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7C Solarparken AG — Annual Report 2020
Jul 20, 2021
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Annual Report
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Publication
7C Solarparken AG
Bayreuth
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
7C Solarparken AG, Bayreuth
INHALTSVERZEICHNIS
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR
ANLAGENBESTAND
ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS
ZIELE UND STRATEGIEN
INTERNES STEUERUNGSSYSTEM
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMEN-BEDINGUNGEN
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS
KONZERNABSCHLUSSES)
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG
PROGNOSEBERICHT
MUTTERGESELLSCHAFT
KONZERN
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
RISIKEN
CHANCEN
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES
RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
GESAMTBEURTEILUNG
WEITERE GESETZLICHE ANGABEN
I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGB
II. VERGÜTUNGSBERICHT
III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS
GRUNDLAGEN DES KONZERNS
GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR
Der 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz: 7C Solarparken oder der Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Verkauf von Strom aus Solar-/Windanlagen, sowie den Erwerb, den Betrieb und die laufende Optimierung dieser Anlagen.
Der Konzern erwirbt Bestandsanlagen oder entwickelt neue Standorte für Solaranlagen mit einem eigenen Entwicklungsteam und lässt diese in der Regel von Drittfirmen errichten. Gelegentlich tritt der Konzern auch als Generalunternehmer für eigene PV Anlagen auf.
Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio im sogenannten PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Der Konzern baut seine Aktivitäten im PV Estate in Deutschland kontinuierlich aus.
Die Betriebsführung von Anlagen von Drittinvestoren gehört seit 2019 zu den Aktivitäten des Konzerns. Derzeit werden 70,7 MWp PV-Bestandsanlagen vom Konzern betreut.
Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2020 stellt sich wie folgt dar:

Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements, die Finanzierung von Konzerngesellschaften sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 103 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften.
Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf.
WERTSCHÖPFUNGSMODEL
7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von Solar- und Windanlagen (Independent Power Producer oder kurz: ,,IPP“) mit der Einspeisung des generierten Stroms hauptsächlich in Deutschland und - seit 2021 verstärkt - auch in Belgien. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird - bzw. im Falle einer Ausschreibung im Zeitpunkt der Ausschreibungsbekanntgabe (schon vor Baubeginn) - sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.
Mit den zwei seit 2019 im Anlageportfolio befindlichen Windanlagen mit insgesamt 5,9 MW und weiteren geplanten Investitionen in Windanlagen bis 10% des Gesamtportfolios sollen zukünftig verstärkt Schwankungen im Stromertrag des Konzerns verringert werden, d.h. dass schlechte Einstrahlungsjahre von der Produktion der Windanlagen tendenziell gestützt, gute Einstrahlungsjahre jedoch durch schlechtere Windverhältnisse tendenziell kompensiert werden.
Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz des Konzerns ist das professionelle Management von Solar- und Windanlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Betrieb bis hin zur Optimierung der Anlagen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung ist die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Solar- und Windanlagen. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen Ressourcen-schonenden Ansatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solar- und Windparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften („SPV's“) die Solar- und Windparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern.
Der Konzern verfügt auch über ein eigenes Projektentwicklungsgeschäft in Deutschland, und, seit dem Erwerb von Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV'') im Dezember 2020, auch in Belgien, das einen zusätzlichen Wachstumskanal für den Ausbau des IPP-Portfolios bildet. Die Aufgaben der Projektentwicklung bestehen im Wesentlichen darin neue PV-Projektansätze bis zur Baureife zu bringen Insbesondere die Identifizierung von geeigneten Flächen, die Vereinbarung von Pacht- / Nutzungs- und Gestattungsverträgen, die Bauplanung und -genehmigung sowie der Netzanschluss sind Inhalte der Projektentwicklung. Darüber hinaus gehört auch die Auswahl des General Unternehmers für den Bau der Anlage zu den Aufgaben des Projektentwicklungsteams. Bei den Anlagen, deren Einspeisetarif durch das Ausschreibungsverfahren (FFAV) vergeben werden, gehört die Angebotsvorbereitung ebenso zu den Aufgaben der Projektentwicklung. In Belgien gehört das Verhandeln von Strompreisen mit potentiellen Stromkunden, sowohl für die Stromlieferung von Kunden vor Ort als auch über das öffentliche Netz, in sogenannten PPA-Verträgen („Power Purchase Agreements“) ebenfalls zum Projektgeschäft.
Gelegentlich engagiert sich die 7C Solarparken bei Neubauprojekten auch in der Bauplanung, der Anschaffung der Hauptkomponenten (v.a. Module; Wechselrichter) sowie der Bauüberwachung, sodass der Konzern von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungs- und Realisierungsphase profitieren kann. Der Konzern beteiligt sich auch an der Beschaffung von Komponenten für hauptsächlich eigene belgische Projekte, in die der Konzern seine guten deutschen Einkaufskonditionen einbringen kann.
Weiterhin ist der Konzern seit 2019 in der Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren aktiv. Dieser Geschäftsbereich eröffnet 7C Solarparken neue Wachstumsmöglichkeiten. Es ergeben sich Möglichkeiten Anteile an den Fondsgesellschaften der Drittinvestoren zu erwerben. Hier wurde zum 30. Juni 2020 erstmalig die Kontrolle über zwei der verwalteten Fondsgesellschaften, HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG mit jeweils zwei Projektgesellschaften und insgesamt 14,8 MWp Freiflächenanlagen, übernommen. Auch kann ein Mehrwert durch Synergieeffekte beim Einkauf u.a. von technischen Dienstleistungen oder Versicherungen realisiert werden. Schließlich kann der Konzern den Fondsgesellschaften zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. flexible Liquiditätsfazilitäten anbieten. Die mit der Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren gewonnene Ertrags- und Leistungsperspektive passt in die Planung des Konzerns, um das Anlagenportfolio - wie im November 2020 vorgestellten Geschäftsplan 2021-23 dargelegt - bis 2023 auf insgesamt 500 MWp auszubauen, davon 400 MWp im eigenen IPP Portfolio und 100 MWp im Rahmen der von Betriebsführungsverträgen betreuten Anlagen von Dritten.
Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken im „PV Estate“ Eigentum an Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug auf unternehmenseigene oder unternehmensfremde PV Anlagen sowie neue Solarprojektentwicklungen. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen.
ANLAGENPORTFOLIO
Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 10 MWp. Der strategische Fokus hat sich im Laufe des Jahres 2020 aufgrund der Konvergenz der Einspeisevergütungen von den Projekten bis 750 kWp hin zu < 10 MWp FFAV - Anlagen verlagert.
Zum Ende des Jahres 2020 summierte sich das Solar- und Windanlagenportfolio auf eine Leistung von 256 MWp, davon waren 250 MWp Solaranlagen (97,7% des Gesamtportfolios) und 6 MW Windkraftanlagen (2,3% des Gesamtportfolios). Zusätzlich befanden sich 8,3 MWp im Erwerb. Insgesamt befanden sich noch 17,2 MWp des Portfolios zum Jahresende 2020 im Bau.
Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 245 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 69.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 189.000 Tonnen CO2 eingespart.
ANLAGENBESTAND
A. Solaranlagen
Zum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 140 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 251 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MWp (1,8%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (98,2%). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte:

Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 27,6% des Portfolios befinden sich in Bayern, 16,2% in Sachsen-Anhalt sowie 12,4% in Sachsen.
Mit dem Erwerb von Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV") im Dezember 2020 konzentriert sich der Konzern nunmehr neben Deutschland auch auf Belgien als zweiten Kernmarkt (Siehe „Stand der Umsetzung der Ziele des Geschäftsplans 2020-23“).
Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreiche deutsche und belgische Regionen) sowie der Anteil an - tendenziell suboptimal ausgerichteten - Dachanlagen im Portfolio können somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen.
Die durchschnittliche Größe der Solarparks liegt derzeit bei 1,8 MWp pro Anlage.

Quelle: Eigene Darstellung
Der Konzern verfügt in seinem Portfolio sowohl über solare Freiflächen als auch über Dachanlagen. Den größten Anteil an den Solaranlagen bilden die Freiflächenanlagen mit 64,5%. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreibern auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 33,7% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen in Deutschland im Bestand. Die Dachanlagen in Belgien machen schließlich 1,8% des gesamten Solarportfolios aus. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und durch eine häufig suboptimale Ausrichtung der Module ertragsschwächer je installierter kW, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden.
B. Windanlagen
Das Windanlagenportfolio des Konzerns besteht aus zwei in 2019 erworbenen und operativen Windanlagen. Beide Anlagen liegen in einer windreichen Region in Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkapazität der Anlagen liegt bei 5,9 MW. Während die Anlage Medard 2 (2,8 MW) in 2016 in Betrieb genommen worden ist und mit einer Turbine von General Electric ausgestattet ist, wird die 2015er Anlage Stetten 2 (3,1 MW) mit einer Vestas-Turbine betrieben.
ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS
INVESTITIONEN
Das IPP-Portfolio der 7C Solarparken stieg von 190 MWp zum Jahresende 2019 auf 256 MWp zum Jahresende 2020 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
| INVESTITIONEN | 2020 |
|---|---|
| Q1 Projekt | Leistung (kWp) |
| Bremerhaven | 300 |
| Wieglitz | 1.473 |
| Parchen | 459 |
| Nosswitz | 649 |
| Wittlich | 1.279 |
| Remptendorf | 2.409 |
| Dessau | 691 |
| Bernsdorf II | 339 |
| Bernterode | 614 |
| Calbe II | 750 |
| Calbe neu | 1.317 |
| Luckow Süd | 750 |
| Q2 Oberwesterwaldbahn | 10.000 |
| Ludwigsfelde IV | 748 |
| Salzwedel | 729 |
| Dettenhofen** | 3.254 |
| Igling-Buchloe* | 5.787 |
| Neuhaus-Stetten** | 3.257 |
| Oberostendorf* | 2.457 |
| Q3 Gumtow II & III | 5.244 |
| Rötz | 2.249 |
| Q4 Krakow am See | 7.586 |
| Morbach | 669 |
| Burgwindheim | 5.996 |
| Dennheritz (im Bau) | 10.000 |
| Gesamt | 69.006 |
| INVESTITIONEN | 2019 |
|---|---|
| Q1 Projekt | Leistung (kWp) |
| Oppin | 929 |
| Medard 2 (Windanlage) | 2.780 |
| Geesthacht | 556 |
| Wallstawe III | 747 |
| Umpferstedt II | 423 |
| Surya (verkauft) | 2.538 |
| Neustadt I & 11 | 853 |
| Bünde | 749 |
| Aerzen | 749 |
| Q2 Glasewitz | 1.507 |
| Blankenberg | 1.109 |
| Stephanposching | 580 |
| Schmidöd | 2.000 |
| Plötzky | 551 |
| Ludwigsfelde III | 749 |
| Q3 Gorgast | 750 |
| Flöha II & III | 1.500 |
| Himmelsfürst II | 750 |
| Falkenau II | 750 |
| Bündel 1 | 1.800 |
| Langelsheim (im Bau) | 750 |
| Stetten 2 (Windanlage) | 3.075 |
| Dieburg | 6.415 |
| Gumtow I | 750 |
| Q4 Güstrow | 2.252 |
| Pragsdorf | 180 |
| Friedrichsholm II | 202 |
| Gesamt | 35.994 |
* Es handelt sich um Anlagen der Fondsgesellschaft HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG
** Es handelt sich um Anlage der Fondsgesellschaft HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 neue Anlagen mit einer Leistung von 69 MWp (i.VJ: 36 MWp) gekauft bzw. beauftragt, davon waren 37,5 MWp (i.VJ: 20,7 MWp) Bestandsanlagen und 10 MWp waren zum Jahresende 2020 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen (i.VJ. 2,4 MWp). Zusätzlich befanden sich 8,3 MWp noch im Erwerb (Kaufverträge unterschrieben, aber Vollzug noch offen).
Wie die Tabelle zeigt, ist das IPP-Portfolio insgesamt mit einer höheren Dynamik als in 2019 (+36 MWp) gewachsen. Begünstigt wurden die Akquisitionen von Neubauprojekten durch das eigene Projektentwicklungsgeschäft sowie die Konsolidierung der HCI 1 und HCI 2 PV-Projekte.
Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für eine Anlage mit einer Leistung von insgesamt 6,2 MWp der Bau vor Jahresende begonnen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Zum Bilanzstichtag wurden für den Bau dieser Anlage noch keine wesentlichen Anzahlungen geleistet. Der Konzern bleibt damit weiterhin in bedeutendem Umfang im Neubaumarkt tätig.
DESINVESTITIONEN
Bestandsmindernd wirkte sich der Verkauf des 2,5 MWp Surya Portfolio im ersten Halbjahr 2020 aus. Aus dem Verkauf konnte ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von EUR 0,3 Mio. erwirtschaftet werden.
VERWALTETES ANLAGENPORTFOLIO
Der Konzern verwaltet insgesamt 70,8 MWp, davon führt er die kaufmännische Verwaltung für insgesamt 62,8 MWp Solaranlagen in Deutschland und 8,0 MWp in Belgien aus.

Das kaufmännische Management der deutschen Anlagen bezieht sich auf die Verwaltung von 4 Fondsgesellschaften, die insgesamt 12 solare Freiflächenanlagen mit einer Leistung von 62,8 MWp betreiben. Die Solaranlagen befinden sich hauptsächlich an Standorten in Süd- und Ostdeutschland. Die Leistungsklasse der Solarparks bewegt sich zwischen 2,0 MWp und 11,5 MWp und ist somit vergleichbar mit dem Anlagenportfolio des Konzerns. Durchschnittlich läuft die (gewichtete) garantierte EEG-Einspeisevergütung für das verwaltete Portfolio Ende 2030 aus. Das verwaltete Anlagenportfolio produziert pro Jahr ungefähr 70 GWh Energie.
Dies reicht aus, um mehr als 20.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 54.000 Tonnen CO2 eingespart.
Das deutsche verwaltete Anlagenportfolio hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 MWp verringert. Dies hängt damit zusammen, dass bis zum 30 Juni 2020 noch zwei weitere Fondsgesellschaften, nämlich HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG vom Konzern gemanagt wurden. Die zwei Fondsgesellschaften betreiben vier Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 14,8 MWp. in Bayern und Baden-Württemberg, die teilweise im Jahr 2008 und zum Teil im Jahr 2009 errichtet wurden. Alle Anlagen sind mit First Solar Modulen und Conergy-Zentralwechselrichtern ausgestattet. Seit diesem Stichtag 30. Juni 2020 jedoch werden diese Fondsgesellschaften der Vollkonsolidierung unterzogen und wurden somit zu diesem Stichtag dem Solaranlagenportfolio zugerechnet (Siehe Investitionen).
Seit dem Geschäftserwerb der Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV“) hat der Konzern auch die kaufmännische Verwaltung von 8 MWp an belgischen Projekten übernommen. Die verwalteten Anlagen sind als marktübliche belgische Solarprojekte einzustufen: es handelt sich um 23 gewerbliche Dachanlagen in Flandern mit einer durchschnittlichen Kapazität von 350 kWp. Der produzierte Strom wird hauptsächlich vor Ort zu einem mit dem örtlichen Nutzer vereinbarten PPA („Power Purchase Agreement") verbraucht, während der überschüssige Strom auf dem freien Markt verkauft wird. Die Verträge für die kaufmännische Verwaltung sind kurz- bis mittelfristig ausgerichtet.
PV ESTATE PORTFOLIO
Neben dem Erwerb von Solar- und Windanlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mehrheitlich für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate.
PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2020
| IMMOBILIE | TYP | REGION | GRÖßE | LEISTUNG | BETREIBER |
|---|---|---|---|---|---|
| Sandersdorf | Konversionsfläche | Sachsen-Anhalt | 9,7 ha | 5,1 MWp | 7C Solarparken |
| Zerre | Konversionsfläche | Sachsen | 28,5 ha | 8,0 MWp | u.a. inkl. 7C Solarparken |
| Hausen | Logistikhalle | Bayern | 0,2 ha | 0,1 MWp | Extern |
| Bayreuth | Bürogebäude | Bayern | 0,2 ha | 0,1 MWp | 7C Solarparken |
| Pflugdorf | Agrarfläche | Bayern | 16,5 ha | 4,4 MWp | 7C Solarparken |
| Kettershausen | Agrarfläche | Bayern | 5,1 ha | 2,4 MWp | 7C Solarparken |
| Stolberg | Konversionsfläche | NRW | 1,0 ha | 0,6 MWp | 7C Solarparken |
| Grafentraubach | Industrie- und Bürogebäude | Bayern | 9,4 ha | 2,7 MWp | 7C Solarparken |
| Grube Warndt | Konversionsfläche | Saarland | 6,8 ha | 3,8 MWp | 7C Solarparken |
| Großfurra | Konversionsfläche | Thüringen | 6,9 ha | 4,0 MWp | 7C Solarparken |
| Mühlgrün | Konversionsfläche | Sachsen | 1,5 ha | 1,0 MWp | 7C Solarparken |
| Bitterfeld | Konversionsfläche | Sachsen-Anhalt | 12,4 ha | 4,6 MWp | 7C Solarparken |
| Umpferstedt | Gewerbefläche | Thüringen | 2,8 ha | 1,4 MWp | 7C Solarparken |
| Calbe | Gewerbefläche | Sachsen-Anhalt | 1,8 ha | 0,8 MWp | 7C Solarparken |
| Demmin | Gewerbefläche | Mecklenburg-Vorpommern | 2,2 ha | 0,6 MWp | 7C Solarparken |
| Weißenfels | Gewerbefläche | Sachsen-Anhalt | 1,1 ha | 0,6 MWp | 7C Solarparken |
| Zschornewitz | Gewerbe- und Industriefläche | Sachsen | 4,1 ha | 2,6 MWp | 7C Solarparken |
| Brandenburg a.d. H. | Gewerbe- und Industriefläche | Brandenburg | 5,0 ha | 2,4 MWp | 7C Solarparken |
| Osterode | Konversionsfläche | Niedersachsen | 10,3 ha | 4,0 MWp | Extern |
| Henschleben | Ausgleichsfläche | Thüringen | 4,0 ha | 0,0 MWp | Ausgleichsfläche |
| Calbe 2 | Gewerbe- und Industriefläche | Sachsen-Anhalt | 1,7 ha | 2,1 MWp | 7C Solarparken |
| Bernsdorf | Gewerbefläche | Sachsen | 2,6 ha | Anlage in Entwicklung | |
| Zschornewitz | Gewerbe- und Industriefläche | Sachsen | 3,3 ha | Anlage in Entwicklung | |
| Dessau | Logistikhalle | Sachsen-Anhalt | 0,9 ha | 0,7 MWp | 7C Solarparken |
| Gumtow | Konversionsfläche | Brandenburg | 1,9 ha | 0,0 MWp | Ausgleichsfläche |
| Luptitz | Gewerbegrundstück | Sachsen | 6,8 ha | 4,0 MWp | Extern |
| Grossfurra | Konversionsfläche | Thüringen | 0,6 ha | 0,0 MWp | Ausgleichsfläche |
| Krakow am See | Sonstige bauliche Anlage | Mecklenburg-Vorpommern | 9,0 ha | 7,6 MWp | 7C Solarparken |
| TOTAL | 156,0 ha | 63,8 MWp |
Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates werden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben bzw. neue Solarprojekte entwickelt oder es werden Grundstücke oder Flächen von der 7C Solarparken langfristig an Dritte verpachtet, die darauf ihre eigenen Solaranlagen betreiben.
Insgesamt hatte der Konzern am Ende des Geschäftsjahres 2020 156,0 ha Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung von 63,8 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwa einem Viertel im Verhältnis zum Anlagenportfolio von 256 MWp per 31.12.2020.
Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 22,4 ha erweitert. Darunter befinden sich mit 3,3 ha Gewerbe- und Industrieflächen in Zschornewitz (Sachsen), eine Logistikhalle in Dessau (Sachsen-Anhalt) mit 0,9 ha, eine Konversionsfläche in Gumtow (Brandenburg) mit 1,9 ha, ein Gewerbegrundstück mit 6,8 ha in Luptitz, eine Konversionsfläche in Grossfurra mit 0,6 ha, die als Ausgleichsfläche für eine PV-Anlage dient sowie schließlich das Grundstück für die im 4. Quartal 2020 erworbene PV-Anlage Krakow am See mit 9,0 ha.
ZIELE UND STRATEGIEN
GESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS
In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden sechs derartige Geschäftspläne veröffentlicht:
| GESCHÄFTSPLAN | PERIODE | STATUS |
|---|---|---|
| Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016 | 2014-2016 | Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung |
| Kapitalzuwachs durch Konsolidierung | 2015-2017 | Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung |
| Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018 | 2016-2018 | Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt. Plan wird nicht weiterverfolgt und durch den Plan 2018-2020 ersetzt. |
| Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler | 2017-2019 | Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt. Plan wird nicht weiter verfolgt und durch den Plan 2018-2020 weiter konkretisiert. |
| Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp | 2018-2020 | Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung. |
| Integration des Wachstums, dann Skalierung auf 500 MWp | 2020-2023 | Umsetzung des Plans ist im Gange und wurde in 2020 konkretisiert und von 2022 auf 2023 verlängert. |
GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 „ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP“
Der Geschäftsplan 2018-2020 „Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp“ wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt:
Das Erreichen des „tier-2“ Status bleibt das Hauptziel, um von niedrigeren Kapitalkosten und einer verbesserten Unternehmensbewertung zu profitieren.
Der Investitionsplan von EUR 107 Mio. soll das IPP Portfolio bis Ende 2020 von 153 MWp im Moment der Veröffentlichung des Plans auf 220 MWp anheben. Das Portfoliowachstum soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erreicht werden. Die Erweiterung soll das EBITDA mit EUR 9,3 Mio. und den Net Cashflow mit EUR 7,2 Mio. erhöhen. Dabei wird mit einer durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 170 EUR/MWh und einem spezifischen Ertrag von 965 kWh/kWp gerechnet.
Der Vorstand geht somit davon aus, dass bei vollständiger Ausführung des Geschäftsplans 2018-20 ein zwölf Monate umfassendes EBITDA i.H.v. EUR 41,3 Mio. und ein Cashflow je Aktie i.H.v. EUR 0,57 erreicht werden können. Die Eigenkapitalfinanzierung für den Investitionsplan soll aus der bestehenden Liquidität (EUR 19 Mio. inklusive der im November 2018 abgeschlossenen Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös von rund EUR 5 Mio.) sowie zukünftig durch eine oder mehrere Kapitalerhöhung(en) (EUR 16 Mio.) in 2019-20 generiert werden. Der Restbetrag von EUR 73 Mio. soll durch Projektfinanzierungen dargestellt werden.
Im Rahmen der langfristigen Geschäftsplanung hat der Vorstand seine Vision zum Ausbau von 220 MWp auf 500 MWp bis 2025 dargestellt. Dieser Ausbau kann nach Einschätzung des Vorstands verschiedene Formen annehmen:
| • | Die Konsolidierung auf dem deutschen Markt vorantreiben, da es bereits im Geschäftsjahr 15 GWp an Solaranlagen von mehr als 1 MWp (mit verschiedensten Eigentümern) gibt; |
| • | Die Teilnahme an beabsichtigten deutschen Sonderauktionen (insgesamt 2 GWp) die laut Koalitionsvertrag der deutschen Regierung in den nächsten Jahren stattfinden werden; |
| • | Ein Einstieg in den neu aufkommenden PPA-Markt (Abschluss von (mittel und langfristigen) Stromabnahmeverträgen) wird einen Trend hin zu größeren Neubauanlagen (> 10 MWp) bieten, da durch die Kostendegression bei zunehmender Anlagengröße der Eintritt in eine marktbasierte Vergütungsstruktur immer attraktiver wird: |
| • | Im Jahr 2025 läuft für ca. 4 GWp (Baujahr 2005) an deutschen Bestandsanlagen die Einspeisevergütung aus, sodass sich interessante Möglichkeiten zum Erwerb und Neuinstandsetzung (Repowering) dieser Anlagen ergeben können; |
| • | Investition in Neubau- oder Bestandsprojekte in stabilen und entwickelten EU-Ländern außerhalb Deutschlands. |
Der Geschäftsplan 2018-2020 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2020-2022 weiter konkretisiert und beschleunigt.
GESCHÄFTSPLAN 2020-2022 „INTEGRATION DES WACHSTUMS, DANN SKALIERUNG AUF 500 MWP“
Der Geschäftsplan 2020-2022 wurde auf der MKK Investorenkonferenz der Öffentlichkeit in München im Dezember 2019 vorgestellt. Kernpunkte des Geschäftsplans sind wie folgt:
Portfolioerweiterungen auf 220 MWp
Der Geschäftsplan 2020-2022 setzt auf dem Geschäftsplan 2018-20 auf. Das Ziel bis Ende 2020 das Anlagenportfolios auf 220 MWp. auszubauen, wird beibehalten. Im neuen Plan wird das Wachstum weitgehend konkretisiert. Der Ausbau von 190 MWp (Ende 2019) auf 220 MWp wird planmäßig hauptsächlich von eigenentwickelten Projekten (24 MWp) sowie vom Erwerb von Bestandsanlagen (6 MWp) kommen. Dafür werden Investitionen von EUR 26 Mio. eingeplant, die einerseits mit bereits vorhandenen Eigenmitteln i.H.v. EUR 9 Mio. andererseits mit neuen Finanzierungen i.H.v. EUR 17 Mio. getätigt werden sollen. Der Ausbau mit 30 MWp wird nach Plan das EBITDA mit EUR 2,0 Mio. und den Net Cash Flow mit EUR 1,8 Mio. ansteigen lassen.
Integration des jungen Wachstums...
Neuer Fokus des Geschäftsplans 2020-2022 ist es, die in den vorigen Jahren zugekauften bzw. erbauten Anlagen ins Anlagenportfolio zu integrieren. Hierzu zählen die PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6 MWp, die zwar im Jahr 2019 die Einspeisevergütung sichern konnten, aber aufgrund langer Lieferzeiten für Transformatoren oder Wartezeiten bei den Netzbetreibern noch nicht ans Stromnetz angeschlossen werden konnten. Das Ziel ist es diese Anlagen bis Februar 2020 an das Stromnetz anzuschließen. Hierfür sind EUR 0,5 Mio. Zusatzinvestitionen eingeplant.
Eine weitere Integrationsmaßnahme besteht in der Verschlankung der Konzernstruktur; inzwischen zählt der Konzern über hundert Gesellschaften und durch den Erwerb neuer Wind- und Solaranlagen, die in der Regel in Projektgesellschaften liegen, kommen stetig weitere hinzu. Um die administrativen Abläufe zu optimieren, plant der Vorstand daher die Zahl der Projektgesellschaften zu reduzieren und Projektgesellschaften aufeinander zu verschmelzen. Dieser Prozess soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
Ein dritter Schritt in der Integration betrifft den Einsatz der technischen Mitarbeiter. Der Ausbau des technischen Wartungsteams konnte mit dem Ausbau des Anlagenportfolios der letzten Jahre nicht schritthalten. Deshalb plant der Konzern die eigenen technischen Mitarbeiter zunehmend auf Anlagen mit hohem EEG-Einspeisetarif zu konzentrieren und die Betriebs- und Wartungsarbeiten bei den Neubauten mit niedrigeren EEG-Einspeisetarifen ab dem Jahr 2020 von Drittanbietern ausführen zu lassen und die Ausführung zu überwachen.
Neben den organisatorischen Integrationsmaßnahmen plant der Vorstand die Steigerung der Effizienz von verschiedenen Bestandsanlagen, die in den letzten drei Jahren erworben worden sind, durch den Austausch von Modulen, Kabeln und Konnektoren. Der Modulaustausch ist Anfang 2020 geplant. Der Austausch von Kabeln und Konnektoren soll Mitte 2020 realisiert werden. Insgesamt sind für dieses Optimierungsprogramm EUR 1,7 Mio. vorgesehen. Nach erfolgreicher Ausführung sollte das EBITDA nach Einschätzung des Vorstands mit jährlich EUR 0,2 Mio. zunehmen.
Schließlich eröffnen sich Geschäftsmöglichkeiten durch die Integration des in 2019 erworbenen Betriebsführungsgeschäfts von 6 Fondsgesellschaften, die insgesamt 77 MWp Solaranlagen betreiben. Die Hälfte der Fondsgesellschaften zeigt eine bessere Leistungsbilanz als im Fondsprospekt dargestellt, die andere Hälfte dahingegen läuft deutlich unter der Prospektprognose. 7C Solarparken hat bereits den Gesellschaftern des größten am schlechtesten laufenden Fonds ein Kaufangebot unterbreitet. Für einen weiteren Fonds lieferte der Konzern neue Module im Tausch gegen eine Beteiligung an diesem Fonds i.H.v. nahezu 15%. Im Plan 2020-2022 geht der Vorstand davon aus, dass eine Beherrschung (und somit die vollständige Konsolidierung) einer Fondsgesellschaft auch mit einer Minderheitsposition ab 2021 erreicht werden kann. Eine Vollkonsolidierung einer Fondsgesellschaft sollte zu einer Zunahme des jährlichen EBITDAs von ca. EUR 2,6 Mio. führen. Insgesamt wird für den Ausbau von Beteiligungen sowie für die Finanzierung kapitalintensiver Maßnahmen in die Fondsgesellschaften EUR 5,0 Mio. investiert werden.
...dann Skalierung auf 500 MWp
Der neue Geschäftsplan 2020-2022 setzt bezüglich des mittelfristigen Wachstums ebenfalls auf die Vision von 500 MWp bis 2025 aus dem alten Geschäftsplan 2018-2020 auf. Allerdings wird nun geplant, das Anlagenvolumen von 500 MWp inklusive Betriebsführungsgeschäft bereits bis Ende 2022 zu erreichen. Weiterhin konkretisiert der neue Geschäftsplan das Wachstum durch die Erweiterung des eigenen Anlagenbestands sowie mittels des Ausbaus des Betriebsführungsgeschäfts für Dritte, bei dem Anlagen verwaltet werden.
Für das Betriebsführungsgeschäft strebt das Unternehmen an, die erworbene Plattform zu nutzen und die verwaltete Leistung zu expandieren. In diesem Zusammenhang wird erwogen eine eigene Fondmanagementerlaubnis zu beantragen, um (Co.-) Investmentchancen mit institutionellen Großinvestoren nutzen zu können. In Summe soll das Betriebsführungsgeschäft in den Jahren 2021-22 von 77 MWp derzeit um 73 MWp auf 150 MWp steigen.
In den Jahren 2021-22 soll das eigene Anlagenportfolio durch Teilnahme an M&A Transaktionen und Konsolidierungstrends von 220 MWp (vgl. Integration des Wachstums) um 130 MWp auf 350 MWp erweitert werden. Chancen bei dem sich beschleunigenden PV-Neubaumarkt in Deutschland sollen dabei genutzt werden.
Die Investitionskosten für die zusätzliche Kapazität von 130 MWp werden mit EUR 126 Mio. eingeschätzt. Davon sollen ca. EUR 82 Mio. durch Projektfinanzierungen und ca. EUR 44 Mio. durch Eigenmittel finanziert werden. Die Eigenmittel sollen durch ca. EUR 14 Mio. alternative Finanzierungen und ca. EUR 30 Mio. Kapitalerhöhungen gesichert werden. Bei Erreichen der Zielsetzung wird mit einem zusätzlichen EBITDA von EUR 11 Mio. pro Jahr und einem Anstieg des jährlichen CFPS (Cashflow pro Aktie) auf EUR>0,60 / Aktie gerechnet.
Der Geschäftsplan 2020-2022 wurde in seiner Zielsetzung weiter konkretisiert und erweitert.
ERWEITERUNG DES GESCHÄFTSPLANS AUF 2020-2023
Die Erweiterung des Geschäftsplans auf 2020-2023 wurde auf der virtuellen MKK Investoren Konferenz der Öffentlichkeit im November 2020 vorgestellt Kernpunkte des Geschäftsplans 2020 -23 sind wie folgt:
| Das mittelfristige Wachstum des Geschäftsplans 2020-2022 wurde konkretisiert. Der nächste große Meilenstein in der Entwicklung von 7C Solarparken bleibt die 500 MWp Marke und damit „TIER-1 Status“ zu erlangen. Der neue Plan sieht vor ein eigenes 400 MWp IPP-Portfolio bis Ende 2023 zu erreichen (vorher: 350 MWp Ende 2022) und 100 MWp Betriebsführungsgeschäft (vorher: 150 MWp Ende 2022). Das eigene IPP-Portfolio soll zu mindestens 90% aus Solaranlagen und bis zu maximal 10% aus Windanlagen bestehen. Das Wachstum soll über den Erwerb von Projektgesellschaften, Neubauten und bestehenden Anlagen kommen. Durch das kapitalintensive Wachstum in einen TIER-1 Player wird der Kapitalmarkt noch mehr Notiz von 7C Solarparken nehmen. | |
| Die zweite Konkretisierung der Erweiterung des Geschäftsplans ist die Entscheidung den belgischen PV-Markt neben Deutschland als zweiten Kernmarkt zu definieren. Ein bedeutender Teil des künftigen Wachstums soll im belgischen PV-Markt generiert werden. Das belgische IPP-Portfolio soll von den ursprünglich 4 MWp Ende 2020 auf mehr als 50 MWp Ende 2023 steigen. Im Einzelnen sieht der Plan eine Kapazitätserweiterung des eigenen IPP-Portfolios wie folgt vor: Ende 2021: 295 MWp, davon 275 MWp in Deutschland und 20 MWp in Belgien; Ende 2022: 350 MWp. davon 315 MWp in Deutschland und 35 MWp in Belgien; und Ende 2023: 400 MWp, davon >350 MWp in Deutschland und >50 MWp in Belgien. Es ist folglich davon auszugehen, dass sich das Bestandsportfolio bezogen auf die regionale Verteilung in den kommenden Jahren verändern wird und der prozentuale Anteil des Portfolios in Belgien steigen wird. |
INTERNES STEUERUNGSSYSTEM
Der Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst.
Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie die Umsatzerlöse und das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) für Konzernzwecke wie auch für die Muttergesellschaft sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) für Konzernzwecke die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solar- und Windparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung.
Des Weiteren werden auch die technischen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung für Konzernzwecke wie auch für die Muttergesellschaft täglich verfolgt.
Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.
STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM
Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind.
Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des zusammengefassten Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt und die für die Muttergesellschaft nach deren nationalen Rechnungslegungsstandards (HGB). Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben.
STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:
| • | Umsatzerlöse; |
| • | EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen); |
| • | CFPS (Cashflow je Aktie). |
Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Der Netto Cashflow wird um die effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffen, um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens, sowie um den gezahlten Pachtaufwand, der durch Anwendung von IFRS16 „Leasingverhältnisse" nicht im Betriebsaufwand enthalten ist, bereinigt. Dieser korrigierte Netto Cashflow wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt.
EBITDA = KONZERN EBITDA GEM. IFRS
NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
| • | Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen |
| • | Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung |
| • | Bereinigung um den gezahlten Pachtaufwand, der nicht im Betriebsaufwand enthalten ist |
CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien
TECHNISCHE STEUERUNGSKENNZAHLEN
In Ergänzung zu den vorgenannten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt. Bedeutsame nicht finanzielle Leistungsindikatoren wurden nicht festgelegt.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN
GLOBALER PHOTOVOLTAIKMARKT
Der globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2020 mit geschätzten 107 GW, einen niedrigeren Wert nach einem Leistungsausbau von 117 GW in 2019. Der globale Ausbau wurde maßgeblich durch die Corona Pandemie beeinträchtigt, wo es zu Verzögerungen bei der Realisierung von Projekten durch die verhängten Lockdowns und Lieferkettenprobleme kam. Deutschland verzeichnete - gegen den weltweiten Trend - eine sehr erfreuliche Steigerung von 3,9 GW auf 4,8 GW in 2020 - ein Anstieg von 23%, und blieb größter Solarmarkt in Europa vor den Niederlanden (2,8 GW) und Spanien (2,6 GW). Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete eine Steigerung von 12,8 GW auf 13,9 GW. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas. China (48,2 GW) und USA (16,5 GW) bleiben die zwei größten globalen PV-Märkte in 2020. Indien verzeichnete aufgrund der Corona-Pandemie einen dramatischen Einbruch mit - 65% auf 2,6 GW im Vergleich zum Vorjahr. Es wird allerdings eine starke Erholung in 2021 vorhergesagt.
Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen
| REGION (in GW) | 2014 | 2015 | 2016 |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 1,9 | 1,5 | 1,5 |
| Europa ohne Deutschland | 5,0 | 6,0 | 5,2 |
| Rest der Welt | 32,9 | 42,6 | 69,0 |
| Summe des Ausbaus | 39,8 | 50,7 | 75,7 |
| Kumulativer Leistungsausbau | 177,0 | 227,7 | 303,4 |
| REGION (in GW) | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 (e) |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 1,8 | 3,0 | 3,9 | 4,8 |
| Europa ohne Deutschland | 5,9 | 8,0 | 12,8 | 13,9 |
| Rest der Welt | 91,4 | 98,1 | 100,2 | 88,3 |
| Summe des Ausbaus | 99,1 | 109,1 | 116,9 | 107,0 |
| Kumulativer Leistungsausbau | 402,3 | 511,4 | 628,3 | 735,3 |
Quelle: IEA; SolarPower Europe; pv-magazine; eigene Darstellung
ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISE
Auch in 2020 haben die Systempreise ihren jahrelangen Abwartstrend fortgeführt. Die Modulpreise haben sich in Deutschland 2020 insgesamt um 7% reduziert. Dies ist etwas weniger als im Jahr 2019, in dem sich die Modulpreise um 9% verringerten. Die Modulpreise haben im August und September ihren vorläufigen Tiefststand erreicht. Bedingt durch den schwächeren Dollar nach der Präsidentschaftswahl Anfang November 2020 haben sich die auf Dollarbasis kalkulierten Solarmodule aus China etwas verteuert.

Quelle: pvxchange; eigene Darstellung
Die anderen Systemkosten (auch BOS „Balance of System") werden mit den Jahren ebenfalls preiswerter, allerdings nicht in dem Maße wie die Module. Zusätzlich müssen projektspezifische Standortfaktoren wie z.B. Umzäunung, Ausgleichsmaßnahmen, Lange der Kabetrassen, Notwendigkeit eines Trafo, Übergabestation etc. berücksichtigt werden, die die BOS Kosten deutlich beeinflussen können und im Verhältnis zu den Gesamtkosten zunehmen, da die Gesamtkosten ständig sinken. Insgesamt lässt sich nämlich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Rückgangs der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS Kosten (ohne Berücksichtigung spezifischer Standortfaktoren) wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2020 bei 32/68 Module/BOS.

Quelle: IRENA, Eigene Darstellung
ENTWICKLUNG DER STROMERZEUGUNG IN DEUTSCHLAND IN 2020
Die Summe der erneuerbaren Energiequellen Solar, Wind, Wasser und Biomasse lag in 2020 bei ca. 247 TWh und lag damit um 4,0% über dem Niveau des Vorjahreszeitraums mit 237 TWh. Der Anteil der Nettostromerzeugung aus erneuerbaren Energien an der öffentlichen Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, erreichte in 2020 erstmals einen Anteil von 50%. Bedingt durch den COVID19 bedingten Lockdown ging die Nettostromproduktion insgesamt um 4,8% zurück.
| NETTOSTROMPRODUKTION (TWH) | 2020 | 2019 | VERÄNDERUNG | GESAMTANTEIL IN % |
|---|---|---|---|---|
| Markt | 488,7 | 513,5 | -4,8% | 100,0% |
| Kernenergie | 60,9 | 71,1 | -14,3% | 12,5% |
| Braunkohle | 82,0 | 102,2 | -19,8% | 16,8% |
| Steinkohle | 35,6 | 48,7 | -26,9% | 7,3% |
| Erdgas | 59,1 | 54,1 | 9,2% | 12,1% |
| Erneuerbare Energien | 247,0 | 237,4 | 4,0% | 50,5% |
| davon: | ||||
| Wasser | 18,3 | 19,2 | -4,7% | 3,7% |
| Wind | 131,9 | 127,2 | 3,7% | 27,0% |
| PV | 51,4 | 46,5 | 10,5% | 10,5% |
| Biomasse | 45,5 | 44,4 | 3,2% | 9,3% |
Quelle: Fraunhofer-Institut: Stromerzeugung in Deutschland in 2020 - Eigene Darstellung
Photovoltaikanlagen speisten in 2020 ca. 51,4 TWh in das öffentliche Netz ein. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr auch dank der guten Einstrahlung um ca. 4,9 TWh bzw. 10,5% erhöht.
Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen im Geschäftsjahr ca. 183,3 TWh gegenüber 173,7 TWh in 2019. Damit liegen sie auf dem ersten Platz der Stromquellen und konnten erstmals mehr Strom erzeugen als Kernenergie, Braun- und Steinkohle (zusammen: 178,5 TWh). Die Nettoproduktion der konventionellen Energieträger Kernenergie, Braun- und Steinkohle hat signifikant abgenommen, was mit den gestiegenen Kosten für CO2 -Zertifikate und den gesunkenen Strompreisen an der EEX Strombörse zusammenhängt.
DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG)
In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Emeuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt seit dem Jahr 2000 unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solar- und Windanlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine erneuerbare Energieanlage vergütet wird im Folgenden wird speziell auf Solaranlagen eingegangen.
Seit seiner Einführung wurde das EEG in regelmäßigen Abständen an neue Marktentwicklungen angepasst. Die wesentlichen Bausteine des EEGs sind jedoch gleichgeblieben und werden im Folgenden näher erläutert:
| • | Fester Zeitraum: Reguläre Einspeisevergütungen werden für Solaranlagen nach Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Jahres der ersten Inbetriebnahme vergeben. |
| • | Feste Vergütung: Die Einspeisevergütung hängt vom Zeitpunkt der EEG-Inbetriebnahme ab und ist für 20 Jahre fest. Das EEG unterscheidet bei der Vergütungskategorie zwischen Freiflächenanlagen und Dachanlagen. |
| • | Volleinspeisung: Der von der Solaranlage produzierte Strom wird prinzipiell vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Ein Eigenverbrauch ist unter Umständen gestattet, allerdings fällt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung der EEG-Umlage an (siehe unten EEG-Umlage). |
| • | EEG-Umlage: Die EEG-Umlage ist eine Gebühr und dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Nach diesem Gesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet den Strom von EEG-Anlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen, zu einer festgelegten Vergütung abzunehmen. Dieser gesetzlich festgelegte Vergütungssatz kann jedoch über den von den Netzbetreibern im Handel mit dem erzeugten Strom erwirtschafteten Gewinnen liegen. Um ein Verlustgeschäft zu vermeiden, gleicht die EEG-Umlage daher die Differenz zwischen der Vergütung und den erwirtschafteten Stromverkaufseinnahmen aus. Die EEG-Umlage wird auf die Stromverbraucher über einen Anteil an ihren Strombezugskosten umgelegt. Die Höhe der EEG-Umlage wird jedes Jahr im Oktober für das Folgejahr ermittelt und beträgt 6,5 Cents/kWh für 2021. Die EEG-Umlage hat zu breiten Diskussionen um die Kosten der Energiewende und die Zukunft der Förderung der Erneuerbaren Energien geführt. Es wird damit gerechnet, dass sie in den kommenden Jahren weiter abnimmt. |
| • | Eigenstromverbrauch: Betreiber von neuen EEG Anlagen, die den produzierten Strom selber verbrauchen (sog. „Eigenversorgung"), müssen sich anteilig an der EEG-Umlage beteiligen (§61 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014). Seit 2017 gelten 40 Prozent der jeweils gültigen EEG- Umlage auf die Eigenversorgung. Dies gilt für Anlagen, die nach August 2014 errichtet wurden. |
| • | Marktintegration: statt eine feste Einspeisevergütung zu erhalten, kann man die Anlage auch in die sogenannte Direktvermarktung geben. Betreiber, die in der Direktvermarktung sind, erhalten zwei Zahlungen: 1.) vom Netzbetreiber die Marktprämie inklusive der Managementprämie (EUR 4/MWh). Die Marktprämie ist dabei die Differenz zwischen der anlagenspezifischen Förderhöhe und dem aktuellen Preis an der EEX Strombörse. 2.) vom Direktvermarkter die für jeden Monat ermittelten EEX Strombörsenerlöse. Bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen worden sind und eine Kapazität von >100 kWp haben, ist die Direktvermarktung Pflicht. Die Mehrzahl der Anlagen des Konzerns sind entweder freiwillig oder verpflichtend in der Direktvermarktung. |
| • | Bestandsschutz: Änderungen im EEG gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den EEG-Gesetzestext aufgenommen. |
| • | Solardeckel: Der Solardeckel bestand seit dem im Jahre 2012 aufgesetzten EEG und legte fest, dass die Förderung neuer PV-Anlagen endet, sobald die Summe der nach dem EEG geförderten Solaranlagen in Deutschland eine Gesamtleistung von 52 GW überschreitet. Im Juni 2020 hat der Bundestag den Solardeckel aufgehoben. Das Ausbauziel bis 2030 wurde von der Politik noch nicht abschließend festgelegt. |
| • | Anwendbarkeit des EEGs: Seit EEG 2017 fallen nur Solaranlagen < 750 kWp unter diese Regelung. Mit der EEG Novelle 2021 wurde die Vergütungsfähigkeit von Anlagen >300 kWp < 750 kWp faktisch noch mehr eingeschränkt (siehe unten „EEG Novelle 2021“). |
| • | Negativstrom: Für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb gegangen sind, findet die sogenannte Sechs-Stunden-Regel Anwendung (§ 24 EEG 2014). Dadurch sinkt die Marktprämie auf null, sofern der Strompreis an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist. Hiervon ausgenommen sind nach Absatz 3 nur Anlagen mit weniger als 500 kWp installierter Leistung bzw. bei Windenergieanlagen weniger als 3 MW installierter Leistung. Diese Regelung wurde mit der EEG Novelle 2021 verschärft (siehe unter „EEG Novelle 2021“). |
Seit dem EEG 2017 gibt es die Pflicht zu Ausschreibungen für Solaranlagen ab einer Kapazität > 750 kWp zur Ermittlung der Zahlungsansprüche („Anzulegender Wert"). Die wesentlichen Rahmenbedingungen werden im Folgenden näher erläutert:
| • | Vergütungssatz: Der Vergütungssatz wird in dem Ausschreibeverfahren festgelegt (also vor Inbetriebnahme der Anlage) und wird für 20 Jahre zugewiesen. Die Höhe der zugewiesenen Vergütungssätze richtet sich nach den Teilnehmern an der Ausschreibung und deren Geboten und ist deshalb marktorientiert. Die Gebote in den Ausschreibungen beziehen sich auf einen bestimmten anzulegenden Wert in Cent pro kWh (Gebotswert) für den in den Anlagen erzeugten Strom und auf eine in kWp anzugebende Anlagenleistung (Gebotsmenge). Die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten erhalten einen Zuschlag, bis das Volumen des jeweiligen Gebotstermins erreicht ist. |
| • | Gültigkeit des Zuschlags: Nach Zuteilung eines Projektes wird dem Betreiber ein bestimmter Zeitraum (24 Monate) gewährt, um das Projekt auch tatsächlich in Betrieb zu nehmen. |
| • | Sicherheiten: Für jedes Gebot ist eine Erstsicherheit zu stellen. Die Erstsicherheit beträgt EUR 5 pro gebotenem kWp. Erfolgreiche Bieter müssen binnen zehn Werktagen nach der Veröffentlichung des Zuschlags eine Zweitsicherheit stellen. Die Zweitsicherheit dient als Pfand für die Realisierung der Anlage und beträgt grundsätzlich 45 Euro pro bezuschlagtem kWp. Wird die Anlage nicht innerhalb von zwei Jahren in Betrieb genommen, verliert der Bieter sowohl die Erst- als auch die Zweitsicherheit. |
| • | Spezifische Ausschreibungen für Solar: Das Ausschreibungsvolumen für Freiflächensolaranlagen beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 1,8 GW. Es ist gleichmäßig auf drei Gebotstermine (März, Juni November) aufzuteilen. Dies ergibt zweimal 617 MWp und einmal 616 MWp. Das Ausschreibungsvolumen für Dachsolaranlagen beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 0,3 GW und wird auf zwei Gebotstermine (Juni und Dezember) aufgeteilt. |
EEG-Novelle 2021
Im Dezember 2020 ist die EEG-Novelle 2021 im Bundestag verabschiedet worden und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Daraus haben sich zahlreiche Änderungen für Solaranlagen ergeben. Die für 7C Solarparken relevantesten Änderungen sind wie folgt:
| • | Förderbegrenzung für Anlagen zwischen 300 und 750 kWp: Anlagen dieser Größenordnung dürfen entweder in die Ausschreibung ohne Eigenverbrauch oder setzen auf die Direktvermarktung mit Eigenverbrauch. Dann bekommen sie die EEG-Marktprämie aber für max. 50% der eingespeisten Energie. Anlagen, die vor dem 1. April 2021 ans Netz gehen, erhalten noch 100% der erzeugten Energie vergütet. Zwar besteht per Gesetz erst ab 750 Kilowatt Leistung eine Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen, doch praktisch führt diese Regelung dazu, dass alle Anlagen ab 300 kWp in die Ausschreibung müssen, wenn keine Einnahmeverluste in Kauf genommen werden wollen. |
| • | Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für Dachanlagen: Dachanlagen ab einer installierten Leistung von 750 kWp sind auch weiterhin ausschreibungspflichtig. Die Förderung wird jedoch künftig in einem eigenen Segment ausgeschrieben, sodass die Dachanlagen nicht mehr gegen die günstigeren Freiflächenanlagen konkurrieren müssen. Da Dachanlagen typischerweise höhere Entstehungskosten als Freiflächenanlagen aufweisen, sind für diese Ausschreibungen höhere Preise zu erwarten. |
| • | Anhebung der Grenze für förderfähige Freiflächenanlagen von 10 MWp auf 20 MWp: Waren PV-Anlagen bislang nur bis zu einer Größe von 10 MWp installierter Leistung förderfähig, dürfen die Anlagen nunmehr bis zu 20 MWp groß sein. |
| • | Ausweitung der Zone entlang der Autobahnen: Förderfähig waren bisher die 110-Meter-Streifen entlang der Autobahnen und Schienenwege. Die Grenze wurde nun auf 200 Meter ausgeweitet, es muss jedoch ein Streifen von 15 m freigehalten werden. |
| • | Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für besondere Solaranlagen Für schwimmende Solaranlagen, Agri-PV-Anlagen oder ähnlich innovative Anlagen wird künftig ein eigenes Ausschreibungssegment reserviert werden. Im Jahr 2022 sollen 50 MWp für die Ausschreibung dieser Anlagen genutzt werden. |
| • | Negativstrom: Seit dem EEG 2014 existiert mit der 6-Stunden-Regel eine Regelung zur Förderreduzierung bei negativen Strompreisen. Mit der EEG Novelle 2021 wurde diese Regelung noch einmal verschärft und durch die 4-Stunden-Regelung ersetzt. Gemäß § 51 Absatz 1 EEG 2021 verringert sich der anzulegende Wert auf null, wenn der Spotmarktpreis im Verlauf von vier Stunden oder mehr negativ ist (negative Strompreise). Tritt dieser Fall ein, erhalten betroffene Anlagen rückwirkend ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen keine Marktprämie mehr. Die EEG Novelle 2021 gilt nur für Neuanlagen mit einer installierten Leistung ab 500 kWp, die nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen wurden bzw. einen Zuschlag in einer Ausschreibung erhalten haben. Für Bestandanlagen vor diesem Datum gilt weiterhin die 6-Stunden-Regelung. |
| • | Regelungen zum Weiterbetrieb von ausgeförderten Ü20-Anlagen: Da das EEG im Jahr 2000 eingeführt wurde und der Vergütungszeitraum wie oben beschrieben 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme ist, lief für die ersten EEG-Anlagen die Förderung Ende des Geschäftsjahres aus. Betreiber von solchen PV-Anlagen können diese Anlagen ohne großen Aufwand weiterlaufen lassen und erhalten vom Netzbetreiber, der den Strom weiterhin abnehmen muss, eine Vergütung. Diese hängt vom Börsenstrompreis (abzüglich der Vermarktungskosten von 0,4 Cent je kWh in 2021) ab. Diese Regelung ist zunächst befristet bis Ende 2027. Die erste Anlage des Konzerns läuft im Jahre 2025 aus. |
ENTWICKLUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN PV MARKT
In Deutschland sind im Laufe des Jahres 2020 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 4,9 GW (2019: 3,9 GW) errichtet worden. Das entspricht einer Steigerung der Neuinstallationen um 26% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Damit bleibt Deutschland der größte Solarmarkt in Europa.
Der Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 4,0 GW vor allem bei den Dachanlagen und Freiflächenanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlagen < 750 kWp), beobachten, während Ausschreibungsprojekte und Projekte mit PPA (Freiflächen- und Dachanlagen > 750 kWp) bei knapp 0,9 GW lagen. Trotz der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes, durch das die EEG-Tarife für neue Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) jeden Monat nach unten korrigiert, stellten im Jahr 2020 die „kleinen“ Solaranlagen bis 750 kWp weiterhin das dominierende Segment im PV Markt in Deutschland dar.
Wie aus der untenstehenden Grafik hervorgeht, haben sich die Einspeisevergütungen infolge der Einführung des Energiesammelgesetzes seit Januar 2019 deutlich reduziert. Im Dezember 2020 lag der anzulegende Wert für Dachanlagen bis 750 kWp noch bei EUR 68,4/MWh und für Freiflächen bis 750 kWp bei EUR 61,2/MWh.

Quelle: Bundesnetzagentur, Eigene Darstellung
Für größere Anlagen (> 750 kWp) ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht. In Deutschland gibt es drei Arten von Ausschreibungen für größere Anlagen (> 750 kWp):
| • | regelmäßige Ausschreibungen für Projekte ab 750 kWp. Diese finden dreimal im Jahr statt und sind Technologie-spezifisch. |
| • | Da Deutschland seine Ausbauziele für erneuerbare Energien mit der bisherigen Ausbaugeschwindigkeit nicht erreichen wird, hat die Regierung Sonderausschreibungen über 3 Jahre mit einer Gesamtkapazität von 4 GW (2019: 1 GW; 2020: 1,4 GW; 2021: 1,6 GW) genehmigt. |
| • | gemischte Wind- und Solarausschreibungen. Bei den zwei Ausschreibungen für PV-Anlagen und Onshore-Windparks über jeweils 200 MWp in 2020 hat Solar die gesamte versteigerte Kapazität gewonnen. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagspreis lag bei beiden Ausschreibungen bei 53,3 EUR/MWh. |
Die in den solarspezifischen Ausschreibungen zugeschlagenen durchschnittlichen, mengengewichteten Preise lagen im Dezember 2020 bei 51,0 EUR je MWh nach 52,3 EUR je MWh in der Oktober-Auktion.
Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer größeren Leistungsklasse tendenziell deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen. Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 24 Monaten in Betrieb nehmen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist.
Auswirkungen von COVID19 in 2020
Der erste Lockdown in Deutschland im Zuge der Corona-Pandemie dauerte vom 22. Marz 2020 bis zum 4. Mai 2020. Die Lockdown-Maßnahmen hatten eine Verringerung des deutschen Stromverbrauchs zur Folge, der in den Monaten April mit -9% und Mai mit -11% im Vergleich zum Vorjahr am stärksten ausgeprägt war. In den Folgemonaten näherten sich die Stromverbrauchszahlen den Vorjahreswerten langsam wieder an. Die Verringerung des Stromverbrauchs in 2020 hatte auch Auswirkungen auf den Strompreis. Lag der durchschnittliche Stromspotpreis in 2019 noch bei EUR 38 / MWh, brach er wahrend des ersten Lockdowns auf bis zu 29 EUR / MWh ein. Seit dem Ende des ersten Lockdowns hat sich der Stromspotpreis wieder erholt und pendelt um die 40 EUR / MWh. Der 7C Solarparken Konzern ist wegen der langfristigen Einspeisevergütungen des EEG nicht von den Stromspotpreisen abhängig 7C Solarparken hat keine deutschen Projekte im Bestand, bei denen die Vergütung unmittelbar an den Strompreis gekoppelt ist (Power Purchase Agreement).
Eine weitere Auswirkung von COVID19 war eine deutliche Zunahme negativer Strompreise in 2020 im Vergleich zu 2019. Insgesamt stieg die Anzahl der Stunden mit negativem Strompreis von 211 Stunden in 2019 auf 298 Stunden in 2020. Negative Strompreise tauchen auf, wenn eine hohe Produktion aus erneuerbaren Energien auf eine geringe Stromnachfrage trifft. Dies kann man im Allgemeinen bei viel Wind, viel Sonne und geringerem Stromverbrauch - etwa während des Lockdowns oder an Wochenenden - beobachten. Tritt der Fall ein, dass während sechs aufeinanderfolgenden Stunden der Strompreis negativ ist, erhalten EEG-Betreiber von PV-Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung für die Zeit der negativen Börsenstrompreise keine Vergütung für den eingespeisten Strom (diese EEG-Regelung gilt nur für PV-Anlagen, die ab 2016 ans Stromnetz angeschlossen wurden und größer 500 kWp sind). Für den 7C Solarparken Konzern wirkten sich die negativen Strompreise in 2020 mit ca. EUR 0,3 Mio. negativ auf den Umsatz aus.
Schließlich verursachte die Corona-Pandemie, dass zahlreiche große Solarprojekte aufgrund fehlender Solarkomponenten (Störung der Lieferketten), Arbeitsbeschränkungen und Personalengpassen bei Bauamtern (Lockdown) sowie Verzögerungen bei den Netzbetreibern nicht zum geplanten Zeitpunkt fertiggestellt und an das Stromnetz angeschlossen wurden und sich der Anschluss bzw. die Fertigstellung um Wochen oder gar Monate verzögerte. Problematisch dabei ist, dass bei der Vergabe über Ausschreibungen Fertigstellungsfristen eingehalten werden müssen. Die Bundesregierung Deutschland reagierte hierauf mit einer Verlängerung der Realisierungsfristen von bis zu 6 Monaten.
AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKT
Zukünftig Konzentration auf Ausschreibungsverfahren und Stromvermarktungsmodelle
Nach Einschätzung des Vorstands werden sich mittelfristig für Neubauprojekte verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren:
a) Verkauf von Strom zum FFA V-Tarif bzw. über die EEX-Strombörse
Für Anlagen in der Größenordnung größer 300 kWp bis 20 MWp (bis 2020:10 MWp) wird es auch in Zukunft Ausschreibungen geben (Freiflächenausschreibungsverordnung („FFAV" - Tarif), bei denen monatlich der FFAV-Tarif oder der EEX-Strombörsentarif (wenn höher) bezogen wird. Mit der EEG-Novelle 2021 neu hinzugekommen ist auch ein neues Ausschreibungssegment für Dachanlagen und besondere Solaranlagen (wie z.B. schwimmende Solaranlagen).
b) PPA („Power Purchase Agreement“) mit Stromhändlern (v.a. Freiflächenanlagen)
Eine Neuerung im deutschen Markt werden mittel- oder langfristige Festpreis-Abnahmeverträge mit einem Netzbetreiber oder Energiehändler sein. Besonders geeignet für solche Verträge sind große Freiflächenanlagen, die ihren Strom in das Hochspannungsretzeinspeisen können. Solche Anlagen sind uU. nicht an die Maximalleistung von 20 MWp, die mit der Teilnahme an den Ausschreibungen in Verbindung steht, gebunden.
c) PPA mit Gebäudenutzern (v.a. Dachanlagen)
Schließlich eröffnen (langfristige) Verträge mit dem Kunden vor Ort neue Möglichkeiten für Dachanlagen. Kunden können z B. Unternehmen sein, die für ihre Produktion direkt grünen Strom vor Ort abnehmen können. Sogar unter Anrechnung der EEG Umlage, die auch in diesem Marktmodell entrichtet werden muss (bei Anlagen ab 30 kWp), können sich hier in der Zukunft für Marktteilnehmer Chancen erschließen.
Der PPA Markt könnte sich insbesondere als interessant erweisen, wenn die Strompreise an der Strombörse in den kommenden Jahren ansteigen werden. Ein solcher Anstieg wird von verschiedenen Marktbeobachtern z.B. von Brainpool Energy erwartet. Diese Beratungsgesellschaft rechnen in ihrem Strompreisszenario Outlook 2050 in den nächsten 5 Jahren mit einem Anstieg der Strompreise an der EEX Strombörse von derzeitig 30-40 EUR/MWh auf ca. 60 EUR/MWh. Getrieben wird diese Entwicklung primär durch den Ausstieg aus der Atomkraft nach 2023, der sukzessiven Erhöhung der CO2 Preise sowie der Notwendigkeit neue Gasanlagen zu bauen, um - angesichts der fluktuierenden Stromerzeugung durch Wind und Sonne - die Grundversorgung des Stroms sicherzustellen.
Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern in 2020 erstmals verstärkt in Ausschreibungsprojekte mit FFAV - Tarif investiert hat (siehe Stromvermarktungsmodell „a“), da sich die Vergütungen aus den Ausschreibeverfahren und die Einspeisevergütung gemäß EEG immer weiter angenähert haben. Beispiele der in 2020 erworbenen Projekte mit FFAV-Tarif sind Oberwesterwaldbahn (10 MWp), Dennheritz (10 MWp), Burgwindheim (6 MWp) und Höttingen (8,3 MWp; per 31.12.2020 noch im Erwerb). Damit erhöhte sich auch die durchschnittliche Kapazität der erworbenen Einzelprojekte.
Der Konzern wird genau beobachten, wie sich der Markt weiterentwickelt. Die zukünftige Ausrichtung des Konzerns wird sich stark an der weiteren Marktentwicklung in Deutschland ausrichten.
WETTBEWERB
Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment >10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt wurden. Diese Investoren fokussieren sich hauptsächlich auf PPAs >10 MWp im In- und Ausland. Der Wettbewerbsdruck von solchen großen Investoren auf die Projekte zwischen >750kWp und <10 MWp nahm dadurch ab. Durch die EEG-Novelle 2021 werden Ausschreibungen bei gleichbleibendem Ausschreibevolumen nun bis 20 MWp erlaubt. Das eröffnet auf der einen Seite mehr Möglichkeiten, wird auf der anderen Seite aber den Wettbewerb in den Ausschreibungen um große Ausschreibungsprojekte tendenziell erhöhen, da neben den bisherigen Marktteilnehmern nun auch wieder große Finanzinvestoren und industrielle Investoren Interesse bekunden werden. Zum anderen werden die Dachprojekte < 750 kWp durch die Einführung der EEG-Novelle 2021 unattraktiver, da bei Projekten >300 kWp Umsatzeinbußen drohen bzw. diese Projekte auch in die Ausschreibung müssen, wenn keine Umsatzeinbußen in Kauf genommen werden wollen. Es wird folglich mehr Konkurrenz bei Projekten bis <300 kWp geben, die für den Konzern nicht so wichtig sind. Wir meinen, dass kleine Investoren nicht plötzlich größere Projekte kaufen werden und daher der Konkurrenzdruck bei Ausschreibungsprojekten von dieser Seite nicht so stark zunehmen wird.
ENTWICKLUNG UND AUSBLICK FÜR DEN BELGISCHEN PV-MARKT
Im Geschäftsjahr hat der Konzern bekanntgegeben Belgien als zweiten Kernmarkt identifiziert zu haben. Dies hat außer der Affinität des Vorstands mit diesem Markt verschiedene Hintergründe: erstens ist der Konzern bereits im Markt mit ca. 4 MWp präsent, zweitens aber hat Belgien die Zielvorgaben des Klima- und Energiepakets 2020 (die sog. 20-20-20 Strategie), die die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten zum Ziel vorgegeben hat, verfehlt.
Die Verbesserung der Energieeffizienz hätte bis 2020 bei 20% liegen müssen, lag in Belgien aber lediglich bei 8% für das Geschäftsjahr. Während 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen kommen müsste, lag dieser Wert in Belgien lediglich bei 10% im Berichtszeitraum. In der Summe hätte so bis 2020 eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 20% gegenüber dem Stand von 1990 erreicht werden sollen, was von Belgien nicht erfüllt wurde, denn die Senkung lag bei nur 11 %.
Darüber hinaus wurde in einem Gesetz aus dem Jahr 2003 festgelegt, dass die Atomkraftwerke in Belgien zwischen 2015-2025 sukzessive abgeschaltet werden. Tatsächlich aber wurde die Schließung der Atomkraftwerke in den Folgejahren auf die lange Bahn geschoben, sodass der Ausstieg aus dem CO2 neutralen Atomstrom nunmehr zwischen 2022-2025 erfolgen soll. Dies wird die Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien weiterhin beschleunigen müssen.
Die Bestimmung der Energiepolitik unterliegt in Belgien den Kompetenzen von verschiedenen Seiten. Während der föderale Staat u.a. verantwortlich ist für den Atomstrom sowie die Versorgungssicherheit, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien eine regionsgebundene Angelegenheit, sodass für den Erneuerbare-Energien-Sektor in den drei Regionen (Flandern, Wallonien, Region Brüssel-Hauptstadt) unterschiedliche Ausbauziele, Genehmigungs- und Vergütungsmechanismen vorherrschen.
Einiges haben die Mechanismen in den drei Regionen dennoch gemeinsam. Im Gegensatz zum deutschen Markt erhalten Marktteilnehmer bislang je erzeugter kWh erneuerbarer Energie ein sogenanntes grünes Zertifikat, das für einen bestimmten Zeitraum (zw. 10-20 Jahre) Anspruch auf eine feste Vergütung beim örtlichen Netzbetreiber gibt. Darüber hinaus kann jedoch der Erzeuger noch über seinen erzeugten Strom verfügen: teilweise wird dieser Strom dann über einen PPA-Vertrag in das Netz eingespeist, teils kann der Strom auch vor Ort verbraucht und verkauft werden. Daher ist es in Belgien von Vorteil eine Anlage zu errichten, wo ein Eigenverbrauchspotential besteht. Dies hat zur Folge, dass Belgien bislang von hauptsächlich (kleineren) Dachanlagen geprägt wird: von den 3,5 GWp Solaranlagen, die bislang in der flämischen Region errichtet wurden, sind nur 11% Freiflächen- oder Dachanlagen > 750 kWp, während 60% Eigenheimanlagen (< 10 kWp) darstellen.
Das grüne Zertifikat wird in der flämischen Region im zweiten Quartal 2021 durch ein System von Investitionszuschüssen ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein bestimmtes Volumen an Erneuerbaren Energieanlagen in einer Ausschreibung einen Investitionszuschuss bekommen wird statt eine produktionsabhängige Vergütung. Die Effekte dieser Gesetzesänderung lassen sich derzeit noch nicht einschätzen, da die Genauigkeiten der Ausschreibungen bzw. deren Ergebnisse am Tag der Veröffentlichung noch nicht bekannt sind.
Der Konzern wird grundsätzlich in allen drei Regionen des Landes vertreten sein, aber vor allem Flandern wird in erster Instanz im Vordergrund stehen. Grund dafür ist, dass Flandern zwar nicht die Region mit der größten Oberfläche (44%) ist, aber 58% der Bevölkerung (zum 01.01.2019) stellt und über eine dynamische Wirtschaft verfügt, die vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die vom Konzern als Kundschaft angestrebt wird, geprägt ist. Darüber hinaus ist es in der flämischen Region möglich als Drittinvestor langfristig ein Dach anzumieten, darauf eine Solaranlage zu errichten und den Strom einem Unternehmen an diesem Standort über einen PPA Vertrag zu liefern. Der überschüssige Strom wird dann über einen PPA Vertrag mit einem Stromgroßhändler in das Netz gespeist. Für das Geschäftsmodel ist vor allem das Erzielen eines hohen Maßes an Vorortverbrauch mit Strompreisen, die höher als die Großhandelspreise sind, von Bedeutung. Etwaige Förderungsmechanismen über grüne Zertifikate oder Investitionszuschüsse spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Dritten wird vom Konzern bis 2023 ausgebaut werden, mit der Zielvorgabe, ein Portfolio-Volumen von 50 MWp im belgischen Markt zu erreichen.
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020
Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis Ende 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 153,3 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland um 66,5 MWp erweitert werden. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenmitteln (davon EUR 16 Mio. neue Kapitalerhöhung(en)) finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9,3 Mio. Mio. EBITDA beitragen. Das entspricht einem Investition / EBITDA Multiplikator von 11,5x. Die vom Konzern getätigte Investition ist dabei zu definieren als der Kaufpreis, der für den Erwerb dem Verkäufer entrichtet wurde, zzgl. der neu aufgenommenen bzw. erworbenen Bankverbindlichkeiten zu ihrem Nennwert unter Abzug etwaiger erworbener Flüssigmittel.
Der Ausbau des Portfolios auf 220 MWp wurde unter Berücksichtigung der erstmalig zum 30.06.2020 konsolidierten Fondsgesellschaften HCI Energy 1 Solar GmbH & Co KG und HCl Energy 2 Solar GmbH & Co KG mit jeweils zwei Projektgesellschaften und insgesamt 14,8 MWp Freiflächenanlagen bereits im Juni 2020 erreicht und überschritten (insgesamt: 224,7 MWp). Dieses Portfoliowachstum umfasste neue Solaranlagen (17,2 MWp), Bestandsanlagen (48,3 MWp) sowie auch Windanlagen (5,9 MWp). Insgesamt wurden EUR 83,5 Mio. investiert, davon waren EUR 38,8 Mio. Projektfinanzierungen und EUR 44,7 Mio. Eigenmittel. Letztere wurden planmäßig auch mit zwei Kapitalerhöhungen in 2019 (EUR 23,2 Mio.) von Investoren erbracht. Die neuen Anlagen werden voraussichtlich in einem vollständigen Jahr mit normaler Witterung EUR 8,9 Mio. zum Konzern-EBITDA beitragen. Die Investitionen wurden mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungshebel von 54% Eigenmitteln (Plan: 33%) und 46% Projektfinanzierungen (Plan: 67%) getätigt.
Die Portfolioerweiterung war mit einem durchschnittlichen Jahr der Inbetriebnahme 2016 deutlich jünger als eingeplant Dies zeigte sich auch in der deutlich niedrigeren durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 147 EUR/MWh, gegenüber 170 EUR/ MWh Einspeisevergütung, die im Geschäftsplan 2018-2020 angesetzt war. Ursächlich für die geringere Einspeisevergütung waren die Opportunitäten für Neubauten im Markt, die vom Konzern im Jahr 2019 und 2020 vorrangig umgesetzt wurden. Der Investition / EBITDA Multiplikator lag real bei 9,4x und somit niedriger als der eingeplante Faktor von 11,5x, da insgesamt weniger Mittel investiert werden mussten als geplant.
Bis zum Bilanzstichtag hat der Konzern das IPP-Portfolio auf 256,4 MWp erweitert.
Die Ziele des Geschäftsplans 2018-2020 wurden folglich vollumfänglich realisiert.
STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2020-2023
Der Geschäftsplan 2020-22 wurde Ende 2020 konkretisiert und bis 2023 verlängert.
Stand der bisherigen Portfolioerweiterung auf >220 MWp
Das geplante Portfoliowachstum des Geschäftsplans 2020-22 sah für das Jahr 2020 eine Steigerung von 190 MWp zum Jahresende 2019 um 30 MWp auf 220 MWp zum Jahresende 2020 vor. Im Juni 2020 wurde das Ausbauziel für 2020 bereits erreicht (siehe: Stand der Umsetzungen der Ziele des Geschäftsplans 2018-20). Am Ende des Jahres 2020 lag das Gesamtportfolio bei 256,4 MWp.
Stand der Integration des Wachstums
Ein Hauptaugenmerk in 2020 lag auf der Integration des jüngsten Wachstums.
| • | 6 MWp-Anlagen mit EEG 2019 sollten bis Februar 2020 ans Stromnetz angeschlossen werden. Insgesamt 5,1 MWp PV-Anlagen davon konnten trotz einiger Verzögerungen aufgrund des Ausbruchs der Corona Pandemie und der Verlangsamung der Abwicklung bei den Netzbetreibern während des Jahres ans Stromnetz angeschlossen werden. Für zwei der angeschlossenen Projekte mit jeweils 750 kWp konnte die Endabnahme aufgrund von Baumängeln nicht erfolgen. Mehrere Klagen wurden bei Gericht gegen die Generalunternehmer eingereicht. Bis zum Bilanzstichtag warten 0,9 MWp noch immer auf den Netzanschluss. Der Vorstand plant nun den Netzanschluss für diese zwei Projekte im ersten Halbjahr 2021. |
| • | Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen wurde das Modulaustauschprogramm im ersten Quartal 2020 planmäßig abgeschlossen. Insgesamt wurden in vier Solarparks (Groß-Stieten, Kissing, Wiesenbach, Mockrehna) 1,1 MWp Module ausgetauscht. |
| • | Die 7C Solarparken hatte geplant für eine der Fondsgesellschaften aus dem Betriebsführungsgeschäft die Beherrschung (und damit die vollständige Konsolidierung) bis 2021 zu erreichen. Dieses Ziel konnte bereits zum 30.06.2020 für zwei Fondsgesellschaften erreicht werden. Der Konzern wies zum Bilanzstichtag eine Beteiligung von 24,4% in HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und eine Beteiligung von 38,1 % in HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG aus. Die Beteiligungen in diesen zwei schlecht performenden Fonds konnte u.a. durch die Finanzierung eines Modulaustauschprogramms für das Projekt Oberostendorf und mehrere Kaufangebote an die bisherigen Investoren rasch aufgebaut werden. Zusätzlich hat 7C Solarparken die O&M-Verträge für die Parks, die zu den HCI1 und HCI2 Fondsgesellschaften gehören, mit dem externen Dienstleister aufgrund ungenügender Ausführung gekündigt und führt die O&M Arbeiten vorübergehend selber aus. |
| • | Ein weiterer Aspekt der Integration des Wachstums betrifft den Einsatz der technischen Mitarbeiter. Der Ausbau des technischen Wartungsteams konnte mit dem Ausbau des Anlagenportfolios der letzten Jahre nicht schritthalten. Die eigenen technischen Mitarbeiter arbeiten zunehmend auf Anlagen mit hohen EEG-Einspeisevergütungen. Die Wartungs- und Serviceaufgaben für Neuanlagen in Deutschland mit einem Volumen von 100 MWp konnten ab dem zweiten Quartal 2020 an IBC Solar, einem erfahrenen deutschen PV- Unternehmen, abgegeben werden. Die Ausführung wird von der 7C Solarparken überwacht. |
| • | Die Reduzierung der Anzahl der Projektgesellschaften konnte während 2020 vollständig ausgeführt werden. Insgesamt reduzierte sich die Anzahl an Projektgesellschaften durch Verschmelzung um 17 Gesellschaften. Insgesamt zählt der Konzern am Bilanzstichtag noch 112 Gesellschaften, davon 103 in Deutschland und 9 im Ausland. |
Stand der Skalierung auf 500 MWp und Belgien als zweiter Kernmarkt
Im neuen Plan soll das eigene IPP-Portfolio bis Ende 2023 auf 400 MWp ansteigen (im Vergleich Plan 2020-22: 350 MWp. bis Ende 2022) und das Portfolio für die Betriebsführung auf 100 MWp (im Vergleich Plan 2020-22: 150 MWp bis Ende 2022) ausgeweitet werden.
Stand des Ausbaus des eigenen IPP-Portfolio von 220 MWp auf 400 MWp
Das Portfoliowachstum von 224,7 MWp (siehe „Stand der Umsetzungen des Geschäftsplans 2018-20“) auf 256,4 MWp am Bilanzstichtag umfasste neue Solaranlagen (10,7 MWp), und Bestandsanlagen (21,0 MWp) in Deutschland. Insgesamt wurden EUR 28,8 Mio. investiert, davon waren EUR 4,8 Mio. Projektfinanzierungen und EUR 24,0 Mio. Eigenmittel. Letztere wurden planmäßig teilweise auch mit zwei Kapitalerhöhungen in 2020 (EUR 23,2 Mio.) von Investoren einbracht. Die neuen Anlagen werden in einem vollständigen Jahr mit normaler Witterung voraussichtlich EUR 2,1 Mio. zum Konzern-EBITDA beitragen. Die Investitionen wurden mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungshebel von 83% Eigenmitteln und 17% Projektfinanzierungen getätigt. Dies hängt damit zusammen, dass der Konzern vor allem die Möglichkeit hatte nicht-finanzierte Anlagen einzukaufen, die in der Nacherwerbszeit noch mit einer Projektfinanzierung finanziert werden, sodass der Anteil an Eigenmitteln für die betroffene Akquisition noch sinken wird. Das durchschnittliche Jahr der Inbetriebnahme lag bei den neu erworbenen Anlagen bei 2019. Dies zeigte sich auch in der durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 78 EUR/ MWh. Die Portfolioerweiterung, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 erzielt wurde, lässt bereits einen Trend zu größeren Einzelprojekten in Deutschland erkennen. Die durchschnittliche Größe der erworbenen Projekte lag bei 4,5 MWp. Der Investition / EBITDA Multiplikator lag real bei 13,9x durch den Kauf von mehrheitlich neuen Projekten mit niedrigem Einspeisetarif, was sich bei gegebener Produktion in niedrigeren Umsatzerlösen und entsprechend niedrigeren EBITDA und bezogen auf den Kaufpreis in höheren Investition / EBITDA Multiplikatoren auswirkt.
Für das Wachstum in 2021 hat der Vorstand folgende Zielvorgaben gesetzt: eine Kapazitätserweiterung des eigenen IPP-Portfolios auf 295 MWp, davon 275 in Deutschland und 20 in Belgien; für das Jahr 2022 ist das Ziel 315 MWp in Deutschland und 35 MWp in Belgien; und schließlich am Ende des Jahres 2023: >350 MWp in Deutschland und >50 MWp in Belgien.
Demzufolge sollte im Jahr 2021 das IPP-Portfolio um 39 MWp auf 295 MWp ausgebaut werden. Davon entfallen auf Deutschland 23,1 MWp und auf Belgien 15,6 MWp (4,4 MWp. waren Ende 2020 bereits im Portfolio).
Gleichzeitig mit den mittelfristigen Ausbauzielen hat der Vorstand Belgien zum zweiten Kernmarkt des Konzerns erklärt. Dort soll eine marktführende Rolle erreicht werden. Bis zum Tag der Veröffentlichung wurden in Belgien bereits die im nächsten Abschnitt beschriebenen Schritte unternommen.
Markteintritt in den belgischen Markt:
Der Vorstand hat in kurzer Zeit einen fulminanten Markteintritt in Belgien (siehe auch „Entwicklung und Ausblick für den belgischen PV-Markt") erreicht. Folgende Meilensteine wurden bereits erreicht.
| • | Der Vorstand hat im Dezember 2020 die Partnerschaft mit Jean-Marie Pfaff als Markenbotschafter der 7C Solarparken bekannt gegeben. Jean Marie Pfaff war langjähriger Torwart beim 1. FC Bayern München und belgischer Nationaltorwart und hat in Belgien, wie auch in Deutschland, einen sehr hohen Bekanntheitsgrad. Als Markenbotschafter wird Jean-Marie Pfaff Projektansätze mit den Kommunen und Landräten/Bürgermeistern initialisieren mit dem Ziel daraus PV-Projekte zu realisieren. |
| • | Am 29.12.2020 hat 7C Solarparken den Erwerb von Enervest Belgium BV (inzwischen: 7C Solarparken Belgium BV) bekannt gegeben. Enervest Belgium BV ist eine Projektentwicklungsgesellschaft mit starkem Track Record im belgischen Markt und eine der PV-Pioniere in Belgien. Enervest Belgium BV existiert seit 2008. Die Projektpipeline wurde übernommen und die ersten Projekte werden im ersten Halbjahr 2021 erwartet. Neben der PV-Projektentwicklung ist die Firma auch in der Betriebsführung für Drittanlagen tätig. Sie verwaltete in der Betriebsführung für Drittanlagen zum 31.12.2020 PV-Anlagen mit einer Kapazität von 8 MWp, sodass der Konzern am Jahresende mit den 62 MW in Deutschland insgesamt 70 MWp unter Verwaltung hatte. Die Firma entwickelt auch PV-Carports mit Aufladevorrichtungen für die Elektromobilität. Die Gesellschaft hatte zum Berichtszeitpunkt 11 Mitarbeiter. |
| • | Für eines der größten Aufdachanlagen (6,2 MWp) in Belgien wurde Ende 2020 der Grundstein gelegt. Mit der Inbetriebnahme wird im Mai 2021 gerechnet. |
| • | Am 25. Februar berichtet 7C Solarparken über den erfolgreichen Erwerb eines 10,6 MWp PV-Dachportfolios in Belgien. Das Portfolio verteilt sich auf 16 verschiedene Standorte in Flandern und Brüssel und ist auf den Gebäuden renommierter Unternehmen wie Decathlon and Beaulieu errichtet worden. Zwei Dachprojekte befinden sich noch im Bau mit geplanter Inbetriebnahme bis Ende Mai 2021. |
| • | Der Plan sieht ein IPP-Portfolio in Belgien bis Ende 2021 von 20 MWp. vor. Mit den bereits bestehenden 4,4 MWp Anlagen in Belgien summiert sich das Portfolio mit der erwarteten Fertigstellung der 6,2 MWp Anlage und dem erworbenen 10,6 MWp Dachportfolio bereits auf 21,2 MWp. Damit hat der Konzern bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Zielgröße für Belgien in 2021 erfüllt. |
Stand des Ausbaus des Portfolios für die Betriebsführung auf 100 MWp
Neben den 62,7 MWp. in Deutschland hat der Konzern mit dem Geschäftserwerb der Enervest Belgium BV (nunmehr firmierend als: „7C Solarparken Belgium BV") auch die kaufmännische Verwaltung von 8 MWp an belgischen PV-Projekten übernommen (siehe: „Verwaltetes Anlageportfolio“). Der Gesamtwert des verwalteten Portfolios lag somit am Bilanzstichtag bei 70,8 MWp.
Der Ausbau auf 100 MWp. bis Ende 2023 ist getrieben von opportunistischen Gelegenheiten im Markt. Betriebsführungsprojekte werden nicht sehr häufig am Markt angeboten und sind, wie bei dem Erwerb von Enervest Belgium, häufig Bestandteil von komplexeren M&A-Transaktionen
Daher ist das Wachstum eher schwierig vorherzusagen. Der Vorstand ist aber von der Attraktivität des Betriebsführungsgeschäfts überzeugt und wird jede sich bietende Gelegenheit im Markt prüfen, um dieses Segment weiter auszubauen.
PROGNOSE-IST-VERGLEICH
Der Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2020 unter Berücksichtigung der Corona Krise von gleichbleibenden Umsatzerlösen, einem etwas abgeschwächten EBITDA und einem deutlich verringerten CFPS aus.
| in Mio. EUR | 2020 (IST) | 2020 Prognose gemäß Geschäftsbericht 2019 |
|---|---|---|
| Umsatz | 50,6 | 43,0 |
| EBITDA | 42,9 | 36,0 |
| CFPS/Aktie [in EUR] | 0,57 | 0,48 |
Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 43,0 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2020 deutlich um 17,7% auf EUR 50,6 Mio. übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose aufgrund der positiven Witterung und dem deutlichen Wachstum des IPP-Portfolios zweimal (Halbjahresbericht: Erhöhung auf EUR 48,3 Mio. und bei Veröffentlichung der 9-Monate Zahlen Erhöhung auf EUR 49,5 Mio.) erhöht.
Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR >36,0 Mio. im Berichtszeitraum um 19,2% auf EUR 42,9 Mio. deutlich überschritten werden. Der erreichte EBITDA-Wert liegt auch über der im November 2020 erhöhten EBITDA Prognose von EUR 41,0 Mio. Hier wirkten sich die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. EUR 1,9 Mio. positiv aus.
Der CFPS lässt sich wie folgt ableiten:
| in TEUR | 2020 |
|---|---|
| 1. EBITDA | 42.928 |
| 2. Minus effektive Zinszahlungen | -5.501 |
| 3. Minus effektive Steuerzahlungen | -1.188 |
| 4. Minus Pachtaufwand (nicht im Betriebsaufwand enthalten) | -910 |
| \= Netto Cash Flow | 35.329 |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien | 62.342 |
| CFPS(in EUR) | 0,57 |
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 223,9 GWh und lag damit 19,1% über der Prognose i.H.v. 188,0 GWh. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.023 kWh/ kWp (nur Solaranlagen) erreicht und liegt 5,2% über dem prognostizierten Wert von 972 kWh/kWp. Dies ist hauptsächlich auf die überdurchschnittlichen spezifischen Erträge im Jahr 2020 im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt zurückzuführen. Die Performance Ratio der PV-Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 78,4% und lag damit oberhalb der Prognose von 78,0%.
ERTRAGSLAGE
UMSATZ
7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 50,6 Mio. (i.VJ: EUR 43,1 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von EUR 43,0 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums erhöhte Prognose von EUR 49,5 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr zu 96,8% aus Stromverkäufen (Vorjahr: 97,4%). Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen haben sich von EUR 1,0 Mio. in 2019 auf EUR 1,5 Mio. erhöht. Dies entspricht 2,9% vom Gesamtumsatz (Vorjahr: 2,3%). Die Zunahme stammt im Wesentlichen aus einem Verkauf von Dienstleistungen in Verbindung mit einem Modultausch für eine Fondsgesellschaft (EUR 0,7 Mio.). Dem standen in nahezu gleicher Höhe Betriebsaufwendungen entgegen.
Die Zunahme der Umsatzerlöse ist hauptsächlich auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 1,6 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,8 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 4,0 Mio.). Die im ersten Quartal 2020 durchgeführten Moduloptimierungsmaßnahmen sowie Einmaleffekte führten zu einer weiteren Erhöhung von EUR 0,5 Mio. Der spezifische Ertrag lag in 2020 bei 1.023 kWh/kWp und war vergleichbar mit dem Vorjahr (1.022 kWh/kWp). Insgesamt lag der spezifische Ertrag 5,2% über dem prognostizierten spezifischen Ertrag (langjähriger Durchschnitt) von 972 kWh/kWp.
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 1,9 Mio. (i.VJ.: EUR 2,9 Mio.).
Im Vorjahr konnten noch sonstige betriebliche Erträge auf negative Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben in Höhe von EUR 1,1 Mio. erfolgswirksam vereinnahmt werden. Solche Erträge wurden im Berichtszeitraum nicht erwirtschaftet, da zum 1. Januar 2020 die Definition eines Geschäftsbetriebs im Standard IFRS 3 „Unternehmenserwerbe“ geändert wurde. Dadurch sind Erwerbe von Solar/Windanlagen ab dem 1. Januar 2020 in der Regel nicht mehr als Erwerbe von Geschäftsbetrieben, sondern als Erwerbe von Gruppen einzelner Vermögenswerte und Schulden einzustufen, sodass hieraus in der Regel keine negativen Unterschiedsbeträge mehr vereinnahmt werden können.
Der Großteil der sonstigen Erträge der Berichtsperiode resultiert aus einmaligen Erträgen aus einem Vergleich mit einem Modulhersteller und Versicherungserstattungen i.H.v. insgesamt 0,8 Mio. (2019: EUR 1,0 Mio.), einem einmaligen Ertrag aus dem Verkauf der Surya 1 GmbH & Co KG i.H.v. EUR 0,3 Mio. sowie aus dem Verkauf der Nowgorod I Solaranlage i.H.v. EUR 0,1 Mio. Weiterhin konnten verschiedene Rückstellungen i.H.v. insgesamt EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.) aufgrund geänderter Einschätzungen aufgelöst werden. Schließlich summierten sich andere sonstige und periodenfremde Erträge auf EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.).
PERSONALAUFWAND
Der Personalaufwand stieg im Berichtszeitraum moderat auf EUR 1,7 Mio. (i. VJ: EUR 1,6 Mio.). Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2020 neben den beiden Vorständen 32 Mitarbeiter (i. VJ: 19 Mitarbeiter), davon 11 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 12 Mitarbeiter) und 11 Mitarbeiter in der zum 31.12.2020 erworbenen Projektentwicklungsgesellschaft in Belgien 7C Solarparken Belgium BV (vormals „Enervest Belgium BV“). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 21 Mitarbeiter (i. VJ.: 18 Mitarbeiter), davon 11 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 11 Mitarbeiter).
SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND
Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 7,8 Mio. (2019: EUR 6,3 Mio.). Diese beinhalten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Neben dem wachstumsbedingten Anstieg der Kosten für Solar- und Windparks ist der Anstieg im Wesentlichen auf den Einsatz von Materialien und Dienstleistungen in Verbindung mit einem vom Konzern im Berichtszeitraum fertiggestellten Modulaustausch für eine Fondsgesellschaft in Höhe von EUR 0,7 Mio. zurückzuführen. Mit diesem Aufwand stehen Umsatzerlöse in nahezu gleicher Höhe in Verbindung Zusätzlich ergaben sich Kosten aus dem im Frühling 2020 mit einem Dienstleister abgeschlossenen Wartungsvertrag über 100 MWp Solaranlagen. Im Betrachtungszeitraum lagen die Kosten dafür bei EUR 0,3 Mio.
Die Kosten für den Betrieb der Solarparks umfassen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Versicherungen, Eigenstrombedarf, Materialkosten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege.
Die Verwaltungskosten nahmen um EUR 0,2 Mio. zu. Die Provisionen für technische Gewährleistungen und gerichtliche Auseinandersetzungen stiegen schließlich insgesamt im EUR 0,2 Mio.
Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand enthalten.
EBITDA
Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 42,9 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 38,1 Mio.), was einer Steigerung von 12,6% entspricht.
Die EBITDA Marge reduzierte sich leicht von 88,4% in 2019 auf 84,9% in 2020. Die Abnahme der EBITDA-Marge hängt hauptsächlich mit den niedrigeren Einmaleffekten aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und besonders mit der Änderung des Standards IFRS 3 „Unternehmenserwerbe“ ab dem 1. Januar 2020 zusammen, wonach die negativen Unterschiedsbeträge aus durchgeführten Unternehmenserwerben in den sonstigen betrieblichen Erträgen wegfallen.
ABSCHREIBUNGEN
Die Abschreibungen in Höhe von EUR 29,7 Mio. (i.VJ.: EUR 23,7 Mio.) betreffen sämtlich Abschreibungen auf Sachanlagen, Nutzungsrechte sowie immaterielle Vermögenswerte. Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des Anlagenportfolios (+EUR 3,2 Mio.) sowie der Nutzungsrechte (+EUR 0,2 Mio.) zurückzuführen. Zusätzlich wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenszusammenschluss im Jahr 2020 resultierte (EUR +1,8 Mio.), Projektrechte (EUR +0,5 Mio.) und Dienstleistungsverträge (EUR + 0,3 Mio.) außerplanmäßig abgeschrieben.
EBIT
Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 14,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 13,2 Mio. in 2020 zurückgegangen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 26,2% (i.VJ.: 33,5%).
BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS
Das Beteiligungs- und Finanzergebnis lag mit minus EUR 5,8 Mio. auf dem Niveau aus dem Vorjahr (EUR 5,8 Mio.). Die darin enthaltenen Finanzerträge erhöhten sich im Vorjahresvergleich, im Wesentlichen durch einen Zinsertrag i.H.v. EUR 0,5 Mio., der mit Steuererstattungen aus der Periode 2010-2014 in Verbindung steht und infolge der Beendigung der steuerlichen Außenprüfung erwirtschaftet wurde. Weiterhin stiegen die Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum moderat um EUR 0,2 Mio. auf EUR 5,8 Mio. (2019: EUR 5,6 Mio.) an.
Im Berichtszeitraum wurden zu bereits bestehenden Beteiligungen, die nach der Equity Methode bilanziert wurden, weitere Anteile erworben, welche dazu führten, dass der Konzern Beherrschung über die betreffenden Unternehmen erlangte und in Folge diese Anteile erstmals vollkonsolidiert wurden. Der daraus resultierende Abgang der at equity Anteile zu deren beizulegendem Zeitwert zum Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung führte in der Summe aller betroffenen Transaktionen zu einem Finanzertrag i.H.v. TEUR 106.
PERIODENERGEBNIS
Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2020 insgesamt auf EUR 1,8 Mio. (i.VJ: EUR 0,7 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 5,6 Mio. (i.VJ: EUR 8,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 5,2 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,4 Mio. zusammen.
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
VERMÖGENSLAGE
Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 83% (2019: 83%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen.
Die immateriellen Vermögenswerte von 7C Solarparken beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 1,9 Mio. (2019: EUR 4,2 Mio.) und beinhalteten ua. Serviceverträge für die Betriebsführung von Anlagen von Dritten, die im Zuge der Unternehmensakquisitionen in den Vorjahren erworben wurden. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Wertminderungen (EUR 0,7 Mio.) sowie Umgliederungen in die Sachanlagen (EUR 0,7 Mio.) und schließlich aus dem Abgang von Projektrechten wegen Verkauf (EUR 0,5 Mio.).
Der Konzern hat im Berichtszeitraum EUR 51,4 Mio. in die Erweiterung des Solar- und Windanlagenportfolios investiert. Darüber hinaus wurden Solaranlagen i.H.v. EUR 16,4 Mio., die sich zum Jahresende 2019 im Bau befanden, im Berichtszeitraum fertiggestellt. Das Solarportfolio Surya wurde im Frühjahr gewinnbringend verkauft (- EUR 1,3 Mio.) genauso wie die Solaranlage Nowgorod 1 veräußert (- EUR 0,4 Mio.). Infolge der Tilgung einer Leasingverbindlichkeit und eines damit verbundenen Erwerbs einer belgischen Solaranlage wurden EUR 1,2 Mio. an Nutzungsrechten in die Solaranlagen umgegliedert. Insgesamt EUR 0,9 Mio. wurden aufgrund der Realisierung von Projekten aus den Projektrechten in Solaranlagen umgegliedert. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen EUR 24,6 Mio. und Wertminderungen in den Solaranlagen EUR 0,1 Mio. Demzufolge ist der Buchwert der Solar und Windanlagen mit EUR 325,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 282,3 Mio.) in der Summe um EUR 43,5 Mio. gestiegen.
Die Solarparks im Bau haben zum Stichtag einen Buchwert von EUR 11,5 Mio. (i.VJ: EUR 3,5 Mio.). Wesentlicher Bestandteil dieses Postens ist der im Dezember 2020 erworbene Solarpark Dennheritz (EUR 9,2 Mio.), der im Februar 2021 ans Stromnetz angeschlossen wurde, und das 6,2 MWp Dachprojekt in Evergem/Belgien (EUR 1,6 Mio.), für das Ende 2020 der Grundstein gelegt wurde und für welches der Netzanschluss im Mai 2021 geplant ist.
Die Nutzungsrechte, welche im Wesentlichen die Nutzung von Grundstücken und Dächern für den Betrieb der Solar- und Windanlagen betreffen, stiegen von EUR 20,0 Mio. auf EUR 22,0 Mio. Hier standen den Zugängen i.H.v. EUR 4,8 Mio., Abgänge i.H.v. EUR 1,4 Mio. und Abschreibungen i.H.v. EUR 1,4 Mio. entgegen.
Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, ist auf EUR 11,9 Mio. (i.VJ. EUR 10,4 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Gewerbe- und Industrieflächen in Zschornewitz (Sachsen), eine Logistikhalle in Dessau (Sachsen-Anhalt), eine Konversionsfläche in Gumtow (Brandenburg), ein Gewerbegrundstück in Luptitz (Sachsen), eine Konversionsfläche in Grossfurra (Thüringen) sowie ein Grundstück in Krakow am See (Mecklenburg-Vorpommern). Für Einzelheiten siehe das Kapitel „PV-Estate Portfolio". Insgesamt vergrößerte sich das PV Estate Portfolio mit diesen Erwerben um 22,4 ha auf 156,0 ha.
Die aktiven latenten Steuern resultieren aus voraussichtlich steuerlich nutzbaren Verlustvorträgen sowie aus temporären Differenzen. Sie haben sich im Wesentlichen aufgrund des Ansatzes von aktiven latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge, welche voraussichtlich mit zukünftigem steuerlichen Einkommen verrechnet werden können, sowie aufgrund von temporären Differenzen um EUR 0,4 Mio. auf EUR 6,1 Mio. erhöht.
Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 70,0 Mio. am Jahresende 2019 auf EUR 76,0 Mio. zum 31. Dezember 2020 erhöht. Zum 31. Dezember 2020 verfügte der Konzern über Liquide Mittel i.H.v. EUR 62,2 Mio. (2019: EUR 59,0 Mio.). Hiervon sind EUR 17,9 Mio. (2019: EUR 15,3 Mio.) mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt.
Die Bilanzsumme ist von EUR 401,3 Mio. auf EUR 458,5 Mio. angestiegen
Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 161,8 Mio. (2019: EUR 129,8 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 32,0 Mio. beziehungsweise um 24,7% basiert auf den im Oktober und Dezember durchgeführten Kapitalerhöhungen im Rahmen von Privatplatzierungen abzüglich der Platzierungskosten (zusammen EUR 22,7 Mio.), dem positiven Konzernergebnis (EUR 5,6 Mio.), der ausgezahlten Dividenden i.H.v. EUR 6,7 Mio. sowie aus der Zunahme der nicht beherrschenden Anteile, die hauptsächlich aus der Erstkonsolidierung der HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG resultiert (EUR +10,8 Mio.).
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 32,3% zum 31. Dezember 2019 auf solide 35,3% zum 31. Dezember 2020.
Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2020 insgesamt auf EUR 236,8 Mio. (2019: EUR 221,2 Mio.). Es handelt sich hier um die Darlehen zur Finanzierung der Solar- und Windparks, der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch um die emittierten Schuldscheindarlehen. Der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten ist unter anderem auf die Emission eines neuen Schuldscheindarlehens im März 2020 mit einem Nennbetrag von EUR 11,5 Mio. zurückzuführen. Der Schuldschein wurde zu einem fixierten Zins von 1,8% mit einer festen Laufzeit von 5 Jahren begeben. Im Rahmen von Erweiterungen des Konsolidierungskreises wurden Projektfinanzierungen i.H.v. EUR 25,9 Mio. übernommen, davon stehen EUR 14,3 Mio. mit der Aufnahme von den Fondsgesellschaften HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG und HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG in den Konsolidierungskreis in Verbindung. Darüber hinaus wurden EUR 6,7 Mio. Projektfinanzierungen bei bereits bestehenden Projektgesellschaften aufgenommen. Gegenläufig haben sich die regulären Tilgungen i.H.v. EUR 28,2 Mio. ausgewirkt.
Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag EUR 17,2 Mio. (2019: 15,7 Mio.). Zu der Veränderung trugen im Wesentlichen erhöhend neue Leasingverbindlichkeiten aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises sowie aufgrund des Abschlusses von neuen Leasingverträgen i.H.v. EUR 3,6 Mio. sowie aufgrund von Aufzinsung von bestehenden Leasingverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,3 Mio. bei. Vermindernd wirkte sich hauptsächlich die planmäßige Tilgung i.H.v. EUR 1,1 Mio. sowie die vorzeitige Rückzahlung einer Leasingverbindlichkeit einer belgischen Solaranlage i.H.v. EUR 1,1 Mio. aus.
Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 3,9 Mio. zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückbaurückstellungen zurückzuführen, die im Wesentlichen aufgrund der Erwerbe sowie der Neubauprojekte und aus der Aufzinsung um EUR 3,5 Mio. anstiegen. Daneben stiegen Rückstellungen für technische Gewährleistungen mit EUR 0,2 Mio. an. Schließlich nahmen die Rückstellungen für Einzelrisiken mit EUR 0,3 Mio. wegen einem Rechtsstreit in der zum Jahresende erworbenen Projektentwicklungsgesellschaft Enervest Belgium BV (jetzt: 7C Solarparken Belgium BV) zu.
FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 3,2 Mio. (i.VJ: EUR 9,5 Mio.). Datei betrug der „Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" EUR 37,6 Mio. und der „Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit" EUR 2,8 Mio., welche gemeinsam den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 37,2 Mio. ausglichen und per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führten. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar:
Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 27,9 Mio. auf EUR 37,6 Mio. Er resultiert im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus generierten Einzahlungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 37,2 Mio. (i.VJ: minus EUR 28,0 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss für den Erwerb von Tochterunternehmen (EUR 30,3 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 4,0 Mio.) - insbesondere Solaranlagen und neue Nutzungsrechte-, dem Erwerb von Anteilen, die nach der Equity Methode bilanziert werden (EUR 1,3 Mio.), Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 1,6 Mio.) sowie Investitionen in Finanzanlagen (EUR 1,3 Mio.). Positiv auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit wirkte sich der Verkauf eines Tochterunternehmens und einer Solaranlage (EUR 0,3 Mio.) sowie erhaltene Zinsen in Höhe von EUR 0,5 Mio. aus.
Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf EUR 2,8 Mio. (i. VJ: EUR 9,6 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die Einzahlungen aus den zwei Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio., die Einzahlung aus dem zweiten Schuldscheindarlehen (EUR 11,5 Mio.), die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 6,7 Mio. sowie die Aufnahme von neuen Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,2 Mio.). Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 28,2 Mio., die Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 7,1 Mio., die Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 von EUR 2,2 Mio. sowie der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (EUR 0,4 Mio.) ausgewirkt. Schließlich betrugen die Transaktionskosten für die Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung EUR 0,9 Mio.
Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2020-2023.
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG
(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)
GESCHÄFTSVERLAUF 2020
Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solar- und Windanlagen - in der Mehrzahl von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie die Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert.
Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch ihre EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2020er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als positiv zu betrachten.
PROGNOSE-IST-VERGLEICH
Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 5,0 Mio. die Prognose von EUR 3,3 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Stromverkäufe mit EUR 0,1 Mio. und die Dienstleistungserlöse mit EUR 1,6 Mio. über den prognostizierten Werten lagen.
Die gute Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (EUR -0,5 Mio.) mit EUR 0,5 Mio. deutlich übertroffen hat.
| in TEUR | 2020 (IST) | 2020 (Prognose) |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 5.021 | 3.300 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 708 | |
| 3. Bestandsveränderung unfertige Leistung | -340 | |
| \= Gesamtleistung | 5.390 | |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -731 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.075 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -808 | |
| b) Soziale Abgaben | -107 | |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2184 | |
| 7. EBITDA | 486 | -500 |
Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,3 GWh, was 7,6% über der Prognose i.H.v. 10,5 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.061 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 984 kWh/kWp um 7,8%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 84,2% (Prognose: 84,0%). Die Performance Ratio lag damit leicht über dem prognostizierten Wert.
ERTRAGSLAGE
UMSATZ
Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG betragen im Geschäftsjahr 2020 EUR 5,0 Mio. (i. VJ. EUR 6,3 Mio.) und sind damit um 20,6% gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus einem im Vorjahr enthaltenen Einmaleffekt i.H.v. EUR 0,6 Mio. sowie aus dem Wegfall von konzerninternen Umsatzerlösen durch den Verkauf von Modulen i.H.v. EUR 0,8 Mio. Der Stromverkauf liegt mit EUR 1,4 Mio. auf Vorjahresniveau
Die 7C Solarparken AG hat Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 28 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 24).
SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zu 2019 mit EUR 0,7 Mio. konstant geblieben. Während ein einmaliger Ertrag von EUR 0,5 Mio. aus 2019. wegfiel, konnten im Geschäftsjahr 2020 ein einmaliger Schadensersatz von einem Modulhersteller i.H.v. EUR 0,3 Mio. und eine Auflösung technischer Gewährleistungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. vereinnahmt werden.
MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind aufgrund des niedrigeren Modulbedarfs auf EUR 0,7 Mio. (i. VJ: EUR 2,5 Mio.) gesunken. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich leicht von EUR 0,9 Mio. in 2019 auf EUR 1,1 Mio. in 2020 erhöht. Ausschlaggebend hierfür war vor allem der mit einem Dierstleister abgeschlossene Service- und Wartungsvertrag für Neuanlagen in 2020.
PERSONALKOSTEN
Die Personalaufwendungen sind mit EUR 0,9 Mio. konstant geblieben. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 11 (i.VJ: 12) Mitarbeiter.
SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2020 leicht um EUR 0,1 Mio. auf EUR 2,2 Mio. erhöht. Sie betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Verwaltung, eingekaufte Dienstleistungen und Kosten in Verbindung mit den im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhungen
ABSCHREIBUNGEN
Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,9 Mio.).
ZINSEN - STEUERN
Die Zinserträge sind mit EUR 4,5 Mio. deutlich angestiegen (2019: EUR 3,8 Mio.). Dies hängt vor allem mit der Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen.
Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,2 Mio. (i.VJ: EUR 1,1 Mio.). Ursachlich für den Anstieg ist, dass die Solarparken AG zunehmend als Finanzierungsholding für den Konzern auftritt und Finanzierungen für Projekte in anderen Projektgesellschaften aufnimmt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lagen im Geschäftsjahr 2020 bei EUR 0,2 Mio., während im Vorjahr die Gesellschaft noch von Steuererstattungen i.H.v. EUR 0,8 Mio. profitierte. Die Gesellschaft kann für das Geschäftsjahr 2020 wie auch im Vorjahr steuerliche Verlustvorträge verbrauchen. Die im Jahresabschluss enthaltenen Ertragsteuern resultieren daher aus der Mindestbesteuerung. Die sonstigen Steuern lagen bei TEUR 9 (2019: TEUR 9). Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 2,9 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 3,8 Mio.).
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
ANLAGEVERMÖGEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die im Vorjahr noch TEUR 8 betrugen, wurden im Geschäftsjahr 2020 aufgrund planmäßiger Abschreibungen fast vollständig abgeschrieben. Am Jahresende stand noch ein Restsaldo von TEUR1.
Das Sachanlagevermögen sank auf EUR 11,9 Mio. im Vergleich zu EUR 12,7 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die regulären Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen zurückzuführen.
Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 53,1 Mio. (2019: EUR 38,1 Mio.) beinhalten die unmittelbaren Anteile an Tochterunternehmen und Beteiligungen und entfallen mit EUR 33,8 Mio. zu einem großen Teil auf die Anteile an der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien. Diese Anteile sowie weitere bestehende Anteile erhöhten sich aufgrund von vorgenommenen Kapitalmaßnahmen. Daneben wurden für insgesamt EUR 1,1 Mio. Anteile und Beteiligungen erworben.
UMLAUFVERMÖGEN
Das Umlaufvermögen ist um EUR 13,8 Mio. auf EUR 135,5 Mio. angestiegen (i.VJ: EUR 121,7 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen auf EUR 121,3 Mio. (i.VJ: EUR 105,1 Mio.). Das Vorratsvermögen ist von EUR 3,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,6 Mio. zurückgegangen. Diese Abnahme hängt mit der Reduzierung des Modulbestandes um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,5 Mio. zusammen sowie mit dem Wegfall von unfertigen Leistungen, die in 2019 noch EUR 0,3 Mio. ausmachten.
Die Bilanzsumme nahm von EUR 172,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 200,8 Mio. am Bilanzstichtag zu.
EIGENKAPITAL
Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2020 insgesamt mit EUR 19,3 Mio. auf EUR 142,3 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 2,9 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden. Gegenläufig hat sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft (EUR 6,7 Mio.) ausgewirkt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen stiegen um EUR 0,2 Mio. auf EUR 3,1 Mio. im Geschäftsjahr 2020. Dies ist vor allem bedingt durch die Zunahme der sonstigen Rückstellungen um EUR 0,3 Mio. Gegenläufig wirkte sich die leichte Verringerung der Steuerrückstellungen um EUR 0,1 Mio. aus.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten sind von EUR 46,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 55,4 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Der Anstieg ist mit EUR 11,5 Mio. hauptsächlich auf die Ausgabe des zweiten Schuldscheindarlehens im März 2020 zurückzuführen, das eine Laufzeit von 5 Jahre hat und mit 1,8% verzinst wird. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um EUR 0,9 Mio. auf EUR 0,1 Mio. hauptsächlich aufgrund weniger offener Rechnungen bezüglich Modulkäufe reduziert.
FINANZLAGE
Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem zweiten Schuldscheindarlehen (EUR 11,5 Mio.) und der Ausgabe neuer Aktien (EUR 23,2 Mio.) gedeckt. Dem standen Mittelabflüsse i.H.v. EUR 12,4 Mio. zur Finanzierung von Konzerngesellschaften, EUR 6,7 Mio. Dividendenzahlungen und EUR 2,1 Mio. Rückzahlungen von Bankdarlehen gegenüber. Insgesamt standen dem Netto-Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 13,4 Mio. ein Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 14,9 Mio. gegenüber. Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit bestanden vor allem aus dem Erwerb von Tochterunternehmen (EUR 13,9 Mio.) und dem Erwerb von anderen finanziellen Vermögenswerten (EUR 1,7 Mio.). Dem standen erhaltene Zinsen und Dividenden i.H.v. EUR 0,8 Mio. gegenüber. Der Kassenbestand verringerte sich somit um EUR 1,6 Mio. auf EUR 9,7 Mio. (i.VJ: EUR 11,3 Mio.).
Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 10 Jahren Auswirkungen haben.
Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
PROGNOSEBERICHT
MUTTERGESELLSCHAFT
Aufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Auch wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Weil einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet werden können, plant der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,6 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR 0,5 Mio.
Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,5 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 985 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 82% für das Geschäftsjahr 2021 erreichen.
KONZERN
Unter Berücksichtigung der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2021 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern Umsatzerlöse von EUR 53,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 42,5 Mio.
Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2021 für den Konzern davon aus, dass sich das prognostizierte EBITDA mit EUR 42,5 Mio. im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 42,9 Mio.) etwas abschwächen wird.
Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2021 auf EUR 0,50 je Aktie. Damit wird gerechnet, dass sich der Cash Flow je Aktie den Werten für ein durchschnittliches Wetterjahr anpasst.
Prognose Konzernzahlen 2021
| IN MIO. EUR | 2020 (IST) | 2021 (PROGNOSE) |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 50,6 | 53,0 |
| EBITDA | 42,9 | 42,5 |
| CFPS (EUR) | 0,57 | 0,50 |
Die Produktion wird auf 271 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 985 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2020 bei 79% liegen.
Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:
| • | Keine rückwirkenden regulatorischen Eingriffe; |
| • | Keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes von April bis Dezember; |
| • | Das Bestandsportfolio von 275 MWp (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts) wird für 9 Monate in den prognostizierten Finanzkennzahlen angesetzt; |
| • | Der kontinuierliche Ausbau auf 295 MWp bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 trägt zum Umsatz oder EBITDA kaum bei: |
| • | Die schlechtere Produktion im ersten Quartal 2021 wird sich um EUR 1,0 Mio. negativ auf die Umsatzerlöse auswirken (Stand: 31.03.2021); |
| • | Keine weiteren Umfinanzierungen; |
| • | Keine weiteren Kapitalerhöhungen. Die zugrunde liegende Aktienanzahl ist 69.420.430 (enthält die im Januar 2021 durchgeführte Kapitalerhöhung). |
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
RISIKEN
RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen unter Hinzuziehung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt.
Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevanten ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziel des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen kann. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:
| • | Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst. |
| • | Projektreservekonten: Für die Solaranlagen werden Projektreservekonten aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet oder in einem einstrahlungsarmen Jahr in Anspruch genommen werden können. |
| • | Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Prinzipiell werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf die jeweilige Darlehensnehmerin beschränkt ist. Im Rahmen der Vereinfachung der Konzernstruktur werden jedoch in zunehmendem Maße mehrere Anlagen in einer Gesellschaft gehalten. |
| • | Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle. |
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig
RISIKOMANAGEMENTPROZESS
Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.
IDENTIFIZIERUNG
Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting.
BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN
In der „Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.
RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE
Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.
Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt, wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:
| KATEGORIE | VERGANGENE/ AKTUELLE SCHÄTZUNG | HÄUFIGKEIT | FAKTOR | WAHRSCHEINLICHKEIT |
|---|---|---|---|---|
| 6 | Sehr häufig | Monatlich | 12,0 | Höchstwahrscheinlich |
| 5 | Häufig | Zweimal pro Jahr | 2,0 | Sehr wahrscheinlich |
| 4 | Regelmäßig | Einmal pro Jahr | 1,0 | Wahrscheinlich |
| 3 | Manchmal | Alle 2 Jahre | 0,5 | Möglich |
| 2 | Selten | Alle 5 Jahre | 0,2 | Unwahrscheinlich |
| 1 | Unbedeutend | Alle 10 Jahre | 0,1 | Fast unmöglich |
Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:
| KATEGORIE | SCHADENSGEWICHTUNG | BEWERTUNG ANHAND DES EBITDA |
|---|---|---|
| 6 | Kritisch; existenzgefährdend | EUR 5,0 Mio. |
| 5 | Sehr hoch | EUR 2,0 Mio. |
| 4 | Hoch | EUR 1,0 Mio. |
| 3 | Mittel | EUR 0,5 Mio. |
| 2 | Gering | EUR 0,2 Mio. |
| 1 | Unbedeutend | EUR 0,1 Mio. |
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit „gering“, „mittel“ und „hoch“.

BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN
In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfallen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.
HOHE EINZELRISIKEN:
| • | Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) und dem Großhandel mit Modulen, genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungs-, Designfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Risiken das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. 7C Solarparken steuert dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. Im Jahr 2021 könnten rund EUR 1,6 Mio. an Liquidität für Instandhaltung, Präventivmaßnahmen und (außer-) gerichtliche Vergleiche für in der Vergangenheit gebaute Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar. |
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
| • | Abhängigkeit von staatlicher Förderung: 7C Solarparken ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen zu den Gesetzen und regulatorischen Rahmenbedingungen, vor allem im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in Belgien vorgenommen werden. Investitionen in Wind- und Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder grüne Zertifikate für einen langen Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist 7C Solarparken abhängig von politischen Systemen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, die diese regulatorischen Rahmenbedingungen (im weitesten Sinne) hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten. Sowohl rückwirkende Eingriffe, eine andere Interpretation oder Anwendung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen sowie weitere (Pflicht-) Investitionsausgaben, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, könnten die Kapitalrendite verringern. |
| • | Regulatorisches Risiko: In der Konsequenz existiert ein erhebliches regulatorisches Risiko im Rahmen der Investitionsaktivitäten in Wind- und Solaranlagen, welches nicht entschärft werden kann. Der Konzern akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Land, in dem er sich sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für den Konzern sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich 7C Solarparken hauptsächlich auf Deutschland und zunehmend auf Belgien. Im EEG 2017 wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10% bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 4,9 Mio. auf unser EBITDA zur Folge. |
| • | Seit dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs in Deutschland (jetzt: „7C Projektentwicklung GmbH“) und dem Erwerb der Enervest Begium BV (jetzt: „7C Solarparken Belgium BV“) in Belgien betätigt sich der Konzern im Bereich der Projektentwicklung. Die im Rahmen der Projektierung von Solarparks durchgeführten Tätigkeiten (Flächenakquise und -sicherung; Bauleitplanung und Baugenehmigung; Netzanschluss und Trassensicherung) stellen für den Konzern eine neue Risikokategorie dar. Insbesondere kann man z.B. ohne Vorsatz gegen öffentliche Genehmigungen verstoßen. Weiterhin könnten sich Verträge und Genehmigungen unwirksam zeigen, es könnte zu Fehlinterpretationen von Gesetzen, Verordnungen und öffentlichen Auflagen kommen oder man könnte versehentlich (Form-) Verstöße gegen Fristen, Anzeigen, Meldungen, (...) machen, es könnte vom Netzbetreiber die Einspeisebewilligung für einen bestimmten Standort nicht erteilt werden, bei Ausschreibungsprojekten könnte die an die Bundesnetzagentur entrichtete Sicherheit durch Verzug verloren gehen, schließlich könnte sich auch die wirtschaftliche Projektierung als falsch herausstellen, sodass im schlimmsten Fall der Betrieb der selbstentwickelten Anlage und somit die Gesamtinvestition gefährdet ist. Durch die Übernahme eines der erfahrensten Projektentwicklerteams für Solaranlagen in Deutschland und in Belgien schätzt der 7C Solarparken Konzern das Projektierungsrisiko eher gering ein. Darüber hinaus wird das Risiko durch die Umsetzung des Vieraugenprinzips für wesentliche Projektunterlagen minimiert sowie durch den Abschluss von non-recourse Finanzierungen (ca. 75% der Investition) in meist von der Muttergesellschaft sowie anderen Konzerngesellschaften getrennten Zweckgesellschaften. Nach Auffassung des Vorstandes überwiegen im Übrigen die sich aus dem Erwerb der Projektentwicklungsgesellschaften ergebenden Wachstumschancen wesentlich die Risiken der Projektentwicklung. Zusätzliche Risiken aus dem Bau- bzw. der Errichtung der Anlagen ergeben sich nicht, da die Projektrealisierung grundsätzlich an ein Generalunternehmen vergeben wird. Aus den vorgenannten Gründen hält der Konzern das mit dieser Aktivität verbundene Gesamtrisiko für den Konzern daher für vertretbar und gering. |
| • | Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Wind- und Solarkraftwerksgeschäft entstehen die Forderungen fast ausschließlich auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind in Deutschland und Belgien bisher immer eingehalten worden. Ansonsten besteht für 7C Solarparken ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft Daher werden alle Kunden, die mit 7C Solarparken Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht. |
| • | Projektfinanzierung: 7C Solarparken betreibt Wind- und Solaranlagen meistens über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen, zu denen neue Projektfinanzierungen festgelegt werden können, ausreichend attraktiv sein, um die Umsetzung von Neuprojekten zu erlauben. Insofern ist das Wachstum von 7C Solarparken und die Erreichung der Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2020-2023 von dieser Verfügbarkeit sowie attraktiven Konditionen abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen müssen finanzielle Covenants (Auflagen) beachtet werden, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden. |
| • | Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: 7C Solarparken ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals des Konzerns. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte das Unternehmen keine neuen Investoren akquirieren können, wird 7C Solarparken nicht in der Lage sein, analog dem Marktstandard zweistellig zu wachsen. |
| • | Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV/Wind-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus können starker Schneefall oder Sturm zu Schäden an den Solaranlagen führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Sonneneinstrahlung für Solaranlagen bis zu 10 % betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren. |
| • | Neben den Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von der Konzernmutter, der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) gebaut und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,2 Mio. in den Rückstellungen weitergeführt. |
| • | Für einen Teil seines Portfolios besteht für den Konzern das Risiko negativer Strompreise auf dem deutschen Markt. Im Allgemeinen treten negative Strompreise auf, wenn ein geringerer Strombedarf mit einer kontinuierlichen Produktion von Atomkraftwerken und einer gleichzeitig hohen Produktion aus Solar- und Windparks zusammentreffen. In der Vergangenheit trat ein solches Szenario normalerweise am Wochenende auf und summierte sich auf nicht mehr als 1-2% der Gesamtstunden pro Jahr. Mittelfristig dürften negative Preise aufgrund des Ausstiegs aus der Kernkraft bis 2022 seltener werden. Allerdings erwartet das Management bei Andauern des Lockdowns oder wiederkehrender Lockdowns infolge der Corona Pandemie ein erhöhtes Vorkommen negativer Strompreise aufgrund niedrigeren Strombedarfs in Deutschland. Dies kann die Häufigkeit negativer Preise erhöhen, insbesondere an Sonntagen. Deutsche Anlagen, die ab 2016 in Betrieb genommen wurden, werden durch einen Mechanismus vergütet, der die Einspeisetarife nach 6 (für Anlagen ab Inbetriebnahme 1.1.2021: 4) aufeinanderfolgenden Stunden negativer Preise auf null senkt. Vor 2016 in Betrieb genommene Anlagen bleiben von negativen Preisen unberührt. In 2020 hat der Konzern etwa EUR 0,3 Mio. Umsatzeinbußen durch die 6-Stundenregel erlitten. Der Vorstand geht davon aus, dass sich das Risiko in 2021 maximal in dieser Größenordnung bewegt. |
GERINGE EINZELRISIKEN:
| • | Vereinzelt übernimmt der Konzern auch weitergehende Aufgaben bei konzerninternen Neubauprojekten, wie z.B. das Design, die Bauüberwachung oder die Auswahl bzw. den Erwerb von Hauptkomponenten (Module; Wechselrichter), um von der Wertschöpfungskette zu profitieren. Daraus können sich neue Risiken ergeben wie z.B. Designfehler, Inkompatibilität und Unzuverlässigkeit von ausgewählten Komponenten, Risiken die in Verbindung mit der Bestellung von Komponenten stehen und die z.B. zu niedrigen Erträgen der gebauten Solaranlagen oder zu höheren Entstehungskosten führen können. Insgesamt schätzt der Vorstand die sich ergebenden Risiken aus diesem Bereich als geringfügig ein. |
| • | Internationalisierung: Mit der Entscheidung für Belgien als zweiten Kernmarkt steigen zukünftig die Aktivitäten und die mit diesem Markt verbundenen Risiken. Insbesondere sind Risiken verbunden mit der Kundschaft im Hinblick auf Eigenverbrauch und Kreditrisiko hervorzuheben. Während im deutschen Solarmarkt der Strom tendenziell ins Netz eingespeist wird, wird in Belgien ein wesentlicher Anteil des Stroms an den Gebäudebetreiber verkauft, um bessere Bedingungen als am Strommarkt erzielen zu können. Daraus ergibt sich einerseits das Risiko, dass sich der Stromverbrauch dieses Endkunden verringert und somit der durchschnittliche Strompreis sinkt, ein Ausfall des Kunden ist ein anderes Risiko. Der Vorstand schätzt das Risiko für das Portfolio insgesamt als gering ein. Erstens ist der Stromverkauf in Belgien von untergeordneter Bedeutung, zweitens wird durch die Vielzahl an Projekten eine Risikostreuung erreicht. Der Anteil des Konzern-EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2020 weniger als EUR 1,4 Mio. (i.VJ.: EUR 1,2 Mio.), wird aber in den kommenden Jahren - im Rahmen des strategischen Ansatzes das Portfolio mit 50 MWp in Belgien auszuweiten - ansteigen, allerdings durch die Umsetzung einer Vielzahl an Projekten. |
| • | Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von 7C Solarparken beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für 7C Solarparken tätig sind. |
| • | Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Wind- und Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland und Belgien macht den Konzern von der Technik der Wind- und Solaranlagen, den Ertragsprognosen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da 7C Solarparken Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können. |
| • | Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem Wind- und PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, sodass das Anlagenportfolio mit sinnvollen technologischen Entwicklungen ergänzt werden kann oder es gewährleistet wird, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden. |
| • | Finanzierungsinstrumente: 7C Solarparken hat im Februar 2018 ein Schuldscheindarlehen über EUR 25 Mio. und im März 2020 ein zweites Schuldscheindarlehen über EUR 11,5 Mio. bei verschiedenen Kreditinstituten und Pensionskassen emittiert. Das erste Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit Fälligkeiten im Februar 2023 (EUR 15 Mio.) und im Februar 2025 (EUR 10 Mio.) aufgeteilt. Das zweite Schuldscheindarlehen hat eine Laufzeit bis März 2025. Die Schuldscheindarlehen wurden mit marktüblichen Covenants auf Konzernebene (minimale Eigenkapitalratio) sowie auf Ebene der 7C Solarparken AG (minimaler Buchwert der gehaltenen Beteiligungen) abgeschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene Auflagen, die mit der Konzernstruktur und der Veräußerung von Solaranlagen in Verbindung stehen, vereinbart. Sollte der Konzern die Auflagen nicht einhalten (können), könnte dies im schlimmsten Fall zur (Teil-) Kündigung der Schuldscheindarlehen führen. Das Risiko wird jedoch derzeit als gering eingestuft. |
| • | Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduzierung der internationalen Präsenz außerhalb der europäischen Währungsunion bestehen für 7C Solarparken keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich entweder durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) oder durch die Festlegung von Festzinsen über einen mittelfristigen Zeitraum (bis zu 10 Jahren) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, sodass die Gesellschaft für das bestehende Geschäft gegenwärtig keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist. |
| • | Thesaurierungsaktivitäten: Im Rahmen der Thesaurierung kauft und verkauft 7C Solarparken Wertpapiere und schließt auch Derivate ab. Diese Aktivitäten erfolgen auf Basis einer klar definierten Strategie und innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite. Dennoch ergeben sich aus dieser Aktivität für den Konzern geringe Einzelrisiken. |
| • | Steuerliche Außenprüfungen: Es können sich generell gewisse zusätzliche Steuerrisiken im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen ergeben, die der Konzern jedoch als geringfügig einstuft. Auch kann der Konzern Zollüberprüfungen unterliegen - insbesondere im Zusammenhang mit der Einfuhr von Modulen, die für neue Projekte genutzt werden. Auch hier sieht der Vorstand nur ein geringes finanzielles Risiko. |
| • | Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern ein Betriebsführungsgeschäft für Dritte erworben. Für 3 Fondgesellschaften ist die Prospekthaftung noch nicht abgelaufen. Die betroffenen Fondsgesellschaften erwirtschaften deutlich oberhalb der Projektprognose, es kann aber nicht gewährleistet werden, dass dies bis Ende der Prospekthaftung des letzten Fonds (2023) unverändert der Fall bleibt. Das Risiko wird dennoch als gering eingestuft, da die Performance von diesen Solaranlagen durchaus stabil ist. |
| • | Technische (Produktions-) Risiken: 7C Solarparken ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Wind- und Solaranlagen, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein „Totalverlust" einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die 7C Solarparken versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie Komponenten auswählt, deren Leistungspotenzial über dem Durchschnitt liegt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Der Konzern versucht zudem das Risiko zu minimieren, indem der Betrieb und die Wartung im Unternehmen verbleibt und die Finanzierung im Moment der Investitionsentscheidung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffmöglichkeit auf den Konzern festgelegt wird. Zudem versucht der Konzern das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6-12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken, wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert 7C Solarparken diese Risiken. |
| • | Bezüglich Bestandsanlagen wurde 7C Solarparken nach Ausbruch der Corona Pandemie mit der Verweigerung des Zugangs zu einigen ihrer PV-Anlagen, hauptsächlich den größeren Dachanlagen, konfrontiert, da der Zugang auf das Dach nicht möglich war oder die (industriellen) Aktivitäten des Standortes stillgelegt wurden. Dies schränkt die Handlungsfähigkeit des Konzerns ein, wenn eine Anlage vom Netz getrennt wird oder andere technische Mängel behoben werden müssen. Die Verfügbarkeits- und Leistungskennzahlen, die der Konzern stetig verbessert hat, können dadurch negativ beeinflusst werden. In der Regel verzeichnet 7C Solarparken eine Produktionssteigerung (aufgrund höherer Verfügbarkeit und Leistungskennzahlen) von 1-2%, sobald das eigene Team einen Standort übernimmt. Ob und in welchem Ausmaß die Produktion davon betroffen sein könnte, hängt von technischen Fehlern in den jeweiligen Anlagen und Netzen sowie vom Ausmaß und dem Zeitraum ab, in dem das Unternehmen den Standort tatsächlich nicht betreten kann. |
| • | Das Management hat festgestellt, dass Netzbetreiber nach Ausbruch der Corona Pandemie den Netzanschluss neuer Projekte aufschieben. Derzeit wartet 1 MWp des IPP-Portfolios des Unternehmens von 275 MWp noch auf den Netzanschluss. Zweitens hat das Management eine gewisse Verlangsamung des Geschäftsflusses aufgrund einer geringeren Aktivität der M&A-Kontrahenten und Einschränkungen für die am Bau von Solaranlagen beteiligten Arbeitnehmer beobachtet. In Bezug auf die Verfügbarkeit von Komponenten für seinen Wachstumsplan hat der Konzern größtenteils die Module gesichert, die erforderlich sind, um sein Wachstum in neuen Projekten zu realisieren. Das Management ist daher weiterhin zuversichtlich, das Ziel von 295 MWp vor Jahresende zu erreichen. |
Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können.
CHANCEN
Als Wind- und Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen und den belgischen Markt:
| • | Belgischer Markt: Der relativ kleine belgische Markt bietet für 7C Solarparken sehr gute Chancen, da der Konzern viel Erfahrung mit gewerblichen Dachanlagen hat und seit Jahren ein Portfolio von 4 MWp hält. Da Belgien bisher die Klimaziele verfehlt hat und andererseits die Atomkraftwerke abschalten will, steht das Land unter Druck den Anteil an erneuerbaren Energien massiv auszubauen. Das größte Wachstumssegment bei PV-Anlagen werden dabei gewerbliche Dachanlagen sein. Das Strompreisniveau für gewerbliche Kunden liegt bei ca. EUR 95-105 / MWh und ist somit etwas höher als in Deutschland, sodass gute Projektrenditen erzielt werden können. 7C Solarparken strebt in Belgien die Marktführerschaft an und ist mit dem Erwerb des erfahrenen Projektentwicklers Enervest Belgium BV (jetzt „7C Solarparken Belgium BV“) Ende 2020 und seinem sehr bekannten Markenbotschafter Jean-Marie Pfaff (ehemaliger Torwart beim FC Bayern München und belgischer Nationaltorwart) gut aufgestellt, diese Position zu erreichen. |
| • | Wachstumsfinanzierung: Eine höhere Marktkapitalisierung, eine solide Bilanzstruktur und eine verbesserte Liquidität in der Aktie eröffnen neue Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung und bei Investitionen. Dies führt allmählich zu niedrigeren Kapitalkosten und insgesamt zu einer verbesserten Unternehmensbewertung. |
| • | M&A: 7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Anlagen in der Größenordnung zwischen 1 bis 10 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder Möglichkeiten zu guten Konditionen eine PV bzw. Windanlage kaufen bzw. veräußern zu können (M&A). Der Ausbau der Leistung auf 295 MWp bis Ende 2021 und auf 500 MWp (inkl. Betriebsführungsgeschäft für Drittinvestoren) bis Ende 2023 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie des EBITDA. Seit dem Erreichen des “tier-2“ Status (d.h. einem PV-Anlagenbestand von 200 MWp) im Februar 2020 eröffnet sich für 7C Solarparken die Chance bei Finanzierungen und Investitionen auf dem Kapitalmarkt besser wahrgenommen zu werden. Infolge der Corona-Pandemie und deren schädlicher Wirkung auf die Finanzen einzelner Marktteilnehmer können kurzfristig Chancen für M&A Transaktionen auftauchen, die derzeit noch nicht sichtbar sind. |
| • | Entwicklung eigener PV-Projekte: Mit dem Erwerb des belgischen Projektentwicklers Enervest Belgium BV (jetzt: „7C Solarparken Belgium BV“) Ende 2020 und der bereits in Deutschland bestehenden Projektentwicklungsgesellschaft 7C Solarentwicklung GmbH verfügt 7C Solarparken über eine eigene Projektpipeline an neu zu errichtenden PV-Anlagen in Deutschland und in Belgien. Die erweiterte vertikale Integrierung ermöglicht es dem Unternehmen Margen aus der Entwicklung und dem Bau der neuen Solaranlagen zu erwirtschaften. |
| • | Weitere Diversifizierung des IPP Portfolios mit Windprojekten: nach dem Erwerb der ersten zwei Windparks mit einer Kapazität von 5,9 MW in 2019 könnte der Konzern auf selektiver Basis weitere Windanlagen zu dem bestehenden PV-Portfolio beimischen. Der Vorstand hat ermittelt, dass eine Beimischung von Windprojekten bis zu 10% des Gesamtportfolios das Risikoprofil des Konzernstromertrags senken und damit PV-spezifische Umsatzrisiken verringern würde. |
| • | Niedriges Zinsniveau: Es besteht weiterhin die Möglichkeit preisgünstige Finanzierungen basierend auf dem niedrigen Zinsniveau zu realisieren, wie z.B. a) die Refinanzierung durch ein langfristiges und zinsgünstiges Schuldscheindarlehen, das als Eigenkapital in neuen PV-Projekten genutzt werden kann b) die Rückzahlung teurer Darlehen unter Berücksichtigung von vorzeitiger Kündigung (Vorfälligkeitsentschädigung) c) die Aufnahme zinsgünstiger Darlehen für neue PV-Projekte mit festem Zinssatz für mindestens 10 Jahre. |
RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des zusammengefassten Lagebericht unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.
Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.
Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnaßmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.
Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Fondsgesellschaften und der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral bei der 7C Solarparken AG in Bayreuth in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.
Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.
Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.
GESAMTBEURTEILUNG
Das Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert.
Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken.
WEITERE GESETZLICHE ANGABEN
I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung, welche die jährliche Entsprechenserklärung enthält, der Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Informationen zur Festlegung der Frauenquote wurden zusammengefasst. Die Ausführungen hierzu sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet.
II. VERGÜTUNGSBERICHT
Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.
VORSTAND
Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstands. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.
Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 75 bis 80%, der variable Teil zwischen 20 bis 25% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.
Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstands Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.
In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst.
Im Geschäftsjahr 2020 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:
Steven De Proost
| CEO | Seit 01.06.2014 |
| Wohnort | Betekom, Belgien |
| Ausbildung | Wirtschaftsingenieur |
Koen Boriau
| CFO | Seit 28.05.2014 |
| Wohnort | Antwerpen, Belgien |
| Ausbildung | Master Wirtschaftswissenschaften |
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:
| in TEUR | Steven De Proost* | Koen Boriau* | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Fixum | 190 | 150 | 340 |
| Tantieme | 49 | 50 | 99 |
| Sozialabgaben | 17 | 17 | 34 |
| Gesamt | 255 | 217 | 472 |
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt TEUR 472 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der zurückgestellten Tantiemen (TEUR 99), die das Geschäftsjahr 2019 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2020.
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:
| in TEUR | Steven De Proost* | Koen Boriau* | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Fixum | 177 | 138 | 315 |
| Tantieme | 50 | 50 | 100 |
| Sozialabgaben | 17 | 17 | 34 |
| Gesamt | 244 | 204 | 449 |
* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.
AUFSICHTSRAT
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 76 (i.VJ: TEUR 88). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.
| Name | Vorsitzender | Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied | Sitzungsgelder | Reisekosten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Joris De Meester | 24 | - | 4 | - | 28 |
| Paul Decraemer | - | 16 | 4 | - | 20 |
| Paul De fauw | - | 6 | 2 | - | 8 |
| Bridget Woods | - | 16 | 4 | - | 20 |
| Gesamt | 24 | 38 | 14 | - | 76 |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2020 und danach folgende Mitglieder:
Joris De Meester
| Mitglied | Seit 15. Februar 2013 |
| Vorsitzender | Seit 15. Juli 2016 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Bis 15. Juli 2016 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer OakInvest BV, Antwerpen, Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Verwalter, HeatConvert U.A., Goor, Niederlande |
| ― | Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien |
| ― | Verwalter, Family Backed Real Estate NV, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, Sebiog-Invest BV, Brecht, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, JPJ Invest NV, Sint-Martens-Latem, Belgien |
| ― | Verwalter, NPG Bocholt NV, Bocholt, Belgien |
| ― | Verwalter, Biopower Tongeren NV, Tongeren, Belgien |
Paul Decraemer
| Mitglied | Seit 14. Juli 2017 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer Paul Decraemer BV, Lochristi, Belgien |
| CFO Inbiose NV, Zwijnaarde, Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Verwalten Seelution AB, Göteborg, Schweden |
| ― | Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven, Belgium |
| ― | Verwalter, ABO-Group Environment NV, Gent, Belgium |
Paul De fauw
| Mitglied | Seit 17. Juli 2020 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer/Verwalter der DEFADA BV, Brügge/Belgien |
| CEO/Verwalter der Vlaamse Energieholding CVBA, Torhout/Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Vorsitzender des Verwaltungsrats der Luminus NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der Northwind NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der Publipart NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der Publi-T NV, Brüssel/Belgien, |
| ― | Verwalter der V.L.E.E.M.O. NV, Antwerpen/Belgien, |
| ― | Verwalter der V.L.E.E..M.O. II NV, Antwerpen/Belgien, |
| ― | Verwalter der V.L.E.E.M.O. III NV, Antwerpen/Belgien |
Bridget Woods
| Mitglied | Seit 17. Dezember 2015 |
| Stellvertretende Vorsitzende | Seit 15. Juli 2016 |
| Berufliche Tätigkeit | Unternehmensberaterin |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Verwalterin, Quintel Intelligence Ltd., London, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, Quintel Advisory Services Ltd., London, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, lagree Ltd., Giv'atayim, Israel |
| ― | Verwalterin, Roby AI Ltd., Leeds, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, One Eco Limited- Canterbury, Großbritannien |
III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS
ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 67.492.085,00. Es ist eingeteilt in 67.492.085 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.
DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL
Es gibt keine Personen, die direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10% der Stimmrechte überschreiten haben.
BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)
Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt.
BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)
ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS
Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte „Golden Parachute“-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht.
BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)
ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS
BEDINGTES KAPITAL 2016
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Im Vorjahr wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.1 des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt.
GENEHMIGTES KAPITAL 2018
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat das Genehmigte Kapital 2018 aufgehoben.
GENEHMIGTES KAPITAL 2019
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat das Genehmigte Kapital 2019 aufgehoben.
GENEHMIGTES KAPITAL 2020
Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 17. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 30.678.220,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig:
(i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10% des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von §186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10% des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissior emittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;
(iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2020 abzuändern.
Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2020 im Laufe des Geschäftsjahrs 2020, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2020 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 24.542.576,00 durch Ausgabe von bis zu 24.542.576 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten.
WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)
Die 7C Solarparken AG hat 2019 einen Schuldschein in drei Tranchen und 2020 einen weiteren Schuldschein in einer Tranche ausgegeben. Die Schuldscheinverträge sehen im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.
ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
Bayreuth, 8. April 2021
Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO
Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO
KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020
AKTIVA
| in TEUR | Anhangangabe | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 18.1 | 1.303 | 1.303 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 18.1 | 1.862 | 4.246 |
| Grundstücke und Gebäude | 17.1 | 11.890 | 10.389 |
| Solarparks | 17.1 | 314.550 | 270.331 |
| Windparks | 17.1 | 11.272 | 11.944 |
| Solarparks im Bau | 17.1 | 11.517 | 3.507 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 17.1 | 314 | 327 |
| Nutzungsrechte | 17.2 | 22.020 | 20.023 |
| Nach der Equity-Methode bewertete Finanzanlagen | 19 | 8 | 2.753 |
| Andere Finanzanlagen | 20 | 1.567 | 332 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 15 | 175 | 443 |
| Aktive latente Steuern | 13 | 6.087 | 5.735 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 382.564 | 331.333 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 14 | 2.676 | 3.218 |
| Geleistete Anzahlungen | 15 | 1.962 | 1.753 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 1.714 | 2.353 |
| Steuererstattungsansprüche | 179 | 848 | |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 15 | 7.237 | 2.761 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 16 | 62.193 | 59.028 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 75.961 | 69.962 | |
| Bilanzsumme | 458.525 | 401.295 |
PASSIVA
| in TEUR | Anhangangabe | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 21.1 | 67.492 | 61.356 |
| Kapitalrücklagen | 21.2.A | 58.157 | 41.600 |
| Sonstiges Ergebnis aus Hedging | 21.2.D | -32 | -17 |
| Gewinnrücklagen | 21.2.B | 24.731 | 26.247 |
| Währungsumrechnungsrücklage | 21.2.C | 10 | -7 |
| Nicht beherrschende Anteile | 11.442 | 605 | |
| Eigenkapital | 161.799 | 129.783 | |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 23, 26 | 207.472 | 200.464 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 23 | 15.949 | 14.487 |
| Langfristige Rückstellungen | 25 | 17.171 | 13.230 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 24 | 110 | 121 |
| Passive latente Steuern | 13 | 16.645 | 16.029 |
| Summe langfristige Schulden | 257.347 | 244.331 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Steuerschulden | 1.191 | 1.183 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 23, 26 | 29.363 | 20.774 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 23 | 1.206 | 1.195 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24 | 5.395 | 2.958 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 24 | 2.223 | 1.071 |
| Summe kurzfristige Schulden | 39.379 | 27.181 | |
| Summe Schulden | 296.726 | 271.512 | |
| Bilanzsumme | 458.525 | 401.295 |
KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
| in TEUR | Anhangangabe | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9.1 | 50.591 | 43.115 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 9.2 | 1.852 | 2.904 |
| Personalaufwand | 10.1 | -1.670 | -1.600 |
| Sonstige Betriebsaufwendungen | 10.2 | -7.844 | -6.301 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 42.928 | 38.120 | |
| Abschreibungen | 17,18 | -29.682 | -23.664 |
| Ergebnis der betrieblichen Geschäftsstätigkeit (EBIT) | 13.247 | 14.455 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 11 | 953 | 728 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 11 | -7.034 | -6.543 |
| Ergebnis aus der Equity-Methode | 11,19 | 237 | - |
| Beteiligungs- und Finanzergebnis | -5.844 | -5.815 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 7.403 | 8.640 | |
| Ertragsteuern | 13 | -1.797 | -659 |
| Periodenergebnis | 5.605 | 7.981 | |
| davon Aktionäre der 7C Solar parken AG | 12.1.A | 5.248 | 7.883 |
| davon Nicht beherrschende Anteile | 357 | 98 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 12.1.B | 0,08 | 0,14 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) | 12.2.B | 0,08 | 0,14 |
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
| in TEUR | Anhangangabe | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | 5.605 | 7.981 | |
| Posten, die in die Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert werden können: | |||
| Marktwertänderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente | 21.2.D | -21 | 68 |
| Währungsumrechnung | 21.2.C | 17 | -1 |
| Steuern | 21.2.D | 6 | -19 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 2 | 48 | |
| Konzerngesamtergebnis | 5.607 | 8.028 |
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
| in TEUR | Anhangangabe | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | 5.605 | 7.981 | |
| - Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen | 17 | 26.251 | 22.835 |
| - Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte | 17, 18 | 3.431 | 828 |
| - Positive Nettounterschiedsbeträge (Kaufpreisallokation) | 7 | - | -1.125 |
| - Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge | -82 | 278 | |
| -Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte | 9.2, 10.2 | 250 | 5 |
| -Wertminderungen von Vorräten | 10.2 | 45 | 428 |
| - Netto-Finanzierungsaufwendungen | 11 | 5.844 | 5.815 |
| - Gewinn- oder Verlustanteil aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen bzw. Finanzanlagen | -453 | -41 | |
| - (plus) Steueraufwendungen | 13 | 1.797 | 659 |
| Veränderungen bei: | |||
| - Vorräten | 7, 14 | 498 | -2.719 |
| - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten | 7, 15 | 3.499 | -845 |
| - Vorauszahlungen | 7 | -209 | -1.148 |
| - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen | 7, 24, 25 | -1.824 | 1.270 |
| Cash-Zufluss aus der betrieblichen Tätigkeit | 44.653 | 34.222 | |
| Gezahlte Zinsen | 11 | -5.501 | -5.680 |
| Gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen | 11 | -349 | - |
| Gezahlte Ertragsteuern | 13 | -1.188 | -678 |
| Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 37.615 | 27.864 | |
| Erhaltene Zinsen | 11 | 474 | 19 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen/Immateriellen Vermögenswerten | 521 | 276 | |
| Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener liquider Mittel abzüglich ungezählter bedingter Kaufpreise | 7 | -30.297 | -12.453 |
| Veräußerung eines Tochterunternehmens, abzüglich veräußerter liquider Mittel | 7 | 312 | - |
| Erwerb von Sachanlagen | 17 | -3.998 | -10.106 |
| Anzahlungen auf Anlagen im Bau | 17 | -1.646 | -3.331 |
| Netto-investitionen in Andere Finanzanlagen | 20 | -1.265 | 439 |
| Erwerb bzw. Aufstockung von Anteilen an Unternehmen, die mit der Equity Methode bilanziert werden | 7, 19 | - | -2.745 |
| Erwerb von immateriellen Vermögenswerten | 20 | - | -69 |
| Aufstocken von Unternehmen die nach der Equity Methode bilanziert werden | -1.346 | - | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -37.246 | -27.970 | |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen | 21 | 23.209 | 23.217 |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von ungesicherten Anleihen | 23 | 11.500 | - |
| Einzahlungen aus Finanzverbindlichkeiten | 23 | 6.746 | 22.624 |
| Einzahlungen aus Leasingverbindlichkeiten | 176 | 705 | |
| Transaktionskosten in Bezug auf Kredite und Ausleihungen | 11 | -354 | -225 |
| Transaktionskosten in Bezug auf Kapitalerhöhungen | -515 | -304 | |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen | 7 | -399 | - |
| Rückzahlung von Krediten / Tilgungen | 23 | -28.238 | -29.391 |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | 23 | -2.270 | -1.131 |
| Gezahlte Dividenden | -7.059 | -5.895 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 2.796 | 9.601 | |
| Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.165 | 9.495 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar* | 16 | 59.028 | 49.533 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember* | 62.193 | 59.028 |
* Hinsichtlich der Verfügbarkeit der Mittel verweisen wir auf die Anhangangabe 16; von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten entfällt ein Betrag von TEUR 4.101 (i.VJ: TEUR 325) auf die nicht-beherrschende Anteile.
VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Währungsumrechnungsrücklage | Sonstiges Ergebnis aus Hedging |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 61356 | 41.600 | -7 | -17 |
| Gewinn | ||||
| Sonstiges Ergebnis | 17 | -15 | ||
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 17 | -15 |
| Transaktionskosten direkt in Equity | -515 | |||
| Ausgabe von Stammaktien | 6.136 | 17.073 | ||
| Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen | ||||
| Änderung der nicht beherrschenden Anteile infolge einer Konsolidierungskreiserweiterung | ||||
| Dividenden | ||||
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | 6.136 | 16.558 | 0 | 0 |
| Stand zum 31. December,2020 | 67492 | 58.157 | 10 | -32 |
| in TEUR | Gewinnrücklage | Summe | Nicht beherrschende Anteile | Gesamtes Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 26.247 | 129.179 | 605 | 129.783 |
| Gewinn | 5.248 | 5.248 | 357 | 5.605 |
| Sonstiges Ergebnis | 2 | 2 | ||
| Gesamtergebnis | 5.248 | 5.250 | 357 | 5.607 |
| Transaktionskosten direkt in Equity | -515 | -515 | ||
| Ausgabe von Stammaktien | 23.209 | 23.209 | ||
| Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen | -16 | -16 | -389 | -405 |
| Änderung der nicht beherrschenden Anteile infolge einer Konsolidierungskreiserweiterung | 11.196 | 11.196 | ||
| Dividenden | -6.749 | -6.749 | -327 | -7.076 |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | -6.765 | 15.928 | 10.480 | 26.408 |
| Stand zum 31. December,2020 | 24.730 | 150.358 | 11.442 | 161.799 |
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Währunsgumrechnungsrücklage | Sonstiges Ergebnis aus Hedging |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | 53.394 | 26.649 | -6 | -65 |
| Gewinn | ||||
| Sonstiges Ergebnis | -1 | 49 | ||
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | -1 | 49 |
| Transaktionskosten direkt in Equity | -304 | |||
| Ausgabe von Stammakien Dividenden | 7.962 | 15.255 | ||
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | 7.962 | 14.951 | 0 | 0 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 61.356 | 41.600 | -7 | -17 |
| in TEUR | Gewinnrücklage | Summe | Nicht beherrschende Anteile | Gesamtes Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | 24.236 | 104.207 | 528 | 104.735 |
| Gewinn | 7.883 | 7.883 | 98 | 7.981 |
| Sonstiges Ergebnis | 48 | 0 | 48 | |
| Gesamtergebnis | 7.883 | 7.931 | 98 | 8.029 |
| Transaktionskosten direkt in Equity | -304 | -304 | ||
| Ausgabe von Stammakien Dividenden | -5.873 | 23.217 -5.873 | -21 | 23.217 -5.896 |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | -5.873 | 17.040 | -21 | 17.019 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 26.246 | 129.178 | 605 | 129.783 |
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2020 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2020
7C Solarparken AG, Bayreuth
Die Anhangangaben auf Seiten 80 bis 184 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
INHALTSVERZEICHNIS
1. BERICHTENDES UNTERNEHMEN
2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNG
4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN
4.1 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN
5. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN
6. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
6.1. ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
6.2. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
6.3. FREMDWÄHRUNG
6.4. UMSATZERLÖSE : ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN
6.5. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
6.6. FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGEN
6.7. ERTRAGSTEUERN
6.8. VORRÄTE
6.9. SACHANLAGEN
6.10. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
6.11. FINANZINSTRUMENTE
6.12. GEZEICHNETES KAPITAL
6.13. WERTMINDERUNGEN
6.14. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
6.15. LEASINGVERHÄLTNISSE
7. ERWERB UND VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
7.1. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2020
7.2. UNTERNEHMENSERWERB
7.3. VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
8. GESCHÄFTSBEREICHE
9. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
9.1. UMSATZERLÖSE
9.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
10. BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
10.1. PERSONALAUFWAND
10.2. SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND
10.3. ANDERE LEISTUNGEN AN DIE BESCHÄFTIGTEN
11. BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS
12. ERGEBNIS JE AKTIE
12.1. UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE
12.2. VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE
12.3. OPTIONEN UND BEDINGTES KAPITAL
A. BEDINGTES KAPITAL 2016
13. ERTRAGSTEUERN
13.1. IM GEWINN UND VERLUST ERFASSTE STEUERN
13.2. IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUER
13.3. ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZES
13.4. NICHT ERFASSTE LATENTE STEUERANSPRÜCHE
13.5. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN IN DER BILANZ
14. VORRÄTE
15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND
SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
17. SACHANLAGEN
17.1. SACHANLAGEN
17.2. DETAILS DER NUTZUNGSVERTRÄGE
18. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT SOWIE IMMATERIELLEVERMÖGENSWERTE
18.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES
18.2. ABSCHREIBUNGEN
18.3. WERTMINDERUNGEN
19. NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE FINANZANLAGEN
20. ANDERE FINANZANLAGEN
21. EIGENKAPITAL
21.1. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE
21.2. ART UND ZWECK DER RÜCKLAGEN
22. KAPITALMANAGEMENT
23. FINANZVERBINDLICHKEITEN
23.1. KONDITIONEN- UND VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
23.2. BANKDARLEHEN
23.3. LEASINGVERBINDLICHKEITEN
23.4. UNGESICHERTE ANLEIHEN
24. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE
VERBINDLICHKEITEN
25. LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
26. FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT
26.1. EINSTUFUNGEN UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
26.2. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE
26.3. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT
27. LEASINGVERHÄLTNISSE
27.1. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER
27.2. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER
28. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
29. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN
29.1. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS SCHLÜSSELPOSITIONEN
30. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
31. ANGABEN NACH §315A HGB
31.1. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
31.2. CORPORATE GOVERNANCE
31.3. MITARBEITER
32. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN
32.1. ERSTMALIG IM GESCHÄFTSJAHR ANGEWENDET
32.2. NOCH NICHT IM GESCHÄFTSJAHR ANGEWENDET
33. ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSVERZEICHNIS
34. ORGANE DER GESELLSCHAFT
1. BERICHTENDES UNTERNEHMEN
Die 7C Solarparken AG (das „Unternehmen“ oder „7C Solarparken“) ist ein Unternehmen mit Sitz in Bayreuth, Deutschland. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet: An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der „Konzern“ und einzeln als „Konzernunternehmen“ bezeichnet). Der Konzern investiert in und betreibt Solar- und Windanlagen mit stetigem Kapitalrückfluss und geringem Risiko vor allem in Deutschland und Belgien (siehe Anhangangabe 5 und 8).
Hinsichtlich verwendeter Abkürzungen verweisen wir auf das in Anhangangabe 33 dargestellte Abkürzungsverzeichnis.
2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt Ergänzend wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses die nach §315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Grundsätze über Ansatz, Bewertung und Ausweis werden von allen Gesellschaften innerhalb des Konsolidierungskreises einheitlich angewendet.
Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gliederung wird durch Zwischensummen (EBITDA/ EBIT) erweitert.
Der Vorstand geht von der Unternehmensfortführung aus. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 und der zusammengefasste Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wird am 8. April 2021 zur Veröffentlichung genehmigt.
Einzelheiten zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Änderungen von Rechnungslegungsmethoden finden sich in der Anhangangabe 6.
3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNG
Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der 7C Solarparken AG (Mutterunternehmen) aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, wodurch es zu Rundingsdifferenzen kommen kam.
4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.
4.1 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sowie Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge wesentlich beeinflussen bzw. ein beträchtliches Risiko darstellen können, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
| • | Anhangangabe 6 - Änderungen der Rechnungslegungsmethoden: Änderungen im Standard IFRS 3 „ Unternehmenserwerbe“. Abgrenzung des Anwendungsbereichs dieses Standards mit dem Standard IAS 16 „Sachanlagen Die Annahme bezieht sich insbesondere auf der Erfüllung des Konzentrationstests. |
| • | Anhangangabe 7 - Erwerb von Tochterunternehmen. Annahmen und Schätzungen werden insbesondere im Rahmen der Einnahmen, Ausgaben und Kapitalkosten getroffen, die der Ermittlung der Anschaffungskosten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden bzw. der Kaufpreisallokation zugrunde liegen. Weiterhin werden Annahmen in Bezug auf das Vorliegen von Beherrschung vorgenommen. |
| • | Anhangangabe 13 - Zum Ansatz von aktiven latenten Steuern: Es besteht Unsicherheit bzgl. der künftigen zu versteuernden Ergebnisse der jeweiligen Konzerngeselschaften. Es werden die geplanten Geschäftsergebnisse sowie Ergebniswirkungen aus der Umkehr von zu versteuernden temporären Differenzen dem Ansatz von aktiven latenten Steuern zugrunde gelegt. Darüber hinaus ist der Ansatz von aktiven latenten Steuern unsicher in Bezug auf die anzuwendenden künftigen Steuersätze, etwaige künftige Beschränkungen auf die Nutzung oder im temporären Charakter der aktiven latenten Steuern aus dem Gesetz bzgl. aus Verordnungen, sowie deren Auslegung durch die Finanzverwaltung bzw. Rechtsprechung. |
| Der Konzern ist für mehrere Jahre noch nicht endgültig steuerlich veranlagt, dies beinhaltet eine Unsicherheit i.V.m. den tatsächlichen Ertragssteuern, die vom Konzern prospektiv geschätzt und daraufhin bilanziell abgebildet werden. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass es zu nachträglichen Steuerzahlunger/-erstattungen kommen kann. Darüber hinaus ist die prospektive Schätzung von tatsächlichen Ertragssteuern unsicher in Bezug auf die anzuwendenden künftigen Steuersätze, anzuwendender Steuergesetzgebung, sowie deren Auslegung durch die Finanzverwaltung bzw. Rechtsprechung, insbesondere i.V.m. etwaigen nachträglichen steuerlichen Außenprüfungen. |
| • | Anhangangabe 15 - Der Konzern bilanziert Wertminderungen für erwartete Kreditverluste (ECL) für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Der Konzern bemisst die Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtungen, die in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen werden. |
| • | Anhangangabe 17 - Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Kaufoptionen ausreichend sicher ist. Diese Bestimmung wirkt sich sowohl auf die Nutzungsrechte als auch auf die Nutzungsdauer der Solar- und Windparks aus. |
| • | Anhangangabe 18 - Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte: Wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben. |
| • | Anhangangabe 19 - Nach der Equity Methode bilanzierte Finanzanlagen: Bestimmung, ob der Konzern maßgeblichen Einfluss auf die Finanzanlage hat. |
| • | Anhangangabe 25 - Ansatz und Bewertung von Rückstellungen: Wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzen Zu- oder -abflusses. |
| • | Anhangangabe 30 - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag. |
BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört eine hausinterne Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert.
Der Vorstand führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Unternehmen die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet der Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:
| • | Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: |
| • | Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen; |
| • | Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem Output der niedrigste Stufe entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
| • | Anhangangabe 7 - Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen; |
| • | Anhangangabe 26 - Finanzinstrumente. |
5. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.2 B.
Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns aufgeführt.
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind alle Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung konsolidiert. Vereinfachend stellt der Konzern jeweils auf den ersten Tag oder den letzten Tag des Monats in dem die Beherrschung erlangt wurde ab. Eine Entkonsolidierung erfolgt sobald die Beherrschung endet.
Nachfolgende Tochterunternehmen werden von der 7C Solarparken AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 einbezogen. Tochterunternehmen, welche die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 264b HGB für die Offenlegung der Abschluss oder die Aufstellung des Lageberichts bzw. Anhangs in Anspruch nehmen, sind darüber hinaus in dieser Aufstellung kenntlich gemacht (mit Stern * markiert). Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der 7C Solarparken AG der befreiende Konzernabschluss.
| BEZEICHNUNG | SITZ | BETEILIGUNG % |
|---|---|---|
| Solarpark Oberhörbach GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Sonnendach M55 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Longuich GmbH Baureuth | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark Heretsried GmbH Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark CBG GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark green GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Colexon Solar Energy ApS, Søborg | Dänemark | 100,00 |
| Amatec Projects Management GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Dennheritz GmbH & co. KG | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Bugwindheim GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Tristan Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Zschomewitz GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark WO GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| PWA Solarpark GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| REG PVA Zwei GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| MES Solar XX GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| Melkor UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Tulkas Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 24,42 |
| HCI Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co. KG, Schönefeld | Deutschland | 24,42 |
| HCI Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG, Schönefeld | Deutschland | 24,42 |
| Solarpark Floating GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| Colexon Italia S.R.L., Imola | Italien | 100,00 |
| ProVireo Projektverwaltungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| RoVireo Sohrpark3. Schönebeck GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solar Park Blankenberg GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Glasew tz GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Colexon IPP GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Colexon 1. Solarprojekgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Pinta Solarparks GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV Chemnitz GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec Grundbesitz GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Amtec PV 20 GmbH & Co. KG. Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV 21 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV 25 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Bernsdorf GmbH & Co KG. Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Arretec FV 30 GmbH & Co. KG. Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV 31 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV 32 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec FV 33 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV 34 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Ametec PV 35 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV 36 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Amatec PV 37 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Rötz GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| Solardach Derching GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Windpark Medard 2 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Windpark Stetten 2 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| HCI Energy 2 Solar GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 3810 |
| HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG, Schönefeld | Deutschland | 38,10 |
| HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co KG. Schönefeld | Deutschland | 38,10 |
| 7C Solarparken NV, Mechelen | Belgen | 100,00 |
| 7C Rooftop Exchange BV, Mechelen | Beigen | 100,00 |
| Siberié Solar BV, Mechelen | Belgien | 100,00 |
| Sabrina Solar BV, Mechelen | Belgien | 100,00 |
| Solar4Future Diest NV, Mechelen | Belgien | 999 |
| Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast | Deutschland | 83,00 |
| Solarpark Morbach GmbH 6 Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| High Yield Solar Investments BV, Hilversum | Niederlande | 100,00 |
| Solardach Gutenberg GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Pflugdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Oberwesterwaldbahn GmbH & Co. KG Bad Steffelstein | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark MG GS Landbesitz GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Lohengrin Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| PV Görike GmbH & Co KG | Deutschland | 100,00* |
| Solarparken AM GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| GSI Helbra Verwaltungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| GSI Leasing GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| GSI Solarfonds Zwei Verwaltungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| GSI Solarfonds Drei Verwaltungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark Espenhain Verwaltungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark Energy Verwaltungs GmbH Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| SonnenSolarpark GmbH Hausen | Deutschland | 100,00 |
| Solarparken IFP GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark Taurus GmbH & Co. KG, Maisach | Deutschland | 100,00* |
| Erste Solarpark Xanten GmbH&Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Zerre IV GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Sonnendach K19 GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Säugling Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solarpark Gemini GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Sphinx Solar GmbH & Co. KG Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solardach Bündel 1 GmbH & Co. KG | Deutschland | 100,00* |
| Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| 7C Solarentwicklung GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solardach Wandersleben GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 84,09* |
| Solardach LLG GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solardach Stieten GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solardach Steinburg GmbH, Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solardach Neubukow GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 51,52* |
| Solarpark Bitterfeld I GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Trüstedt I Solar GmbH Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| Folow alding Verwaltungs GmbH Bayreuth | Deutschland | 100,00 |
| Solarpark Brandholz GmbH & Co. KG, Bayreuth | Deutschland | 100,00* |
| juw i Solar Germany 13 GmbH & Co KG | Deutschland | 100,00* |
| FV Guntow GmbH & Co KG | Deutschland | 100,00* |
| 7C Solarparken BelgumBV | Belgien | 100,00 |
Folgende Gesellschaft wurde infolge Verkaufs der Gesamtbeteiligung innerhalb des Geschäftsjahres nicht mehr durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 einbezogen:
| • | Surya 1 GmbH & Co. KG, Bayreuth, Deutschland (100,00%) |
Folgende Gesellschaften wurden infolge der Beherrschungserlangung nicht länger nach der Equity-Methode, sondern durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 einbezogen:
| • | HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth, Deutschland (26,23%) HCI Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co. KG, Schönebeck, Deutschland (100,00%) • HCI Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG, Schönebeck, Deutschland (100,00%) |
| • | HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth, Deutschland (38,10%) HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG, Schönebeck, Deutschland (100,00%) • HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co.KG, Schönebeck, Deutschland (100,00%) |
| • | Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG , Bayreuth, Deutschland (100,00%) |
Folgende Konzerngesellschaften wurden im Berichtszeitraum auf die angezeigten Konzerngesellschaften verschmolzen:
| Gesellschaft | Verschmolzen auf: |
|---|---|
| Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG | Solarpark Heretsried GmbH |
| SPI Sachsen I GmbH & Co. KG | Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co. KG |
| Amatec PV 22 GmbH & Co. KG | Amatec PV 20 GmbH & Co. KG |
| Amatec PV 23 GmbH & Co. KG | |
| Solar Park Calbe GmbH & Co. KG | |
| Schauer Solar GmbH & Co. KG | Trüstedt I Solar GmbH & Co. KG |
| Reetz Solar GmbH & Co. KG | |
| Trebbin I Solar GmbH & Co. KG | |
| Trebbin II Solar GmbH & Co. KG | |
| Trebbin III Solar GmbH & Co. KG | |
| Trebbin IV Solar GmbH & Co. KG | |
| Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG | |
| Trüstedt III Solar GmbH & Co. KG | |
| Trüstedt IV Solar GmbH & Co. KG | |
| Möckern Solar GmbH & Co. KG | |
| Säritz Solar GmbH & Co. KG | |
| Swan Energy NV | 7C Solarparken NV |
Infolge einer Gesellschaftsrechtsreform in Belgien, welche am 1. Januar 2020 wirksam wurde, wurde die Rechtsform der Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht von BVBA in BV geändert. Dies hat für den Konzern keine weiteren wesentlichen Auswirkungen.
6. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
6.1. ÄNDERUNGEN DER RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN
Siehe auch Anhangangabe 7.
Der Konzern wendet im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an. Dennoch wurden im Geschäftsjahr die neuen Standards und Interpretationen angewandt, die verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend nach dem 1. Januar 2020 sind.
Bis auf die Änderung im Standard IFRS 3 „Unternehmenserwerbe“ führten die neuen und geänderten Standards zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf den vorliegenden Zwischenabschluss des Konzerns.
Im Standard IFRS 3 wurde der Begriff des Geschäftsbetriebs teilweise neu definiert und konkretisiert. Seit der Anwendung dieser neuen Definition ab dem 1. Januar 2020 gilt als Geschäftsbetrieb eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mit dem Ziel geführt werden kann Leistungen, d.h. Güter, Dienstleistungen, Kapitalerträge oder sonstige Erträge aus gewöhnlicher Tätigkeit, zu erwirtschaften. Der Geschäftsbetrieb besteht hierbei aus Ressourceneinsatz (Input), der mittels eines substantiellen Verfahrens, signifikant zu der Möglichkeit beiträgt Leistungen (Output) zu erzeugen.
Darüber hinaus wird mit der Revision des Standards IFRS 3 ein optionaler Konzentrationstest eingeführt. Anhand dieses Tests kann überprüft werden, ob der gesamte beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzelnen identifizierbaren Vermögenswert oder auf eine Gruppe von gleichartigen identifizierbaren Vermögenswerten zurückzuführen ist. Sofern das erstere bejaht werden kann, ist kein Geschäftsbetrieb vorhanden und ist der Geschäftsvorfall demzufolge nicht als ein Unternehmenserwerb im Sinne von IFRS 3 einzustufen, sondern vielmehr als ein Erwerb von Vermögenswerten und Schulden.
Der Konzern hat für alle Erwerbe im Jahr 2020 den freiwilligen Konzentrationstest durchgeführt. Für die Bestimmung, ob der gesamte Kaufpreis im Wesentlichen auf einen einzelnen Vermögenswert oder auf eine Gruppe von gleichartigen Vermögenswerten zurückzuführen ist, legt der Konzern eine Grenze von 75% zugrunde. Das heißt, wenn 75% des Kaufpreises auf einen Vermögenswert bzw. auf eine Gruppe gleichartiger Vermögenswerte entfallen, gilt der Konzentrationstest als positiv. In solchen Fällen erfolgt dann keine weitere Würdigung mehr und der Geschäftsvorfall wird als Erwerb von Vermögenswerten und Schulden abgebildet.
In dem Fall, dass der Konzentrationstest negativ ausfällt, soll anhand vom Standard IFRS 3 untersucht werden, ob der Erwerb einen Geschäftsbetrieb betrifft. Für den Erwerb von Projektgesellschaften, die Solar- und Windanlagen betreiben, hat die Definitionsänderung zur Folge, dass diese Gesellschaften in der Regel über keinen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 verfügen, da es hier in der Regel mindestens an einem substanziellen Prozess innerhalb der erworbenen Gesellschaften mangelt.
Folglich sind solche Erwerbe als Erwerbe von Vermögenswerten und Schulden abzubilden. Hierfür wird der Kaufpreis auf die im Rahmen des Erwerbs identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden auf Basis derer beizulegenden Zeitwerte aufgeteilt. Ein positiver oder negativer Unterschiedsbetrag kann hierbei nicht entstehen. Sollte in diesem Zusammenhang festgestellt werden, dass der beizulegende Zeitwert einzelner Vermögenswerte die zuzuordnenden Anschaffungskosten unterschreiten, wird in Folge dessen direkt nach der erstmaligen Aktivierung eine erfolgswirksame außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Sollte der beizulegende Zeitwert in der Folge steigen, so erfolgt eine Zuschreibung. Die Zuschreibung ist dabei u.U. in Abhängigkeit des anzuwendenden Rechnungslegungsstandards der Höhe nach begrenzt.
Die in Anhanggabe 6.1 beschriebenen Änderungen des IFRS 3 "Unternehmenserwerbe" sind vom 1. Januar 2020 prospektiv anzuwenden. Erwerbe von Tochterunternehmen vor diesem Stichtag werden weiterhin als Unternehmenserwerbe bilanziert.
Im Jahr 2020 hat der Konzern den Konsolidierungskreis um folgende Gesellschaften erweitert:
| Erwerbsobjekt | Solar/Windanlage(n) | Erwerbszeitpunkt |
|---|---|---|
| Solarpark WO GmbH & Co. KG | Nosswitz | 19. Februar 2020 |
| Solardach Bündel 1 GmbH & Co. KG | PV-Dachportfolio | 25. Februar 2020 |
| PWA Solarparks GmbH & Co. KG | Wieglitz Pärchen | 13. März 2020 |
| REG PVA zwei GmbH & Co. KG | Wittlich Remptendorf Dessau | 16. März 2020 |
| Solarpark Oberwesterwaldbahn GmbH & Co. KG | Oberwesterwaldbahn | 30. April 2020 |
| Solarpark Floating GmbH & Co. KG | Salzwedel | 25. Juni 2020 |
| PV Gumtow GmbH & Co.KG | Gumtow | 26. Juni 2020 |
| HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG | Igling Buchloe* Neuhaus Stetten* | 30. Juni 2020 |
| HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG | Dettenhofen* Oberostendorf* | 30. Juni 2020 |
| Solarpark Rötz GmbH & Co. KG | Rötz | 30. September 2020 |
| MES Solar XX GmbH & Co. KG | Krakow am See | 13. Oktober 2020 |
| Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG | Neustadt bei Coburg | 5. November 2020 |
| Juwi Wind Germany 196 GmbH & Co. KG | Morbach | 7. Dezember 2020 |
| Solarpark Dennheritz GmbH & Co. KG | Dennheritz | 21. Dezember 2020 |
| Solarpark Burgwindheim GmbH & Co. KG | Burgwindheim | 22. Dezember 2020 |
| EnerVest Belgium BV | 23. Dezember 2020 |
* indirekt über Projektgesellschaften
6.2. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
A. TOCHTERUNTERNEHMEN
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung konsolidiert. Vereinfachend stellt der Konzern jeweils auf den ersten Tag oder den letzten Tag des Monats in dem die Beherrschung erlangt wurde ab. Eine Endkonsolidierung erfolgt sobald die Beherrschung endet.
B. ERWERBE VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN
Im Standard IFRS 3 wurde der Begriff des Geschäftsbetriebs teilweise neu definiert und konkretisiert. Seit der Anwendung dieser neuen Definition ab dem 1. Januar 2020 gilt als Geschäftsbetrieb eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten, die mit dem Ziel geführt werden kann Leistungen, d.h. Güter, Dienstleistungen, Kapitalerträge oder sonstige Erträge aus gewöhnlicher Tätigkeit, zu erwirtschaften. Der Geschäftsbetrieb besteht hierbei aus Ressourceneinsatz (Input), der mittels eines substantiellen Verfahrens, signifikant zu der Möglichkeit beiträgt Leistungen (Output) zu erzeugen.
Darüber hinaus wird mit der Revision des Standards IFRS 3 ein optionaler Konzentrationstest eingeführt. Anhand dieses Tests kann überprüft werden, ob der gesamte beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzelnen identifizierbaren Vermögenswert oder auf eine Gruppe von gleichartigen identifizierbaren Vermögenswerten zurückzuführen ist. Sofern das erstere bejaht werden kann, ist kein Geschäftsbetrieb vorhanden und ist der Geschäftsvorfall demzufolge nicht als ein Unternehmenserwerb im Sinne von IFRS 3 einzustufen, sondern vielmehr als ein Erwerb von Vermögenswerten und Schulden.
Der Konzern hat für alle Erwerbe im Jahr 2020 den freiwilligen Konzentrationstest durchgeführt. Für die Bestimmung, ob der gesamte Kaufpreis im Wesentlichen auf einen einzelnen Vermögenswert oder auf eine Gruppe von gleichartigen Vermögenswerten zurückzuführen ist, legt der Konzern eine Grenze von 75% zugrunde. Das heißt, wenn 75% des Kaufpreises auf einen Vermögenswert bzw. auf eine Gruppe gleichartiger Vermögenswerte entfallen, gilt der Konzentrationstest als positiv. In solchen Fällen erfolgt dann keine weitere Würdigung mehr und der Geschäftsvorfall wird als Erwerb von Vermögenswerten und Schulden abgebildet.
In dem Fall, dass der Konzentrationstest negativ ausfällt, soll anhand vom Standard IFRS 3 untersucht werden, ob der Erwerb einen Geschäftsbetrieb betrifft Für den Erwerb von Projektgesellschaften, die Solar- und Windanlagen betreiben, hat die Definitionsänderung zur Folge, dass diese Gesellschaften in der Regel über keinen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 verfügen, da es hier in der Regel mindestens an einem substanziellen Prozess innerhalb der erworbenen Gesellschaften mangelt.
Folglich sind solche Erwerbe als Erwerbe von Vermögenswerten und Schulden abzubilden. Hierfür wird der Kaufpreis auf die im Rahmen des Erwerbs identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden auf Basis derer beizulegenden Zeitwerte aufgeteilt. Ein positiver oder negativer Unterschiedsbetrag kann hierbei nicht entstehen. Sollte in diesem Zusammenhang festgestellt werden, dass der beizulegende Zeitwert einzelner Vermögenswerte die zuzuordnenden Anschaffungskosten unterschreiten, wird in Folge dessen direkt nach der erstmaligen Aktivierung eine erfolgswirksame außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Sollte der beizulegende Zeitwert in der Folge steigen, so erfolgt eine Zuschreibung.
C. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
Sofern der Konzentrationstest negativ ausfällt und es sich definitionsgemäß um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, bilanziert der Konzern diese nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten.
Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Betrag, um den die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Wertansatz aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert etwaiger zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen das Nettovermögen des Akquisitionsobjektes übersteigt.
Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des maximal ein Jahr umfassenden Bewertungszeitraumes retrospektiv zu korrigieren. Zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind anzusetzen, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären.
Sofern der Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens erfolgt ist, wird die Differenz unmittelbar als erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind.
Etwaige bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden als Gewinn oder Verlust erfasst. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
D. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE
Nicht beherrschende Anteile werden, für den Fall, dass es sich um den Erwerb von Vermögenswerten und Schulden handelt mit ihrem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bilanziert. Sofern es sich um einen Unternehmenszusammenschluss handelt werden sie zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.
Änderungen des Anteils des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
E. VERLUST DER BEHERRSCHUNG
Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.
F. ANTEILE AN UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDEN
Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bzw. Anteilen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen.
Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat.
Anteile an assoziierten Unternehmen werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, wozu auch Transaktionskosten zählen. In der Folge erfasst der Konzern das anteilige Gesamtergebnis bis der maßgebliche Einfluss endet. Im Falle von sukzessiven Anteilserwerben, die zur Erlangung der Beherrschung führen, werden die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen zu deren Zeitwert zum Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung erfolgswirksam ausgebucht.
6.3. FREMDWÄHRUNG
A. GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG
Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung in die funktionale Währung werden im Konzernabschluss direkt in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet.
Der Stichtagskurs der dänischen Krone zum Euro zum 31. Dezember 2020 betrug DKK/EUR 7,4431 (i. VJ: DKK/EUR 7,4731). Der durchschnittliche Kurs des Geschäftsjahres 2020 der dänischen Krone zum Euro betrug DKK/EUR 7,4555 (i.VJ: DKK/EUR 7,4670).
B. AUSLÄNDISCHE TOCHTERUNTERNEHMEN
Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Tochterunternehmen werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Tochterunternehmen werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt wird.
Bei Abgang eines ausländischen Tochterunternehmens, der zum Verlust der Beherrschung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in die Konzern-Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert.
6.4. UMSATZERLÖSE: ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDEN
Es werden „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (d.h. Umsatzerlöse) dann realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erhalt. Weiterhin wird der Umsatz mit dem Betrag der Gegenleistung bewertet, den das Unternehmen zu erhalten erwartet.
Die folgende Auflistung gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung:
| • | Verkauf von Strom: der Konzern erzielt durch die Produktion bzw. den Verkauf von Strom Umsatzerlöse. Der Kunde erhält die Verfügungsmacht über das vereinbarte Gut mit der Einspeisung, d.h. die Übergabe, ins (öffentliche) Netz oder durch Direktverbrauch. Dieser Verkauf stellt jeweils eine einzelne Leistungsverpflichtung da. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Strom werden anhand der Messung des ausgehenden Stroms bestimmt und realisiert. Etwaige periodenfremde Erlösvermehrungen und -schmälerungen auf Basis von Messungsabweichungen oder Fehlmessungen des Konzerns im Vergleich zum Kunden, die sich erst nach Abschluss der jeweiligen Berichtsperiode ergeben, werden ebenfalls in den Umsatzerlösen realisiert. Etwaige Abweichungen zwischen den Messungen des Konzerns und des Kunden finden jedoch erfahrungsgemäß nur in sehr eingeschränktem Umfang statt. |
| • | Die erzielten Strompreise für die Verträge mit Kunden in Deutschland werden im Wesentlichen durch die EEG-Regelungen festgelegt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sogenannte Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs nach den EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem durchschnittlichen monatlichen Marktpreis an der Strombörse gleicht die Marktprämie aus. Die tatsächliche Menge des direkt vermarkteten Stroms wird über Zählerstände festgestellt. Bei Zahlung der Marktprämie sowie der Managementprämie nach §§ 33 g und 33 i des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber handelt es sich um echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse. |
| • | Dienstleistungen: es betrifft hauptsächlich Dienstleistungen für die technische Wartung bzw. kaufmännische Führung von Solaranlagen für Dritte. Der Verkauf von Dienstleistungen stellt im Regelfall nur eine einzelne Leistungsverpflichtung da. Die Erlöse werden entsprechend der Leistungserbringung Zug um Zug realisiert. |
| • | Verkauf anderer Güter: der Konzern verkauft in Einzelfällen Module bzw. andere Komponenten für Solaranlagen an Dritte. Die Umsatzerlösrealisation erfolgt, sobald der Kunde Kontrolle über die Ware erhalten hat. |
6.5. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
A. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
B. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist nicht zu erwarten, dass Leistungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.
6.6. FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGEN
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
| • | Zinserträge; |
| • | Zinsaufwendungen; |
| • | Dividendenerträge; |
| • | Nettogewinn oder -verlust aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL): |
| • | Fremdwährungsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten; |
| • | Gewinne und Verluste aus der Zeitwertbewertung bedingter Gegenleistungen, die als finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft sind: |
| • | Erfasste Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte, die als Anschaffungskosten geführt werden (AC) (mit der Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen): |
| • | Nettogewinn oder -verlust aus Sicherungsinstrumenten, die infolge ihrer Unwirksamkeit zur Absicherung von Zahlungsströmen in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst werden; |
| • | Umgliederungen von Nettoverlusten, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden |
| • | Erträge und Verluste aus dem Abgang vom Finanzanlagen. |
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht.
6.7. ERTRAGSTEUERN
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder einem im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
A. TATSÄCHLICHE STEUERN
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.
Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen miteinander verrechnet.
B. LATENTE STEUERN
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:
| • | temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst; |
| • | temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden, und |
| • | zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes. |
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag bewertet und nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird;
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag ergeben.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden verrechnet, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
6.8. VORRÄTE
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-In-First-Out-Verfahren.
Etwaige Wertminderungen der Vorräte werden in den sonstigen Betriebsaufwendungen dargestellt.
6.9. SACHANLAGEN
Siehe Anhangangabe 6.15 Leasingverhältnisse bzgl. Nutzungsrechten
A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.
Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt.
Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben.
B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.
C. ABSCHREIBUNG
Durch die Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern verteilt. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt:
| • Solarparks | 20-30 Jahre |
| • Windparks | 20 Jahre |
| • Gebäude | 30-40 Jahre |
| • Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-12 Jahre |
| • Einbauten und Zubehör | 5-10 Jahre |
| Nutzungsrechte | 1-30 Jahre |
Solarparks und Windparks bestehen grundsätzlich aus zwei wesentlichen Bestandteilen, die zu unterschiedlichen Nutzungsdauern linear abgeschrieben werden (Komponentenansatz), nämlich das Recht auf eine gesetzliche Vergütung je erzeugte MWh (Einspeisevergütung bzw. Grünstromzertifikat), was über den Zeitraum der gesetzlichen Vergütungszusage abgeschrieben wird, sowie die technischen Komponenten der Solaranlage bzw. Windanlage, die über ihre (längere) technische Nutzungsdauer abgeschrieben werden, soweit eine Nutzung nach dem Zeitraum der gesetzlichen Vergütungszusage technisch, rechtlich bzw. wirtschaftlich nach Einschätzung des Konzerns möglich bzw. geplant ist.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
6.10. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG
Immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden erfolgswirksam erfasst.
C. ABSCHREIBUNGEN
Immaterielle Vermögenswerte verfügen über eine begrenzte Nutzungsdauer und sie werden (mit Ausnahme von Projektrechten, siehe unten) über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene Wertminderungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Die geschätzten Nutzungsdauern lauten:
| • Software | 5 Jahre |
| • Erworbene Verträge | 15-20 Jahre |
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte, wie unter A. erläutert, werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Projektrechte werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert bis die Sachanlagen (Solaranlagen) mit denen die Projektrechte in Verbindung stehen in Betrieb genommen werden. Die immateriellen Vermögenswerte werden dann in die Sachanlagen umgegliedert und über die Nutzungsdauer der Sachanlagen abgeschrieben. Sie werden während der Umsetzung des Projekts nicht abgeschrieben. Projekte, die aus mehreren Anlagenabschnitten bestehen, werden erst mit der Realisierung des letzten Projektabschnitts und somit mit der Inbetriebnahme der letzten Sachanlage vollständig in die Sachanlagen umgegliedert. Abschreibungen finden bis zur vollständigen Umsetzung aller Projektabschnitten nicht statt.
6.11. FINANZINSTRUMENTE
A. ANSATZ UND ERSTMALIGE BEWERTUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
Alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag bilanziell erfasst, an dem das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
B. KLASSIFIZIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
| • | zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC); |
| • | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI); |
| • | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL). |
IFRS 9 verlangt, dass die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten sowohl auf Grundlage des Geschäftsmodells, das für die betroffenen finanziellen Vermögenswerte verwendet wird, als auch der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften des individuellen finanziellen Vermögenswertes (Solely Payments of Principal and Interest (SPPI) - Kriterium) bestimmt werden.
Für die Einordung des Geschäftsmodells wird unterschieden in Halteabsicht („Hold to Collect“), Halte- und Verkaufsabsicht („Hold to Collect and Sell“) und sonstige („other").
Die Beurteilung des Geschäftsmodells erfordert eine Prüfung auf der Grundlage von Fakten und Umständen zum Zeitpunkt der Beurteilung. Das Grundmodell des Konzerns ist „Halteabsicht". Demnach werden die finanziellen Vermögenswerte mit dem Ziel gehalten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Trotz Zuordnung zu diesem Geschäftsmodell sind ungeplante Verkäufe im normalen Geschäftsverlauf möglich und ändern auch nach IFRS 9 nichts an der Zuordnung. Dies könnte im Konzern beispielweise durch Verkauf einer Solaranlage nebst angelaufenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente gelegentlich vorkommen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
| • | Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und |
| • | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
| • | Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und |
| • | seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Für die vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften des individuellen finanziellen Vermögenswertes kommt es darauf an, ob die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen oder ob darüberhinausgehende Zahlungsströme zu erwarten sind.
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.
Der Konzern hat im Berichtsjahr von seinem Wahlrecht ein Eigenkapitalinvestment als FVOCI zu designieren keinen Gebrauch gemacht.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet.
C. FOLGEBEWERTUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
Finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Für Derivate die als Sicherungsinstrumente designiert worden sind, siehe Anhangangabe 26.B
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Schuldinstrumente zu FVOCI
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Konzern hält gegenwärtig keine Schuldinstrumente zu FVOCI.
Eigenkapitalinvestments zu FVOCI
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Der Konzern hält gegenwärtig keine Eigenkapitalinstrumente zu FVOCI.
D. AUSBUCHUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.
E. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN
Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung von Zinsrisiken.
Grundsätzlich werden Derivate beim erstmaligen Ansatz sowie im Rahmen der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern designiert jedoch bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die mit höchstwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden sind, die aus Änderungen von Zinssätzen resultieren.
Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.
Wenn ein Derivat demzufolge als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Gleichwohl, wendet der Konzern entsprechend der Übergangsregelungen des IFRS 9 die Bilanzierungsregelungen des IAS 39 (siehe unten) bezogen auf das hedge accounting für die im Zeitpunkt der Erstanwendung (01.01.2018) bestehenden Zinsderivate an, sodass lediglich für Zinsderivate mit einer Effektivität zwischen 80 und 120%, die obenstehende Vorgehensweise im Falle von Absicherungen von Zahlungsströme angewendet wird, andere Zinsderivate werden erfolgswirksam zum Zeitwert beigelegt.
In Falle von Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung, eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung werden einheitlich im sonstigen Ergebnis aus Hedging im Eigenkapital zusammengefasst und dargestellt.
Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet.
Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn der Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, in das sonstige Ergebnis aus Hedging eingestellt bzw. eingestellte Kosten der Absicherung unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
6.12. GEZEICHNETES KAPITAL
A. STAMMAKTIEN
Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst
B. RÜCKERWERB UND WIEDERAUSGABE VON EIGENKAPITALANTEILEN (EIGENE ANTEILE)
Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert. Aufgelder werden und in der Kapitalrücklage ausgewiesen Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, führt dies zur Erhöhung des Eigenkapitals. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklage zu berücksichtigen.
6.13. WERTMINDERUNGEN
A. FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE DIE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET WERDEN
Der Konzern bilanziert Wertminderungen für erwartete Kreditverluste (ECL) generell für:
| • | finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden; |
| • | Schuldinstrumente bewertet zu FVOCI und: |
| • | Vertragsvermögenswerte. |
Der Konzern bemisst die Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwarten-den Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtungen, die in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen werden:
| • | Schuldverschreibungen, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und |
| • | andere Schuldverschreibungen und Bankguthaben, bei den sich das Ausfallrisiko (zum Beispiel das Kreditausfallrisiko über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments) seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat. |
Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.
Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 90 Tage überfällig ist.
Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
| • | es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls welche vorhanden sind) zurückgreifen muss oder |
| • | der finanzielle Vermögenswert mehr als 180 Tage überfällig ist. |
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.
12-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind.
Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverluste maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt ist.
Bemessung erwarteter Kreditverluste
Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert der Zahlungsausfälle (das heißt die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt) bemessen.
Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst.
Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.
Bei Schuldverschreibungen, die zu FVOCI bewertet sind, wird die Wertminderung im Gewinn oder Verlust erfasst und in das sonstige Ergebnis eingestellt.
Wertminderung
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird wertgemindert, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.
Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard IFRS 9 den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodels an. Dieser basiert auf den erwarteten künftigen noch nicht eingetretenen Kreditausfällen (Expected Credit Losses oder ECL).
Der Konzern kategorisiert dazu die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf von Strom in weitestgehend homogenen Gruppen, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzten Ausfallrisiken. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Rechte des Konzerns sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, d.h. ob sich der Kunde an eigenen Stromkunden den dem Konzern zu zahlende Forderung weiterberechnen kann (EEG-Umlage) oder ob der Kunde ein staatliches oder semi-öffentliches Unternehmen der Kunde ist, betrifft. Darüber hinaus wird differenziert, ob eine Sicherheit für die Forderungen gestellt wurde und ob diese Sicherheit aus einer Bankbürgschaft oder aus einer Patronatserklärung besteht.
Das Risiko auf Kreditausfall für sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, d.h. die nicht aus dem Verkauf von Strom stammen, wird auf Einzelbasis der Charakteristika der betreffenden Kunden sowie etwaige gestellten Sicherheiten vom Konzern eingeschätzt.
Für sonstige finanzielle Vermögenswerte führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen, um in Einklang mit der Konzernrichtlinie zu handeln.
Aufgrund des Tagesgeschäftes der 7C Solarparken sind die Kunden des Konzerns zum überwiegenden Teil Netzbetreiber und andere Anlagenbetreiber bzgl. der Analyse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf Anhangangabe 26.3. B.
B. NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
Für nicht finanzielle Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt.
Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt.
Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zugeordnet.
Eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwert wird bei eventuellen Wertsteigerungen nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird eine Wertminderung nur insofern aufgeholt, als der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt.
6.14. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden für sämtliche externe Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. „belastende Verträge" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet. Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte der Erwartungswert angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen. Ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands.
Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die Ab- bzw. Aufzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die für den Zeitraum bis zur Erfüllung gelten. Die ergebniswirksame Anpassung wird innerhalb des Finanzierungsaufwands dargestellt.
6.15. LEASINGVERHÄLTNISSE
Siehe auch Anhangangabe 6.9 Sachanlagen und 17.
Der Konzern wendet seit dem 01. Januar 2019 den Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse" nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz an.
Im Einklang mit dem Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse bilanziert der Konzern grundsätzlich die Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen als Leasingnehmer. Dabei handelt es sich im Konzern vor allem um Nutzungsverträge (Miet-, Pacht oder Gestattungsverträge) bezüglich Dach- und Freiflächen, sowie Kabeltrassen, die vom Konzern für den Betrieb von Solar/Windparks langfristig geleast werden.
A. DER KONZERN ALS LEASINGNEHMER
Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob der Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
Am Bereitstellungsdatum, d.h. der Tag, an dem der Vermögenswert zur Nutzung durch den Konzern verfügbar ist, erfasst der Konzern einen Vermögenswert innerhalb der Sachanlagen für das Nutzungsrecht („die Nutzungsrechte“) sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Anschaffungskosten dieses Vermögenswertes beinhalten die vorgenannte Leasingverbindlichkeit zuzüglich alle entstandenen anfänglichen direkten Kosten, sowie alle bereits vor oder am Bereitstellungsdatum geleisteten Leasingzahlungen abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize sowie alle geschätzten Kosten für Rückbau und vergleichbare Verpflichtungen. Der Konzern nimmt die Erleichterungen in Bezug auf den Ansatz von Leasingverhältnissen unterhalb von EUR 5.000,00 nicht in Anspruch.
Der Konzern rechnet dabei aber die Rückbaukosten für Wind- und Solaranlagen diesen Vermögenswerten zu und nicht den Nutzungsrechten, unabhängig davon, ob das Leasingverhältnis eine Rückbauverpflichtung enthält oder nicht. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Rückbauverpflichtung immanent an den Bau und Betrieb dieser Anlagen (Wind- und Solaranlagen) gebunden ist.
Anschließend werden die Nutzungsrechte vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben Die Nutzungsdauer ist der kürzere Zeitraum aus der jeweiligen Nutzungsdauer der mit dem Nutzungsrecht verbundenen Wind- und Solaranlagen und der Laufzeit des Leasingvertrages (ggf. unter Ansetzung von Verlängerungsoptionen). Verfügt der Konzern über eine Kaufoption, was in der Regel nicht der Fall ist, und wir diese als hinreichend sicher einschätzt, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird.
Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen und angepasst um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz, oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende implizite Zinssatz im Regelfall nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, wendet der Konzern in der Regel den Grenzfremdkapitalzinssatz an. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird ermittelt als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Dazu ermittelt der Konzern Zinssätze aus verschiedenen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
| • | Feste Zahlungen, einschließlich de facto fester Zahlungen und Mindestzahlungen von variablen Leasingzahlungen |
| • | Variable Leasingzahlungen, die an einen Index gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-) Satzes. |
| • | Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und |
| • | den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben. Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. |
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, die ausschließlich produktionsabhängige Leasingzahlungen zugrunde liegen.
Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse kürzer als 12 Monate, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Darüber hinaus weist der Konzern keine Nutzungsrechte- und Leasingverbindlichkeiten aus für Leasingverhältnisse, die ausschließlich produktionsabhängige Leasingzahlungen unterliegen. Diese vollkommen variablen Leasingzahlungen werden im Aufwand erfasst.
Weiterhin wird für Leasingverhältnisse, die eine von der Produktion abhängige Leasingzahlung unter Ansetzung einer festen Mindestzahlung unterliegen, der über die Mindestzahlung hinausgehende Betrag im Aufwand erfasst.
B. DER KONZERN ALS LEASINGGEBER
Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf.
Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt.
Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.
Der Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.
Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet der Konzern IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.
Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden vom Konzern regelmäßig überprüft. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den sonstigen Umsatzerlösen erfasst.
7. ERWERB UND VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.2.
In der Regel erfolgt der Erwerb von Solaranlagen durch den Kauf von Unternehmen, welche die Anlagen als Vermögenswerte halten. Da es sich bei den erworbenen Unternehmen dabei i.d.R. nicht um Unternehmenszusammenschlüsse (Siehe Anhangangabe 6.2.C) handel, werden solche Erwerbe als Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden bilanziert. Diese Erwerbe werden in Anhangangabe 7.1 dargestellt.
Gelegentlich kommt es auch zum Erwerb von Tochterunternehmen, der als Unternehmenszusammenschluss einzustufen ist. Solche Erwerbe werden in Anhangangabe 7.2 dargestellt.
Die Veräußerung von Tochterunternehmen im Geschäftsjahr werden in der Anhangangabe 7.3 näher erläutert.
7.1. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Im Geschäftsjahr 2020 fanden mehrere Erwerbe von Tochterunternehmen statt, die als Erwerb von Vermögenswerten und Schulden zu bilanzieren waren.
Die angeschafften Vermögenswerte werden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten angesetzt. In diesem Zusammenhang wird der Kaufpreis entsprechend der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden auf diese aufgeteilt. In der Regel werden folgende Vermögenswerte und Schulden erworben:
| • | Immaterielle Vermögenswerte, z.B. erworbene Verträge oder Projektrechte für Wind/Solaranlagen, die errichtet sind oder deren Errichtung beabsichtigt wird (siehe Anhangangabe 18); |
| • | Wind- und Solaranlagen, sowie Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (siehe Anhangangabe 17); |
| • | Gebäude und Grundstücke: Hauptsächlich diejenigen, auf denen die Wind- und Solaranlagen errichtet wurden oder werden können (siehe Anhangangabe 17); |
| • | Fremdfinanzierung: Hierbei handelt es sich meistens um Projektfinanzierungen mit längeren Laufzeiten sowie Leasingverbindlichkeiten (siehe Anhangangabe 23); |
| • | Verbindlichkeiten gegenüber dem Veräußerer: Im Grundsatz bestehen solche Verbindlichkeiten aus Rechnungen für den Bau oder die Entwicklung der erworbenen Wind- und Solaranlage; |
| • | Rückbauverpflichtungen für die Wind- und Solaranlagen werden gem. den Bewertungsmethoden (siehe Anhangangabe 25) des Konzerns angesetzt. |
| • | Steueransprüche oder Steuerschulden, die gemäß IAS 12 wie Ertragsteuern zu bewerten sind sowie; |
| • | Verbindlichkeiten und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die gem. IAS 19 wie Leistungen an Arbeitnehmer zu erfassen und zu bewerten sind. |
Zum vereinbarten Kaufpreis gehören fest vereinbarte Kaufpreiszahlungen sowie der Barwert solcher Kaufpreisbestandteile (z.B. im Rahmen von Earn-Out Klauseln), bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % damit gerechnet wird, dass sie fällig werden. Die Bestandteile, bei denen die Wahrscheinlichkeit für deren Fälligkeit weniger als 50 % beträgt, werden zunächst nicht als Kaufpreis berücksichtigt. Sollten sich hier im Nachhinein Verpflichtungen ergeben, so werden die dann fälligen Zahlungen mit deren Barwert zum Erwerbszeitpunkt zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Verpflichtung konkretisiert als werterhellende Erkenntnisse den Anschaffungskosten der erworbenen Solar- oder Windanlage zugerechnet. Gleiches gilt für den Fall, dass zunächst berücksichtigte Bestandteile nicht zum Zuge kommen.
In diesem Fall werden die Anschaffungskosten um diesen Betrag gekürzt. Nicht beherrschende Anteile werden mit deren Zeitwert zum Zeitpunkt des Erlangens der Beherrschung berücksichtigt.
Für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte werden dabei folgende Faktoren einbezogen: Die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten, die bei der Bewertung der Solaranlagen angesetzt wurden, liegen im Geschäftsjahr 2020 zwischen 1,6% und 2,6% (i.V.j.: 1,9% bis 3,2%). Die zukünftigen mit diesen Kapitalkosten diskontierten Cashflows wurden durch die Multiplikation der Einspeisevergütung bzw. den geschätzten künftigen Strompreisen sowie der geschätzten Stromproduktion errechnet. Die Stromproduktion wurde geschätzt, indem externe Gutachten und der historische Ertrag von Anlagen in der gleichen Region herangezogen wurden. Dabei wird eine angemessene Degradation der Solaranlage ebenfalls berücksichtigt.
Im Rahmen des erstmaligen Ansatzes werden latente Steuern auf Unterschiede zwischen den Anschaffungskosten nach IFRS und Steuerrecht nicht angesetzt.
A. ERWERB DER SOLARPARK WO GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 19. Februar 2020 hat der Konzern eine Solardachanlage mit einer Gesamtleistung von 0,6 MWp in Noßwitz, Sachsen, erworben Die Anlage ist mit Modulen von Canadian Solar und Huawei Wechselrichtern ausgestattet und erhält eine Vergütung von EUR 86,7/MWh. Die Dachanlage wurde im Jahr 2019 in Betrieb genommen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 682 |
| Nutzungsrechte | 132 |
| Sonstige Vermögenswerte | 11 |
| Flüssige Mittel | 2 |
| Finanzverbindlichkeiten | -513 |
| Langfristige Rückstellungen | -32 |
| Steuerschulden | -10 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -20 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 250 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 250 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -248 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Februar 2020 wurden aus der Anlage Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 52 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 34 sowie ein Ergebnis von TEUR -5 generiert.
In einem vollständigen Geschäftsjahr würde die Gesellschaft bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 54, ein EBITDA von TEUR 45 und ein Jahresergebnis von TEUR 4 erzielen.
B. ERWERB DER SOLARDACH BÜNDEL 1 GMBH & CO. KG
Zum Stichtag 25. Februar 2020 hat die 7C Solarparken in einer Transaktion alle Kommanditanteile der Gesellschaft Solardach Bündel 1 GmbH & Co. KG erworben. Diese Gesellschaft betreibt ein Dachanlagenportfolio mit einer Gesamtkapazität von 1,8 MWp, das in 2019 in Betrieb genommen wurde. Die Dachanlagen befinden sich in verschiedenen Bundesländern in Ostdeutschland und bestehen aus Modulen von Yingli/Trina Solar und Wechselrichtern von Huawei. Die Anlagen erhalten im Durchschnitt eine Einspeisevergütung von EUR 91,8/MWh.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 1.528 |
| Nutzungsrechte | 409 |
| Sonstige Vermögenswerte | 11 |
| Flüssige Mittel | - |
| Leasingverbindlichkeiten | -7 |
| Rückstellungen | -90 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -3 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 1.849 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 1.849 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | - |
Der Kaufpreis i.H.v. EUR 1,8 Mio. wurde durch den Abgang einer bereits im Vorjahr bestehenden Vorauszahlung i.H.v. EUR 1,7 Mio. sowie eine sonstige Forderung i.H.v. EUR 0,2 Mio. des Konzerns gegenüber der Gesellschaft entrichtet. (Siehe Anhangangabe 15).
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden aus dem erworbenen Dachanlagenportfolio Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 130 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 113 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 48 generiert. Die Planung sieht bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen einen jährlichen Umsatz von TEUR 135, ein EBITDA von TEUR 107 und einen Nettogewinn von TEUR 12 vor.
C. ERWERB DER PWA SOLARPARKS GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 13. März 2020 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der PWA Solarparks GmbH & Co. KG mit einer 459 kWp Dachanlage in Pärchen und einer 1.473 kWp Dachanlage in Wieglitz, beide in Sachsen Anhalt, erworben. Es wurden in beiden Solarparks Q-Cells Module und Huawei Wechselrichter verwendet. Die Pärchen Dachanlage ist seit dem Jahr 2017 in Betrieb und erhält einen Einspeisetarif i.H.v. EUR 112,1/MWh. Die Dachanlage in Wieglitz ging im Jahr 2016 in Betrieb und erhält eine Einspeisevergütung in Höhe von EUR 104,3/MWh.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr werden die Anlagen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 166, ein EBITDA von TEUR 141 und ein Jahresergebnis von TEUR 7 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 1.765 |
| Nutzungsrechte | 186 |
| Sonstige Vermögenswerte | 13 |
| Flüssige Mittel | 107 |
| Finanzverbindlichkeiten | -1.362 |
| Rückstellungen | -97 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -12 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 600 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 600 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -493 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 164 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 127 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 34 aus den zwei Anlagen generiert.
D. ERWERB DER REG PVA ZWEI GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 16. März 2020 wurden Dachanlagen mit einer Gesamtkapazität von 4.379 kWp durch den Kauf von 100% der Kommanditanteile an der REG PVA zwei GmbH & Co. KG erworben. Es handelt sich um eine Vielzahl an Solaranlagen, deren Eckdaten in der unterstehenden Tabelle dargestellt werden:
| Projekt | Ort | kWp |
|---|---|---|
| Wittlich | Rheinland Pfalz | 820 |
| Remptendorfl | Thüringen | 660 |
| Remptendorf2 | Bayern | 396 |
| Remptendorf3 | Sachsen | 750 |
| Remptendorf4 | Thüringen | 339 |
| Wittlich2 | Rheinland Pfalz | 459 |
| Remptendorf3B | Sachsen | 264 |
| Dessau2 | Sachsen Anhalt | 691 |
| Projekt | Module | Wechselrichter | FIT | IBN |
|---|---|---|---|---|
| Wittlich | Bisol | SMA | 110 | 2018 |
| Remptendorfl | Bisol | SMA | 108 | 2018 |
| Remptendorf2 | Bisol | SMA | 107 | 2018 |
| Remptendorf3 | Bisol | SMA | 100 | 2018 |
| Remptendorf4 | Bisol | SMA | 107 | 2018 |
| Wittlich2 | Suntech | SMA | 83 | 2019 |
| Remptendorf3B | Bisol | SMA | 100 | 2019 |
| Dessau2 | Suntech | SMA | 83 | 2019 |
| RBG PVA Zwei GmbH & Co. KG | 4.379 |
In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr wird erwartet, dass die erworbenen Anlagen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 342, ein EBITDA von TEUR 285 und ein Jahresergebnis von TEUR -49 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 5.429 |
| Nutzungsrechte | 190 |
| Sonstige Vermögenswerte | 4 |
| Flüssige Mittel | 114 |
| Finanzverbindlichkeiten | -3.865 |
| Rückstellungen | -219 |
| Steuerschulden | -59 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -417 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 1.178 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 1.178 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -1.064 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 334 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 324 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 124 aus den Anlagen generiert.
E. ERWERB DER SOLARPARK OBERWESTERWALDBAHN GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 30. April 2020 wurde ein Freiflächensolarpark mit einer Kapazität von 9.999 kWp in Rheinland-Pfalz erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Suntech und Sungrow Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 61,3/MWh. In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 611, ein EBITDA von TEUR 478 und ein Jahresergebnis von TEUR 95 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 7.673 |
| Nutzungsrechte | 605 |
| Sonstige. Vermögenswerte | 1.453 |
| Flüssige Mittel | 5 |
| Leasingverbindlichkeiten | -636 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -1 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 9.099 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 9.099 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -9.094 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 481 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 448 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 165 aus der erworbenen Anlage generiert.
F. ERWERB DER SOLARPARK FLOATING GMBH & CO. KG
Zum Stichtag 25. Juni 2020 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der Solarpark Floating GmbH & Co. KG mit einer 729 kWp Anlage erworben. Diese Gesellschaft betreibt eine schwimmende Solaranlage, die im Jahr 2020 errichtet wurde. Die Anlage hat eine Einspeisevergütung von EUR 66,8/MWh. Es handelt sich um den ersten Solarpark im Bestandsportfolio des Konzerns, der auf einem Gewässer erbaut wurde.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 42, ein EBITDA von TEUR 30 und ein Jahresergebnis von TEUR 3 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 664 |
| Nutzungsrechte | 42 |
| Sonstige Vermögenswerte | 109 |
| Flüssige Mittel | 22 |
| Finanzverbindlichkeiten | -497 |
| Leasingverbindlichkeiten | -42 |
| Rückstellungen | -36 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -114 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 149 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 149 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -127 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 21 und ein EBITDA in Höhe von TEUR -4 sowie ein Jahresergebnis von TEUR -44 aus der erworbenen Anlage generiert.
G. ERWERB DER PV GUMTOW GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 26. Juni 2020 wurde ein Freiflächensolarpark mit einer Kapazität von 5.994 kWp in Brandenburg erworben. Die Anlage wurde in drei Bauabschnitten errichtet. Der erste Bauabschnitt (750 kWp) wurde bereits im Jahr 2019 in Betrieb genommen. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Astronergy und ABB Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 77,40/MWh. In Ergänzung dazu befanden sich am Erwerbsstichtag auf dem gleichen Gelände zwei weitere Anlagen im Bau, die inzwischen an das Stromnetz angeschlossen werden konnten: erstens wurde eine 4,5 MWp-Anlage, die einen Zuschlag im Freiflächenausschreibungsverfahren über EUR 63,6/MWh erhalten hat, errichtet. Zweitens wurde ein Erweiterungsprojekt von 750 kWp mit Suntech-Modulen und Delta-Wechselrichtern gebaut, das eine EEG Vergütung von EUR 52,10 /MWh erhält.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr werden die Anlagen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 364, ein EBITDA von TEUR 291 und ein Jahresergebnis von TEUR 225 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 4.686 |
| Nutzungsrechte | 870 |
| Sonstige. Vermögenswerte | 864 |
| Flüssige Mittel | 162 |
| Finanzverbindlichkeiten | -3.969 |
| Leasingverbindlichkeiten | -870 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -1.625 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 118 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 118 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | 45 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 121 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 129 sowie ein Jahresergebnis von TEUR -63 aus den erworbenen Anlagen generiert.
H. ERWERB DER HCI ENERGY 1 SOLAR GMBH & CO. KG
Zum 31. Dezember 2019 hielt der Konzern an der Fondsgesellschaft HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG eine Beteiligung von 15,2%, die nach der Equity Methode bilanziert wurde. Im ersten Halbjahr 2020 hat der Konzern , diese Beteiligung auf 24,4% aufgestockt und so am 30. Juni 2020 Beherrschung über die Gesellschaft erlangt, da der Konzern mit den von ihm gehaltenen Anteilen die erwartete Mehrheit der anwesenden Stimmrechte auf den Gesellschafterversammlungen vertritt. Hierzu wurden die Anwesenheitsquoten der Gesellschafterversammlungen der letzten 10 Jahre, d.h. seit Auflegung des geschlossenen Fonds, analysiert. Die HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG hat jeweils eine 100%-ige Beteiligung an der HCI Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co. KG und der HCI Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG.
Diese Gesellschaften betreiben die Freiflächenanlagen Igling-Buchloe (5,7 MWp) in Bayern und Neuhaus-Stetten (3,3 MWp) in Baden-Württemberg. Beide Anlagen sind mit First Solar Modulen und Wechselrichtern von Conergy ausgestattet.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe | |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 13.645 | |
| Nutzungsrechte | 459 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 456 | |
| Flüssige Mittel | 3.015 | |
| Finanzverbindlichkeiten | -7.080 | |
| Leasingverbindlichkeiten | -343 | |
| Langfristige Rückstellungen | -452 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -161 | |
| Anschaffungskosten | ||
| Wert der nach der Equity Methode bilanzierten Anteile | 24,27% | 2.315 |
| Kaufpreis | 0,15% | 14 |
| Nicht beherrschende Anteile | 75,58% | 7.209 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 9.538 | |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | 3.015 |
Am Erwerbsstichtag ergab sich für die Anteile an der HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG ein fortgeführter Buchwert nach der Equity Methode i.H.v. TEUR 2.322 (Siehe Anhangangabe 19), sodass aus dem Abgang der Anteile zu deren Zeitwert zum Erwerbsstichtag ein Finanzaufwand i.H.v. TEUR 7 resultierte (Siehe Anhangangabe 11). Bis zum Erwerbszeitpunkt bilanzierte der Konzern noch immaterielle Vermögenswerte (TEUR 226), welche sich aus einem erworbenen Kundenstamm, der zwischen dem Konzern und der HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG bzw. deren Tochtergesellschaften bestand, ergaben. Da diese erworbenen Verträge ab dem Erwerbszeitpunkt Bestandteil des Konzerns wurden, buchte der Konzern die zugehörigen immateriellen Vermögenswerte in analoger Anwendung von IFRS 3.B52 erfolgswirksam inklusive der zugehörigen latenten Steuern aus. (Siehe Anhangangabe 18)
In einem 12 Monate umfassenden Jahr werden die Anlagen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von EUR 2,9 Mio., ein EBITDA von EUR 2,4 Mio. und ein Jahresergebnis von EUR -0,1 Mio. erzielen.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 980, ein EBITDA in Höhe von TEUR 807 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 10 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
I. ERWERB DER HCI ENERGY 2 SOLAR GMBH & CO. KG
Zum 31. Dezember 2019 hielt der Konzern an der Fondsgesellschaft HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG eine Beteiligung von 25,9%, die nach der Equity Methode bilanziert wurde. Im ersten Halbjahr 2020 hat der Konzern diese Beteiligung auf 34,5% aufgestockt und so am 30. Juni 2020 Beherrschung über die Gesellschaft erlangt, da der Konzern mit den von ihm gehaltenen Anteilen die erwartete Mehrheit der anwesenden Stimmrechte auf den Gesellschafterversammlungen vertritt. Hierzu wurden die Anwesenheitsquoten der Gesellschafterversammlungen der letzten 9 Jahre, d.h. seit Auflegung des geschlossenen Fonds, analysiert. Die HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG hat jeweils eine 100%-ige Beteiligung an der HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG und der HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaften betreiben jeweils eine bayerische Freiflächenanlage. Die Anlage Oberostendorf hat eine Leistung von 2,5 MWp, während die Anlage Dettenhofen eine Kapazität von 3,3 MWp aufweist. In beiden Anlagen wurden First Solar Module verwendet und Wechselrichter von Conergy eingebaut.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe | |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 11.154 | |
| Nutzungsrechte | 398 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 841 | |
| Flüssige Mittel | 1.906 | |
| Finanzverbindlichkeiten | -7.236 | |
| Leasingverbindlichkeiten | -303 | |
| Langfristige Rückstellungen | -286 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -375 | |
| Anschaffungskosten | ||
| Wert der nach der Equity Methode bilanzierten Anteile | 34,51% | 2.105 |
| Kaufpreis | 0,14% | 8 |
| Nicht beherrschende Anteile | 65,35% | 3.987 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 6.100 | |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | 1.906 |
Am Erwerbsstichtag ergab sich für die Anteile an der HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG ein fortgeführter Buchwert nach der Equity Methode i.H.v. TEUR 2.005 (Siehe Anhangangabe 19), sodass aus dem Abgang der Anteile zu deren Zeitwert zum Erwerbsstichtag ein Finanzertrag i.H.v. TEUR 100 (Siehe Anhangangabe 11) resultierte. Bis zum Erwerbszeitpunkt bilanzierte der Konzern noch immaterielle Vermögenswerte (TEUR 107), welche sich aus einem erworbenen Kundenstamm, der zwischen dem Konzern und der HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG bzw. deren Tochtergesellschaften bestand, ergaben. Da diese erworbenen Verträge ab dem Erwerbszeitpunkt Bestandteil des Konzerns wurden, buchte der Konzern die zugehörigen immateriellen Vermögenswerte in analoger Anwendung von IFRS 3.B52 erfolgswirksam inklusive der zugehörigen latenten Steuern aus. (Siehe Anhangangabe 18).
In einem 12 Monate umfassenden Jahr werden die Anlagen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von EUR 1,7 Mio., ein EBITDA von EUR 1,3 Mio. und ein Jahresergebnis von EUR 0,0 Mio. erzielen.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.432, ein EBITDA in Höhe von TEUR 1.222 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 106 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
J. ERWERB DER SOLARPARK RÖTZ GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 30. September 2020 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der Solarpark Rötz GmbH & Co. KG mit einer 2,3 MWp Dachanlage in Bayern erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Hanwha Q-Celles und Delta, Sungrow Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 81,5/MWh. Die Dachanlage wurde im Jahr 2018 in Betrieb genommen.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 204, ein EBITDA von TEUR 168 und ein Jahresergebnis von TEUR 34 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 2.464 |
| Nutzungsrechte | 121 |
| Sonstige Vermögenswerte | 35 |
| Flüssige Mittel | 15 |
| Finanzverbindlichkeiten | -1.364 |
| Leasingverbindlichkeiten | -121 |
| Rückstellungen | -112 |
| Steuerschulden | -39 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -36 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 961 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 961 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -947 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 21, ein EBITDA in Höhe von TEUR 0 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -131 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
K. ERWERB DER MES SOLAR XX GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 13. Oktober 2020 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der MES Solar XX GmbH & Co. KG mit einer 7,6 MWp Freifläche in Mecklenburg Vorpommern erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Recom und Huawei Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 89,1/MWh. Die Freiflächenanlage wurde im Jahr 2016 in Betrieb genommen.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 624, ein EBITDA von TEUR 550 und ein Jahresergebnis von TEUR 153 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 7.433 |
| Sonstige Vermögenswerte | 88 |
| Flüssige Mittel | - |
| Rückstellungen | -379 |
| Steuerschulden | -78 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -26 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 6.883 |
| Bedingter Kaufpreis | 155 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 7.038 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -6.883 |
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 45, ein EBITDA in Höhe von TEUR 12 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 14 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
L. ERWERB DER ERSTE SOLARPARK NOWGOROD GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 5. November 2020 hat der Konzern 80% der Kommanditanteile an der Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG mit einer 0,5 MWp Dachanlage in Bayern erworben. Der Konzern hält seitdem 100% der Kommanditanteile der Gesellschaft. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von REC und Huawei Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 100,5/MWh. Die Dachanlage wurde im Jahr 2019 in Betrieb genommen.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 49, ein EBITDA von TEUR 32 und ein Jahresergebnis von TEUR 0 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 540 |
| Nutzungsrechte | 65 |
| Sonstige Vermögenswerte | 30 |
| Flüssige Mittel | 2 |
| Leasingverbindlichkeiten | -65 |
| Rückstellungen | -27 |
| Steuerschulden | -1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -471 |
| Anschaffungskosten | |
| Wert der nach der Equity Methode bilanzierten Anteile | 14 |
| Kaufpreis | 58 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 72 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -55 |
Am Erwerbsstichtag ergab sich für die Anteile an der ersten Nowgorod GmbH & Co. KG ein fortgeführter Buchwert nach der Equity Methode i.H.v. TEUR 2 (Siehe Anhangangabe 19), sodass aus dem Abgang der Anteile zu deren Zeitwert zum Erwerbsstichtag ein Finanzertrag i.H.v. TEUR 12 resultierte. (Siehe Anhangangabe 11).
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 0, ein EBITDA in Höhe von TEUR -12 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 15 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
M. ERWERB DER JUWI WIND GERMANY 196 GMBH & CO. KG
Mitwirkung zum 7. Dezember 2020 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der Juwi Wind Germany 196 GmbH & Co. KG mit einem 669 kWp Freiflächensolarpark in Rheinland Pfalz erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von First Solar und SMA Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 342/MWh gemäß der EEG-Inbetriebnahme in 2008.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 199, ein EBITDA von TEUR 181 und ein Jahresergebnis von TEUR 81 erzielen.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 0, ein EBITDA in Höhe von TEUR 0 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR -23 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 1.084 |
| Nutzungsrechte | 38 |
| Sonstige Vermögenswerte | 13 |
| Flüssige Mittel | 367 |
| Leasingverbindlichkeiten | -38 |
| Rückstellungen | -33 |
| Steuerschulden | -22 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -17 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 1.112 |
| Bedingter Kaufpreis | 278 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 1.390 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -746 |
N. ERWERB DER SOLARPARK DENNHERITZ GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 21. Dezember 2020 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der Solarpark Dennheritz GmbH & Co. KG mit einem 10.000 kWp Freiflächensolarpark in Sachsen erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Jinko und Sungrow Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 72/MWh gemäß der EEG-Inbetriebnahme in 2020.
In einem 12 Monate umfassenden Jahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 744, ein EBITDA von TEUR 626 und ein Jahresergebnis von TEUR 137 erzielen.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 9.174 |
| Nutzungsrechte | 428 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.468 |
| Flüssige Mittel | 3 |
| Leasingverbindlichkeiten | -418 |
| Steuerschulden | -9 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -281 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 10.366 |
| Gesamtkaufpreis | 10366 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -10.363 |
Im Berichtszeitraum hat dieser Erwerb noch nicht zum Ergebnis beigetragen.
O. ERWERB DER SOLARPARK BURGWINDHEIM GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 22. Dezember 2020 hat der Konzern 100% der Kommanditanteile an der Solarpark Burgwindheim GmbH & Co. KG mit einem 6.000 kWp Freiflächensolarpark in Sachsen erworben. Diese Anlage ist ausgestattet mit Modulen von Ure Solar und Sungrow Wechselrichtern und erhält eine Vergütung von EUR 57/MWh gemäß der EEG-Inbetriebnahme in 2020.
Es wird erwartet, dass die Anlage in einem 12 Monate umfassenden Jahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 360, ein EBITDA von TEUR 279 und ein Jahresergebnis von TEUR 50 erzielen wird.
| in TEUR | Aufteilung der Anschaffungskosten der Gruppe |
|---|---|
| Sachanlagen | 4.911 |
| Nutzungsrechte | 367 |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.484 |
| Flüssige Mittel | 4 |
| Leasingverbindlichkeiten | -385 |
| Rückstellungen | -300 |
| Steuerschulden | -5 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -2.359 |
| Anschaffungskosten | |
| Kaufpreis | 3.716 |
| Gesamtanschaffungskosten der Gruppe | 3.716 |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -3.713 |
Im Berichtszeitraum hat dieser Erwerb noch nicht zum Ergebnis beigetragen.
7.2. UNTERNEHMENSERWERB
In Einzelfällen handelt es sich beim Kauf von erworbenen Tochterunternehmen um Geschäftsbetriebe, sodass diese Erwerbe als Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 bilanziert werden.
Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Bei dieser Kaufpreisallokation werden auch die stillen Reserven und Lasten aufgedeckt.
Die Kaufpreisallokation umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der folgenden Vermögenswerte und Schulden:
| • | Immaterielle Vermögenswerte, z.B. erworbene Verträge oder Projektrechte für Solaranlagen (siehe Anhangangabe 18): |
| • | Wind- und Solaranlagen, sowie Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (siehe Anhangangabe 17); |
| • | Gebäude und Grundstücke: Hauptsächlich diejenigen, auf denen die Solaranlagen errichtet wurden oder werden können (siehe Anhangangabe 17): |
| • | Fremdfinanzierung: Hierbei handelt es sich i.d.R. um Projektfinanzierungen mit längeren Laufzeiten sowie Leasingverbindlichkeiten (siehe Anhangangabe 23); |
| • | Verbindlichkeiten gegenüber dem Veräußerer: Im Grundsatz bestehen solche Verbindlichkeiten aus Rechnungen für den Bau oder die Entwicklung der erworbenen Solaranlage; |
| • | Rückbauverpflichtungen für die Solaranlagen werden gem. den Bewertungsmethoden (siehe Anhangangabe 25) des Konzerns angesetzt. |
In einzelnen Fällen werden auch weitere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten neu bewertet. Folgende identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten werden nicht mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet:
| • | Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden, die gemäß IAS 12 wie Ertragsteuern zu bewerten sind, sowie |
| • | Verbindlichkeiten und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die gem. IAS 19 wie Leistungen an Arbeitnehmer zu erfassen und zu bewerten sind. |
Aus der Differenz zwischen den identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommenen Schulden ergibt sich das gesamte identifizierbare erworbene Nettovermögen.
Ein positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert wie unter Abschnitt 6.2.C Unternehmenszusammenschlüsse dargestellt, während ein negativer Unterschiedsbetrag erfolgswirksam vereinnahmt wird.
Im Folgenden wird ein Erwerb dargestellt, der im Geschäftsjahr als Unternehmenszusammenschluss bilanziert wurde:
A. ERWERB DER ENERVEST BELGIUM BV
Mit Wirkung zum 23. Dezember 2020 hat der Konzern 100% der Anteile an der Enervest Belgium BV (Belgien) erworben. Dieses Unternehmen ist ein Projektentwickler im belgischen PV-Markt. Insgesamt hat die Gesellschaft 11 Mitarbeiter, die gemeinsam die rechtlichen, technischen und kaufmännischen Aspekte für die Entwicklung von belgischen Solarprojekten abdecken. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine kleine kaufmännische Verwaltungsaktivität für Anlagen, die Dritten gehören.
Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 0, ein EBITDA in Höhe von TEUR 0 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 0 aus dem erworbenen Unternehmen generiert.
| in TEUR | Buchwert vor Kaufpreisallokation | Zeitwert gem. Kaufpreisallokation |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 7 | 7 |
| Nutzungsrechte | - | 113 |
| Finanzanlagen | 3 | 3 |
| Sonstige Vermögenswerte | 136 | 136 |
| Flüssige Mittel | 231 | 231 |
| Finanzverbindlichkeiten | -250 | -250 |
| Leasingverbindlichkeiten | - | -113 |
| Rückstellungen | - | -187 |
| Steuerschulden | -13 | -13 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -438 | -438 |
| Gesamtes erworbenes Nettovermögen | -324 | -511 |
| Kaufpreis | ||
| Kaufpreis | 1.741 | |
| Gesamtkaufpreis | 1.741 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | ||
| Kaufpreis | 1.741 | |
| Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen | -511 | |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 2.252 | |
| Netto gezahlte Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | -1.510 |
Obwohl Enervest Belgium über eine umfangreiche Projektpipeline verfügt, erfüllte am Stichtag kein Projekt von denen, die sich in Entwicklung befinden, die Bedingungen um als Projektrechte aktiviert zu werden.
Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt minus TEUR 511, für das ein Gesamtkaufpreis von TEUR 1.741 bezahlt wurde. Der sich als Saldogröße ergebende positive Differenzbetrag i.H.v. TEUR 2.252 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Jahresende vollständig wertgemindert.
7.3. VERÄUSSERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN
A. VERÄUSSERUNG DER SURYA 1 GMBH & CO. KG
Mit Wirkung zum 1. April 2020 wurden 100% der Anteile an der Surya 1 GmbH & Co. KG veräußert und die Gesellschaft infolgedessen entkonsolidiert. Die Gesellschaft Surya 1 GmbH & Co. KG betreibt ein 2,5 MWp Dachportfolio.
| in TEUR | Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 483 |
| Sachanlagen | 1.659 |
| Nutzungsrechte | 184 |
| Sonstige Vermögenswerte | 33 |
| Flüssige Mittel | 220 |
| Leasingverbindlichkeiten | -19 |
| Rückstellungen | -94 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -56 |
| Passive latente Steuer | -16 |
| Gesamtes veräußertes Nettovermögen | 2.393 |
| Verkaufspreis | |
| Verkaufspreis | 2.717 |
| Gesamtverkaufspreis | 2.717 |
| Ertrag aus der Dekonsolidierung | 324 |
| Netto erhalten Flüssige Mittel im Berichtszeitraum (-) | 312 |
Für die Anteile konnte ein Verkaufspreis i.H.v. TEUR 2.717 erzielt werden, der für einen Betrag i.H.v. TEUR 532 zum Stichtag vereinnahmt wurde und für einen Betrag i.H.v. TEUR 2.185 in Form von Darlehen in der veräußerten Gesellschaft verblieb. Bei einem identifizierten veräußerten Nettovermögen von TEUR 2.393 beträgt das Entkonsolidierungsergebnis TEUR 324. Zum Stichtag ist ein Nettobetrag i.H.v. TEUR 312 in Form von flüssigen Mitteln im Konzern zugeflossen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem bereits vereinnahmten Teil des Kaufpreises i.H.v. TEUR 532 abzüglich den vorhandenen flüssigen Mitteln i.H.v. TEUR 220.
8. GESCHÄFTSBEREICHE
Der Konzern ist fokussiert auf den Verkauf von Strom, den dieser mit eigenen Wind- und Solaranlagen produziert, sodass über 96,8% der Umsatzerlöse aus diesem Geschäft erzielt werden (i.VJ: 97,4%). Daneben gibt es einige Aktivitäten von untergeordneter Bedeutung (jeweils ca. 3%iger Anteil im Geschäftsjahr und 3% Anteil im Vorjahr). Diese Nebenaktivitäten beziehen sich auf Verträge für technische und kaufmännische Dienstleistungen bzgl. bestimmter Fondsgesellschaften bzw. Solaranlagen konzernfremder Dritter im In- und Ausland sowie aus Mieteinnahmen von Dritten aus dem PV-Estate. (siehe Anhangangabe 9.1).
Der Konzern verfügt nur über ein Geschäftssegment, welches einheitlich durch den Gesamtvorstand gesteuert wird. Es werden 97% des Umsatzes aus dem Verkauf von Strom erzielt. Insgesamt dienen unmittelbar 92% (i.VJ.: 93%) des langfristigen Vermögens der Erzeugung und dem Verkauf von Strom. Die Organisationsstruktur und das interne Reporting des Konzerns erfolgen entsprechend nicht nach unterschiedlichen Geschäftsbereichen.
Die eigenen Solar- und Windanlagen nebst den Nutzungsrechten, die alle damit in Verbindung stehen, stellen zum Ende des Berichtszeitraums 92% (i.VJ: 93%) des langfristigen Vermögens (ohne latente Steuern) des Konzerns dar.
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Solarparks | 314.550 | 270.331 |
| Windparks | 11.272 | 11.944 |
| Nutzungsrechte | 22.020 | 20.023 |
| Langfristige Vermögenswerte des Stromverkaufbetriebs | 347.842 | 302.298 |
| Sämtliche langfristige Vermögenswerte (exkl. latente Steuern) | 376.477 | 325.598 |
| Anteil des Stromverkaufbetriebs | 92% | 93 % |
Die Fokussierung des Konzerns auf den deutschen Markt spiegelt sich deutlich in den Umsatzanteilen nach geographischen Märkten wider. Im Geschäftsjahr 2020 wurde 96,0% des Umsatzes in Deutschland erzielt (i.VJ.: 96,0%). Die restlichen Umsatzerlöse erwirtschaftete der Konzern mit einem Anteil von 4,0% in Belgien (i.VJ.: 4,0%).
| in TEUR | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | % | Umsatz | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 48.567 | 96,0% | 41.380 | 96,0 % |
| Belgien | 2.023 | 4,0% | 1.736 | 4,0 % |
| Gesamt | 50.591 | 43.115 |
Das langfristige Vermögen (ohne latente Steuern) wird in den untenstehenden Tabellen dargestellt. Vom gesamten langfristigen Vermögen auf Konzernebene waren 97% zum Ende des Berichtszeitraums (im Vorjahr 97%) geographisch Deutschland zuzuordnen. Das langfristige Vermögen in Belgien blieb durch die Fokussierung der Investitionen auf Deutschland bei 3%.
31.12.2020
| in TEUR | Deutschland | Belgien | Italien | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.303 | - | - | 1.303 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.862 | - | - | 1.862 |
| Grundstücke und Gebäude | 11.890 | - | - | 11.890 |
| Solarparks | 306.524 | 8.025 | - | 314.550 |
| Windparks | 11.272 | - | - | 11.272 |
| Solarparks im Bau | 10.004 | 1.512 | - | 11.517 |
| Nutzungsrechte | 20.681 | 1.340 | - | 22.020 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 305 | 9 | - | 314 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 1.687 | 62 | 1 | 1.750 |
| Gesamt | 365.529 | 10.948 | 1 | 376.477 |
| 97% | 3% | 0% | 100% |
31.12.2019
| in TEUR | Deutschland | Belgien | Italien | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Geschäfts- oder Firmenwert | 1.303 | - | - | 1.303 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.246 | - | - | 4.246 |
| Grundstücke und Gebäude | 10.389 | - | - | 10.389 |
| Solarparks | 262.681 | 7.651 | - | 270.331 |
| Windparks | 11.944 | - | - | 11.944 |
| Solarparks im Bau | 3.507 | - | - | 3.507 |
| Nutzungsrechte | 17.500 | 2.523 | - | 20.023 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 325 | 3 | - | 327 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 3.459 | 67 | 1 | 3.527 |
| Gesamt | 315.354 | 10.243 | 1 | 325.598 |
| 97% | 3% | 0% | 100% |
9. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.4.
9.1. UMSATZERLÖSE
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Verkaufter Strom | 48.954 | 41.984 |
| Erlöse aus Dienstleistungen | 1.462 | 994 |
| Sonstige | 174 | 137 |
| Gesamt | 50.591 | 43.115 |
Die Hauptaktivität des Konzerns besteht in der Produktion und dem Verkauf von Strom aus Solar- und Windanlagen. Darüber hinaus erbringt der Konzern Dienstleistungen technischer und kaufmännischer Art, die vor allem Fernüberwachung, Reparatur und Wartung von Solaranlagen sowie deren Betriebsführung betreffen. Die sonstigen Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Mieteinnahmen aus dem sog. PV Estate Portfolio.
Die Zunahme der Umsatzerlöse (+17%) ist auf die Zunahme des verkauften Stroms (+16%) vor allem infolge der Erweiterung des Portfolios bzw. des volljährlichen Einbezugs von Solaranlagen aus dem Vorjahr zurückzuführen (+EUR 6,4 Mio.).
Die Zunahme der Erlöse aus Dienstleistungen von EUR 0,5 Mio. im Berichtszeitraum stammt im Wesentlichen aus dem Verkauf von Dienstleistungen i.V.m. einem vom Konzern im Berichtszeitraum ausgeführten Modultausch für eine Fondsgesellschaft (EUR 0,7 Mio.).
Die Witterungsverhältnisse sind im Vergleich zum Vorjahr gleich ausgefallen, sodass dies keinen wesentlichen Einfluss auf die Umsatzerlöse hatte. Das im Vorjahr erworbene kaufmännische Betriebsführungsgeschäft der Ernst Russ hat nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Erlöse aus Dienstleistungen geführt, weil zwei Fondsgesellschaften aus diesem Geschäftszweig ab dem 30. Juni 2020 vollkonsolidiert wurden.
Der Konzern erwirtschaftete Umsatzerlöse i.H.v. rund EUR 19,0 Mio. mit drei Kunden, die jeweils mehr als 10% zum Umsatz beitragen.
Es wurden keine Umsatzerträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten erwirtschaftet.
9.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken i.H.v. EUR 1,9 Mio. (i. VJ. EUR 2,9 Mio.).
In der Vorjahresperiode wurden EUR 1,1 Mio. negative Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben („Badwill“) erfolgswirksam vereinnahmt. Infolge der Definitionsänderung eines Geschäftsbetriebs im revidierten Standard IFRS 3 „Unternehmenserwerbe“ ab dem 1. Januar 2020 ist ein Erwerb einer Solar- oder Windanlage in der Regel jedoch nicht länger als ein Unternehmenserwerb einzustufen. Demzufolge können seitdem keine negativen Unterschiedsbeträge mehr anfallen (vgl. Anhangangabe 6.1).
Es wurden Erträge aus Schadenersatz in Höhe von EUR 0,8 Mio. (i. VJ. EUR 1,0 Mio.), vereinnahmt. Besonders hervorzuheben sind die Vergleiche mit einem Modulhersteller, die im Berichtszeitraum mit EUR 0,5 Mio., im Vorjahr noch EUR 0,6 Mio., beigetragen haben. Ebenfalls die Versicherungsentschädigungen aus Sachschaden und Ertragsausfällen werden unter diesem Posten vereinnahmt.
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Negativer Unterschiedsbetrag aus Unternehmenserwerben | - | 1.125 |
| Schadensersatz | 808 | 1.030 |
| Entkonsolidierungsgewinn | 324 | - |
| Periodenfremde Erträge | 81 | 42 |
| Verkauf von Anlagevermögen | 130 | 23 |
| Auflösung von Rückstellungen | 257 | 229 |
| Sonstige Erträge | 252 | 455 |
| Gesamt | 1.852 | 2.904 |
Es konnten im Geschäftsjahr Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen i.H.v. TEUR 130 (i. VJ. TEUR 23) verzeichnet werden. Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum die Konzerngesellschaft Surya 1 GmbH & Co. KG (vgl. Anhangangabe 7.2) veräußert. Daraus konnte ein Ertrag i.H.v. EUR 0,3 Mio. vereinnahmt werden.
10. BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
10.1. PERSONALAUFWAND
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 956 | 921 |
| Vorstandsvergütung | 472 | 449 |
| Soziale Abgaben | 148 | 153 |
| Sonstiger Personalaufwand | 94 | 77 |
| Gesamt | 1.670 | 1.600 |
Die Personalkosten erhöhten sich von TEUR 1.600 im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 1.670 in 2020. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (21) ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr mit 3 angestiegen. Am Ende des Berichtszeitraums wurden im Konzern neben den beiden Vorständen 32 Mitarbeiter (i.VJ. 19 Mitarbeiter) beschäftigt. Diese Zunahme ist fast ausschließlich auf den Unternehmenserwerb einer belgischen Projektentwicklungsgesellschaft (+11 Mitarbeiter) zurückzuführen.
Der sonstige Personalaufwand erfasst hauptsächlich variable Vergütungen für Mitarbeiter sowie Aufwendungen für die Altersversorgung.
10.2. SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Verwaltungskosten | 1.193 | 1.035 |
| Kosten Solarparks | 3.278 | 2.510 |
| Materialaufwand | 720 | - |
| Rechts- Beratungs- und Prüfungskosten | 1.293 | 1.167 |
| KfZ- und Reisekosten | 181 | 300 |
| Versicherungen | 366 | 365 |
| Forderungsverluste und Wertminderungen auf Vorräte | 374 | 475 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 162 | 124 |
| Raumkosten | 2 | 1 |
| Sonstige | 275 | 322 |
| Gesamt | 7.844 | 6.301 |
Im sonstigen Betriebsaufwand sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks i.H.v. EUR 3,3 Mio. (i. VJ: EUR 2,5 Mio.) enthalten. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie variable Nutzungsentgelte und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen.
Die Kosten für den Betrieb der Solarparks sind um EUR 0,7 Mio. gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen: erstens hat dieser Aufwand durch das Portfoliowachstum um EUR 0,2 Mio. zugenommen, zweitens hat der Konzern einen neuen Wartungsvertrag mit einem externen Dienstleister abgeschlossen. Dies hat zu einer Erhöhung um EUR 0,3 Mio. von den Kosten für Solar/Windparks geführt.
Die Verwaltungskosten sowie die Rechts- Beratungs- und Prüfungskosten sind um je EUR 0,2 Mio. angestiegen. Dies steht hauptsächlich mit den im Geschäftsjahr getätigten Investitionen zusammen, die nicht nur in Anzahl, sondern vor allem in der Komplexität zugenommen haben.
Forderungsverluste und Wertminderungen fielen im gleichen Umfang wie im Vorjahr an. Die Kfz und Reisekosten haben aufgrund der Covid-19 Krise im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,1 Mio. abgenommen.
Aufwendungen im Zusammenhang mit variablen Leasingraten, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten enthalten sind, betrugen TEUR 95. Diese variablen Leasingraten sind im Regelfall abhängig von der Produktion des jeweils auf dem Leasinggegenstand errichteten Solar- oder Windpark. Aufwendungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverträgen sind i.H.v. TEUR 10 entstanden.
10.3. ANDERE LEISTUNGEN AN DIE BESCHÄFTIGTEN
Der Konzern verfügt über keine leistungsorientierten Versorgungspläne im Berichtszeitraum. Ebenfalls bestehen keine beitragsorientierten Versorgungspläne, die über die Zahlungen in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen. Vorgenannte Beiträge sind in Anhangangabe 10.1 vollumfänglich in den Sozialen Abgaben dargestellt.
11. BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.6.
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus: | ||
| - Zahlungsmitteln & Zahlungsmitteläquivalente | 15 | 1 |
| - Sonstigen finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 458 | 18 |
| Gesamtzinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | 473 | 19 |
| Ergebnis aus dem Abgang von nach der Equity Methode bilanzierten Finanzanlagen zu deren Zeitwert | 113 | - |
| Ergebnis aus der Equity-Methode | 237 | |
| Marktwertänderungen des ineffektiven Teils der Zinsswaps | 34 | 17 |
| Auflösung von Zinsswaps | - | 7 |
| Dividenden | 25 | - |
| Sonstige Finanzerträge | 222 | 8 |
| Ertrag nachträglicher Zinsanpassungen von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 3 | 380 |
| Ertrag aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden | 76 | 298 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 5 | - |
| Sonstige Finanzerträge | 716 | 709 |
| Finanzerträge | 1.188 | 728 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten: | ||
| Zinsaufwendungen | -5.813 | -5.640 |
| Aufzinsung der Rückstellungen | -507 | -377 |
| Ergebnis aus dem Abgang von nach der Equity Methode bilanzierten Finanzanlagen zu deren Zeitwert | -7 | - |
| Bankkosten, Courtagen und sonstige Finanzaufwendungen | -369 | -241 |
| Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten | -301 | -272 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -17 | -1 |
| Aufwand aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden | -19 | -12 |
| Finanzaufwendungen | -7.034 | -6.543 |
| Beteiligungs- und Finanzergebnis | -5.844 | -5.815 |
Die Zinserträge stammen aus flüssigen Mitteln sowie aus Darlehen, die das Unternehmen an dritte Parteien gegeben hat und zu fortgeführten Anschaffungskosten geführt werden. Im Berichtszeitraum besonders hervorzuheben ist jedoch ein Zinsertrag i.H.v. TEUR 389, der mit Steuererstattungen aus der Periode 2010-2014 in Verbindung steht und infolge der Beendigung der steuerlichen Außenprüfung erwirtschatfet wurde.
Die sonstigen Finanzerträge entstanden im Berichtszeitraum im Wesentlichen aus Erträgen aus der Vereinbarung von neuen Zinskonditionen auf Finanzverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 167, die in Vorjahren und im Geschäftsjahr im Rahmen von Unternehmenserwerben erstmalig bilanziert wurden (i. VJ. TEUR 380). Darüber hinaus wurde ein Ertrag i.H.v. TEUR 76 (i.VJ. TEUR 298) aus dem erfolgswirksamen Abgang bzw. aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag erwirtschaftet. Schließlich wurde ein Ertrag aus dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zinsswap der 7C Solarparken NV i.H.v. TEUR 34 (i VJ: TEUR 17) realisiert.
Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5.813 (i.VJ: TEUR 5.640) betreffen fast hauptsächlich Projektfinanzierungen von Solar-, Windanlagen und PV-Estate i.H.v. TEUR 4.959 (i.VJ: TEUR 4.879), zuzüglich die Zinsen auf emittierten Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 848 (i.VJ.: TEUR 690) und Zinsaufwendungen von einer Leasingverbindlichkeit i.V.m. einer Solaranlage i.H.v. TEUR 6 (i.VJ: TEUR 69). Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum eine Leasingverbindlichkeit i.V.m. einer Solaranlage gekündigt, was zu einer Vorfäligkeitsentschädigung i.H.v. TEUR 349 geführt hat.
Im Berichtszeitraum wurden Beteiligungen, die nach der Equity Methode bilanziert werden, durch einen sukzessiven Anteilserwerb erstmalig vollkonsolidiert. Im Rahmen der Erstkonsolidierung wird die Beteiligung zum Zeitwert herbeigeführt (Siehe Anhangangabe 7.1.H, I, L). Dies hat einerseits zu einem Finanzertrag i.H.v. TEUR 113 und andererseits zu einem Finanzaufwand i.H.v. TEUR 7 geführt. (Siehe Anhangangabe 19)
Schließlich ist ein Verlust i.H.v. TEUR 19 (i. VJ. TEUR 12) aus der Herbeiführung zum Zeitwert von Aktien, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden, eingetreten
12. ERGEBNIS JE AKTIE
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.12.
12.1. UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE
Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie und des unverwässerten Ergebnis je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt.
A. ZURECHNUNG DES GEWINNS AUF STAMMAKTIONÄRE (UNVERWÄSSERT)
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Gewinn, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar | 5.248 | 7.883 |
| Gewinn, den Inhabern der Stammaktien zurechenbar | 5.248 | 7.883 |
B. GEWICHTETER DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN (UNVERWÄSSERT)
| in Tausend Aktien | 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Ausgegebene Stammaktien zum 1. Januar | 61.356 | 100 % | 53.394 | 100% |
| Auswirkung der ausgeübten Aktienoptionen | - | 0% | - | 0% |
| Auswirkung aus dem Wandel von Anleihen | - | 0% | - | 0% |
| Auswirkungen von Privatplatzierungen | 6.136 | 16 % | 7.962 | 38 % |
| Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien zum Ende der Berichtsperiode | 62.342 | 56.458 | ||
| in EUR | 2020 | 2019 | ||
| Ergebnis je Aktie | ||||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (gerundet) | 0,08 | 0,14 |
Zu stattgefunden Kapitalmaßnahmen mit Stammaktien die nach dem Ende der Berichtsperiode zustande kamen, wird auf die Anhangangabe 21.A verwiesen.
12.2. VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE
Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie und des verwässerten Gesamtergebnisses je Aktie verweisen wir auf die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses sowie des unverwässerten Gesamtergebnisses, da keine Verwässerungseffekte potenzieller jungen Stammaktien bestehen.
12.3. OPTIONEN UND BEDINGTES KAPITAL
A. BEDINGTES KAPITAL 2016
Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben wurden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums am 31.12.017 wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital 2016 beläuft sich damit zum Jahresende auf EUR 19.976.479,00.
13. ERTRAGSTEUERN
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.7.
13.1. IM GEWINN UND VERLUST ERFASSTE STEUERN
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufendes Jahr | 1.441 | 1.005 |
| Ertragsteuern Vorjahr | 72 | -1.031 |
| Latenter Steueraufwand | ||
| davon aus Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen | 1.108 | 3.238 |
| davon aus Verlustvorträgen | -824 | -2553 |
| Steueraufwand | 1.797 | 659 |
Der latente Steueraufwand betrifft im Wesentlichen temporäre Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Aktiva und Passiva nach den IFRS sowie aus erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen und Änderungen im Bestand der Verlustvorträge, die sich nicht durch Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben.
Sie werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.
Der tatsächliche Steueraufwand bestand aus dem Steueraufwand des laufenden Jahres i.H.v. TEUR 1.441 (i.VJ TEUR 1.005) sowie aus Anpassungen des Vorjahres i.H.v. TEUR 72 (i.VJ: minus TEUR 1.031). Tatsächlich wurden im Berichtszeitraum TEUR 1.188 an Ertragsteuern gezahlt (i.VJ: TEUR 678).
13.2. IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUER
Die im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2020 | ||
|---|---|---|---|
| Vor Steuern | Steuerertrag/ -aufwand | Nach Steuern | |
| --- | --- | --- | --- |
| Absicherung von Zahlungsströmen | -21 | 6 | -15 |
| Ausländische Geschäftsbetriebe - Währungsumrechnungsdifferenzen | 17 | - | 17 |
| in TEUR | 2019 | ||
|---|---|---|---|
| Vor Steuern | Steuerertrag/ -aufwand | Nach Steuern | |
| --- | --- | --- | --- |
| Absicherung von Zahlungsströmen | 68 | -19 | 49 |
| Ausländische Geschäftsbetriebe - Währungsumrechnungsdifferenzen | -1 | - | -1 |
13.3. ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZES
Der Konzernsteuersatz ist der in Bayreuth anwendbare deutsche Steuersatz und beträgt für das Geschäftsjahr 28,78 % (im Vorjahr: 28,78%).
Die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerergebnis ist nachfolgend dargestellt:
| in TEUR | % | 2020 | % | 2019 |
|---|---|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 28,78% | 7.403 | 28,78 % | 8.640 |
| Steuern auf der Grundlage des inländischen Steuersatzes | 2.130 | 2.486 | ||
| Steuersatzeffekte ausländischer Steuerrechtskreise | -0,09% | -6 | -0,04 % | -3 |
| Steuersatzsenkung | -0,45% | -34 | -2,16 % | -186 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen / nicht steuerbare Erträge | 8,62% | 638 | -1,98 % | -171 |
| Steuervergünstigungen | -1,00% | -74 | -0,49 % | -42 |
| Ertragsteuern Vorjahr | 0,98% | 72 | -11,93 % | -1.031 |
| Minderung auf Grund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste sowie bisher nicht berücksichtigter temporärer Unterschiede einer früheren Periode | -11,16% | -826 | -4,10 % | -354 |
| Sonstige Steuereffekte | -1,40% | -103 | -0,46 % | -40 |
| Effektiver Steuersatz | 24,28% | 1.797 | 7,63 % | 659 |
Die Zunahme des effektiven Steuersatzes im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen zurückzuführen auf (i) den Wegfall der wesentlichen Anpassung der Ertragssteuern im Vorjahr i.H.v. EUR 1,0 Mio. infolge der Beendung einer Betriebsprüfung (vgl. Anhangangabe 13.1) (ii) die Nutzung von steuerlichen Verlusten, die nicht erfasst wurden i.H.v. EUR 0,8 Mio. (vgl. Anhangangabe 13.4) sowie (iii) Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der Enervest Belgium BV (vgl. Anhangangabe 18), die eine nicht abziehbare Aufwendung darstellt. (TEUR 654).
Im Gegensatz zum Vorjahr wurde der Steuersatz des Konzerns in Deutschland nicht verringert, sodass der positive Effekt der Steuersatzsenkung (TEUR 34) im Berichtszeitraum mit der Senkung des belgischen Steuerhebesatzes im Berichtszeitraum in Verbindung steht.
13.4. NICHT ERFASSTE LATENTE STEUERANSPRÜCHE
Für Verlustvorträge des Mutterunternehmens 7C Solarparken AG in Höhe von EUR 1,9 Mio. (i.VJ: EUR 2,5 Mio.) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (vgl. Anhangangabe 13.5), davon entfällt ein Betrag i.H.v. EUR 1,1 Mio. (i. VJ: EUR 1,5 Mio.) auf körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge ein Betrag i.H.v. EUR 0,8 Mio. (i. VJ: EUR 1,1 Mio.), da ihre Nutzbarkeit nach derzeitiger Einschätzung nicht wahrscheinlich ist.
Die Änderung der nicht erfassten latenten Steuern ist im Wesentlichen auf die erstmalige Erfassung von körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen i.H.v. EUR 0,8 Mio. zurückzuführen.
Für weitere Konzerngesellschaften wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträgen i.H.v. EUR 0,4 Mio. nicht angesetzt, da ihre Nutzbarkeit nach derzeitiger Einschätzung nicht wahrscheinlich ist.
Auf temporäre Unterschiede in Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von TEUR 96 (i. VJ: TEUR 68) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.
13.5. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN IN DER BILANZ
Die aktiven und passiven latenten Steuern zeigen die folgende Entwicklung:
| Aktive latente Steuern | 2020 | 2019 | Änderung |
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 483 | 498 | -3 % |
| Sachanlagen | 251 | 157 | 60 % |
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten | 5.791 | 4.863 | 19% |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 3.458 | 2.769 | 25% |
| Steuerliche Verlustvorträge | 15.537 | 15.067 | 3% |
| Andere Posten | 499 | - | k.A. |
| Gesamt | 26.019 | 23.354 | 11 % |
| Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern | -19.932 | -17.618 | 13% |
| Aktive latente Steuern nach Saldierung | 6.087 | 5.735 | 6% |
| Passive latente Steuern | 2020 | 2019 | Änderung |
|---|---|---|---|
| (in TEUR) | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | -885 | -1.293 | -32 % |
| Sachanlagen (inkl. Nutzungsrechte) | -35.345 | -31.713 | 11 % |
| Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten | -347 | -387 | -11 % |
| Andere Posten | - | -254 | -100% |
| Gesamt | -36.577 | -33.647 | 9% |
| Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern | 19.932 | 17.618 | 13% |
| Passive latente Steuern nach Saldierung | -16.645 | -16.029 | 4% |
Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass zukünftige Erträge erwirtschaftet werden und mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können.
Der Konzern hat in mehreren Unternehmen in der laufenden Periode oder der Vorperiode Verluste erlitten. Bei diesen Unternehmen werden, nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern, latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 2.081 angesetzt. Der Konzern geht davon aus, dass die zukünftigen zu versteuernden Ergebnisse wahrscheinlich ausreichen, um diese latenten Steueransprüche realisieren zu können.
Am Ende des Berichtszeitraums ergab sich somit ein Nettobetrag der passiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 10.558 (i.VJ: TEUR 10.293). Die Veränderung des Nettobetrags der passiven latenten Steuern wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Nettobetrag der passiven (+) bzw. aktiven (-) latenten Steuern zum 1. Januar | 10.293 | 8.723 |
| Latenter Steueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung | 285 | 685 |
| im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern | -6 | 19 |
| Nettozugang passiver latenter Steuern aus Unternehmenserwerben | - | 865 |
| Nettozugang aktiver latenten Steuern aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 | -16 | - |
| Nettoabgang passiver latenten Steuern durch sonstige Bewegungen im Eigenkapital | - | - |
| Sonstige Veränderung | 3 | 1 |
| Nettobetrag der passiven (aktiven) latenten Steuern (+/(-)) zum 31. Dezember | 10.558 | 10.293 |
14. VORRÄTE
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.8
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Rohstoffe und Verbrauchsgüter | 52 | 385 |
| Module | 2.623 | 2.833 |
| Gesamt | 2.676 | 3.218 |
Der Konzern bevorratet grundsätzlich Module für die Errichtung von Solaranlagen für den Eigenbestand sowie Ersatzteile für (Not-)Reparaturen an PV-Anlagen, z.B. Wechselrichter, Module und Verschleißteile.
Der Modulvorrat ist im Vergleich zum Vorjahr mit EUR 0,2 Mio. leicht zurückgegangen. Der Modulbestand wird für den Bau von neuen Solaranlagen gehalten.
Zum Jahresende wurden die Module zum Nettoveräußerungserlös bewertet, der unter den Anschaffungskosten lag. Die erforderliche Wertminderung i.H.v. TEUR 45 (i. VJ: TEUR 428) wurde im sonstigen Betriebsaufwand erfasst.
15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1, 6.11. Siehe auch Anhangangabe 26
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Geleistete Anzahlungen | 1.962 | 1.753 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.714 | 2.353 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 175 | 443 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 7.237 | 2.761 |
| Gesamt | 11.088 | 7.310 |
| Davon Langfristige Vermögenswerte | 175 | 443 |
| Davon Kurzfristige Vermögenswerte | 10.913 | 6.867 |
| Gesamt | 11.088 | 7.310 |
Die geleisteten Anzahlungen zum Ende des Geschäftsjahres sind nahezu vollumfänglich auf eine Vorauszahlung des Erwerbs der Zweckgesellschaft des Projekts „Höttingen“ i.H.v. EUR 1,8 Mio. zurückzuführen. Im Vorjahr war die Vorauszahlung auf dem Erwerb vom Projekt „Bündel 1" i.H.v. EUR 1,7 Mio. noch in den geleisteten Anzahlungen enthalten.
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als eindringlich betrachtet werden.
Die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr (-EUR 0,6 Mio.) ist vor allem auf die Zahlung von Forderungen i.V.m. vom Konzern ausgeführten Dienstleistungen zurückzuführen.
Die langfristigen Vermögenswerte stellen sich aus dem langfristigen Teil von gewährten Darlehen i.H.v. TEUR 135 (i. VJ: TEUR 403) sowie TEUR 40 (i. VJ: TEUR 40) Sicherheitsleistungen (Kautionen) zusammen.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus einer Forderung i.V.m. dem Verkauf der Projektgesellschaft Surya 1 GmbH & Co. KG im Geschäftsjahr (TEUR 1.844) sowie Forderungen aus Umsatzsteuervorauszahlungen i.H.v. TEUR 3.769 (i.VJ: TEUR 788) sowie Rechnungsabgrenzungen i.H.v. TEUR 603 (i.VJ: TEUR 365) und sonstige kurzfristige Forderungen i.H.v. TEUR 994 (i.VJ: TEUR 721). Der Vermögenswert i.V.m. einer Finanzierung bezüglich einer konzernfremden Solaranlage, die im Vorjahr ausgewiesen wurde (TEUR 887), wurde gezahlt.
Die Kredit- und Marktrisiken des Konzerns, die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden in Anhangangabe 26 erläutert.
16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11.
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung | 17.882 | 15.349 |
| Sofort abrufbare Sichteinlagen | 44.312 | 43.679 |
| In der Kapitalflussrechnung dargestellte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 62.193 | 59.028 |
Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung handelt es sich um Projektreservekonten i.H.v. TEUR 16.980 (i. VJ: TEUR 14.120), Bausparkonten i.H.v. TEUR 57 (i.VJ: TEUR 503) sowie sonstige Konten i.H.v. TEUR 845 (i. VJ: TEUR 726). Diese Konten sind für die jeweilige zugehörige Finanzierung einer Solaranlage an die Bank oder Leasinggesellschaft als Sicherheit hinterlegt, damit die vereinbarten regelmäßigen Kapitaldienstzahlungen (insbesondere in den Monaten Dezember bis Februar) geleistet werden können. Diese gewährten Sicherheiten sind geschäftsart immanent und dienen damit der Aufrechterhaltung der Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der alltäglichen Geschäftsabläufe. Aufgrund der sehr guten Liquiditätssituation wurden diese im Berichtsjahr nicht im Rahmen der gewöhnlichen Kapitaldienstzahlungen in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden durch Unternehmenszusammenschlüsse (Siehe Anhangangabe 7) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i.H.v. insgesamt TEUR 5.955 miterworben. Die Käufer der einzigen veräußerten Konzerngesellschaft im Geschäftsjahr haben TEUR 220 mitübertragen bekommen.
Die Zahlungsmittel, die eingeschränkt und uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind, werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt
17. SACHANLAGEN
17.1. SACHANLAGEN
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.9 und 6.13.
2020
| in TEUR | Anhangangabe | Grundstücke und Gebäude | Solarparks | Windparks |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 10.752 | 367.097 | 12.312 | |
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | -1.301 | |||
| Zugänge durch Konsolidierungskreisänderungen | 7 | 813 | 48.719 | |
| Zugänge durch Investitionen | 775 | 1.741 | ||
| Sonstige Zugänge | 25 | 1.018 | ||
| Abgänge aus Verkauf von Anlagevermögen | -414 | |||
| Umgliederung | 17.596 | |||
| Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten | 18 | 856 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 12.339 | 435.312 | 12.312 | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | -362 | -96.766 | -367 | |
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | 13 | |||
| Abschreibungen | -86 | -23.948 | -672 | |
| Wertverminderungen | -72 | |||
| Abgänge | 9 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | -449 | -120.763 | -1.039 | |
| Buchwerte | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 10.389 | 270.331 | 11.944 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 11.890 | 314.550 | 11.272 |
| in TEUR | Nutzungsrechte | BGA* | Solarparks im Bau | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 21.236 | 1.004 | 3.507 | 415.906 |
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | -194 | -371 | -1.866 | |
| Zugänge durch Konsolidierungskreisänderungen | 4.424 | 7 | 23.302 | 77.264 |
| Zugänge durch Investitionen | 371 | 92 | 1.646 | 4.626 |
| Sonstige Zugänge | 1.018 | |||
| Abgänge aus Verkauf von Anlagevermögen | -414 | |||
| Umgliederung | -1.332 | -2 | -16.433 | -170 |
| Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten | -135 | 721 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 24.504 | 1.101 | 11.517 | 497.086 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | -1.212 | -677 | -99.385 | |
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | 10 | 23 | ||
| Abschreibungen | -1.388 | -110 | -26.205 | |
| Wertverminderungen | -72 | |||
| Abgänge | 106 | 115 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | -2.485 | -787 | -125.522 | |
| Buchwerte | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 20.023 | 327 | 3.507 | 316.521 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 22.020 | 314 | 11.517 | 371.563 |
2019
| in TEUR | Anhangangabe | Grundstücke und Gebäude | Solarparks | Windparks |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 9.868 | 342.637 | ||
| Abgang/Zugang durch Erstanwendung IFRS 16 | 17.2 | -91 | -5.415 | |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 9.777 | 337.223 | ||
| Abgänge durch Verkauf | -71 | |||
| Konsolidierungskreisänderungen | 7 | 18.526 | 12.312 | |
| Zugänge durch Investitionen | 1.045 | 7.187 | ||
| Sonstige Zugänge | 25 | 649 | ||
| Abgänge | ||||
| Umgliederung | 3.191 | |||
| Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten | 18 | 322 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 10.752 | 367.097 | 12.312 | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | -279 | -76.403 | ||
| Abgang/Zugang durch Erstanwendung IFRS 16: Umgliederung in die Anschaffungskosten der Nutzungsrechte | 17.2 | 680 | ||
| Stand zum 1. Januar 2019 | -279 | -75.723 | ||
| Abgänge durch Verkauf | ||||
| Abschreibungen | -84 | -21.015 | -367 | |
| Wertverminderungen | -27 | |||
| Abgänge Abschreibungen | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | -362 | -96.766 | -367 | |
| Buchwerte | ||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 9.498 | 261.500 | - | |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 10.389 | 270.331 | 11.944 |
| in TEUR | Nutzungsrechte | BGA* | Solarparks im Bau | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 916 | 3.367 | 356.789 | |
| Abgang/Zugang durch Erstanwendung IFRS 16 | 17.464 | 11.958 | ||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 17.464 | 916 | 3.367 | 368.747 |
| Abgänge durch Verkauf | -71 | |||
| Konsolidierungskreisänderungen | 2.834 | 33.671 | ||
| Zugänge durch Investitionen | 1.136 | 88 | 3.331 | 12.788 |
| Sonstige Zugänge | 649 | |||
| Abgänge | -199 | -199 | ||
| Umgliederung | -3.191 | - | ||
| Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten | 322 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 21.236 | 1.004 | 3.507 | 415.906 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 | -565 | -77.247 | ||
| Abgang/Zugang durch Erstanwendung IFRS 16: Umgliederung in die Anschaffungskosten der Nutzungsrechte | 680 | |||
| Stand zum 1. Januar 2019 | -565 | -76.567 | ||
| Abgänge durch Verkauf | ||||
| Abschreibungen | -1.230 | -112 | -22.808 | |
| Wertverminderungen | -27 | |||
| Abgänge Abschreibungen | 18 | 18 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | -1.212 | -677 | -99.385 | |
| Buchwerte | ||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 17.464 | 351 | 3.367 | 292.180 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 20.023 | 327 | 3.507 | 316.521 |
Die ausgewiesen Solarparks, Gebäude und Grundstücke dienen zur Sicherung der in Anhangangabe 23 erläuterten Finanzverbindlichkeiten.
Am Bilanzstichtag gab es noch finanzielle Verpflichtungen i.V.m. dem Bau von Solaranlagen i.H.v. EUR 2,9 Mio (i.VJ: EUR 1,4 Mio). Diese nicht-bilanzierten Verpflichtungen stehen mit noch nicht-erfüllten Leistungen bzgl. den sich am Jahresende im Bau befindlichen Anlagen in Verbindung.
17.2. DETAILS DER NUTZUNGSVERTRÄGE
2020
ANSCHAFFUNGSWERTE
| Nutzungsverträge i.V.m. | Grundstücke | Solarparks |
|---|---|---|
| in TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 91 | 1.270 |
| Konsolidierungskreisänderung | ||
| Zugänge durch Abschluss neuer Nutzungsverträge | ||
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | ||
| Abgänge durch Auflösung bestehender Nutzungsverträge | -1.270 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 91 | - |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | ||
| Stand zum 1. Januar 2020 | -97 | |
| Zugänge durch Abschreibungen | -8 | |
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | ||
| Abgang | 106 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | - | |
| BUCHWERTE | ||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 91 | 1.173 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 91 | - |
| Nutzungsverträge i.V.m. | Gestattungsverträge Solarparks | Gestattungsverträge Windparks | Sonstigem Anlagevermögen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 18.481 | 1.201 | 193 | 21.236 |
| Konsolidierungskreisänderung | 4.424 | 4.424 | ||
| Zugänge durch Abschluss neuer Nutzungsverträge | 367 | 4 | 371 | |
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | -194 | -194 | ||
| Abgänge durch Auflösung bestehender Nutzungsverträge | -62 | -1.332 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 23.016 | 1.205 | 193 | 24.504 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | -1.067 | -27 | -21 | -1.212 |
| Zugänge durch Abschreibungen | -1.285 | -72 | -21 | -1.388 |
| Abgänge durch Veräußerung Unternehmen | 10 | 10 | ||
| Abgang | 106 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | -2.342 | -99 | -42 | -2.485 |
| BUCHWERTE | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 17.414 | 1.174 | 171 | 20.023 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 20.672 | 1.106 | 151 | 22.020 |
2019
ANSCHAFFUNGSWERTE
| Nutzungsverträge i.V.m. | Grundstücke | Solarparks | Gestattungsverträge Solarparks | Gestattungsverträge Windparks | Sonstigem Anlagevermögen | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 91 | 1.270 | 15.758 | - | 345 | 17.464 |
| Konsolidierungskreisänderung | 1.633 | 1.201 | 2.834 | |||
| Zugänge durch Abschluss neuer Nutzungsverträge | 1.136 | 1.136 | ||||
| Abgänge durch Auflösung bestehender Nutzungsverträge | -47 | -152 | -199 | |||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 91 | 1.270 | 18.481 | 1.201 | 193 | 21.236 |
| KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN | ||||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | - | - | - | - | - | |
| Zugänge durch Abschreibungen | -97 | -1.067 | -27 | -39 | -1.230 | |
| Abgänge durch Auflösung bestehender Nutzungsverträge | 18 | 18 | ||||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | -97 | -1.067 | -27 | -21 | -1.212 | |
| BUCHWERTE | ||||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 91 | 1.270 | 15.758 | - | 345 | 17.464 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 91 | 1.173 | 17.414 | 1.174 | 171 | 20.023 |
Der Konzern least mehrere Vermögenswerte, darunter ein Grundstück, eine Solaranlage sowie Gebäudedächer, Freiflächen, Kabeltrassen für Solar- und Windparks und im geringen Umfang Büroräume. Die durchschnittliche Laufzeit der Nutzungsrechte i.V.m. Gestattungsverträgen von Solar- und Windparks beträgt zum Bilanzstichtag 18,2 Jahre.
Für die Leasingverhältnisse in Verbindung mit Gestattungsverträgen hat der Konzern im Regelfall weder Option noch Verpflichtung, geleaste Vermögenswerte zum Ende des Leasingverhaltnisses zu erwerben. Die Verpflichtungen zur Zahlung des Nutzungsentgeltes des Konzerns bzgl. der Gestattungsverträge sind prinzipiell ungesichert, da der Leasinggeber im Regelfall auf sein Vermieterpfandrecht verzichtet hat. Die Absicherung des Rückbaus von Solar- und Windparks, die auf geleasten Vermögenswerten errichtet wurden, erfolgt häufig in Form von Bürgschaften bzw. Verpfändung von Bankkonten. Der Leasinggeber ist im Regelfall zur Kündigung des Leasingverhältnisses berechtigt, sofern der Konzern seine Verpflichtungen (auch z.B. die Leasingzahlung) versäumt.
Es sind keine Nutzungsverträge im Geschäftsjahr (außer)planmäßig ausgelaufen.
Der Konzern hat eine Kaufoption bezüglich einem Grundstück (TEUR 10).
18. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT SOWIE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.10 und 6.13.B.
18.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES
2020
| in TEUR | Anhangangabe | Geschäfts- oder Firmenwert |
|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 3.376 | |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 7 | 2.252 |
| Abgänge durch Verkauf | ||
| Umgliederungen in die Sachanlagen | 17 | |
| Abgänge aus sonstigen Konsolidierungskreisänderungen | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 5.627 | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||
| Stand zum 1. Januar 2020 | -2.073 | |
| Abschreibungen | ||
| Wertminderung | -2.252 | |
| Abgänge aus sonstigen Konsolidierungskreisänderungen | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | -4.325 | |
| Buchwerte | ||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 1.303 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 1.303 |
| in TEUR | Erworbene Verträge | Projektrechte | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 2.506 | 2.184 | 91 | 8.157 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 2.252 | |||
| Abgänge durch Verkauf | -483 | -483 | ||
| Umgliederungen in die Sachanlagen | -721 | -721 | ||
| Abgänge aus sonstigen Konsolidierungskreisänderungen | -348 | -348 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 2.158 | 980 | 91 | 8.856 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | -216 | -238 | -83 | -2.609 |
| Abschreibungen | -96 | -18 | -7 | -121 |
| Wertminderung | -724 | -2.976 | ||
| Abgänge aus sonstigen Konsolidierungskreisänderungen | 15 | 15 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | -297 | -980 | -91 | -5.692 |
| Buchwerte | ||||
| Stand zum 1. Januar 2020 | 2.291 | 1.947 | 8 | 5.548 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 1.862 | - | - | 3.164 |
2019
| in TEUR | Anhangangabe | Geschäfts- oder Firmenwert |
|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 2.229 | |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 7 | 1.147 |
| Umgliederungen in die Sachanlagen | 17 | |
| Umgliederung | ||
| Zugänge durch Investitionen | ||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 3.376 | |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||
| Stand zum 1. Januar 2019 | -1.574 | |
| Abschreibungen | ||
| Wertminderung | -499 | |
| Umgliederung | ||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | -2.073 | |
| Buchwerte | ||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 655 | |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 1.303 |
| in TEUR | Erworbene Verträge | Projekt rechte | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 740 | 2.430 | 91 | 5.490 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 1.774 | 2.920 | ||
| Umgliederungen in die Sachanlagen | -322 | -322 | ||
| Umgliederung | -7 | 7 | - | |
| Zugänge durch Investitionen | 69 | 69 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 2.506 | 2.184 | 91 | 8.157 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen | ||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | -108 | -25 | -74 | -1.781 |
| Abschreibungen | -91 | -9 | -100 | |
| Wertminderung | -229 | -728 | ||
| Umgliederung | -17 | 17 | - | |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | -216 | -238 | -83 | -2.609 |
| Buchwerte | ||||
| Stand zum 1. Januar 2019 | 632 | 2.405 | 17 | 3.709 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 2.291 | 1.947 | 8 | 5.548 |
Der Konzern bilanziert verschiedene Dienstleistungsverträge die im Rahmen von Unternehmenserwerben in Vorjahren erworben wurden, in den immateriellen Vermögenswerten. Dies betrifft u.A. Verträge für die kaufmännischen Verwaltung von Fondsgesellschaften. Infolge der Erstkonsolidierung der HCI Energy 1 GmbH & Co. KG und der HCI Energy 2 GmbH & Co. KG wurden die mit diesen Gesellschaften bzw. deren Tochtergesellschaften bestehenden, erworbenen Verträge zu deren Buchwert i.H.v. TEUR 333 (siehe Anhangangabe 7.2.H, I), ausgebucht
Im Berichtszeitraum wurde die Solaranlage „Calbe I und II" vollumfänglich realisiert und die Projektrechte (TEUR 218) in die Sachanlagen umgegliedert. Die Projektrechte der Anlagen Falkenau und Himmelfürstwerden vom Konzern als vollständig umgesetzt angesehen, da der dritte Abschnitt sich nicht länger realisieren lässt und demzufolge wurden die Projektrechte während des Berichtszeitraums in die Sachanlagen umgegliedert (TEUR 536).
Die Projektrechte i.H.v. TEUR 483, die mit Solaranlagen im Bau in der Surya 1 GmbH & Co. KG in Verbindung standen, wurden infolge des Verkaufs dieser Konzerngesellschaft entkonsolidiert.
18.2. ABSCHREIBUNGEN
Die erworbenen Verträge werden über die Laufzeit des Vertrages amortisiert.
18.3. WERTMINDERUNGEN
Es wurden im Berichtszeitraum Projektrechte i.H.v. TEUR 724 aus der Entwicklungspipeline wertgemindert, weil sie nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Die letzten Abschnitte der Projekte Himmelfürst und Falkenau ließen sich wider Erwarten im Geschäftsjahr 2020 nicht mehr umsetzen. Mit einem Bau dieser Anlagenteilen wird auch in künftigen Geschäftsjahren nicht mehr geplant. Demzufolge wurde der dritte Abschnitt von jeweils Falkenau (TEUR 179) und Himmelfürst (TEUR 189) wertgemindert. Die Projektrechte von weiteren Solaranlagen, die sich ebenfalls nicht mehr realisieren lassen und wurden vollumfänglich ausgebucht (TEUR 355).
Im Berichtszeitraum resultierte aus dem Unternehmenszusammenschluss Enervest Belgium ein Geschäfts- oder Firmenwert. Der durchgeführte Wertminderungstest führte zu einer vollständigen Wertminderung (TEUR 2.252). Die zugehörige zahlungsmittelgenerierende Einheit wurde dabei auf Ebene der rechtlichen Entität gebildet. Zur Berechnung des Nutzungswertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurden deren zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben zugrunde gelegt. Die Einnahmen betreffen dabei im Wesentlichen Zuflüsse aufgrund erwarteter zukünftiger realisierbarer Projekte, die sich nach derzeitigen Einschätzung aus den vorhandenen Marktkenntnissen und Know How ergeben werden.
Zum Jahresende wies der Konzern Geschäfts- oder Firmenwerte i.H.v. TEUR 1.303 (i.VJ TEUR 1.303) aus, der aus den Unternehmenszusammenschlüssen „Sun-X PV-Portfolio (inkl. Säritz Solar)" (TEUR 551), „Amatec“ (TEUR 104) und „Ernst Russ" (TEUR 648) resultierten.
Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit dieser Geschäfts- und Firmenwerte ergab sich kein Wertminderungsbedarf auf die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte. Dabei hat der Konzern für die Überprüfung zahlungsmittelgenerierende Einheiten auf Ebene des jeweiligen Portfolios „Sun-X PV Portfolio“, „Amatec“ und dem „Betriebsführungsgeschäft“ gebildet. Für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit war deren erzielbarer Betrag größer als deren Buchwert, sodass keine Wertminderung vorgenommen wurde. Der dabei verwendete Nachsteuer-Diskontierungszinssatz lag bei 2,5%. Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1%-Punkt hätte zu keiner Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte geführt.
Die weiteren Annahmen, die der Konzern dabei getroffen hat, sind wie folgt:
A. SUN-X-PV PORTFOLIO
Die Annahmen, die der Konzern bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes des Sun-X-PV-Portofolios (inkl. Säritz Solar) getroffen hat, beziehen sich erstens auf die Ertragskraft der Solaranlagen, insbesondere durch Annahmen bezüglich Einstrahlung, Performance Ratio, Einspeisevergütung sowie geschätzter Strompreise nach dem Einspeisevergütungszeitraum. Daneben wurden Annahmen in Bezug auf die angesetzten Kosten des Sun-X-PV-Portfolios getroffen.
B. AMATEC GESCHÄFTSBETRIEB
Der Konzern hat bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts Annahmen getroffen bezüglich der Realisierbarkeit der Projektpipeline, die sich im Amatec Geschäftsbetrieb befindet und sich voraussichtlich in den nächsten 3 Jahre umsetzen lässt. Dabei wurde bei der Bewertung der Projektpipeline etwaige bereits aktivierte immaterielle Vermögenswerte bezüglich dieser Projektpipeline in Abzug gebracht. Annahmen zur Realisierbarkeit der Projektpipeline beziehen sich im Wesentlichen auf die Ertragskraft der geplanten Solaranlagen, die Flächensicherung, den Erhalt öffentlicher Genehmigungen sowie Systempreise.
C. BETRIEBSFÜHRUNGSGESCHÄFT
Der Konzern hat bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts Annahmen bezüglich zukünftiger Geschäftsbeziehungen getroffen. Wesentliche Annahmen bei der Berechnung der identifizierten Geschäftsmöglichkeiten sind das Ausbleiben von rückwirkenden Änderungen im EEG sowie Annahmen zur Ertragskraft der Solaranlagen, die vom Konzern im Rahmen dieses Geschäfts verwaltet werden, insbesondere durch Annahmen bezüglich Einstrahlung, Performance Ratio und Einspeisevergütung.
19. NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE FINANZANLAGEN
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11, 6.13.
19.1. AUFSTELLUNG DER NACH DER EQUITY METHODE BEWERTETEN FINANZANLAGEN
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG | - | 1.329 |
| HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG | - | 1.415 |
| Infrastrukturgesellschaft Bischheim GmbH & Co. KG | 8 | 8 |
| Solarpark Zerre Infrastruktur GbR | - | - |
| Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG | - | - |
| Zweite Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG | - | - |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 8 | 2.753 |
Bezüglich der Gesellschaften Infrastrukturgesellschaft Bischheim GmbH & Co. KG sowie Solarpark Zerre Infrastruktur GbR werden keine weiteren Angaben gemacht, da sie für den Konzern von untergeordneter Bedeutung sind.
19.2. VOLLKONSOLIDIERUNG VON HCI ENERGY 1 SOLAR GMBH & CO. KG, HCI ENERGY 2 SOLAR GMBH & CO.KG UND ERSTE SOLARPARK NOWGOROD GMBH & CO. KG
Siehe Anhangangabe 7.1.H., 7.1.I. und 7.1.L.
| in TEUR | Stand zum 31.12.2019 | Ergebnis 1.01 - 30.06. 2020 | Zugang | Abgang | Vollkonsolidierungsstichtag |
|---|---|---|---|---|---|
| HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG | 1.329 | 152 | 851 | -10 | 2.322 |
| HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG | 1.415 | 84 | 588 | -83 | 2.005 |
| Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG | - | 2 | - | - | 2 |
| 2.745 | 237 | 1.439 | -93 | 4.329 |
19.2.1. HCI ENERGY 1 SOLAR GMBH & CO. KG
Siehe Anhangangabe 7.1.H.
Zum 31. Dezember 2019 hielt der Konzern an der Fondsgesellschaft HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG eine Beteiligung von 15,2%, die nach der Equity Methode bilanziert wurde. Im ersten Halbjahr 2020 hat der Konzern diese Beteiligung auf 24,4% aufgestockt und so am 30. Juni 2020 Beherrschung über die Gesellschaft erlangt. Infolgedessen wurde die Differenz zwischen dem fortgeführten Buchwert zum Erwerbszeitpunkt (TEUR 2.322) und deren Zeitwert (TEUR 2.315) ergebniswirksam als sonstiger Finanzaufwand i.H.v. TEUR 7 erfasst.
Im Berichtszeitraum konnte der Konzern aus seiner Beteiligung an der HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG ein Ergebnis aus der Equity Methode von TEUR 152 verzeichnen.
Die HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG hat jeweils eine 100%-ige Beteiligung an der HCI Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co. KG und der HCI Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG.
19.2.2. HCI ENERGY 2 SOLAR GMBH & CO. KG
Siehe Anhangangabe 7.1.1.
Zum 31. Dezember 2019 hielt der Konzern an der Fondsgesellschaft HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG eine Beteiligung von 25,9%, die nach der Equity Methode bilanziert wurde. Im ersten Halbjahr 2020 hat der Konzern diese Beteiligung auf 34,5% aufgestockt und so am 30. Juni 2020 Beherrschung über die Gesellschaft erlangt. Infolgedessen wurde die Differenz zwischen dem fortgeführten Buchwert zum Erwerbsstichtag (TEUR 2.005) deren Zeitwert (TEUR 2.105) ergebniswirksam als sonstiger Finanzertrag i.H.v. TEUR 100 erfasst.
Im Berichtszeitraum konnte der Konzern aus seiner Beteiligung an der HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG ein Ergebnis aus der Equity Methode von TEUR 84 verzeichnen.
Die HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG hat jeweils eine 100%-ige Beteiligung an der HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG und der HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG.
19.2.3. ERSTE SOLARPARK NOWGOROD GMBH CO. KG
Siehe Anhangangabe 7.1.L.
Zum 31. Dezember 2019 hielt der Konzern an der Ersten Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG eine Beteiligung von 20%, die nach der Equity Methode bilanziert wurde. Im November 2020 hat der Konzern diese Beteiligung auf 100% aufgestockt und so die Beherrschung über die Gesellschaft erlangt. Infolgedessen wurde die Differenz zwischen dem fortgeführten Buchwert zum Erwerbsstichtag (TEUR 2) und deren Zeitwert (TEUR 14) ergebniswirksam als sonstiger Finanzertrag i.H.v. TEUR 12 erfasst.
Im Berichtszeitraum konnte der Konzern aus seiner Beteiligung an der Ersten Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG ein Ergebnis aus der Equity Methode von TEUR 2 verzeichnen.
20. ANDERE FINANZANLAGEN
Die anderen Finanzanlagen in dieser Angabe stellen finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Zeitwert bewertet werden, dar.
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Genossenschaftsanteile | 57 | 57 |
| Aktienbestand | 1.510 | 275 |
| Andere Finanzanlagen | 1.567 | 332 |
Die anderen Finanzanlagen bestehen einerseits wie im Vorjahr aus Genossenschaftsanteilen an Finanzinstituten, die der Konzern in Rahmen von Geschäftsverbindungen mit den jeweiligen Banken hält. Hauptsächlich bestehen diese Finanzanlagen aber aus börsennotierten Aktien, die der Konzern im Depot hält sowie aus Anteilen an Fondsgesellschaften, die vom Konzern verwaltet werden. Die Anschaffungskosten der am Bilanzstichtag ausgewiesenen anderen Finanzanlagen betrugen TEUR 1.388 (i.VJ. TEUR 224).
21. EIGENKAPITAL
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.12.
Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
21.1. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE
A. AUSGABE VON STAMMAKTIEN
Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen.
Auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand am 01. Oktober 2020 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Akionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2020 in Höhe von EUR 2.900.000,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 3,54 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 07. Oktober 2020 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag i.H.v. EUR 2.900.000,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 7.366.000,00 wurde in die Kapitalrücklage überführt.
Der Vorstand hat am 02. Dezember 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.235.644,00 durch Ausgabe von 3.235.644 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Gründungskapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die Barkapitalerhöhung wurde am 07. Dezember 2020 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 3.254.644,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 9.706.932,00 wurde in die Kapitalrücklage überführt.
Zum Ende der Berichtsperiode hat der Konzern keine eigenen Aktien gehalten.
Am 13. Januar 2021 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.928.345,00 durch Ausgabe von 1.928.345 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Gründungskapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden an einem Preis i.H.v. EUR 4,10 je Aktie emittiert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 05. Februar 2021 in das Handelsregister eingetragen.
Der Emissionserlös wurde erst nach dem Bilanzstichtag in das gezeichnete Kapital bzw. in die Kapitalrücklage geführt. Die neuen Aktien aus dieser Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2021 sind gewinnberechtigt bezüglich dem Berichtszeitraum. Demzufolge wird eine Ausschüttung bzw. Dividende in unterstehendem auf die neuen Aktienzahl nach Durchführung dieser Kapitalerhöhung 2021 dargestellt.
Nach dieser im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung beträgt somit das Genehmigte Kapital 2020 am Tag der Veröffentlichung noch EUR 22.614.231.
B. ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER IM UMLAUF BEFINDLICHEN AKTIEN
| Tsd. Aktien | |
|---|---|
| Im Umlauf befindliche Aktien zum 1. Januar 2019 | 53.394 |
| Ausgabe von Stammaktien im Jahr 2019 | 7.962 |
| Im Umlauf befindliche Aktien zum 1. Januar 2020 | 61.356 |
| Ausgabe von Stammaktien im Jahr 2020 | 6.136 |
| Im Umlauf befindliche Aktien zum 31. Dezember 2020 | 67.492 |
| Davon durch den Konzern gehaltene eigene Aktien | - |
| Ausgabe von Stammaktien im Jahr 2021 | 1.928 |
| Im Umlauf befindliche Aktien zum Tag der Veröffentlichung | 69.420 |
C. BEDINGTES KAPITAL 2016
Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Aus dem bedingten Kapital 2016 wurde die Wandlung von 23.521 Stücke der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 in 23.521 neue auf den Inhaber lautende Aktien im Oktober 2017 bedient. Am 31. Dezember 2019 betrug somit das bedingte Kapital 2016 noch EUR 19.976.479,00.
Während des Berichtzeitraums gab es keine Veränderungen des bedingten Kapitals 2016.
D. GENEHMIGTES KAPITAL 2019
Die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Juni 2019 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen Der Beschluss wurde am 13. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen.
Die 7C Solarparken AG hat am 25. Juni 2019 eine Kapitalerhöhung von EUR 53.394.083 auf bis zu EUR 58.733.491 durch Ausgabe von bis zu 5.339.408 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 2,85 je Aktie platziert. Dieser Beschluss wurde am 27. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen.
Die 7C Solarparken AG hat am 15. November 2019 eine Kapitalerhöhung von EUR 58.733.491 auf bis zu EUR 61.356.441 durch Ausgabe von bis zu 2.622.950 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Gewährung eines Bezugsrechts an die Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden zu einem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 3,05 je Aktie platziert. Die nicht von den bestehenden Aktionären gezeichneten Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung platziert. Der Beschluss wurde am 11. Dezember 2019 in das Handelsregister eingetragen.
Nach den zwei im Rahmen des Genehmigten Kapital 2019 durchgeführten Kapitalerhöhungen beträgt somit das Genehmigte Kapital 2019 am 31. Dezember 2019 noch EUR 18.734.683,00.
Die Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 hat das Genehmigtes Kapital 2019 aufgehoben. Der Beschluss wurde am 29. Juli 2020 in das Handelsregister eingetragen.
E. GENEHMIGTES KAPITAL 2020
Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Juli 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 30.678.220,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Beschluss wurde am 29. Juli 2020 in das Handelsregister eingetragen.
Die 7C Solarparken AG hat am 01. Oktober 2020 eine Kapitalerhöhung von EUR 61.356.441 auf bis zu EUR 64.256.441 durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich beendet Die neuen Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 3,54 je Aktie platziert Dieser Beschluss wurde am 07. Oktober 2020 in das Handelsregister eingetragen.
Die 7C Solarparken AG hat am 02. Dezember 2020 eine Kapitalerhöhung von EUR 64.256.441 auf bis zu EUR 67.492.085 durch Ausgabe von bis zu 3.235.644 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden im Wege einer Privatplatzierung ausschließlich bei institutionellen Investoren in Deutschland und im europäischen Ausland zu dem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 4,00 je Aktie platziert. Dieser Beschluss wurde am 07. Dezember 2020 in das Handelsregister eingetragen.
Nach den zwei im Rahmen des Genehmigten Kapital 2020 durchgeführten Kapitalerhöhungen beträgt somit das Genehmigte Kapital 2020 am Bilanzstichtag noch EUR 24.542.576,00.
21.2. ART UND ZWECK DER RÜCKLAGEN
A. KAPITALRÜCKLAGE
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | 41.600 | 26.649 |
| Veränderung des Aufgeldes (siehe Tz. 21.1) | 17.073 | 15.255 |
| Transaktionskosten direkt im Eigenkapital erfasst | -515 | -304 |
| Stand zum Ende des Jahres | 58.157 | 41.600 |
Die Kapitalrücklage des Konzerns entspricht nicht der Kapitalrücklage der Muttergesellschaft im Jahresabschluss nach HGB, da sich das Eigenkapital des Konzerns infolge des umgekehrten Unternehmenserwerbs aus dem Jahr 2014 gem. den IFRS Standards nicht nach dem Eigenkapital der Muttergesellschaft im Jahresabschluss richtet.
Die Transaktionskosten i.H.v. TEUR 515 wurden direkt im Eigenkapital erfasst. Ein latenter Steueraufwand wurde auf solchen Transaktionskosten nicht angesetzt.
B. GEWINNRÜCKLAGE
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Stand zu Beginn des Jahres | 26.247 | 24.236 |
| Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen | -16 | - |
| Gewinn | 5.248 | 7.883 |
| Dividenden | -6.749 | -5.873 |
| Stand zum Ende des Jahres | 24.731 | 26.247 |
Im Geschäftsjahr wurden EUR 0,11 je Aktie (i.VJ. EUR 0,11 je Aktie) an die Aktionäre der 7C Solarparken AG ausgeschüttet. Dies entspricht einer Gesamtausschüttung von TEUR 6.749 (i. VJ. TEUR 5.873).
Der Vorstand der 7C Solarparken AG wird der Hauptversammlung im Jahr 2021 Vorschlägen eine Dividende von EUR 0,11 je Aktie, mithin TEUR 7.636 auf der neuen Aktienzahl zum Tag der Veröffentlichung (Siehe 21.1A und 21.1B) aus dem Bilanzgewinn 2020 der Muttergesellschaft auszuschütten.
C. WÄHRUNGSUMRECHNUNGSRÜCKLAGE
Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie dem wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb (siehe Anhangangabe 6.2). Die Entwicklung dieses Kontos wird in der unterstehenden Tabelle dargestellt.
in TEUR
| Währungsumrechnungsrücklage zum 1. Januar 2019 | -6 |
| Sonstige Ergebnis aus Währungsumrechnung im Jahr 2019 | -1 |
| Währungsumrechnungsrücklage zum 31. Dezember 2019 | -7 |
| Sonstige Ergebnis aus Währungsumrechnung im Jahr 2020 | 17 |
| Währungsumrechnungsrücklage zum 31. Dezember 2020 | 10 |
D. SONSTIGES ERGEBNIS AUS HEDGING
Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumente bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme im sonstigen Ergebnis.
inTEUR
| Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 1. Januar 2019 | -65 |
| Änderungen des sonstigen Ergebnisses durch Marktänderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente im Jahr 2019 | 49 |
| Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 1. Januar 2020 | -17 |
| Änderungen des sonstigen Ergebnisses durch Marktänderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente im Jahr 2020 | -15 |
| Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 31. Dezember 2020 | -32 |
22. KAPITALMANAGEMENT
Siehe Anhangangaben 16 und 23 sowie den Eigenkapitalspiegel.
Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.
Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die mit einer höheren Fremdkapitalquote erzielt werden könnte und den Vorteilen einer stabilen Kapitalbasis an.
Der Konzern überwacht das Kapital mit Hilfe des Verhältnisses der bereinigten Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital. Die bereinigte Nettoverschuldung umfasst neben prinzipiell zinstragenden Krediten und Anleihen ebenfalls Leasingverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Leasingverbindlichkeiten die mit Nutzungsrechten aus Gestattungsverträgen von Solar- und Windparks in Verbindung stehen. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals, mit Ausnahme der Rücklage aus Sicherungsgeschäften.
Das Verhältnis der Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristige und langfristige Finanzverbindlichkeiten | 236.835 | 221.238 |
| Kurzfristige und langfristige Leasingverbindlichkeiten | 17.155 | 15.681 |
| Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente* | -62.193 | -59.028 |
| Abzüglich kurzfristige und langfristige Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 i.V.m. Nutzungsrechten aus Gestattungsverträgen von Solar- und Windparks | -17.141 | -14.518 |
| Nettoverschuldung | 174.656 | 163.374 |
| Eigenkapital ohne Hedging Reserve | 161.782 | 129.766 |
| Bilanzsumme | 458.525 | 401.295 |
| Eigenkapitalquote (in %) | 35,3 | 32,3 |
* davon TEUR 17.882 (i.VJ: TEUR 15.349) mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung.
23. FINANZVERBINDLICHKEITEN
23.1. KONDITIONEN- UND VERBINDLICHKEITENSPIEGEL
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Schulden | ||
| Gesicherte Bankdarlehen | 171.039 | 175.536 |
| Ungesicherte Anleihen | 36.286 | 24.774 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 15.949 | 14.487 |
| Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden | 148 | 154 |
| Gesamt | 223.421 | 214.951 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen sowie Zinsabgrenzungen | 29.363 | 20.774 |
| Kurzfristig fälliger Teil der Leasingverbindlichkeiten | 1.206 | 1.195 |
| Gesamt | 30.569 | 20.969 |
Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, sind in der Anhangangabe 26 dargestellt.
23.2. BANKDARLEHEN
Die ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen auf:
| in TEUR | Währung | Zinssatz. | Fällgkeitsjahr |
| --- | --- | --- | --- |
| 7C Solarparken NV | EUR | 2.43% | 2018-19 |
| EUR | EURIBOR 3M + 1,75% | 2017-27 | |
| 7C Solar parken AG | EUR | 1.75% | 2017-28 |
| EUR | 1,76% | 2017-26 | |
| EUR | 1.51% | 2017-31 | |
| EUR | 1,55% | 2017-32 | |
| EUR | 2.10% | 2017-32 | |
| EUR | 2,30% | 2017-24 | |
| EUR | 1,68% | 2019-36 | |
| EUR | 1,28 % | 2019-22 | |
| EUR | 1,13 % | 2019-37 | |
| Tannhauser Solar UG (haftungsbeschränkt | EUR | 1,93% | 2017-34 |
| Solardach Gutenberg GmbH & Co KG | EUR | 2,04% | 2019-28 |
| Sabrina Solar BV | EUR | 1,69% | 2017-29 |
| Solar4Future Diest NV | EUR | 570% | 2017-26 |
| Siberë Solar BV | EUR | 569% | 2017-20 |
| Solarpark green GmbH | EUR | 1.75% | 2017-26 |
| EUR | 475% | 2017-25 | |
| Solarlpark Heretsried GmbH | EUR | 2,00% | 2017-24 |
| EUR | 2,13% | 2017-25 | |
| EUR | 3,49% | 2017-25 | |
| EUR | 2,16% | 2017-29 | |
| Soarpark Longuich GmbH | EUR | 2,13% | 2017-25 |
| Solarpark Oberhörbach GmbH | EUR | 2,13% | 2017-25 |
| Solarpark CBG GmbH | EUR | 1,75 % | 2017-25 |
| Solarpark Neudorf GmbH | EUR | EURIBOR 3M +1,6% | 2017-24 |
| EUR | 3,10% | 2020-27 | |
| EUR | 1,95% | 2017-27 | |
| EUR | 3,99% | 2019-26 | |
| SonnenSolarPark GmbH | EUR | 290% | 2017-24 |
| EUR | 6,00% | 2017-25 | |
| TULKAS Solarpark Beteiligungs GmbH & Co. KG | EUR | 2,75% | 2017-2027 |
| EUR | 3,07% | 2017-28 | |
| EUR | 3,95% | 2017-30 | |
| EUR | EURIBOR 6M | 2017-24 | |
| EUR | 196% | 2017-26 | |
| Solardach Wandersieben GmbH & Co KG | EUR | 4,75% | 2017-26 |
| EUR | 2,53% | 2018-25 | |
| Solardach LLG GmbH | EUR | 1,65% | 2017-32 |
| EUR | 2,10% | 2017-34 | |
| EUR | 2,30% | 2018-2026 | |
| EUR | 1,80 % | 2019-2037 | |
| Solardach Stieten GmbH & Co KG | EUR | 4,75% | 2017-26 |
| EUR | 3,55% | 2017-26 | |
| Solardach Steinburg GmbH | EUR | 1,45 % | 2017-35 |
| Solardach Neubukow GmbH & CO KG | EUR | 5,00% | 2017-26 |
| Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co. KG | EUR | 2,70% | 2017-30 |
| EUR | 1,99% | 2017-30 | |
| Lohengrin Solar UG | EUR | 2.10% | 2017-34 |
| EUR | 1,83% | 2019-36 | |
| Solarparken IPP GmbH | EUR | 3.00% | 2017-21 |
| EUR | 2,60% | 2017-28 | |
| Sonnendach K19 GmbH & Co. KG | EUR | 390% | 2017-26 |
| EUR | 1,74% | 2017-26 | |
| Erste Soalrpark Xanten GmbH & CO. KG | EUR | 4,40% | 2017-26 |
| Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co. KG | EUR | 480% | 2017-27 |
| EUR | 480% | 2017-27 | |
| EUR | 380% | 2017-26 | |
| Säugling Solar GmbH & Co. KG | EUR | 1,99% | 2019-26 |
| Solarpark Taurus GmbH & Co. KG | EUR | 380% | 2017-29 |
| Solarpark Bitterfeld I GmbH & Co. KG | EUR | 2,10% | 2018-35 |
| Sonnendach M55 GmbH & Co KG | EUR | 3,49% | 2017-25 |
| EUR | 1.95% | 2018-29 | |
| Solarpark Carport Wolznach GmbH & Co. KG | EUR | 3,30% | 2017-29 |
| EUR | 250% | 2017-29 | |
| Solarpark Gemini & Co KG | EUR | 300% | 2017-31 |
| Sphinx Solar GmbH & Co KG | EUR | 2,40% | 2017-25 |
| Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG | EUR | 470% | 2017-24 |
| EUR | 350% | 2017-27 | |
| Solarpark Zschornewitz GmbH & Co KG | EUR | 1,93% | 2019-37 |
| Solar park Oberweste aidbahn GmbH & Co. KG | EUR | 1.15% | 2020-38 |
| Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG | EUR | 3,40% | 2017-26 |
| EUR | 4,60% | 2017-25 | |
| EUR | 2,35% | 2017-29 | |
| EUR | 0,00% | 2017-2031 | |
| Solarpark Zerre IV GmbH & Co. KG | EUR | 3,40% | 2017-26 |
| EUR | 360% | 2017-29 | |
| Var dar UG (haftungsbeschränkt) | EUR | 2,37% | 2017-25 |
| Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG | EUR | 360% | 2017-30 |
| Dritte Solarpark Gleichau GmbH & Co. KG | EUR | 3,10% | 2017-27 |
| EUR | 3,18% | 2017-27 | |
| Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | EUR | EURIBOR 3M +0,9% | 2017-20 |
| EUR | 230% | 2017-24 | |
| Pinta Solarparks GmbH & Co. KG | EUR | 1,80% | 2018-27 |
| EUR | 1,40% | 2020-37 | |
| Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co KG | EUR | 4,50% | 2018-28 |
| EUR | 4,25% | 2018-28 | |
| Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG | EUR | 2,65% | 2018-35 |
| EUR | 3,15% | 2018-36 | |
| EUR | 1,35% | 2018-20 | |
| Solarpark Brandholz GmbH & Co. KG | EUR | 1,85% | 2019-34 |
| Windpark Medard 2 GmbH & Co KG | EUR | 1,90% | 2019-33 |
| Windpark Stetten 2 GmbH & Co. KG | EUR | 2,10% | 2019-31 |
| Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | EUR | 2,15% | 2017-26 |
| EUR | 1,79% | 2017-25 | |
| Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | EUR | 2.20% | 2017-26 |
| Renewagy 21 Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | EUR | 3,30% | 2017-23 |
| EUR | 230% | 2017-25 | |
| Renewagy 22 Solarprojektgesellschaft GmbH & Co. KG | EUR | 250% | 2017-25 |
| EUR | 1.35% | 2017-34 | |
| Tristan Solar GmbH & Co. KG | EUR | 2,16% | 2018-29 |
| Arratec PV 20 GmbH & Co KG | EUR | 1.82% | 2019-35 |
| EUR | 1,78% | 2019-36 | |
| EUR | 1.82% | 2018-36 | |
| EUR | 1,78% | 2019-36 | |
| EUR | 1,82% | 2018-36 | |
| EUR | 1,78% | 2019-36 | |
| EUR | 2,45% | 2018-37 | |
| Solarpark Bernsdorf GmbH & Co. KG | EUR | 1.95% | 2018-36 |
| Solardach Derching GmbH & Co KG | EUR | 2,13% | 2018-29 |
| Amatec PV 37 GmbH & Co. KG | EUR | EURBOR 3 M +1,87% | 2019-24 |
| Amatec PV Chemnitz GmbH & Co. KG | EUR | 2,15% | 2018-33 |
| Rötz Solar GmbH & Co. KG | EUR | 1,25% | 2020-27 |
| EUR | 1,40% | 2020-27 | |
| EUR | 1.03% | 2020-27 | |
| Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG | EUR | 2,80% | 2018-31 |
| EUR | 1,40% | 2018-34 | |
| EUR | 2,80% | 2018-31 | |
| EUR | 2,80% | 2018-31 | |
| EUR | 1,40% | 2018-34 | |
| EUR | 2,80% | 2018-31 | |
| EUR | 1,40% | 2018-34 | |
| EUR | 2,80% | 2018-27 | |
| EUR | 2,00% | 2018-31 | |
| EUR | 2,80% | 2018-27 | |
| EUR | 2,80% | 2018-27 | |
| EUR | 2,75% | 2018-30 | |
| EUR | 2.00% | 2018-31 | |
| EUR | 2,80% | 2018-27 | |
| EUR | 2,80% | 2018-31 | |
| EUR | 2,80% | 2018-31 | |
| EUR | 2,80% | 2018-31 | |
| EUR | 3,70% | 2017-27 | |
| EUR | 1,15% | 2020-37 | |
| PV Görike GmbK & Co KG | EUR | 2,25% | 2019-37 |
| Solarpark Gorgast GmbH & Co KG | EUR | 1,40% | 2020-38 |
| Solarpark Gorgast GmbH & Co KG | EUR | 1,40% | 2020-38 |
| PV Gumtow GmbH & Co KG | EUR | 1.03% | 2020-39 |
| EUR | 1,03% | 2020-39 | |
| Solarpark Blankenberg GmbH & Co KG | EUR | 4,60% | 2019-28 |
| EUR | 3,25% | 2019-28 | |
| Solarpark Glasewitz GmbH & Co KG | EUR | 3,25% | 2019-28 |
| Solarpark WO GmbH & Co KG | EUR | 1,40% | 2020-37 |
| PWA Solarpark GmbH & Co. KG | EUR | 1,25% | 2020-34 |
| EUR | 1.05% | 2020-26 | |
| REG PVA zwei GmbH & Co KG | EUR | 2.10% | 2020-35 |
| EUR | 2,10% | 2020-37 | |
| EUR | 1,99% | 2020-35 | |
| EUR | 2,10% | 2020-36 | |
| EUR | 2,10% | 2020-37 | |
| Solarpark Floating GmbH & Co KG | EUR | 1,50% | 2020-39 |
| EUR | 1,10% | 2020-30 | |
| Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co KG | EUR | 5,50% | 2020-23 |
| Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG | EUR | 1,05% | 2020-23 |
| EUR | 1,25% | 2020-25 | |
| EUR | 4,00% | 2020-23 | |
| HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG | EUR | 3,85% | 2020-27 |
| HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG | EUR | 3,85% | 2020-27 |
| Kontokorrent | EUR | ||
| GESAMT DARLEHEN |
| 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Nennbetrag | Buchwert | Nennbetrag | Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 7C Solarparken NV | 16 | 16 | 16 | 16 |
| 1.135 | 1.216 | 1.310 | 1.417 | |
| 7C Solar parken AG | 3.134 | 2.937 | 3526 | 3.342 |
| 1.019 | 1.019 | 1.106 | 1.106 | |
| 1.011 | 1.011 | 1091 | 1.091 | |
| 2.037 | 2.018 | 2206 | 2.186 | |
| 448 | 444 | 486 | 481 | |
| 1.400 | 1.400 | 1800 | 1.800 | |
| 8.213 | 8.171 | 9137 | 9.093 | |
| 51 | 49 | 80 | 80 | |
| 431 | 431 | 431 | 431 | |
| Tannhauser Solar UG (haftungsbeschränkt | 523 | 523 | 560 | 560 |
| Solardach Gutenberg GmbH & Co KG | 1.023 | 1.027 | 1155 | 1.160 |
| Sabrina Solar BV | 477 | 477 | 532 | 532 |
| Solar4Future Diest NV | 2.505 | 2691 | 2845 | 3.089 |
| Siberë Solar BV | - | - | 3 | 3 |
| Solarpark green GmbH | 2.525 | 2.519 | 2975 | 2.969 |
| 772 | 772 | 929 | 929 | |
| Solarlpark Heretsried GmbH | 2.311 | 2.279 | 2889 | 2.840 |
| 3.650 | 3.600 | 4380 | 4.310 | |
| 2.138 | 2202 | 2.608 | 2.703 | |
| 3.337 | 3.337 | 3708 | 3.708 | |
| Soarpark Longuich GmbH | 3.800 | 3.743 | 4.560 | 4.487 |
| Solarpark Oberhörbach GmbH | 2.575 | 2.530 | 3090 | 3.029 |
| Solarpark CBG GmbH | 2.258 | 2.228 | 2688 | 2.646 |
| Solarpark Neudorf GmbH | 314 | 314 | 392 | 392 |
| 362 | 362 | 750 | 750 | |
| 1.265 | 1.265 | 1448 | 1.448 | |
| 495 | 527 | 566 | 609 | |
| SonnenSolarPark GmbH | 467 | 467 | 600 | 600 |
| 888 | 866 | 1142 | 1.110 | |
| TULKAS Solarpark Beteiligungs GmbH & Co. KG | 344 | 341 | 394 | 390 |
| 296 | 297 | 333 | 357 | |
| 59 | 62 | 66 | 69 | |
| - | 130 | 130 | ||
| 920 | 920 | 1088 | 1.088 | |
| Solardach Wandersieben GmbH & Co KG | 1.321 | 1.343 | 1573 | 1.603 |
| 47 | 47 | 56 | 56 | |
| Solardach LLG GmbH | 712 | 705 | 771 | 764 |
| 920 | 911 | 986 | 976 | |
| 552 | 552 | 588 | 588 | |
| 392 | 392 | 415 | 415 | |
| Solardach Stieten GmbH & Co KG | 1.243 | 1.252 | 1.450 | 1.463 |
| 553 | 573 | 645 | 675 | |
| Solardach Steinburg GmbH | 617 | 613 | 658 | 653 |
| Solardach Neubukow GmbH & CO KG | 1.119 | 1.122 | 1.305 | 1.309 |
| Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co. KG | 2.369 | 2.471 | 2612 | 2.745 |
| 336 | 345 | 371 | 382 | |
| Lohengrin Solar UG | 668 | 661 | 716 | 709 |
| 569 | 562 | 604 | 597 | |
| Solarparken IPP GmbH | 44 | 44 | 100 | 100 |
| 19 | 19 | 22 | 22 | |
| Sonnendach K19 GmbH & Co. KG | 1.403 | 1.398 | 1658 | 1.637 |
| 463 | 463 | 547 | 547 | |
| Erste Soalrpark Xanten GmbH & CO. KG | 689 | 689 | 804 | 804 |
| Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co. KG | 458 | 458 | 529 | 529 |
| 155 | 155 | 178 | 178 | |
| 158 | 158 | 184 | 184 | |
| Säugling Solar GmbH & Co. KG | 5. 867 | 5.837 | 6.933 | 6.898 |
| Solarpark Taurus GmbH & Co. KG | 834 | 834 | 932 | 932 |
| Solarpark Bitterfeld I GmbH & Co. KG | 2.542 | 2.531 | 2.711 | 2.703 |
| Sonnendach M55 GmbH & Co KG | 1.402 | 1.483 | 1.554 | 1.653 |
| 1.480 | 1.465 | 1644 | 1.628 | |
| Solarpark Carport Wolznach GmbH & Co. KG | 891 | 890 | 977 | 976 |
| 775 | 747 | 862 | 827 | |
| Solarpark Gemini & Co KG | 3.690 | 3.610 | 4.026 | 3.932 |
| Sphinx Solar GmbH & Co KG | 185 | 185 | 219 | 219 |
| Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG | 1.372 | 1.319 | 1764 | 1.678 |
| 4.422 | 4.464 | 5009 | 5.070 | |
| Solarpark Zschornewitz GmbH & Co KG | 1.404 | 1.387 | 1.492 | 1.473 |
| Solar park Oberweste aidbahn GmbH & Co. KG | 5.176 | 5.156 | - | - |
| Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG | 1.134 | 1.134 | 1.343 | 1.340 |
| 16 | 16 | 19 | 19 | |
| 372 | 364 | 418 | 408 | |
| 270 | 209 | 278 | 211 | |
| Solarpark Zerre IV GmbH & Co. KG | 765 | 765 | 904 | 904 |
| 252 | 252 | 280 | 280 | |
| Var dar UG (haftungsbeschränkt) | 314 | 314 | 344 | 344 |
| Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG | 4.457 | 4.215 | 4.939 | 4.716 |
| Dritte Solarpark Gleichau GmbH & Co. KG | 520 | 525 | 595 | 608 |
| 1.458 | 1.471 | 1.667 | 1.709 | |
| Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | - | - | 113 | 113 |
| 940 | 940 | 1.102 | 1.103 | |
| Pinta Solarparks GmbH & Co. KG | 1.563 | 1.559 | 1.668 | 1.662 |
| 486 | 486 | - | - | |
| Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co KG | 299 | 330 | 330 | 368 |
| 254 | 257 | 286 | 295 | |
| Solarpark Tangerhütte GmbH & Co KG | 3182 | 3.333 | 3350 | 3.521 |
| 519 | 564 | 545 | 595 | |
| - | - | 73 | 73 | |
| Solarpark Brandholz GmbH & Co. KG | 1.194 | 1.181 | 1.279 | 1.266 |
| Windpark Medard 2 GmbH & Co KG | 4.113 | 4153 | 4442 | 4.487 |
| Windpark Stetten 2 GmbH & Co. KG | 3.577 | 3.680 | 3918 | 4.041 |
| Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | 8.329 | 8.329 | 9719 | 9.719 |
| 8632 | 8.547 | 10.358 | 10.257 | |
| Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | 2.137 | 2121 | 2.494 | 2.474 |
| Renewagy 21 Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | 5.417 | 5.422 | 6.500 | 6.507 |
| 45 | 45 | 55 | 55 | |
| Renewagy 22 Solarprojektgesellschaft GmbH & Co. KG | 2.818 | 2.770 | 3382 | 3.317 |
| 566 | 566 | 607 | 607 | |
| Tristan Solar GmbH & Co. KG | 2.699 | 2.699 | 2.954 | 2.954 |
| Arratec PV 20 GmbH & Co KG | 471 | 467 | 451 | 446 |
| 768 | 765 | 706 | 762 | |
| 511 | 507 | 543 | 538 | |
| 384 | 382 | 408 | 406 | |
| 471 | 466 | 501 | 496 | |
| 384 | 382 | 408 | 406 | |
| 582 | 582 | 617 | 617 | |
| Solarpark Bernsdorf GmbH & Co. KG | 623 | 623 | 657 | 657 |
| Solardach Derching GmbH & Co KG | 1.700 | 1.711 | 1.889 | 1.904 |
| Amatec PV 37 GmbH & Co. KG | 492 | 523 | 615 | 663 |
| Amatec PV Chemnitz GmbH & Co. KG | 1.915 | 1.938 | 2044 | 2.070 |
| Rötz Solar GmbH & Co. KG | 423 | 425 | - | - |
| 423 | 431 | - | - | |
| 478 | 475 | - | - | |
| Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG | 927 | 966 | 1018 | 1.063 |
| 137 | 132 | 147 | 142 | |
| 449 | 468 | 494 | 515 | |
| 860 | 896 | 945 | 986 | |
| 137 | 132 | 147 | 142 | |
| 869 | 905 | 955 | 996 | |
| 137 | 132 | 147 | 142 | |
| 163 | 168 | 187 | 193 | |
| 180 | 181 | 197 | 197 | |
| 487 | 525 | 557 | 598 | |
| 457 | 470 | 522 | 539 | |
| 448 | 465 | 497 | 516 | |
| 36 | 36 | 39 | 39 | |
| 548 | 564 | 626 | 647 | |
| 454 | 472 | 498 | 521 | |
| 815 | 849 | 894 | 933 | |
| 801 | 835 | 879 | 920 | |
| 1.531 | 1.531 | 1.749 | 1.749 | |
| 460 | 460 | - | - | |
| PV Görike GmbK & Co KG | 2.818 | 2.974 | 2989 | 3.163 |
| Solarpark Gorgast GmbH & Co KG | 246 | 244 | - | - |
| Solarpark Gorgast GmbH & Co KG | 246 | 243 | - | - |
| PV Gumtow GmbH & Co KG | 2.645 | 2.645 | - | - |
| 513 | 513 | - | - | |
| Solarpark Blankenberg GmbH & Co KG | 254 | 280 | 289 | 322 |
| 827 | 810 | 941 | 924 | |
| Solarpark Glasewitz GmbH & Co KG | 1.349 | 1.468 | 1524 | 1.674 |
| Solarpark WO GmbH & Co KG | 495 | 491 | - | - |
| PWA Solarpark GmbH & Co. KG | 1208 | 1.188 | - | - |
| 76 | 75 | - | - | |
| REG PVA zwei GmbH & Co KG | 1.689 | 1.762 | - | - |
| 200 | 210 | - | - | |
| 663 | 686 | - | - | |
| 352 | 368 | - | - | |
| 499 | 522 | - | - | |
| Solarpark Floating GmbH & Co KG | 262 | 261 | - | - |
| 240 | 234 | - | - | |
| Solarpark Igling-Buchloe GmbH & Co KG | 2378 | 2.376 | - | - |
| Solarpark Neuhaus-Stetten GmbH & Co. KG | 348,693 | 369 | - | - |
| 1.225.799 | 1.323 | - | - | |
| 821.193 | 821 | - | - | |
| HCI Solarpark Oberostendorf GmbH & Co. KG | 2.600 | 2.849 | - | - |
| HCI Solarpark Dettenhofen GmbH & Co. KG | 3.509 | 3.857 | - | - |
| Kontokorrent | 8 | 8 | 15 | 15 |
| GESAMT DARLEHEN | 198.365 | 199.645 | 195.024 | 195.720 |
Die Bankdarlehen sind mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden (siehe Anhangangabe 17) sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mieteinzahlungen (siehe Anhangangabe 15) branchenüblich besichert. Zudem wurden Sichteinlagen mit einem Buchwert von TEUR 16.980 (i.VJ: TEUR 14.640) (siehe Anhangangabe 16) für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Dies sind die Schuldendienstreservekonten bzw. Bausparkonten, auf die im Zuge von planmäßigen Kapitaldiensten zugegriffen werden kann.
Zum Bilanzstichtag gab es Zinsabgrenzungen auf die oben dargestellten Darlehen i.H.v. TEUR 33, die in den kurzfristigen Teil gesicherter Bankdarlehen und Zinsabgrenzungen dargestellt wurden.
Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Covenants aus Bankverbindlichkeiten vor.
23.3. LEASINGVERBINDLICHKEITEN
Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ wurden zum 01.01.2019 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die bis zum 31.12.2018 als Finanzierungsleasing eingestuft wurden, mit einem Betrag von EUR 1,2 Mio. von Finanzverbindlichkeiten in Leasingverbindlichkeiten umgegliedert. Darüber hinaus werden Leasingverbindlichkeiten, die mit Nutzungsrechten i.V.m. Gestattungsverträgen von Solarparks (EUR 11,6 Mio.), sowie Gestattungsverträgen von sonstigen Vermögenswerten (EUR 0,2 Mio.) in Verbindung standen, erstmalig bilanziell erfasst.
Die ausstehenden Leasingverbindlichkeiten weisen zum Bilanzstichtag folgende Konditionen aus:
Leasingverbindlichkeiten in Verbindung mit
| in TEUR | Währung | Zinssatz* | Fälligkeitsjahr |
| --- | --- | --- | --- |
| Einem Solarpark | EUR | 5,7% | 2020-2030 |
| Einem Grundstück | EUR | 2,0% | 2032 |
| Gestättungsverträge i.V.m. Solarparks | EUR | 2,1% | 2020-2049 |
| Gestättungsverträge i.V.m. Windparks | EUR | 1,6% | 2020-2043 |
| Gestättungsverträgei. V.m. sonstigen Vermögenswerten | EUR | 2,2% | 2020-2027 |
| Gesamt |
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Nennbetrag | Buchwert | Nennbetrag | Buchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Einem Solarpark | - | - | 1.156 | 1.156 |
| Einem Grundstück | 10 | 8 | 10 | 8 |
| Gestättungsverträge i.V.m. Solarparks | 18.402 | 15.690 | 15.605 | 13.165 |
| Gestättungsverträge i.V.m. Windparks | 1.361 | 1.123 | 1.361 | 1.180 |
| Gestättungsverträgei. V.m. sonstigen Vermögenswerten | 370 | 334 | 188 | 173 |
| Gesamt | 20.143 | 17.155 | 18.321 | 15.682 |
* es handelt sich um den Grenzfremdkapitalzinssatz
Infolge von Unternehmenserwerben während des Berichtzeitraums sind die vorgenannten Leasingverbindlichkeiten mit EUR 1,8 Mio. angestiegen. Der Abschluss von neuen Nutzungsverträgen hat zu einer Zunahme dieser Leasingverbindlichkeiten mit EUR 0,2 Mio. geführt. Die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten im Berichtszeitraum betrug EUR 0,3 Mio. Gegenläufig hat sich die Tilgung dieser Leasingverbindlichkeiten mit EUR 1,1 Mio. sowie die vorzeitige Auflösung eines Nutzungsvertrags, für den eine Leasingverbindlichkeit bilanziert war, i.Hv. EUR 0,1 Mio. ausgewirkt.
Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Leasingverbindlichkeiten vor. Bedingte Mietzahlungen gab es im Berichtszeitraum wie auch im Vorjahrszeitraum nicht.
23.4. UNGESICHERTE ANLEIHEN
Im Februar 2018 hat die 7C Solarparken AG erstmalig ein Schuldscheindarlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 25 Mio. zu einem überwiegend fixierten durchschnittlichen Zins von ca. 2,78% am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit 5 beziehungsweise 7 Jahren Laufzeit unterteilt.
in TEUR
| Schuldschein A 2018 | Nominalzinssatz | Fälligkeitsjahr | Nennbetrag | Buchwert |
|---|---|---|---|---|
| Tranche A | EURIBOR 3M + 2,00 % | 2023 | 1.500 | 1.486 |
| Tranche B | 2,48% | 2023 | 13.500 | 13.423 |
| Tranche C | 3,29% | 2025 | 10.000 | 9.920 |
| Gesamt | 25.000 | 24.829 |
Im März 2020 hat die 7C Solarparken ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 11,5 Mio. zu einem fixierten Zins von ca. 1,80% am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen hat eine Laufzeit vom 5 Jahren.
in TEUR
| Schuldschein B - 2020 | Nominalzinssatz | Fälligkeitsjahr | Nennbetrag | Buchwert |
|---|---|---|---|---|
| Tranche A | 1,80 % | 2025 | 11.500 | 11.454 |
| Gesamt | 11.500 | 11.454 |
Die Zinsen für Schuldschein A, Tranche B und C und für Schuldschein B sind einmal jährlich im Februar (Schuldschein A) und März (Schuldschein B) fällig. Die Zinsen für Tranche A werden halbjährlich den Schuldscheininvestoren entrichtet (im Februar und August). Somit wurde zum Bilanzstichtag TEUR 607 Zinsaufwendungen bzgl. des Schuldscheindarlehens abgegrenzt, die im kurzfristigen Teil gesicherter Bankdarlehen und Zinsabgrenzungen dargestellt wurden. Für Schuldschein B wurden TEUR 155 abgegrenzt.
24. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.1, 6.11 A.
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.395 | 2.958 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 110 | 121 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.223 | 1.071 |
| Gesamt | 7.728 | 4.149 |
Zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe 26.
Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass am Ende des Geschäftsjahres 2020 noch ungezählte Rechnungen i.V.m. dem Kauf bzw. Bau von Solaranlagen i.H.v. TEUR 2.953 noch gezahlt werden müssen. Darüber hinaus gab es zum Jahresende kreditorische Debitoren i.H.v. TEUR 417.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Personalverbindlichkeiten (TEUR 515) sowie Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer (TEUR 295) und bedingten Gegenleistungen aus bedingten Kaufpreisen aus Konsolidierungskreisänderung sowie aus Unternehmenserwerben aus dem Vorjahr (TEUR 1.017)
25. LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.14.
2020
| Rückbauverpfl. | Gewährleistung | Drohverluste | Einzelrisiken | |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 10.519 | 1.410 | 8 | 733 |
| Zugang durch Konsolidierungskreisänderungen | 2.064 | 187 | ||
| Abnahme ingefolge Entkonsolidierung | -94 | |||
| Erhöhung der Rückstellungen | 1.018 | 458 | 98 | |
| In Anspruch genommene Rückstellungen | -41 | |||
| Auflösung von Rückstellungen | -257 | |||
| Aufzinsung bzw. Abzinsung | 497 | 9 | 2 | |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 14.003 | 1.578 | 8 | 1.020 |
| Gestattungsverträge | Sonstige | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 499 | 62 | 13.230 |
| Zugang durch Konsolidierungskreisänderungen | 2.251 | ||
| Abnahme ingefolge Entkonsolidierung | -94 | ||
| Erhöhung der Rückstellungen | 1.575 | ||
| In Anspruch genommene Rückstellungen | -41 | ||
| Auflösung von Rückstellungen | -257 | ||
| Aufzinsung bzw. Abzinsung | 507 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 499 | 62 | 17.170 |
2019
| Rückbauverpfl. | Gewährleistung | Drohverluste | |
|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | 8.531 | 1.334 | 107 |
| Zugang durch Unternehmenserwerb | 998 | ||
| Erhöhung der Rückstellungen | 649 | 232 | |
| In Anspruch genommene Rückstellungen | -31 | -6 | |
| Auflösung von Rückstellungen | -134 | -94 | |
| Aufzinsung bzw. Abzinsung | 342 | 9 | 1 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 10.519 | 1.410 | 8 |
| Einzelrisiken | Gestattungsverträge | Sonstige | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2019 | 708 | - | 59 | 10.739 |
| Zugang durch Unternehmenserwerb | 998 | |||
| Erhöhung der Rückstellungen | 499 | 3 | 1.383 | |
| In Anspruch genommene Rückstellungen | -37 | |||
| Auflösung von Rückstellungen | -229 | |||
| Aufzinsung bzw. Abzinsung | 25 | 377 | ||
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 733 | 499 | 62 | 13.230 |
A. RÜCKBAUVERPFLICHTUNGEN
Die Rückbauverpflichtungen betreffen die Kosten, die nach Betriebsende einer Solar- und Windanlage, d.h. nach 20 bis 30 Jahren entstehen, wenn diese zurückgebaut wird. Die Rückbaukosten werden vom Konzern geschätzt. Es wird dabei ein vom Markt abgeleiteter Preis je kWp zum Rückbau angenommen, der mit einer geschätzten Preissteigerungsrate bis zum Zeitpunkt des Rückbaus aufgezinst wird. Dieser Betrag wird zum diskontierten Wert in einer Summe angesetzt und jedes Jahr aufgezinst.
B. GEWÄHRLEISTUNGEN
Die Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Vergangenheit von der COLEXON gebaut wurden und für die es Gewährleistungsrisiken gibt. Die Risiken in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit als auch auf den Umfang wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation geschätzt und seit dem Erstansatz kontinuierlich überprüft. Für alle angesetzten Rückstellungen sind Beweissicherungsverfahren bzw. Rechtstreite eingeleitet. Die erste Instanz einzelner Rechtstreiten wurde bereits vollendet und der Konzern bzw. der Altkunde hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Inanspruchnahmen dieser Garantien bzw. Urteile in erster oder zweiter Instanz werden nach größter Wahrscheinlichkeit in einem Zeitraum zwischen ein und zwei Jahren stattfinden. Die Schätzungen der Höhe und des Umfangs der Inanspruchnahme beruhen auf langjähriger Erfahrung mit Altkunden der COLEXON, die jedoch einer gewissen Unsicherheit unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist eher als hoch einzuschätzen.
C. DROHVERLUSTE
Der Konzern verfügte im Vorjahr über Mietverträge, für die keine normalen Marktbedingungen gelten, da die Mietzahlungen oberhalb des Werts der erhaltenden Gegenleistung liegen. Für diese Mietverträge wurde im Rahmen der Kaufpreisallokation eines Unternehmenserwerbs Drohverlustrückstellungen gebildet. Die Verträge wurden im Vorjahr vollumfänglich aufgelöst Die verbliebene Drohverlustrückstellung bezieht sich auf einen Dienstleistungsvertrag, der im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurde, woraus der Konzern jedoch keine wesentliche Gegenleistung bezieht. Demzufolge wurde bezüglich diesem Vertrag eine Drohverlustrückstellung gebildet, die im Berichtszeitraum weitergeführt wurde.
D. EINZELRISIKEN
Die Einzelrisiken bestehen aus übernommenen Eventualverbindlichkeiten (welche gemäß IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation angesetzt wurden und nun fortgeführt werden), die sich aus Prozessrisiken ergeben, die mit den von der COLEXON gebauten Anlagen zusammenhängen. Der Zeitpunkt der Erfüllung wird nach Schätzung des Konzerns innerhalb von zwei bis drei Jahren sein. Der Umfang und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist als sehr hoch einzustufen, obwohl der Ausgang der Verfahren zum Bilanzstichtag äußerst schwer einzuschätzen ist. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen abhängig von den Verfahrensausgängen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher deutlich niedriger oder signifikant höher ausfallen.
Außerdem ergeben sich Einzelrisiken aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ebenfalls von COLEXON gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 12 Jahren Auswirkungen zeigen. Die Einzelrisiken werden wie Rückstellungen dargestellt, da sie im Rahmen der Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 berücksichtigt wurden.
Schließlich ergibt sich ein Einzelrisiko aus einem Rechtstreit, der sich im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Enervest Belgium BV ergeben hat Der Umfang und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme war am Erwerbsstichtag, wie auch am Bilanzstichtag, schwer einzuschätzen, da der Ausgang des Verfahrens äußerst ungewiss ist. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen abhängig von den Verfahrensausgängen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher deutlich niedriger oder signifikant höher ausfallen.
E. GESTATTUNGSVERTRÄGE
Der Konzern hat im Rahmen eines Unternehmenserwerb im Jahr 2017 die Verpflichtung übernommen, die Dächer, worauf der Konzern eigene Solardachanlagen betreibt, instand zu halten. Der Konzern hat im Geschäftsjahr festgestellt, dass es bei der Instandhaltung der Dächer im Vorerwerbszeitraum zu Reparaturrückständen gekommen ist. Im Geschäftsjahr wurde der Konzern weiterhin von der Vertragspartei aufgefordert die Instandhaltungsrückstände vorzunehmen. Der Konzern befindet sich derzeit mit der Vertragspartei in Verhandlungen, ob sowie in welchem Zeitraum und in welchem Umfang noch genauer zu definierende Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen sind. Der Konzern stuft jedoch den Mittabfluss als wahrscheinlich ein und hat entsprechend einer Rückstellung dafür gebildet. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen jedoch abhängig von den Verhandlungen mit der Vertragspartei naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher niedriger oder höher ausfallen.
26. FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT
26.1. EINSTUFUNGEN UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
31. Dezember 2020
| Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Anhangangabe | Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente | Zwingend zu FVTPL - sonstige | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Eigenkapitalinvestments | 20 | - | 1.567 | - | 1.567 |
| Gesamt | - | 1.567 | - | 1.567 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Geleistete Anzahlungen | 15 | - | - | 1.962 | 1.962 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | 15 | - | - | 1.714 | 1.714 |
| Sofort abrufbare Sichteinlagen | 16 | - | - | 44.312 | 44.312 |
| Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung | 16 | - | - | 17.882 | 17.882 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 15 | - | - | 175 | 175 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 15 | - | - | 3.460 | 3.460 |
| Gesamt | - | - | 69.505 | 69.505 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Eigenkapitalinvestments | 1.567 | 1.567 | ||
| Gesamt | 1.567 | 1.567 | ||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Geleistete Anzahlungen | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | ||||
| Sofort abrufbare Sichteinlagen | ||||
| Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung | ||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Gesamt |
Die Anhangangaben auf Seiten 80 bis 184 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
31. Dezember 2020
| Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Anhangangabe | Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente | Zwingend zu FVTPL - sonstige | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | |||||
| Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt w erden | 23, 26.3 | -46 | -102 | - | -148 |
| Gesamt | -46 | -102 | - | -148 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | |||||
| Bankdarlehen | 23 | -200.402 | -200.402 | ||
| Ungesicherte Anleihen | -36.286 | -36.286 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 23 | -17.155 | -17.155 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24 | -5.395 | -5.395 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 24 | -2.223 | -2.223 | ||
| Gesamt | - | -261.461 | -261.461 |
| Beizulegender Zeitwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | |||||
| Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt w erden | - | -148 | - | -148 | |
| Gesamt | - | -148 | - | -148 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | |||||
| Bankdarlehen | - | - | -205.669 | -205.669 | |
| Ungesicherte Anleihen | - | - | -37.980 | -37.980 | |
| Leasingverbindlichkeiten | - | - | -17.817 | -17.817 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - | - | - | - | - |
| Gesamt | - | - | -261.466 | - | -261.466 |
31. Dezember 2019
| Buchwert | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Anhangangabe | Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente |
| --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Eigenkapitalinvestments | 20 | - |
| Gesamt | - | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||
| Geleistete Anzahlungen | 15 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | 15 | - |
| Sofort abrufbare Sichteinlagen | 16 | - |
| Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung | 16 | - |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 15 | - |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 15 | - |
| Gesamt | - |
| Buchwert | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Zwingend zu FVTPL-sonstige | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | |||
| Eigenkapitalinvestments | 332 | - | 332 |
| Gesamt | 332 | - | 332 |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | |||
| Geleistete Anzahlungen | - | 1.753 | 1.753 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | - | 2.353 | 2.353 |
| Sofort abrufbare Sichteinlagen | - | 43.679 | 43.679 |
| Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung | - | 15.349 | 15.349 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | - | 443 | 443 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | - | 1.973 | 1.973 |
| Gesamt | - | 65.550 | 65.550 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Eigenkapitalinvestments | 332 | 332 | ||
| Gesamt | 332 | 332 | ||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Geleistete Anzahlungen | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen | ||||
| Sofort abrufbare Sichteinlagen | ||||
| Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung | ||||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | ||||
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Gesamt |
Die Anhangangaben auf Seiten 80 bis 184 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
31. Dezember 2019
| Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Anhangangabe | Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente | Zwingend zu FVTPL - sonstige | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | |||||
| Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden | 23, 26.3 | -17 | -137 | - | -154 |
| Gesamt | -17 | -137 | - | -154 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | |||||
| Bankdarlehen | 23 | -196.310 | -196.310 | ||
| Ungesicherte Anleihen | -24.774 | -24.774 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 23 | -15.680 | -15.680 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24 | -2958 | -2.958 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 24 | -1.071 | -1.071 | ||
| Gesamt | -240.793 | -240.793 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | ||||
| Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden | - | -154 | - | -154 |
| Gesamt | - | -154 | - | -154 |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | ||||
| Bankdarlehen | - | - | -202.164 | -202.164 |
| Ungesicherte Anleihen | - | - | -26.544 | -26.544 |
| Leasingverbindlichkeiten | - | - | -20.079 | -20.079 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
| Gesamt | - | - | -248.787 | -248.787 |
26.2. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE
BEWERTUNGSTECHNIKEN UND WESENTLICHE, NICHT BEOBACHTBARE INPUTFAKTOREN
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren:
ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
| Art | Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren | Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegen den Zeitwert |
|---|---|---|---|
| Zinsswaps | Marktvergleichsverfahren: Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf standardisierten Berechnungen eines reputierten deutschen Kreditinstituts, wobei nur auf den Markt beobachtbare Inputfaktoren angesetzt werden. | Nicht anwendbar | Nicht anwendbar |
NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE
| Art | Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren |
|---|---|---|
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten* | Abgezinste Cashflows in einem DCF-Verfahren unter Ansatz der Marktzinsen und Laufzeit des Darlehens | Nicht anwendbar |
| Leasingverbindlichkeiten | Abgezinste Cashflows aus Leasingverhältnissen in einem DCF Verfahren unter Ansatz von marktgerechten Grenzfremdkapitalzinssätzen | Nicht anwendbar |
* Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten gesicherte und ungesicherte Bankdarlehen sowie ungesicherte Anleihen
26.3. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT
Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
| • | Ausfallrisiko (siehe B); |
| • | Liquiditätsrisiko (siehe C); |
| • | Marktrisiko (siehe D). |
A. GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS
Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagementausschuss eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementrichtlinien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Tätigkeit Die Grundsätze des Risikomanagementsystems lassen sich auf die finanziellen Risiken übertragen, diesbezüglich wird auf den Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht Seite 48 verwiesen.
Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können.
Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen.
Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzernrisikomanagements durch den Vorstand und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist.
B. AUSFALLRISIKO
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Schuldinstrumenten unter Form von Darlehen, die der Konzern an Dritten verschafft hat. Bei den Forderungen der Solarparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten Kilowattstunden. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich Vergütungssätzen basiert, ist in allen Märkten, auf denen der Konzern aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Gleichwohl kann der Vorstand nur beschränkt Einfluss nehmen auf die Kundenbasis, da diese oftmals gesetzlich verpflichtet ist, Strommengen abzunehmen bzw. der Konzern verpflichtet ist, den erzeugten Strom zu liefern.
Fast alle Kunden des Konzerns sind semi-öffentliche Netzunternehmen. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung notwendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden vor allem auf die zeitliche Abrechnung, die üblicherweise von Seiten des Kunden erfolgt und die zeitliche Zahlung der Abrechnung geachtet.
WERTMINDERUNGEN FORDERUNGEN AUS LIEFERUNG & LEISTUNGEN
Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Einklang mit dem Standard IFRS 9 den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodels an. Dieses basiert auf den erwarteten künftigen noch nicht eingetretenen Kreditausfällen (Expected Credit Losses oder ECL).
Der Konzern kategorisiert dazu die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf von Strom in weitestgehend homogene Gruppen, die ähnliche Charakteristika aufweisen hinsichtlich ihrer geschätzten Ausfallrisiken. Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Rechte des Konzerns sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, ob der Kunde die dem Konzern zu zahlende Forderung an eigene Stromkunden weiterberechnen kann (EEG-Umlage) oder ob der Kunde ein staatliches oder semi-öffentliches Unternehmen ist.
Darüber hinaus wird differenziert, ob eine Sicherheit für die Forderungen gestellt wurde und ob diese Sicherheit aus einer Bankbürgschaft oder aus einer Patronatserklärung besteht.
Das Risiko auf Kreditausfall für sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, d.h. die nicht aus dem Verkauf von Strom stammen, wird auf Einzelbasis der Charakteristika der betreffenden Kunden sowie etwaige gestellten Sicherheiten vom Konzern eingeschätzt.
Der Konzern führt ein Wertminderungskonto. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2020 im Nennwert von TEUR 760 (2019: TEUR 643) wertgemindert. In der laufenden Periode ergab sich somit eine Zunahme von TEUR 117 (i. VJ: TEUR 82), die erfolgswirksam im sonstigen Betriebsaufwand erfasst werden.
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Wertminderungskonto zum 1.1 | 643 | 561 |
| Zunahme | 117 | 82 |
| Wertminderungskonto zum 31.12 | 760 | 643 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und weisen aufgrund des branchenüblichen Gutschriftverfahrens eine Fälligkeit von 15-30 Tagen aus.
Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
| in TEUR | Summe | Weder überfällig noch wertgemindert |
| --- | --- | --- |
| 2020 | 1.714 | 1.289 |
| 2019 | 2.353 | 1.511 |
| Überfallig, aber nicht wertgemindert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | < 30 Tage | 30-60 Tage | 60-90 Tage | >90 Tage |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2020 | 112 | 18 | 115 | 246 |
| 2019 | 215 | 498 | 23 | 107 |
WERTMINDERUNGEN SONSTIGER FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE, DIE ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTET WERDEN
Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, betreffen vor allem Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sowie auch Schuldinstrumente in der Form von Darlehen, die der Konzern an Dritte ausgereicht hat.
Wie in der Anhangangabe 6.13 beschrieben wird, führt der Konzern für diese finanziellen Vermögenswerte eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Wertminderung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Insgesamt wies das für diese Vermögenswerte geführte Wertminderungskonto einen Betrag i.H.v. TEUR 412 (i.VJ. TEUR 146) zum Jahresende aus.
ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Der Konzern hatte am 31. Dezember 2020 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von TEUR 62.193 (i.VJ: TEUR 59.028) im Bestand. Diese Summe stellt somit das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Der Konzern hat bezüglich dieser Finanzvermögenswerte keine Wertminderungen gebildet. Der Konzern nimmt an, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei unterschiedlichen Banken oder Finanzinstituten in ganz Deutschland, aber auch im beschränkten Ausmaß in anderen Ländern wie z.B. Italien und Belgien, unterhalten.
DERIVATE
Der Konzern schließt zur Abdeckung des Zinsrisikos Fix-für-Floating Zinsswaps ab. Derivate werden bei unterschiedlichen deutschen Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen. Grundsätzlich werden Swapgeschäfte mit der Bank, die auch die variabel verzinsten Kredite gewährt hat, abgeschlossen.
ERHALTENE SICHERHEITEN
Der Konzern hat für den Verkauf von Strom durch Händler auf den Strombörsen (siehe Anhangangabe 6.1 A, 6.4) Sicherheiten erhalten. Diese Sicherheiten sind meistens Bürgschaften. Am Ende des Berichtszeitraums betrugen diese Sicherheiten EUR 1,6 Mio. (i.VJ: EUR 1,6 Mio.).
C. LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen pünktlich bei Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 62.193 (i.VJ: TEUR 59.028) verfügt. Darüber hinaus werden mit hoher Sicherheit aus den laufenden Solarparks Zahlungsströme erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
IFRS 7 fordert weiterhin eine Fälligkeitsanalyse sowohl für derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, inwieweit die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2020 (31. Dezember 2019) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.
BEDEUTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS
Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.
31. Dezember 2020
| Buchwert | Nominalbetrag | |
|---|---|---|
| in TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| Gesicherte Bankdarlehen inkl. Zinsswaps | 199.793 | 198.365 |
| Ungesicherte Anleihen | 36.283 | 36.500 |
| Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Gestattungsverträgen | 17.147 | 20.133 |
| Sonstige Leasingverbindlichkeiten | 8 | 10 |
| Gesamt | 253.231 | 255.008 |
| Vertragliche Zahlungsströme | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gesamt | < 1 Jahr | < 5 Jahre | 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesicherte Bankdarlehen inkl. Zinsswaps | 222.294 | 25.149 | 123.655 | 73.490 |
| Ungesicherte Anleihen | 40.468 | 901 | 39.566 | - |
| Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Gestattungsverträgen | 21.416 | 1.310 | 5.237 | 14.870 |
| Sonstige Leasingverbindlichkeiten | 11 | 1 | - | 10 |
| Gesamt | 284.189 | 27.361 | 168.458 | 88.370 |
31. Dezember 2019
| Buchwert | Nominalbetrag | |
|---|---|---|
| in TEUR | ||
| --- | --- | --- |
| Gesicherte Bankdarlehen inkl. Zinsswaps | 195.873 | 195.024 |
| Ungesicherte Anleihen | 24.774 | 25.000 |
| Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Gestattungsverträgen | 14.518 | 17.154 |
| Sonst. Leasingverbindlichkeiten | 1.164 | 1.166 |
| Gesamt | 236.329 | 238.344 |
| Vertragliche Zahlungsströme | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gesamt | <1 Jahr | < 5 Jahre | > 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesicherte Bankdarlehen inkl. Zinsswaps | 214.760 | 29.200 | 107.495 | 78.065 |
| Ungesicherte Anleihen | 28.420 | 694 | 17.397 | 10.329 |
| Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Gestattungsverträgen | 17.154 | 1.090 | 4.202 | 11.863 |
| Sonst. Leasingverbindlichkeiten | 1.566 | 146 | 578 | 841 |
| Gesamt | 261.900 | 31.130 | 129.673 | 101.098 |
Die Bruttozuflüsse/-abflüsse, die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen die undiskontierten Zahlungsströme von Finanzverbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Zinsswaps, die zu Risikomanagementzwecken gehalten und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden, dar.
Wie in der Anhangangabe 23 angegeben, verfügt der Konzern hauptsächlich über Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher als in der obigen Tabelle angegeben, zurückzuzahlen ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um Projektfinanzierungen und es gibt prinzipiell keinen Rückgriff (non-recourse) auf andere Konzerngesellschaften.
Die Zinszahlungen für variabel verzinsliche Darlehen und Anleihen in der obigen Tabelle wurden, sofern sie durch Swaps eingedeckt sind, mit einem festen Zinssatz angesetzt Sie spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze wandeln.
D. MARKTRISIKO
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, beispielsweise Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagementausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, das Hedge-Accounting eingesetzt werden. Für den Konzern werden zum Ende des Berichtszeitraums keine Risikokonzentrationen für dessen Gesellschaften gesehen.
WÄHRUNGSRISIKO
Die Gesellschaft war Währungsrisiken nur im unwesentlichen Umfang ausgesetzt, da der Konzern lediglich über eine dänische Tochtergesellschaft verfügt, die keine eigenständige operative Tätigkeit ausübt, sondern vielmehr als Holdinggesellschaft einzuordnen ist. Die dänische Konzerntochter hat keine finanziellen Verbindlichkeiten und das Liquiditätsrisiko ist auf kurzfristige Vermögenswerte begrenzt, mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, da diese in Euro lauten. Es gab darüber hinaus in der dänischen Tochtergesellschaft keine wesentlichen Forderungen an Dritte, wofür der Konzern das Währungsrisiko von dänischen Kronen zu Euro tragen müsste.
ZINSÄNDERUNGSRISIKO
Der Konzern ist im Wesentlichen einem Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Finanzierung von Solaranlagen ausgesetzt. Aus Bankdarlehen mit variabler Verzinsung, die in der Anhangangabe 23.2 aufgeführt sind, resultiert ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko. Diese Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Zinsswaps abgesichert Diese Zinsswaps stellen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | Währung | Zinssatz | Fälligkeitsjahr | 31.12.2020 Buchwert | 31.12.2019 Buchwert |
|---|---|---|---|---|---|
| Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | EUR | 0,68 % gg. EURIBOR (3M) | 2017-20 | - | 1 |
| Solarpark Neudorf GmbH | EUR | 1,98 % gg. EURIBOR (3M) | 2017-22 | 8 | 17 |
| Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG | EUR | 1,18 % gg. EURIBOR (3M) | 2019-24 | - | - |
| 7C Solarparken NV | EUR | 3,35 % gg. EURIBOR (3M) | 2017-27 | 102 | 137 |
| Amatec PV 37 GmbH & Co. KG | EUR | 1,87 % gg. EURIBOR (3M) | 2009-24 | 37 | - |
| Gesamt | 148 | 154 |
Bezüglich des Nominalvolumens der Bankdarlehen, worauf sich die Zinsswaps beziehen, wird auf Anhangangabe 23.2 verwiesen.
Die Überleitung der Zinsswaps während des Geschäftsjahres 2020 lässt sich wie folgt herleiten:
| in TEUR | Währung | Zeitwert 31.12.2020 | Zeitwert 31.12.2019 | Differenz Periodenergebnis | Differenz im sonstigen Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG | EUR | - | -1 | - | 1 |
| Solarpark Neudorf GmbH | EUR | -8 | -17 | - | 8 |
| Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG | EUR | - | - | - | - |
| 7C Solarparken NV | EUR | -102 | -137 | 35 | - |
| Amatec PV 37 GmbH & Co. KG | EUR | -37 | -37 | ||
| Gesamt | -148 | -154 | 35 | -29 |
Es gab am Bilanzstichtag keine Bankdarlehen mit variablen Zinssatz, für die keine Zinsswaps abgeschlossen wurden (i. VJ: TEUR 130). Die 7C Solarparken NV (als Rechtsnachfolgerin der Swan Energy NV) verfügt über ein Darlehen i.H.v. TEUR 1.216 (i.VJ: TEUR 1.417) mit einem variablen Zinssatz, für den ein anteiliger Zinsswap von 75% des Kreditvolums abgeschlossen wurde. Demzufolge besteht ein Zinsänderungsrisiko auf dem verbleibenden Darlehensbetrag von TEUR 304 (i. VJ.: TEUR 328). Schließlich gibt es eine Tranche innerhalb des Schuldscheindarlehen mit einem variablen Zins i.H.v. TEUR 1.485 (i.VJ: TEUR 1.482).
Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte mit der Laufzeit von einem Jahr mit einer variablen verzinslichen Bankenfinanzierung, die nicht mit Zinsswaps abgesichert ist.
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Zinsniveau | +100 Basispunkte | -100 Basispunkte | +100 Basispunkte | -100 Basispunkte |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Var. verzinsliche Bankfinanzierungen | 35 | -35 | 28 | -28 |
| Var. verzinsliche ungesicherte Anleihen | 15 | -15 | 15 | -15 |
| Ergebniseffekte nicht-effektive derivative Finanzinstrumente | 27 | -27 | 38 | -41 |
| Gesamt | 78 | -78 | 81 | -84 |
Zur Absicherung des Zinsrisikos ist die 7C Solarparken Zinssicherungsgeschäfte („Swaps") eingegangen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde.
Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7.
Marktzinsänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen („Swaps") eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsrechnungen berücksichtigt.
Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte bei Konstanz aller übrigen Variablen für den effektiven Teil derivativer Finanzinstrumente auf das Eigenkapital:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Zinsniveau | +100 Basispunkte | -100 Basispunkte | +100 Basispunkte | -100 Basispunkte |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapitaländerungen effektive derivative Finanzinstrumente | 13 | -13 | 6 | -7 |
Die durchgeführten Effektivitätstests per 31. Dezember 2020 lieferten für sämtliche Sicherungsbeziehungen eine Effektivität in einer Bandbreite von 98% bis 99% und liegen damit innerhalb einer Bandbreite von 80% bis 120%.
27. LEASINGVERHÄLTNISSE
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.15.
27.1. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER
In unwesentlichem Ausmaß hat der Konzern Leasingverträge, welche nicht aktiviert werden. Dies betrifft, einen angemieteten Büroraum mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten sowie verschiedene Gestattungsverträge für welche die Leasingzahlungen von den erwirtschafteten Umsätzen bzw. der Produktion der auf den Flächen betriebenen Anlagen abhängen. Eine Mindestleasingzahlung gibt es bei diesen Gestattungsverträgen nicht. Die variablen Leasingzahlungen aus diesen Gestattungsverträgen werden erfolgswirksam im sonstigen Betriebsaufwand erfasst.
27.2. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER
Der Konzern hat ebenfalls einige Grundstücke und Gebäude im Eigentum, die neben der Eigennutzung auch teilweise langfristig vermietet werden. Dies betrifft meistens Operating-Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 20 Jahren für die Vermietung von Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie kurz- bis mittelfristig vermietete Büroräume (bis zu fünf Jahre).
A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN
Zum 31. Dezember 2020 stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:
| in TEUR | 2020 |
|---|---|
| 2020 | 140 |
| 2021 | 140 |
| 2022 | 131 |
| 2023 | 131 |
| 2024 | 98 |
| Länger als fünf Jahre | 620 |
| Gesamt | 1.259 |
Zum 31. Dezember 2019 stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:
| in TEUR | 2019 |
|---|---|
| 2020 | 101 |
| 2021 | 85 |
| 2022 | 85 |
| 2023 | 76 |
| 2024 | 43 |
| Länger als fünf Jahre | 290 |
| Gesamt | 679 |
B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE
In 2020 wurden Mieteinnahmen aus Immobilien von TEUR 159 (i.VJ: TEUR 121) in den Umsatzerlösen erfasst:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt werden | 159 | 121 |
| Gesamt | 159 | 121 |
28. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Am Bilanzstichtag bestanden keine nicht bilanzierten Eventualverbindlichkeiten.
29. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN
29.1. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 472 | 449 |
| Gesamt | 472 | 449 |
Die Vergütung für die bestehenden Mitglieder des Managements betrug für das Jahr 2020 TEUR 472 (i.VJ: TEUR 449) für seine Funktionen im Konzern (mittelbar und unmittelbar).
B. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
Die Vorstandsmitglieder verfügen über 2,8% der Stimmrechtsanteile des Unternehmens am Tag der Veröffentlichung.
Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden in Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpostionen und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben, waren wie folgt:
| in TEUR | Werte der Geschäftsvorfälle | Salden ausstehend zum 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsvorfall | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| Dienstleistung(*) | 1 | 1 | - | - |
| Fremdleistung(**) | 62 | 57 | - | - |
(*) der Konzern erbringt Buchführungsdienstleistungen für eine Gesellschaft eines Vorstands des Konzerns. Die Dienstleistungen werden zu Marktwerten abgegolten.
(**) Ein Vorstand stellte dem Konzern mittelbar über eine Gesellschaft im Geschäftsjahr eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Diese Transaktion wurde als Fremdleistung in den betrieblichen Aufwendungen erfasst und hier separat dargestellt. Die Überlassung von Mitarbeitern wird zu Marktwerten abgegolten.
C. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS
Es gab weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Geschäftsvorfälle oder ausstehende Salden aus solchen Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben.
D. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDEN
| in TEUR | HCI Energy 1 Solar GmbH & Co. KG* /** | HCI Energy 2 Solar GmbH & Co. KG* /** | Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG** | Zweite Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG |
|---|---|---|---|---|
| Verkauf von Dienstleistungen | 26 | 184 | 3 | 3 |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | - | - | 130 | - |
* jeweils inkl. 2 Tochtergesellschaften **betrifft dem Vorerwerbszeitraum (Siehe Anhangangabe 7)
E. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT SONSTIGEN NAHESTEHENDEN PERSONEN
Im Berichtszeitraum gab es keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Personen.
30. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG
A. KAPITALERHÖHUNG 2021
Die 7C Solarparken AG hat am 13. Januar 2021 eine Kapitalerhöhung von EUR 67.492.085 auf bis zu 69.420.430 durch Ausgabe von 1.928.345 neuen, auf den Inhaber lautenden, Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2020 und unter Gewährung eines Bezugsrechts an die Aktionäre erfolgreich beendet. Die neuen Aktien wurden von einem vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Platzierungspreis von EUR 4,10 je Aktien platziert. Der Beschluss wurde am 05. Februar 2021 in das Handelsregister eingetragen.
Nach dieser im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung beträgt somit das Genehmigte Kapital 2020 am Tag der Veröffentlichung noch EUR 22.614.231.
31. ANGABEN NACH § 315A HGB
31.1. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 184 | 184 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 9 | 9 |
| Gesamt | 193 | 193 |
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen zum 31. Dezember 2020 sowie Nachbelastungen aus dem Vorjahr betragen insgesamt TEUR 184 (i. VJ: TEUR 184). Neben den vorgenannten Abschlussprüfungsleistungen sind weitere Aufwendungen in Höhe von TEUR 9 (i. VJ: TEUR 9) für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers berücksichtigt.
31.2. CORPORATE GOVERNANCE
Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Für genauere Angaben wird auf den Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichtes verwiesen.
31.3. MITARBEITER
In 2020 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 21 Mitarbeiter (i. VJ: 18), zum 31. Dezember 2020 waren 32 Mitarbeiter (i. VJ: 19) im Konzern tätig.
32. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN
7C Solarparken wendet die Grundsätze des Framework sowie alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 durch die EU im Rahmen des Endorsement übernommenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie die verpflichtend anzuwendenden Auslegungsregeln des International Financial Reporting Interpretations Committee des IASB (IFRIC) an.
32.1. ERSTMALIG IM GESCHÄFTSJAHR ANGEWENDET
Die folgenden neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2020 erstmalig anzuwenden:
| Standard (veröffentlicht am) | Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach beginnen | Inhalt und Bedeutung | Auswirkung |
|---|---|---|---|
| IAS 1 - IAS 8 | 1. Januar 2020 | Definition von „wesentlich“ | unwesentlich |
| IFRS 3 | 1. Januar 2020 | Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs | Anhangangabe 6.1 |
| Div. | 1. Januar 2020 | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards | unwesentlich |
Die Änderungen hatten, mit Ausnahme der Änderungen in IFRS 3, die im Anhangangabe 6.1 erläutert wird, keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des vorliegenden Konzernabschlusses.
32.2. NOCH NICHT IM GESCHÄFTSJAHR ANGEWENDET
Das IASB hat folgende, aus heutiger Sicht grundsätzlich relevante, neue beziehungsweise geänderte Standards verabschiedet. Da diese Standards jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden sind beziehungsweise eine Übernahme durch die EU zum Teil noch aussteht, hat 7C Solarparken diese Standards im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nicht angewendet. Die neuen Standards beziehungsweise Änderungen von bestehenden Standards sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnen. Eine vorzeitige Anwendung erfolgt für gewöhnlich nicht, auch wenn einzelne Standards dies zulassen.
| Standard (veröffentlicht am) | Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach beginnen | Inhalt und Bedeutung |
|---|---|---|
| IFRS 9/7/16/4 & IAS 39 | 1. Januar 2021 | Reform der Referenzzinssätze - Phase 2 |
| IAS 37 | 1. Januar 2022 | Belastende Verträge |
| IAS 16 | 1. Januar 2022 | Sachanlage: Erträge vor der geplanter Nutzung |
| IAS 1 | 1. Januar 2023 | Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz bwz. langfristig |
| IFRS 17 | 1. Januar 2023 | Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge |
| Div. | 1. Juni 2020 | Covid-19 bezogene Mieterleichterungen |
33. ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSVERZEICHNIS
| EPC | Steht für Engineering Procurement and Construction und betrifft den Vertragsgegenstand eines Kauf- oder Werkvertrages, der Design, Komponentenbeschaffung und den Bau einer PV-Anlage zum Vertragsgegenstand hat. |
| B&W | Betrieb und Wartung, auch Operation & Maintenance (O&M) genannt |
| COLEXON | Der börsennotierte Konzern oder die Gesellschaft, bevor sie am 9. September 2014 übernommen wurde. |
| Einspeisevergütung | Die Vergütung, die für den ins Netz eingespeisten Strom bezahlt wird |
| Direktvermarktung | Stromverkauf an der EEX-Börse |
| EEG | Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in der jeweils anzuwendenden Fassung z.B. EEG 2017. |
| GW | Gigawatt |
| GWp | Gigawatt Peak |
| Mitglied des Managements | Die Vorstandsmitglieder selbst, sowie auch die Gesellschaften, die von den Vorstandsmitgliedern beherrscht werden und die im Management tätig sind. |
| MWp | Megawatt Peak |
| kWp | Kilowatt Peak |
| AktG | Aktiengesetz |
| HGB | Handelsgesetzbuch |
| IFRS | International Financial Reporting Standards |
| PV-Anlage | Photovoltaik-Anlage |
| PV Estate | Erwerb von Immobilienobjekten, die (teilweise) für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. |
34. ORGANE DER GESELLSCHAFT
A. MITGLIEDER DES VORSTANDS
Steven De Proost
| CEO | Seit 01.06.2014 |
| Wohnort | Betekom, Belgien |
| Ausbildung | Wirtschaftsingenieur |
Koen Boriau
| CFO | Seit 28.05.2014 |
| Wohnort | Antwerpen, Belgien |
| Ausbildung | Master Wirtschaftswissenschaften |
B. MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Joris De Meester
| Mitglied | Seit 15. Februar 2013 |
| Vorsitzender | Seit 15. Juli 2016 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Bis 15. Juli 2016 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer OakInvest BV, Antwerpen, Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Verwalter, HeatConvert U.A., Goor, Niederlande |
| ― | Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien |
| ― | Verwalter, Family Backed Real Estate NV, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, Sebiog-Invest BV, Brecht, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, JPJ Invest NV, Sint-Martens-Latem, Belgien |
| ― | Verwalter, NPG Bocholt NV, Bocholt, Belgien |
| ― | Verwalter, Biopower Tongeren NV, Tongeren, Belgien |
Bridget Woods
| Mitglied | Seit 17. Dezember 2015 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Seit 15. Juli 2016 |
| Berufliche Tätigkeit | Unternehmensberaterin |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Verwalterin, Quintel Intelligence Ltd., London, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, Quintel Advisory Services Ltd., London, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, lagree Ltd., Giv’atayim, Israel |
| ― | Verwalterin, Roby Al Ltd., Leeds, Großbritannien |
| ― | Verwalterin, One Eco Limited- Canterbury, Großbritannien |
Paul Decraemer
| Mitglied | Seit 14. Juli 2017 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer Paul Decraemer BV, Lochristi, Belgien |
| CFO Inbiose NV, Zwijnaarde, Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Verwalter, Seelution AB, Göteborg, Schweden |
| ― | Verwalter Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven, Belgium |
| ― | Verwalter, ABO-Group Environment NV, Gent, Belgien |
Paul De fauw
| Mitglied | Seit 17. Juli 2020 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer Defada BV, Brügge, Belgien |
| CEO Vlaamse Energieholding BV, Torhout, Belgien |
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB:
| ― | Vorsitzender des Verwaltungsrats, Luminus NV, Brüssel/Belgien |
| ― | Verwalter, Northwind NV, Brüssel, Belgien |
| ― | Verwalter, Publipart NV, Brüssel, Belgien |
| ― | Verwalter, Publi-T NV, Brüssel, Belgien |
| ― | Verwalter, V.L.E.E.M.O. NV, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, V.L.E.E.M.O. II NV, Antwerpen, Belgien |
| ― | Verwalter, V.L.E.E.M.O. III NV, Antwerpen, Belgien |
Bayreuth, 8. April 2021
Steven De Proost, Vorstandsvorsitzender, CEO
Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."
Bayreuth, 8. April 2021
Steven De Proost, Vorstandsvorsitzender, CEO
Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
An die 7C Solarparken AG, Bayreuth
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der 7C Solarparken AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassun bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt „Weitere gesetzliche Angaben“ des zusammengefassten Lageberichts enthaltene „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315d, 289f HGB“ haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung im zusammengefassten Lagebericht. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
| • | Auswirkungen der Konkretisierungen / Änderungen der Definition eines Geschäftsbetriebes |
| • | Werthaltigkeit der Solarparks |
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
| 1.) | Sachverhalt und Problemstellung |
| 2.) | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse |
| 3.) | Verweis auf weitergehende Informationen |
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
A. Auswirkungen der Konkretisierungen / Änderungen der Definition eines Geschäftsbetriebes
1.) Der Konzern hat im Geschäftsjahr, wie in der Vergangenheit auch, zahlreiche Tochterunternehmen erworben. Bei den erworbenen Gesellschaften handelt es sich i.d.R. um Projektgesellschaften, zu welchen Anlagen, Grundstücke oder Leasingverhältnisse sowie Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Anlagen und Grundstücke gehören. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 wurde die Definition eines Geschäftsbetriebes nach IFRS 3 konkretisiert und teilweise geändert. Die für den Konzern wesentlichen Änderungen betrafen die Einführung eines optionalen Konzentrationstests sowie die Änderung der Definition eines Geschäftsbetriebs welche zumindest einen substanziellen Prozess fordert. Vor der Änderung verlangte der Standard lediglich das Vorhandensein eines Prozesses. Der Konzern hat auf alle Erwerbe des Geschäftsjahres den optionalen Konzentrationstest angewendet. Dieser gilt als erfüllt, wenn sich der Kaufpreis im Wesentlichen auf einen Vermögenswert bzw. eine Gruppe gleichartiger Vermögenswerte konzentriert. Der Konzern legt hierfür eine Schwelle von 75 % zu Grunde ab welcher der Konzentrationstest als erfüllt gilt. Sofern der Konzentrationstest positiv ausfällt, liegt definitionsgemäß kein Geschäftsbetrieb vor, sondern die Akquisition stellt den Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten dar. Fällt der Konzentrationstest negativ aus, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen ob die Kriterien für das Vorliegen eines Geschäftsbetriebs erfüllt sind.
Akquisitionen von Gruppen von Vermögenswerten werden mit den Anschaffungskosten der einzelnen identifizierbaren Vermögenswerte bilanziert. Hierfür wird der Kaufpreis auf die identifizierten Vermögenswerte und Schulden aufgeteilt.
Für Akquisitionen die einen Geschäftsbetrieb bilden, wird eine Kaufpreisallokation durchgeführt.
2.) Im Rahmen unserer Prüfung der Auswirkungen der Änderungen / Konkretisierung der Definition eines Geschäftsbetriebes haben wir zunächst geprüft ob der Konzern von den Änderungen / Konkretisierungen betroffen und ist und wie er diese umgesetzt hat. Die durchgeführten Konzentrationstests haben wir nachvollzogen und die korrekte Umsetzung des Ergebnisses geprüft. Wir haben die Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden für den Fall des Erwerbs einer Gruppe von Vermögenswerten geprüft. Insgesamt konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass die Änderungen / Konkretisierungen zutreffend umgesetzt und die Erwerbe des Geschäftsjahres demnach sachgerecht abgebildet wurden.
3.) Die Angaben von 7C Solarparken zu den Erwerben sind im Abschnitt „6.2. B Erwerbe von Vermögenswerten und Schulden“ des Konzern-Anhangs enthalten.
B. Werthaltigkeit der Solarparks
1.) Im Konzernabschluss von 7C Solarparken werden unter dem Bilanzposten „Sachanlagen“ Solarparks in Höhe von TEUR 314.550 (68,6 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Solarparks werden jährlich entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und zudem anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest („Impairment-Test“) unterzogen, um eine mögliche Wertminderung zu ermitteln. Als Anhaltspunkt für mögliche Wertminderungen ist insbesondere die Entwicklung des operativen Geschäftes relevant, die über den sog. „EBITDA Yield“ (EBITDA je Solarpark/Buchwert je Solarpark) gemessen wird (Impairment-Indikator). Unterschreitet der EBITDA Yield einen festen von 7C Solarparken ermittelten Referenzwert wird für den betroffenen Solarpark ein detaillierter Impairment-Test vorgenommen. Dabei wird der Nutzungswert der jeweiligen Anlage ermittelt und mit deren Buchwert verglichen. Hierbei werden insbesondere das Leistungsvolumen der Anlage, die Sonneneinstrahlung und die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen Solarparks. Das Ergebnis dieser Bewertung ist stark von den Annahmen der einzelnen Bewertungsparameter abhängig. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor dem Hintergrund, dass die Solarparks den überwiegenden Teil der Bilanzsumme ausmachen und zudem eine Wertminderung geeignet ist, die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns zu beeinflussen, handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
2.) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen des Impairment Testes (Ermittlung des Impairment-Indikators „EBITDA Yield“) sowie die Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme geprüft. Dabei haben wir die der Ermittlung des EBITDA Yield zugrundeliegenden Daten sowie die herangezogenen Referenzwerte plausibilisiert. Für Anlagen, für die ein detaillierter Impairmenttest durchzuführen war, haben wir sodann die Parameter zur Ermittlung des Nutzungswertes plausibilisiert und das Ergebnis rechnerisch nachvollzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass das methodische Vorgehen zur Ermittlung des Impairment Indikators sachgerecht ist, die von den gesetzlichen Vertretern herangezogenen Bewertungsparameter und -annahmen plausibel sind und die Nutzungswerte zutreffend abgeleitet wurden. Die Werthaltigkeit der Solarparks wurde daher sachgerecht beurteilt.
3.) Die Angaben von 7C Solarparken zu den Sachanlagen sind im Anhang im Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“ im Unterpunkt „17.1. Sachanlagen“ enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | den Bericht des Vorstands, |
| ― | den Bericht des Aufsichtsrats, |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, inkl. der |
| ― | Erklärung zum Corporate Governance Codex, |
| ― | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagerbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungsle-gungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei „7C Konzern-2020-12-31.7z“ (SHA256-Hashwert: 706D7DC31C59CC75950BEF9E2B69DA622F6F47A31EB3E79441FAAE94CA4E773E), die im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten abrufbar ist enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| • | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| • | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| • | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juli 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Oktober 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Alexandra Dittus.
Nürnberg, 8. April 2021
**Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer
Dittus, Wirtschaftsprüferin
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat auch im Berichtsjahr die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen.
Im Berichtsjahr wurden wegen der Corona-Pandemie alle Aufsichtsratssitzungen (bis auf die im Januar 2020) als Videokonferenz durchgeführt. Dabei war der Aufsichtsrat in seiner Funktion zu keiner Zeit durch die Corona-Pandemie eingeschränkt und konnte sich jederzeit mit dem Vorstand über die wichtigen Themen des Geschäftsjahrs austauschen und beraten. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.
Über den positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2020 und das Erreichen bzw. Übertreffen der Prognose 2020 freut sich der Aufsichtsrat. Die vom IPP-Portfolio erzeugte Energie reicht aus, um mehr als 69.000 Drei-Personen-Haushalte mit Strom zu versorgen und mehr als 189.000 Tonnen CO2 einzusparen. Damit trägt das Unternehmen wesentlich zum Wandel zu einer nachhaltigen Volkswirtschaft bei.
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Auch außerhalb der gemeinsamen Videokonferenz-Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt.
In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.
WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM
Der Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:
| • | den Änderungen im neuen deutschen Corporate Governance Codex 2020 im Vergleich zur Vorfassung; |
| • | der Überprüfung der Geschäftsentwicklung aller Konzerngesellschaften sowie der Liquiditäts- und Finanzlage; |
| • | der strategischen Unternehmensplanung inklusive der Betrachtung/-Diskussion von M&A, Finanzierungs- sowie allgemeinen Geschäftschancen; |
| • | der im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen; |
| • | der Beobachtung des Risikomanagements, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistungs- sowie Einzelrisiken aus der früheren Generalunternehmertätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG); |
| • | den Folgen der Corona-Pandemie auf das Geschäftsergebnis 2020 sowie die Projektentwicklungsaktivitäten; |
| • | der Verfolgung/Erfüllungen der Zielvorgaben der strategischen Geschäftspläne 2018-2020 und 2020-2022, insbesondere der sich hieraus ergebenden Chancen; |
| • | der Festsetzung der Erweiterung des strategischen Geschäftsplans 2020-2022 mit den Schwerpunkten: „Belgien als zweiter Kernmarkt; Erhöhung des eigenen IPP-Portfolios auf 400 MWp“; |
| • | Kapitalmaßnahmen, welche nachstehend genauer erläutert werden. Insgesamt stimmte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 zwei Barkapitalerhöhungen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. EUR 23,2 Mio. sowie der Emission eines neuen Schuldscheindarlehens in Höhe von EUR 11,5 Mio. zu. |
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
| • | Zustimmung zur Beschlussfassung über die Aufstockung des im Jahr 2018 ausgegebenen Schuldscheindarlehens durch eine Tranche in Höhe von EUR 11,5 Mio. mit einer Laufzeit von 5 Jahren (3. März 2020); |
| • | Verabschiedung der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f, 315d HGB (8. April 2020); |
| • | Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst zusammengefassten Lagebericht; der Jahresabschluss war damit festgestellt. (8. April 2020); |
| • | Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst zusammengefassten Lagebericht (8. April 2020); |
| • | Verabschiedung der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung und der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2020 am 17. Juli 2020 (2. Juni 2020); |
| • | Wiederwahl von Herrn Joris De Meester zum Aufsichtsratsvorsitzenden und von Frau Bridget Woods zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat gem. §111 Abs. 5 AktG wird auf 30% festgesetzt. Als Frist zur Erreichung der Zielsetzung wird der 30. Juni 2022 festgelegt (17. Juli 2020); |
| • | Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung von EUR 61.356.441 auf bis zu EUR 64.256.441 durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (1. Oktober 2020); |
| • | Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 zu einer Kapitalerhöhung von EUR 64.256.441 auf bis zu EUR 67.492.085 unter Gewährung eines Bezugsrechts für bestehende Aktionäre durch Ausgabe von bis zu 3.235.644 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen (2. Dezember, 2020). |
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.
PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT
VORSTAND
Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen.
AUFSICHTSRAT
Auf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2020 haben die Aktionäre der Erweiterung des Aufsichtsrats von drei auf vier Mitglieder zugestimmt. Herr Paul De fauw wurde auf derselben Hauptversammlung zum vierten Aufsichtsratsmitglied bestellt.
Herr De fauw war als CEO von der Vlaamse Energieholding BV, die eine wesentliche Aktionärin des Konzerns ist, im Zeitpunkt seiner Bestellung mit der 7C Solarparken bereits vertraut. Nach seiner Bestellung wurde er vom Aufsichtsratsvorsitzenden sowie von der stellvertretenden Vorsitzenden in die Historie der Gesellschaft und die vergangenen und aktuellen Themen des Aufsichtsrats sowie in die Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats eingeführt. Gesellschaftsunterlagen wie z.B. Aufsichtsratsprotokolle für die aktuelle Diskussion relevanter Sitzungen wurden ihm übergeben.
DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Im Jahr 2020 haben sich Aufsichtsrat und Vorstand mit den Änderungen des deutschen Corporate Governance Kodex i.V.m. den Gesetzesänderungen des deutschen Aktiengesetztes (ARUG II) auseinandergesetzt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben am 19. Januar 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2020 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens (www.solarparken.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts.
Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten.
JAHRESABSCHLUSS 2020
Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juli 2020 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2020 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt.
Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 8. April 2021 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2020. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Der Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 11.503.302 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 7.636.247, zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 3.867.055 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.
Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir die Grundlagen zu schaffen für den zukünftigen Unternehmenserfolg.
Bayreuth, 8. April 2021
Hr. Joris De Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats