.
Ebenso enthalten sind Forderungen aus Beteiligungserträgen i.H.v. EUR 0,5 Mio. (VJ: EUR 0,3 Mio.).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten zudem EUR 1,3 Mio. (VJ: EUR 1,3 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Die Zunahme resultiert vor allem aus Umsatzsteuerforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund einer bestehenden umsatzsteuerlichen Organschaft.
E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. TEUR 1.046 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuererstattungsansprüche i.H.v. TEUR 1.019.
F. WERTPAPIERE
Die Gesellschaft hat im Berichterstattungszeitraum Wertpapiere i.H.v. TEUR 686 erworben und i.H.v. TEUR 142 verkauft.
G. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN
Dieser Posten beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 9.715 (VJ: TEUR 11.286). Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 938 (VJ: TEUR 690) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften oder stellen Projektreservekonten für eigene Solaranlagen dar.
H. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Es wurden Bearbeitungsentgelte für langfristige Bankfinanzierungen i.H.v. TEUR 33 in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieses Agio wird über die Laufzeit der jeweiligen Bankfinanzierung aufgelöst.
I. GEZEICHNETES KAPITAL
Das gezeichnete Kapital bestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 aus insgesamt 67.492.085 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, sodass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 67.492.085 betrug. Es gibt eine einheitliche Aktiengattung.
Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
in TEUR
| Gezeichnetes Kapital zum 01.01.2020 | 61.356 |
| Kapitalerhöhung durch Privatplatzierungen | 6.136 |
| Gezeichnetes Kapital zum 31.12.2020 | 67.492 |
Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen.
| ― | Mit Beschluss des Vorstands am 01.10.2020 und des Aufsichtsrats vom 18.09.2020 wurde eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Rahmen des genehmigten Kapitals 2020 i.H.v. EUR 2.900.000,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 3,54 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 07.10.2020 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag von EUR 2.900.000,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 7.366.000,00 wurde in die Kapitalrücklage (siehe 1.2.1 Kapitalrücklage) überführt; |
| ― | Mit Beschluss des Vorstands am 02.12.20 und des Aufsichtsrats vom 27.11.2020 wurde am gleichen Tag eine Barkapitalerhöhung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019 i.H.v. EUR 3.235.644,00 einem Ausgabebetrag von EUR 4,00 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 07.12.2020 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 3.235.644,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 9.706.932,00 wurde in die Kapitalrücklage (siehe 1.2.1 Kapitalrücklage) überführt; bezüglich der Angaben zum genehmigten Kapital verweisen wir auf Punkt 1.3 Abschnitt G. dieses Anhangs. |
J. KAPITALRÜCKLAGE
Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 63.272.489,38 (VJ: EUR 50.967.309,38). Sie ist aufgeteilt gem. §272 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB und entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
in TEUR
| Kapitalrücklage zum 01.01.2020 | 50.967 |
| Kapitalerhöhung durch Privatplatzierungen | 17.073 |
| Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB | 4.768 |
| Kapitalrücklage zum 31.12.2020 | 63.272 |
Die Zunahme bestand aus dem Emissionsagio der Privatplatzierungen i.H.v. insgesamt EUR 17.072.932,00.
Entsprechend den oben beschriebenen Eigenkapitaltransaktionen im Berichtsjahr, gliedert sich die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag wie folgt:
| ― | Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB: EUR 54,1 Mio. (VJ: EUR 37,0 Mio.) |
| ― | Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB: EUR 9,2 Mio. (VJ: EUR 14,0 Mio.) |
K. BILANZGEWINN
Der Bilanzgewinn hat sich während des Berichtszeitraums aufgrund folgender Sachverhalte verändert:
Am 17. Juli 2020 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 i.H.v. EUR 6.749.208 (VJ: EUR 5.873.349), bzw. EUR 0,11 (VJ: EUR 0,11) je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.
Der verbleibende Bilanzgewinn nach der Ausschüttung i.H.v. EUR 3.867.055 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht sich um den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2020 i.H.v. EUR 2.868.495 sowie um die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB i.H.v. EUR 4.767.752 und datiert zum 31. Dezember 2020 auf EUR 11.503.302,04.
L. STEUERRÜCKSTELLUNGEN
Die Steuerrückstellungen betreffen erwartete Steueraufwendungen des laufenden Jahres für die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie den Solidaritätszuschlag.
M. LATENTE STEUERN
Die Gesellschaft verfügte am Ende des Berichtzeitraums über gewerbesteuerliche Verlustvorträge i.H.v. etwa EUR 20,3 Mio. und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i.H.v. EUR 21,4 Mio. Die aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert, da die Gesellschaft ihr Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 HGB nicht ausübt. Der anzusetzende Steuersatz, dem eine Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegen würde, beträgt 28,78%.
N. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2020 |
|---|---|
| Gewährleistung | 1.687 |
| Drohverluste | 253 |
| Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 610 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 97 |
| Personal | 46 |
| Rückbaurückstellung Solaranlagen | 75 |
| Aufbewahrungskosten | 26 |
| Gesamt | 2.795 |
Die 7C Solarparken AG räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungen haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft.
Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne Kunden ausgeführt werden sollen.
O. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN
Im Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG weitere Bankfinanzierungen für die Finanzierung ihrer Investitionen aufgenommen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag EUR 54,2 Mio. (VJ: EUR 44,9 Mio.) betrugen.
Die Bankverbindlichkeiten i.H.v. EUR 17,7 Mio. (VJ: EUR 19,9 Mio.) gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mietzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet.
Da im Berichtszeitraum ein weiteres Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 11,5 Mio. aufgenommen wurde, weisen die Darlehen eine Verbindlichkeit i.H.v. EUR 36,5 Mio. (VJ: EUR 25,0 Mio.) aus.
Die Schuldscheindarlehen sind nicht besichert
Der Verbindlichkeitsspiegel wird in untenstehender Tabelle dargestellt:
| Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gesamtbetrag | bis zu einem Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 54.243 | 2.123 | 34.623 | 17.497 |
| im Vorjahr | 44.866 | 2.123 | 25.108 | 17.635 |
| davon gesichert TEUR 17.743 (i. VJ. TEUR 19.866) | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 100 | 100 | - | - |
| im Vorjahr | 988 | 988 | - | - |
| davon gesichert TEUR 0 (i. VJ TEUR 0) | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 228 | 228 | - | - |
| im Vorjahr | 308 | 308 | - | - |
| davon gesichert TEUR 0 (i. VJ. TEUR 0) | ||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 782 | 782 | - | - |
| im Vorjahr | 627 | 627 | - | - |
| davon gesichert TEUR 0 (i. VJ. TEUR 0) | ||||
| Gesamt | 55.353 | 3.233 | 34.623 | 17.497 |
| Gesamt (im Vorjahr) | 46.790 | 4.047 | 25.108 | 17.635 |
P. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten a. Lohn u. Gehalt | - | 21 |
| Verbindlichkeiten Lohnsteuer | 16 | 12 |
| Verbindlichkeiten Steuern und Abgaben | 21 | 13 |
| Verbindlichkeiten Soziale Sicherheiten | 2 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Quellensteuer Aufsichtsratvergütungen | 1 | 1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 10 | 3 |
| Zinsverbindlichkeiten | 731 | 572 |
| Gesamt | 782 | 627 |
1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
A. UMSATZERLÖSE
Folgende Umsatzerlöse wurden im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr realisiert:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.021 | 6.263 |
Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Deutschland | 4.976 | 6.163 |
| Übriges Europa | 45 | 100 |
| Gesamt | 5.021 | 6.263 |
Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungen, wie Wartung und Reparatur für die Photovoltaikanlagen der Kunden (TEUR 3.635). Gleichwohl investiert die Gesellschaft auch in eigene Solaranlagen und Immobilien, dadurch konnten externe Umsatzerlöse durch Stromverkauf (TEUR 1.358) bzw. Vermietung (TEUR 28) erwirtschaftet werden. Die Umsatzerlöse wurden zu 71,4 % (VJ: 68,3 %) gegenüber verbundenen Unternehmen realisiert.
In den ausgewiesenen Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse nur in einem unwesentlichen Umfang von TEUR 35 (VJ: TEUR 23) enthalten.
B. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Schadenersatz | 349 | 6 |
| Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 1 | 68 |
| Erträge aus der Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen | 257 | 134 |
| Erträge durch Einbringung einer Sacheinlage | - | 258 |
| Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren | 71 | 206 |
| Sonstige | 30 | 34 |
| Gesamt | 708 | 707 |
Sonstige betriebliche Erträge aus Währungsumrechnung sind im Berichtszeitraum nicht angefallen.
C. MATERIALAUFWAND
Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes.
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 731 | 2.489 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.075 | 858 |
| Materialaufwand (gesamt) | 1.806 | 3.347 |
D. PERSONALAUFWAND
Die Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 6 (VJ: TEUR 5).
E. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 2.184 umfassen im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 494, Bank- und Kapitalmarktkosten i.H.v. TEUR 667, Aufwendungen für Gewährleistungen i.H.v. TEUR 338.
Periodenfremde Aufwendungen sind i.H.v. TEUR 17 angefallen.
F. ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN
Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Ausschüttungen der ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 132), sowie der Solarpark Glasewitz GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 46). Beide Gesellschaften stehen im 100 %igen Eigentum der Gesellschaft.
G. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE
Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinsten Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 4.517 (VJ: TEUR 3.834).
H. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 1.213 (VJ: TEUR 1.102) spiegeln im Wesentlichen den Zinsaufwand für die im Berichtszeitraum bestehenden Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 854 sowie die Zinsen der Darlehen aus Tochterunternehmen i.H.v. TEUR 5 (VJ: TEUR 62) und den Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten i.H.v. TEUR 335 (VJ: TEUR 332) wider. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen i.H.v. TEUR 16 (VJ: TEUR 17) und ähnliche Aufwendungen von TEUR 3 (VJ: TEUR 1) entstanden.
I. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich wie folgt auf:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gewerbesteuer | 99 | 106 |
| Körperschaftsteuer | 132 | 131 |
| Solidaritätszuschlag | 5 | 7 |
| Erträge aus Änderungen der Vorjahre | - | -578 |
| Erträge aus Auflösung von Steuerrückstellungen | - | -484 |
| Gesamt | 237 | -818 |
J. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen ausschüttungsfähigen Gewinn von EUR 11.503.302,04.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn i.H.v. EUR 11.503.302,04 aus dem Geschäftsjahr 2020 wie folgt zu verwenden:
| ― | Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 7.636.247,30 |
| ― | der Restbetrag i.H.v. EUR 3.867.054,74 ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
K. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE
Die Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von fünf Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.291. Die Andienungsrechte der Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Gesellschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Andienungsrechte ausgeübt werden, als gering ein.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr i.H.v. TEUR 10 (VJ: TEUR 21) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 0 (VJ: TEUR 10).
Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen i.H.v. TEUR 20 (VJ: TEUR 20), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen und mit einer Restlaufzeit von größer als eins bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 20 (VJ: TEUR 20), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
1.3 SONSTIGE ANGABEN
A. ANZAHL DER ARBEITNEHMER
Im Geschäftsjahr 2020 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 12 Mitarbeiter beschäftigt. Der technischen Abteilung waren durchschnittlich 5 Mitarbeiter zuzurechnen und 7 Mitarbeiter dem kaufmännischen Bereich.
B. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistungen | 184 | 184 |
| Davon für den Jahresabschluss | 35 | 35 |
| Davon für den Konzernabschluss | 149 | 149 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 9 | 9 |
| Gesamt | 193 | 193 |
C. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN
Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, bestanden im Jahr 2020 nicht.
D. VORSTAND
Im Geschäftsjahr 2020 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:
| Steven De Proost | Wirtschaftsingenieur | Betekom, BE | CEO | Seit 01.06.2014 |
| Koen Boriau | Master Wirtschaftswissenschaften | Antwerpen, BE | CFO | Seit 28.05.2014 |
Die Bezüge für die Geschäftsführung, die wirtschaftlich der 7C Solarparken AG zugerechnet wurden, beliefen sich auf
| in TEUR | Steven De Proost | Koen Boriau* | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Fixum | 132 | 120 | 252 |
| Tantieme | - | - | - |
| Gesamt | 132 | 120 | 252 |
* Die Vorstandsvergütung von Herrn Boriau wird mittelbar über seine Gesellschaft, der Wattmann GmbH, Bayreuth, Deutschland, mit der die 7C Solarparken AG einen Dienstleistungsvertrag geschlossen hat, entrichtet
Die Angaben der Bezüge der Vorstände wurden im vorausgegangenen Geschäftsjahr kompakt im zusammengefassten Lagebericht unter den Angaben zum Vergütungsbericht angegeben. Eine separate Darstellung der gewährten Leistungen für die Vorstände erfolgt im Berichtsjahr im Anhang der Gesellschaft in der oben dargestellten Tabelle. Die Vorjahresbezüge sind ebenfalls dieser zu entnehmen.
Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung:
Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.
Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.
E. AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2020 wie folgt zusammen:
| PERSON | STELLUNG | BERUFSTÄTIGKEIT |
|---|---|---|
| Joris De Meester | Vorsitzender Aufsichtsrat seit 15. Juli 2016 | Geschäftsführer, OakInvest BV |
| Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 15. Juli 2016 | ||
| Mitglied des Aufsichtsrats seit 15. Februar 2013 | ||
| Bridget Woods | Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats seit 15.Juli 2016 | Unternehmensberaterin |
| Mitglied des Aufsichtsrats seit 17. Dezember 2015 | ||
| Paul Decraemer | Mitglied des Aufsichtsrats seit 14. Juli 2017 | Geschäftsführer, Paul Decraemer BV |
| CFO Inbiose NV | ||
| Paul De fauw | Mitglied des Aufsichtsrats seit 17. Juli 2020 | Geschäftsführer der DEFADA BV |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder:
| PERSON | MANDAT |
|---|---|
| Joris De Meester | Verwalter in der PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien |
| Verwalter, Family Backed Real Estate NV, Antwerpen, Belgien | |
| Verwalter, Seblog-Invest BV, Brecht, Antwerpen, Belgien | |
| Verwalter, Family Backed Real Estate NV, Antwerpen, Belgien | |
| JGJ Invest NV, Sint-Martens-Latem, Belgien | |
| NPG Bocholt NV, Bocholt, Belgien | |
| Biopower Tongeren NV, Tongeren, Belgien | |
| Bridget Woods | Verwalterin, Quintel Intelligence Ltd., London, Großbritannien |
| Verwalterin, lagree, Giv'atayim, Israel | |
| Verwalterin, Quintel Advisory Services Ltd., London, Großbritannien | |
| Verwalterin, One Eco Ltd., Kent, Großbritannien | |
| Verwalterin, Roby, Al Ltd., Leeds, Großbritannien | |
| Paul Decraemer | Verwalter, Seelition, Göteborg, Schweden |
| Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven, Belgien | |
| Verwalter, ABO-Group Enviroment NV, Gent, Belgien | |
| Paul De fauw | Vorsitzender des Verwaltungsrats, Luminus NV, Brüssel, Belgien |
| Verwalter, Northwind NV, Brüssel, Belgien | |
| Verwalter, Publipart NV, Brüssel, Belgien | |
| Verwalter, V.L.E.E.M.O. NV, Antwerpen, Belgien | |
| Verwalter, V.L.E.E.M.O. II NV, Antwerpen, Belgien | |
| Verwalter, V.L.E.E.M.O. III NV, Antwerpen, Belgien | |
| Verwalter, Publi-T NV, Brüssel, Belgien |
Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 76 (VJ: TEUR 79). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie Mitglieder TEUR 18 für den Zeitraum 01.01.-17.07.2020, ab dem 18.07.2020 beträgt diese TEUR 13,5. Für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 für den Zeitraum 01.01.-17.07.2020, ab dem 18.07.2020 TEUR 20,2 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 bis zu dem 17.07.2020 und ab dem 18.07.2020 TEUR 0,4 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt.
| Name in TEUR | Vorsitzender | Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied | Sitzungsgelder | Reisekosten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Joris De Meester | 24 | - | 4 | - | 27 |
| im Vorjahr | 27 | - | 5 | - | 32 |
| Bridget Woods | - | 16 | 4 | - | 19 |
| im Vorjahr | - | 18 | 5 | - | 23 |
| Paul Decraemer | - | 16 | 4 | - | 19 |
| im Vorjahr | - | 18 | 5 | 1 | 24 |
| Paul De fauw | - | 6 | 2 | - | 8 |
| im Vorjahr | - | - | - | - | - |
| Gesamt | 24 | 38 | 14 | - | 74 |
| Gesamt im Vorjahr | 27 | 36 | 15 | 1 | 79 |
F. STIMMRECHTSMITTEILUNGEN
Die Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 im Wesentlichen wie folgt auf:
| Aktionär | Anteil |
|---|---|
| Rodolphe de Spoelberch | 7,3% |
| Vlaamse Energieholding BV | 5,8 % |
| Librae Holdings Ltd. | 5,0% |
| Distri Beheer 21 NV | 4,9% |
| Gesamt | 23,0% |
Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind.
Im Geschäftsjahr 2020 gingen der 7C Solarparken AG folgende Mitteilungen zu:
| ― | Die XIX-Invest NV, Antwerpen, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.12.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 17.12.2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,58 % (dies entspricht 1.741.296 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Herr Steven De Proost, Betekom, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10.12.2020 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 08.12.2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,90 % (dies entspricht 1.957.271 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Die Sufina BV, Wortegem-Petegem, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.12.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 07.12.2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,89 % (dies entspricht 1.950.521 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Die Distri Beheer 21 NV, Geel, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.12.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 07.12.2020 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,92 % (dies entspricht 3.320.611 Stimmrechte) betrug. |
| ― | Die Sufina BV, Wortegem-Petegem, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 19.10.2020 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,03 % (dies entspricht 1.946.970 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Herr Steven De Proost Betekom, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.10.2020 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 16.10.2020 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 3,25 % (dies entspricht 2.088.334 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Die Librae Holdings Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 07.10.2020 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und an diesem Tag 9,65 % (dies entspricht 6.200.747 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Herr Steven De Proost Betekom, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2020 mitgeteilt dass sein Stimmrechtsanteil an der 70 Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 07.10.2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,91 % (dies entspricht 1.869.862 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Die DVP Invest BV, Brasschaat, Belgien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.04.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 23.04.2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,77 % (dies entspricht 1.699.573 Stimmrechte) betrug; |
| ― | Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 WpHG am 23.01.2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 22.01.2020 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,78 % (dies entspricht 1.705.709 Stimmrechte) betrug; |
G. GENEHMIGTES KAPITAL 2019
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 07. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 06.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch Ausgabe von bis zu 26.697.041 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Juni und Dezember ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 7.962.358,00 durch Ausgabe von 7.962.358 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2019 bis zu seiner Aufhebung noch EUR 18.734.683,00. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 17. Juli 2020 hat das genehmigte Kapital 2019 aufgehoben.
H. GENEHMIGTES KAPITAL 2020
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 17. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16.07.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 30.678.220,00 durch Ausgabe von bis zu 30.678.220 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Oktober und Dezember ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 6.135.644,00 durch Ausgabe von 6.135.644 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2020 bis zum Ende des Geschäftsjahres noch EUR 24.542.576,00.
I. BEDINGTES KAPITAL 2016
Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital beläuft sich damit am Jahresende auf EUR 19.976.479,00.
Während des Berichtzeitraums gab es keine Veränderungen des bedingten Kapitals 2016.
NACHTRAGSBERICHT
Die 7C Solarparken AG hat am 13. Januar 2021 eine Kapitalerhöhung von EUR 67.492.085 auf bis zu 69.420.430 durch Ausgabe von 1.928.345 neuen, auf den Inhaber lautenden, Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020 und unter Gewährung eines Bezugsrechts an die Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden von einem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 4,10 je Aktien platziert. Der Beschluss wurde am 05. Februar 2021 in das Handelsregister eingetragen.
Nach dieser im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung beträgt somit das Genehmigte Kapital 2020 am Tag der Veröffentlichung noch EUR 22.614.231.
Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2020 gewinnberechtigt (vgl. Anhangangabe 1.1.J)
1.4 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG haben eine Erklärung gemäß §161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite unter „Corporate Governance“ im Bereich „Investor Relations“ dauerhaft zugänglich gemacht.
1.5 KONZERNVERHÄLTNISSE
Die 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird bzw. ist.
Bayreuth, 8. April 2021
Steven De Proost, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Koen Boriau, Finanzvorstand (CFO)
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind.“
Bayreuth, 8. April 2021
Steven De Proost, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Koen Boriau, Finanzvorstand (CFO)