Annual Report • Jan 8, 2025
Annual Report
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An unsere Aktionäre ..... 3
Brief des Vorstandsvorsitzenden ..... 4
Strategie - ,Let it Bloom - DOUGLAS 2026' ..... 6
Vorstand ..... 9
Aufsichtsrat ..... 12
Bericht des Aufsichtsrats ..... 14
Unsere Mitarbeiter*innen ..... 23
DOUGLAS am Kapitalmarkt ..... 29
2
Zusammengefasster Lagebericht ..... 33
Geschäftsaktivitäten und Konzernstruktur ..... 34
Wirtschaftsbericht ..... 38
Ausblick der DOUGLAS Group für 2024/2025 ..... 53
Nachtragsbericht ..... 56
Risiko- und Chancenbericht ..... 57
Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung ..... 74
Erklärung zur Unternehmensführung ..... 107
Übernahmerechtliche Angaben für die Douglas AG (gem. §289a Handelsgesetzbuch) ..... 123
Ergänzende Angaben für die Douglas AG ..... 130
3
Konzernabschluss ..... 136
Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ..... 137
Konzern-Überleitung vom Gewinn oder -Verlust zum Gesamtergebnis ..... 138
Konzern- Bilanz ..... 139
Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung ..... 141
Konzern-Kapitalflussrechnung ..... 143
Anhang zum Konzernabschluss ..... 144
Weitere Angaben ..... 231
Vergütungsbericht ..... 232
Versicherung der gesetzlichen Vertreter ..... 257
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers ..... 258
Haftungsausschluss für zukunftsgerichtete Aussagen ..... 268
Hinweis zur Berichtssprache ..... 269
Finanzkalender ..... 270
Kontakte ..... 271

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,
in mehr als 200 Jahren Unternehmensgeschichte hat DOUGLAS beziehungsweise die DOUGLAS Group, als die wir heute auftreten - vieles erlebt. Dennoch war das vergangene Geschäftsjahr für uns ein historisches. Am 21. März 2024 haben wir nicht nur das erste Jahr unserer Wachstumsstrategie „Let it Bloom" gefeiert, sondern mit dem Gang an die Frankfurter Wertpapierbörse auch den Grundstein für weiteres, nachhaltiges Wachstum gelegt. Geschäftlich blicken wir zurück auf sehr erfolgreiche zwölf Monate mit einem Rekordumsatz von 4,45 Milliarden Euro, strategischen Meilensteinen und erheblichen Fortschritten bei der Reduzierung unserer Verschuldung. Als Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty sind wir am Markt und gegenüber unseren Kundinnen und Kunden exzellent positioniert - und auf einem guten Weg, unsere

ambitionierten Ziele zu erreichen.
Dies zeigt sich insbesondere an unserem finanziellen Profil. Die DOUGLAS Group ist ein starkes, gesundes und profitables Unternehmen. Inmitten eines herausfordernden Marktumfelds, das von geo- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten geprägt ist, erweist sich unser Geschäftsmodell als krisenfest und wertschöpfend: Wir haben das Geschäftsjahr nicht nur mit einem Umsatzwachstum von 8,7\% abgeschlossen, sondern auch unsere Profitabilität deutlich gesteigert und zugleich unsere Verschuldung gesenkt. Dieser Dreiklang aus organischem Wachstum, operativer Exzellenz und reduzierten Verbindlichkeiten erlaubt es uns, noch zielgerichteter in unser Geschäft zu investieren, um unsere führende Marktposition und Qualität auszubauen, und zugleich unsere Entschuldung weiter voranzutreiben.
Der Schlüssel zu unserem Erfolg ist und bleibt unsere konsequente und in allen Geschäftsbereichen gelebte Ausrichtung auf unsere Kundinnen und Kunden. Unsere Kernmarke DOUGLAS ist ein Synonym für Premium-BeautyShopping - und das seit über einem Jahrhundert. Unsere Kundinnen und Kunden verbinden mit uns persönliche Beauty-Erlebnisse in mehr als 1.880 Filialen, hervorragende Beratung und die besten Marken der Welt. Als einer von wenigen Einzelhändlern in Europa haben wir es zudem geschafft, uns erfolgreich vom stationären Händler zu einem wahren Omnichannel-Player zu wandeln, bei dem online und offline nicht als zwei sich ergänzende Kanäle, sondern als eine gesamtheitliche Customer Journey gedacht werden. Diese Überzeugung, die wir bereits seit Jahren als ein Pionier im Markt vorleben, treibt unser Wachstum an: Im abgeschlossenen Geschäftsjahr haben wir sowohl unsere Filial- als auch unsere Online-Zahlen deutlich gesteigert - das ohnehin starke E-Com-Geschäft ist zuletzt sogar fast zweistellig gewachsen.
Wir wissen, dass dieser Erfolg nicht selbstverständlich ist und dass wir uns das große Vertrauen, das unsere Kundinnen und Kunden uns entgegenbringen, jeden Tag erneut verdienen müssen. Deshalb investieren wir weiter in unsere Marke, unser Angebot und unsere Omnichannel-Plattform. 2024 haben wir unsere vier starken Marken DOUGLAS, NOCIBÉ, Parfumdreams und Niche Beauty unter dem Dach der DOUGLAS Group gebündelt, vereint durch unser gemeinsames Ziel, das Leben für alle schöner zu machen. Wir haben unser Profil strategisch geschärft und konzentrieren uns nun noch stärker auf das Kerngeschäft Premium-Beauty. Erst kürzlich haben wir ein PremiumRedesign unserer Websites, Online-Shops und Apps lanciert und so Markenpositionierung und OmnichannelAktivierung weiter verbessert. Und unsere Omnichannel-Kundinnen und Kunden können sich bereits jetzt auf eine runderneuerte Beauty Card freuen, denn mit Beginn des neuen Jahres 2025 bauen wir das Loyalitätsprogramm mit neuen Benefits und Services weiter aus und schneiden es noch zielgerichteter auf ihre Interessen und Bedürfnisse zu.
Dies ist nur ein Baustein unserer Wachstumsstrategie ,Let it Bloom', deren positive Auswirkungen längst spürbar sind. Auch hinter den Kulissen entwickeln wir die operative Exzellenz konsequent weiter. So haben wir 2023/2024 große Fortschritte in der Optimierung unserer Omnichannel-Lieferkette erzielt und erreichen durch unser OWACLogistikmodell (OWAC = „One Warehouse, All Channels" = ein Lager, alle Kanäle) messbare Verbesserungen bei Warenverfügbarkeit, Lieferzeiten, Kapital- und Kosteneffizienz - und damit letztlich auch der Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden. Mit einem umfangreichen Technologie-Projekt haben wir die gruppenweite Vereinheitlichung von Software, Daten und Prozessen angestoßen, von der wir uns weitere Synergien und Effizienzgewinne erwarten. Und auch unser Filialnetz - schon jetzt führend in Europa - wird weiter wachsen, denn wir glauben an die Zukunft des stationären Handels und planen zahlreiche Neueröffnungen, darunter einige Flagship-Stores. Zudem werden wir Hunderte bestehende Filialen modernisieren.
Selbstverständlich nehmen wir auch unsere gesellschaftliche und ökologische Verantwortung wahr und wollen als Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty nicht nur Schritt halten, sondern überzeugt und selbstbewusst vorangehen. Deshalb betrachten wir alle Facetten unseres Handelns auch aus der Perspektive der Nachhaltigkeit, haben uns zu Science-Based Targets (SBTs) verpflichtet, unsere Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert und uns neue, ambitionierte Ziele in den drei Dimensionen People, Planet und Products gesetzt. Nicht nur in meiner Rolle als CEO, sondern auch als Vorsitzender des ESG-Komitees setze ich mich persönlich stark dafür ein, unseren CO2Fußabdruck weiter zu reduzieren und Nachhaltigkeit im gesamten Unternehmen zu fördern.
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren: Die DOUGLAS Group ist in einer exzellenten Position, und wir haben unsere positive Entwicklung in diesem historischen Jahr erfolgreich fortgesetzt. Mit einem starken Team aus mehr als 19.000 motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vier Premium-Handelsmarken, unserem resilienten Geschäftsmodell und dem unschätzbaren Vertrauen, das wir uns Tag für Tag durch den Einsatz für unsere Kundinnen und Kunden erarbeiten, sind wir für die Herausforderungen der Zukunft und unser weiteres Wachstum sehr gut aufgestellt. Diese Ausgangslage ist das Resultat der Leistung jedes und jeder Einzelnen bei der DOUGLAS Group, für die ich mich an dieser Stelle - stellvertretend für den gesamten Vorstand - herzlich bedanken möchte.
Wir glauben fest an unseren eingeschlagenen Weg und daran, dass die besten Tage der DOUGLAS Group erst vor uns liegen. Wir wollen und werden auf unseren bisherigen Erfolgen aufbauen.
Viel Spaß bei der Lektüre des ersten Geschäftsberichts der DOUGLAS Group wünscht Ihnen
Ihr
Sander van der Laan
CEO DOUGLAS Group
Mit ,Let it Bloom - DOUGLAS 2026' haben wir in der Gruppe eine klare Strategie verankert mit dem Ziel, unseren Wachstumskurs fortzusetzen und unsere Rentabilität weiter zu verbessern. Diese Strategie setzen wir seit nunmehr eineinhalb Jahren erfolgreich um. Dabei stützt sich unsere Strategie auf vier klar definierte strategische Säulen und ein starkes Fundament mit unserer Kultur, unserem Purpose und Werten:
Um die führende Beauty-Destination in allen unseren Märkten zu bleiben oder zu werden, investieren wir weiterhin in unsere Marke. Dazu nutzen wir das volle Potenzial unserer überarbeiteten Markenpositionierung durch die konsistente Umsetzung der Markenelemente und Kampagnen an allen Touchpoints der Customer Journey für unsere Marke. Darüber hinaus konzentrieren wir uns auf unser Kundenbeziehungs-Management-System, Social Media und Social Commerce sowie die Weiterentwicklung unseres Kundenbindungsprogramms und der Kundenaktivierung auf Grundlage einer einheitlichen und ganzheitlichen Strategie zur Verbesserung des Kundenbeziehungsmanagements, um den Kundenwert durch personalisierte Kundenaktivierung zu stärken. Als führendes Unternehmen unserer Branche nehmen wir auch die daraus resultierende Verantwortung sehr ernst. Unsere integrierte ESG-Strategie ist daher ein weiterer wichtiger Hebel zur Erreichung der Ziele unseres Unternehmens.
Wir wollen unser Sortiment noch weiter verbessern, indem wir bestehende Produktkategorien wie Hautpflege, dekorative Kosmetik und Haarpflege stärken und unsere Angebotspalette optimieren, um vom weiteren erwarteten Marktwachstum in diesen Kategorien zu profitieren. Um dies zu erreichen, haben wir eine klare Sortiments- und Markenstrategie entwickelt, nutzen unsere Kompetenz im Bereich Haut- und Haarpflege und verbessern fortlaufend unser Partnerprogramm, das unser Sortiment um angrenzende Kategorien ergänzt. Außerdem bauen wir unsere Beauty-Services weiter aus und fokussieren uns auf Trends und Konsumentenwünsche.
Wir wollen das kundenfreundlichste Omnichannel-Erlebnis bieten, indem wir die nahtlose Kundenerfahrung in unseren physischen und digitalen Kanälen weiter verbessern. Um dies zu erreichen, sind wir aktiv mit der Modernisierung und der Erweiterung unseres Filialnetzwerks beschäftigt. Mithilfe unserer App gelingt es uns, unseren Kunden sowohl online als auch offline ein vollumfassendes Kauferlebnis zu ermöglichen. Wir entwickeln dazu eine OmnichannelKundenservicestrategie, die auf einem standardisierten, technologiegestützten Ansatz basiert und europaweit organisiert ist.
Um die operative Exzellenz weiter zu steigern, planen wir weiterhin Investitionen in unsere Lieferkette und unsere allem zugrundeliegende technologische Infrastruktur, um eine stärkere Standardisierung und Automatisierung zu erreichen und unser fokussiertes und effizientes Betriebsmodell über alle Kanäle hinweg weiter auszubauen. Wir arbeiten weiter daran, Strukturen und Prozesse zu vereinfachen, um eine schnellere Entscheidungsfindung und eine bessere
Verantwortlichkeit zu ermöglichen sowie die Zentralisierung und Standardisierung zu erhöhen, insbesondere in der Lieferkette und in den Back-Offices, während wir dabei die lokalen Besonderheiten berücksichtigten. Dies erreichen wir unter anderem dadurch, dass wir einen gruppenweiten Lieferkettenansatz verfolgen, unsere Lagerlogistik in sieben OWACs („One Warehouse, All Channels", „ein Lager, alle Kanäle") bündeln und in unsere Technologie und unsere Datenverarbeitungskapazitäten investieren.
Im Rahmen unserer kundenorientierten Strategie ,Let it Bloom - DOUGLAS 2026‘ wollen wir auch in Zukunft einen gezielten Expansions- und Entwicklungsplan verfolgen. Im Rahmen unserer Multi-Format-Strategie haben wir ein effizientes Filialkonzept entwickelt, das aus zwei Filialformaten sowie dem Online-Store besteht: Premium- und LuxusFilialen mit einer Größe zwischen 100 und 800 Quadratmetern. Damit wollen wir die durchschnittliche Amortisationsdauer für Neueröffnungen und Komplettenovierungen auf drei bis vier Jahre verkürzen, unter anderem indem wir Standard-Module nutzen, die in beiden Filialformaten genutzt werden können und daher Einkaufsvorteile bieten.
Nach der jüngsten Straffung unseres Filialportfolios beabsichtigen wir, bis Ende 2026 rund 200 neue Filialen zu eröffnen (nach Abzug von Schließungen) und in diesem Zeitraum einen Betrag in Höhe von ca. 0,5\% bis ca. 1,0\% der Umsatzerlöse (netto) pro Geschäftsjahr in die Erweiterung und Entwicklung des Filialnetzes zu investieren. Wir sehen Chancen für neue Filialen in allen unseren Märkten und planen, geografische Lücken schrittweise zu schließen, wobei wir strenge Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Filialen und die Rentabilität der Investitionen stellen.
Wir gehen davon aus, dass Zentral-Ost-Europa die wichtigste Wachstumsregion sein wird, auf die etwa 40\% der geplanten Neueröffnungen entfallen werden. Die weiteren geplanten Neueröffnungen verteilen sich in der Reihenfolge der Größenordnung auf Südeuropa (einschließlich Kroatien und Slowenien), Deutschland, Österreich, die Schweiz (DACH), Frankreich, die Niederlande und Belgien. Wir sind mit unserem überarbeiteten Marktformat 2023 in Belgien und Slowenien eingetreten.
Gleichzeitig wollen wir unser bestehendes Filialnetz weiter verbessern, vor allem in der DACH-Region und in Frankreich. Dies findet durch ein Modernisierungsprogramm mit zwei Ansätzen statt: Wo es notwendig ist, führen wir eine komplette Modernisierung durch, d.h. eine Änderung der Kategorie- und Markenstruktur und eine komplette Auffrischung der Ausstattung. Wenn möglich, führen wir leichte und mittlere Modernisierungen durch, im Allgemeinen bedeutet das ausgewählte Änderungen der Kategorie- und Markenstruktur und eine teilweise Auffrischung der Ausstattung. Die Entscheidung über Modernisierungen wird individuell getroffen und berücksichtigt unter anderem das Alter der Filiale, die Bedingungen des jeweiligen Mietvertrags, die Aktivitäten der Wettbewerber in der Nähe und vor allem die mittelfristigen finanziellen Aussichten des Standortes.
Insgesamt beabsichtigen wir, bis 2026 mehr als 400 Filialen zu renovieren und in diesem Zeitraum einen Betrag in Höhe von ca. 1,0\% bis ca. 1,5\% der Umsatzerlöse (netto) pro Geschäftsjahr in diese Modernisierung des Filialnetzes zu investieren, wobei ca. 50\% der geplanten kumulativen Renovierungen auf DACH und Frankreich entfallen.
Im Rahmen der geplanten Ausweitung unseres Filialnetzes haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 35 Filialen neu eröffnet. Darunter fällt auch die Eröffnung des neuen House of Beauty in Wien. Der neue Flagship Store erstreckt sich auf zwei Etagen und ca. 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Als Aushängeschild bietet das Geschäft ein umfangreiches Angebot an Premium-Marken und personalisierten Beauty-Services. Jüngste Kundenumfragen zeigen, dass insbesondere das Ambiente, unser freundliches Personal und das Sortiment die Kundinnen und Kunden anspricht und sie die Filiale weiterempfehlen würden.
Das Ziel für Ende 2026, rund 200 neue Filialen zu eröffnen, verläuft planmäßig. Dennoch sehen wir mögliche Herausforderungen, wie überhöhte Standortpreise, die Verfügbarkeit von Gewerbeimmobilien und die allgemeine Attraktivität der Standorte in einzelnen Ländern. Um diese Herausforderungen zu meistern und unsere Expansionsstrategie erfolgreich voranzutreiben, werden wir mehrere Maßnahmen effektiv verknüpfen.
Ein zentraler Aspekt ist die stärkere Einbindung geeigneter Makler, die über fundierte Marktkenntnisse und Netzwerke verfügen. Diese Partner können uns unterstützen, relevante Informationen zu sammeln und neue Geschäftsmöglichkeiten zu identifizieren. Gleichzeitig nutzen wir verstärkt Tools wie MyTraffic und Whatalocation, die uns wertvolle Daten über Kundenfrequenz und Standortanalysen liefern. So können wir gezielt geografische Lücken im Markt finden, in denen wir noch nicht vertreten sind, aber großes Potenzial sehen.
Diese Maßnahmen ermöglichen es uns, unser Unternehmen und unsere Expansionspläne vorzustellen sowie wertvolles Feedback und neue Kontakte zu gewinnen. Indem wir unsere Strategien und Analysen kommunizieren, können wir potenzielle Partner und Investoren ansprechen und unser Netzwerk erweitern. Angesichts dieser Strategien sind wir dabei, weitere Eröffnungen für die kommenden Monate zu planen und durchzuführen. Durch synergistische Nutzung von Maklerwissen, datengestützte Analysen und aktive Kommunikation werden wir nicht nur unsere Expansion vorantreiben, sondern auch sicherstellen, dass wir an den richtigen Standorten zur richtigen Zeit und mit dem richtigen Filialformat präsent sind. Diese koordinierte Vorgehensweise wird uns helfen, unsere Marktposition nachhaltig zu stärken.
Im Laufe des Jahres 2024 wurde das Lager- und Fulfillment-System von Parfumdreams in unser OWAC („One Warehouse All Channels", „ein Lager, alle Kanäle") in Hamm integriert. Dies ermöglicht Kunden einen reibungslosen und schnellen Lieferprozess ihrer bestellten Ware. Für die DOUGLAS Group bedeutet das vor allem ein verbessertes Warenmanagement und trägt zu einem effizienten Betriebssystem bei.

Alexander „Sander" van der Laan
Alexander van der Laan, geboren 1968, schloss sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Nyenrode in den Niederlanden ab und erwarb dort einen Master of Business Administration (MBA). Seine berufliche Laufbahn begann er als Produktmanager bei SCA Hygiene. Von 1993 bis 1998 war er bei Unilever tätig, wo er verschiedene Funktionen im Bereich Marketing und Vertrieb bekleidete. Anschließend war Alexander van der Laan über 16 Jahre in unterschiedlichen Managementpositionen beim börsennotierten Einzelhandelsunternehmen Ahold Delhaize tätig, zuletzt als Chief Executive Officer (CEO) der niederländischen Handelskette Albert Heijn. Vor seinem Wechsel zu DOUGLAS war er von 2015 bis 2022 Chief Executive Officer (CEO) des niederländischen Non-Food-Einzelhändlers Action, wo er auch die Funktion des Chief Executive Officer (CEO) der Action Nederland B.V. innehatte.
Im Jahr 2022 wurde er zum Chief Executive Officer (CEO) von DOUGLAS ernannt. Darüber hinaus war Alexander van der Laan ehemaliges Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Vorstands der Stichting Cancer Center Amsterdam sowie Direktor der Mil \& Bos B.V.
Abgesehen von diesen Ämtern ist und war Alexander van der Laan in den letzten fünf Jahren weder Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans eines Unternehmens noch Partner einer Partnerschaft außerhalb der Gruppe.

Mark Langer, geboren 1968, absolvierte sein Studium an der Technischen Universität München, der FernUniversität in Hagen sowie der Ludwig-Maximilians-Universität München, Deutschland. Er hält einen Masterabschluss im Maschinenbau (Diplom-Ingenieur) sowie einen Masterabschluss in Betriebswirtschaftslehre (Diplom-Kaufmann). Seine berufliche Laufbahn begann er 1995 als Berater bei McKinsey \& Company. Von 1997 bis 1999 war er als Financial Analysis Manager für Europa bei Procter \& Gamble tätig. Anschließend kehrte er von 1999 bis 2002 erneut zu McKinsey \& Company zurück, wo er als Engagement Manager Projekte leitete. Im Jahr 2003 trat Mark Langer der Hugo Boss AG bei, wo er verschiedene Managementpositionen einnahm. Er begann als Direktor für Finanzen und Controlling, wurde 2010 Chief Financial Officer (CFO) und bekleidete zuletzt von 2016 bis 2020 die Position des Chief Executive Officer (CEO) sowie des Vorsitzenden des Vorstandes.
Im Jahr 2021 wechselte er zu DOUGLAS als Chief Financial Officer (CFO). Seit 2015 ist er Mitglied des Hochschulrats der Hochschule Reutlingen, ein Amt, das er bis August 2024 innehatte. Zudem wurde er im Juli 2023 Mitglied des Deutschen Komitees von UNICEF e.V. und ist seit Juli 2024 Mitglied des Beirats der Schwanhäußer Industrie Holding GmbH \& Co. KG. Außerdem ist Mark Langer Geschäftsführer der ASTAM Holding GmbH.
Neben diesen Funktionen ist und war Mark Langer in den letzten fünf Jahren weder Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer Gesellschaft noch Partner einer Personengesellschaft außerhalb der Gruppe.

Dr. Philipp Andrée, geboren im Jahr 1981, absolvierte sein Studium im Fach Maschinenbau an der Technischen Universität Hamburg, Deutschland. Seine berufliche Laufbahn begann er bei McKinsey \& Company, wo er von 2008 bis 2013 tätig war. Gleichzeitig promovierte er von 2010 bis 2012 an der Universität Hamburg. Im Jahr 2013 gründete er die Department47 GmbH, einen Online-Marktplatz für Premium-Mode, und war dort als Geschäftsführer tätig. Nach der Übernahme der Department47 GmbH durch die ISA GmbH, einen B2B-E-Commerce-Dienstleister, übte er bis 2015 die Funktion des Geschäftsführers der ISA GmbH aus. Von 2015 bis 2022 hatte Dr. Philipp Andrée verschiedene Führungspositionen bei der Tchibo GmbH inne. Zunächst war er Leiter der Online-Expansion, gefolgt von der Rolle des Direktors für den Online-Vertrieb in Deutschland sowie des Direktors für Marketing und Online-Vertrieb. Zuletzt bekleidete er die Position des Geschäftsführers für den Bereich Marketing \& Digital.
Im Januar 2023 trat Dr. Philipp Andrée bei DOUGLAS ein, zunächst als Chief Digital Officer (CDO) und seit Mai 2023 als Chief Commercial Officer (CCO). Darüber hinaus war er bis Dezember 2022 Mitglied des Beirats der HanseMerkur Holding AG und bis Juni 2019 Geschäftsführer der VVPA Beteiligungs UG, die inzwischen liquidiert wurde.
In den vergangenen fünf Jahren war Dr. Philipp Andrée nicht Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer Gesellschaft oder Partner einer Personengesellschaft außerhalb der Gruppe.

Dr. Henning Kreke wurde 1965 geboren und absolvierte sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der University of Texas in Austin, TX, USA. Im Jahr 1994 promovierte er in Politikwissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel, Deutschland. Im Jahr 1990 begann Henning Kreke seine Karriere bei der Investmentbank Salomon Brothers in New York. Er kam 1993 als Assistent der Geschäftsleitung zu DOUGLAS. Von 1997 bis 2016 war er Mitglied der Geschäftsführung von DOUGLAS und von 2001 bis 2016 Vorsitzender der Geschäftsführung und Chief Executive Officer von DOUGLAS. Henning Kreke wurde 2016 Vorsitzender der Douglas GmbH und ist heute Vorsitzender des Aufsichtsrats der Douglas AG.
Henning Kreke ist derzeit auch Mitglied des Aufsichtsrates der Thalia Bücher GmbH, der Encavis AG und der Deutschen Euroshop AG. Er ist Mitglied des Beirats der noventic GmbH, der Perma-Tec GmbH \& Co. KG, der AXXUM Holding GmbH und der SLYRS Destillerie GmbH \& Co. KG. Außerdem ist er Geschäftsführer und Komplementär der Kreke Immobilien KG, der Let's Go JMK KG, der H \& J Let's Go Commando KG und der JMK Grundbesitz KG sowie Geschäftsführer der JMK Immobilien Verwaltungs GmbH, der Lobelia Beteiligungs GmbH, der Lobelia 25+ Beteiligungs GmbH, der Alvetra GmbH, der yaska Kalorimeta GmbH, der JMK Verwaltungs GmbH, der Let's Go JMK Beteiligungs GmbH und der H \& J Seven Eleven Verwaltungs GmbH. Außerdem ist er Geschäftsführer der Lobelia Lux S.à r.l. und Direktor der Kirk Beauty Investments S.A.
| DR. ALEXANDER DIBELIUS | Managing Partner/Geschäftsführer, CVC, Frankfurt a.M./Deutschland |
|---|---|
| DR. DANIEL PINDUR | Managing Partner/Geschäftsführer, CVC, Frankfurt a. M./Deutschland |
| CAN TOYGAR | Senior Managing Director, CVC, Frankfurt a. M./Deutschland |
| PAMELA KNAPP | Unternehmerin |
| GEORGIA GARINOISMELENIKIOTOU | Unternehmerin |
| ULRIKE GAAL* | Kaufmännische Angestellte |
| VESNA MANDALENAKES* | Kaufmännische Angestellte |
| STEFANIE HÜBNER* | Leitung E-Commerce Deutschland |
| UKRIKE GRABE* | Bereichsleiterin, Münster/Deutschland |
| PETRA RINGER* | Gewerkschaftssekretärin bei ver.di Fachbereich Handel, Bezirk Berlin |
| PETER KÖNIG* | Gewerkschaftssekretär bei ver.di Fachbereich Handel, Bezirk Würzburg/Aschaffenburg und Schweinfurt |
| *Arbeitnehmervertreter |
gemäß §§ 171 Abs. 2 AktG, 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 MitbestG
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Der Aufsichtsrat der Douglas AG (zuvor firmierend: Kirk Beauty A GmbH, nachfolgend auch die „Gesellschaft" genannt) hat sich umfassend mit der geschäftlichen und strategischen Entwicklung der Gesellschaft sowie der gesamten von der Gesellschaft als Konzernholding geleiteten Unternehmensgruppe („DOUGLAS Group") befasst. Dabei der Aufsichtsrat den Vorstand im Berichtszeitraum bei der Leitung der Gesellschaft und der DOUGLAS Group im Rahmen seiner Befugnisse und Aufgaben kontinuierlich beratend begleitet und überwacht. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum (wie unten definiert) die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen und konnte seine gesetzlichen und statutarischen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen.
Während des Berichtszeitraumes wurde unterjährig sowohl der Aufsichtsrat der Gesellschaft gebildet als auch die Gesellschaft nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes (UmwG) von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Aus diesem Grunde erstreckt sich dieser Bericht auf den Zeitraum von der Einrichtung des Aufsichtsrates bei der Kirk Beauty A GmbH am 9. Januar 2024, über den am 19. Februar 2024 wirksam gewordenen Formwechsel der Gesellschaft in die Douglas AG bis zum Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft am 30. September 2024 (nachfolgend der „Berichtszeitraum").
Zur sprachlichen Vereinfachung wird in diesem Bericht die aktienrechtliche Terminologie (insbesondere „Vorstand" und „Hauptversammlung") auch für die Berichterstattung für den Berichtszeitraum vor Vollzug des Formwechsels der Gesellschaft verwendet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich die GmbH-rechtliche Terminologie verwendet wird.
Am 21. März 2024 wurden die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Börse zum Handel zugelassen (nachfolgend der „Börsengang").
Zur Vorbereitung dieses Börsengangs unter dem Projektnamen „TULIP" hat die Gesellschafterversammlung der Kirk Beauty A GmbH am 9. Januar 2024 beschlossen, einen nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) mitbestimmten Aufsichtsrat einzurichten. Hierdurch wurde der für die Überwachung der Geschäftsführung der DOUGLAS Group zuständige Aufsichtsrat von der Douglas Service GmbH (zuvor firmierend: Douglas GmbH) zwei Gruppenebenen höher, in die Kirk Beauty A GmbH, und mithin auf die Ebene der Emittentin im Rahmen des Börsenganges verlegt. Diese Verlegung des Aufsichtsrats erfolgte, da die Gesellschaft nach dem MitbestG als Konzernholding identifiziert wurde, nachdem die Mitarbeiteranzahl auf Ebene der Douglas Service GmbH unter 500 Mitarbeiter sank. Als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Kirk Beauty A GmbH wurden die Herren Dr. Hennig Kreke, Dr. Alexander Dibelius, Dr. Michael Hinderer, Dr. Daniel Pindur, Fritz Schulenburg und Can Toygar in den Aufsichtsrat bestellt. Mit Abschluss des gerichtlichen Statusverfahrens vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurden mit Wirkung zum 22. Januar 2024 Frau Ulrike Gaal, Frau Vesna Mandalenakes, Frau Stefanie Hübner, Frau Ulrike Grabe, Frau Petra Ringer und Herr Peter König als die Vertreter der Arbeitnehmer bzw. der Gewerkschaften in den Aufsichtsrat bestellt.
Zur weiteren Vorbereitung des Börsenganges wurde mit Wirkung zum 19. Februar 2024 der Formwechsel der Kirk Beauty A GmbH in die heutige Douglas AG beschlossen. Da sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach dem Formwechsel in gleicher Weise bildete und zusammensetzte wie vor dem Formwechsel, blieben die für die Kirk Beauty A GmbH bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der Regelung des § 203 Satz 1 UmwG für den Rest ihrer Wahlzeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Douglas AG im Amt, sodass für die Zeit ab Wirksamwerden des Formwechsels keine Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich war. Von dem Recht gem. § 203 Satz 2 UmwG, wonach im Formwechselbeschluss eine Beendigung des Amts bestimmt werden kann, wurde kein Gebrauch gemacht.
Im Berichtszeitraum fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzendem und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den Ausschussvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die beabsichtige Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions-, und Personalplanung, die Rentabilität der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und der DOUGLAS Group informiert. Der Aufsichtsrat konnte sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Amtsausübung des Vorstands überzeugen und war in sämtliche Entscheidungen, die eine grundlegende Bedeutung für die Gesellschaft und / oder die DOUGLAS Group besaßen, eingebunden. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats diese nach Vorbereitung durch die Ausschüsse, intensiver Prüfung und Erörterung gebilligt.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Berichtszeitraum regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für die Gesellschaft und die DOUGLAS Group relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der wirtschaftlichen und finanziellen Lage, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance informiert und unterrichtet. Dieses betrifft zum einen die Sitzungsvorbereitung bei ordentlichen, wie auch bei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen und gilt unabhängig von der jeweils gewählten Form (Präsenzsitzung, Telefonkonferenz, Videokonferenz oder Mischform). Die zeitnahe und umfassende Unterrichtung betrifft auch die Berichterstattung außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats. Hier standen Vorstand und Aufsichtsrat bzw. die Ausschussvorsitzenden in regelmäßigem, engem Kontakt, um wesentliche, die Gesellschaft und / oder die DOUGLAS Group betreffende Themen sowie sonstige aktuelle Fragen der Geschäftsleitung zu diskutieren.
Die Berichte des Vorstands gemäß § 6 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Vorstand der Gesellschaft wurden erstattet. Der Aufsichtsrat und die Ausschüsse hatten ausreichend Gelegenheit, sich mit den erstatteten Berichten kritisch auseinanderzusetzen. Anregungen wurden eingebracht und berücksichtigt.
In den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wurde regelmäßig gemeinsam mit dem Vorstand der Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft sowie der DOUGLAS Group erörtert. Ferner hat der Vorstand die beabsichtigte Geschäftspolitik, andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung sowie die Kapital-, Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft detailliert erläutert. Auch außerhalb der Sitzungen stellte der der Vorstand dem Aufsichtsrat im Berichtszeitraum monatlich eine detaillierte Übersicht über die aktuelle geschäftliche Situation der Gesellschaft und der DOUGLAS Group zur Verfügung.
Interessenkonflikte auf Seiten des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Organstellung der einzelnen Mitglieder und ihrer Tätigkeit sind im Berichtszeitraum weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten.
Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auf der strategischen Ausrichtung der DOUGLAS Group unmittelbar vor und nach dem Börsengang der Gesellschaft sowie der Umsetzung des Börsengangs und der Unternehmensstrategie ,Let it Bloom'. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Berichtszeitraum regelmäßig mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft und der DOUGLAS Group.
Im Berichtszeitraum hielt der Aufsichtsrat neben seiner konstituierenden Sitzung am 2. Februar 2024 drei ordentliche und zwei außerordentliche Sitzungen ab. Die zwei außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen betrafen die Sitzung zur Bildung der Ausschüsse, Verabschiedung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat, Verabschiedung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats und zum Abschluss der Vorstandsverträge (außerordentliche Sitzung vom 10. März 2024) sowie die Zustimmung zur Refinanzierung im Rahmen des Projektes „SIENA" (außerordentliche Sitzung am 21. Februar 2024) und fanden jeweils in Form einer Videokonferenz statt. Die ordentlichen Sitzungen fanden in hybrider Form statt. Die durchschnittliche Teilnahmequote für sämtliche Sitzungen des Aufsichtsrats innerhalb des Berichtszeitraums und sämtlich jeweils amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich auf $85 \%$.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden im Berichtszeitraum im Rahmen der Sitzungen gefasst und protokolliert. Widersprüche zur Beschlussfassung und deren Durchführung sind nicht erfolgt. Außerhalb der Sitzungen wurden keine Beschlüsse gefasst.
In der konstituierende Sitzung vom 2. Februar 2024 bestellte der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Zudem wurden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, das Vergütungssystem für den Vorstand, Struktur- und GovernanceAspekte sowie die Vorbereitung auf den Börsengang behandelt.
Der Aufsichtsrat erörterte und diskutierte in seinen Sitzungen stets die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft und der DOUGLAS Group (ordentliche Sitzungen vom 24. April 2024, 2. Juli 2024 und 30. September 2024).
Die Planung für das Geschäftsjahr 2024/2025 sowie die Mehrjahresplanung für die weiteren Geschäftsjahre 2025/2026 und 2026/2027 wurde in der ordentlichen Sitzung vom 30. September 2024 erläutert, diskutiert und beschlossen; zuvor wurden diese Planungen in der außerordentlichen Sitzung des Executive Committee vom 9. September 2024 vorbereitet.
Der Aufsichtsrat erörterte den Fortgang der Abschlussprüfung in der ordentlichen Jahresabschlusssitzung des Aufsichtsrats am 30. September 2024.
Im September hat der Aufsichtsrat der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Codex entsprechend eine erste Selbstevaluierung seiner Arbeitsweise durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Selbstevaluierung des Aufsichtsrats wurden ausführlich in der Jahresabschlusssitzung des Aufsichtsrats am 30. September 2024 erörtert. Weitere Evaluierungen werden in künftig die jährliche Arbeit des Aufsichtsrats als fester Bestandteil eingebettet.
In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 30. September 2024 hat der Aufsichtsrat seine Ziele für die variables Vergütungskomponenten der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 festgelegt.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse sowie die individuelle Teilnahme der jeweiligen Mitglieder im Berichtszeitraum:
| Name | Teilnahme | ||
|---|---|---|---|
| Sitzungen des Aufsichtsrats ${ }^{(1)}$ | Sitzungen des Executive Committees ${ }^{(3)}$ | Sitzungen des Audit Committees ${ }^{(4)}$ |
|
| Dr. Henning Kreke | 5 von 6 | 4 von 4 | $/$ |
| Dr. Alexander Dibelius | 5 von 6 | $/$ | $/$ |
| Dr. Michael Hinderer | 2 von $3^{(2)}$ | $/$ | $/$ |
| Dr. Daniel Pindur | 6 von 6 | 4 von 4 | 3 von 3 |
| Fritz Schulenburg | 3 von $3^{(2)}$ | $/$ | $/$ |
| Can Toygar | 6 von 6 | 4 von 4 | 3 von 3 |
| Pamela Knapp | 3 von $3^{(2)}$ | 4 von 4 | 3 von 3 |
| Georgia Garinois- Melenikiotou | 3 von $3^{(2)}$ | 4 von 4 | 3 von 3 |
| Ulrike Grabe | 6 von 6 | 4 von 4 | $/$ |
| Stefanie Hübner | 6 von 6 | $/$ | 3 von 3 |
| Ulrike Gaal | 6 von 6 | $/$ | $/$ |
| Vesna Mandalenakes | 6 von 6 | $/$ | $/$ |
| Petra Ringer | 3 von 6 | $/$ | $/$ |
| Peter König | 6 von 6 | $/$ | $/$ |
| ${ }^{(1)}$ Im Berichtszeitraum fanden sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt. ${ }^{(2)}$ Aufgrund unterjährigem Ausscheiden bzw. Amtsantritt fielen in die anteilige Amtsperiode im Geschäftsjahr jeweils lediglich drei von insgesamt sechs Sitzungen. ${ }^{(3)}$ Im Berichtszeitraum fanden vier Sitzungen des Executive Committees statt. ${ }^{(4)}$ Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen des Audit Committees statt. |
Um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse gebildet. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung der Kirk Beauty A GmbH bildete er einen Vermittlungsausschuss (§ 27 Abs. 3 MitbestG) nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes und in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 10. März 2024 bildete er mit Wirkung zum Börsengang ein Executive Committee, einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss.
Die Vorsitzenden des Arbeits- und Prüfungsausschusses unterrichteten den Gesamtaufsichtsrat stets ausführlich und regelmäßig über die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer letzten Sitzungen.
Das Executive Committee besteht aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie vier weitere von den Aktionären gewählte Aufsichtsratsmitglieder an. Vorsitzender des Executive Committee ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Das Executive Committee koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111b AktG.
In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 10. März 2024 hat der Aufsichtsrat für die Dauer ihrer Amtszeit als Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Henning Kreke, Frau Ulrike Grabe, Frau Pamela Knapp, Frau Georgia GarinoisMelenikiotou, Herrn Dr. Daniel Pindur und Herrn Can Toygar zu Mitgliedern des Executive Committee gewählt.
Im Berichtszeitraum hielt das Executive Committee drei ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung ab. Die Ausschusssitzungen wurden als hybride Sitzungen durchgeführt. Die außerordentliche Sitzung betraf die Erörterung des Budgets für das Geschäftsjahr 2024/2025 sowie die Mehrjahresplanung für die weiteren Geschäftsjahre 2025/2026 und 2026/2027 (außerordentliche Sitzung vom 9. September 2024) und fand in hybrider Form statt. Das Executive Committee ist seiner Berichtspflicht analog der Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG vollumfänglich nachgekommen. In jeder ordentlichen Sitzung wurde die aktuelle Lage der Gesellschaft intensiv erörtert und diskutiert und der Gesamtaufsichtsrat hierüber in seiner nächsten ordentlichen Sitzung umfassend unterrichtet. Das Executive Committee arbeitete zu diesem Zweck zu jeder Zeit intensiv mit dem Vorstand zusammen und war über Vermögens-, Finanz-, Ertragslage und Umsatz der Gesellschaft stets umfassend informiert. Beschlüsse des Executive Committee wurden im Berichtszeitraum im Rahmen der Sitzungen gefasst. Widersprüche zur Beschlussfassung und deren Durchführung sind nicht erfolgt.
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance sowie mit der Überwachung der Abschlussprüfung, insbesondere mit der Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen.
In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 10. März 2024 hat der Aufsichtsrat für die Dauer ihrer Amtszeit als Aufsichtsratsmitglieder Frau Pamela Knapp, Frau Georgia Garinois-Melenikiotou, Frau Stefanie Hübner, Herrn Dr. Daniel Pindur und Herrn Can Toygar zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewählt und Frau Pamela Knapp zur Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt.
Im Berichtszeitraum hielt der Prüfungsausschuss zwei ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung ab. Die Ausschusssitzungen wurden als hybride Sitzungen (Präsenzsitzungen/Videokonferenzen) durchgeführt. Die außerordentliche Sitzung betraf die Abstimmung mit dem Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, über die Prüfungsplanung, einschließlich der Risikobeurteilung, des Abschlussprüfers und die Definition der sog. Key Audit Matters (außerordentliche Sitzung vom 9. September 2024) und fand in hybrider Formstatt. In dieser Sitzung erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer insbesondere die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie sowie die weitere Prüfungsplanung. Der Prüfungsausschuss befasste sich überdies auch mit den Quartalsberichten sowie mit aktuellen Fragen und der Überwachung der Rechnungslegung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses befand sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung im Austausch und erstattete sowohl dem Prüfungsausschuss, dem Aufsichtsrat und dem Finanzvorstand hierüber ausführlich Bericht und stand für etwaige Rückfragen der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses stets zur Verfügung. Beschlüsse des Prüfungsausschusses wurden im Berichtszeitraum im Rahmen der Sitzungen gefasst. Widersprüche zur Beschlussfassung und deren Durchführung sind nicht erfolgt.
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie zwei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre.
In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 10. März 2024 hat der Aufsichtsrat für die Dauer ihrer Amtszeit als Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Henning Kreke, Herrn Dr. Daniel Pindur und Herrn Can Toygar zu Mitgliedern des Nominierungsausschusses gewählt und Herrn Dr. Henning Kreke zum Vorsitzenden bestimmt.
Der Nominierungsausschuss musste im Berichtszeitraum nicht einberufen werden.
In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung der Kirk Beauty A GmbH wurde Herr Dr. Daniel Pindur als Vertreter der Anteilseigner und Frau Ulrike Gaal als Vertreterin der Arbeitnehmervertreter zu Mitgliedern des Vermittlungsausschusses gewählt. Herr Dr. Henning Kreke übernahm den Ausschussvorsitz.
Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtszeitraum nicht einberufen werden.
Herr Alexander van der Laan ist in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung bis zum Ablauf des 29. Februar 2028 zum Vorstandsvorsitzenden und Chief Executive Officer (CEO) und Arbeitsdirektor der Gesellschaft bestellt worden.
Herr Mark Alexander Langer ist in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung bis zum Ablauf des 29. Februar 2028 zum Mitglied des Vorstands und Chief Financial Officer (CFO) der Gesellschaft bestellt worden.
Herr Dr. Philipp Andrée ist in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung bis zum Ablauf des 29. Februar 2028 zum Mitglied des Vorstands und Chief Commercial Officer (COO) der Gesellschaft bestellt worden.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich aus Dr. Henning Kreke (Vorsitzender), Ulrike Grabe (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Alexander Dibelius, Dr. Daniel Pindur, Can Toygar, Pamela Knapp, Georgia GarinoisMelenikiotou, Peter König, Petra Ringer, Ulrike Gaal, Stefanie Hübner und Vesna Mandalenakes zusammen.
Sechs Mitglieder wurden von den Gesellschaftern bestellt (s.o.). Die übrigen sechs Arbeitnehmervertreter (Stefanie Hübner, Peter König, Ulrike Grabe, Ulrike Gaal, Petra Ringer, Vesna Mandalenakes) wurden nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. Januar 2024 mit Wirkung 22. Januar 2024 bestellt.
Die von den Gesellschaftern bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Michael Hinderer und Herr Fritz Schulenburg haben ihre Ämter am 20. März 2024 niedergelegt. Die Gesellschafterversammlung hat am 8. März 2024 mit Wirkung zum Börsengang der Gesellschaft am 21. März 2024 zwei neue und unabhängige Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt (Frau Pamela Knapp und Frau Georgia Garinois-Melenikiotou).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der Amtseinführung sowie bei der weiteren Aus- und Fortbildung im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Unterstützung durch die Gesellschaft. So unterstützt die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats insbesondere bei der Organisation von Seminaren und trägt die hiermit einhergehenden Kosten, zudem werden Schulungsmaßnahmen - unter anderem im Zusammenhang mit der ersten
Hauptversammlung - organisiert. Auch werden in die Aufsichtsratssitzungen Berichte aus den Fachabteilungen der DOUGLAS Group eingebettet.
Der Aufsichtsrat befasste sich unmittelbar nach der Errichtung mit Blick auf den bevorstehenden Börsengang mit der Governance und den Empfehlungen des DCGK. Die einzelnen Themen und Empfehlungen des DCGK wurden situationsspezifisch - unter anderem bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie bei Beschlussfassungen zu Vergütungsthemen - jeweils aktuell diskutiert und behandelt. Der Aufsichtsrat erörterte mit Blick auf die Berichtspflicht nach § 161 AktG die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK in der Aufsichtsratssitzung am 17. Dezember 2024 und gab gemeinsam mit dem Vorstand die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des DCGK ab. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite https://douglas.group/de/investoren/governance abrufbar. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK können auch in der Erklärung zur Unternehmensführung nachgelesen werden.
Es besteht ein Verfahren zur Überwachung von Geschäften mit nahestehenden Personen („Related Party Transactions") der DOUGLAS Group. In bestimmten Fällen greifen für Geschäfte mit nahestehenden Personen ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Aufsichtsrats sowie eine Veröffentlichungspflicht ein. Im Berichtszeitraum trat kein Fall auf, in dem aufgrund der Regelungen zu Related Party Transactions ein Zustimmungsvorbehalt und eine Veröffentlichungspflicht eingriffen.
Die KPMG AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Barbarossaplatz 1a, 50674 Köln (nachstehend auch „Abschlussprüfer" oder „KPMG" genannt) wurde von der Gesellschafterversammlung der Kirk Beauty A GmbH zum Abschlussprüfer bestellt. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft vom 10. März 2024 hat der Aufsichtsrat KPMG den Prüfungsauftrag erteilt.
Der Abschlussprüfer erteilte sowohl für den Jahresabschluss der Douglas AG als auch den Konzernabschluss, jeweils einschließlich des zusammengefassten Lageberichts uneingeschränkte Bestätigungsvermerke.
Umstände, welche die Befangenheit des Abschlussprüfers besorgen lassen, liegen nicht vor.
Der Prüfungsausschuss hat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser den Prüfungsausschuss informiert, sofern der Abschlussprüfer bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum DCGK ergeben. Über derartige Tatsachen hat der Abschlussprüfer den Prüfungsausschuss nicht informiert.
In Einklang mit §317 Abs. 4 HGB hat der Abschlussprüfer das in das Risikomanagementsystem integrierte Risikofrüherkennungs- und Überwachungssystem geprüft. Er stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen.
Auch der vom Vorstand vorgelegte Bericht über die Beziehungen der Douglas AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 19. Februar bis zum 30. September 2024 wurde
ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und ohne Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG versehen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG erstellt. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG getätigt wurden. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. KPMG hat den Vergütungsbericht über die gesetzliche Prüfung hinaus, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, auch inhaltlich überprüft und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.
Der Abschlussprüfer informierte den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss über alle von ihm zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Leistungen.
Der Vorstand ist seiner Pflicht nach § 170 AktG nachgekommen. In der Sitzung vom 17. Dezember 2024 behandelte der Aufsichtsrat den jeweils vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung) sowie den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht und den Gewinnverwendungsvorschlag.
Für die ordentlichen Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats am 17. Dezember 2024 erhielten sämtliche Mitglieder dieser Gremien jeweils rechtzeitig die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen sowie den Abhängigkeitsbericht, die Unterlagen zum zusammengefassten Lagebericht, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Vergütungsbericht. In den jeweiligen Sitzungen berichtete der Abschlussprüfer umfassend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses stand mit dem Abschlussprüfer auch zwischen den Sitzungen in engem Austausch über den Fortgang der Prüfung und berichtete dem Prüfungsausschuss hierüber.
Aufgrund der Erkenntnisse, die der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss jeweils im Rahmen ihrer Prüfungen sowie aufgrund der weiteren Erläuterungen durch Vorstand und Abschlussprüfer in ihren Bilanzsitzungen am 17. Dezember 2024 gewonnen haben, sind nach ihren Beurteilungen davon überzeugt, dass die Rechnungslegung den statutarischen sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach Überzeugung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und seiner eigenen Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an.
Wesentliche Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagements wurden in einzelnen Teilbereichen des Konzerns, einschließlich des IT-Kontrollumfelds, identifiziert.
Der Aufsichtsrat hat die Entscheidung des Vorstandes, den Jahresfehlbetrag sowie Verlustvorträge der Gesellschaft aus der Kapitalrücklage auszugleichen, unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und sich diesem angeschlossen.
Die im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgten bilanziellen Ermessensentscheidungen sowie die Ausübung von Wahlrechten entsprachen dem Unternehmensinteresse und sind daher nach Auffassung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sowohl ordnungsgemäß als auch zweckmäßig.
Das Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats deckt sich mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss hat unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Gesprächs mit ihm sowie auf Basis eigener Feststellungen die Unterlagen für die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Gesellschaft, des zusammengefassten Lageberichts, des Abhängigkeitsberichts sowie des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts 2024 durch den Aufsichtsrat vorbereitet und darüber in der Aufsichtsratssitzung am 17. Dezember 2024 berichtet und dem Aufsichtsrat empfohlen, sowohl den Jahres- als auch den Konzernabschluss zu billigen.
Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben diese Unterlagen eingehend behandelt und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete und dabei insbesondere auch auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die jeweilige Vorgehensweise bei der Prüfung inklusive der Schlussfolgerungen einging und für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung stand, intensiv erörtert.
In Kenntnis und unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses und des Berichts des Abschlussprüfers sowie in Gespräch und Diskussion mit dem Abschlussprüfer kam der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass die Unterlagen ordnungsgemäß sind und die im zusammengefassten Lagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und der DOUGLAS Group den Einschätzungen des Aufsichtsrats entsprechen. In der ordentlichen Bilanzsitzung am 17. Dezember 2024, an der auch der Abschlussprüfer bei den Tagesordnungspunkten mit Bezug zum Jahres- und Konzernabschluss, zum Abhängigkeitsbericht und zum zusammengefassten Lagebericht teilnahm, stimmte der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit festgestellt ist, sowie den Konzernabschluss.
Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wurden gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner eigenständigen Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts keinerlei Einwendungen.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, den Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen der DOUGLAS Group im In- und Ausland für ihr herausragendes Engagement und ihren großen Einsatz im vergangenen Geschäftsjahr. Das Jahr 2024 brachte viele Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen galt. Mit großem persönlichen Einsatz und hoher Leistungsbereitschaft haben alle entscheidend dazu beigetragen, dass die DOUGLAS Group das abgelaufene Geschäftsjahr positiv beschließen konnte.
Düsseldorf, im Dezember 2024
Vorsitzender des Aufsichtsrats
We make work life more beautiful for THE PEOPLE BEHIND BEAUTY!
Unsere Kultur ist die Basis der DOUGLAS Group und wird von unserem Purpose ,Make Life more beautiful' und unseren Werten getragen. Mehr als 19.000 Mitarbeiter*innen sind die Menschen hinter Europas führendem Premium-BeautyUnternehmen.
Unser Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich jede*r persönlich und beruflich weiterentwickeln kann, und DOUGLAS zu einem Ort des Wachstums zu machen.
Unsere Werte - Passion, Ownership und Appreciation - sind der Kern unseres Handelns und fest in unserer Strategie verankert. Sie prägen unsere Personalrichtlinien und -prozesse, von der Einstellung über die Weiterbildung bis hin zur Leistungsbewertung.
Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity \& Inclusion, (DE\&I)) sind essenziell für unsere Unternehmenskultur. Wir setzen klare Prioritäten, um Vielfalt in unterschiedlichen Dimensionen zu erhöhen und ein Umfeld der Zugehörigkeit zu schaffen.
Wir fördern die persönliche und berufliche Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter*innen durch zielgerichtete Schulungen und Weiterbildungsangebote, damit jeder das nötige Werkzeug hat, um erfolgreich zu sein.
Wir setzen auf eine Kultur der Wertschätzung, die Zusammenarbeit und Teamgeist stärkt und so eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft für DOUGLAS ermöglicht.
TRANSPARENTE STRUKTUREN UND HR-PROZESSE - AUFBAU EINER EFFIZIENTEN SYSTEMLANDSCHAFT FÜR NACHHALTIGES WACHSTUM
Wir schaffen eine internationale Organisation mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, die auf Zusammenarbeit und Vertrauen basiert. Unsere internationalen Matrix-Strukturen und ein effizientes Operating Model unterstützen dabei die optimale Entwicklung unserer Organisation. Wir setzen hierbei auf internationalen fachlichen Austausch und Projektarbeiten über Landesgrenzen hinweg.
Standardisierte operative Prozesse ermöglichen Effizienz und Klarheit, während wir flexibel bleiben und auf die Bedürfnisse der 22 operativen Märkte reagieren.
Mit der Einführung von SAP SuccessFactors in allen Ländern schaffen wir eine technologiegestützte HR-Infrastruktur, die strategische Entscheidungen effizient unterstützt und gezielte Wachstumsmaßnahmen ermöglicht.
Die DOUGLAS ACADEMY verfolgt eine international standardisierte Lernstrategie, die darauf abzielt, eine konsistente und professionelle Lernkultur zu schaffen. Diese Kultur inspiriert unsere Mitarbeiter*innen und fördert deren persönliches sowie berufliches Wachstum. Die auf einer Mobile-First-Strategie basierende Plattform wird weltweit implementiert und trägt zur Harmonisierung unserer Lernkultur auf globaler Ebene bei.
Im ersten Quartal des kommenden Geschäftsjahres wird unsere E-Learning-Plattform eingeführt. Sie bietet umfassende Schulungen zur Einarbeitung, zu Produktkenntnissen und Verkaufskompetenzen, zunächst speziell für unsere BeautyBeraterinnen. In der Zukunft planen wir, das Angebot auf weitere Zielgruppen auszuweiten, einschließlich unserer Mitarbeiter*innen in den Zentralen in ganz Europa.
Bis Ende 2025 streben wir an, eine Download- und Registrierungsrate von mindestens 75\% bei allen StoreMitarbeiter*innen zu erreichen.
Zudem unterstützt die Plattform die Integration von Schulungen unserer globalen Lieferanten und optimiert die Erstellung regionaler sowie lokaler Lerninhalte. Darüber hinaus bieten wir flexible Entwicklungsmöglichkeiten, die durch unsere digitalen Lernangebote gefördert werden, um ein nachhaltiges und individuelles Wachstum zu ermöglichen.
Der #DOUGLASDialogue ist unser etabliertes jährliches Feedbackgespräch, das Mitarbeiter*innen die Möglichkeit gibt, ihre individuellen Prioritäten sowie ihr Verhalten im Hinblick auf die DOUGLAS-Werte und Kompetenzen zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Bis Ende des Geschäftsjahres 2025/26 wird der #DOUGLASDialogue für alle Mitarbeiterinnen im Headquarter und in den Filialen eingeführt. Dieser objektive Feedback-Prozess basiert auf den DOUGLAS-Kompetenzen, die aus unserem Purpose \& Values abgeleitet sind. Diese Kompetenzen fördern eine Arbeitskultur, die von Offenheit, Wertschätzung und Zielorientierung geprägt ist, und tragen so zur individuellen Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen sowie zum Erfolg des Unternehmens bei. Der Prozess ist bereits seit Jahren für die Group und die DACH-Zentralfunktionen etabliert und an den jährlichen Gehaltserhöhungsprozess (Salary Increase Process (SIP)) gekoppelt und wird sukzessive in allen Ländern eingeführt. Mithilfe des entsprechenden SAP SuccessFactors Moduls wird der Rollout in allen Ländern unterstützt.
Zusätzlich bieten wir globale Leadership-Trainings, um Führungsstandards international zu etablieren und den Austausch zu Führungsherausforderungen international zu fördern. Unsere Führungskräfte bekommen so den Raum, sich selbst zu reflektieren und ihre Führungsarbeit kontinuierlich zu optimieren. Unsere Führungskräfte tragen maßgeblich dazu bei, dass DOUGLAS ein Umfeld schafft, in dem Mitarbeiter*innen ihr Potenzial entfalten und aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen. Unsere letzte Befragung im Rahmen des Great Place to Work® (GPTW®) Engagement wurde in unserer Zentrale sowie in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn, Kroatien und Slowenien durchgeführt. In allen durchführenden Ländern wurde
DOUGLAS als Great Place to Work® zertifiziert. Wir nutzen das Feedback unserer Mitarbeiterinnen, um uns als Organisation kontinuierlich weiterzuentwickeln. Zusätzlich holen wir die Meinung unserer Mitarbeiterinnen durch themenbezogene Befragungen ein (z. B. die europaweite Umfrage „Wie wird Omnichannel in der DOUGLAS Group bereits gelebt, und wo können wir noch stärker werden?" mit allen Mitarbeiterinnen aus den Unternehmenszentralen) und geben unseren Mitarbeiterinnen die Chance, sich in Employee Ressource Groups zu organisieren.
DOUGLAS setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion fördert und durch klare Prioritäten aktiv vorantreibt. Im Mittelpunkt steht dabei eine Kultur der Zugehörigkeit, die Zusammenarbeit und Wertschätzung stärkt. Im Rahmen unserer ESG-Strategie haben wir „Drive DE\&I" als Grundpfeiler für unsere Personalarbeit ins Leben gerufen, der konzernweit die Themen Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion vorantreibt.
Eine international geltende DE\&I Policy soll den Rahmen für unsere gemeinsame Ausrichtung schaffen und befähigt gleichzeitig unsere internationalen Teams, lokale als auch internationale Maßnahmen umzusetzen. Ziel ist es dabei immer, unsere Prozesse bei Einstellung, Weiterbildung und Bewertung der Mitarbeiter*innen gezielt auf die relevanten Kundengruppen abzustimmen.
Zusätzlich fördern wir hierdurch das Bewusstsein für ein Arbeitsumfeld, das unterrepräsentierte Gruppen anspricht und ihnen optimale Arbeitsbedingungen bietet.
Wir setzen uns dafür ein, die angemessene Repräsentation von Frauen in Führungspositionen zu fördern. Im Geschäftsjahr 2023/2024 waren 88\% der Führungspositionen in der DOUGLAS Group mit Frauen besetzt, davon 97\% in den Filialen und 61\% in den Büros. Führungspositionen beziehen sich auf alle Rollen mit Leitungsverantwortung.
| Frauen in Führungspositionen | |||
|---|---|---|---|
| Insgesamt | Weibliche Manager in den Büros |
Weibliche Manager in den Filialen |
|
| Per 30. September 2024 | |||
| DACHNL | $85 \%$ | $53 \%$ | $96 \%$ |
| Frankreich | $90 \%$ | $73 \%$ | $97 \%$ |
| Süd-Europa | $89 \%$ | $54 \%$ | $95 \%$ |
| Zentral-Ost-Europa | $96 \%$ | $78 \%$ | $99 \%$ |
| Parfumdreams/ Niche Beauty | $73 \%$ | $36 \%$ | $100 \%$ |
| Zentralfunktionen | $51 \%$ | $51 \%$ | |
| Gesamtzahl weiblicher Manager | $88 \%$ | $61 \%$ | $97 \%$ |
Die erste und zweite Führungsebene wird in Übereinstimmung mit dem Aktiengesetz definiert. Es gilt, Quoten für weibliche Geschäftsführerinnen, für Frauen im Aufsichtsrat sowie in den beiden Führungsebenen festzulegen. Mit Aufnahme der Börsennotierung gilt die gesetzliche Quote von mindestens 30\% Frauen und mindestens 30 \% Männern im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat Zielquoten für den Vorstand festgelegt, während die Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene vom Vorstand bestimmt wurden.
| Frauen in Führungspositionen in den Zentralfunktionen | |||
|---|---|---|---|
| Per 30. September | 2024 | 2023 Zielquote | |
| Geschäftsführer | $0 \%$ | $0 \%$ | $0 \%$ |
| Aufsichtsrat | $50 \%$ | $50 \%$ | $30 \%$ |
| Erste Management-Ebene | $40 \%$ | $60 \%$ | |
| Zweite Management-Ebene | $44 \%$ | $50 \%$ |
Weitere Details zur Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden Sie unter „Über DOUGLAS" auf der Unternehmenswebsite: https://douglas.group/de/investoren
Unsere Kultur bei DOUGLAS wird durch unseren Unternehmenszweck „Make Life More Beautiful" und die Werte geprägt. Dieser Leitgedanke ist nicht nur eine Inspiration, sondern auch ein Versprechen, das unser tägliches Miteinander und unsere HR-Initiativen leitet.
Zur Stärkung unserer Unternehmenskultur führen wir unsere DOUGLAS Engagement Mitarbeiterinnenbefragung in Zusammenarbeit mit Great Place to Work® durch. Seit 2024 sind unsere Hauptverwaltung in Deutschland und unsere Landesorganisationen in Frankreich, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Kroatien als Great Place To Work® zertifiziert. Ziel dieser Initiative ist es, eine positive Arbeitsplatzkultur zu fördern, indem wir die Meinungen und Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen hören, wertschätzen und daraus Maßnahmen ableiten, um uns als Arbeitgeber kontinuierlich zu verbessern. Bis Ende 2025 ist es unser Ziel, die Mitarbeiterinnenbefragung weiter international auszurollen, dass alle Mitarbeiterinnen in unseren Filialen und Zentralstandorten befragt werden.
Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeitgeberstrategie ist die Vereinheitlichung unseres globalen Auftritts durch die Kampagne "THE PEOPLE BEHIND BEAUTY", die unsere Identität als Arbeitgeber stärkt, sowohl intern als auch extern, und eine einheitliche Kommunikation (Bildwelt und Messaging) zu allen karriererelevanten Themen über alle Regionen hinweg sicherstellt. Dabei fördern wir global die Authentizität und Individualität unserer Mitarbeiter*innen und betonen gleichzeitig unsere gemeinsame Stärke als Team und Unternehmen.
Unsere Employer-Branding-Aktivitäten richten sich gezielt an Tech und IT-Fachkräfte, Schülerinnen und Studierende im Rahmen von dualen Studienangeboten oder Ausbildungsplätzen bei DOUGLAS als internationalen Arbeitgeber.
Unsere konzernweite HR-Digitalisierungsstrategie zielt darauf ab, HR-Prozesse zu modernisieren und international zu vereinheitlichen. Der Einsatz von SAP SuccessFactors schafft eine konsistente Mitarbeiterinnenerfahrung, die die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg fördert. Standardisierte Prozesse sorgen für Effizienz und ermöglichen eine schnelle Unterstützung unserer Mitarbeiterinnen, besonders in den Filialen.
Durch die Digitalisierung reduzieren wir administrative Belastungen und stärken die strategische Rolle der Personalabteilung. Dies fördert die Weiterentwicklung unserer Unternehmenskultur und das internationale Verständnis innerhalb der DOUGLAS Group.
Unser Ziel ist es, 80\% der HR-Kernprozesse in eine digitale Systemarchitektur zu integrieren, die eine durchgängige Prozessabwicklung ermöglicht. Mit dem Rollout von SAP SuccessFactors Employee Central (EC) in allen 22 Ländern zum Start des neuen Geschäftsjahres erreichen wir einen ersten, wichtigen Meilenstein in der HR-Digitalisierung.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Mitarbeiterinnen (Headcount und FTE, einschließlich Zeitarbeitskräfte, Auszubildende und Praktikantinnen) für das Geschäftsjahr 2023/2024 zum Stichtag 30. September 2024, aufgeschlüsselt nach Segment, Geschlecht, Beschäftigungsart und Funktion. Im Geschäftsjahr 2023/2024 arbeiteten Menschen aus 119 Nationen für die DOUGLAS Group. Um den Anforderungen in Spitzenzeiten gerecht zu werden, insbesondere während der Hochsaison, arbeiten wir mit Zeitarbeitskräften.
| Anzahl Mitarbeiter*innen in FY 2023/2024 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| davon nach Geschlecht | davon nach Anstellungsart | Davon nach Funktion | ||||||
| inklusive Auszubildende | Anzahl | FTE | Weiblich | Männlich | Vollzeit | Teilzeit | Filialen | Büros |
| DACHNL | 8,133 | 4,762 | 95\% | 6\% | $27 \%$ | $73 \%$ | 89\% | $11 \%$ |
| Frankreich | 3,503 | 3,157 | 96\% | 4\% | 74\% | 26\% | 91\% | 9\% |
| Süd-Europa | 3,344 | 2,871 | 95\% | 5\% | 53\% | 47\% | 92\% | 8\% |
| Zentral-Ost-Europa | 3,278 | 2,746 | 96\% | 4\% | 65\% | 35\% | 90\% | 10\% |
| Parfumdreams/ Niche | ||||||||
| Beauty | 399 | 322 | 80\% | 20\% | 59\% | 41\% | 35\% | 65\% |
| Zentralfunktionen | 471 | 438 | 62\% | 38\% | 79\% | 21\% | 0\% | 100\% |
| Gesamtzahl | 19,128 | 14,296 | 94\% | 6\% | 49\% | 51\% | 87\% | 13\% |
Wir beschäftigen sowohl Teilzeitmitarbeiterinnen auf Gruppen- als auch auf Filial-Ebene, wobei der Anteil an Teilzeitkräften auf Filial-Ebene deutlich höher ist. In Übereinstimmung mit unserer Branche und aufgrund des hohen Anteils weiblicher Beschäftigter in den Filialen ist der Anteil von Frauen in der gesamten Belegschaft traditionell sehr hoch. Im Geschäftsjahr 2023/2024 waren etwa 94\% der Filial- Mitarbeiterinnen und rund 71\% der Büroangestellten weiblich.
| Altersstruktur der Mitarbeiter*innen der DOUGLAS Group | |||
|---|---|---|---|
| Per 30. September 2024 | Davon nach Alter | ||
| $<30$ Jahre | 30-50 Jahre $>50$ Jahre | ||
| DACHNL | $37 \%$ | $37 \%$ | $26 \%$ |
| Frankreich | $39 \%$ | $45 \%$ | $15 \%$ |
| Süd-Europa | $21 \%$ | $57 \%$ | $21 \%$ |
| Zentral-Ost-Europa | $35 \%$ | $56 \%$ | $9 \%$ |
| Parfumdreams/ Niche Beauty | $27 \%$ | $50 \%$ | $23 \%$ |
| Zentralfunktionen | $24 \%$ | $57 \%$ | $19 \%$ |
| Insgesamt | $34 \%$ | $46 \%$ | $20 \%$ |
Das durchschnittliche Alter der Mitarbeiter*innen lag im Geschäftsjahr 2023/2024 bei 38 Jahren, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer innerhalb der DOUGLAS Group betrug 8,6 Jahre. Unsere Gesamtfluktuationsrate lag im Geschäftsjahr 2023/2024 bei 19\% auf Gruppen-Ebene und blieb damit über die letzten Jahre stabil sowie unter dem Branchendurchschnitt. ${ }^{1}$
[^0]
[^0]: ${ }^{1}$ Daten wurden mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Fluktuationsrate stellt die Anzahl der Mitarbeiterinnen dar, die DOUGLAS im Laufe des Jahres verlassen haben. Berechnet als die Gesamtzahl der Abgänge, die als festangestellte Mitarbeiterinnen qualifiziert sind, im Verhältnis zum durchschnittlichen Headcount während des Jahres. Auszubildende, Trainees und befristet Beschäftigte sind nicht enthalten, während Rentnerinnen und Mitarbeiterinnen, die in der Probezeit oder aufgrund von Kündigung ausscheiden, als festangestellte Mitarbeiter*innen gezählt werden. Der Branchendurchschnitt bezieht sich auf den deutschen Einzelhandel (Referenz: Fluktuation: Anzahl der begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnisse sowie der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und Fluktuationskoeffizienten in Deutschland nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2022) Statista).
Der Berichtszeitraum seit Notierungsaufnahme der Douglas Aktie war für den deutschen Aktienmarkt ein bewegter, obwohl die noch im Vorjahr belastenden Faktoren, wie eine hohe Inflation und daraus resultierend steigende Leitzinsen, nicht mehr auf dem Markt lasteten. Stattdessen sorgte eine sich abschwächende Inflation verbunden mit der Hoffnung auf Zinssenkungen der Zentralbanken für Erleichterung. So konnte der deutsche Leitindex DAX im Laufe des Jahres 2024 ein neues Allzeithoch erklimmen. Die Zinssenkungen der Europäischen Zentralbank (EZB) trugen zu der positiven Stimmung bei. Die Volatilität, gemessen am VDAX, bewegte sich in dieser Zeit auf einem sehr niedrigen Niveau.
Im August 2024 erfolgte jedoch trotz der Erwartung weiterer Zinssenkungen der EZB ein deutlicher Dämpfer, als die Zentralbank in Japan eine Zinsanhebung vornahm, die zu einem Erstarken des Yen und damit verbundenen Sorgen um ein Ende des Wachstums der exportorientierten dortigen Wirtschaft führte. Carry Trades, die aufgrund der stabil niedrigen Zinsen in Japan ein beliebtes Instrument waren, wurden kurzfristig aufgelöst. Der darauf folgende Kurssturz in Japan zog alle großen Börsen weltweit in Mitleidenschaft. Des Weiteren stieg die Befürchtung, dass die amerikanische Zentralbank Federal Reserve (Fed) die Zinsen zu spät senken und damit die Wirtschaft ausbremsen könnte. Der VDAX sprang in die Höhe und spiegelte die Sorgen der Marktteilnehmer unmittelbar wider. Weitere Zinssenkungen von EZB und Fed erhöhten dann erneut Zuversicht und Liquidität in den Märkten und sorgten für neue Allzeithochs bei wieder sinkender Volatilität.
Diese insgesamt im Jahresverlauf positiven Entwicklung konnten auch die steigenden geopolitischen Unsicherheiten nicht negativ beeinflussen. So wurden sowohl der Krieg Russlands gegen die Ukraine als auch der Gaza-Konflikt weitergeführt, was zu Sorgen vor einer weiteren Eskalation in der Region führte.
Die Lieferketten und damit die weltweite wirtschaftliche Entwicklung wurden weiterhin durch Angriffe der HuthiRebellen auf Handelsschiffe im Roten Meer belastet. Hinzu kam ein Streik von Tausenden Hafenarbeitern an der amerikanischen Ostküste, wodurch sämtliche Warenströme blockiert wurden. Experten erwarteten daraus einen Dominoeffekt, der Auswirkungen bis Europa und Asien bis ins Jahr 2025 haben könnte. An den Börsen führte dies erneut zu Kursrückgängen und steigenden Volatilitäten.

In diesem Umfeld fand am 21. März 2024 der Börsengang der Douglas AG statt. Mit dem VDAX auf seinem tiefsten Stand an diesem Tag begann wie zuvor beschrieben eine deutliche Zunahme der Unsicherheit, die bis Mitte April 2024 anhielt. Zur Mitte des Jahres kamen aus der Branche zum Teil negative Signale, wodurch die Douglas-Aktie nicht von der allgemeinen Markteuphorie profitieren konnte.
Im Juni 2024 wurde die Douglas-Aktie in den Auswahlindex SDAX aufgenommen. Eine wenn auch langsame, aber stetige Verbesserung der Kursentwicklung begann ab Mitte Juli 2024, nachdem das Unternehmen bekannt gegeben hatte, dass es für das Geschäftsjahr 2023/2024 anstatt eines Wachstums von rund 7\% nunmehr einen Anstieg der Umsatzerlöse (netto) um rund 8,5\% erwartet.
Dennoch verlor die Douglas-Aktie bis zum Ende des Berichtszeitraums 10,7\%, während MDAX und SDAX um 1,4\% bzw. 1,2\% zulegen konnten.
Mit dem erfolgten Börsengang und der damit einhergehenden Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien verringerte sich der Anteil der Alteigentümer deutlich auf kumuliert 68,6\%. Durch weitere Käufe der Lobelia Lux (Familie Kreke) erhöhte sich dieser Anteil bis zum Ende des Geschäftsjahres auf 69,2\%. Darüber hinaus erwarb T. Rowe Price während des Börsengangs einen Anteil von 4,0\%. Damit befanden sich zum Berichtsstichtag 26,8\% der DouglasAktien im Streubesitz verschiedener Aktionäre. Der Streubesitz nach Definition der Deutschen Börse lag zum 30 September 2024 bei 30,8\%.

$\circ$ CVC Capital Partners \& Lobelia Lux
T. Rowe Price
$\circ$ Other shareholders
Seit dem Börsengang steht DOUGLAS im Fokus einer erweiterten Kapitalmarkt-Öffentlichkeit. Nicht nur, aber auch bedingt durch die Volatilität an den Aktienmärkten waren der offene Dialog mit Investoren und Analysten und eine gleichmäßige Information aller Stakeholder von zentraler Bedeutung.
So hat DOUGLAS interessierte institutionelle Investoren auf Kapitalmarktkonferenzen in Paris und London, Roadshows in Frankfurt, London, Montreal und New York sowie in mehr als 120 Einzelgesprächen über die Strategie, das Geschäftsmodell, den Markt, die Positionierung, die Finanzkennzahlen und die weiteren Aussichten informiert.
In quartalsweise stattfinden Telefonkonferenzen erläuterte der Vorstand die aktuelle Geschäftsentwicklung und stand Investoren und Analysten für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
DOUGLAS wird von insgesamt sieben Finanzanalysten regelmäßig beobachtet, welche die turnusmäßigen Veröffentlichungen eng verfolgen und unabhängige Analysen veröffentlichen. Sowohl der Vorstand als auch Investor Relations stehen in kontinuierlichem Austausch mit den Finanzanalysten, um Transparenz zu schaffen und Entwicklungen zu erläutern. Zum Berichtsstichtag 30. September 2024 gaben alle Finanzanalysten die Empfehlung ab, die Douglas-Aktie zu kaufen. Kein Finanzanalyst gab eine Halten- oder Verkaufen-Empfehlung.
Aktuelle Informationen zu diesen und weiteren Themen finden Interessierte jederzeit auf der Investor Relations-Website https://douglas.group/de/investoren
| ISIN | DE000BEAU7Y1 |
|---|---|
| WKN | BEAU7Y |
| Börsenkürzel | DOU |
| Anzahl Aktien | 107.692 .308 |
| Marktsegment | Regulierter Markt (Prime Standard) |
| Wertpapierbörse | Frankfurter Wertpapierbörse |
| Währung | Euro (EUR) |

Als DOUGLAS Group sind wir ein führender Omnichannel-Anbieter für „Premium-Beauty" in Europa sowohl mit unseren Filialen als auch in unseren E-Commerce-Kanälen. Als Premium-Beauty-Händler mit Hauptsitz in Düsseldorf und einer physischen Präsenz in 22 europäischen Ländern konzentrieren wir uns auf das strukturell wachsende und resiliente Premium-Beauty-Segment, d.h. das Geschäft mit Produkten und Marken, die nicht dem Massenmarkt zuzuordnen sind, und bieten unseren Kund*innen ein umfassendes und kuratiertes Sortiment an Markenprodukten, einschließlich selektiver, exklusiver und Unternehmenseigenmarken. Unser Sortiment besteht hauptsächlich aus Produkten in den fünf Produktkategorien Parfüm, dekorative Kosmetik, Hautpflege, Haarpflege und Accessoires. Darüber hinaus bieten wir Schönheitsdienstleistungen unterschiedlicher Art in unseren Filialen an.
Unser Omnichannel-Geschäftsmodell fokussiert sich darauf, unseren Kundinnen ein Einkaufen über alle verfügbaren Kundenkontaktkanäle hinweg zu ermöglichen. Wir betreiben unter den Marken Douglas und Nocibé ein Filialnetz mit 1.884 Geschäften (Stand 30. September 2024) sowie ein E-Commerce-Geschäft einschließlich unserer Apps. Darüber hinaus betreiben wir zwei in Deutschland ansässige reine Online-Beauty-Händler mit internationaler Reichweite: Parfumdreams, über das wir preissensible Kundinnen in Europa bedienen wollen, und Niche Beauty, das sich an die Luxusnische im High-End-Bereich richtet.
Die folgende Grafik bietet einen Überblick über unsere Wettbewerbspositionen in Europa im Jahr 2022 (Quelle: OC\&C Report, sofern nicht anders angegeben):

Quelle: Unternehmensangaben, OC\&C-Analyse (2023)
[^0]Wir bieten unseren Kund*innen, inklusive der etwa 59 Millionen Beauty-Card-Mitglieder zum 30. September 2024, ein Sortiment an selektiven Premium-Marken, für die eine Erlaubnis der Hersteller zum Vertrieb vorliegen muss, exklusiven Marken, die nur bei DOUGLAS erhältlich sind, sowie Unternehmenseigenmarken zu wettbewerbsfähigen Preisen an.
Der Vorstand der Douglas AG ist verantwortlich für die Festlegung der Unternehmensstrategie und trifft die unternehmerischen Entscheidungen für die DOUGLAS Group. Unter Zuhilfenahme der internen Berichterstattung trifft sich der Vorstand der Douglas AG einmal wöchentlich, um sich über operative und strategische Fragestellungen zu beraten und darüber zu beschließen. Die Steuerung des Konzerns erfolgt dabei auf der Grundlage von im strategischen Planungsprozess abgeleiteten Rahmenvorgaben für den Konzern und die Geschäftssegmente, die im jährlichen Budgetierungsprozess in operative Planungen und konkrete Ziele überführt werden. Die Plan- und Zielerreichung wird durch die laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung im Konzern, in den Geschäftssegmenten und den Vertriebskanälen auf Basis von Steuerungs- und Leistungskennzahlen überwacht. Dabei berücksichtigt der Vorstand insbesondere die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren:
$\rightarrow$ Umsatzerlöse,
[^0]: 1) Marktpositionen auf der Grundlage von Marktanteilen. Die Marktanteile beziehen sich auf das Premium-Segment des Marktes ohne Haarpflege; für die 5 größten Länder (d.h. DE, NL, FR, IT und PL) basiert die Bewertung der Marktanteile und der Position auf dem Einzelhandelsumsatz; für die MOE-Märkte (d.h. Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien) basieren die Marktanteile und die Position auf den relativen Ausgaben pro Marktteilnehmer in der OC\&C-Verbraucherumfrage (2023), die mit dem Einzelhandelsumsatz der DOUGLAS Group trianguliert wurden; Daten für ausgewählte führende BeautyEinzelhändler pro Markt verfügbar; basierend auf der OC\&C-Analyse (2023) für 2022 2) Innerhalb der Top 1-2 im jeweiligen Land
2) Innerhalb der Top 1-2 im jeweiligen Land
3) Premium Beauty-Marktanteil in den fünf größten Ländern der DOUGLAS Group (DE, NL, FR, IT und PL) im Jahr 2022 (exkl. Haarpflege)
4) Ohne E-Commerce-Destinationen über Niche Beauty (90 insgesamt inkl. Niche Beauty).
$\rightarrow$ Bereinigtes EBITDA sowie
$\rightarrow$ Durchschnittliches Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse.
Diese Leistungsindikatoren werden sowohl in der Jahresplanung als auch in einer Mittelfristplanung (zwei weitere Planjahre) der DOUGLAS Group abgebildet.
Während des Geschäftsjahres 2023/2024 wurde die interne Steuerung und Managementberichterstattung dahingehend geändert, dass keine Bereinigungen auf Umsatzerlöse mehr berichtet wurden. Im Vorjahr betrugen die Bereinigungen auf Umsatzerlöse für die DOUGLAS Group 2,9 Mio. EUR und betrafen ausschließlich das Berichtssegment Süd-Europa. Wegen der Unwesentlichkeit der Bereinigungen auf Umsatzerlöse ergaben sich hieraus keine erkennbaren Auswirkungen. Ferner ist im Berichtsjahr als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator, nachdem die DOUGLAS Group ihre Geschäfte steuert, das „Durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse" hinzugekommen. Vergleichsinformationen wurden entsprechend angepasst.
Umsatzerlöse sind definiert als Erlöse nach IFRS 15 aus Warenverkäufen, erbrachten Dienstleistungen an externe Kund*innen sowie Provisionserlöse, abzüglich Umsatzsteuer und Erlösminderungen, zum Beispiel Rabatte oder Skonti. Die Entwicklung der Umsatzerlöse ist der Hauptindikator für die erfolgreiche Umsetzung der Wachstumsstrategie der DOUGLAS Group und damit eine wesentliche Größe, um unseren Unternehmenserfolg zu messen.
Das Bereinigte EBITDA wird als Schlüsselindikator zur Messung der operativen Ertragskraft der DOUGLAS Group verwendet, insbesondere um die Rentabilität frei von unternehmensspezifischen Finanzierungsaktivitäten, Abschreibungen und Effekten aus unterschiedlichen Steuersystemen und ohne Berücksichtigung von Effekten darzustellen, die nach Meinung und Entscheidung unseres Managements regelmäßig nicht wiederkehren, außergewöhnlich oder für die interne Steuerung ungeeignet sind.
Wir kategorisieren diese Bereinigungsposten wie folgt: (i) Kaufpreisallokationen (PPA); (ii) Restrukturierungskosten (personalbezogen) und Abfindungszahlungen; (iii) Beratungskosten; (iv) sonstige Anpassungen; (v) Wertberichtigung von Vorräten (vi) Filialoptimierungsprogramm (Store Optimization Program, SOP) und (vii) Börsengang (Initial Public Offering, IPO).
Das Net Working Capital (NWC) ist ein wichtiger Indikator für die operative Cash-Generierung und Kapital-Effizienz und wird für das kurzfristiges Liquiditätsmanagement der DOUGLAS Group verwendet. Die Entwicklung des Net Working Capital ist ein Schlüsselfaktor für den operativen Cashflow der DOUGLAS Group. Das durchschnittliches Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse spiegelt die Rentabilität des eingesetzten Net Working Capital wider. Diese Kennzahl ist im Berichtsjahr erstmalig als (weiterer) bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator bestimmt.
Das durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse wird berechnet als das arithmetische Mittel des Net Working Capital der letzten dreizehn Monatsendwerte, wobei der erste und der letzte Monatsendwert zusammengerechnet und zur Hälfte gewichtet werden, geteilt durch die Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate einer Berichtsperiode.
Wir definieren das Net Working Capital als die Summe aus (i) Vorräten, (ii) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern, (iii) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und (iv) Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Lieferantenforderungen für Rabatte/Boni und Marketingzuschüsse, Gutscheinverbindlichkeiten sowie weitere operative Forderungen und Verbindlichkeiten.
Die gemäß IFRS 8 berichtspflichtigen Segmente der DOUGLAS Group sind:
$\rightarrow$ DACHNL (bestehend aus DACH und BENE)
$\rightarrow$ Frankreich
$\rightarrow$ Südeuropa
$\rightarrow$ Zentral-Ost-Europa
$\rightarrow$ Parfumdreams/Niche Beauty
Das Online-Apothekengeschäft, das über Disapo betrieben wurde, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr veräußert.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 haben sich die globalen wirtschaftlichen Aussichten gegenüber dem Vorjahr etwas aufgehellt. Das weltweite Wirtschaftswachstum war hierbei stabil. Besonders die sinkenden Energiepreise trugen dazu bei, dass die Inflation schneller zurückging als ursprünglich angenommen. Ein starker globaler Wirtschaftsaufschwung bleibt jedoch weiterhin aus. Die noch im Vorjahr spürbaren Nachwirkungen der Covid-Pandemie sind zwar entfallen, doch neue Herausforderungen entstanden durch Probleme in den Lieferketten. Der Euroraum sieht sich nach wie vor wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen gegenüber. Die EZB senkte im Oktober 2024 die Leitzinsen um 25 Basispunkte, nachdem sie bereits im Juni und September jeweils gesenkt wurden.
Im vierten Quartal des Kalenderjahres 2023 blieb das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sowohl im Euroraum als auch in der EU unverändert. Zuvor, im dritten Quartal desselben Kalenderjahres, hatte das BIP im Euroraum einen leichten Rückgang von 0,1\% verzeichnet, während es in der EU stabil blieb. Ein Blick auf das entsprechende Quartal des Vorjahres zeigt, dass das saisonbereinigte BIP im vierten Quartal 2023 im Euroraum um 0,1\% und in der EU um 0,2\% stieg. Im Vorquartal war in beiden Regionen ein Wachstum von jeweils 0,1\% zu verzeichnen ${ }^{2}$. Mit Beginn des Kalenderjahres 2024 setzte sich der positive Trend fort. Im ersten Quartal des Kalenderjahres 2024 stieg das saisonbereinigte BIP sowohl im Euroraum als auch in der EU um 0,3\% gegenüber dem Vorquartal. Verglichen mit dem gleichen Quartal des Vorjahres betrug das Wachstum im Euroraum 0,4\% und in der EU 0,5\%3. Auch im zweiten Quartal des Kalenderjahres 2024 setzte sich das Wachstum fort, wenn auch in etwas geringerem Maße. Das saisonbereinigte BIP stieg sowohl im Euroraum als auch in der EU im Vergleich zum Vorquartal um 0,2\%. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres erhöhte sich das saisonbereinigte BIP im Euroraum um 0,6\% und in der EU um 0,8\%4. Während die Wirtschaftsleistung in einem der für DOUGLAS größten Länder Deutschland stagnierte, konnten die übrigen für DOUGLAS größten europäischen Länder Niederlande ( $+0,8 \%$ ), Frankreich ( $+1,0 \%$ ), Italien ( $+0,9 \%$ ) und Polen ( $+4,0 \%$ ) ein positives Wirtschaftswachstum verzeichnen ${ }^{5}$. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Geschäftsjahr 2023/2024 trotz einiger Herausforderungen zu einer allgemeinen Stabilisierung der europäischen Wirtschaft führte, mit klar erkennbaren Erholungstendenzen und einem fortschreitenden Wachstum. Insbesondere gegenüber dem Vorjahr zeigt sich eine moderate, aber stetige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Euroraum und in der EU.
Während im Vorjahr die teils erhöhten Energie- und Rohstoffpreise die Inflationsraten deutlich anstiegen ließen und somit die Stimmung der Konsumenten negativ beeinflussten, sind die Inflationsraten im europäischen Wirtschaftsraum im aktuellen Jahr erheblich gesunken. So sank im September 2024 die jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 1,7\%, nachdem sie im August 2024 noch bei 2,2\% gelegen hatte. Im September des Vorjahres betrug die Rate demgegenüber 4,3\%. In der Europäischen Union fiel die jährliche Inflationsrate im selben Monat auf 2,1\%, im Vergleich zu 2,4\% im August 2024. Ein Jahr zuvor lag sie noch bei 4,9\%. Im September 2024 zeigten sich folgende Inflationsraten in unseren Kernländern: Deutschland (1,8\%), Niederlande (3,3\%), Frankreich (1,4\%), Italien (0,7\%) und Polen (4,2\%)6.
[^0]
[^0]: ${ }^{2}$ https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-euro-indicators/-/2-08032024-ap
${ }^{3}$ https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-euro-indicators/-/2-08032024-ap
${ }^{4}$ https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-euro-indicators/-/2-08032024-ap
${ }^{5}$ https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-euro-indicators/-/2-08032024-ap
${ }^{6}$ https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-euro-indicators/w/2-17102024-ap
Das Vertrauen der Verbraucher konnte sich im Laufe des Geschäftsjahres 2023/2024 leicht erholen. Während im März 2024 das Verbrauchervertrauen in der EU noch bei -15,2 Punkten und im Euroraum bei -14,9 Punkten lag, stieg im September 2024 das Verbrauchervertrauen in der europäischen Union auf -11,2 Punkte, womit das Verbrauchervertrauen in der EU erstmals seit Februar 2022 wieder seinen langfristigen Durchschnitt erreichte. Im Euroraum lag der Indikator mit -12,5 Punkten noch leicht unter dem langfristigen Durchschnitt ${ }^{7}$.
Im Jahr 2023 stiegen die Einzelhandelsumsätze des globalen Beauty-Marktes laut einer Studie von McKinsey auf 446 Milliarden US-Dollar, was einem Zuwachs von 10 Prozent gegenüber 2022 entspricht ${ }^{8}$. Die Branche - bestehend aus Düften, Make-up, Hautpflege und Haarpflege - hat die Erwartungen übertroffen und andere Konsumsektoren, wie etwa Bekleidung, überflügelt. Besonders der europäische Premium-Beauty-Markt hat sich dabei als äußerst resilient erwiesen. Diese Entwicklung verdeutlicht die anhaltende Nachfrage nach hochwertigen Beauty-Produkten trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 verzeichnete der Premium-Beauty-Markt in den größten Ländern von DOUGLAS Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Polen - ein Wachstum von 8,4\% im Vergleich zum Vorjahr. In Polen ( $+20,5 \%$ ), Italien ( $+11,0 \%$ ) und den Niederlanden ( $+10,3 \%$ ) wurden zweistellige Wachstumsraten verzeichnet. In Deutschland betrug die Wachstumsrate $+6,8 \%$, in Frankreich $+5,8 \% .{ }^{9}$
Haarpflege war im Geschäftsjahr 2023/2024 die wachstumsstärkste Kategorie im Premium-Beauty-Markt, mit einem Wachstum von 22,2\%. Auch dekorative Kosmetik ( $+11,4 \%$ ), Düfte ( $+7,6 \%$ ) und Hautpflege ( $+6,0 \%$ ) verzeichneten ein Marktwachstum in den größten DOUGLAS Ländern. Düfte machen über 50\% des Premium-Beauty-Marktes aus, dekorative Kosmetik etwa ein Viertel und Hautpflege über 20\%. ${ }^{10}$
Aufgrund des deutlichen Umsatzanstiegs, der im Rahmen der ursprünglichen Planung lag, und des starken Ergebnisanstiegs, der über der ursprünglichen Planung lag, beurteilt der Vorstand die Gesamtentwicklung der DOUGLAS Group als äußerst zufriedenstellend.
Die DOUGLAS Group hat das Geschäftsjahr 2023/2024 mit Rekord-Umsatzerlösen von 4.451,0 Mio. EUR abgeschlossen. Damit wurde das Vorjahr um 357,1 Mio. EUR bzw. 8,7\% übertroffen. Das deutliche Wachstum ist sowohl auf das stationäre Geschäft als auch auf das Online-Geschäft zurückzuführen.
Das Bereinigte EBITDA stieg von 725,9 Mio. EUR im Vorjahr um 82,7 Mio. EUR auf 808,6 Mio. EUR im Berichtsjahr, was einem überproportionalen Anstieg von 11,4\% entspricht.
Im Rahmen der Unternehmensstrategie ,Let it bloom - DOUGLAS 2026' befindet sich die DOUGLAS Group im Geschäftsjahr auf einem expansiven Weg, was sich im Ausbau der Filialanzahl um 38 auf 1.756 eigene Filialen zeigte.
Dank einer vorausschauenden Planung und Vorratshaltung befanden sich die Produktverfügbarkeiten der DOUGLAS Group und die Lieferzeiten im Geschäftsjahr auf dem gewünschten Niveau. Insbesondere die Verfügbarkeit stark
[^0]
[^0]: ${ }^{7}$ https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-forecast-and-surveys/business-and-consumer-surveys/latest-business-and-consumer-
surveys_en?prefLang=de\&etrans=de
${ }^{8}$ McKinsey Studie „The Beauty Boom and Beyond: Can the Industry Maintain Its Growth?"
${ }^{9}$ Quellen: DE, FR, IT - Circana; NL - Nielsen IQ; PL - Market Vector; per 30.09.2024
${ }^{10}$ Quellen: DE, FR, IT - Circana; NL - Nielsen IQ; PL - Market Vector; per 30.09.2024
nachgefragter Marken sorgte dafür, dass die Nachfrage jederzeit bedient werden konnte. Aufgrund der gesunkenen Inflation waren lieferantenseitig geringere Preissteigerungen als in den Vorjahren zu beobachten, die sich wieder im normalen Rahmen bewegten. Wir konnten diese Preiserhöhungen an die Kund*innen weitergeben.
Das operative Geschäft der DOUGLAS Group finanziert sich aus dem Free Cash Flow. Der Free Cash Flow stieg im Berichtsjahr von 480,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 524,0 Mio. EUR. Nach den aktuellen Liquiditätsplanungen der Gruppe sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel jederzeit ausreichend, um alle fälligen Zahlungsverpflichtungen der Gruppe innerhalb der nächsten 12 Monate firstgerecht zu erfüllen.
Die Buchwerte von langfristigen Vermögenswerten in Form von sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind durch die Buchwerte der mittel- bzw. langfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten in Form des Bankenkonsortialkredits gedeckt. Darüber hinaus steht der DOUGLAS Group die revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 350 Mio. EUR zur Verfügung (der RCF war zum Bilanzstichtag liquiditätsmäßig nicht gezogen, allerdings wurde er durch Sicherheiten in Form von Mietavalen in Höhe von 10,5 Mio. EUR in Anspruch genommen).
Die im Konzernlagebericht des Vorjahres 2022/2023 berichteten Prognosen auf Konzernebene wurden für die Umsatzerlöse erreicht und für das Bereinigte EBITDA übertroffen.
| Erwartung gem. Konzernlagebericht des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2023/2024 | Ist 2023/2024 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | Deutliches Wachstum | $+8,7 \%$ (deutliches Wachstum) |
| Bereinigtes EBITDA | Deutliches Wachstum | $+11,4 \%$ (starkes Wachstum) |
Auf Konzernebene wurde im vorangegangenen Konzernlagebericht des Vorjahres 2022/2023 als verdichtete Gesamtprognose berichtet, dass die Umsatzerlöse deutlich wachsen und das Bereinigte EBITDA deutlich ansteigt. Die Umsatzerlöse wuchsen deutlich, das Bereinigte EBITDA stieg stark an. Damit wurde die im vorangegangenen Konzernlagebericht berichtete Prognose für die Umsatzerlöse erreicht und für das Bereinigte EBITDA übertroffen.
Für die Berichtssegmente ergab sich folgendes Bild:
Für DACHNL wurden „deutlich steigende Umsatzerlöse" sowie ein „deutlich steigendes Bereinigtes EBITDA" prognostiziert. Beide Prognosen, sowohl zu den Umsatzerlösen als auch zum bereinigten EBITDA, wurden übertroffen, beide Leistungsindikatoren nahmen stark zu.
Für Frankreich wurden „deutlich steigende Umsatzerlöse" sowie ein „leicht steigendes Bereinigtes EBITDA" erwartet. Beide Prognosen wurden nicht erfüllt, die Umsatzerlöse stiegen solide und das Bereinigte EBITDA ging leicht zurück.
Für Süd-Europa wurden „deutlich steigende Umsatzerlöse" sowie ein „stark steigendes Bereinigtes EBITDA" prognostiziert. Beide Prognosen wurden erreicht.
Für Zentral-Ost-Europa wurden „stark wachsende Umsatzerlöse" und ein „stark steigendes Bereinigtes EBITDA" erwartet. Beide Prognosen wurden erfüllt.
Für das Berichtssegment Parfumdreams/Niche Beauty wurden „stark wachsende Umsatzerlöse" sowie ein „stark steigendes Bereinigtes EBITDA" prognostiziert. Die Prognose zu den Umsatzerlösen wurde erfüllt. Die Prognose zum bereinigten EBITDA wurde nicht erfüllt, das Bereinigte EBITDA stieg solide.
$\rightarrow$ Steigerung der Umsatzerlöse um 8,7\% auf 4.451,0 Mio. EUR
$\rightarrow$ Anstieg der Umsatzerlöse des Filialgeschäfts um 8,2\% auf 2.999,5 Mio. EUR
$\rightarrow$ Erhöhung der Umsatzerlöse aus dem Onlinegeschäft um 9,8\% auf 1.451,4 Mio. EUR
$\rightarrow$ Anstieg des Bereinigten EBITDA um 82,7 Mio. EUR bzw. 11,4\% auf 808,6 Mio. EUR
$\rightarrow$ Anstieg des EBITDA um 47,3 Mio. EUR bzw. 6,9\% auf 730,3 Mio. EUR
$\rightarrow$ Anstieg der Bereinigungen um 35,4 Mio. EUR auf 78,3 Mio. EUR, im Wesentlichen zurückzuführen auf Einmalkosten im Zusammenhang mit dem Börsengang sowie auf die Risikovorsorge für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Squeeze-out ehemaliger Minderheitsaktionäre
$\rightarrow$ Das Durchschnittliche Net Working Capital stieg von 211,6 Mio. EUR um 22,9 Mio. EUR auf 234,4 Mio. EUR an, insbesondere bedingt durch einen durchschnittlich höheren Vorratsbestand und gestiegene Lieferantenforderungen, teilweise kompensiert durch durchschnittlich höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gestiegene Geschenkgutscheinverbindlichkeiten. Der Anstieg war leicht überproportional bzw. auf Niveau des Anstiegs der Umsatzerlöse der DOUGLAS-Group in Höhe von 357,1 Mio. EUR.
$\rightarrow$ Zahlungsmittelbestand bei 98,9 Mio. EUR (i. Vj. 262,3 Mio. EUR); Revolving Credit Facility (RCF) wurde zum Bilanzstichtag liquiditätsmäßig nicht in Anspruch genommen (so auch zum Vorjahresbilanzstichtag)
$\rightarrow$ Free Cash Flow bei 524,0 Mio. EUR (i. Vj. 480,6 Mio. EUR)
$\rightarrow$ Douglas Nettoverschuldung (Nebt Debt) bei 2.286,8 Mio. EUR (i. Vj. 3.423,6 Mio. EUR)
$\rightarrow$ Verschuldungsgrad (Leverage, ausgedrückt als Nettoverschuldung/Bereinigtes EBITDA) bei 2.8x (Vorjahr 4.7x)
Die DOUGLAS Group erzielte im Geschäftsjahr 2023/2024 Konzernumsatzerlöse in Höhe von 4.451,0 Mio. EUR, dies entspricht einer Steigerung von 8,7\% gegenüber dem Vorjahr (2022/2023: 4.093,9 Mio. EUR).
Es ist damit das umsatzstärkste Geschäftsjahr in der Geschichte der DOUGLAS Group. Alle Berichtssegmente trugen mit einer positiven Entwicklung zu diesem Wachstum bei, insbesondere die Segmente DACHNL (+10,7\%) und CEE $(+17,2 \%)$. Während das Filialgeschäft um $8,2 \%$ gegenüber dem Vorjahr zulegte, stiegen die Umsatzerlöse aus dem Onlinegeschäft um 9,8\%. Damit wurden 67,4\% der Umsatzerlöse im Filialgeschäft und 32,6\% der Umsatzerlöse im Onlinegeschäft erwirtschaftet.
Das Umsatzwachstum von 8,7\% resultiert im Wesentlichen aus einem starken Anstieg der Besucherinnen in den Filialen, die die DOUGLAS Group begrüßen durfte, von denen DOUGLAS eine große Anzahl zu Kundinnen machen konnte. Die Umsätze je Transaktion des Filialgeschäftes blieben im Vergleich zum Vorjahr auf einem stabilen Niveau.
Im Onlinegeschäft verzeichnete die DOUGLAS Group einen kräftigen Anstieg der Kund*innen in den Onlineshops. Durch im Vergleich zum Vorjahr kräftig gestiegene Umsätze je Transaktion stiegen die Umsatzerlöse von 1.322,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.451,4 Mio. EUR an, was einer Steigerung von 9,8\% entspricht.
Überleitung der Umsatzerlöse der Berichtssegmente auf die Umsatzerlöse der Gruppe:
| 01.10.2023- 30.09.2024 Mio. EUR |
01.10.2022- 30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse der Berichtssegmente | 4.419,4 | 4.039,0 |
| Umsatzerlöse enthalten in der Überleitung zur Gruppe | 31,8 | 56,1 |
| Konsolidierungseffekte | -0,2 | -1,1 |
| Umsatzerlöse | $\mathbf{4 . 4 5 1 , 0}$ | 4.093,9 |
| Umsatzerlöse | Filialen | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023 - 30.09.2024 Mio. EUR |
01.10.2022 - 30.09.2023 Mio. EUR |
30.09.2024 Anzahl |
30.09.2023 Anzahl |
|
| DACHNL | 2.073,1 | 1.871,9 | 470 | 466 |
| Frankreich | 838,2 | 813,5 | 432 | 427 |
| Süd-Europa | 665,8 | 625,6 | 502 | 497 |
| Zentral-Ost-Europa | 652,1 | 556,4 | 334 | 310 |
| Parfumdreams/Niche Beauty | 190,2 | 171,6 | 18 | 18 |
| Summe der Berichtssegmente | 4.419,4 | 4.039,0 | 1.756 | 1.718 |
Im größten Segment, DACHNL, konnten Umsätze in Höhe von 2.073,1 Mio. EUR erzielt und damit ein Umsatzanstieg von 10,7\% gegenüber den Vorjahresumsätzen von 1.871,9 Mio. EUR verzeichnet werden. Sowohl das Filialgeschäft als auch das Onlinegeschäft trugen zu diesem Wachstum bei.
Die Umsatzerlöse im Filialgeschäft verzeichneten ein deutliches Wachstum von 8,2\%, was wir auf Neueröffnungen, Renovierungen und einen kräftigen Anstieg der Besucherzahlen zurückführen. Dies sorgte ebenfalls für mehr Kund*innen. Zudem trugen Preiserhöhungen zum Umsatzwachstum bei. Der durchschnittliche Warenkorb stieg gegenüber dem Vorjahr an, bei einer leicht rückläufigen Anzahl der Artikel pro Warenkorb.
Das starke Wachstum im Onlinegeschäft wurde ebenfalls durch die Weitergabe von Preiserhöhungen an die Kund*innen unterstützt. Darüber hinaus profitierte das Onlinegeschäft von einem deutlichen Kundenanstieg mit durchschnittlich höheren Warenkörben.
Im zweitgrößten Segment Frankreich, stiegen die Umsatzerlöse von 813,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 838,2 Mio. EUR im aktuellen Geschäftsjahr an ( $+3,0 \%$ ). Das Wachstum wurde sowohl im Filial- als auch im Onlinegeschäft erreicht.
Das kräftige Wachstum in den Filialen resultierte insbesondere aus einem kräftigen Anstieg der Besucherzahlen, begünstigt durch Wiedereröffnungen renovierter Geschäfte, sowie ein kräftiger Anstieg des durchschnittlichen Warenkorbwertes infolge von Preiserhöhungen.
Das Onlinegeschäft zeigte ähnliche Trends und profitierte von stabilen Kundenzahlen und einer deutlichen Erhöhung des durchschnittlichen Warenkorbes.
Das Segment Südeuropa erzielte eine Steigerung der Umsatzerlöse von 625,6 Mio. EUR auf 665,8 Mio. EUR (+6,4\%). Das Wachstum wurde von einem deutlichen Umsatzanstieg im Filialgeschäft getrieben, das auf einen starken Anstieg der Besucherzahlen zurückzuführen war (auch im Kontext der im Vorjahr abgeschlossenen Renovierungen). Dadurch wurden die durchschnittlich stark sinkenden Warenkörbe überkompensiert.
Im Onlinegeschäft zeigte sich jedoch ein anderes Bild. Ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse wurde vor allem durch die Fokussierung auf profitable Umsatzerlöse und leicht geringere Kundenzahlen in den Onlineshops getrieben. Dies konnte auch nicht von durchschnittlich deutlich gestiegenen Warenkörben kompensiert werden.
Im Segment Zentral-Ost-Europa wurden die größten Wachstumsraten der DOUGLAS Group erzielt. Die Umsatzerlöse stiegen von 556,4 Mio. EUR auf 652,1 Mio. EUR, was einem Anstieg von 17,2\% entspricht. Die Wachstumsraten wurden sowohl im Filial- als auch im Onlinegeschäft erreicht, wobei das Wachstum des Onlinegeschäfts (+20,3\%) das des
Filialgeschäfts (+16,4\%) übertraf. Das Filialgeschäft profitierte von einem stark erhöhten Besucheraufkommen und der Gewinnung neuer Kund*innen (auch im Kontext von Neueröffnungen und abgeschlossenen Renovierungsmaßnahmen). Auch der durchschnittliche Warenkorb konnte im aktuellen Geschäftsjahr deutlich erhört werden.
Im Onlinegeschäft stiegen die Kundenzahlen stark und der durchschnittliche Warenkorb kräftig an, was zu einer starken Steigerung der Umsatzerlöse führte.
Das Segment Parfumdreams/Niche Beauty verzeichnete einen Anstieg der Umsatzerlöse von 10,8\%, wodurch die Umsatzerlöse von 171,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 190,2 Mio. EUR im aktuellen Geschäftsjahr anstiegen. Das Wachstum basiert auf einem starken Anstieg der Kundenanzahlen, ferner erhöhte sich der durchschnittliche Warenkorb gegenüber dem Vorjahr deutlich.
Das Bereinigte EBITDA der DOUGLAS Group stieg um 11,4\% und wuchs damit von 725,9 Mio. EUR auf 808,6 Mio. EUR an. Diese positive Entwicklung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. So konnte eine höhere Bruttomarge erzielt werden. Darüber hinaus sind die Marketingkosten im Verhältnis zu den Umsatzerlösen stabil geblieben. Ein weiterer positiver Faktor war die Beibehaltung der Personalkosten in einem konstanten Verhältnis zum Umsatz. Auch die Logistikkostenquote blieb konstant, so dass die höhere Bruttomarge in eine höhere EBITDA-Marge überführt werden konnte.
Übersicht Umsatzerlöse, EBITDA, Bereinigungen, und Bereinigtes EBITDA auf Ebene der Berichtssegmente:
| DACHNL | Frankreich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | 01.10.2022- | ||
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | ||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 2.073,1 | 1.871,9 | 838,2 | 813,5 |
| Innenumsatzerlöse | Mio. EUR | 20,7 | 2,5 | 1,3 | 1,0 |
| Außenumsatzerlöse | Mio. EUR | 2.052,4 | 1.869,4 | 836,9 | 812,5 |
| EBITDA | Mio. EUR | 445,1 | 384,9 | 171,9 | 182,2 |
| EBITDA-Marge | \% | 21,5 | 20,6 | 20,5 | 22,4 |
| Bereinigungen des EBITDA | Mio. EUR | 11,1 | 14,2 | 4,3 | $-4,4$ |
| Bereinigtes EBITDA | Mio. EUR | 456,2 | 399,1 | 176,2 | 177,7 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | \% | 22,0 | 21,3 | 21,0 | 21,8 |
| 3 | 4 | ||
|---|---|---|---|
| Südd-Europa | |||
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | ||
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | ||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 665,8 | 625,6 |
| Innenumsatzerlöse | Mio. EUR | 1,3 | 0,2 |
| Außenumsatzerlöse | Mio. EUR | 664,5 | 625,4 |
| EBITDA | Mio. EUR | 147,2 | 123,9 |
| EBITDA-Marge | \% | 22,1 | 19,8 |
| Bereinigungen des EBITDA | Mio. EUR | $-0,6$ | 5,1 |
| Bereinigtes EBITDA | Mio. EUR | 146,6 | 129,0 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | $\%$ | 22,0 | 20,6 |
| Parfumdream s/Niche Beauty |
Summe Berichtssegm ente |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | 01.10.2022- | ||
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | ||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 190,2 | 171,6 | 4.419,4 | 4.039,0 |
| Innenumsatzerlöse | Mio. EUR | 0,0 | 0,0 | 24,5 | 4,4 |
| Außenumsatzerlöse | Mio. EUR | 190,2 | 171,6 | 4.394,8 | 4.034,5 |
| EBITDA | Mio. EUR | 8,0 | 6,8 | 942,0 | 850,0 |
| EBITDA-Marge | \% | 4,2 | 4,0 | 21,3 | 21,0 |
| Bereinigungen des EBITDA | Mio. EUR | $-1,1$ | 0,0 | 15,2 | 14,2 |
| Bereinigtes EBITDA | Mio. EUR | 7,0 | 6,8 | 957,1 | 864,2 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | \% | 3,7 | 4,0 | 21,7 | 21,4 |
Im Segment DACHNL stieg das Bereinigte EBITDA von 399,1 Mio. EUR auf 456,2 Mio. EUR, was einem Anstieg von 14,3\% entspricht. Das Wachstum ist im Wesentlichen auf ein starkes Umsatzwachstum bei gleichzeitiger Verbesserung der Rohertragsmarge zurückzuführen. Zusammen mit einer Reduzierung der Personalkosten im Verhältnis zu den Umsatzerlösen konnte damit das Bereinigte EBITDA kräftiger gesteigert werden als der Umsatz.
Im Segment Frankreich sank das Bereinigte EBITDA um 0,9\% und fiel von 177,7 Mio. EUR auf 176,2 Mio. EUR. Dieser Rückgang ist auf eine geringere Rohertragsmarge sowie eine höhere Personalkostenquote aufgrund von Lohn- und Gehaltserhöhungen zurückzuführen.
Das zweitgrößte prozentuale Wachstum des bereinigten EBITDA erreichte das Segment Südeuropa mit 13,6\%, hier stieg das Bereinigte EBITDA von 129,0 Mio. EUR auf 146,6 Mio. EUR. Der Anstieg des bereinigten EBITDA ist insbesondere auf die gestiegenen Umsatzerlöse und die gestiegene Rohertragsmarge zurückzuführen. Ebenfalls konnten die Erträge aus Werbekostenzuschüssen stark gesteigert werden und die Personalkosten im Verhältnis zu den Umsatzerlösen leicht gesenkt werden, wodurch das Bereinigte EBITDA deutlicher gesteigert werden konnte als der Umsatz.
Im Segment Zentral-Ost-Europa konnte das Bereinigte EBITDA von 151,5 Mio. EUR auf 171,2 Mio. EUR gesteigert werden ( $+13,0 \%$ ). Während die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen stabil blieben, verschlechterte sich die Rohertragsmarge. Trotz Lohn- und Gehaltserhöhungen blieben die Personalkosten im Verhältnis zu den Umsatzerlösen stabil.
Das Segment Parfumdreams/Niche Beauty steigerte das Bereinigte EBITDA um $+2,1 \%$ von 6,8 Mio. EUR auf 7,0 Mio. EUR. Obgleich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden konnten, reduzierte sich die Rohertragsmarge im Vergleich zum Vorjahresniveau. Getrieben durch geringere Personalkosten, eine gesunkene Marketingkostenquote sowie eine gesunkene Logistikkostenquote konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen verbessert werden.
Überleitung vom Bereinigten EBITDA der Berichtssegmente auf das EBITDA der Gruppe:
| 01.10.2023- 30.09.2024 Mio. EUR |
01.10.2022- 30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Bereinigtes EBITDA der Berichtssegmente | 957,1 | 864,2 |
| Bereinigtes EBITDA der Überleitung auf die DOUGLAS Group | $-148,6$ | $-136,4$ |
| Konsolidierungseffekte | 0,1 | $-1,9$ |
| Bereinigtes EBITDA | 808,6 | 725,9 |
| Kaufpreisallokation (PPA) | $-0,3$ | $-2,2$ |
| Restrukturierungskosten (personalbezogen) und Abfindungen | 2,6 | 3,5 |
| Beratungsaufwendungen | 10,7 | 9,5 |
| Sonstige Bereinigungen | 33,0 | 14,5 |
| Store Optimization Program (SOP) | $-2,3$ | $-1,5$ |
| Initial Public Offering (IPO) | 34,6 | 19,1 |
| Bereinigungen des EBITDA | 78,3 | 42,9 |
| EBITDA | 730,3 | 683,0 |
Im Geschäftsjahr 2023/2024 betrafen die sonstigen Bereinigungen insbesondere die Risikovorsorge für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Squeeze-out ehemaliger Minderheitsaktionäre in Höhe von 15,5 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR), Anlaufkosten im Zusammenhang mit unserem strategischen Logistikprojekt OWAC in Höhe von 6,7 Mio. EUR (i. Vj. 15,4 Mio. EUR), sowie den Abgangsverlust Disapo in Höhe von 5,5 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR).
Weitere Erläuterungen hierzu finden sich im Konzernanhang unter Note „Segmentberichterstattung".
Im Berichtsjahr stieg das Durchschnittliche Net Working Capital des Konzerns in Prozent der Umsatzerlöse von 5,2\% auf $5,3 \%$.
Das Durchschnittliche Net Working Capital des Konzerns auf Ebene der DOUGLAS Group stieg im Geschäftsjahr 2023/2024 um 22,9 Mio. EUR auf 234,4 Mio. EUR an, insbesondere bedingt durch einen durchschnittlich höheren Vorratsbestand und gestiegene Lieferantenforderungen teilweise kompensiert durch durchschnittlich höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gestiegene Geschenkgutscheinverbindlichkeiten. Der Anstieg war leicht überproportional bzw. auf Niveau des Anstiegs der Umsatzerlöse der DOUGLAS-Group in Höhe von 357,1 Mio. EUR.
Im Berichtssegment DACHNL sank das Durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse von -0,5\% auf $-1,0 \%$. Während die Umsatzerlöse um 201,2 Mio. EUR stiegen, reduzierte sich das durchschnittliche Net Working Capital um 12,3 Mio. EUR auf -21,6 Mio. EUR.
In der Region Frankreich stieg das Durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse um 1,5\%-Punkte von 7,4\% auf 9,0\%. Mit einem Anstieg des durchschnittlichen Net Working Capital um 14,8 Mio. EUR stieg dieses überproportional zu den Umsatzerlösen, die um 24,7 Mio. EUR wuchsen.
Im Segment Süd-Europa stieg das Durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse um 0,3\%-Punkte von 7,4\% auf 7,8\%. Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um 40,2 Mio. EUR, und das durchschnittliche Net Working Capital erhöhte sich um 5,3 Mio. EUR, überproportional zu den Umsatzerlösen.
Im Segment Zentral-Ost-Europa sank das Durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse um 0,7\%Punkte von 16,6\% auf 15,9\%. Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse um 95,8 Mio. EUR, dazu verzeichnete das durchschnittliche Net Working Capital einen unterproportionalen Anstieg von 11,4 Mio. EUR.
Im Berichtssegment Parfumdreams/Niche Beauty sank das Durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse um 3,9\%-Punkte von 14,2\% auf 10,3\%. Während die Umsatzerlöse um 18,6 Mio. EUR stiegen, sank das durchschnittliche Net Working Capital überproportional um 4,7 Mio. EUR auf 19,7 Mio. EUR.
| Umsatzerlöse | $\begin{gathered} 01.10 .2023- \ 30.09 .2024 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2022- \ 30.09 .2023 \end{gathered}$ |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | $-\mathbf{2 . 4 1 5 , 0}$ | $-\mathbf{2 . 2 3 7 , 2}$ |
| Rohertrag | $\mathbf{2 . 0 3 6 , 0}$ | 1.856,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 294,2 | 280,4 |
| Personalaufwand | $-679,8$ | $-644,7$ |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | $-920,1$ | $-809,5$ |
| EBITDA | 730,3 | 683,0 |
| Abschreibungen/Wertminderungen | $-346,9$ | $-345,9$ |
| EBIT | 383,5 | 337,1 |
| Finanzerträge | 51,0 | 55,1 |
| Finanzierungsaufwand | $-352,0$ | $-326,9$ |
| Finanzergebnis | $-301,0$ | $-271,7$ |
| EBT | 82,5 | 65,3 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1,6 | $-48,7$ |
| Gewinn ( + ) oder Verlust (-) der Periode | 84,0 | 16,7 |
Bezogen auf die Umsatzerlöse erzielte die DOUGLAS Group einen unterproportionalen Anstieg der Aufwendungen für bezogene Waren (2.415,0 Mio. EUR versus Vorjahr 2.237,2 Mio. EUR), was zu einem Wachstum des Rohertrags um 9,7\% von 1.856,8 Mio. EUR auf 2.036,0 Mio. EUR und einem Anstieg der Rohertragsmarge von 45,4\% auf 45,7\% führte.
Die auf die Aufwendungen für bezogene Waren entfallenden Bereinigungen des EBITDA betrugen im Berichtsjahr 3,0 Mio. EUR (aufwandserhöhend) und standen im Zusammenhang mit vorangegangenen Optimierungsprogrammen des Filialnetzes (SOP).
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen kräftig von 280,4 Mio. EUR auf 294,2 Mio. EUR an. Getrieben wurde dieser Anstieg im Wesentlichen von gestiegenen Werbekostenzuschüssen.
Die auf die sonstigen betrieblichen Erträge entfallenden Bereinigungen des EBITDA betrugen im Berichtsjahr 10,7 Mio. EUR und resultierten im Wesentlichen aus Wertaufholungen bzw. Auflösung von Rückstellungen vormals adjustierter Posten und SOP.
Im Berichtsjahr belief sich der Personalaufwand auf 679,8 Mio. EUR (i. Vj. 644,7 Mio. EUR). Der Anstieg ist vor allem auf den erfolgten Börsengang und damit verbundene Sonderzahlungen zurückzuführen. Ferner beschäftigte DOUGLAS im Weihnachtsquartal mehr Zeitarbeitskräfte als im Vorjahr. Darüber hinaus trug die Gehaltsentwicklung zu gestiegenen Personalkosten bei, wobei sich die Personalaufwandsquote von 15,7\% im Vorjahr auf 15,3\% reduzierte.
Die auf den Personalaufwand entfallenden Bereinigungen des EBITDA betrugen im Berichtsjahr 29,9 Mio. EUR und standen im Wesentlichen in Verbindung mit den Aufwendungen des Börsengangs der Douglas AG einschließlich von verbundenen Management-Anreizprogrammen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 920,1 Mio. EUR im Vergleich zu 809,5 Mio. EUR im Vorjahr. Der Anstieg von 110,7 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf höhere Marketingkosten sowie auf höhere IT-Kosten zurückzuführen. Des Weiteren enthält diese Position nicht-personalbezogene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang der Douglas AG.
Die auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallenden Bereinigungen des EBITDA beliefen sich im Geschäftsjahr auf 62,1 Mio. EUR und waren im Wesentlichen auf den Börsengang der Douglas AG, die Risikovorsorge für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Squeeze-out ehemaliger Minderheitsaktionäre, die Umsetzung der DOUGLAS-Konzernstrategie ,Let It Bloom', Anlaufkosten im Zusammenhang mit unserem strategischen Logistikprojekt OWAC sowie dem Abgangsverlust aus dem Verkauf von Disapo zurückzuführen.
Das EBITDA für den Berichtszeitraum belief sich auf 730,3 Mio. EUR (i. Vj. 683,0 Mio. EUR), was einem Anstieg von 47,3 Mio. EUR bzw. 6,9\% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Bereinigungen im EBITDA betrugen insgesamt 78,3 Mio. EUR (i. Vj. 42,9 Mio. EUR), das Bereinigte EBITDA mithin 808,6 Mio. EUR (i. Vj. 725,9 Mio. EUR).
Die Abschreibungen und Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2023/2024 beliefen sich auf 346,9 Mio. EUR und somit etwa auf Vorjahresniveau mit 345,9 Mio. EUR im Vorjahr. Während im Berichtsjahr die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen um 10,0 Mio. EUR stiegen, wurden keine Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert (i. Vj. 12,4 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis für das Geschäftsjahr 2023/2024 betrug minus 301,1 Mio. EUR (i. Vj. minus 271,7 Mio. EUR). Die negative Veränderung zum Vorjahr in Höhe von 29,3 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf den Nettoabgangsverlust der eingebetteten Optionen, welche Bestandteil der im Rahmen des Börsengangs im April 2024 abgelösten Finanzierung waren, in Höhe von 31,6 Mio. EUR zurückzuführen (i. Vj. gegenläufiger Nettobewertungsertrag von 31,6 Mio. EUR).
Die Steuerung von Liquidität, zentraler Finanzierung und Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken ist für die DOUGLAS Group unverändert von hoher Bedeutung. Das Finanzmanagement des Konzerns erfolgt zentral auf Ebene der Douglas AG. Ziel ist es, den Finanzbedarf der DOUGLAS Group über die Banken- und Kapitalmärkte und unter Nutzung konzerninterner Cashpool-Strukturen optimal zu decken, Finanzierungskosten und -risiken zu minimieren und somit die Zahlungsfähigkeit des Konzerns jederzeit sicherzustellen.
Weitere Erläuterungen hierzu finden sich im Konzernanhang in der Note "Management der finanzwirtschaftlichen Risiken".
Die Passivseite der Bilanz wies zum Bilanzstichtag langfristiges Fremdkapital in Höhe von 2.294,3 Mio. EUR (i. Vj. 4.371,4 Mio. EUR) auf, wovon 1.240,0 Mio. EUR (i. Vj. 3.236,1 Mio. EUR) auf langfristige finanzielle Verbindlichkeiten in Form von Bankdarlehen (i. Vj. Anleihen, Bankdarlehen und Gesellschafterdarlehen) sowie 868,0 Mio. EUR (i. Vj. 875,3 Mio. EUR) auf langfristige Leasingverbindlichkeiten entfielen.
Das kurzfristige Fremdkapital betrug zum Stichtag 1.424,4 Mio. EUR (i. Vj. 1.380,3 Mio. EUR) und enthielt im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 657,2 Mio. EUR (i. Vj. 617,6 Mio. EUR), kurzfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 257,7 Mio. EUR (i. Vj. 224,7 Mio. EUR), sowie Verbindlichkeiten aus noch nicht eingelösten Geschenkgutscheinen in Höhe von 166,4 Mio. EUR (i. Vj. 161,6 Mio. EUR), kurzfristige Rückstellungen von 102,8 Mio. EUR (i. Vj. 89,0 Mio. EUR) und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 68,6 Mio. EUR (i. Vj. 77,4 Mio. EUR).
Im März 2024 hat die Douglas AG mit einem Bankenkonsortium einen Finanzierungsvertrag zur Konzernrefinanzierung nach dem Börsengang in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. EUR abgeschlossen. Der Vertrag umfasst einen langfristigen Konsortialkredit (Facility B) in Höhe von 800,0 Mio. EUR, einen Überbrückungskredit (Facility A) in Höhe von 450,0 Mio. EUR sowie eine revolvierende Kreditfazilität (RCF) in Höhe von 350,0 Mio. EUR. Mit der Ziehung trat der neue Finanzierungsvertrag am 15. April 2024 in Kraft. Der RCF war zum Bilanzstichtag liquiditätsmäßig nicht gezogen, allerdings wurde er durch Sicherheiten in Form von Mietavalen in Höhe von 10,5 Mio. EUR in Anspruch genommen. Der Buchwert des RCF in Höhe von 0,6 Mio. EUR resultiert aus der Abgrenzung von Bereitstellungszinsen.
Im März 2024 wurde der bisherige Konsortialkredit (Senior Secured Term Loan Facility) und im April 2024 die beiden bisherigen Unternehmensanleihen, (die Senior Secured Notes und die Senior PIK Notes) unter Verwendung der im Rahmen des IPO und der Refinanzierung erzielten Einnahmen zurückgezahlt und die bisherige Senior Secured MultiCurrency Revolving Credit Facility gekündigt. Die Tilgung der Unternehmensanleihen führte zu Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von 31,3 Mio. EUR. Mit der Tilgung der Unternehmensanleihen sind die eingebetteten Optionen in Form der Rückkaufsrechte untergegangen und ausgebucht worden, was zu einem Abgangsverlust von 31,7 Mio. EUR im Finanzergebnis ohne Auswirkungen auf den Zahlungsmittelbestand führte.
Zum 30. September 2024 sind folgende wesentliche Finanzierungsvereinbarungen auf Gruppenebene zu verzeichnen:
| Finanzierungs- volumen Mio. EUR |
Zinskonditionen | Fälligkeit Datum |
|
|---|---|---|---|
| Term Loan Facility (Facility B) - neue Finanzierung | 800 | 3-6M EURIBOR + Marge |
08.03.2029 |
| Bridge Term Loan Facility (Facility A) - neue Finanzierung | 450 | 3-6M EURIBOR + Marge |
08.03.2026 |
| Revolving Credit Facility (RCF) | 350 | 1-6M EURIBOR + Marge |
08.03.2029 |
| Summe | 1.600,0 |
Der RCF war zum Bilanzstichtag liquiditätsmäßig nicht gezogen, allerdings wurde er durch Sicherheiten in Form von Mietavalen in Höhe von 10,5 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Die Nettoverschuldung der DOUGLAS Group lag zum Bilanzstichtag bei 2.286,8 Mio. EUR (i. Vj. 3.423,6 Mio. EUR) und berechnete sich wie folgt:

Den liquiden Mitteln von 98,9 Mio. EUR (i. Vj. 262,3 Mio. EUR) standen Bankverbindlichkeiten einschließlich aufgelaufener Zinsen in Höhe von 1.278,4 Mio. EUR (i. Vj. 682,5 Mio. EUR) und Anleihen in Höhe von 0,0 Mio. EUR (i. Vj. 1.923,1 Mio. EUR) gegenüber.
Der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr betrug 683,6 Mio. EUR (i. Vj. 584,7 Mio. EUR) und resultierte insbesondere aus dem EBITDA von 730,3 Mio. EUR (i. Vj. 683,0 Mio. EUR) teilweise kompensiert durch die Veränderung des Net Working Capital in Höhe von minus 23,4 Mio. EUR (i. Vj. minus 87,8 Mio. EUR) sowie Steuerzahlungen in Höhe von 63,1 Mio. EUR (i. Vj. 33,1 Mio. EUR).
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf 159,6 Mio. EUR (i. Vj. 104,1 Mio. EUR) und betraf im Wesentlichen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 151,3 Mio. EUR (i. Vj. 109,5 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr betrug der Free Cash Flow 524,0 Mio. EUR (i. Vj. 480,6 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2023/2024 betrug der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 689,3 Mio. EUR (i. Vj. 465,6 Mio. EUR). Dieser resultierte insbesondere aus Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 2.547,7 Mio. EUR (i. Vj. 24,5 Mio. EUR), kompensiert durch Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von 1.250,0 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR) beides im Zuge der Refinanzierung. Erhöhend wirkten sich die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen im Rahmen des Börsengangs in Höhe von 1.150,8 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR) aus. Darüber hinaus verminderten Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten von 241,3 Mio. EUR (i. Vj. 254,1 Mio. EUR) und gezahlte Zinsen von 268,6 Mio. EUR (i. Vj. 188,1 Mio. EUR) den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden insbesondere in die Modernisierung des bestehenden Filialnetzes, die Neueröffnung von Filialen und den Ausbau des E-Commerce-Geschäfts 156,0 Mio. EUR investiert (i. Vj. 107,4 Mio. EUR). Zum 30. September 2024 umfasste das Filialnetz insgesamt 1.756 eigene Filialen (i. Vj. 1.718).
| DACHNL | Frankreich | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | 01.10.2022- | |
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | |
| Mio. EUR | 52,1 | 24,1 | 29,9 | |
| Süd-Europa | Zentral-Ost- Europa |
|||
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | ||
| 30.09.2024 | 30.09.2024 | 30.09.2024 | ||
| Mio. EUR | 20,3 | 15,8 | 29,9 | |
| Parfumdrea | Summe Berichtsseg mente |
|||
| $\begin{aligned} & \text { ma/Niche } \ & \text { Beauty } \ & 01.10 .2023- \ & 30.09 .2024 \end{aligned}$ | 01.10.2022- | 01.10.2023- | ||
| 30.09.2023 | 30.09.2024 | |||
| Investitionen | Mio. EUR | 3,0 | 3,0 | 135,3 |
Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag 4.481,3 Mio. EUR (i. Vj. 4.496,4 Mio. EUR).
Die Aktivseite der Bilanz war maßgeblich durch die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 1.033,0 Mio. EUR (i. Vj. 1.028,4 Mio. EUR), die sonstigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 833,4 Mio. EUR (i. Vj. 823,7 Mio. EUR), die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.021,0 Mio. EUR (i. Vj. 1.003,4 Mio. EUR) und die Vorräte in Höhe von 793,5 Mio. EUR (i. Vj. 762,6 Mio. EUR) geprägt.
Die Verteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Berichts- und Geschäftssegmente sowie Länder ist im Folgenden dargestellt.
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berichts- pflichtiges Segment Mio. EUR |
Geschäfts- segment Mio. EUR |
Gruppe von ZGE Mio. EUR |
Berichts- pflichtiges Segment Mio. EUR |
Geschäfts- segment Mio. EUR |
Gruppe von ZGE Mio. EUR |
|
| DACHNL | 488,6 | 488,6 | ||||
| DACH | 287,0 | 287,0 | ||||
| Deutschland | 287,0 | 287,0 | ||||
| BENE | 201,6 | 201,6 | ||||
| Niederlande | 201,6 | 201,6 | ||||
| Frankreich | 437,0 | 437,0 | 437,0 | 437,0 | 437,0 | 437,0 |
| Süd-Europa | 3,2 | 3,2 | 3,2 | 3,2 | ||
| Italien | 3,2 | 3,2 | ||||
| Zentral-Ost-Europa | 92,0 | 92,0 | 87,3 | 87,3 | ||
| Polen | 62,8 | 58,1 | ||||
| Sonstiges Zentral- Ost-Europa |
29,1 | 29,2 | ||||
| Parfumdreams/Niche | ||||||
| Beauty | 12,2 | 12,2 | 12,2 | 12,2 | 12,2 | 12,2 |
| Summe | 1.033,0 | 1.033,0 | 1.033,0 | 1.028,4 | 1.028,4 | 1.028,4 |
Die DOUGLAS Group geht davon aus, dass die Nutzungsdauer der Marken „Douglas" und „Nocibé" aufgrund ständiger Maßnahmen zur Markenerhaltung unbestimmt ist. Unverändert zum Vorjahr entfallen 534,4 Mio. EUR auf die Marke „Douglas" und 172,7 Mio. EUR auf die Marke „Nocibé". Während die Marke „Nocibé" ausschließlich im Segment Frankreich genutzt wird, wird die Marke „Douglas" in den übrigen Landesgesellschaften genutzt.
Die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.021,0 Mio. EUR (i. Vj. 1.003,4 Mio. EUR) bezogen sich ganz überwiegend auf die Anmietung von Filialen, Lagern und Geschäftsräumen.
Zum Bilanzstichtag verfügte die DOUGLAS Group über Zahlungsmittel in Höhe von 98,9 Mio. EUR (i. Vj. 262,3 Mio. EUR). Darüber hinaus bestehen frei verfügbare Kreditlinien aus dem RCF in Höhe von 339,5 Mio. EUR.
In einem von moderater Wachstumsdynamik geprägten Marktumfeld im Jahr 2024 wuchs der internationale BeautyMarkt beständig und zeigte sich resilient gegen geopolitische Spannungen und ein volatiles makroökonomisches Umfeld.
Auch für die kommenden Jahre erwarten Marktforschungsinstitute, dass der
$\rightarrow$ globale Beauty-Markt bis 2028 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6\% auf rund 590 Mrd. USDollar wächst, wobei für das Prestige- und Luxus-Segment Wachstumsraten von 7\% respektive 9\% erwartet werden (Quelle: McKinsey), und
$\rightarrow$ der europäische Markt für Premium-Beauty-Produkte mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 5,4\% auf rund 24,2 Mrd. EUR im Jahr 2028 wächst und damit die historisch hohen Werte vor COVID-19 übertrifft. Ein besonders starkes Wachstum wird für Osteuropa prognostiziert (Quelle: OC\&C-Bericht).
Ein Großteil des Wachstums in den Jahren 2023 und 2024 war mehrheitlich auf Preiserhöhungen und weniger auf Mengensteigerungen zurückzuführen. Für das Jahr 2025 gehen führende Wirtschaftsforschungsinstitute davon aus, dass die Inflation in den wichtigsten Märkten weiter auf ein normalisiertes Niveau zurückgehen wird. So erwartet die OECD, dass die Inflation in Europa 2025 bei rund 2,1\% liegen wird. Vor diesem Hintergrund erwartet McKinsey, dass sowohl das Preis- als auch das Mengenwachstum im niedrigen einstelligen Bereich liegen und damit zum erwarteten Marktwachstum von 6\% beitragen werden.
Während der Online-Verkauf in den Jahren der COVID-19-Pandemie einen Großteil des Wachstums der BeautyBranche ausmachte und auch in 2024 ein starkes Wachstum verzeichnen wird, beschleunigte sich in den zwölf Monaten des zurückliegenden Geschäftsjahres auch das Wachstum im Filialgeschäft. Damit zeigt sich, dass es im BeautyGeschäft keine Entweder-oder-Entscheidung zwischen Filialgeschäft und E-Commerce gibt, sondern die Filialen durch ihre Beratungsfunktion und die Möglichkeit, Produkte zu entdecken und auszuprobieren, einen entscheidenden Anteil am Wachstum des E-Commerce-Geschäfts haben. Für das kommende Jahr wird dank dieser Unterstützung durch die Filialen im E-Commerce weiterhin ein etwas stärkeres Wachstum als im Filialgeschäft prognostiziert.
Es wird erwartet, dass der europäische Premium-Beauty-Markt von 2023 bis 2028 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 5,4\% wächst und ein Volumen von etwa 24,2 Milliarden EUR erreicht. Alle Länder des europäischen Premium-Beauty-Marktes zeigen eine positive Wachstumsperspektive, angetrieben durch anhaltende Premiumisierung, zunehmende Schönheits- und Gesundheits-/Wohlfühlroutinen der Kund*innen sowie einen wachsenden Innovationsschub der Marken. Insbesondere aus den Kategorien Luxus- und Nischendüfte wird zusätzliches Wachstumspotenzial erwartet ${ }^{11}$. Ebenfalls unterstützt wird dies durch die McKinsey Studie „The Beauty Boom and Beyond: Can the Industry Maintain Its Growth?". Insbesondere die Segmente, in denen DOUGLAS tätig ist darunter Luxus, Prestige, Einstiegsprestige und Masstige - sollen stark zulegen. McKinsey erwartet, dass alle Kategorien innerhalb dieser Bereiche wachsen werden, was die zukünftigen Chancen für die Beauty-Branche weiter unterstreicht.
Somit positioniert sich DOUGLAS optimal, um vom anhaltenden Aufschwung in der Beauty-Branche zu profitieren und diese positive Entwicklung zum Vorteil der Kund*innen und des Unternehmens zu nutzen ${ }^{12}$.
Laut OECD deuten mehrere Faktoren auf eine anhaltende Wachstumsdynamik in Europa hin, wenn auch nicht in allen Ländern gleichlaufend. Obwohl das Verbrauchervertrauen im Vergleich zu langfristigen Trends weiterhin gedämpft bleibt, deuten Umfrageindikatoren auf eine Verbesserung des Vertrauens in Europa hin. Die OECD prognostiziert für Europa ein BIP-Wachstum von 0,7\% im Jahr 2024 und 1,0\% im Jahr 2025. Diese moderaten Wachstumsraten spiegeln die anhaltenden wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen wider, mit denen die Region konfrontiert ist. Gleichzeitig deuten die Prognosen auf eine langsame, aber stetige Erholung hin. Die OECD prognostiziert für Europa eine Inflation von 2,4\% im Jahr 2024 und 2,1\% im Jahr 2025.
| DOUGLAS Group | 2023/24 | 2024/25 |
|---|---|---|
| (Mio. EUR) | berichtet | Prognose |
| Umsatzerlöse | 4.451 | 4.700 bis 4.800 |
| Bereinigtes EBITDA | 809 | 855 bis 885 |
| Durchschnittliches Net Working Capital in \% der Umsatzerlöse | $5,3 \%$ | $<5 \%$ |
Für das Geschäftsjahr 2024/2025 erwartet die DOUGLAS Group auf Basis der vorgenannten Annahmen, die Umsatzerlöse auf einen Wert zwischen 4,7 Mrd. EUR und 4,8 Mrd. EUR zu steigern. Dieses Wachstum soll durch das Omnichannel-Model aus beiden Kanälen, Filiale und E-Commerce, getragen werden, wozu alle Regionen einen Beitrag leisten sollen. Was die regionalen Unterschiede betrifft, so erwartet die DOUGLAS Group, dass Zentral-Ost-Europa sowohl aufgrund des höheren zugrunde liegenden Wachstums des Premium-Beauty-Marktes als auch aufgrund der erheblichen Expansion in dieser Region stärker wachsen wird als andere Segmente.
Diese Prognose basiert auf einem erwarteten deutlichen Anstieg der Besucherzahlen getrieben durch Neueröffnungen und organisches Wachstum sowie einer angestrebten Verbesserung der Kundengewinnung in den Filialen. Des Weiteren stützt sie sich auf ein Umsatzwachstum im Bereich E-Commerce, das von einer positiven Marktdynamik, einem erweiterten Sortiment, einem verbesserten Einkaufserlebnis, App-Upgrades, einem überarbeiteten Beauty-CardKonzept und verstärkten Aktivitäten im Bereich Social Commerce und Retail Media sowie der Weiterentwicklung des Partnerprogramms angetrieben werden soll.
Das Bereinigte EBITDA prognostizieren wir in einer Bandbreite von 855 Mio. EUR bis 885 Mio. EUR. Zu diesem Wachstum sollen beide Kanäle sowie alle Regionen beitragen. Das organische Wachstum, die geplanten Erweiterungen und Renovierungen des Filialnetzes sowie die E-Commerce-Wachstumsstrategie sind die Haupttreiber für unsere Annahmen.
Den vor dem Hintergrund der allgemeinen Inflation steigenden Vertriebs- und Verwaltungskosten begegnen wir mit regelmäßigen Überprüfungen der Kosteneffizienz, um Bereiche mit Kostenoptimierungspotenzial zu identifizieren.
Die DOUGLAS Group erwartet für das kommende Geschäftsjahr 2024/2025, dass sich das durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse auf knapp unter 5\% der Umsatzerlöse verbessern wird. Diese Prognose basiert auf den verschiedenen strategischen Initiativen, die gruppenweit intensiv verfolgt werden. Hier sind im Besonderen unser strategisches Logistikprojekt "One Warehouse All Channels" (OWAC) mit dem Ziel einer effizienten
[^0]
[^0]: ${ }^{12}$ McKinsey Studie „The Beauty Boom and Beyond: Can the Industry Maintain Its Growth?"
Supply Chain Organisation zu nennen, wovon vier OWACs bereits in Betrieb und zwei weitere in der Planung sind, sowie der weitere Rollout unserer KI-basierten Plattform zur Warenbestandsdisposition „Relex".
Die nachfolgenden Prognosen wurden auf Basis der vorangegangenen Ausführungen getroffen und beziehen sich auf die Berichtssegmente DACHNL, Frankreich, Süd-Europa, Zentral-Ost-Europa und Parfumdreams/Niche Beauty.
Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet das Konzernmanagement der DOUGLAS Group auf konsolidierter Ebene folgende Segmententwicklungen:
$\rightarrow$ Für die Region DACHNL erwartet das Konzernmanagement sowohl deutlich wachsende Umsatzerlöse als auch ein deutlich steigendes Bereinigtes EBITDA sowie ein leicht sinkendes durchschnittliches Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse.
$\rightarrow$ Für die Region Frankreich erwartet das Konzernmanagement deutlich steigende Umsatzerlöse und ein kräftig steigendes Bereinigtes EBITDA sowie ein kräftig sinkendes durchschnittliches Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse.
$\rightarrow$ Für die Region Süd-Europa erwartet das Konzernmanagement deutlich steigende Umsatzerlöse und ein deutlich steigendes Bereinigtes EBITDA sowie ein nahezu unverändertes durchschnittliches Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse.
$\rightarrow$ Für die Region Zentral-Ost-Europa rechnet das Konzernmanagement mit stark wachsenden Umsatzerlösen und einem stark steigenden Bereinigten EBITDA sowie einem deutlich sinkenden durchschnittlichen Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse.
$\rightarrow$ Für das Segment Parfumdreams/Niche Beauty erwartet das Konzernmanagement stark wachsende Umsatzerlöse und ein stark steigendes Bereinigtes EBITDA sowie ein stark sinkendes durchschnittliches Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse.
Die folgende Rangfolge liegt den qualifiziert-komparativen Aussagen zu Umsatzerlösen, bereinigtem EBITDA und durchschnittlichen Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse zugrunde:
| Rangfolge | Ausprägungen der qualifiziert-komparativen Prognosen |
|---|---|
| 1. | nahezu unverändert bzw. auf VJ-Niveau |
| 2. | leicht |
| 3. | solide/merklich |
| 4. | kräftig |
| 5. | deutlich |
| 6. | stark |
Berücksichtigungspflichtige Ereignisse zwischen dem Schluss des zum 30. September 2024 endenden Geschäftsjahres und dem Tag der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung werden im Konzernanhang unter der Note „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" berichtet.
Die DOUGLAS Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten einer Vielzahl von Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese resultieren unter anderem aus dem unternehmerischen Handeln mit dem Ziel, Chancen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erschließen und zu nutzen. Im Folgenden wird das Risikomanagement der DOUGLAS Group beschrieben sowie ein Überblick über die aktuelle Risiko- und Chancensituation gegeben.
Am 21. März 2024 hat die Douglas AG ihren Börsengang erfolgreich abgeschlossen. Mit der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft stehen neue Anforderungen für sie im Fokus, auch in Bezug auf das Risikomanagement. Um diesen gerecht zu werden, hat die DOUGLAS Group im Geschäftsjahr 2023/2024 umfassende Weiterentwicklungen am Risikomanagement-Rahmenwerk (Governance, Organisation, Methoden, Prozesse) vorgenommen und eine Risikomanagement-Software eingeführt.
Durch den Vorstand der Douglas AG wurde die Risikopolitik beschlossen, in der die Risikostrategie und -ziele, die Risikokultur sowie das Kommunikationskonzept festgelegt wurden. Die Risikostrategie steht im Einklang mit der Unternehmensstrategie. Das Risikomanagement ist eingebettet in ein breiter angelegtes Risiko- und Chancenmanagement. Das Zielbild der Risikokultur ist darauf ausgelegt, Chancen zu nutzen und Risiken effektiv zu managen.
Als international tätige Handelsgruppe ist die DOUGLAS Group makroökonomischen, branchenspezifischen und unternehmensspezifischen Risiken und Chancen ausgesetzt. Der Vorstand hat in der Risikostrategie festgelegt, dass er gemäß der Business Judgement Rule ( $\S 93$ Abs. 1 Satz 2 AktG) unternehmerische Entscheidungen im nachhaltig besten Interesse der DOUGLAS Group trifft, indem er angemessene Informationen zu potenziellen Risiken und Alternativen sorgfältig berücksichtigt.
Wesentliche Ziele des Risiko- und Chancenmanagements in der DOUGLAS Group sind die Identifizierung und Bewertung wesentlicher Risiken und Chancen, im Speziellen die frühzeitige Identifikation bestandsgefährdender Risiken. Im Einzelnen sichert das Risikomanagement die folgenden Themen:
$\rightarrow$ Schaffung eines Risikobewusstseins innerhalb der DOUGLAS Group,
$\rightarrow$ detaillierte Kenntnisse und Transparenz über die aktuelle Risikoposition (Risikoidentifikation, -bewertung sowie steuerung)
$\rightarrow$ frühzeitiges Einleiten mitigierender Maßnahmen,
$\rightarrow$ Informationen über mögliche Abweichungen von den geplanten Zielen.
Risiken und Chancen umfassen sämtliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen (Risiko) oder positiven (Chance) Abweichung von den prognostizierten Zielen führen können. Das Risikomanagement-System der DOUGLAS Group ist angelehnt an den Elementen des Prüfungsstandards 981 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und ist in einer konzernweit verbindlichen Richtlinie verankert, die allen Mitarbeitern zugänglich ist.
Um ein konsistentes Verständnis zu schaffen, werden kulturfördernde Maßnahmen ergriffen. Die DOUGLAS Group qualifiziert die Mitarbeiter entsprechend ihrer jeweiligen Rolle im Risiko- und Chancenmanagement.
Der Vorstand der DOUGLAS Group ist im Sinne des § 91 Abs. 2 und Abs. 3 AktG für die Entwicklung und Aufrechterhaltung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagement-Systems verantwortlich. Das Risikokomitee unterstützt ihn hierbei, in dem es die konzernweite Risikosituation validiert und überprüft.
Das Risikomanagement-System ist entlang der Organisationsstruktur der DOUGLAS Group unter Einbeziehung der dezentralen Organisationseinheiten organisiert. Auf mehreren Ebenen wurden Risk Offices eingerichtet, die jeweils aus Risk Officer und Risk Manager bestehen.
Verantwortlich für die Umsetzung des konzernweiten Risikomanagementprozesses gemäß den Richtlinien ist das Group Risk Office. Dieses ist organisatorisch dem Group Controlling zugeordnet. Es definiert und entwickelt das Risikomanagement-Rahmenwerk kontinuierlich weiter, koordiniert dessen prozessuale Umsetzung und sichert die Qualität für die konzerninterne Berichterstattung.
Für die operative Umsetzung des Risikomanagement-Rahmenwerks und für die korrekte und vollständige Bewertung aller Risiken und Chancen sind die Risk Offices in den Segmenten und Ländern verantwortlich. Diese sind organisatorisch dem CFO der jeweiligen Einheit zugeordnet. Die Risk Owner berichten an das Risk Office der Länder. Sie verantworten die Identifikation von Risiken und Chancen, sowie die Bewertung und Steuerung von Gegenmaßnahmen für Risiken und die Umsetzung identifizierter Chancen.
Alle Prozessbeteiligten werden fortlaufend im Rahmen von Schulungen, Informationsveranstaltungen und Kommunikationsinitiativen über die Anforderungen, Methoden und Neuerungen zum Risikomanagement-System unterrichtet.
Die nachfolgende Grafik visualisiert die oben beschriebene Organisation des Risikomanagements der DOUGLAS Group:
DOUGLAS GROUP

DOUGLAS
Jährlich findet eine umfassende Inventur zu Risiken und Chancen statt. Alle Risiken und Chancen werden systematisch durch die Risk Owner erfasst, bewertet und dokumentiert. Dies geschieht auf Basis eines konzernweit einheitlichen, vorerfassten Katalogs aus Risiken und Chancen, der um neue Positionen ergänzt werden kann. Ebenso werden Chancen durch den Vorstand und das Management benannt. Identifizierte Risiken und Chancen werden vordefinierten Bereichen zugeordnet, die an der Abteilungsstruktur ausgerichtet sind. Die jährliche Inventur wird ergänzt durch eine halbjährliche Überprüfung aller Risiken und Chancen.
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgt auf Basis der geplanten Geschäftsentwicklung. Grundsätzlich betrachtet die DOUGLAS Group Risiken und Chancen für das kommende Geschäftsjahr. Für diesen Betrachtungszeitraum werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die finanzielle Auswirkung in drei Szenarien (pessimistisches, realistisches und optimistisches Szenario) eingeschätzt. Es werden Risiken und Chancen bewertet, die zu Abweichungen von Zielen der DOUGLAS Group führen können. Die wesentliche Kennziffer ist hier die Steuerungskennzahl Bereinigtes EBITDA („Adjusted EBITDA").
Eine mehrstufige Qualitätssicherung der gemeldeten Risiken und Chancen findet sowohl durch das Group Risk Office über alle Organisationseinheiten als auch durch die korrespondierenden Abteilungen im Corporate Headquarter statt. Dies dient dazu, die Plausibilität der Risikoidentifikation und Bewertung zu prüfen und erhöht die Qualität des Risikomanagement-Prozesses.
Anschließend analysiert das Group Risk Office die gemeldeten Risiken und Chancen hinsichtlich möglicher Konzernauswirkungen. Die gemeldeten Risiken und Chancen werden vor Berücksichtigung wirksamer Gegenmaßnahmen über ihre potenzielle finanzielle Auswirkung (anhand des pessimistischen Szenarios für Risiken und des optimistischen Szenarios für Chancen) und über ihre Eintrittswahrscheinlichkeit in eine Matrix überführt. Die Wertgrenzen der Auswirkungs- und Wahrscheinlichkeitsklassen sowie die Klassifikation der Kategorien sind konzernweit einheitlich definiert und stehen im Einklang mit den Zielen des Risikomanagement-Systems.
Die Matrix klassifiziert in folgende Kategorien: gering (G), mittel (M), hoch (H) und sehr hoch (SH). Die DOUGLAS Group definiert Risiken und Chancen ab der Kategorie hoch (H) als wesentlich.
DOUGLAS GROUP

DDUGLAS
Neben der isolierten Beurteilung der Risiken über die finanzielle Auswirkung sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt eine Simulation aller Risiken unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen und nach Berücksichtigung wirksamer Gegenmaßnahmen mittels eines stochastischen Simulationsverfahrens (Monte-Carlo-Simulation). Durch die Simulation aller Risiken wird sichergestellt, dass die Wirkung der vielen kleinteiligen Einzelrisiken in ihrem Zusammenspiel berücksichtigt wird. Hierzu wird die Kennzahl Value at Risk (VaR) mit Konfidenzniveau von 95 Prozent für das Gesamtrisikoportfolio, alle Risikobereiche und alle Einzelrisiken ermittelt.
Zur Bewertung der Risikotragfähigkeit wird die Kennzahl Value at Risk (VaR) mit Konfidenzniveau von 95 Prozent für das Gesamtrisikoportfolio dem Risikodeckungskapital der DOUGLAS Group gegenübergestellt. Das Risikodeckungskapital berücksichtigt das Eigenkapital des Konzerns. Weitere Frühwarnindikatoren dienen zusätzlich zur Überwachung der Risikotragfähigkeit und der Risikofrüherkennung.
Die Kommunikation mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Douglas AG sowie dem Risikokomitee erfolgt über das Group Risk Office. Diese beinhaltet Aussagen zur Risikotragfähigkeit, zu wesentlichen Risiken und Chancen sowie etwaigen Gegenmaßnahmen für Risiken. Darüber hinaus ist eine Ad-Hoc-Berichterstattung implementiert. Diese informiert den Vorstand und das Group Risk Office über alle wesentlichen Risiken und Chancen.
Der Aufsichtsrat überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems sowie den angemessenen Umgang mit Risiken und Chancen. Zusätzlich zu den Prüfungen des Risikofrüherkennungssystems durch den Jahresabschlussprüfer sind künftig weitere, regelmäßige, unabhängige Überprüfungen zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems geplant.
Im Berichtszeitraum wurden 1866 Risiken in den 22 Ländern sowie im Headquarter identifiziert und bewertet. Es wurden weder Einzelrisiken noch Risikokombinationen erkannt, die den Fortbestand der DOUGLAS Group gefährden könnten. Auch wurden keine wesentlichen Einzelrisiken (Kategorie hoch und sehr hoch) identifiziert. Rund 4\% der Risikomeldungen sind als mittleres Risiko bewertet. Die restlichen $96 \%$ sind in der Kategorie gering. Die Risiken werden vor Berücksichtigung wirksamer Gegenmaßnahmen über ihre potenzielle finanzielle Auswirkung anhand des pessimistischen Szenarios und über ihre Eintrittswahrscheinlichkeit in der Matrix klassifiziert.
Anzahl der identifizierten und bewerteten Einzelrisiken dargestellt in der Matrix:

Unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen wurde eine Risikokombination aus vier Risiken identifiziert, welche bei mittlerer finanzieller Auswirkung und hoher Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch (H) eingestuft wurde: Reduzieren sich die Besucherzahlen in den Filialen, bspw. durch Veränderungen im sozialen und wirtschaftlichen Umfeld (Risikobereich Standort und Expansion) und erhöht sich gleichzeitig der Wettbewerbs- und Preisdruck, bspw. durch aggressive Preisstrategien der Wettbewerber (Risikobereich Wettbewerb), so kann die daraus sinkende Nachfrage künftig zu Überbeständen in Lagern und Filialen führen und die Umschlagshäufigkeit reduzieren (Risikobereich Nachfrage und Bestellung). Dies kann sich negativ auf Umsatzerlöse und Ertrag auswirken und zu Warenabwertungen führen.
DOUGLAS stehen Gegenmaßnahmen zur Steuerung der Risiken wie ständige Beobachtung des Umfeldes, Sicherung der eigenen Marktposition und enge Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Verfügung, die den Risiken weitgehend entgegenwirken sollen. Die finanzielle Auswirkung nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen betrachten wir als sehr gering.
Ein Vergleich der Risiko- und Chancensituation zum Vorjahr ist nur eingeschränkt möglich, da die DOUGLAS Group im Geschäftsjahr 2023/2024 umfassende Weiterentwicklungen am Risikomanagement-Rahmenwerk (Governance, Organisation, Methoden, Prozesse) vorgenommen hat. Jedoch zeigt sich unabhängig davon, dass sich das Risikovolumen (gemessen am Erwartungswert) reduziert hat. Auch wurden im Vorjahr noch fünf Risiken als hoch klassifiziert, hiervon drei aus dem Bereich finanzwirtschaftlichen Risiken. Wesentliche Gründe für die niedrigere Risikolage liegen in der Reduzierung der Schulden, die im Rahmen des Börsenganges erfolgt ist, als auch in der deutlich verbesserten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Es wurden keine wesentlichen Einzelrisiken (Kategorie hoch (H) und sehr hoch (SH)) identifiziert, daher werden in den nachfolgenden Risikobereichen die Einzelrisiken der Kategorie mittel (M) beschrieben. Die Risiken der Kategorien gering (G) werden nicht dargestellt.
Die Reihenfolge der Risikobereiche innerhalb der Kapitel Operative Risiken, Risiken aus Strategie, Risiken aus Reputation und Nachhaltigkeit, Risiken aus Berichterstattung und Finanzwirtschaftliche Risiken erfolgt anhand der maximalen Schadenshöhen der enthaltenen Einzelrisiken (pessimistisches Szenario).
Der Risikobereich umfasst alle Risiken, die aus dem Wettbewerb mit neuen und bestehenden Wettbewerbern entstehen können. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Bestehende Wettbewerber und neue Marktteilnehmer könnten aggressive Preisstrategien verfolgen, um Marktanteile zu gewinnen. Insbesondere Wettbewerber, die sich auf den E-Commerce-Handel konzentrieren, könnten ihre Produkte zu noch niedrigeren Preisen anbieten. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Wenn die DOUGLAS Group den Geschmack ihrer Kundinnen oder andere Trends falsch einschätzt, könnten Marktanteile an Konkurrenten verloren werden sowie Umsatzverluste und überschüssige Ware entstehen. Diese Risiken wurden mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit, sowie mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Wahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Des Weiteren könnten Wettbewerber, die kostengünstige Imitationen von Originaldüften anbieten oder sich auf Einstiegsangebote konzentrieren, sich so einen Teil der bestehenden oder potenziellen Kundinnen der DOUGLAS Group sichern. Diese Risiken wurden mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit, sowie mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Wahrscheinlichkeit bewertet.
Unter dem Risikobereich IT-Systeme werden Risiken berücksichtigt, die die IT-Infrastruktur bedrohen können. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Die DOUGLAS Group ist einer zunehmenden Bedrohung durch Cybersicherheitsrisiken ausgesetzt. Cybersicherheitsrisiken können den Unternehmensruf schädigen und zu erheblichen Kosten, Umsatzeinbußen, Geldstrafen und Gerichtsverfahren führen. Um den Risiken vorzubeugen, die zu Störungen und Ausfällen der Infrastruktur, Services, Anwendungen und Daten führen könnten, sind umfassende Kontrollmechanismen etabliert und es findet eine kontinuierliche und engmaschige Überprüfung statt. Die Techniken, mit denen versucht wird, sich unbefugten, unsachgemäßen oder illegalen Zugang zu den Systemen oder denen der Partner zu verschaffen, entwickeln sich ständig weiter. Auch wenn Systeme und Prozesse implementiert sind, um sich gegen den unbefugten Zugriff zu schützen und Datenverluste zu verhindern, kann nicht garantiert werden, dass diese Verfahren ausreichen, um sich gegen alle Cybersicherheitsrisiken zu schützen. Das Risiko wurde mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Jede wesentliche Verlangsamung, Unterbrechung oder jeder Ausfall der IT-Systeme könnte dazu führen, dass Informationen verloren gehen oder sich verzögern, und dass Funktionen unterbrochen werden. Hierdurch kann die Fähigkeit, Produkte zu vermarkten, anzubieten und zu verkaufen sowie die Fähigkeit, die Verkäufe zu verfolgen, aufzuzeichnen und zu analysieren, beeinträchtigt werden. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Der Risikobereich umfasst Risiken, die durch angebotene Zahlungsmethoden entstehen können. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Jede Störung in den Zahlungssystemen beeinträchtigt die Zahlungsabwicklung online oder im Geschäft, was ein zusätzliches Risiko für die Umsatzerlöse darstellen könnte. Das Risiko wurde mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die DOUGLAS Group überwacht stetig die Zahlungsmöglichkeiten, um Fehler schnellstmöglich zu erkennen und bei Fehlern die Kund*innen auf andere Zahlungsmethoden umzuleiten.
Dieser Risikobereich umfasst Risiken, welche aus Marketingaktivitäten entstehen können. Ein Einzelrisiko, welches als mittel (M) eingestuft wurde, ist:
$\rightarrow$ Es besteht das Risiko, dass die Marketinginitiativen nicht zu der geplanten Steigerung des Umsatzes oder einer Erhöhung der Rentabilität führen (bspw. falsche Zielgruppen oder Marketingkanäle). Darüber hinaus könnten Marketingaktivitäten und Kundenbeziehungsprogramme nicht auf die gewünschte Kundenakzeptanz stoßen und zu den beabsichtigten Ergebnissen führen, wie z.B. positive Auswirkungen auf die Marken, den Ruf und die Kundennachfrage der DOUGLAS Group. Das Risiko wurde mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Dieser Risikobereich umfasst Risiken, durch die eine Verschlechterung der Beziehung zwischen den Kundinnen und der DOUGLAS Group entstehen können. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Bei der Planung von Marketingaktivitäten wird sich zunehmend auf Daten aus dem Kundenbeziehungsmanagement gestützt. Die Marketingaktivitäten könnten durch eine schlechte Datenqualität oder durch die mangelnde Bereitschaft der Kundinnen, ihre Daten weiterzugeben, behindert werden. Diese Risiken wurden sowohl mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Wahrscheinlichkeit als auch mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit bewertet.
Dieser Risikobereich umfasst alle Risiken im Zusammenhang mit Lieferanten. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Unter bestimmten Bedingungen und für eine begrenzte Zeit räumen wichtige Lieferanten und Händler das Recht ein, ihre Produkte exklusiv anzubieten. Da Exklusivprodukte ein wichtiges Differenzierungsmerkmal gegenüber der Konkurrenz darstellen und in der Regel höhere Margen als andere Produkte aufweisen, könnten die Wettbewerbsposition und die Rentabilität beeinträchtigt werden, wenn es nicht gelingt, Exklusivitätsvereinbarungen auszuhandeln, keine ausreichend langen Exklusivitätsfristen zu sichern oder wenn wichtige Lieferanten und Vertriebshändler solche Vereinbarungen kündigen. Das Risiko wurde mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Die DOUGLAS Group ist von Lieferanten und Händlern abhängig, die Boni und Werbekostenzuschüsse bereitstellen. Die Entscheidung eines Lieferanten, die Marketingkanäle der DOUGLAS Group nicht mehr zu nutzen und damit der Entzug von Werbekostenzuschüssen, könnte sich negativ auf die Marken und die Rentabilität auswirken. Das Risiko wurde mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Partner im Rahmen des Partner Programms verkaufen Partner ihre Produkte über die E-Commerce-Plattform der DOUGLAS Group. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Risiken für die geplante Entwicklung des Partner Programms können verschiedene Ursachen haben. Es kann sein, dass sich das Partner Programm nicht wie geplant entwickeln könnte aufgrund mangelnder Teilnahme (bspw. mangels Interesses potenzieller Partner, fehlender Autorisierung oder Compliance). Diese Risiken wurden mit einer sehr geringen sowie geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen sowie hohen Wahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Ebenso kann es sein, dass sich das Partner Programm nicht wie geplant entwickeln könnte aufgrund steigender Konkurrenz u.a. durch ehemalige (exklusive) Partner, die mit Wettbewerbern zusammenarbeiten oder anderen Premium-Einzelhändlern, die ihr Partner Programm im Bereich Beauty ausbauen. Diese Risiken wurden mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Auch könnten bei der Implementierung von Partnern auf die E-Commerce-Plattform kurzzeitige technische Schwierigkeiten auftreten, was sich negativ auf die Umsatzerlöse auswirken kann. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die DOUGLAS Group berücksichtigt in diesem Risikobereich Risiken, die im Zusammenhang mit der Gestaltung der Preisstrategie entstehen können. Ein Einzelrisiko, welches als mittel (M) eingestuft wurde, ist:
$\rightarrow$ Bei großen Unterschieden zwischen den Online- und Filialpreisen könnte es zu negativen Auswirkungen in beiden Kanälen kommen, u.a. Umsatzrückgänge und Unzufriedenheit bei Kund*innen. Das Risiko wurde mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Der Personalbereich umfasst eine Vielzahl klassischer Risiken, die von der Rekrutierung und Bindung über die Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation bis hin zu rechtlichen Fragen und der Nachfolgeplanung reichen. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ In den letzten Jahren musste die DOUGLAS Group - entsprechend dem allgemeinen Trend in der europäischen Industrie aufgrund des inflationären Umfelds - beträchtliche Lohnerhöhungen hinnehmen, und sie könnte auch in Zukunft mit erheblichen Lohnerhöhungen konfrontiert werden. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal ist intensiv und die DOUGLAS Group ist möglicherweise nicht in der Lage, ausreichend qualifiziertes Personal in der Zukunft zu gewinnen und zu halten, u.a. auch aufgrund eines geringen Arbeitskräfteangebots oder weil Mitarbeiterinnen oder potenzielle Bewerberinnen das Gehaltssystem als unzureichend empfinden könnten. Diese Risiken wurden sowohl mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Wahrscheinlichkeit als auch mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Wahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Ebenso könnte ein möglicher Verlust von qualifizierten Führungskräften und sonstigem Fachpersonal zu einem Verlust von Know-how führen und einen Produktivitätsrückgang zur Folge haben. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Konflikte mit Gewerkschaften, Arbeitnehmervertretern oder Mitarbeiter*innen könnten sich negativ auf die Umsatzerlöse und die Rentabilität auswirken (z.B. durch Streiks). Daneben könnten zusätzliche Kosten entstehen. Diese Risiken wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Dieser Risikobereich umfasst Risiken im Bereich Logistik wie Lieferkettenunterbrechungen oder Engpässe in Bestandsverwaltungssystemen. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Die DOUGLAS Group ist dabei, ein europäisches Netzwerk von Omnichannel-Lagern aufzubauen. Hier besteht das Risiko, dass die Umstellung der derzeitigen Logistikinfrastruktur nicht oder nur teilweise gelingt oder die angestrebten Effizienzgewinne sowie die gewünschten operativen Verbesserungen nicht wie geplant eintreten könnten. Insbesondere könnte der Übergangsprozess zu Kostenüberschreitungen, Unterauslastung, Unterbrechungen oder Verzögerungen im Vertrieb und in der Auslieferung der Angebote führen und damit den Geschäftsbetrieb, die Kundenzufriedenheit und den Ruf gefährden. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Des Weiteren könnten Störungen in den Logistiksystemen oder -verfahren dazu führen, dass an einem Standort ein Überbestand und an einem anderen eine Fehlmenge besteht. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Die Eigenmarken der DOUGLAS Group sind zentraler Bestandteil des Sortiments. Hierbei agiert sie als reines Handelsunternehmen und beauftragt Hersteller von Parfümerie-, Kosmetik- und sonstigen Beautyprodukten, unter dem Namen DOUGLAS und NOCIBÉ oder einer der drei weiteren Eigenmarken von DOUGLAS zu produzieren. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Im Rahmen der Wachstumsstrategie der Eigenmarken wurde beschlossen, das Produktportfolio durch neue Marken und neue Produkte unter den bestehenden Marken zu erweitern. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Kundennachfrage hinter den Erwartungen zurückbleibt, so dass Produkte aufgrund begrenzter Haltbarkeit oder zur Lagerbereinigung zu deutlich reduzierten Preisen verkauft werden müssen. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Die Pläne, das Geschäft unter anderem durch den verstärkten Verkauf von Produkten der Eigenmarke zu vergrößern, könnten zu größeren Herausforderungen und Risiken für die Bestandsverwaltung führen. Lieferverzögerungen könnten zu Bestandslücken im Groß- und Einzelhandel führen, was gleichbedeutend mit Umsatzeinbußen ist. Sehr lange Vorlaufzeiten erlauben es nicht, auf kurzfristig angeforderte größere Mengen zu reagieren. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
In diesem Risikobereich werden Risiken aus Filialstandorten und geplanten Expansionen erfasst. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Es besteht das Risiko, dass die Energiekosten stärker steigen als geplant aufgrund von steigenden Energiepreisen. Diese Risiken wurden sowohl mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und mittleren Wahrscheinlichkeit als auch mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Wahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Ebenso können Energiekosten aufgrund von Umweltgesetzen, einer verstärkten Verwendung nachhaltiger Materialien sowie Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen oder längeren Betriebszeiten von Klimaanlagen aufgrund des Klimawandels stärker steigen. Können die Kostensteigerungen nicht oder nur teilweise an Kundinnen weitergegeben werden, könnte das zu einer Verschlechterung der Margen und des Betriebsergebnisses führen. Das Risiko wurde mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Daneben könnten höhere Mietanpassungen erfolgen, wenn die verbundenen öffentlichen Indizes stärker steigen als geplant. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Des Weiteren könnte es der DOUGLAS Group nicht gelingen, attraktive Ladenstandorte zu annehmbaren Konditionen zu finden und anzumieten oder die erforderliche Infrastruktur zu schaffen. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Es besteht das Risiko, dass die DOUGLAS Group einen Anstieg von Ladendiebstählen erleben könnte und mehr Sicherheitspersonal zum Schutz der Mitarbeiterinnen, der Kund*innen und des Eigentums einsetzen muss. Das kann zu höheren Kosten und einem größeren Verlust an Warenbeständen führen. Auch könnten umfassendere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich werden, die sich negativ auf das Kundenerlebnis in ihren Filialen auswirken
könnten. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Bei bestimmten Filialen, die verkauft, geschlossen oder verlagert wurden, ist die DOUGLAS Group weiterhin Pächter. Bei Untervermietung besteht das Risiko, dass die Zahlungen verspätet oder gar nicht durch die Untermieter erfolgen. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Zudem könnten bei einer vorzeitigen Beendigung von Mietverträgen Vertragsstrafen anfallen. Des Weiteren könnte es sein, dass Vertragsverlängerungen auslaufender Mietverträge nicht gelingen und Geschäfte an attraktiven Standorten geschlossen werden müssen. Das Risiko wurde mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Unter diesem Risikobereich werden Risiken erfasst aus strategischen und operativen Maßnahmen, daraus u.a. auch Reorganisationsmaßnahmen. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Es besteht das Risiko, dass Reorganisationsmaßnahmen nicht zu den erwarteten Effizienzsteigerungen oder Kosteneinsparungen führen. Bei Reorganisationsmaßnahmen im Filialnetz besteht das Risiko, dass Umsatzerlöse von geschlossenen Filialen nicht wie geplant auf andere Filialen oder auf das E-Commerce Geschäft übertragen werden. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Wenn strategische und operative Maßnahmen umgesetzt werden, könnte das Risiko bestehen, dass die damit verbundene Arbeitsbelastung die Mitarbeiter*innen und die Organisation überfordert, was zu Ineffizienzen und Fehlern führen könnte. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
In diesem Risikobereich werden Risiken in Bezug auf ESG-Themen wie nachhaltige Unternehmensführung, Verantwortung gegenüber der Umwelt sowie Gesundheit, Sicherheit und Diversität am Arbeitsplatz erfasst. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Gesetze, die die Renovierung von Gebäuden zur Erreichung einer höheren Energieeffizienz vorschreiben, könnten zu höheren Investitionen für die Instandhaltung in der Filialinfrastruktur führen und auch zu höheren Mietzahlungen für die Filialen, wenn die Vermieter ihre eigenen Renovierungskosten weitergeben. Außerdem könnten Vermieter ESG-Ziele und -Kriterien nicht akzeptieren, was dazu führen könnte, dass die DOUGLAS Group ihre Ziele verfehlt oder höhere Kosten entstehen. Andererseits werden Renovierungen und Erneuerungsinvestitionen in technische Anlagen wie Klimaanlagen, LEDs und Wärmepumpen zu geringeren Betriebskosten führen und einen weiteren Schritt zur Erreichung der ESG-Ziele der DOUGLAS Group darstellen. Diese Risiken wurden sowohl mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und mittleren Wahrscheinlichkeit als auch mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Es könnte das Risiko steigender Energiepreise und Lieferkosten (soweit sie übernommen werden) bestehen aufgrund der Einführung von CO2-Steuern. Durch Langzeitkooperationen mit Energielieferanten und Handlungsplänen, welche im Bereich ESG ausgearbeitet wurden, wird diesem Risiko entgegengewirkt. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
In diesem Risikobereich werden im Wesentlichen Risiken aus Kapitalmarktkommunikation und Veröffentlichungspflichten erfasst. Ein Einzelrisiko, welches als mittel (M) eingestuft wurde, ist:
$\rightarrow$ Aus Fehlern im Zusammenhang mit Ad-hoc-Mitteilungen können Risiken entstehen. Sollte die DOUGLAS Group eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen, die Fehler enthält, irreführend ist oder als Marktmanipulation wahrgenommen wird, kann dies mit Strafen geahndet werden. Das Risiko wurde mit einer mittleren finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
In diesem Risikobereich werden im Wesentlichen Risiken aus Steuern, Finanzen und Liquidität erfasst. Zu den finanzwirtschaftlichen Risiken und deren Management verweisen wir auf Note 32 im Konzernanhang. Einzelrisiken, welche als mittel (M) eingestuft wurden, sind:
$\rightarrow$ Aufgrund der internationalen Tätigkeit der DOUGLAS Group ist sie Risiken ausgesetzt, die sich aus der Anwendung internationaler Steuerkonzepte ergeben, die zum Zweck der Zuweisung von Besteuerungsrechten zwischen Ländern verwendet werden, wie z. B. das Konzept der Betriebsstätten, wie es u. a. in den OECD-Musterabkommen verwendet wird, oder die Bekämpfung der Steuererosion und Gewinnverlagerung (BEPS). Insbesondere die Geschäftstätigkeit außerhalb Deutschlands könnte unbeabsichtigt Besteuerungsrechte ausländischer Staaten auslösen (z. B. aufgrund der Betriebsstätte eines Vertreters), was zu zusätzlichen Steuerbelastungen führen könnte. Das Risiko wurde mit einer hohen finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Daneben könnten steuerliche Risiken bestehen im Hinblick auf Verrechnungspreisregeln, die in verschiedenen Rechtsordnungen und in Bezug auf grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen gelten. Die Steuerbehörden könnten die Einhaltung der geltenden Verrechnungspreisvorschriften anfechten. Darüber hinaus könnten die Verrechnungspreisrisiken in Zukunft zunehmen, wenn konzerninternes grenzüberschreitendes Geschäft weiterwächst. Das Risiko wurde mit einer sehr geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
$\rightarrow$ Infolge laufender oder künftiger Steuerprüfungen oder sonstiger Nachprüfungen durch die zuständigen Finanzoder Steuerbehörden könnten zusätzliche Zahlungen für künftige oder frühere Veranlagungszeiträume festgesetzt werden. Das Risiko wurde mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Im Wesentlichen versteht die DOUGLAS Group unter rechtlichen Risiken solche in Bezug auf Compliance und das regulatorische Umfeld durch die sich ändernden rechtlichen Anforderungen. Ein Einzelrisiko, welches als mittel (M) eingestuft wurde, ist:
$\rightarrow$ Die Notwendigkeit der Einhaltung lokaler und internationaler Gesetze und Vorschriften über die Erhebung, Verwendung, Aufbewahrung, Weitergabe, sonstige Verarbeitung und Sicherheit personenbezogener Daten stellt ein erhebliches Kontroll-, Betriebs- und Reputationsrisiko dar. Nach der DSGVO genießen besonders sensible Daten
wie biometrische Daten und Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz. Für die DOUGLAS Group hat dieser Schutz oberste Priorität, weshalb Maßnahmen zur Vermeidung implementiert wurden wie regelmäßige Überprüfungen der DSGVO-Kontrollen. Trotzdem besteht immer ein Restrisiko eines Datenschutzverstoßes. Zudem besteht das Risiko, dass eine Zunahme an Anforderungen zu weiteren Zusatzaufwänden führen könnte. Diese Risiken wurden sowohl mit einer hohen finanziellen Auswirkung und einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit als auch mit einer geringen finanziellen Auswirkung und einer geringen Wahrscheinlichkeit bewertet.
Alle Risiken sind unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen und nach Berücksichtigung wirksamer Gegenmaßnahmen mittels eines Simulationsverfahrens (Monte-Carlo-Simulation) analysiert worden. Anhand der Kennzahl Value at Risk (VaR) mit Konfidenzniveau von $95 \%$ wurden keine Einzelrisiken mit hoher oder sehr hoher finanzieller Auswirkung identifiziert. Bei gemeinsamer Betrachtung der Risiken wurden für die Risikobereiche nur geringe und sehr geringe finanzielle Auswirkungen simuliert. Die unten gezeigte Tabelle zeigt den Gesamtüberblick über die Risikobereiche und ihre Auswirkung auf die DOUGLAS Group.
| Nettrisiko (agerepiert) VaR $95 \%$ in mSUR* | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Sehr geringe Auswirkung |
Gartige Auswirkung |
Mittlere Auswirkung |
Hohe Auswirkung |
Sehr hohe Auswirkung |
|
| Summe | $<9$ | $\geq 9$ bis $<44$ | $\geq 44$ bis $<88$ | $\geq 88$ bis $<177$ | $\geq 177$ | |
| Operative Risiken | 1334 | |||||
| Wettbewerb | 160 | |||||
| IT-Systeme | 48 | |||||
| Zahlungsmethoden | 54 | |||||
| Marketing | 209 | |||||
| Kundenbindungsmanagement | 111 | |||||
| Lieferanten | 116 | |||||
| Partner Purganten | 29 | |||||
| Preisgestaltung | 47 | |||||
| Qualität und Haftung | 79 | |||||
| Personal | 196 | |||||
| Logistik | 118 | |||||
| Eigenmarken | 31 | |||||
| Nachfrage und Bestellung | 62 | |||||
| IT-Systeme E-Commerce | 70 | |||||
| Versicherungsschutz | 4 | |||||
| Risiken aus Strategie | 249 | |||||
| Standorte und Expansionen | 167 | |||||
| Organisation | 81 | |||||
| M\&A | 1 | |||||
| Risiken aus Reputation und Nachhaltigkeit | * 141 | |||||
| Politisches und soziales Umfeld | 43 | |||||
| Gesundheit, Sicherheit und Umwelt | 98 | |||||
| Risiken aus Berichterstattung | * 11 | |||||
| Investor Relations | 3 | |||||
| Reporting | 8 | |||||
| Finanzwirtschaftliche Risiken | * 84 | |||||
| Steuern | 31 | |||||
| Finanzen und Liquidität | 53 | |||||
| Rechtliche Risiken | * 46 | |||||
| Recht | 46 |
Eine zuverlässige und große Stammdatenbasis mit Kundeninformationen führt zu verbessertem Kundenverständnis, wodurch sie spezifische Angebote auf Basis der Kundendaten fördern kann. Die DOUGLAS Group investiert fortlaufend in die Optimierung der Datenanalyse zur Optimierung ihrer Kundenfokussierung.
$\rightarrow$ Durch ein stetig weiterentwickeltes Kundenbindungsmanagement, das die verschiedenen Zielgruppen über unterschiedliche Kanäle anspricht, sollen Kundinnen an die Marken gebunden werden. Ein höchst individuelles 1:1 Marketing über verschiedene Kanäle erlaubt es, auf die persönlichen Kundenwünsche und -bedürfnisse schnell und spezifisch einzugehen. Es besteht die Chance, dass eine noch bessere Kundengewinnungsquote erreicht werden könnte als geplant.
$\rightarrow$ Auch die eigene Kundenkarte ist im Bereich des Kundenbindungs- und Kundengewinnungsmanagement ein elementarer Bestandteil der Strategie. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, das Einkaufserlebnis weiter zu steigern, die Kundinnen zu binden, neue Kund*innen zu gewinnen sowie Daten zu sammeln, um Trends frühzeitig zu erkennen. Durch eine noch effektivere Nutzung dieser Daten könnten sich weitere Absatzchancen ergeben.
Aufgrund der Marktposition mit einhergehenden hohen Absatzvolumina hat die DOUGLAS Group Chancen am Beschaffungsmarkt:
$\rightarrow$ Die DOUGLAS Group hat eine überdurchschnittlich starke Verhandlungsbasis gegenüber ihren Lieferanten. Hieraus kann die Chance bestehen, dass noch bessere vertragliche Konditionen oder Skaleneffekte erzielt werden als geplant.
Das Thema Preisgestaltung ist von zentraler Bedeutung. Die DOUGLAS Group möchte ihren Kundinnen attraktive und wettbewerbsfähige Preise bieten, welche die hohe Qualität der Produkte widerspiegeln. Für Omni-Channel-Player ist eine angemessene Preisgestaltung sogar noch wichtiger, da Kundinnen dazu neigen, Preise zwischen verschiedenen Kanälen zu vergleichen.
$\rightarrow$ Um die Position zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Produktpreise zu verbessern, wird eine neue Preisund Promotionsstrategie eingeführt. Hierdurch sichert sich die DOUGLAS Group ihre Kundenbasis und es besteht die Chance, dass die Marktposition noch weiter ausgebaut werden könnte.
Eine der strategischen Säulen der DOUGLAS Group ist das unverwechselbare Sortiment mit breiter Auswahl an Premium-Industriemarken, hochwertigen Exklusiv- und Eigenmarken sowie unabhängigen Trend- und Nischenmarken
$\rightarrow$ Der Ausbau des attraktiven Sortiments und die Stärkung bestehender Produktkategorien wie Make-Up, Haut- und Haarpflege kann die Chance bieten, dass die Kund*innen noch besser an das Unternehmen gebunden werden und ein breiteres Kundenspektrum erreicht wird.
$\rightarrow$ Die Exklusivmarken der DOUGLAS Group sind ein zentraler Bestandteil des Sortiments und ein Differenzierungsmerkmal gegenüber anderen Wettbewerbern. Es besteht die Chance, dass die DOUGLAS Group mehr Partnerschaften mit Exklusivmarken eingehen kann als geplant und sich hierdurch weitere Absatzchancen ergeben.
Die DOUGLAS Group ist dabei, ein europäisches Netzwerk von Omnichannel-Lagerzentren zu errichten, aus dem sowohl die Filialen als auch die Online-Kund*innen beliefert werden. Hierdurch werden die Warenbestände und die Logistikkosten reduziert, die Vorlaufzeiten zu den Filialen verkürzt und die Warenverfügbarkeit erhöht.
$\rightarrow$ Es besteht die Chance, dass die erwarteten positiven Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stärker als geplant eintreten oder die Umsetzung der Omnichannel Strategie schneller erfolgt.
Partner im Rahmen des Partner Programms verkaufen ihre Produkte exklusiv über die E-Commerce-Plattform der DOUGLAS Group. Die hierüber generierten Umsatzerlöse sind in der Vergangenheit stark angestiegen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Kund*innen eine zentrale Anlaufstelle vorzuziehen scheinen, die alle relevanten Produkte anbietet.
$\rightarrow$ Durch die Anbindung weiterer Partner sowie die Erhöhung des Marktplatzvolumens mit bestehenden Partnern besteht die Chance, dass künftig weitere Umsatzpotentiale realisiert werden können.
Der Erfolg der DOUGLAS Group hängt wesentlich davon ab, ob es dem Unternehmen gelingt qualifizierte Führungskräfte, sowie fachlich geeignete, motivierte Mitarbeiter*innen zu gewinnen und zu binden. Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal ist intensiv, daher hat die DOUGLAS Group mehrere Initiativen gestartet:
$\rightarrow$ Die Vereinheitlichung des Human Resources Prozesses für ein effizienteres Recruiting und die gruppenweite Einführung von SAP Success Factors im Human Resources Bereich sollen die Effizienz, Konsistenz und Geschwindigkeit steigern, wodurch sich eine Chance für die Personalbeschaffung ergeben kann.
$\rightarrow$ Durch die Implementierung einer festgelegten Gehaltsstufenstruktur kann sich das Gefühl einer ungerechten Bezahlung verringern und es besteht die Chance, die Fluktuation weiter zu senken.
Innerhalb der Chancensituation hat die DOUGLAS Group, vor allem unter Berücksichtigung der Strategie ,Let it Bloom', Potentiale identifiziert. Den Mittelpunkt der Strategie bilden die Weiterentwicklung und Positionierung des Omnichannel-Geschäftsmodells. Die Strategie basiert auf vier Säulen: Die DOUGLAS Group möchte der führende Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in allen ihren Märkten werden sowie das differenzierteste Markensortiment, das kundenfreundlichste Omnichannel-Erlebnis und das beste Betriebsmodell bieten.
$\rightarrow$ Die DOUGLAS Group investiert in die Wahrnehmung und das Image der Marke. Dies umfasst auch den Ausbau der Nachhaltigkeitsaktivitäten in allen Geschäftsbereichen sowie den Ausbau des attraktiven Sortiments und die Stärkung der Produktkategorien. Durch Investitionen in neue Technologien und die Fokussierung der Filialformate können Kund*innen zwischen Filiale und Online-Shop fließend wechseln. Schafft es die DOUGLAS Group ihre Strategie schneller als geplant umzusetzen oder treten die positiven Effekte stärker als geplant ein, könnte sich die Ertragslage noch besser entwickeln.
In den vergangenen Jahren ist das Umsatzvolumen auf dem E-Commerce-Markt signifikant angestiegen.
$\rightarrow$ Durch wettbewerbsfähiges und taktisches Pricing sowie durch eine Verbesserung der Customer Journey einschließlich erhöhter Produktverfügbarkeit, schnellerer Lieferung sowie einfacherer Bestell- und Zahlungsabwicklungen kann die Chance bestehen, vom wachsenden E-Commerce-Markt weiter zu profitieren.
$\rightarrow$ Nicht zuletzt kann die Optimierung der mobilen App einen Beitrag zur Vereinfachung der Customer Journey leisten und ermöglicht dadurch weitere Umsatzchancen.
$\rightarrow$ Durch die Expansion des E-Commerce-Geschäftes in neue Länder könnten ebenfalls weitere Umsatzchancen wahrgenommen werden. Hierbei könnte die DOUGLAS Group auf das langjährige Knowhow der bereits operierenden Webshops zurückgreifen.
Die DOUGLAS Group hat das größte Beauty-Filialnetz in 22 Ländern. Im Zuge des Entwicklungsprogramms für das Filialnetz wurden weitere Chancen identifiziert. Bis zum Geschäftsjahr 2025/2026 sollen über 400 Filialen renoviert, sowie rund 200 neu eröffnet werden.
$\rightarrow$ Umsatzchancen im stationären Kanal können sich aus einem stärkeren Ausbau des Geschäfts in bestehenden Ländern sowie durch die Expansion in neue Länder ergeben. Aufgrund detaillierter Standortanalysen, der langjährigen Beziehungen zu existierenden Vermietern sowie aufgrund der allgemein guten Reputation auf dem
Markt hat die DOUGLAS Group Zugang zu Standorten an Top-Lagen und es besteht die Chance, noch lukrativere Standorte zu eröffnen als geplant.
$\rightarrow$ Bei künftigen Neuverhandlungen oder Verlängerungen auslaufender Mietverträge für Filialen kann die Chance bestehen bessere Konditionen zu verhandeln oder den Vertrag zu beenden und die Filialen an attraktivere Standorte zu verlagern. Daneben kann die Chance bestehen bei den untervermieteten Filialen höhere Mieterträge zu bekommen.
$\rightarrow$ Weitere Potentiale könnten bei einem zusätzlichen Ausbau der Services im stationären Handel erschlossen werden.
Die DOUGLAS Group hat ebenfalls verschiedene finanzwirtschaftliche Chancen identifiziert:
$\rightarrow$ Die Finanzierung basiert auf dem Basiszinssatz EURIBOR. Es besteht die Chance, dass der Basiszinssatz niedriger liegt als geplant und so die zu zahlenden Zinsen sinken.
$\rightarrow$ Neben dem Basiszinssatz wird ein Aufschlag in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad festgelegt. Es besteht die Chance, dass der Verschuldungsgrad stärker reduziert wird als geplant und so die zu zahlenden Zinsen sinken.
$\rightarrow$ Aufgrund ihrer deutlich verbesserten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kann es sein, dass die DOUGLAS Group bessere Konditionen als geplant mit den Kreditgebern verhandelt.
Das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem ist integraler Bestandteil des Rechnungslegungs- bzw. Finanzberichterstattungssystems der DOUGLAS Group und hat zum Ziel, mittels Grundsätzen, Verfahren und Maßnahmen diejenigen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, die sich wesentlich auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Finanzberichterstattung auswirken könnten.
Alle wichtigen Richtlinien werden den Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt. Durch diese konzernweiten und einheitlichen Grundregeln wird sichergestellt, dass nationale und internationale Vorschriften sowie die Anforderungen und Vorgaben des Vorstands eingehalten werden, insbesondere die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Folgenden werden die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse näher erläutert:
Mit einer konzernweit gültigen und von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verpflichtend anzuwendenden IFRS-Bilanzierungsrichtlinie wird für die DOUGLAS Group die einheitliche Bilanzierung im Einklang mit den IFRS sichergestellt.
Zu jedem Berichtsanlass werden zentrale Verfahrensanweisungen sowie Termine für globale Meilensteine vorgegeben und kommuniziert, die Einhaltung des globalen Abschlusskalenders überwacht der Bereich Group Accounting.
Die lokale Buchführung und Abschlusserstellung der einbezogenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich in SAPbasierten Rechnungslegungssystemen auf Basis eines grundsätzlich einheitlichen Kontenplans.
Die Zusammenführung der lokalen rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten erfolgt durch ein zentrales Konsolidierungssystem, in das alle konsolidierten Konzernunternehmen der DOUGLAS Group eingebunden sind, nach Übertragung der lokalen Daten in das Konsolidierungssystem erfolgen (teil-)automatisierte
Plausibilitätsüberprüfungen, auftretende Fehler- oder Warnmeldungen werden vom Abschlussverantwortlichen vor Weitergabe der Daten an die Konsolidierungsstelle bearbeitet, die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Konsolidierungsschritte werden diversen systemtechnischen wie auch manuellen Kontrollen unterzogen.
Die Interne Revision prüft im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und konzerninterner Richtlinien. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Jahresprüfungsplans orientieren sich an den Unternehmensrisiken und werden mit Vorstandsvorsitzendem und Finanzvorstand sowie der Prüfungsausschussvorsitzenden des Aufsichtsrates abgestimmt. Ergänzende Ad-hoc-Audits infolge plötzlich auftretender risikobehafteter Ereignisse sind jederzeit möglich. Die Ergebnisse der Prüfungen werden direkt an den Finanzvorstand und bei Bedarf an den Gesamtvorstand berichtet und es werden mit dem geprüften Bereich Maßnahmen getroffen, um die aufgedeckten Risiken zu minimieren. Über Feststellungen und Risiken berichtet die Interne Revision regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Auf der Grundlage von Feststellungen, die bei Prüfungen der Internen Revision oder externen Prüfungen getroffen werden, nimmt die DOUGLAS Group kontinuierliche Verbesserungen am IKS vor.
Die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und wirksamen Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand der Douglas AG. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Douglas AG überwacht die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems.
Unter der Leitung des Finanzvorstands definiert der Bereich Group Internal Audit \& Internal Controls konzernweite Mindestvorgaben zur Ausgestaltung des Internen Kontrollsystems (IKS) und entwickelt diese kontinuierlich weiter.
Der Aufbau und die Struktur des IKS der Douglas AG sind angelehnt an das allgemein anerkannte COSO-Rahmenwerk (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) und wird kontinuierlich an die spezifischen Anforderungen der Douglas AG angepasst.
Das Interne Kontrollsystem zahlt auf die folgenden übergeordneten Ziele ein:
$\rightarrow$ Einhaltung von Gesetzen und weiteren Vorschriften,
$\rightarrow$ Sicherung des Betriebsvermögens / Schutz vor Vermögensverlusten,
$\rightarrow$ Verhinderung, Vermeidung und Aufdeckung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten sowie
$\rightarrow$ Verlässlichkeit und Effizienz von Geschäftsprozessen.
Das Interne Kontrollsystem der DOUGLAS Group erstreckt sich sowohl auf finanzielle als auch operative Prozesse. Im Rahmen von Risikoanalysen werden wesentliche Risiken identifiziert. Die notwendigen Mindestanforderungen an Kontrollmaßnahmen sowie deren Dokumentation werden zentral einheitlich vorgegeben. Um die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zu beurteilen und fortlaufend zu verbessern, sind die wesentlichen Konzerngesellschaften dazu verpflichtet, jährlich die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der Kontrollen zu evaluieren (in Form einer Selbsteinschätzung). Dazu wird eine konzernweit einheitliche Methodik vorgegeben. Im Fall von Kontrollschwächen ist die Definition von Maßnahmen zu deren Beseitigung erforderlich. Die Ergebnisse der Selbsteinschätzungen werden
[^0]
[^0]: ${ }^{13}$ Es handelt sich bei dieser Stellungnahme des Vorstands um eine nach DCGK 2022 vorgesehene Angabe, die als lageberichtsfremde Angabe nicht Gegenstand der Abschlussprüfung ist
zentral validiert, zu einem Gesamtbericht über das Interne Kontrollsystem der DOUGLAS Group zusammengefasst und an das Risikokomitee, den Vorstand sowie den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss berichtet.
Zusätzlich zur Selbsteinschätzung der Wirksamkeit überprüft auch die Interne Revision die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit von Internen Kontrollen im Rahmen ihrer jährlichen Prüfungsaktivitäten. Die Kontrollaktivitäten der Internen Revision zielen auf die Effektivität und Effizienz der operativen Geschäftstätigkeit durch optimierte Prozesse und die Sicherung des Unternehmensvermögens ab. Dabei prüft sie im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion die Einhaltung und Wirksamkeit definierter Kontrollen (u.a. Internes Kontrollsystem und das Risikomanagement) sowie regelmäßig die Sicherheit und Verlässlichkeit der IT-Systeme sowie die Wirksamkeit der implementierten Kontrollmechanismen. Bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen in Kooperation mit dem jeweilig zuständigen Fachbereich sowie bei Erfordernis mit dem Bereich Interne Kontrollen sowie dem Risikomanagement initiiert, um die identifizierten Schwachstellen im Rahmen eines definierten Prozesses zu beheben. Die Interne Revision berichtet die Ergebnisse ihrer Arbeit regelmäßig dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss der DOUGLAS Group.
Basierend auf den aggregierten Ergebnissen der Selbsteinschätzungen sowie den Erkenntnissen aus den Prüfungen der Internen Revision liegen dem Vorstand im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit in allen wesentlichen Belangen und unter Berücksichtigung der kontinuierlichen Verbesserungsinitiativen keine Anhaltspunkte vor, aus denen sich Zweifel an der weitgehenden Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems in seiner Gesamtheit im Geschäftsjahr ergeben. Auf der Grundlage von Feststellungen, die bei Prüfungen der Internen Revision oder externen Prüfungen getroffen werden, nimmt die DOUGLAS Group kontinuierliche Verbesserungen am IKS vor.
In Übereinstimmung mit den $\S \S 315$ b, 315c HGB in Verbindung mit §§ 289b bis 289e HGB sowie Artikel 8 der EUTaxonomie-Verordnung (EU) ${ }^{15}$ wurde die folgende zusammengefasste nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung (nfE) für die Douglas AG und den DOUGLAS Konzern erstellt. Die nfE ist als eigenes Kapitel Teil des zusammengefassten Lageberichts. Sie umfasst die wesentlichen Informationen zu den fünf geforderten Aspekten: Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zur EU-Taxonomie. Für die Erstellung der nfE hat die DOUGLAS Group kein internationales Rahmenwerk herangezogen, sondern sich an den inhaltlichen Anforderungen des CSR-RUG orientiert. Die Inhalte unterliegen nicht der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung des zusammengefassten Lageberichts.
Im Rahmen des Berichterstattungsprozesses hat DOUGLAS untersucht, ob wesentliche Risiken auf die oben genannten Aspekte im Sinne des § 289c HGB Abs. 3 Nr. 3 und 4, § 315c HGB bestehen, die aus der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen des Unternehmens sowie dessen Produkten oder Dienstleistungen resultieren und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen haben oder haben könnten. DOUGLAS hat keine derartigen Risiken festgestellt, die berichtenswert wären. Weitere Informationen sind im Abschnitt Risiko- und Chancenbericht dieses zusammengefassten Lageberichts zu finden.
Die DOUGLAS Group ist ein führender Omnichannel-Anbieter für Premium Beauty Produkte in Europa und in 22 Ländern aktiv. Eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich in Kapitel 2 „Geschäftsaktivitäten und Konzernstruktur" des zusammengefassten Lageberichts.
Basis für die Auswahl der in dieser Erklärung dargelegten Sachverhalte bildet die von DOUGLAS im Jahr 2021 durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse, deren Ziel es war, die Prioritäten der Stakeholder zu identifizieren und die für den langfristigen Erfolg des Unternehmens wesentlichen Faktoren zu ermitteln. Diese bilden die Grundlage für die ESG-Aktivitäten von DOUGLAS und die Basis für die im vergangenen Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgte Aktualisierung der DOUGLAS ESG-Strategie. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgte eine Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse. In diesem Rahmen hat DOUGLAS als weitere wesentliche Themen die Aspekte Menschenrechte sowie Korruption und Bestechung mit aufgenommen, um alle gemäß § 289c Abs. 2 HGB geforderten Aspekte abzubilden. Die übrigen Themen behielten unverändert ihre Gültigkeit und die Wesentlichkeitsanalyse wurde erneut vom Vorstand bestätigt.
[^0]
[^0]: ${ }^{14}$ ungeprüft
${ }^{15}$ Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aktualisieren wir derzeit die Wesentlichkeitsanalyse - unter Berücksichtigung des erforderlichen doppelten Wesentlichkeitsansatzes (einschließlich der relevanten Innen- und Außenperspektiven). Dabei werden die Prioritäten der Stakeholder überprüft und die für den langfristigen Erfolg von DOUGLAS wesentlichen Faktoren ermittelt, um eine aktualisierte Liste wesentlicher Themen zu identifizieren.
Die der zusammengefassten nichtfinanzielle Erklärung 2023/2024 zugrunde gelegten wesentlichen Themen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Geforderte Aspekte CSR-RUG | Berichtetes Thema | Berichtet in |
|---|---|---|
| Umweltbelange | Klimaschutz und Emissionen | Umwelt |
| Nachhaltige Logistik und Ressourceneffizienz | Umwelt | |
| Produkte | Umwelt | |
| Menschenrechte | Menschrechte | Soziales |
| Mitarbeiterbelange | Mitarbeiterbindung | Soziales |
| Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion | Soziales | |
| Sozialbelange | Kundenzufriedenheit | Soziales |
| Datenschutz | ||
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Vermeidung von Korruption und wettbewerbsschädigendem Verhalten | Compliance und CSRD |
Seit der Veröffentlichung der ersten gruppenweiten Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2022 hat die DOUGLAS Group ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten erheblich gesteigert: Im vergangenen Geschäftsjahr 2022/2023 wurde unsere Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert und in diesem Rahmen klare Ziele für die Gruppe formuliert und Aktionspläne festgelegt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 haben alle DOUGLAS-Landesgesellschaften und die zentralen Bereiche individuelle Nachhaltigkeitspläne aufgestellt, die sich aus der Gruppenstrategie und den drei Fokusfeldern PEOPLE, PLANET, PRODUCTS ableiten. DOUGLAS konzentriert sich hier im Bereich PEOPLE auf die Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration sowie auf die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur und Arbeitgeberattraktivität. Im Bereich PLANET arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Emissionen und den Energieverbrauch in den Filialen, den Büros und den Warenlagern zu verringern und ebenso Abfälle und Emissionen aus der Lieferkette sowie den ökologischen Fußabdruck der Ladeneinrichtung zu reduzieren. Im Bereich PRODUCTS wollen wir gemeinsam mit unseren Markenherstellern bei Nachhaltigkeitsthemen kooperieren und unsere Eigenmarken zu Vorreitern in Sachen Nachhaltigkeit ausbauen sowie unsere Kund*innen dabei unterstützen, auch in Bezug auf Nachhaltigkeit gut informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
DOUGLAS' ESG Governance und Managementstruktur spiegelt die Bedeutung von ESG (Environmental, Social and Governance) für die DOUGLAS Group wider. Die Verantwortung für ESG liegt auf Vorstandsebene bei CEO Alexander van der Laan. Um unsere ESG-Strategie effektiv umzusetzen und die Nachhaltigkeitstransformation im gesamten Unternehmen zu fördern und zu integrieren, haben wir klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festgelegt. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Verlinkung von Nachhaltigkeitszielen mit dem Vergütungssystem für Vorstand und Top-Management. Als einer von vier KPIs wurde die Umsetzung der ESG Strategiepläne als quantitatives Ziel aufgenommen und macht 15\% der kurzfristigen Managementvergütung aus (siehe hierzu auch auf Seite 232 im Vergütungsbericht).
In der DOUGLAS' ESG-Governance-Struktur wirkt das ESG-Committee als zentrales Steuerungs- und Entscheidungsorgan unter dem Vorsitz von CEO Alexander van der Laan. Weitere Mitglieder sind CFO Mark Langer sowie Führungskräfte der relevanten zentralen Funktionen und die CEOs der fünf DOUGLAS Regionen DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz), BENE (Niederlande und Belgien), Frankreich, Südeuropa (Italien, Iberische Halbinsel und Adriaraum) sowie CEE (Zentral-Ost-Europa). Sie sind für die Nachhaltigkeitsstrategie der DOUGLAS Group sowie für strategische Unternehmensentscheidungen in allen relevanten Bereichen verantwortlich und haben individuelle Länder- und funktionsspezifische Nachhaltigkeitspläne aufgesetzt, um die Ziele der Gruppe in die komplette Organisation zu übersetzen.
Der Aufsichtsrat wird innerhalb der Unternehmensstrategie der DOUGLAS Group regelmäßig vom Vorstand über Nachhaltigkeitsthemen informiert. Auf operativer Ebene setzt das gruppenweite ESG-Council die strategischen Initiativen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie um. Das Council fungiert auch als Resonanzkörper für das ESGCommittee, weist auf Risiken hin und informiert das ESG-Committee über Fortschritte und Erfolge. Das ESG-Council setzt sich aus Vertreter*innen der relevanten zentralen Funktionen zusammen - wie etwa der Bereiche Personal, Immobilien, Eigenmarken oder Einkauf- sowie der Ländersegmente. Die Arbeit des ESG-Committees und des ESGCouncils wird durch unser Group ESG-Team unterstützt, das von unserer Head of Sustainability geleitet wird. Das Group ESG-Team entwickelt das strategische Nachhaltigkeitsrahmenwerk, ist verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der Strategie und verfolgt deren Umsetzung. Darüber hinaus koordiniert und führt es das Stakeholder-Management und -engagement. Die Head of Sustainability berichtet an den Senior Vice President Group Communications \& Sustainability. Beide sind Mitglieder des ESG-Committees, leiten das ESG-Committee und stellen darüber hinaus einen kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand sicher. Die Nachhaltigkeitsinitiativen in der gesamten Gruppe sind funktionsübergreifend angelegt, um die Abstimmung mit den geschäftlichen Prioritäten und den langfristigen Fokus auf Nachhaltigkeit sicherzustellen.
DOUGLAS verfügt über ein etabliertes Compliance-Management-System. Dieses wird vom Vorstand gestützt und ist für die Einhaltung des Legalitätsprinzips essenzieller Bestandteil der DOUGLAS Unternehmenskultur. Das Compliance-Management-System ist dabei Bestandteil der DOUGLAS ESG-Strategie und leistet hierzu mit seinen verschiedenen Elementen einen substanziellen Beitrag.
Im vergangenen Geschäftsjahr bestand das Hauptziel der Compliance-Abteilung darin, eine neue ComplianceOrganisation aufzubauen. Dies war notwendig, da die bisherige Abteilung für Audit \& Compliance aufgeteilt und die Zuständigkeiten getrennt wurden. Die Mitarbeiter*innen wurden entsprechend ihrer Qualifikation entweder der AuditAbteilung oder der neu gebildeten Compliance-Organisation zugewiesen.
Unser Hinweisgebersystem („Whistleblower") verfügt über verschiedene Möglichkeiten, etwaige Hinweise auf Compliance-Verstöße zu geben: neben persönlichen Meldestellen gibt es technische Lösungen wie bspw. eine Hotline
oder die Möglichkeit, einen Hinweis anonym in einem nicht bei DOUGLAS gehosteten Softwaretool abzugeben. Das Whistleblower-System wurde intern kommuniziert, wir streben hierzu eine kontinuierliche Bewusstseinsschärfung unserer Mitarbeiter*innen an.
Es ist uns in kurzer Zeit gelungen, die Mitarbeiter*innen für ein neues, vierköpfiges Group-Compliance-Team zu rekrutieren, deren Mitglieder teilweise bereits im Berichtszeitraum ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Es liegt in der Verantwortung des Group-Compliance-Offices, das Compliance-Management-System zu aktualisieren und eine tiefere Verankerung des Systems in der Unternehmensgruppe zu gewährleisten. International gilt es, die ComplianceStrukturen in den nationalen Gesellschaften zu stärken und Verantwortungen zu definieren.
Es sind in den vergangenen zwölf Monaten verschiedene Hinweise in den Gesellschaften der DOUGLAS Group eingegangen. Alle Hinweise wurden bearbeitet. Meldungen von schwerwiegenden Compliance-Verstößen, die einer intensiveren Sachverhaltsaufklärung bedurft hätten, sind bei keiner Gesellschaft der DOUGLAS Group eingegangen.
Im abgelaufenen Berichtszeitraum haben wir Maßnahmen ergriffen, um den Bekanntheitsgrad unseres Hinweisgebersystems zu erhöhen. So wurde unter anderem eine Verlinkung zum Hinweisgebertool auf den Homepages unserer Webseiten in verschiedenen Ländern integriert. Diese Maßnahmen haben zu einem Anstieg der eingegangenen Hinweise geführt.
DOUGLAS verfügt über einen Verhaltenskodex, der den Mitarbeiter*innen Orientierung bietet und für Compliance und die Unternehmenskultur sensibilisiert. Jede/r neue Beschäftigte in der Zentrale wird im Rahmen des Onboardings hinsichtlich des Verhaltenskodex' geschult.
Die Vermeidung und bestmögliche Verhinderung von korruptem Verhalten ist integraler Bestandteil von ethisch einwandfreiem und rechtmäßigem Verhalten. Die DOUGLAS Group erwartet, dass sich alle Mitarbeiter*innen an alle maßgeblichen Gesetze im unternehmerischen Alltag halten. Dies beinhaltet auch die Rechtsnormen, die Korruption und Bestechung im jeweiligen lokalen Gesetz der Gesellschaften der DOUGLAS Group regeln. DOUGLAS verfolgt aus innerer Überzeugung bei diesen Themen eine Null-Toleranzstrategie.
Im Mittelpunkt der Compliance Tätigkeit steht die präventive Arbeit. Es ist Teil der Philosophie der DOUGLAS Group, dass die Beschäftigten befähigt werden, kritische Situationen von sich aus im Voraus zu erkennen und managen zu können. Alle maßgeblichen Regeln können in der DOUGLAS Anti-Korruptionsrichtlinie im Intranet nachgelesen werden.
Die Compliance-Abteilung bietet allen Mitarbeiterinnen eine umfassende Beratung. Dieses Angebot wird insbesondere im Vorfeld einer Einladung oder bei Eintreten eines bestimmten Sachverhalts in Angebot genommen, wenn die Mitarbeiterinnen ein mögliches Korruptions- oder Bestechungsrisiko vermuten. Das Compliance Team prüft den Sachverhalt sorgfältig und zügig. Im Anschluss werden die Ergebnisse sowie die zugrundeliegenden Beweggründe dem/der Anfragenden erläutert. Bei einer negativen Entscheidung bietet die Compliance-Abteilung gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung an, eine legale Lösung für den Sachverhalt zu erarbeiten.
Kommunikative Maßnahmen sind elementarer Bestandteil des DOUGLAS Compliance-Management-Systems. Diesen Aspekt gilt es in der Zukunft durch unterschiedliche Maßnahmen zu verstärken und somit regelkonformes Verhalten bei den Beschäftigten der DOUGLAS Group noch weiter zu stärken.
Im Geschäftsjahr 2024/2025 soll die Compliance-Strategie neu ausgerichtet werden. An die Stelle der bisher dezentralen Strategie soll eine zentrale treten. Zukünftig sollen alle Compliance Aktivitäten von den Mitgliedern des Group Compliance Offices in der Unternehmenszentrale erarbeitet und entwickelt werden. Basis für diese Strategie ist ein einheitliches Verständnis, das vom Vorstand eingeordnet und kommuniziert DOUGLAS werden soll.
Abschließend ist festzuhalten, dass DOUGLAS auch aufgrund seiner klaren Haltung zum Thema Compliance gut aufgestellt ist, auch wenn in einzelnen Themenfeldern noch weitere Schritte gegangen und Maßnahmen ergriffen werde können.
Vor dem Hintergrund der Europäischen Verordnung zur Corporate Sustainability Reporting Directive 16, aktualisieren wir im Rahmen der Vorbereitungen auf die Berichtspflichten der CSRD unsere Wesentlichkeitsanalyse entsprechend des Ansatzes der doppelten Wesentlichkeit. Darüber hinaus verbessern wir bereits heute alle erforderlichen Systeme und Prozesse, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen und ab dem kommenden Geschäftsjahr 2024/25 nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten zu können. Unser grundlegender Ansatz besteht darin, unsere Verantwortlichkeiten, Prozesse, Daten und IT-Landschaft für die ESG-Berichterstattung in die bereits etablierten Strukturen der Finanzberichterstattung zu integrieren.
[^0]
[^0]: ${ }^{14}$ *) Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD: RICHTLINIE (EU) 2022/202464 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022
Als ein führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty in Europa trägt DOUGLAS Verantwortung für den Klimaschutz und den Ressourceneinsatz. Die europaweit rund 1.880 Filialen sowie verschiedene Verwaltungsstandorte und die Fahrzeugflotte verbrauchen Energie und weitere Ressourcen. Auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich der verkauften Produkte und der Logistik, entstehen klimarelevante Emissionen. Der Geschäftsbetrieb erfordert zudem den Einsatz unterschiedlicher Materialien insbesondere im Bereich Verpackung sowie Ausstattung unserer Filialen. Daher sind Klimaschutz und intelligentes Energie- und Ressourcenmanagement ein zentraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
DOUGLAS hat sich zum Ziel gesetzt, in einem ersten Schritt seine direkt beinflussbaren Treibhausgasemissionen -Scope-1 und -2-Emissionen - gemessen in Tonnen CO2-Äquivalenten, bis 2025 um 50\% im Vergleich zum Basisjahr 2018/19 zu reduzieren. Wir beabsichtigen jedoch, nicht nur die Emissionen in unserem eigenen Bereich, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu senken und planen daher, bis 2025 weitere Reduktionsziele für die Scope-1 bis -3-Emissionen im Einklang mit Science-Based Targets zu entwickeln. Eine Übersicht zu den Scope -1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen ist der untenstehenden Tabelle zu den Leistungsindikatoren zu entnehmen.
Ein bedeutender Faktor für die Verursachung von Treibhausgasemissionen sind die entstehenden Energieverbräuche in Filialen, Büros und Warenlagern. DOUGLAS hat sich daher zusätzlich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen das Ziel gesetzt, den Gesamtenergieverbrauch bis 2027 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/19 um 50\% zu reduzieren.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 ist das Projekt zur Überarbeitung unserer Klimaziele gestartet, welche wir baldmöglichst für eine Validierung bei der Science Based Targets Initiative (SBTi) einreichen wollen. In diesem Rahmen setzen wir auch entsprechende Ziele zur Emissionsreduktion für relevante Scope-3-Kategorien. Im Zuge dessen haben wir zudem alle für DOUGLAS relevanten Scope-3-Kategorien entsprechend den Vorgaben des Greenhouse Gas Protokolls (GHG) identifiziert und Methoden zur Erhebung und Berechnung erarbeitet. Wir integrieren die für eine GHG-konforme CO2 Bilanzierung erforderlichen Datensammlungs- und Berechnungsprozesse in unsere Controlling-Organisation und erweitern die bereits etablierten IT-Systeme, Prozesse und Rollenkonzepte konsequent um ESG. Darüber hinaus arbeiten wir an der Ermittlung und Bewertung des ökologischen Fußabdrucks unserer Eigenmarkenprodukte (siehe hierzu auch Kapitel 2.3 Produkte). Hierbei berechnen wir auch die durch die Eigenmarkenprodukte verursachten Treibhausgasemissionen, welche einen wesentlichen Bestandteil unserer Scope 3.1 Emissionen darstellen. Für die erstmalige Ermittlung und Bilanzierung unserer Scope 3.2 Treibhausgasemissionen, welche durch die für Möbel und Einrichtungsgegenstände verwendeten Materialien in unseren Filialen verursacht werden, arbeiten wir eng mit unserer Stabsstelle für Ladeneinrichtung zusammen.
Um das Ziel zu erreichen, den Energieverbrauch bis 2027 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018/19 um 50\% zu senken, wurde ein konzernweites „Energy-Council" ins Leben gerufen, welches als Schnittstelle für den Energiewissenstransfer innerhalb des Konzerns dient. Die Mitglieder umfassen Führungskräfte aus der Zentrale in Düsseldorf, einschließlich
unseres CEO, CFO und der regionalen CFOs, sowie die relevanten Fachexperten für Immobilien- und Energiemanagement.
Ziel ist es, in allen Ländern das Bewusstsein zu schärfen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann, und konkrete Anweisungen zur Energienutzung zu geben. Zusätzlich wurde ein Katalog mit relevanten ESG-Kriterien in den Entscheidungsprozess für Immobilieninvestitionen integriert, um nachhaltigkeitsrelevante Aspekte konsequent zu berücksichtigen.
Um die Transparenz über entstehende Energieverbräuche weiter zu verbessern und Maßnahmen zielgerichteter umsetzen zu können, hat DOUGLAS im abgelaufenen Geschäftsjahr ein gruppenweites Projekt zur Implementierung von Smart Metern in allen Filialen gestartet. Im Zuge des Projektes sollen bis Ende 2024/25 flächendeckend Smart Meter in den Filialen installiert werden. Um ein datenbasiertes Energiemanagement zu ermöglichen, wird parallel zur Implementierung der Smart Meter ein vollumfängliches Monitoringsystem eingeführt. Mit diesen Daten wird DOUGLAS in den kommenden Jahren die Energieeffizienz in den Filialen weiter optimieren.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde die Umrüstung von Glühbirnen auf LEDs weiter vorangetrieben, um das gesetzte Ziel, bis 2027 gruppenweit alle Verkaufsflächen auf LED umgerüstet zu haben, zu erreichen. Aktuell werden bereits die Verkaufsflächen von circa 50\% der Filialen mit LED beleuchtet. Die Mehrheit der Verkaufsflächen in Deutschland, Belgien, Spanien, Portugal und Polen ist bereits mit LED-Beleuchtung ausgestattet. In Frankreich wurden in diesem Geschäftsjahr 114 weitere Filialen umgerüstet, sodass dort mittlerweile 42\% aller Filialen auf LEDs umgerüstet wurden.
Darüber hinaus werden andere technische Geräte wie Türluftschleier und Klimaanlagen sukzessive durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt und, wo möglich, durch erneuerbare Energien gespeist. Während seit dem Geschäftsjahr 2022/2023 bereits die Gebäude in Deutschland und Österreich flächendeckend mit erneuerbaren Energien versorgt werden, haben wir die Versorgung im vergangenen Geschäftsjahr 2023/2024 auch in Belgien, Niederlande, Spanien, Italien, Portugal, Rumänien und Litauen umgestellt.
Unser Gebäude der Düsseldorfer Zentrale wurde mit dem LEED17-Gold-Status des Green Building zertifiziert, vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), wodurch bestätigt wurde, dass die Renovierung des Gebäudes bestimmte Anforderungen in mehreren Umweltkategorien erfüllt hat. Im vergangenen Geschäftsjahr 2023/2024 ist die DOUGLAS Verwaltung in Rumänien in eines der nachhaltigsten Bürokomplexe des Landes, den Oregon Park in Bukarest, umgezogen.
Da fast alle DOUGLAS-Filialen gemietet sind, sind wir in kontinuierlichem Dialog mit unseren Vermietern, um gemeinsame Lösungen für die Reduktion der Treibhausgasemissionen in unseren Filialen zu finden. In diesem Zusammenhang hat die DOUGLAS-Group bereits im Laufe des Jahres 2024 mit einigen der größten Vermieter Europas - wie ECE, Klépierre und URW - Rahmenvereinbarungen für Green-Lease-Verträge18 abgeschlossen, die bestimmten Nachhaltigkeitskriterien und -standards entsprechen19. DOUGLAS strebt an, in Zukunft weitere Green-Lease-Verträge abzuschließen.
Die Bereiche Transport, Logistik und Lieferkette haben einen großen Anteil an unseren CO2 Emissionen und DOUGLAS hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen sowohl im Bereich B2B als auch im Bereich B2C zu reduzieren. Daher hat die DOUGLAS-Group eine Reihe von Maßnahmen initiiert, um die Logistik effizienter zu gestalten. So wurde beispielsweise die Frequenz der Filialbelieferung verringert und die Nutzung der Trolleys optimiert. Zusätzlich arbeiten wir mit unseren Lieferanten und Dienstleistern an innovativen Konzepten, um Emissionen bei der Belieferung unserer Lager zu reduzieren, etwa durch den Einsatz von doppelstöckigen LKWs und HVO 100, einem nachhaltigen Kraftstoff, der fossile Brennstoffe ersetzt. Die Implementierung der „One Warehouse, All Channels" („OWAC") -Strategie führt durch die geringere Anzahl von Lagern ebenfalls zu erheblichen CO2-Einsparungen. Für die Belieferungen der
[^0]
[^0]: 17 1) ${ }^{1}$ LEED: Leadership in Energy and Environmental Design
${ }^{18}$ Green Lease", „Green leases" sind Mietvereinbarungen, die die Interessen von Mieter und Vermieter in Bezug auf Nachhaltigkeit in Einklang bringen, einschließlich Energieeffizienz, Wassereinsparung und anderer umweltfreundlicher Maßnahmen. Der Mieter ist verpflichtet, die Immobilie nachhaltig zu nutzen und der Vermieter verpflichtet sich, die Immobilie nachhaltig zu verwalten, um die Umweltleistung eines Gebäudes zu verbessern.
19 Fußnote 1): Die Schätzung des Energieverbrauchs für Wärme für das Vorjahr 2022/2023 wurde aufgrund der in 2023/2024 deutlich verbesserten Datenverfügbarkeit und damit plausibleren Schätzfaktoren rückwirkend aktualisiert.
Kundinnen nutzen wir in Deutschland bereits CO2-neutrale Dienste von Drittanbietern und beabsichtigen, diese zukünftig auch in anderen Ländern weiter auszubauen. Des Weiteren soll für die Kundinnen das Angebot an Abholund Rückgabestellen ausgebaut werden.
Bereits in den vergangenen Jahren haben wir Teile des DOUGLAS Group CO2-Fußabdrucks berichtet und die Bilanzierung der relevanten CO2 Emissionen seitdem weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 konnten wir vollumfänglich alle für DOUGLAS relevanten Emissionskategorien identifizieren, erheben und bilanzieren. Die berichteten Emissionen der Kategorien Scope1, 2 und 3 entsprechen dem Greenhouse Gas (GHG) Protokoll, einem weltweit anerkannten und standardisierten Rahmenwerk zur Messung und Steuerung von Treibhausgasemissionen in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Betrieben. Die Einteilung in die verschiedenen Emissionen basiert auf der Herkunft der Emissionen. Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus Quellen, die unter unserer direkten Kontrolle stehen. Scope 2 deckt indirekte Emissionen ab, die aus dem Verbrauch von zugekaufter Energie resultieren und Scope 3 beinhaltet alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich sowohl vorgelagerter Emissionen (die im Zusammenhang mit den eingekauften Waren und Dienstleistungen entstehen) als auch nachgelagerter Emissionen (in Verbindung mit verkauften Waren und Dienstleistungen).
Die nachstehende Tabelle zeigt den Energieverbrauch der DOUGLAS-Group im Geschäftsjahr 2023/2024 im Vergleich zum Vorjahr und zum Basisjahr 2018/19 für alle von DOUGLAS genutzten Gebäude. Die dargestellten Energieverbräuche basieren zu 71\% auf Primärdaten aus Zählerablesungen und Abrechnungen, während 29\% der Daten geschätzt wurden. Die hierfür angewendete Schätzmethode verwendet einen Tagesfaktor für Kilowattstunden pro Quadratmeter, der aus den Aktivitätsdaten DOUGLAS-spezifischer Gebäudegruppen abgeleitet wird. Die Methode wurde bereits im Vorjahr angewendet und im aktuellen Geschäftsjahr methodisch weiterentwickelt, um eine präzise und gebäudespezifischere Schätzung zu ermöglichen.
| Energiequelle | 2018/19 | 2023/23 | 2023/24 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt mWh |
Gesamt mWh |
Gesamt mWh |
Filialen mWh |
Büros mWh |
Warenlager mWh |
|
| Strommix | 84,532,5 | 54,438,9 | 48,318,2 | 2,196,2 | 5,924,6 | |
| Ökostrom | 34,693,7 | 46,503,8 | 43,506,3 | 399,7 | 2,597,9 | |
| Strom | 137,660,3 | 119,226,2 | 100,942,8 | 91,824,4 | 2,595,9 | 6,522,5 |
| Erdöpe | 12,640,4 | 6,578,4 | 889,3 | 5,172,8 | ||
| Öl | 15,4 | 15,4 | ||||
| Fernwärme | 1,484,5 | 1,426,3 | 9,7 | 48,4 | ||
| Wärme | 43,621,1 | 46,858,0 | 14,140,3 | 8,504,7 | 899,0 | 5,236,6 |
| Gesamtenergieverbrauch ${ }^{21}$ | 181,281,6 | 166,084,1 | 115,083,0 | 99,829,2 | 5,696,8 | 11,729,7 |
Fußnote 1): Die Schätzung des Energieverbrauchs für Wärme für das Vorjahr 2022/2023 wurde aufgrund der in 2023/2024 deutlich verbesserten Datenverfügbarkeit und damit plausibleren Schätzfaktoren rückwirkend aktualisiert.
Im Vorjahr betrug der Energieverbrauch 166.084,1 mWh, was einen Gesamtenergieverbrauch von 298 kWh pro Quadratmeter Geschäftsfläche entspricht. Im Geschäftsjahr 2023/2024 sank der Energieverbrauch um 31\% auf 115.083 mWh , was einem Gesamtverbrauch von 207 kWh pro Quadratmeter Geschäftsfläche entspricht. Dadurch konnte der Energieverbrauch im vergangenen Geschäftsjahr um 37\% im Vergleich zum Basisjahr reduziert werden.
Die deutliche Reduktion unserer Energieverbräuche führen wir vor allem auf das stark gestiegene Bewusstsein unserer Mitarbeiter*innen für einen achtsamen Energieeinsatz zurück. Zudem tragen die umfangreichen und effektiven Maßnahmen des Energy-Councils, wie oben dargestellt, maßgeblich zu diesem Erfolg bei.
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[^0]: ${ }^{20}$ Die Schätzung des Energieverbrauchs für Wärme für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurde aufgrund der im Geschäftsjahr 2023/2024 verbesserten Datenverfügbarkeit und damit plausibleren Schätzfaktoren rückwirkend aktualisiert.
| GHG Kategorie | 2018/19 t CO2e |
2022/23 t CO2e |
2023/24 t CO2e |
|---|---|---|---|
| Total | Total | Total | |
| 1.2 Direkte Emissionen aus Verbrennungsprozessen mobiler Anlagen ${ }^{1)}$ | 2,820.0 | 1,391.0 | 1,447.7 |
| 1.3 Direkte Emissionen flüchtiger Gase | - | 3,143.0 | 1,282.3 |
| Scope 1 | 2,820.0 | 4,534.0 | 2,730.0 |
| 2.1 Indirekte Emissionen aus gekauftem Strom ${ }^{2)}$ | 57,634.0 | 32,617.0 | 18,645.2 |
| Emissionen aus gekaufter Wärme erzeugt mit Gas | 6,400.0 | 5,450.2 | 2,457.6 |
| Emissionen aus gekaufter Fernwärme | 3,656.0 | 1,514.0 | 377.1 |
| Emissionen aus gekaufter Wärme erzeugt mit Heizöl | - | - | 4.4 |
| 2.2 Indirekte Emissionen aus gekaufter Wärme/Kälte ${ }^{3)}$ | 10,056.0 | 6,964.2 | 2,839.1 |
| Scope 2 | 67,690.0 | 39,581.2 | 21,484.2 |
| Zwischensumme ${ }^{4)}$ | 70,510.0 | 44,115.2 | 24,214.2 |
| 3.1 Gekaufte Waren und Dienstleistungen | 83.0 | 72.0 | 74,459.4 |
| 3.2 Investitionsgüter | - | - | 4,793.0 |
| 3.3 Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten ${ }^{5)}$ | 18,450.0 | 13,493.5 | 7,241.4 |
| 3.4 Vorgelagerter Transport und Distribution ${ }^{6)}$ | 5,980.0 | 16,272.0 | 11,999.6 |
| 3.5 Betriebliche Abfälle | 1,086.0 | 811.0 | 9,450.3 |
| 3.6 Geschäftsreisen | 892.0 | 1,284.0 | 1,397.1 |
| 3.7 Anfahrt von Mitarbeiter*innen | - | - | 9,537.0 |
| 3.9 Nachgelagerter Transport und Distribution | - | - | 1,021.7 |
| 3.12 Entsorgung verkaufter Produkte ${ }^{7)}$ | 8,435.0 | 11,718.0 | 9,061.4 |
| 3.14 Franchise Betriebe ${ }^{8)}$ | - | - | 381.2 |
| Scope 3 | 34,926.0 | 43,650.5 | 129,342.0 |
| Summe | 105,436.0 | 87,765.7 | 153,556.3 |
Fußnote 1) Wir haben die Methodik zur Schätzung und Berechnung der aus Kältemittelverlusten resultierenden Emissionen im Vergleich zum Vorjahr weiter präzisiert. Die Reduktion ist auf die Präzisierung der Schätzung zurückzuführen.
Fußnote 2) Die Scope 2.1 Emissionen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/2023 wurden aufgrund der oben genannten Aktualisierung der Energieverbräuche rückwirkend aktualisiert.
Fußnote 3) Emissionen die durch eingekaufte Wärme oder Kühlung entstehen werden von uns ab diesem Jahr nicht mehr in Kategorie 1.1 sondern unter Kategorie 2.2 ausgewiesen.
Fußnote 4) Die Scope 1+2 Emissionen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/2023 wurden aufgrund der oben genannten Aktualisierung der Energieverbräuche rückwirkend aktualisiert.
Fußnote 5) Die Kategorie 3.3 Emissionen des abgelaufenen Geschäftsjahres 2022/2023 wurden aufgrund der oben genannten Aktualisierung der Energieverbräuche rückwirkend aktualisiert.
Fußnote 6) Kategorie 3.4 umfasst Emissionen aus Inbound-, Intercompany und E-Com Transporten. Für die Bilanzierung der E-Com Transporte unterstellen wir, dass DOUGLAS den Hauptteil der im E-Com Geschäft anfallenden Versandkosten trägt.
Fußnote 7) Abweichend zum Vorjahr berechnen wir Kategorie 3.12 nun mit produktkategoriespezifischen Emissionsfaktoren welche im Rahmen eines Life Cycle Assessments für unser Eigenmarkensortiment ermittelt wurden.
Fußnote 8) Aufgrund von Limitierungen in den Stammdaten für Franchise Betriebe in Frankreich haben wir unterstellt, dass diese mit der gleichen Heizung und Klimaanlage wie die übrigen von Douglas in Frankreich betriebenen Filialen ausgestattet sind.
Die nachstehende Tabelle zeigt die von der Douglas Group ausgestoßenen Emissionen in Tonnen (t) $\mathrm{CO}_{2}$ Äquivalenten (CO2e) aufgeschlüsselt in Scope 1, 2 und 3.
Ökologischer Fußabdruck der DOUGLAS Group in t CO2e
| FY 2024/23 | FY 2022/23 | |
|---|---|---|
| t CO2e | t CO2e | |
| Emissionen von Firmenfahrzeugen ${ }^{11}$ | 1.391 | 1.255 |
| Direkte Emissionen aus Geschäften, Büros und Lagern | 11.599 | 10.964 |
| Davon Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen für Heizzwecke ${ }^{12}$ | 8.456 | 7.957 |
| davon Emissionen aus Kältemittelverlusten ${ }^{13}$ | 3.143 | 3.007 |
| Scope 1 | 12.990 | 12.219 $\checkmark$ |
| Emissionen aus der Erzeugung von zugekauftem Strom ${ }^{12}$, ${ }^{14}$ | 32.617 | 39.539 |
| Emissionen aus der Erzeugung von zugekaufter Fernwärme/Fernkälte ${ }^{12}$ | 2.349 | 2.233 |
| Scope 2 | 34.966 | 41.772 $\checkmark$ |
| Zwischensumme | 47.956 | 53.991 |
| Emissionen aus E-com | ||
| Lieferungen/Fulfillment | 16.272 | 13.131 |
| Emissionen aus Geschäftsreisen | 1.284 | 743 |
| Emissionen aus der Abgabe von Abfällen an Kunden | 11.718 | 13.023 |
| Emissionen aus brennstoff- und energiebezogenen Aktivitäten | 15.593 | 15.263 |
| in Lagern und Büros ${ }^{15}$ | 811 | 235 |
| Emissionen aus Cloud-Diensten | 72 | 73 |
| Scope 3 | 45.750 | 42.468 $\checkmark$ |
| Emissionen Insgesamt | 93.706 | 96.459 |
$\checkmark$ Die Daten wurden mit begrenzter Sicherheit geprüft.
${ }^{11}$ Für die Berechnung der durch Firmenfahrzeuge verursachten Emissionen in der Schweiz waren keine Aktivitätsdaten verfügbar, daher wurde die Anzahl der Fahrzeuge geschätzt.
${ }^{12}$ Der Anteil des Gas- und Stromverbrauchs im GJ 2022/23 und 2021/22, der nicht auf Aktivitätsdaten basiert, wurde mit einer standardisierten und geprüften Methodik von DOUGLAS geschätzt, die sich von der Methodik im GJ 2018/19 unterscheidet. Für das GJ 2022/23 wurde mit dieser Methodik ein höherer Anteil geschätzt als im GJ 2021/22, da viele Gebäude zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht für das GJ 2022/23 abgerechnet worden waren.
${ }^{13}$ Die ausgewiesenen Kältemittelverluste beruhen auf einer Schätzung unseres externen Dienstleisters. Diese Schätzung wurde erst im GJ 2021/22 durchgeführt, weshalb im GJ 2018/19 keine Werte ausgewiesen werden.
${ }^{14}$ Strom für Hybridfahrzeuge wird in den GJ 2021/22 und 2022/23 nicht berücksichtigt, während er in Frankreich für Hybridfahrzeuge im GJ 2018/19 enthalten ist.
${ }^{15}$ GJ 2021/22 inkl. Abfall in Lagern für Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Parfumdreams und Niche Beauty. GJ 2022/23 inkl. Lagerabfälle für Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Parfumdreams und Niche Beauty.
Auf die direkt beeinflussbaren Scope 1 und 2 Emissionen entfallen 16\%, während $84 \%$ der verursachten Gesamtemissionen Scope 3 betreffen. Scope 1 umfasst Emissionen aus unserer Fahrzeugflotte sowie flüchtige Emissionen, die durch technisch bedingte Verluste von Kältemitteln in den Klimaanlagen unserer Filialen entstehen. Die Scope 2 Emissionen beziehen sich auf den Verbrauch eingekaufter Elektrizität- und Wärme in unseren Filialen, Warenlagern und Büros und wurden mit dem marktbasierten Ansatz berechnet.
Die Scope 1 und 2 Emissionen konnten im Vergleich zum Basisjahr 2018/19 um 66\% auf einen Ausstoß von 24,214,3 t CO2e reduziert werden. Dadurch hat DOUGLAS bereits in diesem Geschäftsjahr 2023/2024 das gesetzte Klimaziel eine Reduktion um 50\% bis zum Jahre 2025 -erfolgreich erreicht. Die deutliche Reduktion der Emissionen resultiert im Wesentlichen aus den oben erläuterten geringeren Energieverbräuchen sowie aus der flächendeckenden Umstellung auf die Versorgung mit erneuerbaren Energien in unseren Filialen, Büros und Warenlagern.
Der größte Anteil der von DOUGLAS verursachten Emissionen entfällt mit 84\% auf Scope 3 Emissionen und resultiert aus den Aktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wie bereits im Abschnitt Maßnahmen erwähnt, haben wir im Rahmen eines umfassenden Projektes unsere Methodik zur Erhebung und Berechnung dieser nur indirekt beeinflussbaren Emissionskategorien grundlegend weiterentwickelt. Kategorie 3.1 Eingekaufte Waren und Dienstleistungen umfasste in den Vorjahren lediglich Emissionen aus Cloud-Services. Ab diesem Geschäftsjahr berücksichtigen wir nun zusätzlich die Emissionen aus eingekauften Dienstleistungen und Gebrauchsartikeln sowie die Emissionen unserer gesamten Eigen- und Partnermarken. Erstmals können wir in Kategorie 3.2 Kapitalgüter die Emissionen der für unsere Ladeneinrichtungen verwendeten Materialien ausweisen. Für Kategorie 3.4 Vorgelagerter Transport und Distribution haben wir erstmalig umfassend die Emissionen aus den Logistikströmen von DOUGLAS bilanziert. Zuvor wurden nur die im E-Commerce-Geschäft versendeten Pakete berücksichtigt. In Kategorie 3.5 Abfall erfassen wir nun auf Basis echter Aktivitätsdaten den entstandenen Abfall in den von uns genutzten Warenlagern, während wir den Abfall in unseren Geschäften und Büros über die Anzahl unserer Mitarbeiterinnen schätzen. Zum ersten Mal haben wir in diesem Jahr auch die Emissionen der Kategorie 3.7 Pendeln auf Basis der Mitarbeiterzahl hochgerechnet. Auch die Kategorie 3.9 Nachgelagerter Transport und Distribution wurde von uns erstmalig untersucht und umfasst nun die Emissionen aus dem Versand von Produkten, die von unseren Kundinnen über unseren Marktplatz bei Drittanbietern bestellt werden können. In Kategorie 3.14 Franchise bilanzieren wir erstmals die Emissionen, die durch die Nutzung von Elektrizität und Wärme in den Geschäften unserer Franchisepartner entstehen.
Es ist hervorzuheben, dass die Vergleichbarkeit der Scope 3 Daten des aktuellen Geschäftsjahres mit den Vorjahren aufgrund der verbesserten Datenlage und der überarbeiteten Berechnungsmethodik stark eingeschränkt ist. Wir sind überzeugt, dass wir durch diesen wichtigen Schritt die Transparenz über die durch unsere Geschäftsaktivitäten verursachten Scope 3 Emissionen erheblich steigern konnten.
DOUGLAS hat sich zum Ziel gesetzt, den Einsatz der verwendeten Materialien zu verringern, die Menge des erzeugten Abfalls zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen. Aus diesem Grund prüfen wir in allen Bereichen, inwiefern recycelte und nachhaltige Materialen eingesetzt werden können. Ein Großteil unserer eingesetzten Materialien entfällt auf die Verpackungsmaterialen, die benötigt werden, um Waren sicher von Lieferanten in unsere Warenlager und von unseren Warenlagern in die Filialen oder zu den Kund*innen zu transportieren. Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich daran, die Umweltauswirkungen unserer Ladeneinrichtung zu reduzieren, da wir hier aufgrund der hohen Anzahl an Filialen einen wesentlichen Hebel sehen. Auch unsere Marketingaktivitäten sowie die Verpackungen unserer Eigenmarkenprodukte werden kontinuierlich im Hinblick auf einen effizienten Einsatz der verwendeten Ressourcen überprüft und überarbeitet (siehe hierzu auch die vielfältigen Maßnahmen in Kapitel 2.3. Produkte).
Um die Ressourcen für den Transport und die Logistik zu reduzieren, verwenden wir bereits für den Großteil der Warenlieferungen von unseren Warenlagern in die Filialen und zurück in die Warenlager wiederverwendbare Boxen und erarbeiten Konzepte, um die Folien zur Sicherung der Rollcontainer zu reduzieren und alternative Materialien einzusetzen. Darüber hinaus haben wir bereits deutliche Fortschritte im Hinblick auf die Transportverpackungen in unserem E-Commerce-Geschäft gemacht. Hier können erhebliche Ressourcen durch die Einführung optimierter Verpackungsgrößen eingespart werden, wodurch auch das verwendete Füllmaterial reduziert werden kann. Dadurch, dass wir auf den Mintdruck bei den Transportboxen in der Region DACH sowie in Frankreich, Italien und Spanien verzichten, werden bei der Herstellung weniger Chemikalien eingesetzt und das Recycling erleichtert. Die Umstellung auf braune Versandboxen wurde kürzlich auch in Polen und Bulgarien begonnen und wird im Finanzjahr 2024/25 in weiteren Ländern in Zentral-Ost-Europa ausgerollt. In der DACH-Region verzichten wir zudem auf den RetourenBeileger in den versendeten Paketen. Seit diesem Jahr haben unsere Kund*innen die Möglichkeit, im Retouren Portal in einem Kommentarfeld die Gründe für ihre Rücksendung anzugeben. Dies ermöglicht es uns, gezielter auf die
Wünsche unserer Kundschaft einzugehen, die Ursachen der Retouren zu analysieren Optimierungen vorzunehmen, um die Retourenquote insgesamt senken zu können.
Im vergangenen Jahr haben wir das bestehende Konzept für unsere Ladeneinrichtung überarbeitet und konnten teilweise Materialeinsparungen erzielen. Durch das optimierte Design soll die Langlebigkeit erhöht werden. Wir setzen auf die Verwendung hochwertiger Materialien und versuchen, möglichst nachhaltige und langlebige Materialen einzusetzen. Für die Präsentation unserer Eigenmarken kommen vermehrt recycelte und recycelbare Materialien zum Einsatz, deren Anteil noch erhöht werden soll. Alle Länder sind angehalten, das überarbeitete Konzept gruppenweit für sämtliche Renovierungen und Filialneueröffnungen anzuwenden.
Auch bei den POS-Marketingaktivitäten wird auf Ressourceneffizienz geachtet, indem beispielsweise in der DACHRegion bereits neue Elemente für die Schaufenstergestaltung konzipiert werden, vermehrt digitale Elemente wie Schaufenstermonitore oder digitale Bodendisplays zum Einsatz kommen und für Plakate ausschließlich recyceltes Papier verwendet wird. Über eine Touchpoint-basierte Kampagnenplanung kann zudem eine Überschussproduktion an Elementen vermieden werden. Für das kommende Geschäftsjahr 2024/25 beabsichtigt DOUGLAS den Einsatz von Schaufenstermonitoren in der DACH-Region um rund 20\% zu steigern und im selben Zeitraum in der Schweiz ein Pilotprojekt für digitale Bodendisplays zu starten.
Wann immer möglich werden wiederverwendbare Materialien eingesetzt, wie beispielsweise die Event-Artikel (Teppiche, Absperrbandständer (Tensatoren), Kunstblumen) bei Filial-Eröffnungen und Jubiläumsfeiern, die von Filiale zu Filiale geschickt werden. Aber auch wiederkehrende Kampagnenelemente wie zu Weihnachten oder im Sonderverkauf werden eingelagert und finden erneut Verwendung. Darüber hinaus sind einige Projekte in Planung, um die Kundinnen hinsichtlich nachhaltiger Konsumgewohnheiten aufzuklären und das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen beispielsweise von Rücksendungen zu schaffen sowie Anreize für die Wahl umweltfreundlicher Optionen zu bieten. So können unsere Kundinnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie fünf weiteren Ländern bereits vom digitalen Kassenbon Gebrauch machen, weitere Länder sind bereits pilotiert. Bei der Versendung unseres DOUGLAS-Card-Magazins verzichten wir außerdem seit einigen Monaten auf die zusätzliche Folienverpackung und das Hochglanzpapier.
Die Rücksendequoten von DOUGLAS in der Region DACH im E-Commerce lagen in den vergangenen Geschäftsjahren konstant bei etwa 5\% und konnten im Geschäftsjahr 2023/2024 wieder von 5,4\% im Vorjahr auf 5,2\% gesenkt werden.
DOUGLAS hat sich zum Ziel gesetzt, seine Kundinnen während des gesamten Einkaufsprozesses dabei zu unterstützen, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Dies geschieht, indem die Transparenz und das Angebot im Bereich nachhaltiger Schönheitsprodukte erhöht werden. Dieses Engagement umfasst sowohl das Einkaufserlebnis in der Filiale als auch online. Als ein führender Beauty-Händler hat DOUGLAS die Möglichkeit, gemeinsam mit seinen Lieferanten Nachhaltigkeitsthemen entlang der gesamten Wertschöpfungskette voranzutreiben. Wir arbeiten eng mit den Herstellern unserer Eigenmarken sowie mit Produkt- und Markenpartnern zusammen, um die Transparenz für unsere Kundinnen, Mitarbeiter*innen und die gesamte Öffentlichkeit zu erhöhen. Initiativen und Maßnahmen zum Klimaschutz werden in enger Abstimmung mit den Herstellern bewertet und festgelegt. Darüber hinaus haben wir uns zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit unseren Partnern Verpackungen zu reduzieren sowie Recycling und Wiederverwendung zu fördern.
Neben dem Sortiment unserer Markenpartner arbeiten wir auch daran, die Umweltauswirkungen unserer Eigenmarken zu verbessern, damit diese schnell und sichtbar nachhaltiger werden. Für die kommenden Jahre haben wir uns
ambitionierte Ziele gesetzt und diese in Jahresziele unterteilt, deren Fortschritt regelmäßig von der zuständigen Fachabteilung überwacht wird. Zudem informiert der ESG-Ausschuss den Vorstand regelmäßig über die Entwicklungen. Unsere Ziele lassen sich in drei Bereiche einteilen:
Wir streben eine Reduzierung des CO2-Fußabdrucks unseres Eigenmarkenportfolios um 10\% bis 2027 und um 20\% bis 2030 an, gemessen in Tonnen CO2-Äquivalenten nach dem GHG-Protokoll (Emissionen aus der Produktion gekaufter Waren und Dienstleistungen), im Vergleich zum Basisjahr 2022/2023.
Darüber hinaus haben wir uns zum Ziel gesetzt, ab 2025 den ökologischen Fußabdruck von mindestens zehn unserer Bestsellerprodukte jährlich zu verbessern.
Gegenüber unseren Kund*innen werden wir die Transparenz erhöhen, indem wir sogenannte Umwelt-Scores für unsere Produkte einführen.
Wir werden konkrete Nachhaltigkeitskriterien in unseren Produktentwicklungsprozess inkludieren und deren Fortschritt jährlich berichten.
Wir streben an, den Anteil an Produkten, die als Naturkosmetik zertifiziert sind, unter allen Neuprodukten bis 2027 zu verdoppeln (gegenüber dem Basisjahr 2022/2023).
Bis 2030 sollen mindestens 80\% unserer Produkte vegan sein (Rezeptur ohne tierische Inhaltsstoffe oder Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs).
Um Verpackungsmüll zu reduzieren und nachhaltigere Verpackungslösungen für unsere Eigenmarken anzubieten, haben wir uns folgende Ziele gesetzt:
$\rightarrow$ Bis Ende 2025 sollen 100\% der Papier-Verpackungen FSC zertifiziert sein.
$\rightarrow$ Bis 2025 sollen mindestens 80\% unserer Neueinführungen „RRR" (Recyclable, Recycled, Reusable) sein, also recycelbar, recycelt oder wiederverwendbar. Bis 2030 soll dieser Anteil 100\% betragen.
Das Thema Nachhaltigkeit ist in der Einkaufs- und Sortimentsstrategie von DOUGLAS fest verankert. Vom zentralen Team „Assortment \& Purchasing" wird das Thema regelmäßig mit den strategischen Markenpartnern besprochen und war im Geschäftsjahr 2023/2024 auch integraler Bestandteil der DOUGLAS Global Partner Days, an denen DOUGLAS den strategischen Marken-Partnern bzw. Herstellern die Unternehmens- und insbesondere die Einkaufs- und Sortimentsstrategie vorgestellt hat. Besonderer Schwerpunkt war auch hier das Thema Nachhaltigkeit mit dem klaren Aufruf, die eigenen Pläne sowie die gemeinsame Zusammenarbeit auf diesem Gebiet weiter voranzutreiben.
So wurden auch im Geschäftsjahr 2023/2024 Workshops mit Markenpartnern zum Thema Nachhaltigkeit durchgeführt und gemeinsame Ansatzpunkte, beispielsweise im Bereich Verpackungen und Reduktion von Verpackungsmüll
erarbeitet. Gruppenseitig wurden ebenfalls eigene Initiativen zur Reduktion von Verpackungen und von Verpackungsmüll evaluiert und angestoßen.
Besonderer Fokus im Bereich „Assortment \& Purchasing" lag im Geschäftsjahr 2023/2024 auf dem Thema Product Carbon Footprint ( $\mathrm{CO}_{2}$-Fußabdruck). Hier wurden erste Aktivitäten angestoßen, um die Emissionsbewertung (Scope 3) des Produktportfolios zu evaluieren und insbesondere den Anforderungen der CSRD zukünftig gerecht zu werden.
Darüber hinaus ist DOUGLAS weiterhin Mitglied des EcoBeautyScore ${ }^{\circledR}$ Konsortiums mit dem Ziel die Entwicklung des Scoring Systems aktiv voranzutreiben, um die Verbraucher*innen dabei zu unterstützen, fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.
Neben diesen Aktionen und Initiativen auf Gruppenebene befassen sich auch die Assortment \& Purchasing-Teams in den DOUGLAS-Landesorganisationen aktiv mit dem Thema Nachhaltigkeit und verfolgen auf die lokalen Gegebenheiten angepasste Nachhaltigkeitsstrategien.
Um unsere Ziele zu erreichen und zukünftig den Anforderungen der CSRD zu entsprechen, haben wir in diesem Jahr bereits 70\% unseres Eigenmarken Sortiments bezüglich seines ökologischen Fußabdrucks bewertet. In Zusammenarbeit mit unserem Dienstleister Fairglow ${ }^{\circledR}$ konnten wir für jedes Produkt den $\mathrm{CO}{2}$ Ausstoß über den gesamten Lebenszyklus ermitteln. Diese Daten bilden die Grundlage für einen Teil unserer 3.1 Emissionen dar (siehe Kapitel 2.1 Umwelt / Klimaschutz und Emissionen / Leistungsindikatoren). Mithilfe von Fairglow ${ }^{\circledR}$ wurden die Ergebnisse innerhalb der Kosmetikindustrie verglichen, wodurch wir relevante Hebel für Produktverbesserungen identifizieren konnten, etwa bei der Verpackung und bestimmten Inhaltsstoffen. Aufgrund dieser Daten sind wir zuversichtlich, unsere $\mathrm{CO}{2}$ Ziele bis 2027, respektive 2030 zu erreichen.
Unser Ziel, den ökologischen Fußabdruck von mindestens zehn neuen Produkten jährlich ab 2025 zu verbessern, werden wir im Geschäftsjahr 2024/25 erreichen. Da die Entwicklung der Produkte etwa ein Jahr Vorlaufzeit bis zur Markteinführung benötigt, wurden die Verbesserungen bereits jetzt eingeleitet und berücksichtigt. In vielen Weihnachtsartikeln für 2024 der DOUGLAS \& NOCIBÉ Collection haben wir großflächig von Plastik auf Pappe umgestellt (z.B. in 130.000 Schminkpaletten, 50.000 Luxusadventskalender). Dies hat auch einen positiven Effekt auf den $\mathrm{CO}_{2}$-Fußabdruck der Produkte.
Darüber hinaus streben wir eine Verbesserung unserer Produkte in verschiedenen Bereichen an: Unsere Stay \& Care Nagellacke werden zukünftig bis zu 88\% Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs enthalten. Alle Sonnenpflegetuben werden auf recyceltes Plastik umgestellt und den Faltschachteln erhalten die FSC-Zertifizierung. Auch bei unseren saisonalen Artikeln, wie beispielsweise den bis zu 750.000 Handcremes, werden wir Aluminium-Tuben durch Tuben aus recyceltem Plastik ersetzen.
Im Hinblick auf die Erhöhung der Transparenz gegenüber unseren Kund*innen haben wir in diesem Jahr an einem Pilotprojekt des EcoBeautyScore ${ }^{\circledR}$ Consortiums teilgenommen. Ähnlich dem Nutri-Score bei Lebensmitteln, wird hier eine Bewertung von Kosmetik Produkten nach einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien vorgenommen. Unser Ziel ist es, mit Go-Live des Projekts unsere Produkte zu bewerten und die Scores zu veröffentlichen.
Da wir unsere gesetzten Ziele in Bezug auf Inhaltsstoffe und Formulierungen bereits im Geschäftsjahr 2024/25 erreichen werden, wollen wir uns im kommenden Geschäftsjahr neue und ambitionierte Ziele in diesem Bereich setzten.
Unser Ziel, den Anteil an zertifizierten Naturkosmetikprodukten bei Neueinführungen bis zum Jahr 2027 zu verdoppeln (von 3\% im Basisjahr FY 2022/2023 auf 6\% in 2027), werden wir bereits im Geschäftsjahr 2024/25 erreichen. Dies wird durch die Intensivierung unserer Anstrengungen und die deutliche Erweiterung unserer Innovationspipeline für 2024/25 ermöglicht. Insbesondere der in das Geschäftsjahr 2024/25 vorgezogene Launch der DOUGLAS \& NOCIBÉ
Naturals Make-up Serie (18 SKUs), wird zu diesem Erfolg beitragen. Angesichts dieser Entwicklung setzen wir uns für die Zukunft ein neues, ambitionierteres Ziel:
Wir streben an, bis 2027 mindestens eine unserer bereits bestehenden (Sub-) Marken für eine „Naturkosmetik"Zertifizierung umzuformulieren.
Zusätzlich zu unserem Ziel, dass bis 2030 mindestens 80\% unseres Sortiments vegan sind (nach unserer Definition: Rezeptur ohne tierische Inhaltsstoffe oder Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs) haben wir uns ein weiteres Ziel gesetzt: Bis 2028 soll mindestens eine unserer bestehenden (Sub-) Marken für eine relevante vegane Zertifizierung umformuliert werden.
Nach aktuellem Stand wird sich die Erreichung unserer Ziele zur Reduzierung von Verpackungsmüll und zur Einführung nachhaltigerer Verpackungslösungen verzögern, da die Einführung unserer Verpackungsrichtlinie erst im August 2024 erfolgt ist, anstatt wie ursprünglich geplant im März. Mit der Richtlinie kommunizieren wir unsere Ziele klar und transparent gegenüber unseren Lieferanten und erwarten, dass alle Lieferanten die Richtlinie anerkennen und dementsprechend handeln. Wir haben obligatorische Kriterien für 2025 respektive 2027 vorgegeben, die bereits in unsere Produktentwicklung eingeflossen sind. Wir werden bei Bedarf dazu Trainings anbieten, um unsere Lieferanten bei der Umsetzung zu unterstützen.
Unsere Partnerschaft der DOUGLAS Eigenmarken mit Plastic Bank\$\$ haben wir auch in diesem Geschäftsjahr fortgesetzt. Über die drei Jahre unserer Zusammenarbeit haben wir mittlerweile das Äquivalent von 31 Millionen Plastikflaschen von Stränden entfernt und gleichzeitig das Leben von 1.200 Menschen in den entsprechenden Küstenregionen positiv beeinflusst. Zusätzlich haben wir in diesem Jahr, zusammen mit dem Team der DOUGLASMarke NOCIBÉ in Frankreich und Plastic Bank®, den „World Clean Up" Tag unterstützt und an der Küste von Dunkerque, Frankreich gemeinsam Strandabschnitte gesäubert. Über das Eigenmarkenparfum „Beautiful Stories" setzen wir die Partnerschaft mit der Givaudan Foundation fort. Die Foundation fördert vielfältige Projekte in den Bereichen nachhaltige Beschaffung, Gesundheit, Bildung und Gemeinschaften, um die Lebensbedingungen der Menschen in den Regionen, aus denen die Rohstoffe bezogen werden, nachhaltig zu verbessern. Mit jedem Duft der Serie „Beautiful Stories" unterstützt DOUGLAS ein regionales Gemeinschaftsprojekt der Foundation in der Region, aus der der Hauptrohstoff kommt.
DOUGLAS hat sich das klare Ziel gesetzt, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, das unterrepräsentierte Gruppen anspricht und ihnen faire und geeignete Arbeitsbedingungen bietet. Ein zentraler Bestandteil dieses Engagements ist die gezielte Ausrichtung auf unterschiedliche Kundenzielgruppen, die individuell je Filiale oder Region durch entsprechendes Personal bedient werden. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass unser Personal bestmöglich auf die Bedürfnisse der relevanten Kundengruppen eingeht und so zum Vertriebserfolg beiträgt.
Um ein konzernweites inklusiven Arbeitsumfeld sicherzustellen, haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 eine internationale DE\&I-Policy entwickelt, die klaren Leitlinien für Inklusion in Führung und Rekrutierung festlegt. Die konzernweite Umsetzung begann im vierten Quartal 2024 und soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Zusätzlich bestehen zahlreiche regionale Initiativen und Projekte, deren Übernahme in andere Länder in den kommenden Jahren geprüft und weiter ausgebaut werden soll. Darüber hinaus wollen wir bis Oktober 2025 mindestens vier Employee Ressource Groups (ERGs) fest in die Organisation integrieren, die aktiv an Entscheidungsprozessen und Unternehmensinitiativen teilnehmen, um die vielfältigen Interessen unserer Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen zu repräsentieren.
Beispielsweise hat sich Frankreich das Ziel gesetzt, bis Ende 2027 die Repräsentation von Mitarbeiterinnen mit Einschränkungen auf 6\% zu erhöhen. Dazu wurden Initiativen, wie barrierefreie Rekrutierungsprozesse und Arbeitsplatzanpassungen zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen gestartet.
Als international agierendes Unternehmen ist es für die DOUGLAS Group von zentraler Bedeutung, eine diverse und inklusive Arbeitskultur zu fördern. Eine vielfältige Belegschaft bereichert nicht nur unsere Unternehmenskultur, sondern steigert auch Kreativität und Innovationskraft. Vielfalt und Inklusion sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmensstrategie, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter*innen gleiche Chancen erhalten und ihre individuellen Stärken entfalten können.
Unser Engagement für Diversität, Chancengleichheit und Inklusion (DE\&I) geht über gesetzliche Anforderungen hinaus und zielt darauf ab, ein Umfeld zu schaffen, das Unterschiede wertschätzt. Wir möchten dadurch die Kulturen und Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, widerspiegeln. Im Geschäftsjahr 2023/2024 haben wir eine internationale DE\&I-Policy entwickelt, die sowohl konzernweite Standards setzt als auch länderspezifische Anpassungen ermöglicht.
Die Umsetzung dieser Richtlinie begann im vierten Quartal 2024 und soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Sie definiert klare Leitlinien für Inklusion in den Bereichen Führung, Rekrutierung und Weiterbildung und wird von umfassenden Kommunikationsmaßnahmen begleitet. In den Niederlanden und Belgien liegt der Schwerpunkt bereits auf Schulungen zu unbewussten Vorurteilen, um eine inklusive Unternehmenskultur zu fördern.
Seit dem Geschäftsjahr 2023/2024 ist DOUGLAS Mitglied des LEAD-Netzwerks, das eine vielfältige und gleichberechtigte Belegschaft durch verschiedene Programme fördert. Im nächsten Geschäftsjahr 2024/25 biete wir zwei Plätze für unsere Mitarbeiterinnen an, um am Mentorship- und Inclusive Leadership Programm teilzunehmen. Diese Angebote bieten gezielte Unterstützung für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung durch Mentorinnen, Webinare und Peer-Lernkreise. DOUGLAS fördert damit die Entwicklung inklusiver Führungskompetenzen und stärkt ein kooperatives Arbeitsumfeld.
Die DOUGLAS Group Technology strebt an, den Anteil weiblichen und nicht-binärer Mitarbeiter*innen in der ITAbteilung von 28\% (Stichtag: 30.09.2023) auf 35\% bis August 2026 zu erhöhen. Dies soll durch gezielte Einstellung und Weiterentwicklung im Rahmen von Schulungen und Führungsentwicklungsprogrammen erreicht werden. Der Fortschritt wird vierteljährlich überwacht.
Zur Förderung der multigenerationalen Inklusion in Zentral-Ost-Europa (CEE) werden dort Führungskräftetrainings und Change-Management-Schulungen durchgeführt. Diese Maßnahmen sollen Führungskräfte befähigen, eine altersdiverse Belegschaft zu unterstützen. Von Februar 2024 bis September 2024 haben alle Führungskräfte in der Region diese Schulungen erfolgreich abgeschlossen. in Italien werden die inklusiven Führungskräftetrainings erweitert, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu werden insbesondere für internationale Mitarbeiter*innen Sprachkurse und Workshops zur kulturellen Sensibilisierung sowie DE\&I-Schulungen angeboten.
Zusätzlich haben wir ein Mitarbeiterinnen-Netzwerk, die sogenannten Employee Resource Groups (ERGs) als formell etablierte Interessengruppen ins Leben gerufen. Diese Gruppen bieten Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und als Sprachrohr gegenüber dem Management zu agieren. Seit dem Geschäftsjahr 2021/22 gibt es an unserem Hauptsitz in Düsseldorf ERGs für LGBTQ+ (beYOUtiful), Familien (Family (Eltern \& Pflegearbeit) und internationale Mitarbeiter*innen (INTERNATIONALS@DOUGLAS). Im Berichtsjahr wurde zusätzlich eine ERG zum Thema Nachhaltigkeit gegründet. Es ist geplant, weitere Gruppen im gesamten Unternehmen zu etablieren. Unser Ziel ist es, bis Oktober 2025 mindestens vier ERGs fest zu integrieren. Diese Gruppen sollen aktiv an Entscheidungsprozessen und Unternehmensinitiativen teilnehmen. Dazu werden wir ein Rahmenwerk zur Unterstützung neuer ERGs in allen Regionen schaffen, Informationen über lokale Kommunikationskanäle bereitstellen und regelmäßige Austauschmöglichkeiten zwischen HR und den ERG-Vorstandsmitgliedern etablieren.
Ergebnis des DOUGLAS DE\&I-Index, der im Rahmen unserer Mitarbeiterumfrage im Geschäftsjahr 2023/2024 erhoben wurde, lag bei $85 \%$. Dieses Ergebnis verdeutlicht, wie positiv DOUGLAS von unseren Mitarbeiter*innen als diversitätsfördernder, inklusiver und gerechter Arbeitgeber wahrgenommen wird.
DOUGLAS ist sich bewusst, dass der Unternehmenserfolg untrennbar mit dem Engagement, der Motivation und der Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen verbunden ist. Unser Ziel ist es, ein erstklassiger Arbeitgeber zu sein, der die besten Talente anzieht und langfristig hält. Dazu bieten wir unseren Mitarbeiterinnen attraktive Arbeitsbedingungen, transparente Karrierewege und Entwicklungsmöglichkeiten, damit sie sich wertgeschätzt und unterstützt fühlen.
Um die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen zu messen und Verbesserungspotentiale zu identifizieren, holt DOUGLAS jährlich Feedback von seinen Mitarbeiterinnen ein und lässt sich als Arbeitgeber bewerten. Im Berichtsjahr 2023/2024 haben wir die DOUGLAS Engagement Mitarbeiter*innen Umfrage in einigen Ländern gemeinsam mit dem unabhängigen Anbieter Great Place To Work® durchgeführt. Im kommenden Geschäftsjahr 2024/2025 beabsichtigen wir, diese Umfrage auf alle Länder auszuweiten.
Wir legen großen Wert auf die kompetenzbasierte Beurteilung und die Bereitstellung transparenter Karrierewege sowie Entwicklungsmöglichkeiten für unsere Mitarbeiter*innen. Im Geschäftsjahr 2024/25 beabsichtigen wir, die im Berichtsjahr 2023/2024 in Deutschland eingeführten standardisierten Stellenbeschreibungen und die transparente Jobleveling-Architektur auch in unseren mitarbeiterstärksten Ländern wie Frankreich, Polen, Niederlande und Italien einzuführen.
Für das kommende Geschäftsjahr 2024/25 hat sich DOUGLAS zudem das Ziel gesetzt, unser ziel- und kompetenzbasiertes Leistungsbeurteilungsinstrument, den #DOUGLASDialogue, konzernweit in allen Ländern einzuführen. Bereits seit diesem Geschäftsjahr wird der #DOUGLASDialogue als Beurteilungsinstrument für alle
Mitarbeiterinnen in den deutschen Zentralen genutzt und ist mit dem Gehaltserhöhungsprozess verknüpft. Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres wird die Implementierung in der polnischen Zentrale abgeschlossen sein, und die schrittweise Einführung in allen weiteren europäischen Unternehmenszentralen wird folgen. Ziel ist es, klare Rollenerwartungen und transparente Entwicklungsperspektiven für alle Mitarbeiterinnen darzustellen sowie einen offenen und konstruktiven Austausch zwischen Führungskräften und Mitarbeiter*innen zu fördern, um persönliche und berufliche Weiterentwicklung auf allen Ebenen zu unterstützen.
Unsere Unternehmenskultur wird durch unseren Purpose und unsere Werte geprägt, die wir im Geschäftsjahr 2022/2023 überarbeitet und aktualisiert haben. Unsere Werte wurden in allen Ländern in die Rekrutierung, Leistungsbeurteilungen und Mitarbeiter*innen Entwicklung integriert. Zur Unterstützung dieser Initiative haben wir Workshops und Townhall-Meetings abgehalten, um die Bedeutung unserer Werte im Arbeitsalltag zu diskutieren und die Bedeutung für unser Arbeitsumfeld zu verdeutlichen.
Unsere werteorientierte Führung bildet das Fundament für ein leistungsstarkes und kooperatives Arbeitsumfeld. Die Ausrichtung und Zusammenarbeit der DOUGLAS Teams ist essenziell, um unseren Purpose und unsere Werte tagtäglich zu leben.
Nachhaltigkeitsziele wurden für alle Mitarbeiterinnen der DOUGLAS Group als bonusrelevant eingeführt, um eine gemeinsame Verantwortung und ein verstärktes Bewusstsein für nachhaltiges Handeln zu fördern. Damit unterstreicht DOUGLAS sein Engagement, Nachhaltigkeit in alle Aspekte des Unternehmens zu integrieren und die Mitarbeiterinnen aktiv in die Erreichung dieser wichtigen Ziele einzubeziehen. Zu Beginn des Jahres wurden Roadmaps seitens der Teams und Abteilungen dem Vorstand präsentiert, in denen spezifische ESG-Ziele festgelegt wurden. Dies schafft eine klare Ausrichtung und ermöglicht eine transparente Nachverfolgung des Fortschritts über alle Bereiche hinweg.
Um die Transparenz bei Karrierewegen und Entwicklungsmöglichkeiten zu erhöhen, wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 standardisierte Stellenbeschreibungen und eine transparente Jobleveling-Architektur für Zentralfunktionen in Deutschland und unseren Clustern eingeführt. Gleichzeitig arbeiten wir an der Einführung regionaler Gehaltsbänder,, unterstützt durch landesspezifische Benchmark-Daten, um faire und wettbewerbsfähige Vergütungen zu gewährleisten. Ziel ist es, nachhaltige und harmonisierte Gehalts- und Bonusstrukturen zu schaffen, die den regionalen Anforderungen entsprechen und die langfristige Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen fördern.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 haben wir einen Großteil unserer Führungskräfte geschult und maßgeschneiderte Trainingsprogramme für jede Führungsebenen entwickelt: So unterstützen beispielsweise Teamlead-Trainings wie „Transition to Team Management" Teamleiter*innen beim erfolgreichen Übergang in ihre Führungsrolle. Das „Impactful Leaders" Training entwickelt das mittlere Management weiter und stärkt dabei sowohl strategische als auch operative Führungskompetenzen. Das Programm „Managing My Leadership Performance" bietet spezielle Trainings für die oberste Führungsebene an. Darüber wurde im August 2024 in der Region DACH ein Konzept zur Pilotierung von JobSharing in Führungspositionen sowie für eine verbesserte Arbeitszeitplanung (Personaleinsatzplanung) erstellt. Ziel ist es, diese Modelle bis Ende 2025 in allen relevanten Bereichen vollständig umzusetzen.
Wir verfolgen eine global standardisierte Lernstrategie, um eine einheitliche und professionelle Lernkultur zu etablieren, die unsere Mitarbeiterinnen inspiriert und ihr Wachstum fördert. Die mobile Lernplattform DOUGLAS Academy wird schrittweise weltweit eingeführt und unterstützt umfassende Schulungen zu Einarbeitung, Produktwissen und Verkaufskompetenzen - zunächst für unsere Beauty-Beraterinnen, später auch für weitere Zielgruppen, einschließlich unserer Zentralmitarbeiter*innen in ganz Europa.
Im Rahmen unserer Personalstrategie fördert DOUGLAS gezielt Nachwuchsfachkräften durch umfassende Ausbildungsprogramme für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen. An unserer internationalen Zentrale in Düsseldorf bieten wir duale Studiengänge mit Fokus auf Betriebswirtschaftslehre und Finanzwesen an. Das 2023
eingeführten „LEADING YOUNG TALENTS"-Programm bereitet junge Talente systematisch auf zukünftige Führungsaufgaben vor und mit über 200 Auszubildenden in Deutschland zählt DOUGLAS zu den führenden Ausbildungsbetrieben in der Branche. Unsere Platzierungen im Trendence1) Ranking - Platz 8 branchenübergreifend und Platz 1 im Handel - unterstreichen die Attraktivität von DOUGLAS als Ausbildungsbetrieb und unsere bedeutende Rolle bei der Qualifizierung zukünftiger Fachkräfte.
1) Die Trendence Institute GmbH liefert seit über 20 Jahren Deutschlands größte Absolventinnen-Studie und Schülerinnen-Studie, die als Basis für Arbeitgeber-Ranking.de dient. Die Umfrage zählt rund 25.000 Teilnehmer*innen der Klassen 8 bis 13 und hilft den Berufseinsteigern, ihren Karriereeinstieg in unterschiedlichen Branchen zu finden.
Unsere konzernweiten Employer-Branding-Kampagnen "THE CODE BEHIND BEAUTY" (Beste Employer Branding Kampagne - Konzern bei den Trendence Awards 2022) und "THE NEXT GEN BEHIND BEAUTY" haben erfolgreich dazu beigetragen, die Anzahl der Bewerbungen zu steigern. Im Juni 2023 folgte die internationale Omnichannel Employer-Branding-Kampagne "THE PEOPLE BEHIND BEAUTY", bei dem Mitarbeiterinnen aus ganz Europa als Unternehmensbotschafterinnen ein authentisches Arbeitgeberbild für unsere Jobs in den Filialen und Zentralen von DOUGLAS präsentieren. Diese Kampagne hat maßgeblich dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Werte von DOUGLAS als Arbeitgeber zu stärken und die Identifikation der Mitarbeiter*innen mit dem Unternehmen weiter zu fördern. Im Rahmen der Harmonisierung unseres externen Arbeitgeberauftritts wurden bereits einheitliche Karriereseiten erfolgreich in Deutschland, Portugal, Rumänien, Österreich und der Schweiz für alle Ausschreibungen in den Zentralen und Filialen eingeführt.
Die Welfare-Plattform „DOUBLE YOU" unterstützt unsere Mitarbeiterinnen in Italien, indem ihnen ein Guthaben zur Verfügung gestellt wird, dass unter anderem für Einkaufsgutscheine, Tankgutscheine, Freizeitgutscheine und Erstattungen für kinderbezogene Ausgaben eingelöst werden kann. Sie steht allen Mitarbeiterinne mit mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zur Verfügung. Anlässlich unserer Börsennotierung im März 2024 haben wir einen Sonderbonus auf dieser Plattform bereitgestellt.
In den deutschen Unternehmenszentralen haben im Berichtsjahr 2023/2024 über 100 Hiring Manager an einer Schulung zu unbewussten Verzerrungen (Unconscious Bias) speziell im Recruiting-Kontext teilgenommen, bestehend aus E-Learning-Inhalten und Präsenz-Workshops. Mit dieser Initiative unterstreichen wir unser starkes Engagement, Bias-Fehler in Einstellungsentscheidungen zu reduzieren und diversere sowie inklusivere Einstellungspraktiken zu fördern - mit einem klaren Fokus auf Fähigkeiten und Kompetenzen.
Der Mitarbeiterinnen Kanal @wir.sind.do auf Instagram ermöglicht die direkte Kommunikation, Informationsweitergabe und Schulungsupdates für unsere Filial-Mitarbeiterinnen. Zum 30. September 2024 folgten über 2.000 Mitarbeiter*innen in Deutschland diesem Kanal. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde der Kanal erfolgreich nach Österreich und in die Schweiz ausgeweitet.
Um die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen zu messen und Verbesserungspotentiale zu identifizieren, haben wir Im Berichtsjahr 2023/2024 unsere Mitarbeiterinnen Umfrage neben Deutschland (Zentrale) auch in Frankreich, der Slowakei, Kroatien, Ungarn und der Tschechischen Republik durchgeführt. Alle abgefragten Dimensionen und Aspekte zeigen durchgehend einen prozentualen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen uns, gezielt Verbesserungspotenziale zu identifizieren, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und gemeinsam mit unseren Teams eine Arbeitskultur zu schaffen, die auf unseren Werten Wertschätzung, Leidenschaft und Verantwortung basiert.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 erzielten wir eine bei unserer Mitarbeiter*innen-Befragung eine Beteiligungsrate von 71\% (Durchschnitt aller teilnehmenden Länder) und einen DOUGLAS Engagement-Score von 72\%, was eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr (61\%, in deutschen Zentralen) darstellt. Diese Ergebnisse zeigen, dass unsere Bemühungen um ein positives Arbeitsumfeld Wirkung zeigen.
Der Purpose \& Values Score als Teil unserer Mitarbeiter*innen-Befragung - in Deutschland, Frankreich, Kroatien, Tschechische Republik, Slowakei und Ungarn - erreichte 77\%, was die erfolgreiche Verankerung unseres neuen Group Purpose "MAKE LIFE MORE BEAUTIFUL" widerspiegelt.
| Zum 30. September 2024 | Insgesamt | Weibliche Manager in den Büros |
In den Filialen |
|---|---|---|---|
| DACH/NL | $81 \%$ | $54 \%$ | $96 \%$ |
| Frankreich | $95 \%$ | $65 \%$ | $98 \%$ |
| Süd-Europa | $94 \%$ | $60 \%$ | $97 \%$ |
| Zentral-Ost-Europa | $96 \%$ | $76 \%$ | $98 \%$ |
| Parfumdreams / Niche Beauty | $68 \%$ | $37 \%$ | $100 \%$ |
| Zentrale Funktionen (+ Disapo) | $63 \%$ | $63 \%$ | $0 \%$ |
| Weibliche Führungskräfte insgesamt | $\mathbf{8 9 \%}$ | $\mathbf{6 0 \%}$ | $\mathbf{9 7 \%}$ |
Jeder zweiten DOUGLAS-Kundin im In- und Ausland ist das Thema Nachhaltigkeit wichtig, wie eine interne repräsentative internationale Brand Tracking Studie belegt. Daher wollen wir Nachhaltigkeit zukünftig noch stärker in der gesamten Customer Journey in den Fokus rücken und unseren umfassenden Omnichannel-Ansatz nutzen, um die Vorteile von stationären Filialen und E-Commerce - einschließlich der Nutzung der DOUGLAS-App und anderen Apps - miteinander zu vereinen. In diesem Rahmen wollen wir die „Click and Collect/Return"-Option weiter ausbauen, Anreize schaffen, Rückgaben im Geschäft zu retournieren und unsere Kundinnen für die Umweltauswirkungen von Retouren sensibilisieren. In diesem Rahmen wird aktuell ein Kommunikationskonzept entwickelt, um unsere Kund*innen umfassender aufzuklären und hinsichtlich der unterschiedlichen Möglichkeiten zu informieren.
Darüber hinaus beabsichtigen wir in allen Bereichen, die Sichtbarkeit nachhaltiger Schönheitsprodukte zu erhöhen und unsere Kundinnen in Bezug auf nachhaltige Konsumgewohnheiten verstärkt aufzuklären (unter anderem mit unterschiedlichen Werbeaktionen, POS-Marketing-Aktivitäten und online- und offline-Werbekampagnen). Auch den Umfang von Informationen zu natürlichen/nachhaltigen Produkten und hinsichtlich der Inhaltsstoffe planen wir sowohl auf den Webseiten als auch und in den Filialen auszuweiten, um noch mehr Transparenz zu Produkten und Inhaltsstoffen zu schaffen. Unterstützt werden die genannten Maßnahmen dadurch, dass wir unsere Beauty-Advisors verstärkt zu nachhaltigen Marken und einem verantwortungsvollen Einkaufserlebnis schulen. Des Weiteren gibt es Überlegungen, ESG auch in das Kundinnen Bindungsprogramm zu integrieren und Anreize für verantwortungsbewusstes Verhalten unserer Kund*innen zu schaffen.
Unsere Kund*innen sind insgesamt sehr zufrieden, was man an dem hohen Wert des Net Promoter Scores (NPS) sieht, der nachstehend unter „Leistungsindikatoren" dargestellt ist.
Neben den oben genannten Maßnahmen tragen dazu außerdem unterschiedliche Applikationen wie der App-Scanner für Produktbeschreibungsseiten bei, die es ermöglichen, mehr über Produkte in den Filialen zu erfahren und das Omnichannel-Erlebnis weiterverbessern. Ergänzend bietet DOUGLAS ein umfassendes Online-Einkaufserlebnis durch sein Partnerprogramm, Online-Video-Tutorials, Influencer-Social-Media-Videos, Social Commerce und die DOUGLASApp. Weiterhin bietet DOUGLAS rund um die Uhr Kundenservice mittels eines integrierten, datengesteuerten Chatbots
für sofortige Hilfe. Auch unsere vielfältigen Angebote im Bereich Schönheitsservices und das DOUGLASTreueprogramm tragen dazu bei.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 erzielte DOUGLAS nach eigenen Berechnungen einen Net Promoter Score (NPS) ${ }^{21}$ von durchschnittlich 263 in den größten DOUGLAS-Ländern ${ }^{22}$, was als gut zu bewerten ist. DOUGLAS. Die Ergebnisse basieren auf einem regelmäßig durchgeführten internationalen Monitoring.
Die hohe Kunden-Zufriedenheit, spiegelt auch das DOUGLAS Beauty Card Treueprogramm ${ }^{23}$ wider. Zum 30. September 2024 zählte das Programm etwa 59 Millionen Beauty Card Mitglieder. In unseren größten Märkten ${ }^{24}$ sind wir in jedem dritten Haushalt vertreten, was die herausragende Marktstellung unterstreicht.
Für uns als DOUGLAS Group mit 22 europäischen Landesgesellschaften steht die weiter fortschreitende Digitalisierung unserer Geschäftsmodelle - angefangen bei den Kundinnen-Bindungsprogrammen, über die Onlineshops bis hin zur Verbindung der Online- und Offline-Services als Omnichannel-Dienste - im Zentrum unserer Aktivitäten. Damit essenziell verbunden ist der Schutz der Daten unserer Kundinnen, Mitarbeiterinnen, Geschäftspartnerinnen und Aktionär*innen durch die Einhaltung der Privatsphäre und des Datenschutzes als Grundrechte der EU-Verträge und der EU-Charta der Grundrechte.
Denn durch die zunehmende Bedeutung der digitalen Transformation rücken Daten immer mehr in den wirtschaftlichen Fokus, auch den von Cyberkriminellen. Dem Risiko von Cyberangriffen und Diebstählen von Daten begegnen wir mit einem umfassenden Datenschutzmanagementsystem und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Wir orientieren uns dabei unter anderem an den global anerkannten Nachhaltigkeitszielen / SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen und insoweit auf einen nachhaltigen Datenschutz.
Um die Anforderungen der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung, umzusetzen und die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz zu wahren, hat DOUGLAS ein Datenschutzmanagementsystem eingerichtet. Dies umfasst u. a. eine konzernweite Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten, Schulungen unserer Beschäftigten und etablierte Prozesse zur Umsetzung der Rechte der Betroffenen.
Im Rahmen der Etablierung des Datenschutzmanagementsystems wurden in den Gesellschaften der DOUGLAS Group spezifische Ansprechpartnerinnen oder - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Datenschutzbeauftragte benannt. Deren Hauptaufgaben umfassen unter anderem die Beratung der Fachabteilungen in Datenschutzfragen sowie die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen. Der Vorstand wird ferner anlassbezogen sowie mittels jährlicher Datenschutzberichte zum Stand des Datenschutzmanagementsystems informiert.
[^0]
[^0]: ${ }^{21}$ Der NPS misst die Kund*innenloyalität und -zufriedenheit anhand der Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass man das Unternehmen weiterempfiehlt. In der Einzelhandelsbranche gilt ein Wert von größer 20 in der Regel als gut und von größer 40 als sehr gut.
${ }^{22}$ Kernländer sind Deutschland, Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien und Polen
${ }^{23}$ Nicht inkludiert sind die Länder Slowenien, Bulgarien. Estland, Lettland, Litauen, Ungarn sowie Niche Beauty und Parfumdreams
${ }^{24}$ Unsere größten Märkte sind Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Polen und die Niederlande
Gemäß der unternehmensweit geltenden Richtlinie zum Datenschutz schulen wir alle Beschäftigten regelmäßig zum Datenschutz. Dadurch stärken wir kontinuierlich das Bewusstsein unserer Mitarbeiterinnen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde unter anderem eine gruppenweite Datenschutz Auffrischungsschulung aller Mitarbeiterinnen durchgeführt und ein gruppenweites Schulungs-Tool aufgesetzt.
Darüber hinaus wurden konzernweit technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten etabliert, die auch die Verfügbarkeit der Daten sicherstellen.
Auf den DOUGLAS Internetseiten und mobilen Apps informieren wir Nutzerinnen und Kundinnen detailliert über ihre Datenschutzrechte. Darüber hinaus ermöglichen unsere Consent Management Systeme es den Nutzerinnen und Kundinnen unserer Webshops, ihre Rechte eigenständig wahrzunehmen.
Das Management der DOUGLAS Group ist sich seiner unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte sowohl in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten als auch in unseren Lieferketten zu respektieren und darauf hinzuwirken, dass Betroffene von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe erhalten.
Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschafts- und Menschenrechte der Vereinten Nationen, wodurch wir die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaftsund Menschenrechte umsetzen.
Zudem basieren unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse auf der internationalen Menschenrechtscharta und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, zu denen wir uns bekennen.
Seit dem Jahr 2023 ist DOUGLAS verpflichtet, in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzuhalten und darüber gegenüber der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Auskunft zu erteilen. Da im Geschäftsjahr 2022/2023 keinerlei Verdachtsfälle im Rahmen der konkreten Risikoanalyse auftraten, durfte sich DOUGLAS auf einen verkürzten Bericht beschränken, der fristgerecht bei der BAFA eingereicht worden ist.
In einer Vertiefung der Kompetenzen und detaillierteren Betrachtung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sehen wir auch im nächsten Geschäftsjahr eine wichtige Aufgabe.
Zur weiteren Professionalisierung der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde im Berichtszeitraum „Integrity Next" als marktbekannte und erprobte Software eingeführt. Diese Software unterstützt auf unterschiedliche Weise und mit großer Detailtiefe die Risikoanalyse der Lieferanten und das Verfassen des Berichts.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich DOUGLAS verstärkt dem Schutz der Menschenrechte gewidmet. Die Menschenrechtserklärung des Vorstandes wurde überarbeitet und ein Mitarbeiter wurde zum Menschenrechtsbeauftragten ernannt, an den sich Mitarbeiter*innen der DOUGLAS Group, aber auch direkte und indirekte Lieferanten wenden können.
DOUGLAS erwartet von seinen Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese
Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben. Um diesen Anspruch zu untermauern, ist jeder Lieferant vor Erstbelieferung verpflichtet, den Supplier Code of Conduct gegenzuzeichnen und den Audit-Rechten von DOUGLAS zuzustimmen. Um die neue Rechtslage zu berücksichtigen, wurde der Supplier Code of Conduct im Berichtsjahr erneut überarbeitet.
Die Europäische Kommission hat sich mit dem 2018 veröffentlichten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums das Ziel gesetzt, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umzulenken, um sicherzustellen, dass finanzielle Ressourcen in Aktivitäten fließen, die zur Verwirklichung der Klimaneutralitätsziele beitragen. Um die Klima- und Energieziele der EU sowie die Ziele des EU Green Deal zu erreichen, hat die EU 2020 die EU Verordnung (EU) 2020/852" EU-Taxonomie-Verordnung" erlassen - ein Klassifizierungssystem zur Definition „ökologisch nachhaltiger" Wirtschaftsaktivitäten. Mit Verabschiedung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Jahr 2021 und Ergänzung im Jahr 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/202485 wurden technische Bewertungskriterien eingeführt, die bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig angesehen werden und damit erheblich zum Klimaschutz und/oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, ohne dabei die übrigen Umweltziele signifikant zu beeinträchtigen. Ziel ist es, auf Basis definierter Anforderungen Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihres Beitrags zu sechs definierten Umweltzielen zu klassifizieren, um Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken: (1) „Klimaschutz", (2) „Anpassung an den Klimawandel", (3) „nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", (4) „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", (5) „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und (6) „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme". Während zunächst nur die Kriterien zur Taxonomiefähigkeit und -konformität in Bezug auf die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel definiert wurden, hat die EU im Jahr 2023 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/202486 auch die Kriterien in Bezug auf die verbleibenden vier Umweltziele spezifiziert. Unternehmen, die der EU-Richtlinie 2014/95 zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen, sind auch zur Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet.
Daher müssen gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 die berichterstattenden Unternehmen den Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben (Capex) und ihrer Betriebsausgaben (Opex) in Verbindung mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten angeben.
Damit eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig, d.h. taxonomiekonform gilt und ausgewiesen werden kann, muss sie die folgenden in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Kriterien erfüllen.
$\rightarrow$ Wesentlicher Beitrag: Die Wirtschaftstätigkeit muss gemäß den Artikeln 10 bis 16 einen wesentlichen Beitrag zur einem der sechs Umweltziele leisten, indem sie die für diese Wirtschaftstätigkeit festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt.
$\rightarrow$ Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (,Do No Significant Harm' - ,DNSH'): Sie darf keines der übrigen Umweltziele erheblichen beeinträchtigen.
$\rightarrow$ Mindestschutz: Das Unternehmen, das die Tätigkeit ausführt, muss Mindestschutzmaßnahmen in Bezug auf die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechten, Bestechung/Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb einhalten und Maßnahmen ergreifen.
DOUGLAS berichtet erstmalig für dieses Geschäftsjahr 2023/2024 gemäß den Anforderungen der EU-TaxonomieVerordnung sowie den dazugehörigen Delegierten Rechtsakten.
Entsprechend der zuvor genannten Verordnungen sind zunächst alle Wirtschaftsaktivitäten, die zu den sechs genannten Umweltziele gehören, auf ihre Taxonomiefähigkeit hin zu überprüfen. Für die im Jahr 2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/202486 ergänzten vier neu zu berichtenden Umweltziele (3) „nachhaltige Nutzung
und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", (4) „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", (5) „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und (6) „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" muss für das Geschäftsjahr 2023/2024 nur der Anteil der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Tätigkeiten an den KPIs Umsatz (Umsatzerlöse), Investitionen (,Capex') und betriebliche Aufwendungen (,Opex') auf den Nenner bezogen offengelegt werden. Die Ermittlung beruht auf den im Konzernabschluss berichteten Zahlen unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Ab dem kommenden Geschäftsjahr 2024/25 muss auch für diese neuen Aktivitäten Taxonomiekonformität berichtet werden. Für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind sowohl Angaben zur Taxonomiefähigkeit als auch zum Grad der Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeiten sowie zu den entsprechenden finanziellen KPIs zu machen.
Die Delegierten Rechtsakte, die im Rahmen der EU-Taxonomie bezüglich der sechs Umweltziele veröffentlicht wurden, erfassen derzeit nur eine begrenzte Auswahl an Sektoren und wirtschaftlichen Aktivitäten. Der Fokus liegt zunächst auf den Branchen mit den höchsten $\mathrm{CO}_{2}$-Emissionen, weshalb der Einzelhandelssektor bisher nicht explizit berücksichtigt wurde. Somit wurde die Wirtschaftstätigkeit von DOUGLAS, der Einzelhandel mit Kosmetik- und Parfümerieprodukten, bisher nicht als taxonomiefähig eingestuft. Dies führt dazu, dass keine Umsätze als taxonomiefähig zu berichten sind. Auch wenn DOUGLAS keine taxonomiefähigen Umsätze ausweist, ist zu untersuchen, ob es potenziell taxonomiefähige Capex oder Opex gibt. In diesem Fall bezieht sich dies auf den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten und einzelnen Maßnahmen, durch die unsere Tätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden können oder der Ausstoß gesenkt werden kann (sogenannte Capex der Kategorie C).
Für die Ermittlung der für DOUGLAS relevanten Aktivitäten wurden die umfassenden Aktivitätenlisten in den Anhängen der Delegierten Rechtsakte untersucht und eine Shortlist erstellt. Im Hinblick auf die Beurteilung, ob DOUGLAS zu diesen potenziell relevanten Aktivitäten im Rahmen der EU Taxonomie-Verordnung berichten muss, wurde eine Wesentlichkeitsgrenze festgelegt.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 haben nur die Capex Beträge der Aktivität 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (einschließlich Anmietung von Gebäuden) des Umweltziels Klimaschutz und des Umweltziels Anpassung an den Klimawandel die festgelegte Wesentlichkeitsschwelle überschritten. Aus diesem Grund beschränkt sich unsere Berichterstattung auf den Capex im Zusammenhang mit dem Leasing unserer Gebäude. Für die Aktivität 7.3. Installation, Instandhaltung und Reparatur von Energieeffizienzgeräten konnte aufgrund der Datenlage die Wesentlichkeit nicht ermittelt werden. DOUGLAS hat bereits begonnen, Maßnahmen zu implementieren, um zukünftig diese Daten bereitstellen zu können, um zu ermitteln, ob der Wert dieser Aktivität über oder unter der Wesentlichkeitsgrenze liegt. Die Wirtschaftsaktivitäten 6.5. Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, 7.5. Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien standen ebenfalls auf der Shortlist, lagen aber im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 auch unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze. Es ergeben sich derzeit Gesamt Opex gem. der EU Taxonomie Definition i.H.v. 25 Mio. EUR. In Bezug auf die Gesamt Opex kann nur ein Anteil von <1\% der Opex KPI zugerechnet werden. Der Großteil der im Opex Nenner enthaltenen Ausgaben stehen in keinem Zusammenhang mit der Kerngeschäftstätigkeit von Douglas. Daher sind die Opex nach EU Taxonomie Definition nicht wesentlich. Aus diesem Grund machen wir von der Ausnahmeklausel im Anhang I der Del. VO 2021/2178 vom 6. Juli 2021 Gebrauch, indem der Zähler des Opex KPI mit 0 ausgewiesen wird.
Da es sich wie oben beschrieben bei den taxonomiefähigen Capex der Aktivität 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden, die sich auf die Nutzungsrechte an den Immobilien beziehen (IFRS 16 Right-of Use Assets), um erworbene Produkte und Dienstleistungen (sogenannte Capex C) handelt, liegt die Nachweispflicht der Taxonomiekonformität bei den entsprechenden Vermietern bzw. Leasinggebern. Daher hat DOUGLAS Nachweise, die für die Konformität mit den in Artikel 3 der EU Taxonomie-Verordnung aufgeführten Kriterien erforderlich sind, bei den wesentlichen Vermietern abgefragt.
Ermittlung und Meldung der Taxonomie-Kennzahlen
Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgen gemäß Anhang 1 der Delegierten Verordnung EU 2021/2178 vom 6. Juli 2021. Die für DOUGLAS relevanten Finanzdaten stammen aus dem Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2023/2024. Die Investitionsausgaben (Capex) für das Geschäftsjahr 2023/2024 werden, entsprechend den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung, ebenso wie die Betriebsausgaben nach den inhaltlichen Vorgaben für diese Kennzahlen dargestellt. Um Doppelzählungen bei der Zuordnung der Capex-KPls zu vermeiden, wurde jede Wirtschaftstätigkeit klar und eindeutig einer Kategorie zugeordnet und dokumentiert. Damit gewährleisten wir Transparenz und Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 und bieten einen umfassenden Überblick über unsere nach der Taxonomie-Verordnung bewerteten wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Da die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die mit dem Kerngeschäft verbunden sind, nicht unter die spezifischen Kriterien der Delegierten Verordnung fallen, führt das zu einem Zählerwert von , 0 ' und dementsprechend zu einem Umsatz-KPI von 0\% taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatz und 100\% nicht-taxonomiefähigem und nichttaxonomiekonformen Umsatz. Die gemeldeten Umsatzerlöse aus nicht taxonomiefähigen Tätigkeiten entsprechen daher den im Geschäftsjahr 2023/2024 insgesamt ausgewiesenen Umsatzerlösen der DOUGLAS-Gruppe in Höhe von 4.451 Mio. EUR. Diese sind im Konzernabschluss 2023/2024 unter 5. Umsatzerlöse im Konzernanhang detailliert erläutert.
Weiterhin wurde geprüft, welcher Teil unserer Investitionsausgaben (Capex) die Kriterien für eine Einstufung als ökologisch nachhaltig erfüllt und somit als Capex im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgewiesen werden kann. Diese Bewertung erfolgte auf Basis der in Artikel 3 der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegten Kriterien. Den Gesamt-Capex haben wir als Summe der Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Vermögenswerten aus Nutzungsrechten (ohne Neubewertungen) im Geschäftsjahr berechnet, wie sie im Konzernanhang unter 13. Immaterielle Vermögenswerte entsprechend IAS 38.118e, 14. Sachanlagen nach IAS 16.73e und 15. Vermögenswerte aus Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten entsprechend IFRS 16.53h ausgewiesen sind. Die Zugänge zu den Vermögenswerten aus Nutzungsrechten gemäß Angabe im Konzernanhang unter 15. von 1.021 Mio. EUR. Der Gesamt-Capex im Geschäftsjahr 2023/2024 belief sich auf 3.170 Mio. EUR („Nenner") und der Capex für die taxonomiefähigen Aktivitäten auf 1.021 („Zähler") woraus sich ein Capex-KPI von 32\% taxonomiefähigen und 68\% nicht-taxonomiefähigen Capex ergibt.)
Wie oben beschrieben, handelt es sich bei den taxonomiefähigen Capex um erworbene Produkte und Dienstleistungen (so genannte Capex C), weshalb die Nachweispflicht der Taxonomiekonformität bei unseren Vermietern liegt. Auf Basis der vorliegenden Informationen und den erhaltenen Rückmeldungen war es DOUGLAS nicht möglich, die Taxonomiekonformität der Investitionsausgaben nachzuweisen, da die Nachweise taxonomiekonformer Capex im Verhältnis zur Gesamtsumme zu gering waren. Daher beträgt der Anteil der taxonomiekonformen Capex, wiederum in Bezug auf den Nenner 0\%
Die Definition von Opex laut Taxonomie-Verordnung umfasst Ausgaben für Forschung und Entwicklung, kurzfristige Mietverträge, Wartungs- und Reparaturkosten sowie bestimmte sonstige Ausgaben. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde aufgrund der Wesentlichkeitsschwellen kein taxonomiefähiger Opex identifiziert und der Zähler des Opex-KPI wird bei der Offenlegung mit null angegeben. Der Gesamtwert des Opex-Nenners beträgt: 25 Mio. EUR.
Durch die verabschiedete Änderungsverordnung 2022/1214 werden nun bestimmte Atomenergie- und Erdgasaktivitäten unter bestimmten Voraussetzungen als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten nach der EUTaxonomie eingestuft. DOUGLAS selbst übt keine Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas aus. Detaillierte Informationen zu den Taxonomie-KPls gemäß Anhang II der Delegierten Verordnung sind in den folgenden Tabellen zu finden.






Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.

Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Was ist die Kraft des Kraftstoffenergiebetriebs (KEG) für die Kraft von Kraftstoffen? (Abbildung 1)
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die KraftWärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Gemäß §§ 289f und 315d HGB ("Handelsgesetzbuch") müssen börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht und Muttergesellschaften, die als Aktiengesellschaften börsennotiert sind, eine solche im Konzernlagebericht abgeben. Gem. §317 Abs. 2 S. 6 HGB ist die Prüfung durch den Abschlussprüfer der in dieser Erklärung zur Unternehmensführung zu machenden Angaben darauf zu beschränken, ob sie gemacht wurden.
Gemäß § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft dazu verpflichtet, jährlich zu erklären, ob den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird. Empfehlungen, die nicht angewendet wurden oder werden, sollen benannt und deren Abweichung begründet werden.
Die Erstnotierung der Aktien der Douglas AG an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte am 21. März 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Gesellschaft nicht unmittelbarer Adressat des Deutschen Corporate Governance Kodex und nicht den Regelungen des § 161 AktG unterworfen. Die Gesellschaft berichtete insoweit auch nicht über die Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie über Abweichungen von den Empfehlungen. Erstmalige Angaben zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgten seitens der Gesellschaft im Wertpapierprospekt der Gesellschaft (S. 279f.).
Mit der Notierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse werden Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr jährlich über die Anwendung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten und wenn die Gesellschaft hiervon abweicht dies entsprechend begründen. Seit der Erstnotierung der Aktien der Gesellschaft und auch in Zukunft entspricht die Douglas AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, wie sie am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, mit folgenden Ausnahmen:
Empfehlung B. 3 DCGK: Besetzung des Vorstands
Gemäß der Empfehlung B. 3 soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren erfolgen. Für die Douglas AG besteht aufgrund des im Jahr 2024 erfolgten Börsenganges die Sondersituation, dass die drei zu diesem Zeitpunkt erstbestellten Vorstandsmitglieder der neuen, börsennotierten Douglas AG bereits zuvor an der Konzernspitze der DOUGLAS Group, d.h. der Vorgängergesellschaft der Douglas AG, standen. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei den Bestellungen 2024 nicht im engeren Sinne um Erstbestellungen. Dennoch wird insoweit aus Transparenz-Gesichtspunkten für eine gute Governance ausdrücklich seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats darauf hingewiesen, dass diese Bestellungen der amtierenden Vorstandsmitglieder für eine Dauer von vier Jahren erfolgten. Aus Sicht der Gesellschaft, insbesondere aus Sicht des bestellenden Aufsichtsrats, ist die Expertise und Kontinuität des aktuellen Vorstands ein wesentlicher Baustein für eine langfristig erfolgreiche DOUGLAS Group. Vor diesem Hintergrund war nach Ansicht der Gesellschaft sachgemäß, die Bestellungen im Jahr 2024 für eine Dauer von vier Jahren vorzusehen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder Erstbestellungen beabsichtigt, noch wird für etwaige, künftige Erstbestellungen im Hinblick auf eine langfristige Nachfolgeplanung ein Abweichen von der
Empfehlung B. 3 angestrebt. Vor diesem Hintergrund wird die Abweichung von der Empfehlung B. 3 mit Blick auf die Zukunft entfallen.
Empfehlung F. 2 DCGK: Veröffentlichung von Finanzinformationen
Laut der Empfehlung F. 2 des Kodex sollen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft sehen es als sinnvoll und geboten an, sich an den Empfehlungen F. 2 des DCGK in ihrer Praxis zu orientieren und diese für die Zukunft uneingeschränkt bei der Berichterstattung einzuhalten. Im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft wurden im Frühjahr 2024 allerdings erhebliche unternehmensinterne und externe Ressourcen gebunden, die gleichermaßen für die unterjährigen Finanzinformationen als auch für die Prozesse um den Börsengang verantwortlich waren. Um die selbst angestrebten Qualitätsstandards bei den jeweiligen, teilweise neuen Berichterstattungen umfassend zu erfüllen, hat die Gesellschaft - wie im Wertpapierprospekt bereits vorab bekanntgemacht - einmalig eine Abweichung von der Empfehlung F. 2 vorgenommen und die Berichterstattung zum Stichtag 31. März 2024, welcher zehn Tage nach der Erstnotierung lag, innerhalb einer Frist von 55 Tagen nach Ende der Berichtsperiode zugänglich gemacht. Alle daran nachfolgenden und auch die künftigen Berichte werden entsprechend der Empfehlung F. 2 veröffentlicht, sodass künftig diese Abweichung von den Empfehlungen des DCGK entfällt.
Empfehlung G. 10 Satz 1 DCGK: Aktienbasierte Vergütung
Gemäß der Empfehlung G.10, Satz 1 sollen die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Wie bereits dargestellt, ist die Douglas AG erst im Jahr 2024 an die Börse gegangen. Vor diesem Hintergrund wurde die Vergütungsstruktur im zurückliegenden Geschäftsjahr unterjährig, anknüpfend an den Börsengang grundlegend geändert. In Erfüllung der Empfehlung G. 10 Satz 1 wird zum einen die langfristige variable Vergütung überwiegend aktienbasiert gewährt und zum anderen der Vorstand verpflichtet, Aktien der Gesellschaft im Umfang von mindestens einem bzw. anderthalb Jahresfixgehältern zu halten. Die entsprechenden Erläuterungen hierzu werden im Vergütungssystem bzw. in den jährlichen Vergütungsberichten den Aktionären bekanntgemacht. Aufgrund der Umstellung der Vergütung im zurückliegenden Geschäftsjahr wird allerdings die aktienbasierte langfristige Vergütungskomponente erst ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 voll umgesetzt sein. Daher ist für die zurückliegende Berichtsperiode eine Abweichung zu erklären, die künftig entfällt.
Douglas AG
Düsseldorf, 4. Dezember 2024
Für den Aufsichtsrat
Dr. Henning Kreke
(Vorsitzender)
Für den Vorstand
Alexander van der Laan
(Vorsitzender)
Die Satzung des der Douglas AG sieht vor, dass der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern besteht. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder des Vorstands für einen maximalen Zeitraum von fünf Jahren und kann Mitglieder für weitere Amtszeiten wiederberufen. Der Aufsichtsrat kann eine solche Berufung vor Ablauf der Amtszeit aus wichtigem Grund widerrufen, zum Beispiel bei Vorliegen einer groben Pflichtverletzung durch den Vorstand, bei Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder wenn die Hauptversammlung einem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
Der Vorstand besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Die derzeitige Zusammensetzung des Vorstandes wird im Konzernabschluss näher beschrieben.
Bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder achtet der Aufsichtsrat darauf, dass das Führungsteam über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt. Im Vordergrund steht bei der Auswahl immer das Wohl der DOUGLAS Group unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Einzelfalls. Der Aufsichtsrat legt Wert auf die fachliche Kompetenz und die persönliche Eignung der Kandidaten. Der Aufsichtsrat hat für die Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt, nach der die Vorstandsmitglieder mit Vollendung des 67. Lebensjahres aus dem Amt ausscheiden.
Gemäß § 111 (5) Satz 1 AktG beschloss der Aufsichtsrat am 11. März 2024, bis zum 29. Februar 2028 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von 0\% festzulegen. Die Begründung für dieses Ziel ist allein, dass die drei derzeitigen männlichen Mitglieder des Vorstands bereits Geschäftsführer der Douglas Service GmbH waren. Im Zuge der Vorbereitungen für den Börsengang wurden Herr van der Laan, Herr Dr. Andrée und Herr Langer für den Zeitraum bis zum Ablauf des 29. Februar 2028 - und damit für den gesamten Zeitraum der Zielgrößenfestlegung - zu Mitgliedern des Vorstands der Douglas AG bestellt. Die personelle Kontinuität in der bisherigen Zusammensetzung des Vorstands, die sich bei der Douglas GmbH bewährt hat, trägt aus Sicht des Aufsichtsrats maßgeblich zum Erfolg der Douglas AG bei. Dies gilt auch und gerade nach Umsetzung des Börsengangs. Der Aufsichtsrat beabsichtigt daher, die Zusammenarbeit mit dem bewährten Managementteam in den kommenden Jahren fortzusetzen.
Im Berichtsjahr 2023/2024 erreichte die Zusammensetzung des Vorstands die vorgenannte Zielgröße.
Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat die Größe des Vorstands aus drei Mitgliedern für ausreichend für eine Douglas AG von der Größe und Ausrichtung der Douglas AG. Der Aufsichtsrat erkannte zustimmend an, dass das Ziel des Gesetzgebers, den Frauenanteil im Vorstand zu erhöhen, von großer Bedeutung ist. Tatsächlich wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft auf den Managementebenen unterhalb des Vorstands diverse Schlüsselpositionen der DOUGLAS Group von Frauen besetzt. Sollte es wider Erwarten vor Ablauf der vorgenannten Amtszeiten zu einer Veränderung im Vorstand oder einer Vergrößerung des Vorstands kommen, wird der Aufsichtsrat das Ziel der mittelfristigen Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand in seine Entscheidung einbeziehen.
Der Aufsichtsrat soll in Zusammenarbeit mit dem Vorstand eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand sicherstellen (Empfehlung B. 2 DCGK). Die Bestellungen der amtierenden Vorstandsmitglieder erfolgte für vier Jahre bis zum 29. Februar 2028, da aus Sicht des Aufsichtsrats die Expertise und Kontinuität des aktuellen Vorstands für die Zeit vor und nach dem Börsengang der Douglas AG einen wesentlichen Baustein für den langfristigen Erfolg der DOUGLAS Group darstellt. Die derzeitige Nachfolgeplanung des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats sieht vor, das Mandat des derzeitigen Vorstands mindestens bis zum Ende seiner Bestellung aufrecht zu erhalten. Der Aufsichtsrat wird kontinuierlich die selbst gesetzten Planungen überprüfen.
Der Vorstand ist gemäß § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Als erste Führungsebene unterhalb des Vorstands der Douglas AG wurden sämtliche Mitarbeiter der Douglas-internen Joblevel E01 und E02 ("Level 1") definiert. Als zweite Führungsebene der
Douglas AG unterhalb des Vorstands wurden sämtliche Mitarbeiter der Joblevel D05 und D06 ("Level 2") definiert. Mit Vorstandsbeschluss vom 10. März 2024 hat der Vorstand für diese beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands folgende Ziele festgelegt:
Das Ziel für den Frauenanteil in Level 1 liegt bei 40\%. Die Frist für die Erreichung dieses Ziels endet am 31. Dezember 2028 .
Das Ziel für den Frauenanteil in Level 2 liegt ebenfalls bei 40\%. Die Frist für die Erreichung dieses Ziels endet am 31. Dezember 2028.
Zu Frauen in Führungspositionen sowie zum Diversitätskonzept bei der DOUGLAS Group wird ausführlich im Kapitel „Nichtfinanzielle Erklärung" des Geschäftsberichts berichtet.
Der Vorstand leitet die Douglas AG in eigener Verantwortung und vertritt sie gegenüber Dritten. Er hat die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand zu führen. Zu seinen Hauptaufgaben des Vorstandes gehören die Festlegung der strategischen Ausrichtung und die Verwaltung der Douglas AG und der DOUGLAS Group sowie die Einrichtung und Überwachung eines effektiven internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Die spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Vorstands sind in der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung detailliert beschrieben, die auf der Douglas-Website unter https://douglas.group/de/investoren/governance veröffentlicht wird.
Die Mitglieder des Vorstands sind gemeinsam für die Gesamtleitung verantwortlich. Ein Beschluss des Vorstands bedarf in allen Angelegenheiten, die für die Douglas AG oder die DOUGLAS Group von grundlegender oder wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere in Angelegenheiten, die wesentliche Auswirkungen auf die Organisation, die Geschäftspolitik, die Strategie, die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage oder die Mitarbeiter der Douglas AG oder der DOUGLAS Group haben, sowie in allen anderen Angelegenheiten, in denen ein Beschluss des Vorstands nach Gesetz, Satzung oder dieser Geschäftsordnung erforderlich ist. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm durch die Geschäftsordnung zugewiesenen Geschäftsbereich selbständig.
Der Vorsitzende des Vorstands leitet die Geschäfte des Vorstands in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und seinen Mitgliedern sowie den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Vorstands wird den Vorsitzenden des Aufsichtsrats in regelmäßigen Abständen, zeitnah und umfassend über den Geschäftsgang und die Finanzlage der Douglas AG unterrichten. Treten wichtige Ereignisse ein und treten geschäftliche Angelegenheiten ein, die auf die Finanzlage der Douglas AG von erheblichem Einfluss sind, so hat der Vorstandsvorsitzende unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Bericht zu erstatten.
Der Vorstand darf unter anderem die folgenden Geschäfte und Maßnahmen nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen:
$\rightarrow$ Festlegung der Jahres- und Mehrjahresplanung,
$\rightarrow$ Abschluss, Aufhebung und Änderung von Unternehmensverträgen (Beherrschungs-, Gewinnabführungs-, Betriebsüberlassungs-, Betriebspachtvertrag) und Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel) und Eingliederungen unter Beteiligung von Gesellschaften außerhalb der DOUGLAS Group,
$\rightarrow$ Gründung oder Liquidation von Tochtergesellschaften oder (Zweig-) Niederlassungen im Umfang von jeweils mehr als 25 Mio. EUR Eigenkapital, Bilanzsumme und/oder Liquidationskosten oder Gründung von Joint Ventures mit einer Investitionsverpflichtung von jeweils mehr als 25 Mio. EUR,
$\rightarrow$ Erwerb, Veräußerung und Belastung von Unternehmen und Anteilen an Unternehmen, falls der Unternehmenswert im Einzelfall 25 Mio. EUR übersteigt,
$\rightarrow$ Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, falls der Verkehrswert im Einzelfall 10 Mio. EUR übersteigt,
$\rightarrow$ Erwerb von Gegenständen des Sachanlagevermögens mit Ausnahme von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit einem Verkehrswert von mindestens 10 Mio. EUR,
$\rightarrow$ Abschluss von Miet- oder Leasing-verträgen mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen über die feste Laufzeit von insgesamt mindestens 10 Mio. EUR,
$\rightarrow$ Investitionen von mehr als 10 Mio. EUR; mehrere zusammengehörige Einzelinvestitionen sind als Gesamtheit zu behandeln,
$\rightarrow$ Aufnahme von Bankkrediten von mindestens 20 Mio. EUR im Einzelfall sowie von insgesamt mehr als 40 Mio. EUR innerhalb der DOUGLAS-Unternehmensgruppe,
$\rightarrow$ Begebung von Anleihen und Ausgabe von Schuldverschreibungen oder sonstigen verbrieften Finanzierungsinstrumenten sowie Kreditaufnahmen,
$\rightarrow$ Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder ähnlichen Haftungen sowie Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten nicht verbundener Unternehmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs,
$\rightarrow$ Geschäfte oder Maßnahmen, die zu einer grundlegenden Veränderung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft oder der DOUGLAS Group führen,
$\rightarrow$ Abschluss von Vergleichen und sonstigen Rechtsverzichten, aus denen eine Zahlungspflicht der Gesellschaft bzw. der Verlust eines Anspruchs der Gesellschaft von mehr als 10 Mio. EUR resultiert,
$\rightarrow$ Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit einem Bruttojahreseinkommen einschließlich Zielbonus von mindestens 300.000,00 EUR und
$\rightarrow$ Abschluss und Änderung von Pensionsverträgen mit jährlichen Pensionsverpflichtungen von mindestens 30.000,00 EUR.
Der Vorstand hat außerdem die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen, falls er bei einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen an bestimmten Geschäften der vorgenannten Art oder an Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, bei finanziellen Zusagen an Beteiligungsunternehmen, unabhängig von der Beteiligungshöhe und sofern die Gesellschaft dadurch im Einzelfall mit über EUR 30 Mio. belastet wird, durch Weisung, Zustimmung, Stimmabgabe oder auf andere Weise mitwirkt.
Darüber hinaus bedarf es für alle Geschäfte zwischen der Douglas AG oder einem von der Douglas AG kontrollierten Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern oder mit ihnen in Verbindung stehenden Personen, Unternehmen oder Vereinigungen andererseits der Zustimmung des Aufsichtsrats, falls der Gegenstandswert allein oder zusammen mit den innerhalb des laufenden Geschäftsjahres vor Abschluss des Geschäfts mit derselben Person getätigten Geschäften 50.000,00 EUR übersteigt.
Der Vorstand beschließt in der Regel in Sitzungen, die in der Regel wöchentlich stattfinden und durch den Vorsitzenden des Vorstands formlos und ohne Beachtung einer Frist einberufen und geleitet werden. Jedes Mitglied des Vorstands kann die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen oder verlangen, dass ein Beratungsgegenstand in einer bereits einberufenen Sitzung behandelt wird.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung anwesend ist. Auf Anordnung des Vorsitzenden des Vorstands oder mit Einverständnis aller Mitglieder können Beschlüsse auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, in Textform übermittelte, mündliche oder fernmündliche Stimmabgaben gefasst werden. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder im Amt sind, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands den Ausschlag. Sollte der Vorsitzende des Vorstands bei einer Beschlussfassung überstimmt werden, hat er das Recht, die Angelegenheit dem Executive Committee des Aufsichtsrats zur Beratung vorzulegen. In diesem Fall
werden die Ausführung und Umsetzung des Beschlusses so lange ausgesetzt, bis das Executive Committee konsultiert worden ist.
Über die Sitzungen des Vorstands ist durch den Group General Counsel oder einem von ihm benannten Vertreter als Protokollführer eine Niederschrift anzufertigen.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 tagte der Vorstand in der Regel wöchentlich.
Die Douglas AG folgt ganz überwiegend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die DOUGLAS Group. Darüber hinaus hat der Vorstand der Douglas AG interne Richtlinien eingeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Die Führungskräfte und die Abteilungsleiter der Douglas AG sowie die Geschäftsführer der weiteren Gruppengesellschaften sind dafür verantwortlich, dass die Richtlinien und Regeln innerhalb der Douglas AG und der DOUGLAS Group strikt eingehalten werden. Im Tagesgeschäft muss jede Führungskraft darauf achten, dass die Mitarbeiter*innen den größtmöglichen Handlungsspielraum haben, ohne dabei die grundlegenden Prinzipien einer guten Unternehmensführung zu vernachlässigen.
Der Konzernzwischenabschluss der DOUGLAS Group zum 31. Dezember 2023 und im Anschluss daran der Halbjahresfinanzbericht 2023/2024 wurde von der Douglas AG in Übereinstimmung mit den geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind ("IFRS") und auf die Zwischenberichterstattung anzuwenden sind (International Accounting Standards (IAS) 34), erstellt. Der geprüfte Konzernabschluss der DOUGLAS Group für das am 30. September 2024 endende Geschäftsjahr wurde in Übereinstimmung mit IFRS erstellt. Der geprüfte unkonsolidierte Jahresabschluss der Douglas AG (damals: Kirk Beauty A GmbH) für das am 30. September 2024 endende Geschäftsjahr wurde in Übereinstimmung mit dem Handelsgesetzbuch aufgestellt. Der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2023/2024 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln. Im Übrigen werden die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Abschlussprüfung während der Jahresabschlussprüfung berücksichtigt. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird über Tatsachenfeststellungen des Abschlussprüfers unterrichtet, die darauf hindeuten, dass die Entsprechenserklärung unzutreffend ist. Der Abschlussprüfer ist auch verpflichtet, solche Ungenauigkeiten im Prüfungsbericht zu vermerken.
Die Douglas AG hat ein Compliance-Management-System implementiert, das einen Rahmen für die Angemessenheit und Wirksamkeit von Compliance-Management-Systemen im Rahmen ihrer Prüfung bietet. Das System enthält individuelle Compliance-Standards und -Prozesse und ist damit ein wesentlicher Bestandteil unseres GovernanceSystems, das der Risikoprävention und -überwachung dient. Es enthält Standards und Prozesse, um die Einhaltung geltender Gesetze und interner Richtlinien sicherzustellen, sowie ein regelmäßig aktualisiertes Regulierungsradar.
Ein wesentliches Element des Compliance-Management-Systems ist der Code of Conduct. Er legt Verhaltensstandards fest, die für alle Mitarbeiter und Organmitglieder in der DOUGLAS Group gelten, und veranschaulicht die ethischen Prinzipien von DOUGLAS in Bezug auf Respekt und Verantwortung, Wertschätzung und Ehrlichkeit, Vielfalt und tolerantes Verhalten. Die Douglas AG ist davon überzeugt, dass ihre Konzern-Mitarbeiter durch einen offenen Dialog gemeinsam zu einer gruppenweiten Atmosphäre des Vertrauens und der Teamarbeit beitragen und die Unternehmenskultur von DOUGLAS stärken. Darüber hinaus hat die DOUGLAS Group einen Code of Conduct für ihre Lieferanten festgelegt, der auf der Anerkennung von Arbeits- und Sozialstandards sowie internationalen Menschenrechten basiert. Im Rahmen der Implementierung der notwendigen Prozesse zur Sicherstellung der
Einhaltung des LkSG ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz") wurde dieser Lieferanten-Verhaltenskodex aktualisiert und die DOUGLAS-eigene Menschenrechtserklärung veröffentlicht.
Das Bewusstsein und Verständnis der Mitarbeiter für Compliance-Themen und -Richtlinien, einschließlich des Verhaltenskodex, wird durch regelmäßige Kommunikation und Schulungen sichergestellt. Das Netzwerk von Compliance-Managern in den Ländern bietet den Mitarbeitern von DOUGLAS zusätzliche Unterstützung und Hilfestellung in Compliance-Angelegenheiten.
Darüber hinaus stellt die Douglas AG ein Hinweisgebersystem zur Verfügung, um Mitarbeitern der gesamten DOUGLAS Group die Meldung möglicher Compliance-Verstöße zu ermöglichen und auch unseren Geschäftspartnern die Möglichkeit zu geben, mutmaßliche Compliance-Verstöße vertraulich und anonym zu melden. Die Meldungen können sich auf Straftaten oder Verstöße gegen EU- oder nationales Recht beziehen, einschließlich potenzieller Menschenrechtsverletzungen oder Umweltprobleme.
Die DOUGLAS Group unterhält ein konzernweites Risikomanagement- und Internes Kontrollsystem, das dem Management hilft, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und so rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikomanagement- und Interne Kontrollsystem werden nach pflichtgemäßem Ermessen des Vorstands ausgestaltet und berücksichtigen gemäß § 91 Abs 3 AktG den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikosituation der Douglas AG und der Gruppengesellschaften der DOUGLAS Group. Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem der DOUGLAS Group werden kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.
Dem Vorstand liegen im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit in allen wesentlichen Belangen und unter Berücksichtigung der kontinuierlichen Verbesserungsinitiativen keine Anhaltspunkte vor, aus denen sich Zweifel an der weitgehenden Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems in seiner Gesamtheit im Geschäftsjahr ergeben. Auf der Grundlage von Feststellungen, die bei Prüfungen der Internen Revision oder externen Prüfungen getroffen werden, nimmt DOUGLAS kontinuierliche Verbesserungen am IKS vor.
Weitere Einzelheiten zum Risikomanagement und zum internen Kontrollsystem sind im "Chancen- und Risikobericht" dieses zusammengefassten Lageberichts erläutert.
Die Douglas AG legt großen Wert auf eine transparente Kommunikation und informiert Aktionäre, Finanzanalysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die Öffentlichkeit regelmäßig über die Situation der Douglas AG und deren Geschäftsentwicklung. Diese Informationen können insbesondere auf der DOUGLAS-Website abgerufen werden.
Die DOUGLAS-Website enthält alle Pressemitteilungen und Finanzberichte sowie die Satzung der Douglas AG, die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Douglas AG und Informationen zur Hauptversammlung. Zusätzlich zur regelmäßigen Berichterstattung stellt die Douglas AG unter anderem auf ihrer Homepage ad-hoc-Mitteilungen über Insiderinformationen, die die Douglas AG direkt betreffen, gemäß Artikel 17 der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung zur Verfügung.
Wir bereiten uns derzeit darauf vor, alle notwendigen Prozesse einzurichten, um zukünftige ESG-Berichtspflichten zu erfüllen und die Transparenz zu erhöhen.
Gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive ("CSRD")) sind wir verpflichtet, Informationen darüber offenzulegen, was wir aus
sozialen und ökologischen Aspekten als Risiken und Chancen für unser Geschäft sehen (Outside-In-Perspektive) sowie über die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt (Inside-Out-Perspektive). Unsere ESGBerichterstattung muss den europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechen, die die CSRD ergänzen. Ziel der EU ist es, Investoren, zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbraucher und andere Interessengruppen dabei zu unterstützen, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen im Rahmen des European Green Deal zu bewerten, einer Reihe von politischen Vorschlägen der EU-Kommission zur Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung mit dem Ziel, Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen.
Um für die Einhaltung dieser und anderer künftiger ESG-Berichterstattungsanforderungen gerüstet zu sein, z.B. gemäß der EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020), die eine bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben vorschreibt, haben wir eine interne Berichtslandschaft für eine regelmäßige ESG-Berichterstattung eingerichtet und integrieren die ESG-Berichterstattung in unsere Finanzberichterstattung, um abgestimmte Prozesse zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang aktualisieren wir derzeit auch unsere Wesentlichkeitsbewertung in Übereinstimmung mit CSRD-Kennzahlen, identifizieren Stakeholder-Prioritäten und kartieren Faktoren, die für unseren langfristigen Erfolg wesentlich sind, um eine Liste wesentlicher Themen zu erstellen, die die Grundlage aller unserer ESG-Aktivitäten bilden werden, einschließlich der Definition weiterer relevanter ESG-KPIs.
Der Aufsichtsrat hat am 10. März 2024 zur Vorbereitung des Börsengangs am 21. März 2024 das derzeit geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Douglas AG beschlossen. Der Aufsichtsrat hat dieses Vergütungssystem mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 nochmals bestätigt und formalisiert. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich dabei aus fixen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen.
Dieses Vergütungssystem wird der Hauptversammlung am 19. Februar 2025 zur Genehmigung vorgelegt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellt. Der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG mit dem Vergütungsbericht sowie das derzeit geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 AktG sind auf der DOUGLAS-Website abrufbar.
Die Mitglieder des Vorstands und ihnen nahestehende Personen haben die Geschäfte mit Aktien oder Schuldverschreibungen der Douglas AG oder damit zusammenhängenden Derivaten oder anderen damit zusammenhängenden Finanzinstrumenten offenzulegen (Art. 19 EU-Marktmissbrauchsverordnung). Die Douglas AG veröffentlicht Mitteilungen über Transaktionen dieser Art auf der Douglas-Website unter https://douglas.group/de/investoren/finanznachrichten und in anderen Medien.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von den Gesellschaftern bestellt. Die übrigen sechs Arbeitnehmervertreter werden nach den Vorschriften des MitbestG (Mitbestimmungsgesetz) bestellt. Alle derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sind auf der Douglas-Website unter https://douglas.group/de/investoren/governance aufgeführt.
Der Aufsichtsrat der Douglas AG hat nach seiner Konstituierung am 10. März 2024 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DCGK ein Kompetenzprofil mit folgenden Angaben zu seiner Zusammensetzung beschlossen. Diese sind insbesondere bei der Besetzung des Aufsichtsrats durch den Nominierungsausschuss und der Auswahl der Kandidaten für die Wahl in die Hauptversammlung zu berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30\% aus Frauen und zu mindestens 30\% aus Männern im Sinne des § 96 Abs. 2 AktG zusammen.
Die regelmäßige Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde in der Geschäftsordnung auf das Ende der Hauptversammlung festgelegt, die auf die Vollendung des zweiundsiebzigsten Lebensjahres eines Aufsichtsratsmitgliedes folgt.
Gemäß § 100 Abs. 5 AktG muss der Aufsichtsrat mit dem Sektor, in dem die Douglas AG insgesamt tätig ist, vertraut sein. Der Aufsichtsrat soll als Ganzes über vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügen:
$\rightarrow$ dem Bereich des Groß-, Einzel- und Versandhandels (insbesondere auch in den Bereichen E-Commerce, digitale Plattformen und Markplätze) mit Waren aller Art, insbesondere mit Kosmetik-, Beauty- und Lifestyle-Produkten, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen, die mit der Branche und/oder den Waren im Zusammenhang stehen;
$\rightarrow$ den für die Douglas AG bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung einschließlich Kenntnissen zur Integration von Nachhaltigkeitszielen in die Unternehmensstrategie sowie zu nachhaltigen Technologien und Geschäftsmodellen;
$\rightarrow$ Digitalisierung und intelligente und digital vernetzter Informatikanwendungen;
$\rightarrow$ Personalgewinnung und -entwicklung;
$\rightarrow$ Rechnungswesen und Rechnungslegung, einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung, und Abschlussprüfung, einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung;
$\rightarrow$ Controlling und Risikomanagement; und
$\rightarrow$ Corporate Governance und Corporate Compliance.
Mindestens ein Aufsichtsratsmitglied muss über Rechnungslegungskenntnisse und ein weiteres über Prüfungskenntnisse verfügen. Zu seinen Fachkenntnissen im Rechnungswesen gehören Kenntnisse der Rechnungslegungsgrundsätze, der internen Kontrolle und des Risikomanagements. Die Prüfungskompetenz umfasst Kenntnisse in der Abschlussprüfung (Empfehlung D. 3 DCGK). Beide Bereiche umfassen auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung.
Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter muss von der Douglas AG selbst und ihrem Vorstand unabhängig sein (Empfehlung C. 7 DCGK). Mindestens zwei Anteilseignervertreter sollen unabhängig vom kontrollierenden Gesellschafter sein (Empfehlung C. 9 DCGK). Die Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Prüfungsausschusses und des Vergütungsausschusses müssen von der Douglas AG und dem Vorstand unabhängig sein (Empfehlung C. 10 DCGK). Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss zudem unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Douglas AG angehören. Die
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht vor, dass die Mitglieder keine leitenden Funktionen oder Beratungsaufgaben gegenüber wesentlichen Wettbewerbern, Kund*innen, Lieferanten oder Kreditgebern ausüben oder persönliche Beziehungen zu ihnen unterhalten sollen. Die Amtszeit der Mitglieder sollte nicht länger als bis zum Ende der Mitgliederversammlung nach Vollendung des zweiundsiebzigsten Lebensjahres gelten (Empfehlung C. 2 DCGK).
Die Sitze im Aufsichtsrat werden derzeit von folgenden Personen wahrgenommen:
| Name | Repräsentativer Status | Aufsichtsrat | Executive Committee | Audit Committee | Nominierungsau sschuss | Schlichtungsaus chuss |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Hennig Kreke | Aktionär | - Vorsitzender |
- Vorsitzender |
- Vorsitzender |
- Vorsitzender |
|
| Dr. Alexander Dibelius |
Aktionär | - | ||||
| Georgia Garinois- Melenikiotou |
Neutrales Element |
- | - | - | ||
| Dr. Daniel Pindur | Aktionär | - | - | - | - | - Gesellschafter- Repr. |
| Pamela Knapp | Neutrales Element | - | - | - Vorsitzender |
||
| Can Toygar | Aktionär | - | - | - | - | |
| Ulrike Gaal | Arbeitnehmer | - | - Mitarbeiter- Repr. |
|||
| Vesna Mandalenakes |
Arbeitnehmer | - | ||||
| Stefanie Hübner | Arbeitnehmer | - | - | |||
| Ulrike Grabe | Arbeitnehmer | - Stellv. Vorsitzender |
- | - Stellv. Vorsitzender |
||
| Petra Ringer | Arbeitnehmer / Gewerkschaft | - | ||||
| Peter König | Arbeitnehmer / Gewerkschaft | - |
Nach Auffassung der Douglas AG werden die Kriterien des Anforderungsprofils durch die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats vollumfänglich erfüllt.
| Dr. Hen nig Kreke |
Dr. Alex ander Dibelius |
Georgia Garinoi s- Melenik leitou |
Dr. Dani el Pindur |
Pamela Knapp |
Can Toygar |
Ulrike Gaal |
Vesna Mandal enakes |
Stefanie Hübner |
Ulrike Grabe |
Petra Ringer |
Peter König |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Persönli che Angabe n |
Mitglied seit | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 | 2024 |
| Geburtsjahr | 1965 | 1959 | 1958 | 1978 | 1958 | 1982 | 1964 | 1969 | 1974 | 1959 | 1965 | 1965 | |
| Geschlecht | männlich | männlich | weiblich | männlich | weiblich | männlich | weiblich | weiblich | weiblich | weiblich | weiblich | männlich | |
| Profession | Untern ehrmer |
Geschäf tzführer | Aufsicht sratzmit glied in verschie denen Untern ehmen | Geschäf tzführer | Aufsicht sratzmit glied in verschie denen Untern ehmen | Geschäf tzführer | Kaufmá mnische Angeste lte / Beauty Expert | Kaufmá mnische Angeste lte / Beauty Expert | Leiterin E- Comme rce Deutsch land |
Bereich sleiterin |
Gewerk schaftss ekretär | Gewerk schaftss ekretär |
| $\begin{gathered} \text { / Berateri } \ \mathrm{n} \end{gathered}$ | $\begin{gathered} \text { / Berateri } \ \mathrm{n} \end{gathered}$ | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vertreter der Anteilseignerse | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |||||||
| Arbeitnehmerv ertreter im Sinne des MitbestG | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | ||||||||
| Persönli che Eignung | Unabhängigkei t von Vorstand und der Gesellschaft ${ }^{(1)}$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | ||||||
| Unabhängigkei t von einem kontrollierend en Aktionär ${ }^{(2)}$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |||||||||||
| Zeitliche Verfügbarkeit ${ }^{(3)}$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |
| Kein Overboarding ${ }^{(4)}$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |
| Nichtüberschr eiten Altersgrenze (72. Lebensjahr) |
$\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |
| Nichtüberschr eiten fortlaufende Zugehörigkeits dauer (15 Jahre bzw. 3 Amtszeiten) | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |
| Finanzex pertise | Abschlussprüf ung | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | ||||||
| Rechnungslegu ng) | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |||||||
| Kenntnis se Erfahrungen | Überwachung / Beratung Vorstand | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ |
| Governance / Compliance | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |||||||
| Kontroll- Risikomanage ment |
$\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | ||||||||||
| Kenntnis Branchen, Märkte und Regionen | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | ||||
| Nachhaltigkeit / ESG | $\checkmark$ | ||||||||||||
| Digitalisierung | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | ||||||||||
| Führung internationaler Gruppe | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | |||||||
| Personalgewin nung und entwicklung | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | ||||||||||
| Internationale unternehmeris che Erfahrung | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ | $\checkmark$ |
[^0]
[^0]: (1) Gemäß Empfehlungen C.6, C.7, C.9 DCGK: Ein Anteilseignervertreter ist im Sinne dieser Empfehlung als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der
Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann (für weitere Erläuterungen wird auf den DCGK verwiesen). In einer Gesellschaft mit einem kontrollierenden Aktionär sollen mindestens zwei Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein.
(2) Gemäß Grundsatz 12 DCGK: Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht.
(3) Gemäß Empfehlung C. 4 DCGK: Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt. Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen (Vermeidung des sog. Overboardings). Die derzeit in anderen Unternehmen durch die Aufsichtsratsmitglieder wahrgenommenen Mandate werden in den im Geschäftsbericht veröffentlichten Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder veröffentlicht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen gemeinsam die satzungsgemäßen und die sich aus der Satzung ergebenden Aufgaben des Aufsichtsrats wahr. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand im Hinblick auf die Geschäftsführung. Darüber hinaus bedürfen bestimmte Arten von Geschäften des Vorstands der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen gemäß § 111b Abs. 1 AktG bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Für den Aufsichtsrat gilt eine Geschäftsordnung, die auf der DOUGLAS-Website unter https://douglas.group/de/investoren/governance abrufbar ist.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben die gleichen Rechte und Pflichten, soweit das Gesetz oder die Satzung nichts anderes vorsehen. In ihrer Stellung als Mitglieder des Aufsichtsrats sind sie an Weisungen nicht gebunden.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden mindestens vierzehn Tage vorher vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats einberufen. Der Aufsichtsrat hat zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr abzuhalten. Eine Sitzung des Aufsichtsrats ist auch dann einzuberufen, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats oder der Vorstand dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe der Sitzung verlangt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat sechs Sitzungen einberufen.
Der Aufsichtsrat tagt auch regelmäßig ohne Vorstand. Dies betrifft insbesondere Sitzungen bzw. Teile von Sitzungen, in denen sich der Aufsichtsrat mit internen Themen befasst oder z.B. spezifische Vorstandsthemen erörtert. Die Mitglieder des Vorstands werden an den Sitzungen nicht teilnehmen, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies bestimmt. Wird der Abschlussprüfer als Sachverständiger hinzugezogen, so nehmen die Mitglieder des Vorstands nur teil, wenn der Aufsichtsrat dies beschließt.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt bestehen muss, an den Abstimmungen teilnehmen. Soweit nicht zwingendes Gesetz etwas anderes bestimmt, werden Beschlüsse des Aufsichtsrats mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so ist jedes Aufsichtsratsmitglied berechtigt, eine zweite Abstimmung zu demselben Thema zu verlangen. Ergibt sich auch bei Stimmengleichheit in der zweiten Abstimmung, so ist die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats maßgebend. Beschlüsse des Aufsichtsrats sollen grundsätzlich in Sitzungen gefasst werden. Auf Anordnung des Vorsitzenden oder mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können die Sitzungen des Aufsichtsrats auch in Form einer Telefonkonferenz oder unter Verwendung anderer elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere per Videokonferenz) abgehalten werden; einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats können telefonisch oder auf einem anderen elektronischen Wege der Kommunikation (insbesondere per Videoschaltung) zu den Sitzungen zugeschaltet werden. In diesen Fällen können Beschlüsse auch im Wege der Telefonkonferenz oder auf einem anderen elektronischen Kommunikationsweg (insbesondere per Videokonferenz) gefasst werden.
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber offen zu legen. Dieser entscheidet über die weitere Behandlung des Interessenkonflikts. Wesentliche und nicht nur
vorübergehende Interessenkonflikte sollen zur Beendigung des Mandats führen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung soll der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung informieren. Im Berichtsjahr wurden keine Interessenkonflikte gemeldet.
Der Aufsichtsrat beurteilt im Rahmen einer Selbstevaluation regelmäßig, wie effizient der Aufsichtsrat und die Ausschüsse ihre Aufgaben wahrnehmen. Zu diesem Zweck wird ein Fragebogen an die Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt, in dem sie sich zur Wirksamkeit der Arbeitsweise des Aufsichtsrats äußern und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen können. Die Ergebnisse der Auswertung dieser Fragebögen werden in der nächsten ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats erörtert und mögliche Verbesserungen diskutiert. Die letzte Selbstevaluation des Aufsichtsrats wurde in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2023/2024 durchgeführt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats übernehmen die Verantwortung für die Durchführung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, wenn und soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2023/2024 alle ihm nach Gesetz oder Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der Douglas AG beraten und dessen Tätigkeit sorgfältig überwacht. Auch der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden. Er wurde vom Vorstand regelmäßig, umfassend und unverzüglich über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, die Ertragslage sowie die Risiken und deren Steuerung informiert. Der Aufsichtsrat traf seine Entscheidungen auf der Grundlage umfassender Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands. Der Aufsichtsrat hatte ausreichend Gelegenheit, die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands im Plenum und in den Ausschüssen zu erörtern. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat sowohl in als auch außerhalb von Sitzungen umfassend über Projekte und Geschäfte von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit informiert. Der Aufsichtsrat fasste alle nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse, teilweise auch im Umlaufverfahren. Der Vorstandsvorsitzende stand in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. So konnten Ereignisse, die für die Situation und Entwicklung des Konzerns von außerordentlicher Bedeutung waren, unverzüglich besprochen werden.
Weitere Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats, insbesondere zu den Sitzungen im Geschäftsjahr 2023/2024, finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats. Gleiches gilt für die Arbeit der Ausschüsse, die im Folgenden beschrieben werden. Der Bericht des Aufsichtsrats findet sich im Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Douglas AG unter https://douglas.group/de/investoren/governance.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben insgesamt vier Ausschüsse (Executive Committee, Audit Committee, Nominierungsausschuss und Vermittlungsausschuss) eingerichtet.
Das Executive Committee koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats und bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Das Executive Committee berät und beaufsichtigt den Vorstand bei der Leitung und Entwicklung der Geschäfte der Gesellschaft, insbesondere hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisentwicklung, sowie der Lage der Gesellschaft und der DOUGLAS Group und ihrer Beteiligungen. Das Executive Committee berichtet hierüber regelmäßig dem Aufsichtsrat.
Das Executive Committee bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats in Bezug auf die Bestellung und Anstellung der Vorstandsmitglieder vor. Anstelle des Aufsichtsrats beschließt das Executive Committee über Angelegenheiten, die abschließend in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats aufgeführt sind. Darüber hinaus kann das Executive Committee in Ausnahme- und dringenden Fällen anstelle des Aufsichtsrats über die Genehmigung von Maßnahmen des Vorstands entscheiden, die gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands genehmigungspflichtig sind. Interessenkonflikte legen Mitglieder des Vorstands gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offen. Dieser
erörtert sie zunächst mit dem Executive Committee, der über die weitere Behandlung eines Interessenkonflikts entscheidet.
Das Executive Committee besteht aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter sowie vier weitere von den Aktionären gewählte Aufsichtsratsmitglieder an. Vorsitzender des Executive Committees ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Das Audit Committee überwacht den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Rechnungsprüfungssystems und der Compliance-Funktion sowie die Überwachung der Finanzberichte. In diesem Zusammenhang überwacht er insbesondere die Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Qualität der gesetzlichen Abschlussprüfung und die zusätzlich vom Abschlussprüfer erbrachten Dienstleistungen. Zu diesem Zweck kann das Audit Committee die dem Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 2 AktG eingeräumten Sonderuntersuchungs- und Prüfungsrechte ausüben. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses kann über den Vorsitzenden des Ausschusses direkt von den Leitern derjenigen zentralen Abteilungen des Unternehmens, die im Unternehmen für die Aufgaben des Prüfungsausschusses zuständig sind, Informationen einholen. Der Ausschussvorsitzende muss alle Ausschussmitglieder über die erhaltenen Informationen informieren und den Vorstand unverzüglich unterrichten.
Das Audit Committee gibt dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers, der der Hauptversammlung vorgelegt wird. Anstelle des Aufsichtsrats entscheidet er über die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer (insbesondere den Prüfungsauftrag, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Honorarvereinbarung). Er ergreift geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen. Insbesondere ist das Audit Committee dafür verantwortlich, nicht prüfungsbezogene Dienstleistungen zu genehmigen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicherzustellen.
Das Audit Committee erörtert mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsrisikobewertung, die Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bespricht regelmäßig den Fortschritt der Prüfung mit dem Abschlussprüfer und berichtet darüber an den Ausschuss. Der Prüfungsausschuss berät sich regelmäßig ohne den Vorstand mit den externen Prüfern.
Das Audit Committee bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses vor. Zu diesem Zweck ist er für die Durchführung einer Erstprüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns verantwortlich. Der Abschlussprüfer muss an diesen Beratungen des Prüfungsausschusses teilnehmen. Darüber hinaus werden je nach Bedarf Sitzungen des Prüfungsausschusses abgehalten.
Das Audit Committee besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich vier Aufsichtsratsmitgliedern, die die Aktionäre vertreten, und einem Aufsichtsratsmitglied, das die Arbeitnehmer vertritt. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Fachkenntnisse im Bereich Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Fachkenntnisse im Bereich Abschlussprüfung verfügen. Die Fachkenntnisse im Bereich Rechnungslegung umfassen besonderes Wissen und Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen, und die Fachkenntnisse im Bereich Abschlussprüfung umfassen besonderes Wissen und Erfahrung in der Abschlussprüfung. Rechnungslegung und Abschlussprüfung umfassen auch die Berichterstattung über Nachhaltigkeit sowie deren Prüfung und Bestätigung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss in mindestens einem der beiden Bereiche über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Die Erklärung zur Unternehmensführung nennt die betreffenden Mitglieder des Prüfungsausschusses und gibt Auskunft über ihre Fachkenntnisse in den genannten Bereichen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats darf nicht der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sein.
Die oben genannten Anforderungen wurden im Geschäftsjahr 2023/2024 erfüllt.
Der Nominierungsausschuss bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder vor. Im Geschäftsjahr 2023/2024 musste der Nominierungsausschuss nicht zusammentreten.
Der Nominierungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zwei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern, die die Anteilseigner vertreten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist zugleich Vorsitzender des Nominierungsausschusses.
Der Aufsichtsrat hat einen Vermittlungsausschuss gebildet. Gemäß §§ 27 Abs. 3, 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG hat der Vermittlungsausschuss die Aufgabe, für den Fall, dass die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird, einen Vermittlungsvorschlag für die Wahl des Vorstands zu erarbeiten.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter sowie je einem vom Aufsichtsrat gewählten Mitglied der Arbeitnehmervertreter und einem von den Anteilseignervertretern gewählten Mitglied des Aufsichtsrats, jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Douglas AG richtet sich nach § 13 der Satzung. Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung, deren genaue Höhe sich nach den im Aufsichtsrat oder in seinen Ausschüssen wahrgenommenen Aufgaben richtet, sowie einen Aufwendungsersatz. Es wird keine variable Vergütung gezahlt.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellt. Der Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG mit dem Vergütungsbericht sowie das anzuwendende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 AktG wird auf der Douglas-Website unter https://douglas.group/de/investoren/governance veröffentlicht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und ihnen nahestehende Personen haben die Geschäfte der Manager mit Aktien oder Schuldverschreibungen der Douglas AG oder damit zusammenhängenden Derivaten oder sonstigen Finanzinstrumenten offenzulegen (Art. 19 EU-Marktmissbrauchsverordnung). Die Douglas AG veröffentlicht Mitteilungen über Transaktionen dieser Art auf der Douglas-Website unter https://douglas.group/de/investoren/finanznachrichten und in anderen Medien.
Das Grundkapital der Douglas AG ist zu gleichen Teilen in 107.692.308 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Wie in der Satzung vorgesehen, sind alle Aktionäre, die die ordnungsgemäße Anmeldung zur Teilnahme und den Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht haben, berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Es gibt keine Aktien mit Mehrfachoder Vorzugsstimmrechten und keine Höchststimmrechte.
Der Vorstand ist ermächtigt, die Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) abzuhalten. Diese Ermächtigung wurde für die Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2023/2024 ausgeübt, sodass die Hauptversammlung 2025 rein virtuell durchgeführt wird.
Die Hauptversammlung entscheidet über die Verwendung der Gewinne sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats und den Abschlussprüfer. Die Hauptversammlung entscheidet insbesondere auch über die Satzung und den Unternehmenszweck sowie über wesentliche Unternehmensmaßnahmen wie insbesondere Unternehmensverträge.
Düsseldorf, 17. Dezember 2024
Douglas AG
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Das Grundkapital der Douglas AG beträgt EUR 107.692.308,00 und ist eingeteilt in 107.692.308 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich aus den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG).
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. In Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht der betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Im Übrigen sind dem Vorstand keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, welche Beschränkungen enthalten, welche die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Die Aktien der Douglas AG werden unter anderem an den Börsen in Frankfurt am Main gehandelt. Zum 30. September 2024 befanden sich die Aktien der Gesellschaft zu ca. 68\% im Besitz der Kirk Beauty International S.A. mit Sitz in Luxemburg, die restlichen Aktien befanden sich im Streubesitz.
Nach den der Douglas AG vorliegenden Mitteilungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes werden der CVC Capital Partners plc mit Sitz in Jersey und der Lobelia Lux S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg jeweils mehr als 10\% der Stimmrechte an der Douglas AG zugerechnet.
Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10\% der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Eine mittelbare Stimmrechtskontrolle im Sinne von § 289a Abs. 1 Nr. 5 und § 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB durch am Kapital beteiligte Arbeitnehmer findet nicht statt.
Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands erfolgt auf Grundlage von § 6 Abs. 3 der Satzung sowie der $\S \S 84,85$ AktG und des $\S 31$ des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG). Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich. Kommt auf diese Weise keine Bestellung zustande, so gilt das in § 31 Abs. 3 und 4 MitbestG beschriebenes Bestellungsverfahren. Für den Widerruf einer Vorstandsbestellung gelten diese Regeln entsprechend. Ein Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1, 2 der Satzung bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands und kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung ist die Befugnis zum Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand auf den Aufsichtsrat übertragen.
§ 17 Abs. 2 der Satzung regelt in Abweichung von den §§ 119 Abs. 1 Nr. 6 AktG, § 133 AktG, § 179 Abs. 2 AktG, dass satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder dieser Satzung eine größere Mehrheit erforderlich ist. Gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.
$\rightarrow$ Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. März 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 32.307.692,00 durch Ausgabe von bis zu 32.307.692 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die Aktien auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
$\rightarrow$ zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
$\rightarrow$ um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen, insbesondere zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Teilen von Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder hierauf gerichteten Lizenzen) oder sonstigen Produktrechten;
$\rightarrow$ soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. entsprechender Options- und/oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft und/oder durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- und/oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- und/oder Wandlungspflicht zustünde;
$\rightarrow$ um Aktien zur Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen an Vorstandsmitglieder, Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, und/oder Mitgliedern der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens stehen oder standen, auszugeben;
$\rightarrow$ bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag 20\% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser
Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 21.538.461,00 durch Ausgabe von bis zu 21.538.461 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsanleihen und/oder vergleichbaren Instrumenten mit Wandel- und/oder Optionspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. März 2024 bis zum 18. März 2029 von der Gesellschaft ausgegeben oder durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen ausgegeben und von der Gesellschaft garantiert werden, von ihren Optionsbzw. Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
$\rightarrow$ Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2024 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 18. März 2029 eigene Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu insgesamt 10\% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung kann, jeweils einzeln oder gemeinsam, durch die Gesellschaft oder auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgeübt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien kann jeweils ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in den nachfolgend genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in den nachfolgenden Stichpunkten genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand im Fall der Veräußerung der eigenen Akten durch ein Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen.
$\rightarrow$ Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots. Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10\% überoder unterschreiten.
$\rightarrow$ Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots, dürfen der gebotene Kauf bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktion im XetraHandelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei
Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots um nicht mehr als 10\% über- oder unterschreiten. Ergibt sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots eine erhebliche Abweichung des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt; die 10\%-Grenze für das Über- oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden können, muss die Annahme nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus kann zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien abgerundet werden.
$\rightarrow$ Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien dürfen insgesamt 10\% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10\% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Ferner vermindert sich diese Grenze um Aktien, die zur Bedienung von Options- oder Wandlungsrechten ausgegeben wurden oder ausgegeben werden können, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden.
$\rightarrow$ Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte gegen Sachleistung zu übertragen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich von Rechten und Forderungen.
$\rightarrow$ Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt grundsätzlich zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt.
$\rightarrow$ Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungsrecht oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, zu verwenden.
$\rightarrow$ Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, um Inhabern der von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, eigene Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft zustehen würde.
$\rightarrow$ Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb anzubieten (Belegschaftsaktien).
$\rightarrow$ Von den Ermächtigungen darf nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht werden.
$\rightarrow$ Die Ermächtigungen können auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen der Gesellschaft oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer nachgeordneten Konzernunternehmen ausgeübt werden.
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen:
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2024 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. März 2029 einmal oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht oder Andienungsrechten der Gesellschaft) auf insgesamt bis zu 21.538.461 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 21.538.461,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.
Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden. Sie können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft mit Sitz im In- und Ausland begeben werden. In diesem Falle wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht oder Andienungsrechten der Gesellschaft) für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.
Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Die Schuldverschreibungen können in Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.
Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Optionsbedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und gegebenenfalls gegen Zuzahlung zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Optionsbedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Entsprechendes gilt, wenn Optionsscheine einem Genussrecht oder einer Gewinnschuldverschreibung beigefügt werden.
Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; gegebenenfalls kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Es kann auch vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Entsprechendes gilt für Wandelgenussrechte und Wandelgewinnschuldverschreibungen. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Teilschuldverschreibung auszugebenden Stückaktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. eine Wandlungspflicht oder das Recht der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Endfälligkeit") vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren.
Die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung oder Ausübung eines Andienungsrechts der Gesellschaft nicht neue Aktien zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen. Die Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass die Schuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in neue Aktien aus genehmigtem Kapital, in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder in Akten einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt werden können bzw. ein Optionsrecht oder eine Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann oder die Andienung von Aktien durch die Gesellschaft mittels solcher Aktien erfolgen kann.
Der jeweils festzusetzende Options bzw. Wandlungspreis muss mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Options- oder Wandlungspflicht oder ein Andienungsrecht der Gesellschaft vorgesehen ist, mindestens $80 \%$ des gewichteten Durchschnitts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung über die Ausgabe der Schuldverschreibungen durch den Vorstand oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80\% des gewichteten Durchschnitts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis zum dritten Tag vor der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG (einschließlich) betragen. Dies gilt auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis. Im Fall von Schuldverschreibungen mit einer Options- und/oder Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht der Gesellschaft zur Lieferung von Aktien kann der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie dem gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im XETRAHandelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn Börsentage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit oder einem anderen festgelegten Zeitpunkt entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des vorstehend genannten Mindestpreises (80\%) liegt. § 9 Abs. 1 i.V.m. § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.
Erhöht die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist ihr Grundkapital oder veräußert sie eigene Aktien, jeweils unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre, oder begibt, gewährt oder garantiert sie unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Optionsoder Wandlungsrechte und räumt sie in den vorgenannten Fällen den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte hierfür kein Bezugsrecht ein, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung ihrer Options- bzw. Wandlungspflichten oder nach erfolgter Andienung von Aktien als Aktionär zustehen würde, oder wird durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht, kann über die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche Wert der bestehenden Options- bzw. Wandlungsrechte unberührt bleibt, indem die Options- oder Wandlungsrechte wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. Dies gilt entsprechend für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Kapitalmaßnahmen, von Umstrukturierungen, einer Kontrollerlangung durch Dritte, der Zahlung einer Dividende oder anderer vergleichbarer Maßnahmen, die zu einer Verwässerung des Werts der Options- oder Wandlungsrechte oder - pflichten führen, § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d.h. die Schuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i.S.v. § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben, stellt die Gesellschaft die entsprechende Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicher. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen:
1) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;
2) sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für gegen Barleistung ausgegebene Schuldverschreibungen mit einem Options- oder Wandlungsrecht (auch mit einer
Options- bzw. Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht der Gesellschaft) auf Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von höchstens 20\% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. In diese Höchstgrenze von 20\% des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals einzuberechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden; in die vorgenannte Höchstgrenze sind ebenfalls Aktien einzubeziehen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten auszugeben sind, die durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begründet wurden;
3) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/ oder Wandlungspflichten oder Andienungsrechten, die von der Gesellschaft oder deren Konzerngesellschaften ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten oder nach erfolgter Andienung von Aktien als Aktionär zustehen würde;
4) soweit die Schuldverschreibungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, ausgegeben werden, sofern der Wert der Sacheinlage in einem angemessenen Verhältnis zum Wert er Schuldverschreibungen steht; dabei ist deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden zu ermittelnder theoretischer Marktwert maßgeblich;
5) soweit Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte ohne Options- oder Wandlungsrechte zw. Optionsoder Wandlungspflichten ausgegeben werden, wenn diese Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. wenn sie keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und wenn die Höhe der Verzinsung nicht auf der Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird; die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte müssen zudem den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. Handlungszeitraum sowie den Options- und Wandlungspreis festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaften festzulegen.
Die von der Gesellschaft abgeschlossene syndizierte Kreditfazilität sowie weitere, auf die Regelungen der syndizierten Kreditfazilität Bezug nehmenden, bilaterale Kreditlinien enthalten Konditionen, die den Vertragspartnern im Falle eines Kontrollwechsels (in den genannten Fällen: Akquisition von jeweils mehr als 50\% der Stimmanteile an der Douglas AG) zusätzliche Kündigungsrechte einräumen (so genannte Change of Control-Klauseln).
Entschädigungsvereinbarungen im Sinne von § 289a Abs. 1 Nr. 9 und § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.
Auf der Gesellschafterversammlung vom 13. November 2023 wurde die Sitzverlegung der Kirk Beauty A GmbH von Hagen (HRB 12244) nach Düsseldorf beschlossen und am 17. November 2023 in das Handelsregister eingetragen. Nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 2. Februar 2024 erfolgte anschließend ein Formwechsel zur Douglas AG, der am 19. Februar 2024 in das Handelsregister eingetragen wurde.
Die Douglas AG ist als Management- und Beteiligungsholding der DOUGLAS Group hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung der DOUGLAS Group abhängig.
Als Steuerungsgröße und bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator nutzt die Douglas AG das handelsrechtliche Jahresergebnis.
Zu den gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird auf den Wirtschaftsbericht des Konzerns verwiesen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr prägte im Wesentlichen die Erhöhung des Eigenkapitals aufgrund des Börsengangs, die damit einhergehende Kostenbelastung sowie die neue Bankenfinanzierung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, so dass sich das Jahresergebnis der Douglas AG im Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 49.542,0 verschlechterte.
VERGLEICH DER PROGNOSE MIT DER TATSÄCHLICHEN GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Eine Ergebnisprognose für die Douglas AG wurde im Vorjahr nicht abgegeben.
Im Folgenden gehen wir auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Douglas AG im Hinblick auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss ein.
Gewinn- und Verlustrechnung 2023/2024 der Douglas AG nach HGB:
| $\begin{gathered} 01.10 .2023- \ 30.09 .2024 \ \text { TEUR } \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2022- \ 30.09 .2023 \ \text { TEUR } \end{gathered}$ | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | $3.509,0$ | 0,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | $2.973,7$ | 0,0 |
| Personalaufwand | $-7.126,3$ | 0,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | $-40.871,1$ | $-3.035,7$ |
| EBITDA | $-41.514,7$ | $-3.035,7$ |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | $-7,5$ | 0,0 |
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | $38.978,3$ | 0,0 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | $1.614,1$ | 0,0 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | $-48.612,2$ | $-17.935,2$ |
| EBT | $-49.542,0$ | $-20.970,9$ |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 0,0 | $-1.545,5$ |
| Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag | $-49.542,0$ | $-22.516,4$ |
| Verlustvortrag | $-25.623,3$ | $-3.106,9$ |
| Entnahmen aus der Kapitalrücklage | $75.165,3$ | 0,0 |
| Bilanzverlust | 0,0 | $-25.623,3$ |
Mit der Übernahme von Personalfunktionen durch die Douglas AG im Geschäftsjahr werden innerhalb der Umsatzerlöse entsprechend erstmalig Weiterbelastungen an Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 3.509,0 ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren mit TEUR 2.161,5 aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 37.717,0 im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang. Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 38.978,3 betreffen vollständig die Verzinsung einer konzerninternen Ausleihung. Unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge werden mit TEUR 1.360,4 im Wesentlichen Zinserträge aus Tagesgeldern erfasst. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen entfallen mit TEUR 37.785,8 auf Zinsen für Bankdarlehen, mit TEUR 6.453,6 auf Zinsen für Darlehen verbundener Unternehmen und mit TEUR 3.820,7 auf Transaktionskosten und Bereitstellungsprovisionen in Zusammenhang mit der Gruppenfinanzierung. Der Jahresfehlbetrag des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 49.542,0 und der Verlustvortrag in Höhe von TEUR 25.326,3 wurden zum 30. September 2024 mit Entnahmen aus der Kapitalrücklage (TEUR 75.165,3) ausgeglichen.
Vereinfachte Kapitalflussrechnung der Douglas AG zum 30. September 2024 nach HGB:
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 TEUR |
$01.10 .2022-$ 30.09 .2023 TEUR |
|
|---|---|---|
| Jahresergebnis | $-49.542,0$ | $-22.516,4$ |
| Zunahme der Rückstellungen | $3.278,9$ | $4.241,5$ |
| Zunahme der übrigen Aktiva | $-60.737,6$ | 5,6 |
| Zunahme der übrigen Passiva | $11.727,9$ | 485,3 |
| Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | $-95.272,8$ | $-17.784,0$ |
| Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | $-2.350 .000,0$ | 0,0 |
| Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | $-2.350 .000,0$ | 0,0 |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 2.070.932,8 | 0,0 |
| Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzkrediten | $1.288 .240,6$ | 0,0 |
| Auszahlungen/Einzahlungen aus der Tilgung/Aufnahme von Gesellschafterdarlehen | $-913.900,6$ | $17.784,0$ |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 2.445.272,8 | 17.784,0 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 0,0 | 0,0 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 0,0 | 0,0 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 0,0 | 0,0 |
Finanzmittelfonds = Bankguthaben
Im Rahmen des Börsengangs sind der Douglas AG durch Zuzahlungen der Gesellschafter und aus der Umwandlung von Gesellschafterdarlehen im Geschäftsjahr 2023/2024 TEUR 1.157.032,2 zugeflossen. Diese wurden zusammen mit dem Zufluss von finanziellen Mitteln aus der neuen Bankenfinanzierung in Höhe von TEUR 1.288.240,6 im Wesentlichen für Investitionen von TEUR 2.350.000,0 in das Finanzanlagevermögen in Form von Ausleihungen sowie für eine Kapitalerhöhung bei Konzernunternehmen verwendet. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Erläuterungen zu den Bilanz-Passiva in der Vermögenslage verwiesen.
| $30.09 .2024$ | $30.09 .2023$ | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Anlagevermögen | ||
| Sachanlagen | 10,5 | 0,0 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | $2.319 .057,8$ | $1.219 .057,8$ |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | $1.250 .000,0$ | 0,0 |
| $3.569 .068,3$ | $1.219 .057,8$ | |
| Umlaufvermögen | ||
| Sonstige Vermögensgegenstände | $46.843,8$ | 42,5 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | $13.925,8$ | 0,00 |
| Summe Aktiva | $3.629 .837,9$ | $1.219 .100,3$ |
Die Zugänge der Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage des Tochterunternehmens Kirk Beauty SUN GmbH. Die Zugänge der Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen zwei langfristige Darlehen an das Tochterunternehmen Douglas Service GmbH.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen mit TEUR 38.978,4 maßgeblich Zinsabgrenzungen für die Ausleihungen an verbundene Unternehmen und mit TEUR 7.505,8 Umsatzsteuerguthaben.
Im Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Disagien (TEUR 13.883,7) im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr aufgenommenen Bankenfinanzierung ausgewiesen.
Zum 30. September 2024 verfügt die Gesellschaft über keinen Bestand an Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten.
Bilanz-Passiva der Douglas AG zum 30. September 2024 nach HGB:
| $30.09 .2024$ | 30.09.2023 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR |
Eigenkapital
| Gezeichnetes Kapital | $107.692,3$ | 48,8 |
|---|---|---|
| Kapitalrücklage | $2.214 .084,4$ | $325.960,4$ |
| Bilanzverlust | 0,0 | $-25.623,3$ |
| $\mathbf{2 . 3 2 1 . 7 7 6 , 7}$ | $\mathbf{3 0 0 . 3 8 5 , 9}$ |
Rückstellungen
| Steuerrückstellungen | $1.545,6$ | $1.545,6$ |
|---|---|---|
| Sonstige Rückstellungen | $6.061,8$ | $2.782,9$ |
| $\mathbf{7 . 6 0 7 , 4}$ | $\mathbf{4 . 3 2 8 , 5}$ |
Verbindlichkeiten
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | $1.288 .240,6$ | 0,0 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | $11.890,5$ | 485,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 182,0 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 0,0 | 913.900,6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 140,7 | 0,0 |
| $\mathbf{1 . 3 0 0 . 4 5 3 , 8}$ | $\mathbf{9 1 4 . 3 8 5 , 9}$ | |
| Summe Passiva | $\mathbf{3 . 6 2 9 . 8 3 7 , 9}$ | $\mathbf{1 . 2 1 9 . 1 0 0 , 3}$ |
Zum 30. September 2024 besteht das Grundkapital in Höhe von TEUR 107.692,3 aus auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der Kirk Beauty A GmbH vom 2. Februar 2024 wurde u.a. die Erhöhung des Stammkapitals von TEUR 48,8 um TEUR 1,2 auf TEUR 50,0 in Form einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen. Das Stammkapital der Gesellschaft, das nach Wirksamwerden der Kapitalerhöhung TEUR 50,0 betrug, wurde im Rahmen der Umwandlung zum Grundkapital der Douglas AG. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde im gleichen Geschäftsjahr um weitere TEUR 74.950,0 auf TEUR 75.000,0 aus einer Kapitalerhöhung in Form einer Umwandlung von Mitteln aus der Kapitalrücklage (Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Februar 2024) und nochmals um TEUR 32.692,3 auf TEUR 107.692,3 aus Bareinlagen durch Ausgabe neuer Aktien (Beschluss der Hauptversammlung 19. März 2024) erhöht.
Die Einstellungen in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.038.239,3 resultieren mit Einbringungsvertrag vom 2. Februar 2024 aus Umwandlungen von Gesellschafterdarlehen i.H.v. TEUR 920.100,0, einer Zuzahlung durch die Kirk Beauty International S.A. i.H.v. TEUR 300.000,0, den IPO Erlösen von TEUR 817.307,7 sowie mit der Kapitalrücklage verrechneten IPO-Kosten von TEUR 831,6. Entnahmen aus der Kapitalrücklage wurden zur Umsetzung der oben bereits erwähnten Umwandlung von TEUR 74.950,0 in Grundkapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung verwendet. Ferner wurden Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2023/2024 und des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 75.165,3 getätigt.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Positionen mit erheblichem Umfang zusammen: Prämien TEUR 2.521,0, nachlaufende Kostenrechnungen TEUR 1.314,8, Drohverluste für Zinsswaps TEUR 489,6, Aufsichtsratsvergütungen TEUR 580,0, Prüfungskosten TEUR 443,0, Rückstellung für das aktienbasierte Vergütungsprogramm (LTI) TEUR 415,0 und Urlaubsansprüche TEUR 288,9. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme von Personalfunktionen anderer Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr und der diesbezüglich erstmalig zu bildenden Rückstellungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr neu aufgenommene externe Finanzierung in Form von zwei Bankdarlehen (TEUR 800.000,0 und TEUR 450.000,0) sowie die damit in Zusammenhang stehenden Zinsverbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 11.886,2 im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Cashpool der DOUGLAS Group.
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden im Vorjahr Gesellschafterdarlehen passiviert. Diese wurden, wie bereits oben erläutert, im Geschäftsjahr in die Kapitalrücklage eingestellt.
Für das Geschäftsjahr 2024/2025 wird ein stark verbessertes, jedoch weiterhin negatives Jahresergebnis erwartet, insbesondere da die Belastungen im Zusammenhang mit dem Börsengang nicht erneut anfallen werden.
Die Douglas AG ist durch ihre Investitionen in die Beteiligungsunternehmen und ihre Finanzierungszusagen erheblich mit den Unternehmen der DOUGLAS Group verbunden. Insofern ist die Risikosituation der Douglas AG wesentlich von der Chancen- und Risikosituation der DOUGLAS Group abhängig. Die zur Gesamtbewertung der Chancen- und Risikosituation des Konzerns durch den Vorstand getätigten Aussagen gelten mithin auch als Zusammenfassung der Risikosituation der Douglas AG.
Der Vorstand der Douglas AG hat gem. § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Zeitraum vom 19. Februar 2024 bis 30. September 2024 erstellt und am Schluss des Berichts folgende Erklärung abgegeben:
„Der Vorstand der Douglas AG erklärt, dass die Gesellschaft im Berichtszeitraum - nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden - bei jedem der berichteten Rechtsgeschäfte angemessene Gegenleistungen erhalten hat. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum weder getroffen noch unterlassen."

der Douglas AG für das Geschäftsjahr 2023/2024

Im Konzernabschluss sind alle Beträge kaufmännisch gerundet. Aus Rundungen können daher geringfügige Differenzen auftreten; ferner ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen aufgrund von Rundungen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.
der Douglas AG für das Geschäftsjahr 2023/2024

der Douglas AG zum 30. September 2024
| Anhang Nr. | 30.09.2024 Mio. EUR |
30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 12 | 1.033,0 | 1.028,4 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 13 | 833,4 | 823,7 |
| Sachanlagen | 14 | 282,5 | 223,4 |
| Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | 15 | 1.021,0 | 1.003,4 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 20 | 11,2 | 42,5 |
| Latente Steueransprüche | 17 | 55,2 | 9,9 |
| 3.236,2 | 3.131,1 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 18 | 793,5 | 762,6 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 38,2 | 36,9 |
| Steuerforderungen | 25,4 | 26,6 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 20 | 240,6 | 216,4 |
| Sonstige Vermögenswerte | 21 | 48,4 | 60,6 |
| Zahlungsmittel | 22 | 98,9 | 262,3 |
| 1.245,1 | 1.365,3 | ||
| Summe | 4.481,3 | 4.496,4 |
Passiva

der Douglas AG für das Geschäftsjahr 2023/2024:

Siehe hierzu den Konzernanhang, Note „Eigenkapital".

der Douglas AG für das Geschäftsjahr 2023/2024

Siehe hierzu den Konzernanhang, Note „Kapitalflussrechnung".
der Douglas AG für das Geschäftsjahr 2023/2024
Im Anhang sind alle Beträge kaufmännisch gerundet. Aus Rundungen können daher geringfügige Differenzen auftreten; ferner ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen aufgrund von Rundungen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.
der Douglas AG für das Geschäftsjahr 2023/2024
| DACHNL | Frankreich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | 01.10.2022- | ||
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | ||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 2.073,1 | 1.871,9 | 838,2 | |
| Innenumsatzerlöse | Mio. EUR | 20,7 | 2,5 | 1,3 | |
| Außenumsatzerlöse | Mio. EUR | 2.052,4 | 1.869,4 | 836,9 | |
| EBITDA | Mio. EUR | 445,1 | 384,9 | 171,9 | |
| EBITDA-Marge | \% | 21,5 | 20,6 | 20,5 | |
| Bereinigungen des EBITDA | Mio. EUR | 11,1 | 14,2 | 4,3 | |
| Bereinigtes EBITDA | Mio. EUR | 456,2 | 399,1 | 176,2 | |
| Bereinigte EBITDA-Marge | \% | 22,0 | 21,3 | 21,0 | |
| Durchschnittliches NWC in \% der | |||||
| Umsatzerlöse | \% | $-1,0$ | $-0,5$ | 9,0 | |
| Vorräte | Mio. EUR | 352,6 | 334,3 | 132,6 | |
| Investitionen | Mio. EUR | 52,1 | 24,1 | 29,9 |
| Süd-Europa | Zentral-OstEuropa | ||||
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | 01.10.2022- | ||
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | ||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 665,8 | 625,6 | 652,1 | 556,4 |
| Innenumsatzerlöse | Mio. EUR | 1,3 | 0,2 | 1,3 | 0,8 |
| Außenumsatzerlöse | Mio. EUR | 664,5 | 625,4 | 650,9 | 555,6 |
| EBITDA | Mio. EUR | 147,2 | 123,9 | 169,7 | 152,2 |
| EBITDA-Marge | \% | 22,1 | 19,8 | 26,0 | 27,4 |
| Bereinigungen des EBITDA | Mio. EUR | $-0,6$ | 5,1 | 1,5 | $-0,7$ |
| Bereinigtes EBITDA | Mio. EUR | 146,6 | 129,0 | 171,2 | 151,5 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | \% | 22,0 | 20,6 | 26,2 | 27,2 |
| Durchschnittliches NWC in \% der | |||||
| Umsatzerlöse | \% | 7,8 | 7,4 | 15,9 | 16,6 |
| Vorräte | Mio. EUR | 168,8 | 163,5 | 130,8 | 105,9 |
| Investitionen | Mio. EUR | 20,3 | 15,8 | 29,9 | 17,7 |
| 3 Kur |
4 Weitere Angaben |
||
|---|---|---|---|
| Parfumdreams/ Niche Beauty 01.10.2023- 30.09.2024 |
SummeBerichtssegmente | ||
| 01.10.2023- | |||
| 30.09.2023 | 30.09.2024 | ||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 190,2 | 171,6 |
| Innenumsatzerlöse | Mio. EUR | 0,0 | 0,0 |
| Außenumsatzerlöse | Mio. EUR | 190,2 | 171,6 |
| EBITDA | Mio. EUR | 8,0 | 6,8 |
| EBITDA-Marge | \% | 4,2 | 4,0 |
| Bereinigungen des EBITDA | Mio. EUR | $-1,1$ | 0,0 |
| Bereinigtes EBITDA | Mio. EUR | 7,0 | 6,8 |
| Bereinigte EBITDA-Marge | \% | 3,7 | 4,0 |
| Durchschnittliches NWC in \% der | |||
| Umsatzerlöse | \% | 10,3 | 14,2 |
| Vorräte | Mio. EUR | 14,0 | 34,6 |
| Investitionen | Mio. EUR | 3,0 | 3,0 |
| | | Überleitung zur DOUGLAS Group 01.10.2023- 30.09.2024 | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
Die Douglas AG (bis 2. Februar 2024 Kirk Beauty A GmbH, im Folgenden: Konzernmuttergesellschaft, Konzernmutterunternehmen), ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland (Luise-Rainer-Straße 7-11, 40235 Düsseldorf), und ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 103560 registriert.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde die Kirk Beauty A GmbH formwechselnd in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt und in Douglas AG umfirmiert.
Der Konzernabschluss der Douglas AG und ihrer Tochtergesellschaften (DOUGLAS Group, Konzern) zum 30. September 2024 (Bilanzstichtag) umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 (Geschäftsjahr, Berichtsjahr).
Die DOUGLAS Group ist ein Handelsunternehmen in Europa im selektiven Parfümeriehandel. Mit 1.756 eigenen Parfümerie-Filialen zum Bilanzstichtag (exklusive Franchisefilialen) sowie diversen E Commerce Auftritten ist die DOUGLAS Group mit ihren Kernmarken „Douglas" und „Nocibé" in 22 europäischen Ländern präsent. Das Geschäft wird im Omni-Channel-Ansatz unter Verzahnung von Filial- und Onlinegeschäft betrieben, mit dem Ziel, die Kundinnen und Kunden aus beiden Kanälen bestmöglich mit den Beauty-Produkten aus den fünf Produktkategorien Parfüm, dekorative Kosmetik, Hautpflege, Haarpflege und Accessoires zu bedienen. Die Parfümerien nehmen in Deutschland, Frankreich und vielen weiteren europäischen Ländern führende Positionen in den Märkten für Duft, Kosmetik und Pflege ein. Neben ihren Kernmarken tritt die DOUGLAS Group auch unter ihren weiteren Marken „Parfumdreams" und „Niche Beauty" im selektiven Parfümeriehandel auf.
Der Konzernabschluss der Douglas AG ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU im Zeitpunkt des Bilanzstichtags verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt worden. Er entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e HGB (Handelsgesetzbuch). Diese bildet zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002, die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland.
Dem Abschluss liegt der Grundsatz der Unternehmensfortführung zugrunde.
Der Vorstand der Douglas AG hat den vorliegenden Konzernabschluss am 17. Dezember 2024 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat sowie zur Veröffentlichung freigegeben.
Am 21. März 2024 erfolgte die Erstnotierung der Douglas AG im regulierten Markt (Prime Standard Segment) der Frankfurter Wertpapierbörse. Zu den verschiedenen Eigenkapitalmaßnahmen siehe die Erläuterungen in der Note „Eigenkapital".
Im März 2024 hat die Douglas AG mit einem Bankenkonsortium einen Finanzierungsvertrag zur Konzernfinanzierung nach dem Börsengang in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. EUR abgeschlossen. Die bisherige Finanzierung wurde im März und im April 2024 zurückgezahlt. Zur Refinanzierung siehe die Erläuterungen in der Note „Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten", „Beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente" und „Management der finanzwirtschaftlichen Risiken".
Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen hiervon bilden zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente sowie die nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewerteten Pensionsverpflichtungen.
Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt. Alle Beträge wurden in Millionen Euro (Mio. EUR) angegeben, sofern nicht Abweichendes verzeichnet ist.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist grundsätzlich nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Abweichend vom beispielhaft dargestellten Gliederungsschema des IAS 1.102 werden die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren direkt nach den Umsatzerlösen ausgewiesen, zur Darstellung der Kennzahl „Rohertrag".
Die im Folgenden dargestellten neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen wurden für diesen Konzernabschluss erstmalig angewendet:
| Neue Standards/ Interpretationen - erstmalige Anwendung | Erstanwen-dungszeitpunkt in der EU | Anerkennung durch die EUKommission | Auswirkungen auf die DOUGLAS Group |
||
|---|---|---|---|---|---|
| IAS 12 | Zusatz: Internationale Steuerreform - | Keine wesentliche | |||
| Ertragsteuern | Säule-2-Modellregeln | 01.01.2023 | 08.11.2023 | Auswirkung | |
| IFRS 17 | Zusatz: Erstmalige Anwendung von | ||||
| Versicherungsverträge | IFRS 17 und IFRS 9 | ||||
| Vergleichsinformationen | 01.01.2023 | 08.09.2022 | Keine Auswirkung | ||
| IAS 12 | Zusatz: Latente Steuern, die sich auf | ||||
| Vermögenswerte und Schulden | Keine wesentliche | ||||
| beziehen, die aus einer einzigen | Auswirkung | ||||
| Ertragsteuern | Transaktion entstehen | 01.01.2023 | 11.08.2022 | Auswirkung | |
| IAS 8 | Zusatz: Definition von | ||||
| Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, | rechnungslegungsbezogenen | ||||
| Änderungen von Schätzungen und Fehler | Schätzungen | 01.01.2023 | 02.03.2022 | Keine Auswirkung | |
| Zusatz: Angabe von Bilanzierungs- | |||||
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses | und Bewertungsmethoden | 01.01.2023 | 02.03.2022 | Keine Auswirkung |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2023 | 19.11.2021 | Keine Auswirkung |
In der nachfolgenden Übersicht sind vom IASB neu verabschiedete beziehungsweise überarbeitete Bilanzierungsstandards und Interpretationen dargestellt, die von der DOUGLAS Group im Geschäftsjahr 2023/2024 noch nicht angewendet wurden, da sie entweder noch nicht zwingend anzuwenden waren oder von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden.
| Nicht angewendete neue Stan/dards/ Interpretationen | Erstanwen- dungszeit- punkt in der EU |
Anerkennung durch die EU- Kommission |
Voraussichtliche Auswirkungen auf die DOUGLAS Group |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| IFRS 19 | Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | Neuer Standard | 01.01.2027 | Bislang noch nicht | Keine Auswirkung | |
| Darstellung und Angaben im Abschluss | Neuer Standard | 01.01.2027 | Bislang noch nicht | Keine wesentliche Auswirkung | ||
| Annual Improvements, Band 11 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards - Band 11 |
Verbesserung bestehender Standards | 01.01.2026 | Bislang noch nicht | Keine Auswirkung | |
| Finanzinstrumente, Finanzinstrumente: Angaben | Zusatz: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | 01.01.2026 | Bislang noch nicht | Keine Auswirkung | ||
| IAS 21 | Auswirkungen von Wechselkursänderungen | Zusatz: Mangel an Umtauschbarkeit | 01.01.2025 | 12.11.2024 | Keine Auswirkung | |
| IAS 7, IFRS 7 | Kapitalflussrechnungen, Finanzinstrumente: Angaben | Zusatz: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
01.01.2024 | 15.05.2024 | Keine wesentliche Auswirkung | |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | Zusatz: Leasingverbindlichkeit in einer Saleand-Lease-Back-Transaktion | 01.01.2024 | 20.11.2023 | Keine Auswirkung | |
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses | Zusatz: Langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants | 01.01.2024 | 19.12.2023 | Keine wesentliche Auswirkung | |
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses | Zusatz: Klassifizierung von Schulden als kurzoder langfristig - Verschiebung des | 01.01.2024 | 19.12.2023 | Keine Auswirkung | |
| Darstellung des Abschlusses | Zeitpunkts des Inkrafttretens | 01.01.2024 | 19.12.2023 | Keine Auswirkung | ||
| IAS 1 | Darstellung des Abschlusses | Zusatz: Klassifizierung von Schulden als kurzoder langfristig | 01.01.2024 | 19.12.2023 | Keine wesentliche Auswirkung |
Die jeweilige Erstanwendung erfolgt zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung.
Zu IAS 12 „Änderungen im Zusammenhang mit der Internationalen Steuerreform (Pillar 2 Modellregeln)": Der Konzern wendete die Reform des internationalen Steuersystems - Mustervorschriften für Pillar 2 (Änderungen an IAS 12) seit der Veröffentlichung am 23. Mai 2023 an. Die Änderungen enthalten eine vorübergehende, verpflichtende und sofort anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben; zudem schreiben sie gezielte Anhangsangaben über die Betroffenheit durch die Mindestbesteuerung vor (siehe hierzu auch Note "Latente Steuern"). Die verpflichtende Ausnahme ist rückwirkend anzuwenden. Da jedoch zum Bilanzstichtag in keinem der Länder, in denen der Konzern tätig ist, die neuen Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung bereits galten und zu diesem Zeitpunkt keine damit verbundenen latenten Steuern erfasst wurden, hat die rückwirkende Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Im Konzernabschluss werden alle in- und ausländischen Gesellschaften vollkonsolidiert, bei denen die Douglas AG unmittelbar oder mittelbar Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn die Douglas AG Verfügungsgewalt erlangt hat, schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in das Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, diese Renditen zu beeinflussen. Im Zeitpunkt des Übergangs der Beherrschung auf den Konzern werden die entsprechenden Gesellschaften vollkonsolidiert, im Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung werden diese entkonsolidiert
| Deutschland | Ausland | Summe | |
|---|---|---|---|
| 01.10 .2023 | 19 | 31 | 50 |
| Erstmalig konsolidierte Gesellschaften | 1 | 1 | |
| Entkonsolidierte Gesellschaften | -4 | -4 | |
| 30.09 .2024 | 19 | 28 | 47 |
Zur hierzu auch die Note „Anteilsbesitz des Konzerns gemäß § 313HGB".
Im Einklang mit unserer Unternehmensstrategie wurden mit Wirkung zum 1. August 2024 sämtliche Anteile an der disapo.de Apotheke B.V. („Disapo") mit Sitz in Heerlen (Niederlande) veräußert und entkonsolidiert. Somit wurden zum Bilanzstichtag keine Vermögenswerte und Schulden der Disapo bilanziert.
Die unterjährig (seit Unterzeichnung der Absichtserklärung über den Verkauf der Disapo bis zum Verlust der Beherrschung am 1. August 2024) als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe bilanzierten Vermögenswerte und Schulden von Disapo wurde auf den niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wertgemindert. Die einhergehenden Wertminderungsaufwendungen betrugen 5,5 Mio. EUR und wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (siehe hierzu Note „Sonstige betriebliche Aufwendungen"). Basierend auf dem vereinbarten Kaufpreis wurde die Veräußerungsgruppe mit einem beizulegenden Zeitwert von 0,0 Mio. EUR (vor Veräußerungskosten von 0,4 Mio. EUR) bewertet. Aus der Veräußerung von Disapo ergab sich ein Gesamtverlust von 5,9 Mio. EUR.
Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Dabei erfolgt bei Unternehmenszusammenschlüssen die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Die bei dem Erwerb übertragene Gegenleistung und die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein aus der Transaktion entstehender Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Darüber hinaus werden bei Unternehmenserwerben auch die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden stillen Reserven und stillen Lasten aufgedeckt und im Eigenkapital unter der Position „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" ausgewiesen. Negative Unterschiedsbeträge aus einem Unternehmenszusammenschluss werden gemäß IFRS 3 nach Zuordnung stiller Reserven und Lasten sowie nochmaliger Überprüfung in der Periode, in der der Zusammenschluss stattgefunden hat, erfolgswirksam erfasst. Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu
jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsvorgängen werden, soweit sie noch nicht durch Umsätze mit Dritten realisiert sind, im Konzernabschluss eliminiert. Umsatzerlöse und übrige Erträge aus konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet.
Dieser Konzernabschluss wird in Euro (Berichtswährung), der funktionalen Währung des Konzernmutterunternehmens, dargestellt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht die Konzernberichtswährung ist, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der Tochterunternehmen ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Tochtergesellschaft tätig ist, dies ist die jeweilige Landeswährung.
Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Konzerngeschäftsjahresdurchschnittskurs, umgerechnet. Die sich dadurch ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und innerhalb der Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen.
Für die Währungsumrechnung der Jahresabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften in fremder Währung wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
| Durchschnittskurs 01.10.2023- 30.09.2024 EUR |
Stichtagskurs 30.09.2024 EUR |
Durchschnittskurs 01.10.2022- 30.09.2023 EUR |
Stichtagskurs 30.09.2023 EUR |
||
|---|---|---|---|---|---|
| Bulgarischer Lew | BGN | 0,5113 | 0,5113 | 0,5113 | 0,5113 |
| Schweizer Franken | CHF | 1,0447 | 1,0594 | 1,0216 | 1,0342 |
| Tschechische Krone | CZK | 0,0401 | 0,0397 | 0,0417 | 0,0411 |
| Ungarische Forint | HUF | 0,0026 | 0,0025 | 0,0026 | 0,0026 |
| Polnische Zloty | PLN | 0,2308 | 0,2337 | 0,2165 | 0,2161 |
| Rumänische Lei | RON | 0,2011 | 0,2010 | 0,2027 | 0,2011 |
Transaktionen in Fremdwährung werden in der funktionalen Währung, umgerechnet zum Wechselkurs im Zeitpunkt der Transaktion, gebucht. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Alle hieraus entstehenden Unterschiede aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die DOUGLAS Group erzielt ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Handel von Duft-, Kosmetik- und Pflegeartikeln mit Endverbrauchern als Kunden, welche aus den beiden Vertriebskanälen Filiale und E Com resultieren. Neben den Umsätzen aus dem Verkauf online bestellter Waren umfasst der E Com Vertriebskanal auch Umsätze aus dem Partnerprogramm (eine Plattform, auf der andere Händler ihre Produkte den Endverbrauchern anbieten können) und Umsätze aus Retail Media (datengestützte Marketing- und Werbelösungen).
Die Umsatzerlöse werden auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Im Filialgeschäft erlangen die Kunden Verfügungsgewalt über die Artikel durch Einigung und Übergabe in der Filiale. Die Zahlung erfolgt bar oder durch elektronische Zahlungsmittel. Im Vertriebskanal E-Com erlangen die Kunden über die von Ihnen online ausgewählten und bestellten Artikel Verfügungsgewalt, wenn die Produkte durch einen Dienstleister an die vom Kunden hinterlegte Adresse ausgeliefert werden. Die Ertragsrealisierung der Retail Media Umsatzerlöse erfolgt mit Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Diese werden regelmäßig über einen festgelegten Zeitraum erbracht. Die gängigsten Zahlungsmethoden im E-Com-Kanal sind Pay Pal, Kreditkarte und Zahlung auf Rechnung.
Für das Partner Programm realisiert der Konzern die erhaltene Provision basierend auf den über die Plattform abgewickelten Verkäufen der Partner als Umsatzerlös („Agentenbilanzierung"), da die DOUGLAS Group zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsmacht an den auf der Plattform angebotenen Produkten erlangt.
Bei Warenrückgaberechten der Kunden, Kundenbindungsprogrammen und Geschenkgutscheinen erfolgt die Umsatzrealisierung bzw. -abgrenzung wie folgt:
Bei Verträgen, die dem Kunden die Rückgabe eines Artikels gestatten, werden Umsatzerlöse in dem Umfang erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Korrektur der kumulativ erfassten Umsatzerlöse nicht stattfindet. Daher wird der Betrag der erfassten Umsatzerlöse um die erwarteten Rückgaben angepasst, die auf der Grundlage der historischen Daten für bestimmte Duft-, Kosmetik- und Pflegeartikel geschätzt werden, und eine entsprechende Rückerstattungsverpflichtung bilanziert, die unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Korrespondierend wird für den Anspruch auf Rückerhalt der Ware eine Vertragsforderungen aus Kundenretouren bilanziert, unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen und zudem der Aufwand für bezogene Waren entsprechend gemindert.
Teilnehmer an Kundenbindungsprogrammen der DOUGLAS Group können durch getätigte Einkäufe Bonuspunkte erhalten, die sie bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte in Rabattgutscheine für spätere Einkäufe umtauschen können. Die Bonuspunkte stellen wesentliche Rechte im Sinne des IFRS 15 dar und sind somit als separate Leistungsverpflichtung zu erfassen. Die Punkte werden gutgeschrieben und verfallen in der Regel innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs. Bei Kauf erfolgt eine Aufteilung des Transaktionspreises anhand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die eigenständigen Leistungsverpflichtungen. Der Transaktionspreis entspricht bei der DOUGLAS Group dem Verkaufspreis der vom Kunden erworbenen Waren und Dienstleistungen. Mangels beobachtbarer Einzelveräußerungspreise der Bonuspunkte erfolgt eine Schätzung dieser auf Basis des Preisnachlasses und unter Berücksichtigung von Einlösewahrscheinlichkeiten. In Höhe der auf die gewährten Bonuspunkte entfallenden Leistungsverpflichtung wird eine Vertragsverbindlichkeit unter den sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert. Mit Einlösung oder finalem Verfall der Bonuspunkte erfolgt die Inanspruchnahme bzw. Auflösung der Vertragsverbindlichkeit.
Verkaufte Geschenkgutscheine werden unter Berücksichtigung von Einlösewahrscheinlichkeiten als Vertragsverbindlichkeit bilanziert. Die Umsatzrealisierung der Geschenkgutscheine findet bei Einlösung durch den Kunden statt.
Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht im Finanzergebnis erfasst.
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld oder Steuerforderung für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den Werten der Steuerbilanz gebildet, sofern diese Differenzen in der Zukunft zu Steuerentlastungen oder -belastungen führen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Steuersätze und Steuervorschriften, deren Geltung im Zeitpunkt der Umkehr der Differenzen erwartet wird. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem erwartungsgemäß im Zeitpunkt der Umkehr der Differenz zu versteuerndes Einkommen bestehen wird.
Ist der zukünftige steuerliche Vorteil aus Verlust- oder Zinsvorträgen mit hinreichender Sicherheit in künftigen Perioden nutzbar, werden hierfür latente Steueransprüche aktiviert. Latente Steueransprüche werden mit latenten Steuerschulden saldiert, soweit diese gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen.
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte, werden gemäß den Vorschriften von IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgen anlassbezogene Wertminderungsprüfungen immer dann, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung zu einem (unterjährigen) Stichtag vorliegen. Eine planmäßige Abschreibung erfolgt nicht.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zweck der Wertminderungsprüfung derjenigen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Erwerb profitiert („goodwilltragende Einheit"). Als zahlungsmittelgenerierende Einheit wird grundsätzlich eine einzelne Filiale bzw. ein Online-Shop definiert. Die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Ebene derer der Wertminderungstest durchgeführt wird, bildet mit Ausnahme von „Parfumdreams/Niche Beauty" das einzelne Land indem Douglas tätig ist.
Wertminderungen werden zuerst dem der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf anteiliger Basis zugeordnet. Die Kappungsgrenze bildet der beizulegende Zeitwert des einzelnen Vermögenswertes.
Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung für den einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der relevanten Buchwerte dieser Gruppe ist. Der geminderte Wertansatz wird auch dann beibehalten, wenn in Folgeperioden die Anhaltspunkte für die Wertminderung nicht mehr bestehen.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Herstellungskosten für ihre Entwicklung aktiviert. Hingegen werden die Kosten der Forschungsphase bei Anfall als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten umfassen alle der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten, soweit für sie kein explizites Aktivierungsverbot besteht.
Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen innerhalb der DOUGLAS Group nicht vor, Fremdkapitalkosten werden daher in die Ermittlung der Anschaffungskosten nicht einbezogen. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden planmäßig, linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Zugangsjahr werden sonstige immaterielle Vermögenswerte pro rata temporis abgeschrieben.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt keine planmäßige Abschreibung. Jährlich und bei Vorliegen von Anhaltspunkten zu einem (unterjährigen) Stichtag wird überprüft, ob ein Wertminderungsbedarf besteht und ein Wertminderungstest durchgeführt. Liegt ihr erzielbarer Betrag unterhalb ihres Buchwertes, werden Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Die Marken „Douglas" und „Nocibé" sowie Mietrechte in Frankreich sind als Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bilanziert.
Immaterielle Vermögenswerte, die der planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden nur dann einem Wertminderungstest unterzogen, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung zu einem (unterjährigen) Stichtag vorliegen.
In den Folgejahren ist zu überprüfen, ob Anhaltspunkte zu einem (unterjährigen) Stichtag vorliegen, dass eine in den Vorjahren vorgenommene Wertminderung nicht länger besteht oder sich vermindert hat. Ist dies der Fall, erfolgt eine Wertaufholung auf den erzielbaren Betrag, allerdings maximal bis auf den fortgeführten Buchwert.
Die den planmäßigen, linearen Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegten Nutzungsdauern werden auf Grundlage der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern pro Anlagenklasse bestimmt und stellen sich wie folgt dar.
| Anlagenklassen | Jahre |
|---|---|
| Software | $3-5$ |
| Mietrechte, sofern mit bestimmter Nutzungsdauer | $2-15$ |
| Marken, sofern mit bestimmter Nutzungsdauer | 15 |
Sachanlagen werden mit ihren (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Qualifizierte Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 liegen innerhalb der DOUGLAS Group nicht vor, mithin werden Fremdkapitalkosten in die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht einbezogen. Sachanlagen werden planmäßig, linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Zugangsjahr werden Sachanlagen pro rata temporis abgeschrieben.
Liegen Anhaltspunkte zu einem (unterjährigen) Stichtag für Wertminderungen vor, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Wertminderungstest unterzogen. Sachanlagen werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus ihrer weiteren Nutzung zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung von Sachanlagen ergibt sich aus der Differenz zwischen ihrem Nettoveräußerungs- und Buchwert.
Die den planmäßigen, linearen Abschreibungen der Sachanlagen zugrunde gelegten Nutzungsdauern werden auf Grundlage der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern pro Anlagenklasse bestimmt und stellen sich wie folgt dar.
| Anlagenklassen | Jahre |
|---|---|
| Gebäude | $10-50$ |
| Filialausbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung | $3-10$ |
Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen fällt in den Anwendungsbereich des IFRS 16. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn er das Recht einräumt, die Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts über einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren.
In der Regel tritt die DOUGLAS Group als Leasingnehmer von Immobilien, insbesondere von Einzelhandelsfilialen auf, bisweilen, im Rahmen von Untermietverhältnissen, auch als Leasinggeber.
Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern für diese Leasingverträge Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und Leasingverbindlichkeiten.
Die planmäßige Abschreibung des Nutzungsrechts aus Leasingverhältnissen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses führt zu Abschreibungsaufwand. Ferner resultiert aus der fortlaufenden Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit Zinsaufwand.
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und in der Note "Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen" nach Klassen von Vermögenswerten untergliedert.
Leasingverbindlichkeiten werden unter den lang- bzw. kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen und unter Note „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" und Note „Leasingverhältnisse" weitergehend erläutert.
Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Derivaten werden alle Finanzinstrumente erstmals am Erfüllungstag erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Derivate werden zum Handelstag bilanziert.
Sämtliche Finanzinstrumente sind bis auf folgende Ausnahmen beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Werden Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet, kommen Transaktionskosten zum beizulegenden Zeitwert hinzu, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe zurechenbar sind. Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei erstmaliger Erfassung zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie im Rahmen eines Geschäftsmodells ausschließlich zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden (Geschäftsmodell „Halten") und die Vertragsbedingungen an festgelegten Zeitpunkten nur zu Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag führen.
Schuldinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn sie im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme sowie der Veräußerung der finanziellen Vermögenswerte gehalten werden (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen") und die Vertragsbedingungen an festgelegten Zeitpunkten nur zu Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag führen.
Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments (bspw. einer Beteiligung), das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebewertet.
Finanzielle Vermögenswerte werden entweder bei Auslaufen der vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme oder bei der Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken aus der Bilanz ausgebucht.
Finanzielle Vermögenswerte in fremder Währung werden im Zugangszeitpunkt in die funktionale Währung des erwerbenden Konzernunternehmens umgerechnet. Zu jedem Stichtag erfolgt dann eine erfolgswirksam erfasste Anpassung an den jeweiligen Stichtagskurs. Zinserträge und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten werden periodengerecht innerhalb des Finanzergebnisses erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes (Fair Value) herangezogenen Inputfaktoren sind in drei Hierarchiestufen (Level 1, Level 2 und Level 3) unterteilt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, einen Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko einer Nichterfüllung wider. Fair Value Bewertungen, die auf Level 1-Inputfaktoren beruhen, sind Preisnotierungen auf aktiven Märkten, die für den Bewertungsgegenstand festgestellt werden können - wie beispielsweise börsennotierte Preise. Fair Value Bewertungen, die auf Faktoren beruhen, deren Bewertung sich direkt oder indirekt von beobachtbaren Marktdaten ableiten lässt, fallen in Level 2. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden. Die Bewertung von Level 3 beruht auf Preisbildungsmodellen, welchen Inputfaktoren zugrunde gelegt werden, die am Markt nicht beobachtbar sind.
Douglas hat Zinsswaps mit verschiedenen Vertragspartnern abgeschlossen, bei denen es sich hauptsächlich um Finanzinstitute mit Investment-Grade-Rating handelt. Die Bewertung der Zinsswaps erfolgt mit Hilfe von Bewertungsmethoden, bei denen beobachtbare Marktdaten verwendet werden die der Hierarchiestufe Level 2 zuzuordnen sind. Die angewandte Bewertungstechnik basiert auf einer Barwertberechnung. In das Modell fließen verschiedene Parameter ein, darunter Kassa- und Terminzinssätze sowie die Bonität der Gegenparteien. Die Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Wirksamkeit der Absicherung von Derivaten, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind.
Im Konzern werden Optionen nicht beherrschender Anteilseigner zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ${ }^{25}$.
Beim Übergang von einem Level zum einem anderen Level der Bewertungshierarchie erfolgt die bilanzielle Würdigung und Abbildung zum Bilanzstichtag eines Geschäftsjahres.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung von Disagien und Agien beim Erwerb ermittelt und beinhalten direkt zurechenbare Transaktionskosten und Gebühren, die einen integralen Teil des Effektivzinssatzes darstellen. Bei Finanziellen Vermögenswerten wird zusätzlich zu dem Bruttobuchwert eine Wertminderung bestimmt.
Bei kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden wird der Buchwert aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Entstehung und Fälligkeit als ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert betrachtet.
[^0]
[^0]: ${ }^{25}$ Siehe hierzu „Beizulegende Zeitwerte der Finanzinstrumente".
Nettogewinne und Verluste einschließlich von Zins- und Dividendenerträgen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Bewertung von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, führt zu Zinsergebnis. Wertminderungen werden in einem korrespondierenden Aufwandposten erfasst. Finanzielle Vermögenswerte auf fremde Währung führen zu Währungsergebnis. Zinsergebnisse, Wertminderungen, Währungskursdifferenzen sowie auch Ergebnisse aus der Ausbuchung von Finanzinstrumenten werden erfolgswirksam im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste auf finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für diese finanziellen Vermögenswerte - mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die einem vereinfachten Ansatz unterliegen siehe hierzu Note „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" - erfolgt bei initialer Erfassung in Stufe 1 des „Modells der erwarteten Kreditverluste" eine Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts aus einem Ausfallereignis der auf den Bilanzstichtag folgenden zwölf Monate oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit zum Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt.
Sofern ein signifikant gestiegenes Kreditrisiko vorliegt, erfolgt ein Transfer in die Stufe 2 des Modells. Für diese Finanzinstrumente sowie für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Ermittlung der gesamtlaufzeitbezogenen, erwarteten Kreditverluste in Stufe 2 des allgemeinen Wertberichtigungsmodells vorzunehmen. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, werden die finanziellen Vermögenswerte in die Stufe 3 des Modells eingeordnet. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt hierbei auf Einzelpostenbasis in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, z.B. Überfälligkeit, Kontrahenten und Länderrisiken.
Zahlungsmittel, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, unterliegen dem allgemeinen Modell der erwarteten Kreditverluste.
Sofern die Voraussetzungen für ein geringes Kreditrisiko nicht erfüllt sind, bedarf es einer Einschätzung der Veränderung des Kreditrisikos. Bei der Festlegung, ob sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Douglas AG angemessene Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind.
Für sonstige finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird das Kreditrisiko kontinuierlich auf Basis von Bond-Quotierungen und Ratings nachgehalten, wenn diese liquide verfügbar sind. Weiterhin wird, sofern ein finanzieller Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist, von einem signifikant gestiegenen Kreditrisiko ausgegangen.
Objektive Hinweise auf eine Wertminderung liegen vor, wenn die Douglas AG mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten Zahlungsströme rechnet. Hierzu zählen bspw. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder Schuldners, Hinweise auf eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren sowie Verschlechterung der Marktkonditionen. In diesem Sinne gelten finanzielle Vermögenswerte als ausgefallen, wenn der Schuldner Insolvenz angemeldet hat oder das Management, unter Würdigung aller Umstände, von einer Zahlungsstörung ausgeht. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird abgeschrieben, wenn nach angemessener Schätzung nicht davon ausgegangen wird, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.
Aufwendungen oder Erträge aus Wertminderungen oder -aufholungen für erwartete Kreditverluste auf finanzielle Vermögenswerte werden unter dem Posten „Ergebnis aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte" in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte im allgemeinen Ansatz des Modells der erwarteten Kreditverluste sind unwesentlich.
Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Sowohl bei ihrer erstmaligen Erfassung als auch im Rahmen der Folgebewertung werden derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein, ist er positiv wird ein Vermögenswert (sonstige finanzieller Vermögenswert), ist er negativ eine Schuld bilanziert (sonstige finanzielle Verbindlichkeit). Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Konzerngesellschaft bei Übertragung des Finanzinstruments zum Bilanzstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag gültigen Zinssätze und Forward Rates. Derivative Finanzinstrumente werden, mit Ausnahme des effektiven Teils im Rahmen des Hedge Accountings, erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zum Bilanzstichtag setzt die DOUGLAS Group Zinsswaps ein, um bestimmte Zinsrisiken abzusichern. Die Absicherung erfolgt in Form von Zahlungsströmen (Cashflow Hedges), abgesichert wird das Risiko von Schwankungen der Zahlungsströme des bilanzierten finanziellen Vermögenswerts in Form der Term Loan Facility (Facility B). Solche derivativen Finanzinstrumente werden letztmalig zum Zeitpunkt ihrer Designation ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, nachfolgende Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts werden, sofern sie hedge-effektiv sind, im sonstigen Ergebnis (reklassifizierungsfähig) ausgewiesen und mit Ergebniswirkung des Grundgeschäfts im Zinsaufwand erfasst.
Zu Beginn einer Sicherungsbeziehung werden die Sicherungsbeziehung, auf die die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften angewandt werden soll, sowie die Risikomanagementziele und -strategien für die Durchführung des Sicherungsgeschäfts formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation umfasst das Sicherungsinstrument, das Grundgeschäft, die Art des abgesicherten Risikos und die Art und Weise, wie wir beurteilen, ob die Sicherungsbeziehung die Anforderungen an die Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts erfüllt (einschließlich der Analyse der Ursachen für die Ineffektivität des Sicherungsgeschäfts und der Ermittlung des Sicherungsgrads).
Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen (Hedge Rücklage) eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Unwirksamkeit des Sicherungsgeschäfts kann sich ergeben aus:
$\rightarrow$ unterschiedlichen Zinskurven, die zur Diskontierung des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments verwendet werden
$\rightarrow$ unterschiedliche Zahlungstermine der Cashflows von Grund- und Sicherungsgeschäft
$\rightarrow$ das Kreditrisiko der Gegenparteien hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts.
Bei den abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt
worden ist, im Eigenkapital, bis dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis im Zeitpunkt der Umsatzrealisierung aktiviert und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Siehe hierzu Note „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen".
Sonstige finanzielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumente und Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zur Folgebewertung siehe die zu den finanziellen Vermögenswerten getätigten vorangehenden Erläuterungen sowie Note „Sonstige finanzielle Vermögenswerte".
Zahlungsmittel, die Guthaben bei Kreditinstituten einschließen, werden basierend auf dem Geschäftsmodell „Halten" sowie der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und weisen Restlaufzeiten von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt auf.
Handelswaren sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungskosten werden entweder unter Verwendung der Durchschnittskostenmethode oder der „Retail Method" - ausgehend vom Verkaufspreis mittels angemessener Abschläge - ermittelt. Die Anschaffungskosten werden um von Lieferanten gewährte Vergütungen gemindert, soweit es sich bei den Vergütungen nicht um Kompensation für erbrachte Leistungen oder Kostenerstattungen (Erträge aus Servicedienstleistungen an Dritte; siehe sonstige betriebliche Erträge) handelt. Zu den Anschaffungskostenminderungen zählen damit insb. Boni, Skonti und Rabatte. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Anschaffungskosten einbe zogen, da es sich bei den Vorräten ganz überwiegend um im verkaufsfähigen Zustand erworbene Handelswaren handelt und demnach keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 vorliegen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Neben den bei einer bestimmten weiteren Verkaufstransaktion zusätzlich anfallenden Kosten, sind auch solche Kosten in die geschätzten notwendigen Vertriebskosten einzubeziehen, die für den Verkauf unabdingbar sind.
Nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der spezifischen Tatsachen und Umstände, einschließlich der Art der Vorräte, wird im Konzern bestimmt, welche Kosten für den Verkauf erforderlich sind. Absatz- sowie modische und sonstige Risiken werden, soweit erforderlich, im Rahmen der Bewertung zum Nettoveräußerungswert berücksichtigt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen erfolgt entsprechend der Vorschriften des IAS 19. Rückstellungen für leistungsorientierte Pläne werden versicherungsmathematisch mit Hilfe des Anwartschaftsbarwertverfahrens nach der
Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Method) berechnet. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die in der Zukunft zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäfts-jahres auf-grund von erfahrungsbedingten Anpassungen (z. B. bei einer veränderten Fluktua-tions-rate) oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungs-mathe-ma-tischen Annahmen steigen oder sinken, entstehen hieraus sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Diese werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensions-aufwendungen enthaltene Zins-anteil der Rückstel-lungszuführung wird als Zinsauf-wand innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Sofern Planvermögen vorliegt, ergibt sich die Höhe der Pensionsverpflichtung grundsätzlich als Differenz zwischen dem Anwartschaftsbarwert und dem Zeitwert des Planvermögens.
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Konzernfremden besteht, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruht, und der künftige Mittelabfluss zur Erfüllung dieser Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Der Wertansatz der Rückstellung bemisst sich bei Einzelrisiken als wahrscheinlichster Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken, bei einer großen Anzahl an Risiken als Erwartungswert. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag in der Bilanz angesetzt. Die Fälligkeit langfristiger Personalrückstellungen ist vom Zeitpunkt des Ausscheidens der Mitarbeiter bzw. der geplanten Zahlungsmittelabflüsse abhängig. Die Fälligkeit langfristiger Rückstellungen im Mietbereich richtet sich nach der Mietvertragsdauer bzw. dem geschätzten Zeitpunkt einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses und enthalten überwiegend Rückbauverpflichtungen. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen werden angesetzt, sofern aus vertraglichen Vereinbarungen und Erfahrungen der Vergangenheit mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als $50 \%$ damit gerechnet wird, dass der Konzern aus der Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden angesetzt, soweit zum Bilanzstichtag eine faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entstanden ist. Diese ist dann gegeben, wenn ein detaillierter Restrukturierungsplan formal verabschiedet und in seinen wesentlichen Bestandteilen an die Betroffenen kommuniziert oder mit der Umsetzung des Plans bereits begonnen wurde. Restrukturierungsrückstellungen enthalten ausschließlich solche Ausgaben, die im Zuge der Restrukturierung zwangsweise entstehen. Künftige betriebliche Verluste werden nicht berücksichtigt.
Mit Ausnahme der aus Unternehmenserwerben resultierenden bedingten Kaufpreisverpflichtungen werden finanzielle Verbindlichkeiten zunächst zum beizulegenden Zeitwert unter Abgrenzung von Transaktionskosten und ggf. trennungspflichtiger eingebetteter Derivate und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt. Dem Erwerb zuzurechnende Transaktionskosten werden in die Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen. Besteht ein Unterschied zwischen dem ausgezahlten und dem bei Endfälligkeit zurückzuzahlenden Betrag, wird diese Differenz über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verpflichtung erfüllt ist oder mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist (z.B. Verjährung). Eine finanzielle Verbindlichkeit wird auch ausgebucht, wenn die Vertragsbedingungen einer bestehenden finanziellen Verbindlichkeit oder eines Teils davon wesentlich geändert werden. Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr und sind unverzinslich. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten enthalten im Konzern im Wesentlichen Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Rückerstattungsverbindlichkeiten aus Kundenretouren. Von der Option, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wird im Konzern kein Gebrauch gemacht.
Vertragsverbindlichkeiten sind zu bilanzieren, wenn der Kunde bereits die Gegenleistung erbracht hat und Douglas seine Leistungsverpflichtung zur Übertragung von Waren oder Dienstleistungen an den Kunden noch erfüllen muss.
Bei Douglas sind Vertragsverbindlichkeiten im Wesentlichen abgegrenzte Umsatzerlöse aus Kundenbindungsprogrammen und dem Verkauf von Geschenkgutscheinen. Vertragsverbindlichkeiten für die Umsatzabgrenzung von verkauften Geschenkgutscheinen sowie für die vom Kunden erworbenen Rabattoptionen werden als Sonstige Verbindlichkeiten bilanziert. Rückerstattungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Umsatzabgrenzung von erwarteten Kundenretouren werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten erfasst.
Zu weiteren Erläuterungen zu Umsatzabgrenzung bzw. Erlösrealisierung siehe das Kapitel „Ertragsrealisierung".
Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen durchgeführt sowie Ermessensentscheidungen gemacht worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge ausgewirkt haben.
Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 30. September 2024, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des folgenden Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
Schätzungen und zugrundeliegende Annahmen mit wesentlichen Auswirkungen sind insbesondere bei den folgenden Sachverhalten getätigt worden:
$\rightarrow \quad$ Note „Geschäfts- oder Firmenwerte" und Note „Sonstige immaterielle Vermögenswerte":
Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer.
$\rightarrow \quad$ Note „Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen":
Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen unter Berücksichtigung von Verlängerungs- und / oder Kündigungsoptionen:
Die Beurteilung, ob diese Optionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, wirkt sich auf die Laufzeit und mithin auf die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts eines Leasingvertrags aus.
$\rightarrow \quad$ Note „Sonstige finanziellen Vermögenswerte":
Von Lieferanten gewährte Vergütungen: Bestimmung, ob Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen zum Bilanzstichtag realisiert sind. Dies erfordert zum Bilanzstichtag teilweise eine Schätzung des Einkaufsvolumens für das gesamte Kalenderjahr.
$\rightarrow \quad$ Note „Umsatzerlöse":
Die Beurteilung, ob Umsatzerlöse aus dem E-Com Vertriebskanal zum Bilanzstichtag realisiert sind und die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Umsatzerfassung.
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden im Zeitpunkt der besseren Kenntnis erfolgswirksam erfasst.
Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:
$\rightarrow \quad$ Note „Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung, Abschnitt Vorräte":
Von Lieferanten gewährte Vergütungen: Bestimmung, ob Vergütungen von Lieferanten in Verbindung mit bezogenen Waren oder als Kompensation für erbrachte Leistungen oder Kostenerstattungen geleistet werden (vergleiche auch Note „Sonstige betriebliche Erträge").
$\rightarrow \quad$ Note „Segmentberichterstattung": Aggregation von Geschäftssegmenten zu Berichtssegmenten:
Die Entscheidung darüber, welche Geschäftssegmente zu berichtspflichtigen Segmenten zusammengefasst wurden, ist ermessensbehaftet hinsichtlich der Ähnlichkeit ihrer wirtschaftlichen Merkmale.
Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 4.451,0 Mio. EUR (i. Vj. 4.093,9 Mio. EUR) und verteilten sich wie folgt:
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 Mio. EUR |
$01.10 .2022-$ 30.09 .2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Filialumsatzerlöse | 2.999,5 | 2.771,4 |
| E-Com Umsatzerlöse | 1.451,4 | 1.322,4 |
| Summe | 4.451,0 | 4.093,9 |
Die in den E-Com Umsatzerlösen ausgewiesenen Provisionen aus dem Partnerprogramm betrugen 10,3 Mio. EUR (i. Vj. 10,3 Mio. EUR) und die Umsätze aus Retail Media 22,6 Mio. EUR (i. Vj. 16,8 Mio. EUR).
Zur Darstellung der Umsatzerlöse nach Regionen siehe Note „Segmentberichterstattung".
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 Mio. EUR |
$01.10 .2022-$ 30.09 .2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Erträge aus Serviceleistungen an Dritte und Kostenerstattungen | 201,0 | 173,0 |
| Erträge im Zusammenhang mit Mieten und Untermieten | 11,3 | 17,7 |
| Erträge aus Gebühren im Zusammenhang mit der Douglas Premium Card | 11,0 | 11,1 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 8,6 | 14,4 |
| Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 7,3 | 2,3 |
| Erträge aus Versicherungsentschädigungen | 3,7 | 2,7 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 0,1 | 0,3 |
| Übrige sonstige Erträge | 51,3 | 58,8 |
| Summe | $\mathbf{2 9 4 , 2}$ | 280,4 |
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 Mio. EUR |
01.10.2022- 30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 560,7 | 534,8 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 119,1 | 109,8 |
| davon für Altersversorgung | 4,6 | 2,6 |
| Summe | 679,8 | 644,7 |
Anzahl der im Geschäftsjahresdurchschnitt beschäftigten Angestellten und Auszubildenden:
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 |
$01.10 .2022-$ 30.09 .2023 |
|
|---|---|---|
| Angestellte | 18.612 | 17.948 |
| Auszubildende | 409 | 301 |
| Summe | 19.020 | 18.249 |
Anzahl der im Geschäftsjahresdurchschnitt beschäftigten Angestellten (ohne Auszubildende) je Berichtssegment und für die Gruppe:
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 |
$01.10 .2022-$ 30.09 .2023 |
|
|---|---|---|
| DACHNL | 7.726 | 7.399 |
| Frankreich | 3.403 | 3.328 |
| Süd-Europa | 3.339 | 3.335 |
| Zentral-Ost-Europa | 3.172 | 2.849 |
| Parfumdreams/Niche Beauty | 454 | 482 |
| Überleitung zur DOUGLAS Group | 518 | 556 |
| DOUGLAS Group | 18.612 | 17.948 |
| 01.10.2023- 30.09.2024 Mio. EUR |
01.10.2022- 30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Marketing- und Werbekosten | 256,3 | 218,2 |
| Warenbezogene Lager-, Fracht- und Logistikkosten | 202,4 | 198,0 |
| Sonstige Dienstleistungen | 153,6 | 140,6 |
| Mieten und Energiekosten | 83,1 | 77,7 |
| IT-Kosten | 60,5 | 49,0 |
| Kreditkartenprovisionen | 24,2 | 21,4 |
| Reparaturaufwendungen | 13,2 | 12,7 |
| Gebühren und Beiträge | 17,1 | 15,9 |
| Ver- und Gebrauchsmaterial | 12,3 | 10,9 |
| Büro- und Portokosten | 9,0 | 9,3 |
| Reise- und Kraftfahrzeugkosten | 7,9 | 6,7 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 80,7 | 49,0 |
| Summe | 920,1 | 809,5 |
Die sonstigen Dienstleistungen enthalten im Wesentlichen Beratungs-, Rechts-, und Prüfungsaufwendungen.
Der Anstieg der übrigen sonstigen betriebliche Aufwendungen ist insbesondere auf das Spruchstellenverfahren zurückzuführen.

Der Zinsaufwand im Zusammenhang mit sonstigen Rückstellungen betrifft Zinsansprüche aus dem Spruchstellenverfahren.
Der Finanzaufwand aus Optionen für nicht beherrschende Anteilseigner betrifft die den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Ergebnisbestandteile, deren Anteile als Verbindlichkeiten dargestellt werden, weil sie entweder mit einem Optionsrecht ausgestattet sind oder es sich um Personenhandelsgesellschaften mit Sitz in Deutschland handelt, sowie den Effekt aus der Neubewertung zum Bilanzstichtag. Zu weiteren Informationen zu Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Optionen von nicht beherrschenden Anteilseignern siehe Note „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten".
In der folgenden Tabelle wird das Nettoergebnis nach Bewertungskategorie für das Geschäftsjahr 2023/2024 dargestellt:

Wertminderungen auf Forderung aus Lieferungen und Leistungen, die in der Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" zuzuordnen sind, betrugen im Berichtsjahr 2,6 Mio. EUR (i. Vj. 2,4 Mio. EUR) und wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
In der folgenden Tabelle wird das Nettoergebnis nach Bewertungskategorie für das Geschäftsjahr 2022/2023 dargestellt
| Marktwertbewertung Mio. EUR | Währungsumrechnung Mio. EUR | Zinsertrag Mio. EUR | Zinsaufwand Mio. EUR | Nettoergebnis Mio. EUR | |
|---|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte | 1,3 | 1,3 | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | $-256,9$ | $-256,9$ | |||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | 35,7 | 35,7 | |||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | $-3,3$ | $-3,3$ | |||
| Nettoergebnis nach Bewertungskategorie | 32,4 | 0,0 | 1,3 | $-256,9$ | $-223,1$ |
| Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 0,3 | $-54,2$ | $-53,9$ | ||
| Vermögenswerte und Schulden die keine Finanzinstrumente darstellen | 6,1 | 0,2 | $-1,0$ | 5,3 | |
| Finanzergebnis | 32,4 | 6,1 | 1,8 | $-312,1$ | $-271,7$ |
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 Mio. EUR |
$01.10 .2022-$ 30.09 .2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Tatsächliche Ertragsteuern | $-55,9$ | $-54,8$ |
| davon Inland (Deutschland) | $-7,8$ | $-4,2$ |
| davon Ausland | $-48,1$ | $-50,6$ |
| Latente Steuern | 57,5 | 6,1 |
| davon aus temporären Differenzen | 38,9 | $-3,6$ |
| davon aus Verlustvorträgen | 18,6 | 8,2 |
| Summe | 1,6 | $-48,7$ |
Die tatsächlichen Ertragsteuern enthielten Steuererträge für Vorjahre in Höhe von 6,0 Mio. EUR (i. Vj. Steueraufwendungen für Vorjahre von 8,7 Mio. EUR).
Der erwartete Steuersatz in Höhe von 32,0 \%, (bestehend aus Körperschaftsteuer 15,8 \% und Gewerbesteuer 16,2 \%) entspricht grundsätzlich dem Steuersatz des Konzernmutterunternehmens.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 73,0 Mio. EUR (i. Vj. 30,6 Mio. EUR) und Zinsvorträge in Höhe von 30,2 Mio. EUR (i. Vj. 20,7 Mio. EUR), auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt waren, genutzt. Von den steuerlichen Verlustvorträgen wurden 22,7 Mio. EUR im Ausland und 50,3 Mio. EUR in Deutschland genutzt. Die 50,3 Mio. EUR setzen sich aus 20,2 Mio. EUR Körperschaftsteuer und 30,1 Mio. EUR Gewerbesteuer zusammen. Die Zinsvorträge wurden ausschließlich im Ausland genutzt. Alle Verlust- und Zinsvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Der tatsächliche Steueraufwand verringerte sich infolge der Nutzung von steuerlichen Verlust- bzw. Zinsvorträgen, für die keine latente Steuer angesetzt war, um 19,2 Mio. EUR (i. Vj. 10,1 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine Neubeurteilung des Ansatzes und der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steueransprüche, nachdem bei einzelnen Gesellschaften des Konzerns im Geschäftsjahr aufgrund der Planungsrechnungen von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit auszugehen ist. Hieraus resultierte ein Ertrag in Höhe von 25,7 Mio. EUR (i. Vj. 9,4 Mio. EUR) und 16,9 Mio. EUR (i. Vj. 3,3 Mio. EUR).
| $01.10 .2023-$ $30.09 .2024$ Mio. EUR |
$01.10 .2022-$ $30.09 .2023$ Mio. EUR |
||
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 82,5 | 65,3 | |
| Erwarteter Steuersatz | $32,0 \%$ | $32,0 \%$ | |
| Erwarteter Steueraufwand | $-26,4$ | $-20,9$ | |
| Steuersatzeffekte inländischer und ausländischer Steuerrechtskreise (GewSt) | 22,8 | 20,1 | |
| Gewerbesteuerliche Modifikationen (Hinzurechnungen (-) / Kürzungen ( + ) | $-9,3$ | $-6,9$ | |
| Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge | 6,0 | $-8,7$ | |
| Steuerfreie Erträge | 8,8 | 0,0 | |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | $-14,3$ | $-41,7$ | |
| Nichtansatz latenter Steuern aus steuerlichen Verlust- oder Zinsvorträgen | $-38,0$ | $-7,5$ | |
| Nutzung bisher nicht berücksichtigter Verlust- oder Zinsvorträge | 19,2 | 10,1 | |
| Erstmaliger Ansatz von latenten Steueransprüchen aufgrund Neubewertung | 25,7 | 9,4 | |
| Nichtberücksichtigung von Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 0,0 | $-4,0$ | |
| Veränderungen von permanenten Differenzen | $-10,7$ | $-2,6$ | |
| Veränderung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche | 16,9 | 3,3 | |
| Sonstiges | 0,9 | 0,7 | |
| Steuerertrag (i. Vj. Steueraufwand) | 1,6 | $-48,7$ |
Der Nichtansatz latenter Steuern aus steuerlichen Verlust- oder Zinsvorträgen in Höhe von 38,0 Mio. EUR (i. Vj. 50,2 Mio. EUR) betraf im Wesentlichen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der sogenannten „Zinsschranke" in Deutschland, die im Berichtsjahr steuerlich nicht geltend gemacht werden konnten, aber als Zinsvortrag unbegrenzt in Folgejahre vorgetragen werden können.
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der Douglas AG zuzurechnenden Periodenergebnisses in Höhe von 84,0 Mio. EUR (i. Vj. 16,7 Mio. EUR) durch eine gewichtete Anzahl ausgegebener Aktien und ist in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angegeben.
Die gewichtete Anzahl ausgegebener Aktien beläuft sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf 92.163.462 (i. Vj. 75.000.000). Bei der Berechnung der gewichteten Anzahl ausgegebener Aktien wurde die Anzahl der Aktien zum Zeitpunkt des Formwechsels in eine Aktiengesellschaft und die Erhöhung der Anzahl der Aktien aus Gesellschaftsmitteln rückwirkend auf den 1. Oktober 2023 berücksichtigt, da es sich um eine sogenannte Restrukturierung des Eigenkapitals im Sinne des IAS 33 handelte (insgesamt 75.000.000 Aktien). Die Anzahl der im Rahmen des Börsengangs der Douglas AG ausgegebenen Aktien wurde zeitanteilig für das Berichtsjahr berücksichtigt (32.692.308 Aktien). Für das Vorjahr wurden 75.000.000 Aktien zugrunde gelegt.
Ein Verwässerungseffekt, der sich in Zukunft aus potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr eingetreten.
Siehe zur Entwicklung der Anzahl der Aktien auch die Note „Eigenkapital".
Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte für das Geschäftsjahr 2023/2024:
| 2023/2024 Mio. EUR |
2022/2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||
| Beginn der Berichtsperiode | $1.950,7$ | $1.946,0$ |
| Währungsum- rechnungs- differenzen |
4,6 | 3,1 |
| Veränderungen aus Unternehmensabgängen | 0,0 | 1,6 |
| Veränderungen aus Unternehmenszusammenschlüssen | 0,0 | 1,6 |
| Ende der Berichtsperiode | $1.955,3$ | $1.950,7$ |
| Kumulierte Wertminderungen | ||
| Beginn der Berichtsperiode | 922,3 | 909,9 |
| Veränderungen aus Unternehmensabgängen | 0,0 | 12,4 |
| Wertminderungen | 922,3 | 922,3 |
| Ende der Berichtsperiode | ||
| Nettobuchwerte | ||
| Ende der Berichtsperiode | $1.033,0$ | $1.028,4$ |
Die Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr war ausschließlich auf Wechselkurseffekte zurückzuführen.
Die Währungseffekte auf den Geschäfts- oder Firmenwert entfallen auf die goodwilltragenden Einheiten Polen in Höhe von 4,7 Mio. EUR. (i. Vj. 2,6 Mio. EUR) und Ungarn in Höhe von minus 0,1 Mio. EUR (i. Vj. 0,5 Mio. EUR).
Weitere Erläuterungen zu Wertminderungen finden sich unter Note „Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36".
Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte für das Geschäftsjahr 2023/2024:

In den „Marken, Mietrechte, Lizenzen, Software und übrige erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte" sind Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von 735,0 Mio. EUR (i. Vj. 733,6 Mio. EUR) enthalten. Diese entfallen mit 534,4 Mio. EUR (i. Vj. 534,4 Mio. EUR) auf die Marke „Douglas", mit 172,7 Mio. EUR (i. Vj. 172,7 Mio. EUR) auf die Marke „Nocibé" sowie mit 27,9 Mio. EUR (i. Vj. 26,5 Mio. EUR) auf mit Mietverträgen verbundene Standortvorteile.
Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte für das Geschäftsjahr 2022/2023:
| Marken, Mietrechte, Lizenzen, Software und übrige erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte Mio. EUR |
Anzahlungen immaterielle Vermögenswerte Mio. EUR | Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Mio. EUR | Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung Mio. EUR | Summe Mio. EUR | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| 01.10.2022 | 1.165,9 | 3,6 | 71,8 | 2,9 | 1.244,2 |
| Veränderungen aus Unternehmenszusammenschlüssen | 0,0 | ||||
| Zugänge | 5,1 | 1,1 | 12,4 | 18,9 | 37,5 |
| Abgänge | $-1,4$ | $-2,3$ | $-3,7$ | ||
| Umgliederungen | 2,9 | $-2,9$ | 0,0 | ||
| 30.09.2023 | 1.172,5 | 1,8 | 84,2 | 19,5 | 1.278,0 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| 01.10.2022 | 402,1 | 0,0 | 27,2 | 0,0 | 429,3 |
| Währungsum-rechnungsdifferenzen | 0,0 | ||||
| Abschreibungen | 11,7 | 13,5 | 25,2 | ||
| Wertminderungen | 3,2 | 3,2 | |||
| Zuschreibungen | $-2,1$ | $-2,1$ | |||
| Abgänge | $-1,3$ | $-1,3$ | |||
| 30.09.2023 | 413,6 | 0,0 | 40,7 | 0,0 | 454,3 |
| Nettobuchwerte | |||||
| 30.09.2023 | 758,9 | 1,8 | 43,5 | 19,5 | 823,7 |
Entwicklung der Sachanlagen für das Geschäftsjahr 2023/2024:
| Grundstücke und Bauten Mio. EUR | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Mio. EUR | Anzahlungen auf Anlagen im Bau Mio. EUR | Summe Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 01.10.2023 | 466,0 | 655,2 | 15,0 | 1.136,2 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 2,5 | 3,4 | 0,2 | 6,1 |
| Veränderungen aus Unternehmensabgängen | $-0,1$ | $-0,6$ | $-0,1$ | $-0,8$ |
| Zugänge | 45,1 | 60,4 | 17,7 | 123,2 |
| Abgänge | $-19,4$ | $-41,8$ | $-0,7$ | $-61,9$ |
| Umgliederungen | 3,8 | 4,7 | $-8,7$ | $-0,2$ |
| 30.09.2024 | 497,9 | 681,3 | 23,4 | 1.202,6 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| 01.10.2023 | 355,3 | 557,5 | 0,0 | 912,8 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 1,7 | 2,5 | 4,2 | |
| Veränderungen aus Unternehmensabgängen | $-0,1$ | $-0,6$ | $-0,1$ | $-0,8$ |
| Abschreibungen | 22,5 | 37,4 | 59,9 | |
| Wertminderungen | 1,3 | 3,5 | 0,1 | 4,9 |
| Zuschreibungen | $-0,1$ | $-0,4$ | $-0,5$ | |
| Abgänge | $-19,4$ | $-41,0$ | $-60,4$ | |
| Umgliederungen | 0,0 | |||
| 30.09.2024 | 361,2 | 558,9 | 0,0 | 920,1 |
| Nettobuchwerte | ||||
| 30.09.2024 | 136,7 | 122,4 | 23,4 | 282,5 |

Entwicklung der Sachanlagen für das Geschäftsjahr 2022/2023:
| Grundstücke und Bauten Mio. EUR | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Mio. EUR | Anzahlungen auf Anlagen im Bau Mio. EUR | Summe Mio. EUR | |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 01.10.2022 | 448,6 | 630,4 | 18,5 | 1.097,5 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 1,4 | 2,2 | 0,2 | 3,8 |
| Zugänge | 24,6 | 36,3 | 7,5 | 68,4 |
| Abgänge | $-14,2$ | $-18,3$ | $-1,0$ | $-33,5$ |
| Umgliederungen | 5,6 | 4,6 | $-10,2$ | 0,0 |
| 30.09.2023 | 466,0 | 655,2 | 15,0 | 1.136,2 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| 01.10.2022 | 348,4 | 540,0 | 0,0 | 888,4 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 0,9 | 1,7 | 2,6 | |
| Abschreibungen | 19,3 | 34,4 | 53,7 | |
| Wertminderungen | 0,4 | 0,6 | 1,0 | |
| Zuschreibungen | $-0,4$ | $-1,8$ | $-2,2$ | |
| Abgänge | $-14,2$ | $-16,5$ | $-30,7$ | |
| Umgliederungen | 0,9 | $-0,9$ | 0,0 | |
| 30.09.2023 | 355,3 | 557,5 | 0,0 | 912,8 |
| Nettobuchwerte | ||||
| 30.09.2023 | 110,7 | 97,7 | 15,0 | 223,4 |
Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen für das Geschäftsjahr 2023/2024:
| Nutzungsrechte Immobilien Mio. EUR | Nutzungsrechte Kraftfahrzeuge Mio. EUR | Nutzungsrechte Sonstige Mio. EUR | Summe Mio. EUR | |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 01.10.2023 | 1.877,9 | 8,8 | 0,6 | 1.887,3 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 9,1 | 0,1 | 9,2 | |
| Veränderungen aus Unternehmensabgängen | $-2,1$ | $-2,1$ | ||
| Zugänge | 277,5 | 1,9 | 1,6 | 281,0 |
| Abgänge | $-68,5$ | $-2,6$ | $-0,1$ | $-71,2$ |
| Umgliederungen | 0,0 | |||
| 30.09.2024 | 2.093,9 | 8,2 | 2,1 | 2.104,2 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| 01.10.2023 | 877,9 | 5,7 | 0,3 | 883,9 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 4,1 | 0,1 | 4,2 | |
| Veränderungen aus Unternehmensabgängen | $-2,1$ | $-2,1$ | ||
| Abschreibungen | 247,8 | 1,8 | 0,3 | 249,9 |
| Wertminderungen | 8,1 | 8,1 | ||
| Zuschreibungen | $-0,7$ | $-0,7$ | ||
| Abgänge | $-57,4$ | $-2,6$ | $-0,1$ | $-60,1$ |
| 30.09.2024 | 1.077,7 | 5,0 | 0,5 | 1.083,2 |
| Nettobuchwerte | ||||
| 30.09.2024 | 1.016,2 | 3,2 | 1,6 | 1.021,0 |
Abgänge resultierten im Geschäftsjahr 2023/2024 im Wesentlichen aus der Beendigung von Immobilienleasingverträgen. Aus den Abgängen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ergaben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte.
Weitere Erläuterungen zu Leasingverhältnissen finden sich unter der Note „Leasingverhältnisse".
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen für das Geschäftsjahr 2022/2023 dargestellt:
| Nutzungsrechte Immobilien Mio. EUR | Nutzungsrechte Kraftfahrzeuge Mio. EUR | Nutzungsrechte Sonstige Mio. EUR | Nutzungsrechte Anzahlungen Mio. EUR | Summe Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| 01.10.2022 | 1.740,2 | 7,0 | 0,4 | $-0,1$ | 1.747,5 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 6,1 | 6,1 | |||
| Zugänge | 230,4 | 2,3 | 0,2 | 0,3 | 233,2 |
| Abgänge | $-98,8$ | $-0,5$ | $-0,2$ | $-99,5$ | |
| 30.09.2023 | 1.877,9 | 8,8 | 0,6 | 0,0 | 1.887,3 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| 01.10.2022 | 693,9 | 4,5 | 0,1 | 0,0 | 698,5 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 2,0 | 2,0 | |||
| Abschreibungen | 238,1 | 1,6 | 0,2 | 239,9 | |
| Wertminderungen | 10,5 | 10,5 | |||
| Zuschreibungen | $-3,3$ | $-3,3$ | |||
| Abgänge | $-63,3$ | $-0,4$ | $-63,7$ | ||
| 30.09.2023 | 877,9 | 5,7 | 0,3 | 0,0 | 883,9 |
| Nettobuchwerte | |||||
| 30.09.2023 | 1.000,0 | 3,1 | 0,3 | 0,0 | 1.003,4 |
Bestimmte Vermögenswerte werden gemäß IAS 36 (Wertminderungen von Vermögenswerten) jährlich oder anlassbezogen einem Wertminderungstest unterzogen. Dabei wird der erzielbare Betrag geschätzt. Falls der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden kann, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört (die zahlungsmittelgenerierende Einheit des Vermögenswerts). Der Buchwert des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) wird dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) gegenübergestellt. Sofern daraus Wertminderungen resultieren, werden diese in der Konzern-Gewinn- und Verlust Rechnung im Posten Abschreibungen/Wertminderungen erfasst.
Für Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer - hier die Marken „Douglas" und „Nocibé" sowie die mit Mietverträgen verbundenen Standortvorteile in Frankreich - werden jährliche Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt.
Für Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgen die Werthaltigkeitsprüfungen auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, grundsätzlich ist dies die Landesebene mit Ausnahme von „Parfumdreams / Niche Beauty".
Der erzielbare Betrag für die Geschäfts- oder Firmenwerte im Douglas-Konzern wird vorrangig als Nutzungswert auf Basis diskontierter künftiger Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt, die aus internen Planungsrechnungen abgeleitet werden.
Wesentliche Planungsprämissen sind dabei das Umsatzwachstum, Erwartungen zum EBITDA sowie Einschätzungen zu der ewigen Wachstumsrate und den Kapitalkosten.
Die Verteilung der Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Berichts- und Geschäftssegmente und Gruppen von ZGE ist im Folgenden dargestellt.
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Berichtspflichtiges Segment Mio. EUR | Geschäftssegment Mio. EUR | Gruppe von ZGE Mio. EUR | Berichtspflichtiges Segment Mio. EUR | Geschäfts- segment Mio. EUR |
Gruppe von ZGE Mio. EUR | |
| DACHNL | 488,6 | 287,0 | 488,6 | |||
| DACH | 287,0 | 287,0 | ||||
| Deutschland | 201,6 | 201,6 | 287,0 | |||
| BENE | 201,6 | 201,6 | ||||
| Niederlande | 201,6 | |||||
| Frankreich | 437,0 | 437,0 | 437,0 | 437,0 | 437,0 | 437,0 |
| Süd-Europa | 3,2 | 3,2 | 3,2 | 3,2 | ||
| Italien | 3,2 | 3,2 | ||||
| Zentral-Ost-Europa | 92,0 | 92,0 | 87,3 | 87,3 | ||
| Polen | 62,8 | 58,1 | ||||
| Sonstiges Zentral-Ost-Europa | 29,1 | 29,2 | ||||
| Parfumdreams/Niche Beauty | 12,2 | 12,2 | 12,2 | 12,2 | 12,2 | 12,2 |
| Summe | 1.033,0 | 1.033,0 | 1.033,0 | 1.028,4 | 1.028,4 | 1.028,4 |
Die der Ermittlung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Planungsrechnungen beziehen sich auf detaillierte Planungszeiträume von drei Jahren, was dem Planungssystem der Gesellschaften entspricht, daran schließt sich die ewige Rente an. Die Prämissen beruhen dabei sowohl auf Einschätzungen des Managements als auch Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie auf volkswirtschaftlichen Rahmendaten. Die zugrundeliegende Dreijahresplanung wurde durch den Aufsichtsrat genehmigt.
In der Detailplanungsphase gehen wir bei den wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerten von folgenden landesbezogenen durchschnittlichen Anstiegen bei Umsatzerlösen und EBITDA aus:
| Gruppe von ZGE | Umsatzerlöse | EBITDA | Jahre |
|---|---|---|---|
| Deutschland | deutlich | stark | 3 |
| Niederlande | stark | stark | 3 |
| Frankreich | deutlich | deutlich | 3 |
| Polen | stark | stark | 3 |
| Parfumdreams / Niche Beauty | stark | stark | 3 |
Alle anderen hier nicht einzeln aufgeführten goodwilltragenden Einheiten sind hinsichtlich der Höhe der auf sie entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte von untergeordneter Bedeutung.
Den zu Umsatzerlösen und EBITDA getroffenen qualifiziert-komparativen Aussagen liegt folgende Rangfolge zugrunde:
| Rangfolge | Ausprägungen der qualifiziert-komparativen Prognosen |
|---|---|
| 1. | nahezu unverändert bzw. auf VJ-Niveau |
| 2. | leicht |
| 3. | solide/merklich |
| 4. | kräftig |
| 5. | deutlich |
| 6. | stark |
Allen goodwilltragenden Einheiten liegt bei der Berechnung der ewigen Rente eine Wachstumsrate von 1,0 \% zu Grunde.
Zur Diskontierung der wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden die folgenden Kapitalisierungssätze verwendet:
| 30.09.2024 vor Steuern $\%$ |
30.09.2023 vor Steuern $\%$ |
|
|---|---|---|
| Deutschland | 12,0 | 13,0 |
| Niederlande | 11,4 | 12,3 |
| Frankreich | 11,9 | 12,7 |
| Polen | 13,9 | 14,2 |
| Parfumdreams / Niche Beauty | 12,0 | 13,0 |
Im Geschäftsjahr 2023/2024 führte der Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte insgesamt zu keinem Wertminderungsaufwand (i. Vj. 12,4 Mio. EUR). Im Vorjahr entsprach der erzielbare Betrag der Gruppe von ZGE „Parfumdreams/Niche Beauty" durch den erfassten Wertminderungsaufwand dem Buchwert.
Übersicht des Wertminderungsaufwands und des erzielbaren Betrags auf Ebene der goodwilltragenden Einheiten:

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Nutzungsdauer der Marken „Douglas" und „Nocibé" aufgrund ständiger Maßnahmen zur Markenerhaltung unbestimmt ist und diese Vermögenswerte somit mindestens jährlich auf Wertminderungen hin zu testen sind. Unverändert zum Vorjahr entfallen 534,4 Mio. EUR auf die Marke „Douglas" und 172,7 Mio. EUR auf die Marke „Nocibé".
Bei den Marken handelt es sich um sogenannte Corporate Assets, die zu den künftigen Zahlungsströmen mehrerer zahlungsmittelgenerierender Einheiten beitragen. Die Marken werden auf die Ebene allokiert, auf der die Zuordnung auf vernünftiger und stetiger Basis erfolgen kann. Dies ist die Ebene der Landesgesellschaft (jeweils Gruppe von ZGE). Auf dieser Ebene sind die Marken dann grundsätzlich auf Wertminderung zu testen. Der Wertminderungstest auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist im Hinblick auf die Marken dann nicht erforderlich, wenn der erzielbare Betrag der jeweiligen Marke unzweifelhaft größer als ihr Buchwert ist und keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen.
Daher wurde zunächst der erzielbare Betrag der beiden Marken ermittelt, um zu testen, ob dieser deutlich über dem jeweiligen Buchwert liegt. Für die Marken ist der erzielbare Betrag der beizulegende Zeitwert (Level 3), der nach einem anerkannten Bewertungsverfahren (Lizenzpreisanalogie) ermittelt wird.
Die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Marken herangezogenen wesentlichen Annahmen sind die Veränderung des Umsatzes, die Lizenzrate sowie die Kapitalkosten. Dabei entsprechen die Annahmen im Detailplanungszeitraum zur Veränderung des Umsatzes und zu den Kapitalkosten jenen Annahmen, die bei den Werthaltigkeitsprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte herangezogen werden (siehe oben). Abgeleitet aus den mit der Marke generierten Ergebnisbeiträgen und einem typisierten Lizenzgeberanteil wurde auf eine umsatzbezogene Lizenzrate geschlossen.
Die Entwicklung des markenrelevanten Umsatzes wird nach dem Detailplanungszeitraum mit einer jährlichen Wachstumsrate von 2,0\% über insgesamt 17 Jahre fortgeschrieben und anschließend über 10 Jahre mit gleichmäßig rückläufigen Umsatzerlösen auf null abgeschmolzen. Die angenommenen Lizenzraten betrugen für die Marke Douglas 3,1 \% (i. Vj. 2,9 \%) und für die Marke Nocibe 4,0 \% (i. Vj. 4,0 \%).
Die Zahlungsströme wurden mit Kapitalkosten von 8,4 \% (i. Vj. 9,1 \%) für die Marke „Douglas" sowie 8,8 \% (i. Vj. 9,5 \%) für die Marke „Nocibe" abgezinst.
Während die Marke „Nocibé" ausschließlich dem Segment Frankreich zugeordnet ist, wurde die Marke „Douglas" anhand der Planumsatzerlöse des folgenden Geschäftsjahres den entsprechenden Landesgesellschaften zugeordnet und entfiel im Wesentlichen auf die folgenden Gruppen von ZGE:
| 30.09.2024 Gruppe von ZGE Mio. EUR |
30.09.2023 Gruppe von ZGE Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Deutschland | 235,8 | 238,2 |
| Niederlande | 65,1 | 62,7 |
| Italien | 75,2 | 77,3 |
| Spanien | 15,0 | 17,7 |
| Polen | 54,5 | 51,3 |
| Sonstige | 88,8 | 87,2 |
| Summe | 534,4 | 534,4 |
Der erzielbare Betrag für beide Marken lag oberhalb des jeweiligen Buchwerts, so dass sich im Ergebnis für keine der Marken ein Wertminderungsbedarf ergab.
Die mit Mietverträgen verbundenen Standortvorteile in Frankreich werden auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getestet, die an den jeweiligen Mietvertrag gebunden sind. Dies ist regelmäßig die angemietete Filiale. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt.
Im Segment Frankreich sind mit Mietverträgen verbundene Standortvorteile, die vom Vormieter entgeltlich erworben wurden, in Höhe von 26,9 Mio. EUR (i. Vj. 26,5 Mio. EUR) aktiviert. Die Nutzungsdauer ist unabhängig von den jeweiligen Laufzeiten der Mietverträge und somit unbestimmt. Der für den Wertminderungstest heranzuziehende Wert (erzielbare Betrag) bestimmt sich aus dem höheren der beiden Beträge aus beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Zur Diskontierung wurde ein Kapitalisierungssatz in Höhe von 12,0 \% (i. Vj. 9,5 \%) vor Steuern verwendet.
Der Wertminderungstest dieser mit Mietverträgen verbundenen Standortvorteile führte in der Berichtsperiode zu Wertminderungen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (i. Vj. 3,5 Mio. EUR) und Wertaufholungen von 0,6 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR) im Segment Frankreich. Der erzielbare Betrag der von Wertminderungen betroffenen mit Mietverträgen verbundenen Standortvorteile betrug 1,1 Mio. EUR (i. Vj. 0,7 Mio. EUR). Der erzielbare Betrag der von Wertaufholungen betroffenen mit Mietverträgen verbundenen Standortvorteile betrug 1,4 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR).
Für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurde das Nutzungsrecht des Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres 2022/2023 eröffneten Zentrallagers Hamm als Corporate Asset auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt.
Das Nutzungsrecht wird von den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz sowie von Parfumdreams genutzt und die Werthaltigkeitsprüfung wurde auf Landesebene bzw. Ebene von Parfumdreams durchgeführt. Die Werthaltigkeitsprüfung unter Heranziehung des Nutzungswerts führte zu keiner Wertminderung. Im Vorjahr 2022/2023 betrug die Wertminderung im Geschäftssegment DACH 8,4 Mio. EUR, der erzielbare Betrag für die wertgeminderte ZGE im Geschäftssegment DACH 10,2 Mio. EUR und der entsprechen Kapitalkostensatz nach Steuern 9,7 \%.
Auslösendes Ereignis, Filialen einem Wertminderungstest zu unterziehen, sind insbesondere negative Filialdeckungsbeiträge aufgrund einer rückläufigen Kundenfrequenz sowie geplante Filialschließungen.
Der erzielbare Betrag wird dabei als Nutzungswert auf Basis künftiger Cashflows ermittelt, die auf internen Planungsrechnungen basieren. Planungsprämissen sind dabei Umsatzwachstum, Rohertragserwartungen und EBITDAErwartung, Einschätzungen über Ersatzinvestitionen in das Filialnetz, die Personalaufwandsquote sowie weitere Kostenquoten bezogen auf die einzelnen Filialen. Die Planungsrechnungen beziehen sich auf die bis zu ihrem wahrscheinlichen Ende kalkulierte Restlaufzeit der jeweiligen Mietverträge unter Einbeziehung etwaiger Verlängerungsoptionen. Der Planungszeitraum beträgt zwischen einem und fünfzehn Jahren. Der Berechnung liegen Zinssätze zwischen 9,0 \% und 15,5 \% (i. Vj. zwischen 9,1 \% und 14,9 \%) vor Steuern zu Grunde.
Wertminderungstests auf Filialebene als zahlungsmittelgenerierender Einheit führten zu Wertminderungsaufwand in Höhe von insgesamt 4,7 Mio. EUR (i. Vj. 0,6 Mio. EUR) und entfielen auf die im Folgenden dargestellten Berichtssegmente sowie auf die Überleitung zur DOUGLAS Group:
| 01.10.2023 - 30.09.2024 Berichtspflichtiges Segment Mio. EUR |
01.10.2022 - 30.09.2023 Berichtspflichtiges Segment Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| DACHNL | 1,9 | 0,0 |
| Frankreich | 1,2 | 0,1 |
| Süd-Europa | 0,9 | 0,0 |
| Zentral-Ost-Europa | 0,0 | 0,4 |
| Parfumdreams/Niche Beauty | 0,2 | 0,0 |
| Summe der Berichtssegmente | 4,2 | 0,6 |
| Überleitung zur DOUGLAS Group | 0,5 | |
| Summe | 4,7 | 0,6 |
Zur Darstellung der Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnisse siehe Note „Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen".
Die erzielbaren Beträge der von Wertminderungen betroffenen Filialen verteilen sich wie folgt auf die Berichtssegmente sowie auf die Überleitung zur DOUGLAS Group:
| 01.10.2023 - 30.09.2024 Berichtspflichtiges Segment Mio. EUR |
01.10.2022 - 30.09.2023 Berichtspflichtiges Segment Mio. EUR |
||
|---|---|---|---|
| DACHNL | 17,5 | 0,0 | |
| Frankreich | 6,6 | 4,3 | |
| Süd-Europa | 2,1 | 0,2 | |
| Zentral-Ost-Europa | 0,0 | 0,7 | |
| Parfumdreams/Niche Beauty | 1,2 | 0,0 | |
| Summe der Berichtssegmente | 27,4 | 5,2 | |
| Überleitung zur DOUGLAS Group | 0,0 | ||
| Summe | 27,4 | 5,2 |
Latente Steuern werden auf Unterschiede zwischen IFRS-Buchwert und steuerlichem Buchwert gebildet und entfallen wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen.

Darstellung des auf die temporären Differenzen nach Bilanzposten entfallenden Aufwands, Ertrags oder im sonstigen Ergebnis erfassten Betrags:

Die den latenten Steuern zu Grunde liegenden temporären Differenzen entfielen im Wesentlichen auf Fair Value Bewertungen (i. Vj. außerdem auf Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten und Schulden gemäß IFRS 9). Die erfolgsneutrale Veränderung beruht im Wesentlichen auf latentem Steueraufwand für Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (i. Vj. 1,7 Mio. EUR), auf latentem Steuerertrag für Cash Flow Hedging in Höhe von 0,6 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR) und auf latentem Steuerertrag für die Ablösung der Finanzierung in Höhe von 64,1 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR).
In Höhe von 1,7 Mio. EUR (i. Vj. 1,1 Mio. EUR) wurden bei Gesellschaften, die in der laufenden Periode oder in der Vorperiode steuerliche Verluste aufweisen, latente Steueransprüche auf in zukünftigen Perioden abzugsfähige temporäre Differenzen und Verlustvorträge gebildet, welche höher als die Ergebniseffekte aus der Auflösung bestehender zu versteuernder temporärer Differenzen sind. Infolge von strukturellen Maßnahmen und unter Berücksichtigung bestehender Planungsrechnungen ist davon auszugehen, dass die angesetzten latenten Steueransprüche in zukünftigen Perioden realisiert werden können.
Zum Bilanzstichtag bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 519,3 Mio. EUR (i. Vj. 667,8 Mio. EUR), auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Davon entfallen 380,3 Mio. EUR auf das Ausland und 139,0 Mio. EUR auf Deutschland. Die 139,0 Mio. EUR setzen sich aus 82,7 Mio. EUR Körperschaftsteuer und 56,3 Mio. EUR Gewerbesteuer zusammen. Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsvorträge in Höhe von 1.091,3 Mio. EUR (i. Vj. 1.003,4 Mio. EUR), auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Daneben bestanden zum Bilanzstichtag temporäre Differenzen in Höhe von 40,0 Mio. EUR (i. Vj. 54,2 Mio. EUR) für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden.
Gemäß IAS 12 sind latente Steuerschulden auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten, anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für die Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte „Outside Basis Differences"), sofern mit der Realisierung zu rechnen ist. Zum Bilanzstichtag bestanden Outside Basis Differences in Höhe von 56,8 Mio. EUR (i. Vj. 50,8 Mio. EUR), für die keine latenten Steuern gebildet wurden.
Um die Bedenken über die ungleiche Gewinnverteilung und die ungleichen Steuerabgaben großer multinationaler Unternehmen zu adressieren, wurden auf globaler Ebene verschiedene Einigungen getroffen, darunter eine Einigung von über 135 Ländern über die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent. Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD einen Entwurf für einen Rechtsrahmen, gefolgt von detaillierten Leitlinien im März 2022, die von den einzelnen Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben, zur Änderung ihrer lokalen Steuergesetze verwendet werden sollen. Sobald die Änderungen der Steuergesetze in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, gelten oder in Kürze gelten werden, kann der Konzern der Mindeststeuer unterliegen. Der Konzern wird möglicherweise der Mindeststeuer unterliegen, da er Tochtergesellschaften in Ländern hat, in dem der gesetzliche oder effektive Steuersatz möglicherweise unter 15\% beträgt. Der Vorstand verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem der Konzern tätig ist. Hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern hat die Gruppe die internationale Steuerreform - Pillar Two-Modellregelungen (Änderungen an IAS 12) mit deren Veröffentlichung am 23. Mai 2023 übernommen. Die Änderungen sehen eine vorübergehende obligatorische Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern für die Top-up Tax vor, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, und erfordern neue Angaben zum Risiko von Pillar Two.
Die verbindliche Ausnahme gilt rückwirkend. Da jedoch zum 30. September 2024 in keinem Land, in dem die Gruppe tätig ist, damit verbundene latente Steuern erfasst wurden, hat die rückwirkende Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gruppe.
Das Mindeststeuergesetz ist erstmals für das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden, weshalb sich keine Auswirkungen auf den tatsächlichen Steueraufwand des Geschäftsjahres 2024 ergeben.
Der Konzern beabsichtigt, die temporären Safe-Harbour-Regelungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu wurden erste Untersuchungen auf Grundlage der vorläufigen Daten des qualifizierten länderbezogenen Berichts (CbCR) des Geschäftsjahres 2023/2024 sowie der beiden vorherigen Geschäftsjahre eingeleitet. Auf Basis dieser vorläufigen Prüfung und der bisherigen Ergebnisse geht der Konzern davon aus, dass fast alle Länder die Safe-HarbourRegelungen in Anspruch nehmen können.
Das Mindeststeuergesetz wirkt sich auf wenige Länder mit einem erwarteten, maximalen Gesamtsteueraufwand im niedrigen einstelligen Mio. EUR-Betrag aus.
| 30.09 .2024 Mio. EUR |
30.09 .2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 791,9 | 761,0 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1,6 | 1,5 |
| Geleistete Anzahlungen auf Waren | 0,0 | 0,1 |
| Summe | 793,5 | 762,6 |
Die Abwertung auf den niedrigeren Nettoveräußerungspreis führte zu Wertminderungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von 7,0 Mio. EUR (i. Vj. 4,1 Mio. EUR).
Die Vorräte stehen regelmäßig unter dem branchenüblichen Eigentumsvorbehalt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen gegen Kunden.
Die Forderungen sind kurzfristig fällig, regelmäßig unter 30 Tagen, werden nicht verzinst und unterliegen somit keinem Zinsrisiko. Der Buchwert der Forderungen entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Das (theoretisch) maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht dem Buchwert.
Das Modell der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 wird auf Forderungen aus LuL angewendet.
Zur Ermittlung der Wertminderungen findet eine Wertberichtigungsmatrix Anwendung, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu bemessen.
Das Ausfallrisiko wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden sowie der geographischen Lage beeinflusst. Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit vergleichbaren Kreditrisikoeigenschaften basierend auf geographischer Lage sowie den Kundeneigenschaften in verschiedene Portfolien eingeordnet. Historische Muster für das Zahlungsverhalten und die Altersstruktur der Forderungen werden je Portfolio individuell analysiert und als Ausgangsbasis zur Ermittlung der Verlustrate herangezogen. Zusammen mit dem ausfallgefährdeten Betrag wird der erwartete Kreditverlust für jedes Portfolio und jedes Fälligkeitsband ermittelt. Nachgelagert erfolgt eine Anpassung der ermittelten Verlustrate je Portfolio, sofern signifikante Änderungen der makroökonomischen Situation erwartete werden. Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann und nicht bereits dann, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist.
Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2024:
| Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) \% | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Mio. EUR | Wertberichtigung Mio. EUR | Beeinträchtigte Bonität | |
|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,7 | 22,2 | 0,2 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 1,1 | 13,1 | 0,1 | Nein |
| 31-60 Tage überfällig | 5,8 | 2,1 | 0,1 | Nein |
| 61-90 Tage überfällig | 21,1 | 0,4 | 0,1 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 40,0 | 0,4 | 0,2 | Ja |
| Stand zum 30. September | 38,2 | 0,7 |
Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2023:
| Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) $\%$ | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Mio. EUR | Wertberichtigung Mio. EUR | Beeinträchtigte Bonität | |
|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,9 | 20,2 | 0,2 | Nein |
| 1-30 Tage überfällig | 1,4 | 13,5 | 0,2 | Nein |
| 31-60 Tage überfällig | 7,4 | 2,2 | 0,2 | Nein |
| 61-90 Tage überfällig | 23,6 | 0,4 | 0,1 | Nein |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 40,0 | 0,6 | 0,2 | Ja |
| Stand zum 30. September | 36,9 | 0,8 |
Die Douglas AG verlangt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine Sicherheiten.
Aufgrund von Ausfallrisiken bestehen zum Bilanzstichtag Wertberichtigungen in Höhe von 7,0 Mio. EUR (i. Vj. 8,6 Mio. EUR), welche die Wertberichtigungen aus erwarteten Kreditverlusten inkludieren.
Entwicklung der Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten:
| 2023/2024 Mio. EUR |
2022/2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Stand zum 1. Oktober | 8,6 | 12,8 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | ||
| $-0,4$ | ||
| Zuführung | 2,6 | 2,4 |
| Auflösung | $-1,6$ | $-0,5$ |
| Inanspruchnahme | $-2,2$ | $-6,1$ |
| Stand zum 30. September | 7,0 | 8,6 |
Die Forderungen gegen Lieferanten (Boni / Werbekostenzuschüsse) enthalten in Rechnung gestellte Forderungen, Abgrenzungen für nachlaufende Lieferantenvergütungen und debitorische Kreditoren.
Mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumente und Beteiligungen erfolgt die Klassifizierung und Bewertung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte basierend auf dem Geschäftsmodell und dem Zahlungsstromkriterium und sie werden innerhalb des Geschäftsmodells Halten verwaltet und das Zahlungsstromkriterium wird als erfüllt angesehen. Folglich erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Derivative Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.
Beteiligungen stellen Finanzinvestitionen in nicht notierte Eigenkapitalinstrumente dar. Zum Bilanzstichtag bestand keine Veräußerungsabsicht, in Abhängigkeit der Steuerung der Eigenkapitalinstrumente erfolgt eine Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Übersicht der sonstigen finanziellen Vermögenswerte:

Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen sind kurzfristig fällig und werden nicht verzinst.
Im Rahmen der Refinanzierung und einhergehenden Rückzahlung der beiden Unternehmensanleihen sind die eingebetteten Optionen untergegangen und ausgebucht worden. Im Berichtsjahr ergab sich ein Nettobewertungsaufwand in Höhe von 31,6 Mio. EUR (i. Vj. Nettobewertungsertrag 31,6 Mio. EUR), der im Finanzergebnis ausgewiesen wurde.
Bei den Beteiligungen handelt es sich im Wesentlichen um erworbene Anteile an Einkaufszentren in Frankreich, die Voraussetzung dafür sind, eine Filiale in dem jeweiligen Einkaufszentrum betreiben zu dürfen.
Alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden nicht verzinst. Die Buchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte entsprachen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Nachfolgend dargestellt die Fälligkeitsanalyse der sonstigen finanziellen Vermögenswerte:
| 30.09.2024 Mio. EUR |
30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Nicht fällig | 221,4 | 226,4 |
| Fällig < 30 Tage | 23,9 | 26,6 |
| Fällig $>30$ Tage | 4,4 | 3,8 |
| Summe | 249,7 | 256,8 |
Im Geschäftsjahr 2023/2024 waren keine Zahlungseingänge auf in Vorperioden vollständig abgeschriebene Forderungen vorhanden. Das maximale Ausfallrisiko entspricht zum Bilanzstichtag den Buchwerten.
Im Folgenden werden die Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten dargestellt, getrennt nach den Stufen des Modells für erwartete Kreditverluste:
Stufe 1 - Ausfallwahrscheinlichkeit für die nächsten zwölf Monate:
| $2023 / 2024$ Mio. EUR |
$2022 / 2023$ Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Stand zum 1. Oktober | 3,4 | 3,4 |
| Zuführung | 2,6 | 0,1 |
| Auflösung | $-0,1$ | $-0,1$ |
| Stand zum 30. September | 5,9 | 3,4 |
Stufe 2 - Ausfallwahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit:
Im Geschäftsjahr gab es, unverändert zum Vorjahr, keine der Stufe 2 des Modells für erwartete Kreditverluste zuzuordnende Wertberichtigungen.
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten und abgegrenzte Vorauszahlungen sowie Vertragsforderungen aus Kundenretouren in Höhe von 2,4 Mio. EUR (i. Vj. 2,4 Mio. EUR).
Den größten Posten innerhalb der Zahlungsmittel bilden Guthaben bei Kreditinstituten (originäre Laufzeit bis zu drei Monaten). Darüber hinaus sind Kassenbestände enthalten. Eine detaillierte Analyse der Veränderung ist der Kapitalflussrechnung zu entnehmen. Das maximal-theoretische Ausfallrisiko entspricht zum Bilanzstichtag dem Buchwert.
Die Douglas AG ordnet die liquiden Mittel dem Geschäftsmodells „Halten" zu. Aufgrund des Geschäftsmodells sowie der Erfüllung des Zahlungsstromkriteriums werden die liquiden Mittel zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sämtliche Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.
Zahlungsmittel, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, unterliegen dem allgemeinen Ansatz des Modells der erwarteten Kreditverluste. Die DOUGLAS Group tätigt Investments in kurzfristige Bank-Sichteinlagen mit überwiegend mindestens einem Investment Grade Rating (BBB-). Die Investments werden regelmäßig überwacht, das Kreditrisiko für diese Finanzinstrumente wird als gering eingeschätzt. Im Rahmen der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Zahlungsmittel greift die Douglas AG auf sogenannte „Credit Default Swap Spreads" sowie Ratinginformationen zurück. Der ermittelte Betrag der erwarteten Kreditverluste ist unwesentlich.
Zum Bilanzstichtag waren Bankguthaben in Höhe von 6,5 Mio. EUR zur Sicherheit für die Ausstellung von Bankgarantien verpfändet und verfügungsbeschränkt (i Vj. 182,4 Mio. EUR verpfändet und 7,2 Mio. EUR verfügungsbeschränkt).
Nach mehreren Kapitalerhöhungen des gezeichneten Kapitals der Douglas AG im Vorfeld sowie im Rahmen des Börsengangs im Geschäftsjahr 2023/2024 betrug das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Douglas AG zum Bilanzstichtag 107.692.308,00 EUR (i. Vj. 48.785,00 EUR). Das Grundkapital ist eingeteilt in 107.692.308 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten und einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 EUR. Die Gewinnanteile der Aktionäre bestimmen sich nach dem Verhältnis ihrer Anteile am Grundkapital.
Die Aktien der Douglas AG (ISIN: DE000BEAU7Y1, WKN: BEAU7Y, Börsenkürzel: DOU) werden seit Erstnotierung am 21. März 2024 im regulierten Markt im Prime Standard Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Mit einem Ausgabepreis von 26,00 EUR je Aktie platzierte die Douglas AG insgesamt 34.192.455 Aktien bei Investoren, davon 32.692.308 neue Aktien.
Das gezeichnete Kapital wurde in voller Höhe eingezahlt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. März 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 32.307.692,00 durch Ausgabe von bis zu 32.307.692 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die Aktien auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
$\rightarrow$ zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
$\rightarrow$ um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen, insbesondere zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Teilen von Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten (wie z. B. Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder hierauf gerichteten Lizenzen) oder sonstigen Produktrechten;
$\rightarrow$ soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. entsprechender Options- und/oder Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft und/oder durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- und/oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Options- und/oder Wandlungspflicht zustünde;
$\rightarrow$ um Aktien zur Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen an Vorstandsmitglieder, Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, und/oder Mitgliedern der Geschäftsführung eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens stehen oder standen, auszugeben;
$\rightarrow$ bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag $20 \%$ des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet.
Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt.
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 21.538.461,00 durch Ausgabe von bis zu 21.538.461 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsanleihen und/oder vergleichbaren Instrumenten mit Wandel- und/oder Optionspflichten oder Andienungsrechten der Gesellschaft, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 19. März 2024 bis zum 18. März 2029 von der Gesellschaft ausgegeben oder durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen ausgegeben und von der Gesellschaft garantiert
werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit jeweils nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und auch von § 60 Abs. 2 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen
Die Kapitalrücklage enthält die über das gezeichnete Kapital hinausgehende Einlagen der Gesellschafter in die Douglas AG und betrug zum Bilanzstichtag 2.067,7 Mio. EUR (i. Vj. 326,0 Mio. EUR), davon 993,1 Mio. EUR, nach §272 Abs. 2 Nr. 1 HGB verfügungsbeschränkt und davon 1.221,0 Mio. EUR nach §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht verfügungsbeschränkt.
Die handelsrechtliche Kapitalrücklage der Douglas AG (HGB) betrug zum Bilanzstichtag 2.214,1 Mio. EUR, der Unterschiedsbetrag von 146,4 Mio. EUR im Vergleich zur Kapitalrücklage nach IFRS resultierte aus der unterschiedlichen bilanziellen Behandlung der Einbringung der Gesellschafterdarlehen (200,2 Mio. EUR), der IPOTransaktionskosten (21,3 Mio. EUR) sowie aus der Entnahme aus der Kapitalrücklage (-75,2 Mio. EUR) zum Ausgleich des handelsrechtlichen Jahresfehlbetrages des Berichtsjahres und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr.
Die Veränderung der Kapitalrücklage im Berichtsjahr war insbesondere zurückzuführen auf:
$\rightarrow$ Einbringung sämtlicher Darlehensforderungen der unmittelbaren Mehrheitsgesellschafterin, Kirk Beauty International S.A. mit Sitz in Luxemburg, gegen die Douglas AG in Höhe von 719,9 Mio. EUR (IFRS Buchwert einschließlich aufgelaufener Zinsen) in die Kapitalrücklage der Douglas AG (Einbringung unter Forderungsverzicht).
$\rightarrow$ Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 75,0 Mio. EUR zur Erhöhung des gezeichneten Kapitals (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
$\rightarrow$ Zuführung in die Kapitalrücklage von 300,0 Mio. EUR durch die Kirk Beauty International S.A.
$\rightarrow$ Nettoerlöse aus Aktienplatzierungen von 796,0 Mio. EUR (enthalten sind saldierte Transaktionskosten in Höhe von 21,3 Mio. EUR, die im direkten Zusammenhang mit der Ausgabe von neuen Aktien standen).
| 30.09.2024 Mio. EUR |
30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Gewinnrücklagen | $-1.413,1$ | $-1.575,4$ |
| Rücklage aus Sicherungsgeschäften | $-5,8$ | |
| Versicherungs-mathematische Gewinne oder Verluste | 4,0 | 3,0 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern | 0,4 | 0,3 |
| Währungs- umrechnungs- rücklage |
1,8 | $-9,1$ |
| Summe | $-1.412,7$ | $-1.581,2$ |
Rückstellungen für Pensionen werden für kapitalgedeckte und nicht kapitalgedeckte arbeitgeberfinanzierte Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an Mitarbeiter und frühere Mitarbeiter und deren Hinterbliebene sowie für rein arbeitnehmerfinanzierte Versorgungsverpflichtungen aus Entgeltumwandlung gebildet. Die Zusagen betreffen im Regelfall die Zahlung von vereinbarten Altersrenten als monatlicher Betrag. Die Bilanzierung dieser Verpflichtungen wird dabei entsprechend den Vorschriften von IAS 19 vorgenommen. Dementsprechend erfolgt die Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten im sonstigen Ergebnis, während der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in der Konzern-Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst werden.
Die Bewertung erfolgt auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten unter Verwendung der nachfolgend dargestellten Parameter:
| Deutschland \% |
Frankreich \% |
Niederlande \% |
Schweiz \% |
|
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2024 | ||||
| Rechnungszinssatz | 3,70 | 3,35 | 3,30 | 1,10 |
| Rentensteigerungstrend | 2,20 | 0,00 | 2,10 | 0,00 |
| Deutschland \% |
Frankreich \% |
Niederlande \% |
Schweiz \% |
|
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2023 | ||||
| Rechnungszinssatz | 4,00 | 3,60 | 3,90 | 1,90 |
| Rentensteigerungstrend | 2,20 | 0,00 | 2,40 | 0,00 |
Als biometrische Rechnungsparameter wurden die Richttafeln von Dr. Heubeck aus dem Jahr 2018 oder vergleichbare länderspezifische Sterbetafeln zugrunde gelegt.
Überleitung der Defined Benefit Obligation (DBO) zur Defined Benefit Liability (DBL):

Rückstellungspiegel für das Geschäftsjahr 2023/2024:
| Verpflichtungen aus dem Personalbereich Mio. EUR | Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich Mio. EUR | Sonstige Rückstellungen Mio. EUR | Summe Mio. EUR | |
|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023 | 62,5 | 40,1 | 37,8 | 140,4 |
| Inanspruchnahme | $-44,5$ | $-5,4$ | $-8,5$ | $-58,4$ |
| Auflösung | $-3,3$ | $-2,2$ | $-4,9$ | $-10,4$ |
| Zuführung | 41,8 | 8,1 | 27,6 | 77,5 |
| Veränderung Konsolidierungskreis | 0,0 | 0,0 | $-0,5$ | $-0,5$ |
| Zinseffekte | 0,1 | 0,6 | 6,8 | 7,5 |
| Währungsum- rechnungs- differenzen |
0,1 | 0,3 | 0,2 | 0,6 |
| 30.09.2024 | 56,7 | 41,5 | 58,5 | 156,7 |
| - davon langfristig | 12,8 | 34,8 | 8,3 | 53,9 |
| - davon kurzfristig | 43,9 | 6,7 | 52,2 | 102,8 |
Die Auflösung von Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich resultierte mit 3,0 Mio. EUR aus nicht genutzten Prämienrückstellungen und mit 0,3 Mio. EUR aus Abfindungen. Die Auflösung von Rückstellungen in den sonstigen Rückstellungen entfiel mit 2,6 Mio. EUR auf Rechtskosten.
Für langfristige Verpflichtungen aus dem Personalbereich wurden in erster Linie Beträge für Dienstaltersentschädigungen und für Jubiläumsverpflichtungen zurückgestellt.
In den Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich sind im Wesentlichen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen enthalten. Der Anstieg von Preissteigerungsraten wird in die Prognose der zum jeweiligen Vertragsende zu erfüllenden Rückbauverpflichtungen miteinbezogen.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten hauptsächlich Prozesskosten.
Die Zinssätze für die Abzinsung langfristiger Rückstellungen liegen zwischen 0,5 \% und 6,6 \%.
Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich wurden im Wesentlichen für Prämien und ferner für Abfindungen gebildet.
Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen insbesondere Mietnebenkosten sowie darüber hinaus Umsatzmieten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden hauptsächlich für Prozessrisiken und damit im Zusammenhang stehenden Prozesskosten gebildet. Diese enthalten im Wesentlichen die Risikovorsorge im Zusammenhang mit dem Spruchstellenverfahren im Berichtssegment DACHNL.
Für die kurzfristigen Rückstellungen wird mit einer Inanspruchnahme im folgenden Geschäftsjahr sowie einem Abfluss von liquiden Mitteln in ausgewiesener Höhe gerechnet.
Sämtliche unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Geschäftsvorfälle haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeiten | Restlaufzeiten | |||||||
| Gesamt Mio. EU R |
$<1$ Jahr | 1 bis 5 Jahre |
$>5$ Jahre | Gesamt | $<1$ Jahr | 1 bis 5 Jahre |
$>5$ Jahre | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | ||
| Verbindlich- keiten gegenüber Kreditinstituten |
1.278 .4 | 38,4 | 1.240 .0 | 0,0 | 682,5 | 16,8 | 665,7 | 0,0 |
| -- davon Senior Secured Term Loan Facility | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 683,8 | 16,1 | 667,7 | 0,0 |
| -- davon Term Loan Facility (Facility B) | 815,9 | 24,7 | 791,2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| -- davon Bridge Loan Facility (Facility A) | 461,0 | 12,8 | 448,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| -- davon Revolving Credit Facility (RCF) | 0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,0 | $-2,4$ | 0,4 | $-2,8$ | 0,0 |
| -- davon übrige sonstige Bankverbindlichkeiten | 0,9 | 0,2 | 0,7 | 0,0 | 1,1 | 0,2 | 0,8 | 0,0 |
| Senior Secured Notes | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1.332,7 | 35,9 | 1.296,8 | 0,0 |
| Senior PIK Notes | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 590,4 | 21,5 | 569,0 | 0,0 |
| Leasing- verbindlich- keiten |
1.125,8 | 257,7 | 611,8 | 256,2 | 1.100,0 | 224,7 | 618,9 | 256,4 |
| -- davon Leasingverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 16 | 1.107,3 | 239,2 | 611,8 | 256,2 | 1.080,3 | 205,8 | 618,9 | 255,6 |
| -- davon übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen | 18,5 | 18,5 | 0,0 | 0,0 | 19,7 | 18,8 | 0,0 | 0,8 |
| Verbindlich- keiten gegenüber Gesellschafter |
0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 704,6 | 0,0 | 651,2 | 53,5 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten aus Optionen nicht beherrschender Anteilseigner | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,0 |
| Derivative Finanzinstrumente | 5,7 | 0,0 | 5,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten aus Kundenretouren | 5,1 | 5,1 | 0,0 | 0,0 | 4,8 | 4,8 | 0,0 | 0,0 |
| Übrige sonstige finanzielle | 3,8 | 3,7 | 0,0 | 0,0 | 0,6 | 0,6 | 0,0 | 0,1 |
| Summe Sonstige finanzielle | 2.419 .0 | 305,1 | 1.857 .6 | 256,2 | 4.415,8 | 304,4 | 3.801,5 | 310,0 |
Im März 2024 hat die Douglas AG mit einem Bankenkonsortium einen Finanzierungsvertrag zur Konzernrefinanzierung nach dem Börsengang in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. EUR abgeschlossen. Der Vertrag umfasst einen langfristigen Konsortialkredit (Facility B) in Höhe von 800,0 Mio. EUR, einen Überbrückungskredit (Facility A) in Höhe von 450,0 Mio. EUR sowie einer revolvierenden Kreditfazilität (RCF) in Höhe von 350,0 Mio. EUR. Mit der Ziehung trat der neue Finanzierungsvertrag am 15. April 2024 in Kraft. Der RCF war zum Bilanzstichtag liquiditätsmäßig nicht gezogen, allerdings wurde er durch Sicherheiten in Form von Mietavalen in Höhe von 10,5 Mio. EUR in Anspruch genommen. Der Buchwert des RCF in Höhe von 0,6 Mio. EUR resultiert aus der Abgrenzung von Bereitstellungszinsen.
Im März 2024 wurde der bisherige Konsortialkredit (Senior Secured Term Loan Facility) und im April 2024 die beiden bisherigen Unternehmensanleihen, (die Senior Secured Notes und die Senior PIK Notes) unter Verwendung der im Rahmen des IPO und der Refinanzierung erzielten Einnahmen zurückgezahlt und die bisherige Senior Secured MultiCurrency Revolving Credit Facility gekündigt. Die Tilgung der Unternehmensanleihen führte zu Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von 31,3 Mio. EUR. Mit der Tilgung der Unternehmensanleihen sind die eingebetteten Optionen in Form der Rückkaufsrechte untergegangen und ausgebucht worden, was zu einem Abgangsverlust von 31,7 Mio. EUR im Finanzergebnis ohne Auswirkungen auf den Zahlungsmittelbestand führte.
Die unmittelbare Mehrheitsgesellschafterin, die Kirk Beauty International S.A. mit Sitz in Luxemburg, hatte sämtliche Darlehensforderungen gegen die Douglas AG in Höhe von 719,9 Mio. EUR (IFRS Buchwert einschließlich aufgelaufener Zinsen) in die Kapitalrücklage der Douglas AG eingebracht (Einbringung unter Forderungsverzicht).
Weitere Erläuterungen zu Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, derivativen Finanzinstrumenten und Rückerstattungsverbindlichkeiten aus Kundenretouren finden sich in der Note „Finanzinstrumente".
Bei einer Personenhandelsgesellschaft mit Sitz in Deutschland haben die Gesellschafter ein ordentliches gesetzliches Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht des Gesellschafters ist ein Inhaberkündigungsrecht i.S. von IAS 32.18(b), sodass Einlagen von Minderheitsgesellschaftern (nicht beherrschende Anteile) in deutsche Personenhandelsgesellschaften in einem IFRS-Konzernabschluss stets als Verbindlichkeit zu klassifizieren sind. Insgesamt ergibt sich eine Verpflichtung von 0,2 Mio. EUR (i. Vj. 0,2 Mio. EUR) zum Bilanzstichtag.

Bei den ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich um abgegrenzte Umsatzerlöse. Im Berichtsjahr wurden Vertragsverbindlichkeiten für Geschenkgutscheine in Höhe von 6,3 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR) im Berichtssegment DACHNL aufgelöst, von deren Einlösung nicht mehr ausgegangen wird. Zur Darstellung der Ertragsrealisierung siehe Note „Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung".
Der Posten Übrige enthält im Wesentlichen abgegrenzte Zahlungen davon insbesondere Douglas Card Provisionen in Höhe von 4,2 Mio. EUR (i. Vj. 4,5 Mio. EUR).
Im Folgenden werden die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag dargestellt. Es erfolgt eine Einordnung in die Kategorien gemäß IFRS 9 sowie in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie, welche die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte einbezogenen Daten nach ihrer Marktnähe gliedert.
Finanzinstrumente kategorisiert nach IFRS $9^{28}$ zum 30. September 2024:

Bei den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückerstattungsverbindlichkeiten aus Kundenretouren entsprachen die beizulegenden Zeitwerte aufgrund der kurzen Laufzeiten den Buchwerten.
Beteiligungen sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zum Bilanzstichtag ist eine Veräußerung nicht geplant.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten spiegeln den Konsortialkredit (langfristiger Konsortialkredit (Facility B) in Höhe von 800,0 Mio. EUR, und Überbrückungskredit (Facility A) in Höhe von 450,0 Mio. EUR) nach Refinanzierung
[^0]
[^0]: ${ }^{28}$ Verwendet Abkürzungen für die Kategorien von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9:
AC - zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet;
FVtPL - erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
wider (siehe hierzu auch Note „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" sowie „Management der finanzwirtschaftlichen Risiken").
Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ergibt sich grundsätzlich aus den vertraglich zulässigen erwarteten Zahlungsströmen, welche kreditrisikoadjustiert diskontiert werden. Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts aus dem syndizierten Konsortialkredit (Facility B, RCF und Facility A) ergibt sich eine vertragsspezifische Besonderheit. Neben dem variablen EURIBOR-Basiszins erfolgen auch bezüglich der Kreditmarge regelmäßige Anpassungen in einem vertraglich festgelegten Rahmen. Die Kreditmarge der Facility B und des RCF wird quartalsweise in Abhängigkeit von der Entwicklung des Nettoverschuldungsgrads (Leverage) gemäß den Bedingungen des Kreditvertrages neu eingeschätzt. Aufgrund der kurzen bisherigen Laufzeit ist das vordefinierte Verhältnis von Leverage zu Kreditmarge noch sachgerecht. Der beizulegende Zeitwert entspricht daher dem Nominal zuzüglich der Zinsabgrenzung.
Zu den finanzielle Verbindlichkeiten aus Optionen nicht beherrschender Anteilseigner siehe Note „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" im Kapitel „Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern".
Die beizulegenden Zeitwerte der übrigen Finanzinstrumente werden anhand der Barwerte vertraglich bestimmter Zahlungen unter Berücksichtigung landesspezifischer Zinsstrukturkurven ermittelt.
Bei Verträgen, die dem Kunden die Rückgabe eines Artikels gestatten, wurden auf Grundlage von historischen Daten entsprechende Rückerstattungsverbindlichkeiten aus Kundenretouren bilanziert.
Die in den derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesenen Sicherungsinstrumente betreffen ZinsswapVereinbarungen, die als Cashflow-Hedges zur Absicherung der Volatilität von Zins-Cashflows bestimmt sind. Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsswapvereinbarungen mit einem Nennwert von 800,0 Mio. EUR (entspricht dem Nominalwert der Term Loan Facility (Facility B)), wonach Douglas einen variablen Zinssatz in Höhe des 3-MonatsEURIBOR erhält und einen festen Zinssatz zahlt (Receiver Swap). Der Swap wird zur Absicherung des Risikos schwankender Zahlungsströme verwendet, das auf das Zinsänderungsrisiko des Darlehens (Facility B, Grundgeschäft) zurückzuführen ist. Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem besicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument, da die Bedingungen der Zinsswaps mit den Bedingungen des Darlehens übereinstimmen (insbesondere Nominalbetrag, Laufzeit und Zahlungstermine). Es wurde ein Absicherungsverhältnis von 1:1 für die Sicherungsbeziehungen festgelegt, da das dem Zinsswap zugrunde liegende Risiko mit der abgesicherten Risikokomponente identisch ist. Zur Prüfung der Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts wurde die Methode des hypothetischen Derivats angewandt, indem die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments mit den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen sind, verglichen werden.
Zum Abschlussstichtag stellten sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind, wie folgt dar:
Die Beträge, die sich auf Posten beziehen, die als Sicherungsinstrumente designiert sind, und die Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehungen lauten wie folgt:
2023/2024
Mio. EUR
| Nominalbetrag | 800,0 |
|---|---|
| Buchwerte | |
| Vermögenswerte | 0,0 |
| Schulden | $-5,7$ |
| Posten in der Bilanz, in dem das Sicherungsinstrument enthalten ist | |
| Veränderungen im Wert des Sicherungsinstruments, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden | $-5,8$ |
| Erfolgswirksam erfasste Unwirksamkeit der Sicherungsbeziehung | 0,1 |
| Posten im Gewinn oder Verlust, der die Unwirksamkeit der Absicherung beinhaltet |
Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung der Risikokategorien der Eigenkapitalkomponenten und der Analyse der Positionen im sonstigen Ergebnis nach Steuern, die aus der Bilanzierung zur Absicherung von Zahlungsströmen resultieren.
2023/2024
Mio. EUR
| Beginn der Berichtsperiode | 0,0 |
|---|---|
| Veränderungen im beizulegenden Zeitwert | $-5,8$ |
| Steuern auf Bewegungen in den Rücklagen während des Jahres | 0,6 |
| Ende der Berichtsperiode | $-5,2$ |
Finanzinstrumente kategorisiert nach IFRS 9 zum 30.09.2023:

Die zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos der bisherigen Senior Secured Term Loan Facility über ein Nominalvolumen von 675,0 Mio. EUR abgeschlossenen Zinssicherungsvereinbarungen, die als freistehendes Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und im Finanzergebnis ausgewiesen wurden, sind im Geschäftsjahr 2023/2024 beendigt worden. Entsprechend wurde das freistehende Derivat ausgebucht.
Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ergab sich grundsätzlich aus den vertraglich zulässigen erwarteten Zahlungsströmen, welche kreditrisikoadjustiert diskontiert wurden. Bei der
Berechnung des beizulegenden Zeitwerts aus dem bisherigen syndizierten Konsortialkredit (im März 2024 zurückgezahlt) ergab sich eine vertragsspezifische Besonderheit. Neben dem variablen EURIBOR-Basiszins erfolgten auch bezüglich der Kreditmarge regelmäßige Anpassungen in einem vertraglich festgelegten Rahmen. Die Kreditmarge wurde quartalsweise in Abhängigkeit von der Entwicklung bestimmter Unternehmenskennzahlen gemäß den Bedingungen des Kreditvertrages neu eingeschätzt. Den Anpassungen lagen Kennzahlen zugrunde, die das Konsortium auch bei der Beurteilung des Kreditrisikos einbeziehen würde. Daher entsprachen die Zinserwartungen zum Stichtag weitgehend der Einschätzung für einen fairen Kreditzins.
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelbestand im Konzern im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert hat. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelbestand zum Ende der Berichtsperiode betrug 98,9 Mio. EUR (i. Vj. 262,3 Mio. EUR) und bestand ausschließlich aus Zahlungsmitteln wie in der Bilanz ausgewiesen.
Aus der operativen Geschäftstätigkeit wurde im Geschäftsjahr 2023/2024 ein Mittelzufluss von 683,6 Mio. EUR (i. Vj. 584,7 Mio. EUR) erzielt. Veränderungen im Net Working Capital (ohne Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Anlagevermögen) von minus 23,4 Mio. EUR (i. Vj. 87,8 Mio. EUR) und Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, in Höhe von 7,1 Mio. EUR (i. Vj. 15,5 Mio. EUR) zeigen die Veränderung der entsprechenden Positionen, korrigiert um Sachverhalte, die dem Investitionsoder Finanzierungsbereich zugeordnet sind. Weitere Erläuterungen zum Net Working Capital finden sich in der Note "Segmentberichterstattung".
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf 159,6 Mio. EUR (i. Vj. 104,1 Mio. EUR).
Der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2023/2024 auf 689,3 Mio. EUR (i. Vj. 465,6 Mio. EUR). Im Zuge des Börsengangs der Douglas AG verzeichnete die DOUGLAS Group im Berichtsjahr Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 1.150,8 (i. Vj. 0,0 Mio. EUR). Im Rahmen der Refinanzierung resultierten im Geschäftsjahr 2023/2024 zum einen aus der Rückzahlung der bisherigen Finanzierung Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten und Anleihen in Höhe von 2.547,7 Mio. EUR (i. Vj. 24,5 Mio. EUR) und zum anderen aus der Ziehung der neuen Finanzierung, Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von 1.250 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR). Die im Rahmen des Börsengangs und der Refinanzierung gezahlten Transaktionskosten in Verbindung mit Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen bezifferten sich im Berichtsjahr auf 39,4 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR).
Überleitung der Zahlungsströme aus Finanzierungsverbindlichkeiten zu den in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Änderungen der Finanzverbindlichkeiten, dargestellt für das Berichtsjahr:

Überleitung der Zahlungsströme aus Finanzierungsverbindlichkeiten zu den in der Konzern-Bilanz ausgewiesenen Änderungen der Finanzverbindlichkeiten, dargestellt für das Vorjahr:

Während des Geschäftsjahres 2023/2024 wurde die interne Steuerung und Managementberichterstattung dahingehend geändert, dass keine Bereinigungen auf Umsatzerlöse mehr berichtet wurden. Ferner ist im Berichtsjahr als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator, nach dem die DOUGLAS Group ihre Geschäfte steuert, das „Durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse" hinzugekommen. Vergleichsinformationen wurden entsprechend angepasst.
Die berichtspflichtigen Segmente werden auf der Grundlage der Organisations- und Entscheidungsstruktur des Konzerns sowie des Inhalts der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger ("CODM") festgelegt. Der Vorstand der Douglas AG ist der CODM im Sinne von IFRS 8. Er steuert den Konzern, ist auf höchster Ebene für die Ressourcenallokation auf die Geschäftssegmente verantwortlich und beurteilt und überwacht deren Ertragskraft. Die interne Organisation und Berichterstattung erfolgt überwiegend nach geografischen Gesichtspunkten, mit Ausnahme des Segments "Parfumdreams/Niche Beauty", das sich von den anderen Segmenten durch den Vertriebsweg unterscheidet. Die Segmentmanager sind für das operative Geschäft verantwortlich und berichten an den CODM. Folglich findet auch die Steuerung und Überwachung durch den CODM auf dieser Ebene statt.
Ausgehend von der internen Berichtsstruktur hat der Konzern gemäß IFRS 8 die folgenden Geschäftssegmente festgelegt. Die Segmentierung basiert grundsätzlich auf einem regionalen Ansatz, wobei die Geschäftsaktivitäten unter den weiteren Marken „Parfumdreams/Niche Beauty" (hauptsächlich E Com-Geschäft) separiert wurden.
$\rightarrow$ DACH (Deutschland, Österreich und Schweiz)
$\rightarrow$ BENE (Niederlande, Belgien)
$\rightarrow$ Frankreich (inkl. Monaco)
$\rightarrow$ Süd-Europa (Italien, Spanien (inkl. Andorra), Portugal, Kroatien und Slowenien)
$\rightarrow$ Zentral-Ost-Europa (Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen und Estland)
$\rightarrow$ Parfumdreams/Niche Beauty
Die berichtspflichtigen Segmente setzen sich wie folgt zusammen:
$\rightarrow$ DACHNL (bestehend aus DACH und BENE)
$\rightarrow$ Frankreich
$\rightarrow$ Süd-Europa
$\rightarrow$ Zentral-Ost-Europa
$\rightarrow$ Parfumdreams/Niche Beauty
Die Geschäftssegmente DACH und BENE werden zum berichtspflichtigen Segment DACHNL zusammengefasst, da sie ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die anhand der Rohertragsmargen und Bereinigten EBITDA-Margen der Segmente ermittelt werden, sowie aufgrund ihres ähnlichen Produktportfolios, das über ähnliche Vertriebskanäle angeboten wird, die auf eine gemeinsame zentrale Vertriebsinfrastruktur zurückgreifen. Als Teil von DACHNL umfasst das Geschäftssegment BENE neben den Aktivitäten in den Niederlanden auch die belgischen Aktivitäten. BENE wird von dem für die Niederlande zuständigen Segmentmanager geleitet.
Obwohl das Geschäftssegment „Parfumdreams/Niche Beauty" die Größenkriterien von IFRS 8 nicht erfüllt, hat die Gruppe entschieden, dass es aufgrund der Art und Relevanz seines Online-Geschäfts für die Gruppe ein separates berichtspflichtiges Segment darstellen soll, was es von den anderen Geschäftsbereichen der Gruppe unterscheidet.
Die Berichtssegmente erzielen ihre Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Beauty-Produkten aus den fünf Produktkategorien Parfüm, dekorative Kosmetik, Hautpflege, Haarpflege und Accessoires.
Die Residualkategorie "Überleitung zum Konzern" umfasst überwiegend die Umsatzerlöse von Disapo (für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Juli 2024, Disapo wurde zum 1. August 2024 entkonsolidiert) sowie mehrere weitere Umsatzerlösbestandteile, die weiter unten in der Überleitung der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente zu den Umsatzerlösen gemäß der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung detailliert beschrieben werden. Ebenso umfasst die Überleitung zum Konzern die entsprechenden Aufwendungen, d.h. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren, Personalaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen, die für die Ermittlung des (Bereinigten) EBITDA relevant sind. Für weitere Details wird auf die jeweilige Überleitungsrechnung unten verwiesen.
Die Gemeinkosten der Zentrale (Corporate Headquarter Costs) werden nicht auf die berichtspflichtigen Segmente umgelegt. Diese Kosten fallen in zentralen Abteilungen auf Ebene der Konzernzentrale in Deutschland an, die für Funktionen zuständig sind, die wesentliche Teile der Wertschöpfungskette umfassen. Dazu gehören neben den übergeordneten Leitungs- und Verwaltungsfunktionen die zentralen Einkaufs- und Marketingabteilungen, das Corporate Brands-Geschäft als auch das internationale E-Commerce. Das internationale E-Commerce ist für die strategische Ausrichtung und Entwicklung der E-Com-Märkte und digitalen Plattformen im Rahmen der "Let it Bloom"Strategie verantwortlich. Der Rohertrag des Corporate-Brand-Geschäfts ist den berichtspflichtigen Segmenten zugeordnet, während die Bestands- und Produktrisiken im Wesentlichen im Corporate Headquarter verbleiben.
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die der CODM zur Bewertung der Segmente und zur Steuerung der Ressourcenallokation heranzieht, sind Wachstum (gemessen an den Umsatzerlösen), Rentabilität (gemessen am Bereinigten EBITDA) und als Indikator für das kurzfristige Liquiditätsmanagement und die Rentabilität des eingesetzten Net Working Capital (NWC) das „durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse". Darüber hinaus werden weitere Finanzindikatoren für Managementzwecke verwendet. Dabei handelt es sich um EBITDA, Free cash flow, Bruttogewinn, Bruttogewinnmarge, sowie Informationen über Investitionen in langfristige Vermögenswerte, die aus sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen bestehen.
Die Umsatzerlöse umfassen die Umsatzerlöse mit externen Dritten sowie Innenumsatzerlöse. Die Innenumsatzerlöse stellen die Umsatzerlöse zwischen den einzelnen Segmenten dar. Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den berichtspflichtigen Segmenten erfolgt auf der Grundlage des Sitzes der verkaufenden Gesellschaft. Transfers zwischen den Segmenten werden im Allgemeinen zu denselben Preisen durchgeführt, die auch bei Transaktionen mit Dritten gelten würden (Fremdvergleich). Interne Lizenzkosten und ähnliche Kosten, die von den Konzernfunktionen und dem Geschäftssegment DACH an die berichtspflichtigen Segmente Süd-Europa und Zentral-Ost-Europa weiterverrechnet werden, sind in Übereinstimmung mit der internen Steuerungslogik nicht in der Darstellung des Segment-EBITDA und des bereinigten Segment-EBITDA enthalten. Damit tragen die regionalen Segmente keine Marken- und ITLizenzkosten, profitieren aber von der zentralen Markenführung und IT-Ausstattung.
Das Bereinigte EBITDA, das für Managementzwecke verwendet wird, wird vom ausgewiesenen EBITDA gemäß der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet und um jene Posten bereinigt, die nach Meinung und Entscheidung des Managements der Douglas AG nicht regelmäßig wiederkehrend, außergewöhnlich oder für Steuerungszwecke ungeeignet sind.
Das Net Working Capital ist im Konzern definiert als die Summe aus (i) Vorräten, (ii) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern, (iii) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und (iv) Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Lieferantenforderungen für
Rabatte/Boni und Marketingzuschüsse, Gutscheinverbindlichkeiten sowie weitere operative Forderungen und Verbindlichkeiten.
Das durchschnittliche Net Working Capital in Prozent der Umsatzerlöse wird berechnet als arithmetisches Mittel des Net Working Capital der letzten dreizehn Monatsendwerte, wobei das NWC des ersten und letzten Monatsendwerts zusammengerechnet und zur Hälfte gewichtet werden, geteilt durch die Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate einer Berichtsperiode.
Nachfolgend werden die Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente auf die Umsatzerlöse der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet:
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | |
|---|---|---|
| 30.09 .2024 | 30.09 .2023 | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | |
| Umsatzerlöse der Berichtssegmente | $4.419,4$ | $4.039,0$ |
| Umsatzerlöse enthalten in der Überleitung zur Gruppe | 31,8 | 56,1 |
| Konsolidierungseffekte | $-0,2$ | $-1,1$ |
| Umsatzerlöse | $4.451,0$ | $4.093,9$ |
In der "Überleitung zur Gruppe" waren im Geschäftsjahr 2023/2024 Umsatzerlöse des Geschäftssegments Disapo (seit 1. August 2024 entkonsolidiert) in Höhe von 31,4 Mio. EUR enthalten (i. Vj: 55,7 Mio. EUR).
Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Bereinigten EBITDA für die berichtspflichtigen Segmente der Gruppe zum EBITDA gemäß der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung. Für die Überleitung des EBITDA der Gruppe zum Ergebnis vor Steuern der Gruppe siehe die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung.
| $01.10 .2023-$ 30.09 .2024 Mio. EUR |
$01.10 .2022-$ 30.09 .2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Bereinigtes EBITDA der Berichtssegmente | 957,1 | 864,2 |
| Bereinigtes EBITDA der Überleitung auf die DOUGLAS Group | $-148,6$ | $-136,4$ |
| Konsolidierungseffekte | 0,1 | $-1,9$ |
| Bereinigtes EBITDA | 808,6 | 725,9 |
| Kaufpreisallokation (PPA) | $-0,3$ | $-2,2$ |
| Restrukturierungskosten (personalbezogen) und Abfindungen | 2,6 | 3,5 |
| Beratungsaufwendungen | 10,7 | 9,5 |
| Sonstige Bereinigungen | 33,0 | 14,5 |
| Store Optimization Program (SOP) | $-2,3$ | $-1,5$ |
| Initial Public Offering (IPO) | 34,6 | 19,1 |
| Bereinigungen des EBITDA | 78,3 | 42,9 |
| EBITDA | 730,3 | 683,0 |
Das Bereinigte EBITDA, das der Kategorie "Überleitung auf die DOUGLAS Group." zuzuordnen ist, beträgt minus 148,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023/2024 (i. Vj. minus 136,4 Mio. EUR). Davon entfielen minus 145,1 Mio. EUR (i. Vj. minus 129,0 Mio. EUR) auf den Zentralbereich, der die Kernfunktionen des Konzerns auf Ebene der Konzernzentrale in Deutschland bereitstellt einschließlich des Zentraleinkaufs, des Marketings, des Corporate Brands Geschäft und der internationalen E-Commerce-Funktionen der Gruppe, da dieser Bereich keine Umsatzerlöse generiert und größtenteils nicht als Profitcenter betrieben wird.
Dieser Posten beinhaltet die Auswirkungen auf das EBITDA aus ergebniswirksamen Effekten aus der Folgebewertung von Vermögenswerten und Schulden, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erfasst wurden.
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Beendigung eines Geschäftsbereichs, der Schließung oder dem Verkauf einer Gruppe von Filialen, wesentliche Änderungen in der Struktur des Managements oder grundlegenden Reorganisationen. Im Rahmen dessen sind insbesondere Aufwendungen in Form von Abfindungen und Lohnfortzahlungen ohne Neubesetzung der Stelle, ferner bei Führungspositionen auf nationaler oder Gruppenebene unabhängig von der Neubesetzung der Stelle zu nennen. Im Berichtsjahr umfassten diese Bereinigungen vorwiegend Restrukturierungskosten in den berichtspflichtigen Segmenten Frankreich und DACHNL.
Dieser Posten umfasst im Allgemeinen die Ausgaben für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit strategischen Projekten und Initiativen sowie größeren Akquisitionen und (Re-)Finanzierungen. Im Geschäftsjahr entfielen die bereinigten Beratungsaufwendungen insbesondere auf die Umsetzung der Konzernstrategie „Let It Bloom" sowie ferner auf eine Vielzahl diverser strategischer Projekte.
Sonstige Bereinigungen sind sonstige Sachverhalte, die nicht regelmäßig wiederkehren, außergewöhnlich sind oder sich nicht für interne Steuerungszwecke eignen. Dazu gehören Restrukturierungsaufwendungen, die nicht
personalbezogen sind, Integrationskosten, Erträge aus der Auflösung von zuvor bereinigten Rückstellungen, sowie Infrastruktur- oder Reorganisationskosten. Im Geschäftsjahr 2023/2024 betrafen diese Bereinigungen insbesondere die Risikovorsorge für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einem Squeeze-out ehemaliger Minderheitsaktionäre in Höhe von 15,5 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR), Anlaufkosten im Zusammenhang mit unserem strategischen Logistikprojekt OWAC in Höhe von 6,7 Mio. EUR (i. Vj. 15,4 Mio. EUR), sowie den Abgangsverlust Disapo in Höhe von 5,5 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR).
Nachlaufende Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit vorangegangenen Optimierungsprogrammen des Filialnetzes. Im Berichtszeitraum betrafen die vorgenommenen Bereinigungen Erträge aus der Auflösung von zuvor abgewerteten Vorräten im Rahmen von SOP.
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem IPO der Douglas AG im März 2024 einschließlich von verbundenen Management-Anreizprogrammen (durch den Börsengang als definiertem Exit-Event beendete Managementbeteiligungsprogramme MEP I und MEP II). Im Geschäftsjahr 2023/2024 betrugen die Bereinigungen für MEP I und MEP II 14,2 Mio. EUR (i. Vj. 15,9 Mio. EUR).
Im Folgenden werden die Umsatzerlöse nach Vertriebskanälen dargestellt:
| DACHNL | Frankreich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| $\begin{gathered} 01.10 .2023- \ 30.09 .2024 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2022- \ 30.09 .2023 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2023- \ 30.09 .2024 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2022- \ 30.09 .2023 \end{gathered}$ | ||
| Filialumsatzerlöse | Mio. EUR | 1.237,8 | 1.144,0 | 664,2 | 643,8 |
| E-Com Umsatzerlöse | Mio. EUR | 835,3 | 727,8 | 174,0 | 169,8 |
| Summe | Mio. EUR | 2.073,1 | 1.871,9 | 838,2 | 813,5 |
| Süd-Europa | Zentral-Ost-Europa | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| $\begin{gathered} 01.10 .2023- \ 30.09 .2024 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2022- \ 30.09 .2023 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2023- \ 30.09 .2024 \end{gathered}$ | $\begin{gathered} 01.10 .2022- \ 30.09 .2023 \end{gathered}$ | |||
| Filialumsatzerlöse | Mio. EUR | 576,8 | 535,2 | 507,8 | 436,1 | |
| E-Com Umsatzerlöse | Mio. EUR | 89,0 | 90,4 | 144,3 | 120,0 | |
| Summe | Mio. EUR | 665,8 | 625,6 | 652,1 | 556,1 |
| Parfumdreams/Niche Beauty | Summe Berichtssegmente | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | 01.10.2022- | ||
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | ||
| Filialumsatzerlöse | Mio. EUR | 12,7 | 12,8 | 2.999,3 | 2.771,9 |
| E-Com Umsatzerlöse | Mio. EUR | 177,5 | 158,8 | 1.420,1 | 1.266,7 |
| Summe | Mio. EUR | 190,2 | 171,6 | 4.419,4 | 4.038,7 |
| Überleitung zur DOUGLAS Group | DOUGLAS Group | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.10.2023- | 01.10.2022- | 01.10.2023- | 01.10.2022- | |
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | |
| Filialumsatzerlöse | Mio. EUR | 0,2 | $-0,5$ | 2.999,5 |
| E-Com Umsatzerlöse | Mio. EUR | 31,4 | 55,7 | 1.451,4 |
| Summe | Mio. EUR | 31,6 | 55,2 | 4.451,0 |
Im Folgenden werden die dem Land des Konzernsitzes (Deutschland) und dem Ausland zuzurechnenden Umsatzerlöse dargestellt:
| 30.09.2024 Mio. EUR |
30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Deutschland | 1.703,4 | 1.550,9 |
| Ausland | 2.747,5 | 2.543,0 |
| DOUGLAS Group | $\mathbf{4 . 4 5 1 , 0}$ | 4.093,9 |
Aufgrund des Geschäftsmodells der DOUGLAS Group besteht keine Abhängigkeit von bestimmten Großkunden.
In der monatlichen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger werden nur die Vorräte der einzelnen Segmente als Segmentvermögen ausgewiesen. Die in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Vorräte beinhalten bezogene Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte.
Die in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Investitionen beziehen sich auf Zugänge zu sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die langfristigen Vermögenswerte des Konzerns (siehe Definition unten), die dem Land des Konzernsitzes (Deutschland) und anderen wesentlichen Ländern zugeordnet sind.
Langfristige Vermögenswerte:
| 30.09.2024 Mio. EUR |
30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Deutschland | 1.416,5 | 1.434,6 |
| Frankreich | 884,7 | 834,7 |
| Übriges Ausland | 868,6 | 809,5 |
| DOUGLAS Group | $\mathbf{3 . 1 6 9 , 9}$ | 3.078,8 |
Die segmentübergreifend dargestellten langfristigen Vermögenswerte umfassen die im In- bzw. Ausland befindlichen immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen. Ausgenommen wurden langfristige finanzielle Vermögenswerte und latente Steueransprüche. Segmentschulden werden dem Hauptentscheidungsträger nicht regelmäßig berichtet.
Das Finanzmanagement der Douglas AG ist für die Finanzierung des Konzerns verantwortlich und unterstützt die Entscheidungsträger der in- und ausländischen Konzerngesellschaften bei allen finanzwirtschaftlichen Fragestellungen. Die für den Konzern relevanten wesentlichen finanzwirtschaftlichen Risiken wie Liquiditätsrisiken, Zinsänderungsrisiken, Ausfallrisiken und Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden adäquat durch das Finanzmanagement der Douglas AG gesteuert und überwacht.
Grundsätzlich stehen dem Konzern verschiedene Quellen zur Finanzierung des operativen Geschäftes, der Investitionen und möglicher Akquisitionen zur Verfügung. Hierzu zählen die bestehenden liquiden Mittel, der operative Cashflow sowie Bankkredite und Anleihen.
Alle inländischen Tochtergesellschaften sowie die wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaften sind in ein Cash-Management-System (Cash-Pooling) eingebunden. Durch die Zusammenfassung der Finanzvolumina werden kurzfristige Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Konzerngesellschaften genutzt. Dies trägt zu einer Reduzierung des Fremdfinanzvolumens und einer Optimierung der Geldanlagen bei und hat somit positive Auswirkungen auf das Zinsergebnis des Konzerns.
Zur Überwachung des Liquiditätsrisikos wurde innerhalb der DOUGLAS Group eine umfassende Liquiditätsplanung mit konzernweit harmonisiertem Verfahren eingerichtet. Diese direkte Liquiditäts- und Cashflow-Planung beinhaltet eine wöchentliche, rollierende bottom-up Planung über mindestens 13 Wochen.
Wesentliche Finanzierungsquellen und -konditionen zum Bilanzstichtag:
| Finanzierungs-volumen | Zinskonditionen | Fälligkeit Datum |
|
|---|---|---|---|
| Term Loan Facility (Facility B) - neue Finanzierung | 800 | 3-6M EURIBOR + Marge | 08.03.2029 |
| Bridge Term Loan Facility (Facility A) neue Finanzierung | 450 | 3-6M EURIBOR + Marge | 08.03.2026 |
| Revolving Credit Facility (RCF) - neue Finanzierung | 350 | 1-6M EURIBOR + Marge | 08.03.2029 |
| Summe | 1.600 .0 |
Der RCF war zum Bilanzstichtag liquiditätsmäßig nicht gezogen, allerdings wurde er durch Sicherheiten in Form von Mietavalen in Höhe von 10,5 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Die Angabe der Fälligkeit der Bridge Term Loan Facility (Facility A) erfolgt unter Berücksichtigung der beiden Verlängerungsoptionen.
Mit Ziehung der neuen Konsortialkreditvereinbarung (Term and Revolving Facilities Agreement) zum 15. April 2024 (bestehend aus Facility B, Facility A und RCF) ist für die DOUGLAS Group eine Finanzkennzahl (financial covenant) einschlägig. Demnach darf das Verhältnis von dem in der Konsortialkreditvereinbarung näher bestimmten adjustierten EBITDA vor Anwendung bestimmter IFRS 16 Sachverhalte (Covenant-Adjusted-EBITDA) zur ebenfalls in der Konsortialkreditvereinbarung näher bestimmten Nettogesamtverschuldung (Covenant-Net-Debt) zu bestimmten Testzeitpunkten das 3,75 fache bis einschließlich zum 30. September 2025 und danach das 3,5 fache nicht überschreiten. Die jeweilige Testperiode umfasst drei Monate (Quartal) und endet zum jeweiligen Testzeitpunkt (Quartalsende). Seit Bestehen der neuen Konsortialkreditvereinbarung wurde diese financial covenant eingehalten.
Zum Bilanzstichtag war die Ausprägung der financial covenant signifikant unter dem 3,75 fachen und die DOUGLAS Group verfügte daher über ausreichend Headroom.
Daneben hat die DOUGLAS Group auch bestimmte „qualitative covenants" zu erfüllen, wie beispielsweise die Zahlung von Zinsen oder Berichtspflichten wie die Abgabe von Quartals- und Jahresabschlüssen und des sogenannten „Compliance Certificate". Seit Bestehen der neuen Konsortialkreditvereinbarung wurden diese qualitative covenants erfüllt.
Werden die oben genannten covenants nicht erfüllt, sind die Kreditgeber berechtigt, die Kreditverträge zu kündigen.
Der zu zahlende Zins setzt sich für die Finanzierungsbestandteile, Facility B, Facility A und RCF, aus zwei Zinskomponenten zusammen. Die erste Zinskomponente spiegelt den EURIBOR wider, der wiederum von der durch die DOUGLAS Group gewählten Zinsperiode (eins, drei- oder sechs-Monats-EURIBOR) abhängt (Laufzeitzins). Für die Facility B und den RCF hängt die zweite Zinskomponente (Marge) vom Nettogesamtverschuldungsgrad (Leverage) der DOUGLAS Group ab. Diese Kennzahl wird quartärlich errechnet und im „Compliance Certificate" den Kreditgebern bestätigt. Für die Facility A steigt die Marge im Zeitablauf.
Finanzierungsverbindlichkeiten der DOUGLAS Group zum 30. September 2024:
| 30.09.2024 Buchwert Mio. EUR |
30.09.2023 Buchwert Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Term Loan Facility (Facility B) - neue Finanzierung | 815,9 | 0,0 |
| Senior Secured Term Loan Facility | 0,0 | 683,8 |
| Bridge Term Loan Facility (Facility A) - neue Finanzierung | 461,0 | 0,0 |
| Revolving Credit Facility (RCF) | 0,6 | $-2,4$ |
| Sonstige Darlehensverbindlichkeiten | 0,9 | 1,1 |
| Senior Secured Notes | 0,0 | 1.332,7 |
| Senior PIK Notes | 0,0 | 590,4 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten (Summe aus Anleihen- und Bankverbindlichkeiten) | 1.278,4 | 2.605,6 |
Die Buchwerte enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Zinsen, darüber hinaus auch Bewertungseffekte.
Des Weiteren stehen einzelnen Konzerngesellschaften bilaterale Kontokorrentkreditlinien zu, von denen zum Bilanzstichtag 0,1 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR) genutzt wurden. Aus nationalen Hilfsprogrammen wurden zudem Staatskredite zum Bilanzstichtag von insgesamt 0,9 Mio. EUR (i. Vj. 1,1 Mio. EUR) in Anspruch genommen.
Fälligkeitsanalyse von vertraglichen Verpflichtungen zum 30. September 2024:

Einbezogen wurden alle finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Zahlungen für künftige Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag noch nicht bestanden, wurden nicht berücksichtigt. Variable Zinszahlungen wurden unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag bekannten Zinssätze ermittelt. Jederzeit kündbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühestmöglichen Zeitraster zugeordnet. Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Fälligkeitsanalyse von vertraglichen Verpflichtungen zum 30. September 2023:

Zinsänderungsrisiken entstehen durch Schwankungen der Zinssätze an Kapitalmärkten.
Der Konsortialkreditvertrag basiert grundsätzlich auf dem EURIBOR und unterliegt damit dem Zinsänderungsrisiko. Darüber hinaus beinhaltet dieser einen Zinsfloor von 0,0 \%.
Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos der Term Loan Facility (Facility B) hat die Douglas AG über ein Nominalvolumen von 800 Mio. EUR und mit einer Laufzeit bis zum 8. März 2029 Zinsswaps (Cash Flow Hedge) abgeschlossen. In vertraglich festgelegten Abständen wird die Differenz zwischen fest- und variabel verzinslichen Beträgen auf Basis des vereinbarten Nominalbetrags berechnet und ausgeglichen. Somit ist das Risiko eines steigenden EURIBOR auf 2,3 \%begrenzt.
Um das Zinsrisiko zu quantifizieren, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Gegenstand dieser war der Konsortialkreditvertrag (Term and Revolving Facilities Agreement), dessen Verzinsung auf dem EURIBOR beruht, unter Berücksichtigung der abgeschlossenen Zinsswaps.
Eine relative Erhöhung (Verminderung) des Zinssatzes um 100 Basispunkte zum Abschlussstichtag hätte auf 12Monatsbasis zu einem höheren (niedrigeren) nominellen Finanzierungsaufwand von 4,5 Mio. EUR geführt.
Term Loan (Facility B) und Berücksichtigung der Zinsswaps:
Eine Erhöhung (Verminderung) des Zinssatzes um 100 Basispunkte zum Abschlussstichtag hätte zu einem positiven beizulegenden Zeitwert (negativen beizulegenden Zeitwert) der Zinsswaps von 23,1 Mio. EUR (36,2 Mio. EUR) geführt. Einhergehend hätte sich das sonstige Ergebnis um 28,9 Mio. EUR erhöht (um 30,0 Mio. EUR vermindert). Darüber hinaus hätte die Verminderung des Zinssatzes um 100 Basispunkte zu einem Finanzierungsaufwand von 0,4 Mio. EUR geführt.
Die operativen Gesellschaften des Konzerns wickeln ihre Aktivitäten überwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung ab.
Das Fremdwährungsrisiko im Konzern wird als gering eingestuft, da im Geschäftsjahr 2023/2024 insgesamt knapp 87,0\% der Umsatzerlöse in Euro erwirtschaftet wurden und die Wareneinkäufe fast ausschließlich in Euro erfolgten. Differenzen aus der Umrechnung von in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüssen in die Konzernberichtswährung zur Erstellung des Konzernabschlusses beeinflussen das Währungsrisiko nicht.
Die Finanzerträge aus der Fremdwährungsumrechnung betrugen im Berichtsjahr 16,5 Mio. EUR und die entsprechenden Aufwendungen 9,2 Mio. EUR. Siehe hierzu auch Note „Finanzergebnis".
Entsprechend der Vorschriften des IFRS 7 wurde eine Sensitivitätsanalyse der Währungsrisiken gegenüber den für die Gruppe wesentlichen Fremdwährungen durchgeführt (Bulgarischer Lew, Polnische Zloty, Tschechische Krone, Schweizer Franken, Ungarische Forint, und Rumänische Lei). Dabei wurden die Wechselkurseffekte aus Fremdwährungsposten, die gemäß IAS 21 erfolgswirksam zum Stichtagskurs bewertet wurden, berücksichtigt. Hieraus würde sich für die DOUGLAS Group im Geschäftsjahr 2023/2024 bei einer Aufwertung des Euro um 5 \% insgesamt ein Ertrag von 0,9 Mio. EUR sowie bei einer Abwertung des Euro um 5 \% insgesamt ein Aufwand von 1,0 Mio. EUR ergeben.
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus sämtlichen im Bestand befindlichen finanziellen Vermögenswerten wie bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen Geldanlagen bei Bankpartnern sowie Derivaten mit positivem Marktwert. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte entspricht den Buchwerten.
Durch die verstärkte Fokussierung auf den Vertriebsweg E-Commerce sind die Gesellschaften des Konzerns mit dem Risiko des Forderungsausfalls als systemimmanentem Risiko des Versandhandels konfrontiert. Vor diesem Hintergrund betreiben die Gesellschaften ein Debitorenmanagement, einschließlich eines Mahnwesens.
Durch den Ausfall eines Bankenpartners, insbesondere durch Zahlungsunfähigkeit im Rahmen von Geldanlagen oder bei positiven Marktwerten aus Derivaten, kann ein Ausfallrisiko entstehen. Diesem Risiko begegnet die DOUGLAS Group indem Geschäftsabschlüsse sowohl von Geldanlagen als auch von Finanzinstrumenten ausschließlich mit erstklassigen Banken erfolgen die mit mindestens Investment Grade (BBB-) gerated werden. Gleichzeitig wird das Volumen auf mehrere Kontrahenten verteilt, um Konzentrationsrisiken zu vermeiden und die Investitionen fortlaufend überwacht.
Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass der Konzern weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann und dass die finanzielle Kennzahl (financial covenant) aus dem Konsortialkredit eingehalten wird (zu weiteren Erläuterungen zur Konsortialkreditvereinbarung siehe Note „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" und zu weiteren Erläuterungen zur financial covenant siehe Kapitel „Liquiditätsrisiko"). Diese Ziele
wurden im Geschäftsjahr erreicht. Darüber hinaus ist die langfristige Steigerung des Unternehmenswertes Ziel des Kapitalmanagements. Als Nebenbedingung des Kapitalmanagements wird darauf abgezielt, dass alle Konzerngesellschaften entsprechend den lokalen Erfordernissen mit Eigenkapital ausgestattet sind, so dass externe Kapitalanforderungen im zurückliegenden Geschäftsjahr stets erfüllt worden sind.
Der Konzern überwacht die Nettoverschuldung wie folgt:
| 30.09.2024 | 30.09.2023 | |
|---|---|---|
| Buchwert Mio. EUR | Buchwert Mio. EUR | |
| Term Loan Facility (Facility B) - neue Finanzierung | 815,9 | 0,0 |
| Senior Secured Term Loan Facility | 0,0 | 683,8 |
| Bridge Term Loan Facility (Facility A) - neue Finanzierung | 461,0 | 0,0 |
| Revolving Credit Facility (RCF) | 0,6 | $-2,4$ |
| Sonstige Darlehensverbindlichkeiten | 0,9 | 1,1 |
| Senior Secured Notes | 0,0 | 1.332,7 |
| Senior PIK Notes | 0,0 | 590,4 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten (Summe aus Anleihen- und Bankverbindlichkeiten) | 1.278,4 | 2.605,6 |
| Leasingverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 16 | 1.107,3 | 1.080,3 |
| Summe | 2.385,7 | 3.685,9 |
| Zahlungsmittel | 98,9 | 262,3 |
| Nettoverschuldung | 2.286,8 | 3.423,6 |
Der RCF war zum Bilanzstichtag liquiditätsmäßig nicht gezogen, allerdings wurde er durch Sicherheiten in Form von Mietavalen in Höhe von 10,5 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Zum Bilanzstichtag betrug das Bestellobligo für genehmigte Investitionen in Sachanlagen 20,3 Mio. EUR (i. Vj. 24,0 Mio. EUR) und für sonstige immaterielle Vermögenswerte 5,3 Mio. EUR (i. Vj. 8,9 Mio. EU).
Der Konzern hatte im Geschäftsjahr 2023/2024 folgende Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen aus abgeschlossenen Liefer- und Leistungsbeziehungen.
| 01.10.2023- 30.09.2024 Mio. EUR |
01.10.2022- 30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Erbrachte Lieferungen und Leistungen | ||
| Gesellschafter | 1,2 | 0,0 |
| Erhaltene Lieferungen und Leistungen | ||
| Gesellschafter | 15,2 | 59,6 |
| Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 0,1 | 0,1 |
| Sonstige nahestehende Personen und Unternehmen | - | 4,9 |
| Summe | 15,3 | 64,6 |
Die im Zusammenhang mit den an die Gesellschafter erbrachten Lieferungen und Leistungen stehenden Forderungen betrugen zum Bilanzstichtag 0,3 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR).
Mit Ausnahme der unterverzinslichen und nachrangigen Gesellschafterdarlehen, welche vollumfänglich im Geschäftsjahr als Einlage in die Kapitalrücklage der Douglas AG eingebracht wurden, erfolgen Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen zu Bedingungen wie unter fremden Dritten. Der Zinssatz der Gesellschafterdarlehen betrug 2,00\%.
Der Zinssatz von 2,00\% auf die vor der Einbringung unterjährig bestehenden vertraglich-nominellen Gesellschafterdarlehensbeträge führte im Geschäftsjahr zu einem Zinsaufwand in Höhe von 6,2 Mio. EUR (i. Vj. 17,9 Mio. EUR). Bilanziell wurden die Darlehen mit der Effektivzinsmethode bewertet, woraus für das Berichtsjahr ein Zinsaufwand in Höhe von 15,2 Mio. EUR (i. Vj. 59,6 Mio. EUR) resultierte.
Vor dem Hintergrund der Einbringung beliefen sich die unterverzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern zum Bilanzstichtag auf 0,0 Mio. EUR (i. Vj. 704,6 Mio. EUR).
Erläuterungen zu weiteren Eigenkapitalmaßnahmen mit Gesellschaftern im Rahmen des IPO im Berichtsjahr finden sich in der Note „Eigenkapital".
Das unmittelbare Mutterunternehmen der Douglas AG ist die Kirk Beauty International S.A., Luxemburg, die mittelbar von der Kirk Beauty Jersey Finco Limited, Jersey, (oberstes Mutterunternehmen, oberstes beherrschendes Unternehmen) beherrscht wird. Gesellschafter der Kirk Beauty Jersey FinCo Limited sind diverse Investmentfonds, an denen u.a. CVC Capital Partners plc, Jersey, beteiligt ist. Im Vorjahr wurde die DOUGLAS Group in den Konzernabschluss der Kirk Beauty S.à r.l., Luxemburg, einbezogen.
Zu Personen in Schlüsselpositionen zählen die Mitglieder des Vorstands sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats der Douglas AG (i. Vj. Mitglieder des Aufsichtsrats der Douglas GmbH).
Der Aufwand für kurzfristig fällige Leistungen an Personen in Schlüsselpositionen beläuft sich auf 18,3 Mio. EUR (i. Vj. 21,5 Mio. EUR), davon für den Aufsichtsrat auf 0,7 Mio. EUR (i. Vj. 0,3 Mio. EUR). Der Aufwand für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Personen in Schlüsselpositionen beträgt 0,0 Mio. EUR (i. Vj. 1,0 Mio. EUR). Nach Maßgabe des IFRS 2 wurde ein Aufwand aus aktienbasierten Vergütungen an Personen in Schlüsselpositionen von 13,2 Mio. EUR (i. Vj. anteilsbasierte Vergütungen: 16,3 Mio. EUR) ermittelt.
Die Gesamtbezüge für den Vorstand beliefen sich für das Geschäftsjahr 2023/2024 insgesamt auf 6,7 Mio. EUR (i. Vj. Geschäftsführung: 30,0 Mio. EUR), die Anzahl der Vorstandsmitglieder betrug drei Personen (i. Vj. Mitglieder der Geschäftsführung drei Personen).
In den Gesamtbezügen ist die langfristige aktienbasierte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert bei Gewährung in Höhe von 2,3 Mio. EUR (i. Vj. anteilsbasierte Vergütung: 25,1 Mio. EUR) enthalten. Die Anzahl der fiktiven Aktien, die zur Bestimmung für mögliche, spätere Auszahlungsbeträge herangezogen werden, belaufen sich auf insgesamt 174.004 Stück.
Im Geschäftsjahr wurden dem Vorstand neben den vertraglich vereinbarten Vergütungsbestandteilen keine weiteren erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zugesagt (i. Vj. Geschäftsführung: 0,0 Mio. EUR).
Die Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023/2024 betrug 0,7 Mio. EUR (i. Vj. 0,3 Mio. EUR).
Der im Geschäftsjahr für beitragsorientierte Leistungen gewährte Betrag belief sich auf 0,1 Mio. EUR (i. Vj. 0,1 Mio. EUR).
Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat die DOUGLAS Group einen Long Term Incentive Plan (LTIP) für das Senior Management eingeführt. Bei dem LTIP handelt es sich um einen virtuellen Performance Share Plan mit einer Planlaufzeit von vier Jahren, der sich aus einem Performance-Zeitraum von drei Jahren und einer zusätzlichen einjährigen Haltefrist zusammensetzt. Die Ansprüche aus dem LTI werden linear über den dreijährigen Performance-Zeitraum erdient. Für die im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährten Grants ist die Vesting Periode bereits frühzeitig im Mai 2024 gestartet und endet am 30. September 2027. Die Auszahlung hängt neben der Aktienkursentwicklung von der Gesamtzielerreichung zweier gleich gewichteter Leistungsindikatoren ab, dem relativen Total Shareholder Return (TSR) und dem bereinigten Ergebnis vor Steuern (Bereinigtes EBT), gemessen über den dreijährigen Leistungszeitraum. Die Zielerreichung für den relativen TSR basiert auf einem Vergleich des TSR der DOUGLAS Group mit dem TSR der im MDAX enthaltenen Gesellschaften und den Unternehmen einer individuellen Peer Group, die jeweils mit 50\% für die Zielerreichung des relativen TSR-Leistungskriteriums gewichtet werden.
Die Auszahlung nach der vierjährigen Planlaufzeit erfolgt in bar. Der Auszahlungsbetrag ist auf 150\% des Zielbetrags begrenzt. Der Zielbetrag bezieht sich auf den definierten monetären Zielbetrag (d.h. bei einer Zielerreichung von 100\%) für den Long-Term Incentive, wie er im jeweiligen Zuteilungsschreiben für jeden Teilnehmer definiert ist.
Die Gewährung von Performance Shares wurde gemäß IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich eingestuft. Der beizulegende Zeitwert der Performance Shares wird zu jedem Bilanzstichtag unter Verwendung eines Monte-Carlo-Modells und unter Berücksichtigung jener Bedingungen, unter denen die Performance Shares gewährt wurden, neu bewertet.
Die Performance Shares haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
| Einheit | Tranche 2024/25 |
|
|---|---|---|
| Performance-Aktien | Anzahl | 240.816 |
| Maximale Lebensdauer | Jahre | 4,0 |
| Zu Beginn des Berichtszeitraums ausstehende leistungsbezogene Aktien | Anzahl | 0 |
| Während des Berichtszeitraums gewährte Performance Shares | Anzahl | 240.816 |
| Während des Berichtszeitraums verwirkte Performance Shares | Anzahl | 0 |
| Während des Berichtszeitraums ausgeübte Performance Shares | Anzahl | 0 |
| Während des Berichtszeitraums verfallene Performance Shares | Anzahl | 0 |
| Zum Ende des Berichtszeitraums ausstehende leistungsbezogene Aktien | Anzahl | 240.816 |
| - davon zum Ende des Berichtszeitraums ausübbare leistungsbezogene Aktien | Anzahl | 0 |
Für die Bewertung zum Bilanzstichtag wurden die folgenden Parameter verwendet:
| Einheit | Tranche 2024/25 |
|
|---|---|---|
| Bewertungsstichtag | Datum | 30.09 .2024 |
| Verbleibende Laufzeit | Jahre | 4,0 |
| Volatilität | $\%$ | 36,8 |
| Risikofreier Zinssatz | $\%$ | 1,9 |
| Erwartete Dividendenrendite | $\%$ | 4,8 |
| Ausübungspreis | EUR | 0,0 |
| Aktienkurs der Douglas AG zum Bewertungsstichtag | EUR | 20,6 |
Als Laufzeit wurde der Zeitraum vom Bewertungsstichtag bis zum Ende der Haltedauer und damit der Zeitpunkt der erwarteten Ausschüttung herangezogen. Der Aktienkurs wurde über Bloomberg aus dem Schlusskurs des XETRAHandels zum 30. September 2024 ermittelt. Die Volatilität wurde aus der historischen Volatilität der Douglas-Peer-Group-Unternehmen über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Die berücksichtigte erwartete Volatilität basiert auf der Annahme, dass von der historischen Volatilität auf zukünftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die erwartete Dividendenrendite wurde anhand der historischen Dividendenrendite geschätzt. Der risikofreie Zinssatz wurde auf Basis der historischen Renditen von Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit, die der erwarteten Laufzeit der Performance Shares entspricht, abgeleitet.
Zum Bilanzstichtag betrug die aus dem LTIP resultierende Verpflichtung 0,6 Mio. EUR (davon 0,6 Mio. EUR langfristig), der daraus resultierende Aufwand belief sich im Berichtsjahr auf 0,6 Mio. EUR.
Mit Börsengang der Douglas AG im März 2024 als definiertem Exitevent endeten die Erdienungszeiträume der Teilnehmer der beiden Equity Settled Share Based Payment Programme MEP II und MEP I auf Ebene der DOUGLAS Group. Der Gesamtwert der den Arbeitnehmern im Berichtszeitraum gewährten Vorteile betrug 14,2 Mio. EUR. Die Erfassung erfolgte als Personalaufwand innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung, die Gegenbuchung in den Gewinnrücklagen (Sonstige Rücklagen) innerhalb des Eigenkapitals.
Bis zum Exitevent existierte im Geschäftsjahr 2023/2024 ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm („MEP II"), das seit Dezember 2020 in einer Management-Beteiligungsgesellschaft als direkter Gesellschafterin der Douglas AG bestand.
Den Teilnehmern wurden Anteile an dieser Gesellschaft gewährt, die es ihnen ermöglichten, eine indirekte Beteiligung an der Douglas Gruppe zu halten und somit an der erwarteten Wertsteigerung zu partizipieren. Die gewährte Beteiligung setzte sich aus Anteilen am Stammkapital der Douglas AG und an einem verzinslichen GesellschafterDarlehen der Kirk Beauty International S.A. an die Douglas AG zusammen. Das Programm sah vor, dass nach einem definierten Exit Event (IPO) die genannten Instrumente aus dem Veräußerungserlös bedient werden.
Die Teilnehmer konnten die von ihnen erworbenen Anteile nur an Kirk Beauty International S.A. veräußern. Schied ein Teilnehmer aus, so war Kirk Beauty International S.A. berechtigt, dessen Anteile zu erwerben (Call-Option).
Da die Gesellschaften der DOUGLAS Group nicht verpflichtet waren, den Ausgleich der anteilsbasierten Vergütung selbst vorzunehmen, handelte es sich gemäß IFRS 2.43B (b) um eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
MEP II - VORJAHRESANGABEN 2022/2023
Im Vorjahr verwendeten Parameter:
| Parameter | 01.10 .2022 - 30.09 .2023 |
|---|---|
| Risikoloser Zinssatz | $2,0 \%$ |
| Marktrisikoprämie | $7,5 \%$ |
| Unlevered Beta | 1,0 |
| Volatilität | $28,7 \% \cdot 30,0 \%$ |
| WACC nach Steuern | $9,3 \%$ |
| DLOM | $6,0 \% \cdot 8,6 \%$ |
Die beizulegenden Zeitwerte der an die Mitarbeiter gewährten Vorteile bei der Erstausgabe der Instrumente ergaben sich wie folgt: Anteile am gezeichneten Kapital 18,6 Mio. EUR und Anteile am Gesellschafterdarlehen 0,0 Mio. EUR.
Der gewichtete Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte der den Mitarbeitern im Vorjahr gewährten Instrumente belief sich auf 8,1 tausend Euro.
Der Kaufpreis der an die zum Vorjahresstichtag bestehenden Planteilnehmer ausgegebenen Anteile betrug für die Anteile am Grundkapital insgesamt 0,0 Mio. EUR und für die Anteile am Gesellschafterdarlehen 1,8 Mio. EUR.
Der Gesamtwert der Vorteile aus den im Vorjahr an die Mitarbeiter gewährten Anteile betrug 26,3 Mio. EUR.
Die im Rahmen von MEP II an die Mitarbeiter ausgegebenen Instrumente entwickelten sich im Vorjahr wie folgt und betrugen zum 30. September 2023:
| 01.10 .2022 - 30.09 .2023 |
|
|---|---|
| $\mathbf{0 1 . 1 0 . 2 0 2 2}$ | 1.859 .65 |
| Neu ausgegebene Instrumente | 3.299 .99 |
| Zurückgegeben Instrumente | -689.59 |
| $\mathbf{3 0 . 0 9 . 2 0 2 3}$ | 4.470 .05 |
Auf Grund der Klassifizierung als Equity Settled Share Based Payment Programm wurde der beizulegende Zeitwert des jeweiligen Vorteils aus der Anteilsgewährung, der zum Tag der Gewährung ermittelt wurde, über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst; die Gegenbuchung erfolgte in den Gewinnrücklagen. Aus dieser anteilsbasierten Vergütung wurde im Vorjahr Personalaufwand in Höhe von 15,9 Mio. EUR erfasst.
Neben dem zuvor beschriebenen MEP II existierte ebenfalls bis zum Exitevent im Berichtsjahr ein weiteres Management-Beteiligungsprogramm, („MEP I"), das seit März 2016 in einer Management-Beteiligungsgesellschaft als Gesellschafterin der Kirk Beauty International S.A. bestand.
Das Programm räumte den Teilnehmern die Möglichkeit ein, über eine vorgegebene Struktur mittelbar Anteile an der Kirk Beauty International S.A. zu erwerben. Die Investition der Teilnehmer beteiligt diese mittelbar an den Rückflüssen und der Wertentwicklung eines definierten Portfolios, welches aus einfachen Anteilen (Ordinary Shares), Vorzugsanteilen (Preferred Shares) und vorzugsberechtigten verzinslichen Eigenkapitalinstrumenten (PECs) bestand.
Die Preferred Shares und die PECs waren mit definierten Verzinsungen auf das eingesetzte Kapital ausgestattet. PECs waren vorrangig zu Preferred Shares und diese wiederum vorrangig zu Ordinary Shares zu bedienen.
Die Teilnehmer konnten die von ihnen erworbenen Anteile ausschließlich an Kirk Beauty Investments S.A. veräußern. Schied ein Teilnehmer aus, so war Kirk Beauty Investments S.A. berechtigt, dessen Anteile zu erwerben (Call-Option).
Da die Gesellschaften der DOUGLAS Group nicht verpflichtet waren, den Ausgleich der anteilsbasierten Vergütung selbst vorzunehmen, handelte es sich gemäß IFRS 2.43B (b) um eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Die an die Mitarbeiter ausgegebenen Instrumente haben sich im Vorjahr wie folgt entwickelt und betrugen zum 30. September 2023:
| Ordinary Shares |
Preferred Shares |
PECs | |
|---|---|---|---|
| 01.10 .2022 | 652.852 | $1.013 .792$ | $160.719 .965$ |
| Neu ausgegebene Instrumente | 14.085 | 21.873 | $5.002 .305$ |
| Zurückgegeben Instrumente | -50.193 | -77.943 | $-12.148 .902$ |
| 30.09 .2023 | 616.744 | 957.722 | $153.573 .368$ |
Auf Grund der Klassifizierung als Equity Settled Share Based Payment Programm wird der beizulegende Zeitwert des jeweiligen Vorteils aus der Anteilsgewährung, der zum Tag der Gewährung ermittelt wurde, über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst; die Gegenbuchung erfolgt in den Gewinnrücklagen. Im Vorjahr wurde hieraus kein Personalaufwand erfasst.
Die DOUGLAS Group mietet Geschäftsfilialen zum Vertrieb ihrer Parfümerieprodukte an. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen beträgt typischerweise zwischen fünf und zehn Jahren. Zur Sicherstellung größtmöglicher Flexibilität enthält eine Vielzahl der Mietverträge ein- oder mehrfach ausübbare Optionen, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum um eine gewisse Anzahl von Jahren zu verlängern (in vielen Fällen um weitere fünf Jahre). Aufgrund der Bedeutung des stationären Einzelhandels für den Konzern und der bei der Erschließung von Standorten einhergehenden Anlaufkosten betreibt die DOUGLAS Group ihre Einzelhandelsfilialen in aller Regel langfristig. Auslaufende Immobilien-Leasingverträge werden allerdings nicht automatisch durch neue ImmobilienLeasingverträge ersetzt bzw. verlängert.
Für Verlängerungsoptionen, die zum Bilanzstichtag nicht in den Leasingverbindlichkeiten abgebildet waren, würden bei ihrer Ausübung Mittelabflüsse von 605 Mio. EUR entstehen, verteilt über die Laufzeiten der Optionen. Die Entscheidung über die Ausübung von Verlängerungsoptionen hängt insbesondere von der Rentabilität der jeweiligen Filiale sowie der Verfügbarkeit geeigneter Alternativstandorte ab. Darüber hinaus gibt es Leasingverträge mit unbestimmter Laufzeit, die auf der Grundlage einer mittelfristigen strategischen Planung mit einem hinreichend sicheren Enddatum angesetzt werden. Diese Verträge enthalten jährliche Leasingzahlungen in Höhe von 12,3 Mio. EUR.
Die Mietverträge sind regelmäßig einseitig durch den Konzern kündbar, wobei vereinzelt, bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Leasingnehmer, eine Vertragsstrafe zum Tragen kommen kann. In einigen Fällen bestehen auch beidseitig ausgestaltete Kündigungsoptionen. Der Großteil der Leasingvereinbarungen sehen jährlich ausgestaltete Mietpreisanpassungen auf Basis der Veränderung lokaler Preisindizes vor.
Aus den Verträgen zu den angemieteten Geschäftsräumen können Rückbauverpflichtungen für Mietereinbauten resultieren, deren abgezinster Wert als Rückstellung passiviert ist. Der abgezinste Wert der Verpflichtung wird als Teil der Anschaffungskosten des Nutzungsrechts aus Leasingverhältnissen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelpreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge bedeutet dies, dass eine Trennung von Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorgenommen wird, sodass die Zahlungen in Verbindung mit der Nichtleasingkomponente ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.
Basis der Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes bildet der risikofreie Zinssatz, welcher über die Swap-Kurven der jeweiligen Währungen der entsprechenden Leasingzahlungen bestimmt wird. Da in diesen risikofreien Zinssätzen Länderrisiken bereits berücksichtigt werden, wird hierfür keine separate Komponente aufgeschlagen. Um das Ausfallrisiko der Konzerngesellschaft (Leasingnehmer) und der Konzernmutter Douglas AG zu reflektieren, wird ein Kreditaufschlag einbezogen. Eine zusätzliche Liquiditätsprämie wird über den Kreditaufschlag hinaus nicht benötigt.
Bei der Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurde ein Besicherungsabschlag berücksichtigt. Als letzte Komponente der Kalkulation des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurde die Duration der Leasingverhältnisse herangezogen.
Im Folgenden wird die Zinsmatrix für Immobilien dargestellt:
| 1 bis 5 Jahre \% |
Laufzeit | 16 bis 20 Jahre \% |
||
|---|---|---|---|---|
| 6 bis 10 Jahre \% |
11 bis 15 Jahre \% |
|||
| EUR | $3,68-4,10$ | $4,09-5,21$ | $5,34-5,83$ | $5,48-5,90$ |
| BGN | $4,32-5,08$ | $5,34-6,56$ | $6,74-7,43$ | $6,91-7,60$ |
| HRK | $4,38-4,72$ | $4,67-6,04$ | $6,18-6,69$ | $6,31-6,77$ |
| CZK | $4,11-4,94$ | $4,99-6,10$ | $6,24-6,75$ | $6,38-6,82$ |
| HUF | $6,34-7,21$ | $7,14-8,36$ | $8,53-9,14$ | $8,70-9,24$ |
| PLN | $5,62-6,74$ | $6,15-7,21$ | $7,35-7,83$ | $7,48-7,91$ |
| RON | $7,70-6,65$ | $8,02-9,38$ | $9,55-10,11$ | $9,72-10,18$ |
| CHF | $1,65-2,16$ | $2,39-3,55$ | $3,69-4,17$ | $3,83-4,24$ |
Zinsmatrix für das Vorjahr 2022/2023:
| 1 bis 5 Jahre | Laufzeit | |||
|---|---|---|---|---|
| \% | 6 bis 10 Jahre \% |
11 bis 15 Jahre \% |
16 bis 20 Jahre \% |
|
| EUR | $4,74-14,42$ | $6,24-13,22$ | $7,08-12,61$ | $7,41-12,23$ |
| BGN | $3,89-13,89$ | $6,09-13,87$ | $7,76-13,92$ | $8,68-13,94$ |
| HRK | $3,31-12,53$ | $4,64-11,85$ | $5,77-11,43$ | $6,23-11,18$ |
| CZK | $7,36-18,65$ | $7,70-16,36$ | $8,27-15,08$ | $8,54-14,41$ |
| HUF | $3,96-13,74$ | $6,16-13,30$ | $7,47-13,15$ | $7,98-13,15$ |
| PLN | $10,52-25,23$ | $11,39-22,68$ | $11,38-20,38$ | $11,46-19,29$ |
| RON | $5,68-19,04$ | $7,63-17,56$ | $8,74-16,55$ | $9,25-16,01$ |
| CHF | $7,55-19,67$ | $9,22-18,22$ | $10,58-17,22$ | $11,13-16,84$ |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 298,3 Mio. EUR (i. Vj. 308,2 Mio. EUR).
Zu den Indexmietverträgen wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Unter Berücksichtigung einer Erhöhung der indexbezogenen Mieten um 1 \% ergäbe sich ein um 1,9 Mio. EUR (i. Vj. 1,9 Mio. EUR) höherer Zahlungsmittelabfluss im folgenden Geschäftsjahr.
Mit Ausnahme der Anlagenklasse „Immobilien", hat die DOUGLAS Group von den Ausnahmeregelungen nach IFRS 16.5 für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse, deren zugrundeliegender Vermögenswert von geringem Wert ist, Gebrauch gemacht.
In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:
| $01.10 .2023-$ 30.09.2024 Mio. EUR |
$01.10 .2022-$ 30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable | ||
| Leasingzahlungen | 3,3 | 3,1 |
| Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten | 0,4 | 0,3 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 0,2 | 0,2 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | 0,2 | 0,5 |
Fälligkeitsanalyse undiskontierter Leasingforderungen im Geschäftsjahr
| 30.09.2024 Mio. EUR |
30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Weniger als ein Jahr | 2,9 | 4,2 |
| Ein bis zwei Jahre | 2,1 | 2,5 |
| Zwei bis drei Jahre | 2,0 | 1,4 |
| Drei bis vier Jahre | 1,4 | 1,3 |
| Vier bis fünf Jahre | 0,8 | 0,7 |
| Mehr als fünf Jahre | 0,2 | 0,2 |
| Gesamtbetrag der nicht diskontierten Leasingforderungen | 9,5 | 10,3 |
| Nicht realisierter Finanzertrag | 1,0 | |
| Nettoinvestition in das Leasingverhältnis | 9,5 | 9,3 |
Fälligkeitsanalyse undiskontierter Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr
| 30.09.2024 Mio. EUR |
30.09.2023 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Weniger als ein Jahr | 290,4 | 282,7 |
| Ein bis fünf Jahre | 751,7 | 727,0 |
| Mehr als fünf Jahre | 259,7 | 271,1 |
| Summe | 1.301,7 | 1.280,8 |
Angaben zu der Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen einschließlich Abschreibungen und Wertminderungen finden sich in Note „Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen", Angaben zu Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten sind in Note „Finanzergebnis" enthalten.
Grundsätzlich gibt es nur wenige Fälle, in denen die DOUGLAS Group als Leasinggeber auftritt. Im Wesentlichen fungiert der Konzern in solchen Verträgen als Leasinggeber, in denen eine angemietete Immobilie an einen Dritten weitervermietet wird (Untervermietung). Der Großteil dieser Leasingverträge wird als Finanzierungsleasing eingestuft. Leasingverträge, in denen die DOUGLAS Group als Leasinggeber auftritt und das Leasingverhältnis als OperatingLeasingvertrag einzustufen ist, stellen die Ausnahme dar und sind von untergeordneter Bedeutung.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 0,7 Mio. EUR (i. Vj. 1,7 Mio. EUR) gewährt.
Zudem wurde zum Bilanzstichtag ein Staatskredit in Höhe von 0,9 Mio. EUR (i. Vj. 1,1 Mio. EUR) in Anspruch genommen.
In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB machen die nachfolgenden inländischen Tochtergesellschaften von den Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB Gebrauch.
| Firma | Sitz |
|---|---|
| Kirk Beauty SUN GmbH | Düsseldorf |
| Douglas Service GmbH | Düsseldorf |
| Parfümerie Douglas Deutschland GmbH | Düsseldorf |
| Parfümerie Douglas GmbH \& Co. KG | Düsseldorf |
| DOUGLAS INFORMATIK \& SERVICE GMBH | Hagen |
| Parfümerie Douglas International GmbH | Düsseldorf |
| Douglas GmbH \& Co. Objekt Zeil KG | Pullach im Isartal |
| Douglas Cosmetics GmbH | Düsseldorf |
| Douglas International Purchasing GmbH | Zossen |
| Douglas Marken \& Lizenzen Zossen GmbH | Zossen |
| Parfümerie AKZENTE GmbH | Pfedelbach |
| Douglas Marketing Solutions GmbH | Düsseldorf |
| Parfümerie Douglas Megastore GmbH | Düsseldorf |
| Ultimate Skin Aesthetics GmbH | Düsseldorf |
| Parfümerie Douglas Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf |
| Douglas House of Beauty GmbH | Düsseldorf |
| NICHE-BEAUTY.COM GmbH | Hamburg |
Der Honoraraufwand für den Konzernabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entfällt auf die folgenden erbrachten Dienstleistungen:
| 01.10.2023- 30.09.2024 Mio. EUR |
|
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 2,3 |
| - davon für das Vorjahr | 0,2 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 2,4 |
| Sonstige Leistungen | 0,9 |
| Summe | 5,6 |
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie auf den Jahresabschluss der Douglas AG des zum 30. September 2024 endenden Geschäftsjahres, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Darüber hinaus sind die Honorare für die Prüfungen von IFRS Reporting Packages von Tochterunternehmen der Douglas AG zur Einbeziehung in den Konzernabschluss sowie für handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen von Tochterunternehmen enthalten. Auf die Douglas AG entfielen Honorare für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Einzel- und Konzernabschluss der Douglas AG in Höhe von 0,3 Mio. EUR.
Andere Bestätigungsleistungen beziehen sich auf vereinbarte Untersuchungshandlungen (Umsatzbescheinigungen und Vollständigkeitserklärungen gem. Verpackungsverordnung) sowie die Erteilung des Comfort Letters im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Börsenzulassungsprospekts und mit 0,2 Mio. EUR auf die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts.
Die sonstigen Leistungen umfassen die Begleitung bei der Einführung einer neuen Konsolidierungssoftware, prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leasingbilanzierung sowie der erstmaligen Erstellung des elektronischen Formats des Konzern-abschlusses (sog. European Single Electronic Format, ESEF) und Beratungsleistungen in Bezug auf Produktvorschriften und Product Compliance und den Börsengang. Darüber hinaus wurden für ausgewählte Kennzahlen der CSRD projektbegleitend Untersuchungshandlungen vorgenommen.
Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Douglas AG vereinbar sind. Nichtprüfungsleistungen wurden vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Douglas AG überwacht und genehmigt.
Mitglieder des Vorstands der Douglas AG zum Bilanzstichtag:
| Alexander van der Laan | Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer (CEO) |
|---|---|
| Mark Langer | Chief Financial Officer (CFO) |
| Dr. Philipp Andrée | Chief Commercial Officer (CCO) |
Auf Ebene der Douglas AG wurde ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat gebildet, dessen konstituierende Sitzung am 2. Februar 2024 stattfand.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Douglas AG zum Bilanzstichtag:

Seit der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 2. Februar 2024 gab es folgende Veränderungen in der Zusammensetzung:
niedergelegt haben ihre Ämter Dr. Michael Hinderer und Fritz Schulenburg,
bestellt wurden Pamela Knapp und Georgia Garinois-Melenikiotou.
In den Konzernabschluss eingezogene verbundene Unternehmen:
Name und Sitz
Douglas AG
| Parfümerie Douglas Deutschland GmbH, Düsseldorf | 100 |
|---|---|
| Parfümerie Douglas GmbH \& Co. KG, Düsseldorf | 100 |
| DOUGLAS Informatik \& Service GmbH, Hagen | 100 |
| Parfümerie Douglas International GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Douglas GmbH \& Co. Objekt Zeil KG, Pullach im Isartal | 88 |
| DOUGLAS Grundbesitz GmbH, Hagen | 100 |
| Douglas Cosmetics GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Douglas International Purchasing GmbH, Zossen | 100 |
| Douglas Marken- und Lizenzen Zossen GmbH, Zossen | 100 |
| Douglas Marken und Lizenzen Verwaltungsgesellschaft mbH, Zossen | 100 |
| Ultimate Skin Aesthetics GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Parfümerie AKZENTE GmbH, Pfedelbach | 100 |
| NICHE-BEAUTY.COM GmbH, Hamburg | 100 |
| Douglas Marketing Solutions GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Parfümerie Douglas Megastore GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Parfümerie Douglas Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf | 100 |
| Douglas Service GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Kirk Beauty SUN GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Douglas House of Beauty GmbH, Düsseldorf | 100 |
| Parfümerie Douglas Ges.m.b.H., Wien/Österreich | 100 |
| Parfümerie Douglas AG, Baar/Schweiz | 100 |
| Parfumerie Douglas Nederland B.V., Nijmegen/Niederlande | 100 |
| Douglas Franchise B.V., Nijmegen/Niederlande | 100 |
| Douglas Vastgoed B.V. I, Nijmegen/Niederlande | 100 |
| Douglas Vastgoed B.V. II, Nijmegen/Niederlande | 100 |
| Kirk Beauty Netherlands Holding B.V., Nijmegen/Niederlande | 100 |
| Douglas Cosmetics Belgium B.V., Antwerpen/Belgien | 100 |
| Groupe Nocibé SAS, Villeneuve d'Ascq/Frankreich | 100 |
| Groupe Douglas France SAS, Villeneuve d'Ascq/Frankreich | 100 |
| Parfumerie Douglas Monaco S.A.M., Monaco/ Monaco | 100 |
| Perfumeria Douglas Portugal Lda., Lissabon/Portugal | 100 |
| Douglas Parfumerije, trgovina na drobno d.o.o., Ljubljana/Slowenien | 100 |
| Douglas Spain SA, Madrid/Spanien | 100 |
| Douglas Italia S.p.A., Mailand/Italien | 100 |
| Passera distribució S.L., Andorra | 100 |
| Douglas Parfumerije d.o.o., Zagreb/Kroatien | 100 |
| Douglas Ungarn Kft., Budapest/Ungarn | 100 |
| Douglas Polska SP.z.o.o., Warschau/Polen | 100 |
| Parfumerie Douglas s.r.o., Prag/Tschechien | 100 |
| Douglas Parfümeri Limited Sirketi, Istanbul/Türkei | 100 |
| Parf. Douglas S.R.L., Bukarest/Rumänien | 100 |
| Parfumerie Douglas Bulgaria ood, Sofia/Bulgarien | 100 |
| UAB "Douglas LT", Vilnius/Litauen | 100 |
| SIA "Douglas Latvia", Riga/Lettland | 100 |
| Ltd. Douglas Estonia, Tallinn/Estland | 100 |
| Parfümerie Douglas Slowenska s.r.o., Bratislava/Slowakei | 100 |
Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor.
Am 4. Dezember 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Douglas AG gemäß §161 Aktiengesetz eine gemeinsame Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Diese ist auf der Website der Gesellschaft (www.douglas.de) dauerhaft zugänglich.
Düsseldorf, den 17. Dezember 2024
Der Vorstand der Douglas AG
Alexander van der Laan
Mark Langer
Dr. Philipp Andrée

Durch den Börsengang am 21. März 2024 unterliegt die Douglas AG den gesetzlichen Vorschriften des Aktiengesetzes („AktG") sowie den Empfehlungen und Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK") in der Fassung vom 28. April 2022. Die Douglas AG und alle mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG werden im Folgenden als „DOUGLAS Group" bezeichnet.
Der Vergütungsbericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Douglas AG erstellt. Der Vergütungsbericht stellt die gewährte und geschuldete Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Douglas AG für das Geschäftsjahr 2023/2024 (nachfolgend der „Berichtszeitraum") sowohl für die Vergütung vor dem Börsengang der Douglas AG als auch für das neue Vergütungssystem nach dem Börsengang transparent und nachvollziehbar dar.
Das System setzt Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung der Gruppenstrategie und die langfristige Entwicklung der DOUGLAS Group. Das Vergütungssystem wird den Aktionären der Douglas AG erstmalig auf der Hauptversammlung 2025 vorgestellt.
Gemäß § 162 AktG wird im Vergütungsbericht die für das Geschäftsjahr „gewährte und geschuldete" Vergütung für jedes einzelne derzeitige oder ehemalige Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats dargestellt.
Das in diesem Abschnitt des Vergütungsberichts beschriebene Vergütungssystem (nachfolgend das „Vergütungssystem Pre-IPO") galt für die Mitglieder des Vorstands für von Beginn des Geschäftsjahres 2023/2024 bis einschließlich zum 19. März 2024, d. h. bis zum Börsengang, zur Börsenzulassung. Es basierte auf den jeweiligen Geschäftsführerverträgen, deren Elemente unten erläutert werden.
Die Geschäftsführerverträge wurden mit der Douglas GmbH (heute: Douglas Service GmbH), einer hundertprozentigen mittelbaren Tochtergesellschaft der Douglas AG, abgeschlossen. Die Verträge umfassten auch die Leistungen, die jedes Mitglied des heutigen Vorstands im Berichtszeitraum für die Kirk Beauty A GmbH als Rechtsvorgängerin der Douglas AG ohne zusätzliche Vergütung erbracht hat. Im Rahmen der Vorbereitung des Börsengangs wurde zwischen der ehemaligen Gruppenholding Douglas Service GmbH und der Douglas AG vereinbart, dass die Douglas AG die kurzfristige variable Vergütung (nachfolgend „STI") des Vergütungssystems PreIPO zahlt und von der Douglas Service GmbH erstattet bekommt.
Eine Übersicht über das Vergütungssystem Pre-IPO ist nachfolgend dargestellt:
| Feste Vergütung | Grundvergütung | Feste Grundvergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten ausgezahlt wird. |
|---|---|---|
| Nebenleistungen | Umfassen u.a. Unfallversicherung, Gestellung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung, Beiträge zur privaten oder freiwilligen gesetzlichen |
| Variable Vergütung | Krankenversicherung sowie die Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| STI | Typ | Kurzfristiger jährlicher Bonus | |||
| Leistungskriterien | Finanzielle Leistungskriterien | ||||
| $\rightarrow$ Bereinigtes EBITDA | |||||
| $\rightarrow$ Nettoumsatz | |||||
| $\rightarrow$ Net Working Capital- $\varnothing$ | |||||
| $\rightarrow$ ESG-Kriterien | |||||
| Obergrenze | CEO: 200\% des Zielbetrags | ||||
| CFO/CCO: 150\% des Zielbetrags | |||||
| Auszahlung | In bar | ||||
| Malus \& Clawback | Eine teilweise Rückforderung der variablen Vergütung von bis zu 25\% der Gesamtvergütung ist sowohl für den CCO als auch für den CFO möglich. |
Die Zielvergütung auf Ganzjahresbasis für die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023/2024 bis zum Börsengang ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Alexander van der Laan | Mark Langer | Dr. Philipp Andrée | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CEO | CFO | CCO | ||||
| Vor dem Börsengang (auf Ganzjahresbasis) |
Vor dem Börsengang (auf Ganzjahresbasis) |
Vor dem Börsengang (auf Ganzjahresbasis) |
||||
| EUR '000 | $\%$ | EUR '000 | $\%$ | EUR '000 | $\%$ | |
| Grundvergütung | 850 | $49,16 \%$ | 550 | $49,64 \%$ | 550 | $53,19 \%$ |
| Nebenleistungen | 29 | $1,68 \%$ | 8 | $0,72 \%$ | 9 | $0,87 \%$ |
| Feste Vergütung | 879 | $50,84 \%$ | 558 | $50,36 \%$ | 559 | $54,06 \%$ |
| STI | 850 | $49,16 \%$ | 550 | $49,64 \%$ | 475 | $45,94 \%$ |
| LTI | - | $0,00 \%$ | - | $0,00 \%$ | - | $0,00 \%$ |
| variable Vergütung | 850 | $49,16 \%$ | 550 | $49,64 \%$ | 475 | $45,94 \%$ |
Die kurzfristige variable Vergütung des Vergütungssystems Pre-IPO wurde als Zielbonusmodell mit einem Leistungszeitraum von einem Jahr konzipiert. Die Gesamtzielerreichung ist der gewichtete Durchschnitt der Zielerreichung der Leistungskriterien Bereinigtes EBITDA gewichtet mit 35\%, Nettoumsatz gewichtet mit 25\%, Net Working Capital-Ø gewichtet mit 25\% und ESG-Kriterien gewichtet mit 15\%.

Vor oder zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat für jedes der Leistungskriterien einen Zielwert fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 100\% beträgt. Der Aufsichtsrat hat ferner eine Einstiegshürde festgelegt, bei deren Unterschreiten die Zielerreichung 0\% beträgt, und einen Höchstwert, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 150\% für den CFO, Mark Langer, und den CCO, Dr. Philipp Andrée, und 200\% für den CEO, Alexander van der Laan, beträgt. Zwischen der Einstiegshürde und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert wurde die Zielerreichung durch lineare Interpolation ermittelt. Daraus ergibt sich, dass der Auszahlungsbetrag des STI zwischen 0\% und 150\%/200\% (Obergrenze) des individuellen Zielwertes liegen kann.
Das bereinigte EBITDA, das zur Kalkulation der Vorstandsvergütung zur Anwendung kommt, wird vom ausgewiesenen EBITDA wie im Konzernabschluss der Douglas AG, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet, abgeleitet und um jene Posten bereinigt, die nach Meinung und Entscheidung des Managements der Douglas AG nicht regelmäßig wiederkehrend, außergewöhnlich oder für Steuerungszwecke ungeeignet sind (nachfolgend „Bereinigtes EBITDA").
"Umsatzerlöse" bezieht sich auf die im Konzernabschluss der Douglas AG innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene oberste Zahl und ist als Leistungskriterium zur Förderung des Unternehmenswachstums enthalten (nachfolgend „Nettoumsatz").
Das Net Working Capital ist im Konzern definiert als die Summe aus (i) Vorräten, (ii) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern, (iii) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und (iv) sonstiges, das Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Lieferantenforderungen für Rabatte/Boni und Marketingzuschüsse sowie ausstehende Gutscheinverbindlichkeiten umfasst. Als finanzielles Kriterium für das STI im Geschäftsjahr 2023/2024 ist nach dem Börsengang letztmalig das durchschnittliche Net Working Capital relevant, berechnet als arithmetisches Mittel des Net Working Capital der letzten dreizehn
Monatsendwerte, wobei das Net Working Capital des ersten und letzten Monatsendwerts zusammengerechnet und zur Hälfte gewichtet werden („NWC- $\varnothing^{\prime}$ / „Net Working Capital- $\varnothing^{\prime}$ ). Ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 wird das so errechnete NWC-Ø für das STI ermittelt, indem es in einem weiteren Rechenschritt durch die Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate einer Berichtsperiode geteilt wird.
Maßgeblich für die finanziellen Leistungskriterien sind die geprüften und gebilligten Konzernabschlüsse der DOUGLAS Group für das jeweilige Geschäftsjahr.
ESG-Kriterien bezeichnen die Handlungsfelder in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zur Beurteilung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der DOUGLAS Group durch die Mitglieder des Vorstands.
Die Ziele für die ESG-Kriterien wurden nach vernünftigem Ermessen des Aufsichtsrats jährlich zu Beginn des Leistungszeitraums festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat die ESG-Kriterien als Umsetzung der angepassten ESG-Strategie und Kaskadierung der Umsetzung in die eigenen Verantwortungsbereiche gegeben. Dazu gehört die Erfüllung der Aspekte aller vier ESG-Säulen (People, Planet, Product und Governance):

Die Gesellschaft war berechtigt, den Bonus-Anspruch aus sachlichen Gründen oder aus wirtschaftlichen Gründen, zum Beispiel bei einem negativen wirtschaftlichen Ergebnis, einem erheblichen Gewinnrückgang, einer erheblichen Unteroder Überschreitung der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung sowie bei geringen Leistungen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Vorstandsmitglieds, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise zu widerrufen, jedoch nur, soweit der Widerruf nicht mehr als 25\% der Gesamtvergütung betrifft.
Diese Regelung gilt nur für den CCO, Dr. Philipp Andrée, und den CFO, Mark Langer. Im Vergütungssystem Pre-IPO war für den CEO, Alexander van der Laan, keine Malus- oder Clawback Klausel im Vertrag enthalten.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung und des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund hatte das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine anteilige Tantieme entsprechend der Dauer des Anstellungsverhältnisses. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird keine Tantieme gezahlt.
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder ihre vertraglich vereinbarte Grundvergütung für die Dauer von bis zu sechs Monaten fortgezahlt.
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds sollten die Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Grundvergütung für die Dauer von bis zu sechs Monaten erhalten.
Von Beginn des Geschäftsjahres 2023/2024 bis zum Börsengang wurden keine derartigen Zahlungen an die Vorstandsmitglieder geleistet.
Eine zusätzliche Vergütung für Vorstandsmandate in anderen Unternehmen der DOUGLAS Group wird nicht separat vergütet.
In Bezug auf den CCO, Dr. Philipp Andrée, sind die nachvertraglichen Wettbewerbsverbote im Vergütungssystems PreIPO gegenüber dem Vergütungssystems Post-IPO unverändert. Die vor dem Börsengang abgeschlossenen Geschäftsführerverträge des CEO, Alexander van der Laan, und des CFO, Mark Langer, enthielten keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbotsklauseln.
Im Folgenden wird die Vergütung, die am Ende des Berichtszeitraums vollständig erdient ist (d. h. deren Planlaufzeit beendet ist), als "gewährt und geschuldet" dargestellt, auch wenn die tatsächliche Auszahlung nicht innerhalb des Berichtszeitraums erfolgt ist. Dementsprechend werden bei der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Folgenden die Beträge des STI und der langfristig variablen Vergütung (Long Term Incentive, nachfolgend „LTI"), deren Planlaufzeit am 30. September 2024 endete, als für den Berichtszeitraum „gewährt und geschuldet" dargestellt, da die zugrunde liegenden Leistungen bis zum Stichtag 30. September 2024 vollständig erbracht wurden. Dies gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Berichterstattung und stellt einen konsistenten Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung in diesem und zukünftigen Berichtszeiträumen sicher.
Die jeweilige Zielerreichung für das bereinigte EBITDA, den Nettoumsatz, das Net Working Capital-Ø auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses 2023/2024 der DOUGLAS Group und die definierten ESG-Kriterien führten in Kombination zu einer Gesamtzielerreichung für den STI, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Zielerreichung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Kriterien | Zielgröße ${ }^{(1)}$ | Tatsächliche Zahl | $\%$ | Insgesamt (\%) |
| Mio. EUR | Mio. EUR | |||
| Bereinigtes EBITDA | 786,59 | 808,62 | 127,30 | 88,68 |
| Nettoumsatz | $4.376,96$ | $4.450,97$ | 116,49 | |
| Net Working Capital-Ø | 169,98 | 234,41 | 0,00 | |
| ESG-Kriterien | N/A | N/A | 100,00 |
${ }^{(1)}$ Die Zahlen zeigen die Zielerreichung von 100\%. Der Zielkorridor wurde von 0\% bis 150\% für CFO und CCO und von $0 \%$ bis $200 \%$ für den CEO festgelegt.
Am 17. Dezember 2024 hat der Aufsichtsrat die Erfüllung der ESG-Kriterien auf 100\% festgelegt.
Der sich aus der STI-Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023/2024 ergebende Auszahlungsbetrag für den Zeitraum Beginn des Geschäftsjahres 2023/2024 bis zum Börsengang je Vorstandsmitglied ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
| Zielbetrag auf Ganzjahresbasis | Vor-IPOZeitraum | Zielbetrag ${ }^{(1)}$ | Gesamtzielerreichung STI $^{2}$ | Auszahlungsbetrag ${ }^{1}$ | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR '000 | Tage | EUR '000 | \% | EUR '000 | |
| Alexander van der Laan | 850,00 | ${ }^{(3)} 171 / 366$ | 397,13 | 88,68 | 352,18 |
| Mark Langer | 550,00 | 256,97 | 88,68 | 227,88 | |
| Dr. Philipp Andrée | 475,00 | 221,93 | 88,68 | 196,80 | |
| ${ }^{(1)}$ Das ausgewiesene Ziel und der Auszahlungsbetrag werden für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres 2023/2024 bis zum Börsengang, d. h. vom 1. Oktober 2023 bis zum 19. März 2024, auf act/act- und pro-rata-Basis berechnet. (2) Die Gesamtzielerreichung des STI wird über das gesamte Geschäftsjahr 2023/2024 gemessen. ${ }^{(3)}$ Die Post-IPO-Vergütung trat ab dem Tag in Kraft, an dem der Douglas AG die Börsenzulassung erteilt wurde, d. h. ab dem 20. März 2024. |
Am 30. Dezember 2020 wurde mit dem sogenannten Managementbeteiligungsprogramm (nachfolgend „MEP") ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm durch die Managementbeteiligungsgesellschaft Kirk Beauty 2 Beteiligungs GmbH \& Co. KG („MEPCo"), einem direkten Gesellschafter der Kirk Beauty A GmbH, aufgelegt. Die Mitglieder des Vorstandes, leitende Angestellte, sonstige Führungskräfte und andere Personen haben sich an der MEPCo beteiligt, um indirekt an der DOUGLAS Group (d. h. an der Kirk Beauty A GmbH) und damit an deren Wertentwicklung teilzuhaben. Diese indirekte Beteiligung betrug 5,6\% an der Kirk Beauty A GmbH.
Das Programm, das von Zeit zu Zeit abgeändert wurde, stellte sicher, dass nach einem definierten Exit-Ereignis, zu dem ein Börsengang gehört, die Abgeltung des MEP durch Aktien der Douglas AG und aus dem Erlös des Börsengangs selbst nach Abzug der Kosten bedient werden.
Die MEP-Teilnehmer, einschließlich der Vorstandsmitglieder, haben sich vorbehaltlich üblicher Ausnahmeregelungen mit einer Veräußerungssperre (Lock-up) für ihre Aktien an der Douglas AG einverstanden erklärt, die sie im Rahmen der Abwicklung des MEP im Zuge des Börsengangs erhalten haben: Die MEP-Teilnehmer durften einen ihren MEPAnsprüchen entsprechenden Teil von bis zu 30\% der Anzahl der Aktien der Douglas AG (indirekt) verkaufen („Sale Right"). Für alle MEP-Teilnehmer gilt eine Sperrfrist für die erhaltenen Aktien der Douglas AG vom Tag des Erhalts der Aktien bis zum ersten Jahrestag der Aufnahme des Handels der Aktien der Douglas AG im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahrestag dieses Datums kann jeder MEPTeilnehmer einen Teil von bis zu 60\% der Anzahl der Aktien verkaufen, die dem Gesamtanspruch des jeweiligen MEPTeilnehmers entspricht, abzüglich des Teils der Aktien, für den das Verkaufsrecht ausgeübt wurde.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Aktien der Douglas AG, den die Vorstandsmitglieder im Rahmen der Abgeltung des MEP bei Börsengang erhalten haben, sowie - soweit darauf optiert wurde - den Barausgleich, der durch das Sale Right ausgelöst wurde.
| Ausgleich in Aktien (Anzahl der Aktien) |
Barausgleich EUR '000 |
|
|---|---|---|
| Alexander van der Laan ${ }^{(1)}$ | 2.131 .791 | $23.754,24$ |
| Mark Langer ${ }^{(2)}$ | 392.914 | 0 |
| Dr. Philipp Andrée ${ }^{(3)}$ | 218.408 | $2.433,68$ |
${ }^{(1)}$ Indirekte Abrechnung über Mil \& Bos B.V und Ausübung der Option für eine Abfindung von 70\% in Aktien und 30\% in bar im Rahmen des Sale Rights, um potenzielle Steuerverpflichtungen mit dem erhaltenen Barbetrag zu decken.
${ }^{(2)}$ Indirekte Abrechnung über die ASTAM Holding GmbH und Abfindung zu 100\% in Aktien.
${ }^{(3)}$ Direkte Abrechnung und Ausübung der Option auf das Sale Right für eine Abfindung von 70\% in Aktien und 30\% in bar im Rahmen des Sale Rights, um potenzielle Steuerverpflichtungen mit dem erhaltenen Barbetrag zu decken.
Das Vergütungssystem des Vorstands der Douglas AG, das mit dem Börsengang am 20. März 2024 für den Rest des Geschäftsjahres 2023/2024 und darüber hinaus gilt, wird im Folgenden beschrieben (nachfolgend das „Vergütungssystem").
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand hat sich der Aufsichtsrat von den Grundsätzen leiten lassen, die in der folgenden Grafik dargestellt sind.
Die Vergütungsstruktur trägt zu einer nachhaltigen und langfristigen Ausrichtung der DOUGLAS Group bei.
Das Vergütungssystem ist auf Leistung ausgerichtet, indem ehrgeizige und motivierende Ziele gesetzt werden.
Die Ausgestaltung des Vergütungssystems führt die Interessen der Aktionäre/Stakeholder, der DOUGLAS Group und des Managements zusammen.
Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass das Vergütungssystem für den Vorstand mit dem Vergütungssystem für die Führungskräfte übereinstimmt.
Die Ausgestaltung des Vergütungssystems entspricht der Marktpraxis.
Das Vergütungssystem des Vorstands der Douglas AG besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Der Aufsichtsrat hat ein Vergütungssystem beschlossen und überprüft regelmäßig dessen Angemessenheit.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Grundvergütung, die in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Grundvergütung beträgt EUR 1.000.000 für den CEO, Alexander van der Laan, EUR 625.000 für den CFO, Mark Langer, und EUR 625.000 für den CCO, Dr. Philipp Andrée. Den Mitgliedern des Vorstands wird keine Pensionszusage gewährt.
Neben der festen Grundvergütung haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf eine kurzfristige variable Vergütung (nachfolgend „STI") und eine langfristige variable Vergütung (nachfolgend „LTI"). Beide sind auf die nachhaltige Entwicklung der DOUGLAS Group ausgerichtet und beziehen relevante Leistungskennzahlen der DOUGLAS Group mit ein. Um einen starken Fokus auf die langfristige Entwicklung der DOUGLAS Group zu setzen, macht der LTI den größeren Anteil der variablen Vergütung aus.
Eine Übersicht über das Vergütungssystem nach dem Börsengang ist nachfolgend dargestellt:
| Feste Vergütung |
Grundvergütung | Feste Grundvergütung, die in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt wird. |
|---|---|---|
| Nebenleistungen | Umfassen u.a. Unfallversicherung, Gestellung eines Dienstwagens zur dienstlichen und privaten Nutzung, Beiträge zur privaten oder freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten. |
| Variable Vergütung |
STI | Typ | Kurzfristiger jährlicher Bonus |
|---|---|---|---|
| Leistungskriterien | Finanzielle Leistungskriterien $\rightarrow$ Bereinigtes EBITDA $\rightarrow$ Nettoumsatz $\rightarrow$ Net Working Capital- $\varnothing$ ESG-Kriterien |
||
| Obergrenze | 150\% des Zielbetrags | ||
| Auszahlung | In bar | ||
| LTI | Typ | Performance Share Plan | |
| Laufzeit | Dreijährige Performance Periode plus ein Jahr Haltedauer | ||
| Leistungskriterien | Relativer TSR (50\%) Bereinigtes EBT (50\%) |
||
| Obergrenze | Zielerreichung: 200\%. Auszahlung: 250\% |
||
| Auszahlung | In bar | ||
| Malus \& Clawback | Möglichkeit der Kürzung oder vollständigen Verwirkung/Rückforderung der variablen Vergütung. | ||
| Leitlinien für den Anteilsbesitz (SOG) | Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, einen Mindestbetrag in Aktien der Douglas AG zu investieren: 150\% der Grundvergütung (CEO); 100\% der Grundvergütung für ordentliche Vorstandsmitglieder. Das SOG-Ziel muss innerhalb von vier Jahren nach der Ernennung erreicht werden. | ||
| Abfindungszahlungen | Die Abfindungszahlung darf den niedrigeren der beiden Beträge aus der Abfindung für zwei Jahre oder der |
Die Zielgesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds setzt sich aus der Summe der festen Grundvergütung, dem STI-Zielbetrag und dem LTI-Zielbetrag zusammen. Das Vergütungssystem sieht vor, dass die Grundvergütung etwa 25\% bis 35\%, der STI etwa 25\% bis 35\% und der LTI etwa 30\% bis 45\% der Zielgesamtvergütung betragen. Die derzeitige Vergütung der Vorstandsmitglieder entspricht diesen Schwellenwerten.
Durch die stärkere Gewichtung der langfristigen variablen Vergütung im Vergleich zur kurzfristigen variablen Vergütung wird sichergestellt, dass die Vergütungsstruktur entsprechend den Vorgaben des AktG auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Douglas AG ausgerichtet ist. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Anforderungen des § 87 Abs. 1 Satz 3 AktG sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex der Anteil des LTI an der variablen Vergütung den Anteil des STI an der variablen Vergütung übersteigt. Gleichzeitig wird wichtigen operativen Zielen durch eine deutliche Gewichtung der kurzfristigen variablen Vergütung Rechnung getragen.

Der Wert der Nebenleistungen, die den Vorstandsmitgliedern zustehen, ist naturgemäß jährlichen Schwankungen unterworfen und daher in der obigen Grafik nicht enthalten; die Leistungen belaufen sich in der Regel auf ca. 5\% bis 10\% der individuellen Grundvergütung.
Die Zielgesamtvergütung wurde vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied im Einklang mit dem Vergütungssystem, dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex festgelegt.
Im Hinblick auf den Börsengang der Douglas AG im März 2024 wurde die Angemessenheit und Marktkonformität der Vorstandsvergütung mit Hilfe eines unabhängigen externen Beraters überprüft. Der Vergleich der Vergütungshöhe und -struktur wurde unter Berücksichtigung der regionalen Kriterien, der Unternehmensgröße und der Branche anhand zweier unterschiedlicher Vergleichsgruppen durchgeführt. So wurden sowohl der MDAX als breiter Index als auch eine individuelle Vergleichsgruppe europäischer Unternehmen der Beauty- und Retail-Branche bei der Bewertung der Marktkonformität berücksichtigt.
Auf der Grundlage der Bewertung legte der Aufsichtsrat die Höhe und Struktur der Vergütung für die Vorstandsmitglieder Alexander van der Laan, Mark Langer und Dr. Philipp Andrée fest.
Die Zielgesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2023/2024 (nach Börsengang) für die einzelnen Vorstandsmitglieder sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Im Einklang mit der im Vergütungssystem des Vorstands festgelegten Struktur entspricht das Ziel-STI 100\% der Grundvergütung und das Ziel-LTI 150\% der Grundvergütung.
| Alexander van der Laan CEO |
Mark Langer CFO |
Dr. Philipp Andrée CCO |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nach dem Börsengang (auf Ganzjahresbasis) |
Nach dem Börsengang (auf Ganzjahresbasis) |
Nach dem Börsengang (auf Ganzjahresbasis) |
||||
| EUR '000 | \% | EUR '000 | \% | EUR '000 | \% | |
| Grundvergütung | 1.000 | 28,27\% | 625 | 28,23\% | 625 | 28,15\% |
| Nebenleistungen | 37 | 1,05\% | 26 | 1,17\% | 32 | 1,44\% |
| Feste Vergütung | 1.037 | 29,32\% | 651 | 29,40\% | 657 | 29,59\% |
| STI | 1.000 | 28,27\% | 625 | 28,23\% | 625 | 28,15\% |
| LTI | 1.500 | 42,41\% | 938 | 42,37\% | 938 | 42,25\% |
| variable Vergütung | 2.500 | 70,68\% | 1.563 | 70,60\% | 1.563 | 70,41\% |
| Zielgesamtvergütung Post-IPO |
3.537 | 100,00\% | 2.214 | 100,00\% | 2.220 | 100,00\% |
Der STI ist als Zielbonusmodell mit einem Leistungszeitraum von einem Jahr konzipiert. Die Gesamtzielerreichung ergibt sich aus der Summe der Zielerreichung aller Leistungskriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung. Die festgelegten Leistungskriterien sind das bereinigte EBITDA (gewichtet zwischen 25\% und 40\%), der Nettoumsatz (gewichtet zwischen 20\% und 35\%) und das Net Working Capital-Ø (gewichtet zwischen 20\% und 30\%). Neben finanziellen Kriterien werden auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt (Gewichtung zwischen 10\% und 20\%). Die geltenden ESG-Ziele werden vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres festgelegt.
Ebenso legt der Aufsichtsrat die Gewichtung der Leistungskriterien und die Zielwerte für die finanziellen Leistungskriterien fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 100\% beträgt. Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat für jedes der finanziellen Leistungskriterien einen unteren Schwellenwert fest, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 0\% beträgt, und einen oberen Schwellenwert, bei dessen Erreichen die Zielerreichung 150\% beträgt. Zwischen der Einstiegshürde und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation ermittelt. Daraus ergibt sich, dass der Auszahlungsbetrag des STI zwischen 0\% und 150\% (Obergrenze) des individuellen Zielbetrags liegen kann.
Zusammengefasster
Konzemabschluss
Die Zieleruichungskurve für die finanziellen Leistungsziele ist nachstehend dargestellt:

Die Gesamtzielerreichung für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist der gewichtete Durchschnitt der Zielerreichungen der Leistungskriterien, wobei das bereinigte EBITDA mit 35\%, der Nettoumsatz mit 25\%, das Net Working Capital-Ø mit $25 \%$ und die ESG-Kriterien mit $15 \%$ gewichtet sind.
Maßgeblich für die finanziellen Leistungskriterien ist der geprüfte, testierte und gebilligte Konzernabschluss der DOUGLAS Group für das jeweilige Geschäftsjahr.
Zur Ermittlung der Auszahlung des STI für den Zeitraum ab dem Börsengang bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 wird die Zielerreichung der Leistungskriterien des STI über das gesamte Geschäftsjahr 2023/2024 gemessen.


Das bereinigte EBITDA, das zur Kalkulation der Vorstandsvergütung zu Anwendung kommt, wird vom ausgewiesenen EBITDA wie im Konzernabschluss der Douglas AG, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berichtet, abgeleitet und um jene Posten bereinigt, die nach Meinung und Entscheidung des Managements der Douglas AG nicht regelmäßig wiederkehrend, außergewöhnlich oder für Steuerungszwecke ungeeignet sind (im Folgenden „Bereinigtes EBITDA").
„Umsatzerlöse" bezieht sich auf die im Konzernabschluss der Douglas AG innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene oberste Zahl und ist als Leistungskriterium zur Förderung des Unternehmenswachstums enthalten (nachfolgend „Nettoumsatz").
Das Net Working Capital ist im Konzern definiert als die Summe aus (i) Vorräten, (ii) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern, (iii) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und (iv) Sonstiges, das Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Lieferantenforderungen für Rabatte/Boni und Marketingzuschüsse sowie ausstehende Gutscheinverbindlichkeiten umfasst. Als finanzielles Kriterium für das STI im Geschäftsjahr 2023/2024 ist nach dem Börsengang letztmalig das durchschnittliche Net Working Capital relevant, berechnet als arithmetisches Mittel des Net Working Capital der letzten dreizehn Monatsendwerte, wobei das Net Working Capital des ersten und letzten Monatsendwerts zusammengerechnet und zur Hälfte gewichtet werden („NWC-Ø" / „Net Working Capital-Ø"). Ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 wird das so errechnete NWC-Ø für das STI ermittelt, indem es in einem weiteren Rechenschritt durch die Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate einer Berichtsperiode geteilt wird.
ESG-Kriterien bezeichnen die Handlungsfelder in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zur Beurteilung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der DOUGLAS Group durch die Mitglieder des Vorstands.
Die Ziele für die ESG-Kriterien werden nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats jährlich zu Beginn des Leistungszeitraums festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat bei den ESG-Kriterien an der Umsetzung der angepassten ESG-Strategie und Kaskadierung der Umsetzung in die eigenen Verantwortungsbereiche gegeben. Dazu gehört die Erfüllung von Aspekten aller vier ESG-Säulen (People, Planet, Product und Governance):

Bei dem LTI handelt es sich um einen virtuellen Performance Share Plan mit einer Planlaufzeit von vier Jahren, der sich aus einem Performance-Zeitraum von drei Jahren und einer zusätzlichen einjährigen Haltefrist zusammensetzt.
Zu Beginn der Planlaufzeit einer jeden Tranche des Performance Share Plans wird jedem Vorstandsmitglied eine Anzahl von Performance Share Units (PSU) bedingt zugeteilt. Die Anzahl der bedingt zugeteilten PSUs errechnet sich aus dem im jeweiligen Dienstvertrag vereinbarten LTI-Zielbetrag geteilt durch den durchschnittlichen Aktienkurs der Douglas AG Aktie während der letzten 30 Handelstage vor Beginn der Planlaufzeit.
Nach Ablauf des dreijährigen Leistungszeitraums wird die endgültige Anzahl der PSUs berechnet. Die Auszahlung hängt neben der Aktienkursentwicklung von der Gesamtzielerreichung zweier gleich gewichteter Leistungsindikatoren ab, dem relativen Total Shareholder Return (TSR) und dem bereinigten Ergebnis vor Steuern (Bereinigtes EBT), gemessen über den dreijährigen Leistungszeitraum. Die Zielerreichung für den relativen TSR basiert auf einem Vergleich des TSR der Douglas AG Aktie mit dem TSR der im MDAX enthaltenen Gesellschaften und den Unternehmen einer individuellen Peer Group, die jeweils mit 50\% für die Zielerreichung des relativen TSR-Leistungskriteriums gewichtet werden.
Die Zielerreichung für jedes Kriterium kann in Abhängigkeit von der Unternehmensentwicklung zwischen 0\% und 250\% für jedes der Leistungskriterien liegen. Um die Kapitalmarktentwicklung der Douglas AG noch besser abzubilden, schließt sich an die Ermittlung der endgültigen Anzahl der PSUs eine einjährige Haltefrist an, in der sich die Aktienkursentwicklung weiterhin auf den Auszahlungsbetrag der jeweiligen LTI-Tranche auswirkt.
Nach Ablauf der einjährigen Haltefrist wird der Auszahlungsbetrag durch Multiplikation der endgültigen Anzahl der PSUs mit dem entsprechenden durchschnittlichen Aktienkurs der Douglas AG Aktie während der letzten 30 Handelstage vor Ende der vierjährigen Laufzeit zuzüglich der während der Planlaufzeit kumulierten und in bar ausgezahlten Dividenden ermittelt. Die Auszahlung ist auf 250\% des Zielbetrags begrenzt („Obergrenze").

Da das Geschäftsjahr nach dem Börsengang kein volles Jahr war, wird der volle LTI als solcher erst ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 gewährt. Um die fehlende anteilige Zuteilung für das Geschäftsjahr 2023/2024 zu kompensieren, wurde einmalig ein zusätzlicher Zuteilungswert in Höhe von 2/3 des normalen LTI Zuteilungsbetrages im Mai 2024 gewährt, um den Zeitraum vom Börsengang bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 zu berücksichtigen (nachfolgend „zusätzliche LTI-Zuteilung"). Die zusätzliche LTI-Zuteilung sowie die LTI-Zuteilung 2024/2025 werden erst nach Ablauf der Planlaufzeit am 30. September 2028 als gewährt und geschuldet gezeigt.
Der Aufsichtsrat hat das Recht, die noch nicht ausgezahlte variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ganz oder teilweise zu kürzen oder eine bereits ausgezahlte variable Vergütung in bestimmten Fällen zurückzufordern.
Insbesondere wenn die Berechnung variabler Vergütungen auf der Grundlage eines falschen Konzernjahresabschlusses stattfand sowie bei schweren Pflichtverletzungen.
Für das Geschäftsjahr 2023/2024 sah der Aufsichtsrat keine Veranlassung, die variable Vergütung zu kürzen oder zurückzufordern.
Die Leitlinien für den Aktienbesitz (Share Ownership Guidelines, SOG) sind ein integraler Bestandteil des Vergütungssystems der Douglas AG und gelten für alle Vorstandsmitglieder.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, einen Mindestbetrag in Aktien der Douglas AG zu investieren und diese Aktien mindestens für die Dauer ihrer jeweiligen Vorstandsbestellung zu halten. Der Mindestbetrag an Aktien, der gehalten werden muss, entspricht Aktien im Wert von 150\% bzw. 100\% des Grundvergütung für den Vorstandsvorsitzenden bzw. für die ordentlichen Vorstandsmitglieder („SOG-Ziel"). Das SOG-Ziel muss innerhalb von vier Jahren nach der Ernennung erreicht werden.
Aktien der Douglas AG, die das Vorstandsmitglied zu Beginn der Aufbauphase bereits hält, werden auf die Erfüllung des SOG-Ziels angerechnet.
| Grundvergütung (in EUR) |
SOG-Ziel der Grundvergütung |
Aktienbesitz im Verhältnis zum bisherigen Grundvergütung |
Status | |
|---|---|---|---|---|
| Alexander van der Laan |
1.000 .000 | $150 \%$ | $>150 \%$ | Erfüllt |
| Mark Langer | 625.000 | $100 \%$ | $>100 \%$ | Erfüllt |
| Dr. Philipp Andrée | 625.000 | $100 \%$ | $>100 \%$ | Erfüllt |
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Bestellung und des Dienstvertrags des Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund durch die Douglas AG dürfen Abfindungszahlungen, die die Douglas AG im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung an das jeweilige Vorstandsmitglied leistet, den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und in keinem Fall mehr als die Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags betragen (Abfindungsobergrenze). Ungeachtet der Abfindungsobergrenze werden bereits gewährte variable Vergütungen an ausscheidende Vorstandsmitglieder anteilig zu den ursprünglich vereinbarten Terminen und Konditionen ausgezahlt.
Im Falle einer solchen vorzeitigen Beendigung wird der Zielbetrag des Short-Term Incentive, der für das Geschäftsjahr, in dem die Beendigung erfolgte, gewährt wurde, für jeden Tag des jeweiligen Geschäftsjahres, in dem kein Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds zur Douglas AG besteht, um 1/365 pro rata gekürzt. Ebenso werden die Zielbeträge für die bereits gewährten Plantranchen des Long Term Incentive, deren Performance-Zeiträume noch nicht abgelaufen sind, für jeden Monat, in dem während des Performance-Zeitraums kein Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds mit der Douglas AG besteht, um 1/36 gekürzt.
Im Falle der Beendigung des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied aufgrund einer außerordentlichen Kündigung durch (i) die Douglas AG aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB oder (ii) das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund hat das Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf Abfindung.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden den Vorstandsmitgliedern keine Abfindungszahlungen gewährt.
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit erhalten die Vorstandsmitglieder ihre vertraglich vereinbarte Grundvergütung für die Dauer von bis zu sechs Monaten weiter. War ein Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr insgesamt länger als zwei Monate arbeitsunfähig, wird die variable Vergütung zeitanteilig für das betreffende Geschäftsjahr gewährt.
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Grundvergütung für die Dauer von bis zu sechs Monaten.
Für den Zeitraum nach dem Börsengang bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 wurden keine derartigen Zahlungen an die Vorstandsmitglieder geleistet.
Die Vergütungen für Mandate von Vorstandsmitgliedern in Unternehmen, die mit der Gesellschaft verbunden sind, oder in Verbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen, denen die Douglas AG im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit angehört, werden auf die Vorstandsvergütung angerechnet. Im Berichtszeitraum wurden keine zusätzlichen Vergütungen für Mandate von Vorstandsmitgliedern in anderen Unternehmen der DOUGLAS Group gezahlt.
Während der Laufzeit ihrer Dienstverträge unterliegen die Vorstandsmitglieder bestimmten Wettbewerbsverboten, darunter dem Verbot, sich weder selbständig noch abhängig als Arbeitnehmer und auch nicht als Unternehmer oder in sonstiger Weise, weder direkt noch indirekt durch irgendeine Form der Beteiligung, an einer konkurrierenden Tätigkeit zu beteiligen oder für ein Unternehmen tätig zu sein, das in direktem Wettbewerb zur Gruppe steht.
Für den CCO, Dr. Philipp Andrée, gilt das Wettbewerbsverbot ebenfalls für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung seines Dienstvertrages. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verpflichtet die Douglas AG zur Zahlung einer Karenzentschädigung an Dr. Philipp Andrée für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, die auf eine mögliche Abfindung angerechnet wird. Die Entschädigung ist in monatlichen Raten zu zahlen und beträgt 50\% der vertraglichen Festvergütung. Die Douglas AG kann auf ihr Recht aus dem Wettbewerbsverbot mit der Wirkung verzichten, dass die Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung sechs Monate nach Zugang der Verzichtserklärung von Dr. Philipp Andrée erlischt; in diesem Fall steht es Dr. Philipp Andrée frei, seine Arbeitskraft unmittelbar nach Beendigung seines Dienstverhältnisses einzusetzen.
Die Dienstverträge des CEO, Alexander van der Laan, und des CFO, Mark Langer, enthalten keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbotsklauseln.
Der Aufsichtsrat hat im Vergütungssystem eine Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder festgelegt.
Für den Chief Executive Officer beträgt die maximale Vergütung für ein Geschäftsjahr 7.000.000 EUR und für die anderen Vorstandsmitglieder ist die maximale Vergütung für ein Geschäftsjahr auf 4.500.000 EUR festgelegt.
Die Maximalvergütung begrenzt die Gesamtvergütung (Grundvergütung, STI, LTI und Aufwendungen für Nebenleistungen) der Vorstandsmitglieder, die für ein Geschäftsjahr ausgezahlt wird, unabhängig von den tatsächlichen Auszahlungszeitpunkten der Vergütungselemente (insbesondere LTI). Übersteigt die Gesamtvergütung diesen vom Aufsichtsrat festgelegten Höchstbetrag, verfällt ein Teil des LTI (als letzter zur Auszahlung anstehender Vergütungsbestandteil) ersatzlos in dem Umfang, in dem die Gesamtvergütung für das jeweilige Geschäftsjahr die festgelegte Höchstvergütung übersteigt.
Die Einhaltung der Maximalvergütung wird nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die endgültige Einhaltung der Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr kann erst nach dem Geschäftsjahr abschließend geprüft werden, in dem der Auszahlungsbetrag des innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres gewährten Vergütungselements mit dem spätesten Fälligkeitsdatum ermittelt wird. Da der Erdienungszeitraum des zusätzlich gewährten LTI mit dem Datum des Börsengangs begonnen hat, ist die zusätzliche LTI-Zuteilung für Maximalvergütung des Geschäftsjahres 2023/2024 zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023/2024 kann daher erst nach Ablauf der Haltefrist, d. h. im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2027/2028, ausgewiesen werden.
Gemäß §87 Abs. 1 AktG setzt der Aufsichtsrat die Vergütung des Vorstands fest. Unter Berücksichtigung der Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage der Douglas AG legt der Aufsichtsrat für jedes Geschäftsjahr eine angemessene Höhe der Gesamtzielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Darüber hinaus achtet der Aufsichtsrat auf Marktgerechtigkeit, indem er sowohl einen horizontalen als auch einen vertikalen Vergütungsvergleich durchführt.
Für das Geschäftsjahr 2023/2024 dienten aufgrund der geografischen Reichweite der DOUGLAS Group und der Größe der DOUGLAS Group in Bezug auf Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung die MDAX-Unternehmen sowie eine Gruppe ausgewählter internationaler Wettbewerber als Benchmark für den Vergleich und die Festlegung der Vergütungshöhe. Für den vertikalen Vergleich wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Vergütung der leitenden Angestellten und der übrigen Mitarbeiter gegenübergestellt, wobei insbesondere die Entwicklung der Vergütung im Zeitablauf betrachtet wird.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Vergütungsprüfung im Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat die Zielvergütung des Vorstands zum Zeitpunkt des Börsengangs erhöht.
Der Aufsichtsrat behält sich gemäß der Empfehlung G. 11 des Deutschen Corporate Governance Kodex vor, bei der Festlegung der Auszahlungsbeträge der variablen Vergütung außerordentliche Ereignisse oder Entwicklungen zu berücksichtigen und damit die Auszahlung des STI oder LTI in angemessenem Umfang anzupassen. Als außerordentliche Entwicklungen gelten wesentliche unerwartete Ereignisse (wie z.B. Krieg, Pandemien oder andere Katastrophen), wesentliche Veränderungen in der Organisation der Douglas AG (wie z.B. größere Desinvestitionen oder Akquisitionen oder eine wesentliche Änderung der Beteiligungsverhältnisse), hohe Inflation, Kapitalmaßnahmen oder wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder erhebliche Wechselkursschwankungen, die zum Zeitpunkt der Festlegung der jeweiligen Erfolgsziele nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren und die Auszahlungsbeträge sowohl des STI als auch des LTI wesentlich beeinflussen. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen angesehen.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat keine Anpassungen der variablen Vergütungen vorgenommen.
Gemäß § 87a Abs. 2 Satz 2 AktG kann der Aufsichtsrat vorübergehend vom Vergütungssystem abweichen, wenn dies für das langfristige Wohl der DOUGLAS Group erforderlich ist. Zu den außergewöhnlichen Umständen, die eine vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem rechtfertigen, gehören schwere Unternehmens- und Wirtschaftskrisen. Ungünstige Marktentwicklungen rechtfertigen jedoch keine vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem. Im Falle einer Abweichung muss die Vergütung weiterhin auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der DOUGLAS Group ausgerichtet und an deren Erfolg sowie an die Leistung des Vorstandsmitglieds gekoppelt sein. Nur nach sorgfältiger Prüfung der außergewöhnlichen Umstände ist eine vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem zulässig.
Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat der Aufsichtsrat keine vorübergehenden Abweichungen vom Vergütungssystem beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat die Zielerreichung der ESG-Kriterien auf 100\% festgelegt.
Die jeweiligen Zielerreichung für das bereinigte EBITDA, den Nettoumsatz, das Net Working Capital- $\varnothing$ auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses 2023/2024 der DOUGLAS Group und die definierten ESG-Kriterien ergeben zusammen eine Gesamtzielerreichung für den STI, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Zielerreichung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zielwert (EUR) ${ }^{(1)}$ | Tatsächlicher Wert (EUR) | \% | Insgesamt (\%) | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | |||
| 88,68 | ||||
| Bereinigtes EBITDA | 786,59 | 808,62 | 127,30 | |
| Nettoumsatz | $4.376,96$ | $4.450,97$ | 116,49 | |
| Net Working Capital- $\varnothing$ | 169,98 | 234,41 | 0,00 | |
| ESG-Kriterien | N/A | N/A | 100,00 | |
| ${ }^{(1)}$ Die Zahlen zeigen ein 100\%-Ziel. Der Zielkorridor wurde von 0\% bis 150\% für CFO und CCO und von 0\% bis 200\% für den CEO festgelegt. |
Die sich aus der STI-Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023/2024 ergebenden Zahlungen für jedes Vorstandsmitglied für den Zeitraum ab dem Börsengang bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| Zielbetrag auf Ganzjahresbasis | Post-IPOZeitraum | Zielbetrag ${ }^{(1)}$ | Gesamtzielerreichung STI ${ }^{(2)}$ | Auszahlungsbetrag ${ }^{(1)}$ | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR '000 | Tage | EUR '000 | \% | EUR '000 | |
| Alexander van der Laan | 1.000,00 | ${ }^{(3)} 195 / 366$ | 532,79 | 88,68 | 472,48 |
| Mark Langer | 625,00 | 332,99 | 88,68 | 295,30 | |
| Dr. Philipp Andrée | 625,00 | 332,99 | 88,68 | 295,30 | |
| ${ }^{(1)}$ Das ausgewiesene Ziel und der Auszahlungsbetrag werden für den Zeitraum vom Börsengang bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024, d. h. vom 20. März 2024 bis zum 30. September 2024, auf act/act- und pro-rata-Basis berechnet. ${ }^{(2)}$ Die Gesamtzielerreichung des STI wird über das gesamte Geschäftsjahr 2023/2024 gemessen. ${ }^{(3)}$ Die Post-IPO-Managementverträge traten mit dem Tag der Börsenzulassung der Douglas AG am 20. März 2024 in Kraft. |
Die folgenden Tabellen zeigen die gemäß § 162 AktG gewährten und geschuldeten Vergütungen des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024. Es werden alle fixen und variablen Vergütungsbestandteile sowie die relativen Anteile der einzelnen Komponenten an der Gesamtvergütung ausgewiesen.
Die STI-Beträge für die Jahre 2023/2024 sind in der Tabelle der gewährten und geschuldeten Vergütungen 2023/2024 enthalten, da das jeweilige Vorstandsmitglied die Leistungen, für die die jeweilige Vergütung gezahlt wird, im Berichtszeitraum vollständig erbracht hat.
Die folgende Tabelle zeigt die gewährten und geschuldeten Vergütungen gemäß § 162 AktG des Vorstandes für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres 2023/2024 bis zum Börsengang und vom Börsengang bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024:
| Alexander van der Laan CEO |
Mark Langer CFO |
Dr. Philipp Andrée CCO |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR '000 | \% | EUR '000 | \% | EUR '000 | \% | ||
| Grundvergütung ${ }^{(3)}$ | Pre-IPO ${ }^{(1)}$ | 397,58 | 21,84\% | 257,26 | 22,43\% | 257,26 | 22,91\% |
| Post-IPO ${ }^{(2)}$ | 532,26 | 29,24\% | 332,66 | 29,00\% | 332,66 | 29,62\% | |
| Nebenleistungen | Pre-IPO | 29,00 | 1,59\% | 8,00 | 0,70\% | 9,00 | 0,80\% |
| Post-IPO | 37,00 | 2,03\% | 26,00 | 2,27\% | 32,00 | 2,85\% | |
| Feste Vergütung | Pre-IPO | 426,58 | 23,43\% | 265,26 | 23,12\% | 266,26 | 23,71\% |
| Post-IPO | 569,26 | 31,27\% | 358,66 | 31,27\% | 364,66 | 32,47\% | |
| STI | Pre-IPO | 352,18 | 19,35\% | 227,88 | 19,87\% | 196,80 | 17,52\% |
| Post-IPO | 472,48 | 25,95\% | 295,30 | 25,74\% | 295,30 | 26,30\% | |
| LTI | Pre-IPO | 0.00\% | 0.00\% | 0.00\% | |||
| Post-IPO | 0.00\% | 0.00\% | 0.00\% | ||||
| variable Vergütung | Pre-IPO | 352,18 | 19,35\% | 227,88 | 19,87\% | 196,80 | 17,52\% |
| Post-IPO | 472,48 | 25,95\% | 295,30 | 25,74\% | 295,30 | 26,30\% | |
| Gesamtvergütung | Pre-IPO | 778,76 | 42,78\% | 493,14 | 42,99\% | 463,06 | 41,23\% |
| Post-IPO | 1.041,74 | 57,22\% | 653,96 | 57,01\% | 659,96 | 58,77\% | |
| Summe GJ 23/2024 gemäß § 162 AktG | 1.820,50 | 100,00\% | 1.147,10 | 100,00\% | 1.123,02 | 100,00\% |
${ }^{(1)}$ Pre-IPO bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 19. März 2024. Da die Grundgehälter in monatlichen Raten ausgezahlt werden, wurde der Wechsel vom Pre- zum Post-IPO-Grundvergütung im März 2024 auf monatlicher Basis berechnet (Faktor 19/31 Kalendertage für Pre-IPO).
${ }^{(2)}$ Post-IPO bezieht sich auf die Zeit vom 20. März 2024 bis zum 30. September 2024 (Faktor 12/31 Kalendertage für Post-IPO).
${ }^{(3)}$ Summe GJ 23/224 bezieht sich auf das gesamte Geschäftsjahr 2023/2024, d. h. die Zeit vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024
In Vorbereitung des Börsengangs hat die Gesellschafterversammlung der Kirk Beauty A GmbH am 9. Januar 2024 beschlossen, dass der nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) mitbestimmte und für die Überwachung der DOUGLAS Group zuständige Aufsichtsrat von der Douglas Service GmbH (bisher Douglas GmbH) auf die Kirk Beauty A GmbH und damit auf die künftige Douglas AG verlagert wird.
Nach § 113 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG muss die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre einen Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fassen. Die aktuelle Vergütung hat die Hauptversammlung mit Beschluss vom 19. März 2024 festgelegt.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats entspricht allen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dabei ist das Vergütungssystem so gestaltet, dass es die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats und seine Unabhängigkeit unterstützt.
Aus diesem Grund ist das Vergütungssystem des Aufsichtsrats grundsätzlich mit einer festen Komponente ausgestattet.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit in den Ausschüssen eine Vergütung, um dem erhöhten Arbeitsumfang und der zusätzlichen Verantwortung Rechnung zu tragen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 60.000 EUR pro Jahr. Der stellvertretende Vorsitzende erhält eine feste Vergütung von 45.000 EUR. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 30.000 EUR jährlich.
Der Vorsitzende und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses erhielten keine zusätzliche Ausschussvergütung. Ein Exekutivausschuss, ein Prüfungsausschuss oder ein Nominierungsausschuss wurden vor dem Börsengang nicht eingerichtet.
Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht während eines vollen Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder den Ausschüssen angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Douglas AG erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 60.000 EUR. Die feste Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt 150.000 EUR und für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats 100.000 EUR .
Die Mitglieder des Exekutivausschusses und die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten für jedes Amt in einem dieser Ausschüsse eine zusätzliche feste jährliche Vergütung in Höhe von 30.000 EUR .
Der Vorsitzende des Exekutivausschusses und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhalten für den Vorsitz in einem dieser Ausschüsse eine zusätzliche feste jährliche Vergütung von 60.000 EUR .
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses und des Vermittlungsausschusses erhalten keine zusätzliche Vergütung.
Darüber hinaus erstattet die Douglas AG den Mitgliedern des Aufsichtsrats die ihnen durch die Ausübung des Aufsichtsratsmandats entstehenden angemessenen Auslagen sowie die auf ihre Vergütung und Auslagen entfallende Umsatzsteuer.
Die folgende Tabelle zeigt die gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres 2023/2024 bis zum Börsengang:
| Feste Vergütung Pre-IPO Douglas GmbH / Kirk Beauty A GmbH 1. Oktober 2023 - 18. Februar 2024 ${ }^{(8)}$ |
Feste Vergütung Pre-IPO Douglas AG 19. Februar 2024 - 20. März 2024 ${ }^{(8)}$ |
Gesamtvergütung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Annualsie rtes Ziel EUR '000 |
Zu zahlend e Kalende rtage ${ }^{(3)}$ |
Pro rata EUR '000 | Annualis iertes Ziel EUR '000 |
Zu zahlend e Kalende rtage ${ }^{(3)}$ |
Pro rata EUR '000 |
EUR '000 | ||
| Dr. Henning Kreke | ${ }^{(4)} 60$ | 141 | 23,12 | ${ }^{(4)} 150$ | 31 | 12,71 | 35,83 | |
| Ulrike Grabe ${ }^{(1)}$ | ${ }^{(3)} 45$ | 129 | 15,87 | ${ }^{(3)} 100$ | 31 | 8,47 | 24,34 | |
| Dr. Alexander Dibelius ${ }^{(2)}$ | 0 | N/A | 0 | 0 | N/A | 0 | 0 | |
| Ulrike Gaal ${ }^{(1)}$ | 30 | 129 | 10,57 | 60 | 31 | 5,08 | 15,65 | |
| Stefanie Hübner ${ }^{(1)}$ | 30 | 129 | 10,57 | 60 | 31 | 5,08 | 15,65 | |
| Peter König ${ }^{(1)}$ | 30 | 28 | 2,3 | 60 | 31 | 5,08 | 7,38 | |
| Vesna Mandalenakes ${ }^{(1)}$ | 30 | 129 | 10,57 | 60 | 31 | 5,08 | 15,65 | |
| Dr. Daniel Pindur ${ }^{(2)}$ | 0 | N/A | 0 | 0 | N/A | 0 | 0 | |
| Petra Ringer ${ }^{(1)}$ | 30 | 129 | 10,57 | 60 | 31 | 5,08 | 15,65 | |
| Can Toygar ${ }^{(2)}$ | 0 | N/A | 0 | 0 | N/A | 0 | 0 | |
| Orhan Akman ${ }^{(6)}$ | 30 | 101 | 8,28 | N/A | N/A | N/A | 8,28 | |
| Fritz Schulenburg ${ }^{(2)(7)}$ | 0 | N/A | 0 | 0 | N/A | 0 | 0 | |
| Dr. Michael Hinderer ${ }^{(7)}$ | 30 | 141 | 11,56 | 60 | 31 | 5,08 | 16,64 | |
| ${ }^{(1)}$ Vertreter der Arbeitnehmer; die Arbeitnehmervertreter wurden mit Wirkung zum 22. Januar 2024 bestellt. ${ }^{(2)}$ Verzicht auf Vergütung. ${ }^{(3)}$ Faktor $=\mathrm{xxx} / 366$ Kalendertage, sofern nicht anders definiert. ${ }^{(4)}$ Vorsitzender ${ }^{(5)}$ Stellvertretender Vorsitzender. ${ }^{(6)}$ Ausscheiden aus dem Amt im Zuge der Abschaffung des Aufsichtsrats bei der Douglas GmbH am 9. Januar 2024. ${ }^{(7)}$ Ausscheiden aus dem Amt mit Wirkung zum 20. März 2024. ${ }^{(8)}$ Ausschüsse wurden erst mit Wirkung zum 21. März 2024 (Post-IPO) eingerichtet, Vergütungen sind entsprechend nicht in dieser Tabelle enthalten. |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023/2024 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG für den Zeitraum vom Börsengang bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024:
| Feste Vergütung Post-IPO Douglas AG 21. März 2024 - 30. September 2024 | Gesamtvergütung | |||
|---|---|---|---|---|
| Annualisiertes Ziel EUR '000 | Zu zahlende Kalendertage ${ }^{(3)}$ | Pro rata EUR '000 | EUR '000 | |
| Dr. Henning Kreke | ${ }^{(4)} 150$ (Vorsitz Aufsichtsrat) |
194 | 79,51 | 111,31 |
| 60 (Vorsitz Executive Committee) |
194 | 31,8 | ||
| Ulrike Grabe ${ }^{(1)}$ | ${ }^{(1)} 100$ (Stellvertretender Vorsitz Aufsichtsrat) |
194 | 53,01 | 68,91 |
| 30 (Mitglied Executive Committee) |
194 | 15,9 | ||
| Pamela Knapp | 60 (Mitglied Aufsichtsrat) |
194 | 31,8 | 79,5 |
| 60 (Vorsitz Audit Committee) |
194 | 31,8 | ||
| 30 (Mitglied Executive Committee) |
194 | 15,9 | ||
| Georgia Garinois | 60 (Mitglied Aufsichtsrat) |
194 | 31,8 | 63,6 |
| 30 (Mitglied Audit Committee) |
194 | 15,9 | ||
| 30 (Mitglied Executive Committee) |
194 | 15,9 | ||
| Dr. Alexander Dibelius ${ }^{(2)}$ | 0 | N/A | 0 | 0 |
| Ulrike Gaal ${ }^{(1)}$ | 60 (Mitglied Aufsichtsrat) |
194 | 31,8 | 31,8 |
| Stefanie Hübner ${ }^{(1)}$ | 60 (Mitglied Aufsichtsrat) |
194 | 31,8 | 47,7 |
| 30 (Mitglied Audit Committee) |
194 | 15,9 | ||
| Peter König ${ }^{(1)}$ | 60 (Mitglied Aufsichtsrat) |
194 | 31,8 | 31,8 |
| Vesna Mandalenakes ${ }^{(1)}$ | 60 (Mitglied Aufsichtsrat) |
194 | 31,8 | 31,8 |
| Dr. Daniel Pindur ${ }^{(2)}$ | 0 | N/A | 0 | 0 |
| Petra Ringer ${ }^{(1)}$ | 60 (Mitglied Aufsichtsrat) |
194 | 31,8 | 31,8 |
| Can Toygar ${ }^{(2)}$ | 0 | N/A | 0 | 0 |
|---|---|---|---|---|
| ${ }^{(1)}$ Vertreter der Arbeitnehmer; die Arbeitnehmervertreter wurden mit Wirkung zum 22. Januar 2024 bestellt. ${ }^{(2)}$ Verzicht auf Vergütung. ${ }^{(3)}$ Faktor $=x x x / 366$ Tage, sofern nicht anders definiert. ${ }^{(4)}$ Vorsitzender. ${ }^{(5)}$ Stellvertretender Vorsitzender. |
Gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG werden in der folgenden Tabelle die gewährten und geschuldeten Vergütungen für die aktuellen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die durchschnittliche Mitarbeitervergütung sowie ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren der Douglas AG dargestellt. Die Darstellung des Jahresvergleichs wird auch in den kommenden Berichtsjahren zur Veranschaulichung der Entwicklung von Vergütung und Ergebnis im Verhältnis zueinander fortgeführt und umfasst im Vergütungsbericht 2027/2028 erstmals den vollen Fünfjahreszeitraum.
Der im Folgenden dargestellte Wert für die durchschnittliche Mitarbeitervergütung bezieht sich auf die vollzeitäquivalente Mitarbeiterpopulation der Douglas AG in Deutschland.
| $23 / 2024$ | $22 / 23$ vs. $23 / 2024$ | ||
|---|---|---|---|
| Mitgliedschaft | Gesamt in EUR '000 | Veränderung in \% | |
| Mitglieder des Vorstandes | |||
| Alexander van der Laan | seit 2024 | $1.820,50$ | $-21,61^{[1]}$ |
| Mark Langer | seit 2024 | $1.147,10$ | $-19,57$ |
| Dr. Philipp Andrée | seit 2024 | $1.123,02$ | $2,42^{[1]}$ |
| Mitglied des Aufsichtsrates | |||
| Dr. Henning Kreke | seit 2024 | 147,14 | 145,22 |
| Ulrike Grabe | seit 2024 | 93,25 | 107,19 |
| Dr. Alexander Dibelius | seit 2024 | 0 | 0 |
| Ulrike Gaal | seit 2024 | 47,45 | 58,20 |
| Georgia Garinois-Melenikiotou | seit 2024 | 63,60 | N/A |
| Stefanie Hübner | seit 2024 | 63,35 | 111,2 |
| Pamela Knapp | seit 2024 | 79,50 | N/A |
| Peter König | seit 2024 | 39,18 | N/A |
| Vesna Mandalenakes | seit 2024 | 47,45 | 58,20 |
| Dr. Daniel Pindur | seit 2024 | 0 | 0 |
| Petra Ringer | seit 2024 | 47,45 | 58,20 |
| Can Toygar | seit 2024 | 0 | 0 |
| Fritz Schulenburg | bis 03/2024 | 0 | 0 |
| Orhan Akman | bis 01/2024 | 8,28 | $-72,4$ |
| Dr. Michael Hinderer | bis 03/2024 | 16,64 | $-44,54$ |
| Finanzielle Leistung (Mio. EUR) | |||
| Bereinigtes EBITDA (DOUGLAS Group) | $4.450,97$ | 8,72 | |
| Jahresüberschuss (DOUGLAS Group) | 808,62 | 11,40 | |
| NWC-Ø (DOUGLAS Group) | 234,41 | 10,83 |
| Jahresüberschuss (Douglas AG nach HGB) | -49.542 | -120,03 | |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter*innen (EUR '000) | |||
| Durchschnittliche Vergütung für Mitarbeiter*innen | 50,47 | 7,22 | |
| ${ }^{(1)}$ Alexander van der Laan (Bestellung im Oktober 2022) und Dr. Philipp Andrée (Bestellung im Januar 2023) wurden beide im laufenden Geschäftsjahr 2022/2023 bestellt; das Gesamtgehalt im Geschäftsjahr 2022/2023 daher erst ab dem Zeitpunkt der unterjährigen Bestellung ermittelt. |
Düsseldorf, 17. Dezember 2024
| Alexander van der Laan | Mark Langer | Dr. Philipp Andrée | Dr. Henning Kreke |
|---|---|---|---|
| CEO | CFO | CCO | |
| Vorsitzender des | Mitglied des Vorstands | Mitglied des Vorstands | Vorsitzender des |
| Vorstands | Aufsichtsrates |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Douglas AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 17. Dezember 2024
Der Vorstand
Alexander van der Laan
Mark Langer
Dr. Philipp Andrée
An die Douglas AG, Düsseldorf
Wir haben den Konzernabschluss der Douglas AG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, KonzernÜberleitung vom Gewinn oder Verlust zum Gesamtergebnis, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang zum Konzernabschluss, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden „zusammengefasster Lagebericht") der Douglas AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft.
Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
$\rightarrow$ entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 und
$\rightarrow$ vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „4. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung". Angaben zur Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem durchgeführten Wertminderungstest finden sich im Anhang unter den Ziffern 12 und 16.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 30. September 2024 EUR 1.033,0 Mio. Sie stellen mit 23,1 \% der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten des Konzerns dar.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig auf Landesebene bzw. auf Ebene Parfumdreams/Niche Beauty überprüft. Ergeben sich unterjährig Impairment-Trigger wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Impairment-Test durchgeführt. Für den Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen Landesebene bzw. der Ebene Parfumdreams/Niche Beauty verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der geschäfts- oder firmenwerttragenden Einheit. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft primär den Nutzungswert und vergleicht diesen mit dem jeweiligen Buchwert. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. September 2024 .
Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen das erwartete Umsatzwachstum, das EBITDA für die nächsten drei Jahre, die Wachstumsrate und der verwendete Abzinsungssatz.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine bestehende Wertminderung nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Zur Beurteilung der methodisch und mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung anhand eigener Berechnungen nachvollzogen und Abweichungen analysiert.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Umsatzwachstums, des EBITDA, der Wachstumsrate und des Abzinsungssatzes auf den erzielbaren Betrag untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht und vollständig sind.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen.
Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.
Angaben zum Wertminderungstest der erworbenen Marken finden sich im Anhang Ziffer 16.
Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen erworbenen Marken „Douglas" und „Nocibé" betragen zum 30. September 2024 EUR 707,1 Mio. Sie stellen mit 15,8 \% der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten des Konzerns dar.
Die Marken „Douglas" und „Nocibé" wurden aufgrund ständiger Maßnahmen zur Markenerhaltung von der Gesellschaft als immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer klassifiziert. Diese Marken werden als Corporate Assets jährlich anlassunabhängig auf Wertminderung getestet. Ergeben sich unterjährig ImpairmentTrigger, wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Wertminderungstest durchgeführt. Die Marken werden für den Wertminderungstest auf die Ebene der Landesgesellschaften (jeweils Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) allokiert. Auf dieser Ebene sind die Marken grundsätzlich auf Wertminderung zu testen. Ein
Wertminderungstest auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist für die Marken nicht erforderlich, wenn der erzielbare Betrag der Marken unzweifelhaft größer ist als ihr Buchwert und keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegen. Der erzielbare Betrag der jeweiligen Marke wird als beizulegender Zeitwert (Level 3) nach einem anerkannten Bewertungsverfahren (Lizenzpreisanalogie) ermittelt.
Die Werthaltigkeitsprüfung der erworbenen Marken ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Veränderung des Umsatzes, der Lizenzrate sowie der verwendete Abzinsungssatz.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine bestehende Wertminderung nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.
Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt.
Dazu haben wir die erwartete Umsatzentwicklung mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen, z. B. für steuerliche Zwecke, und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Die Angemessenheit der Annahmen zur Umsatzentwicklung und die Bestimmung der Lizenzrate wurde anhand externer Markteinschätzungen beurteilt.
Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.
Wir haben die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Zur Beurteilung der mathematisch sachgerechten Umsetzung der Bewertungsmethode haben wir die von der Gesellschaft vorgenommene Bewertung rechnerisch geprüft.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der erworbenen Marken sachgerecht und vollständig sind.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der erworbenen Marken zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft sind angemessen.
Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung" zu Finanzinstrumenten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 20 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte".
In der Bilanz zum 30. September 2024 weist der Konzern Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen in Höhe von EUR 190,2 Mio. aus. Die Gesellschaften der DOUGLAS Group schließen mit ihren Lieferanten Vereinbarungen über Einkaufskonditionen ab. Dabei werden unter anderem Vereinbarungen über nachträgliche durch die Lieferanten an Douglas zu gewährende Werbekostenzuschüsse, Lieferantenboni und andere Vergütungen geschlossen. Je nach Art und Zeitpunkt der Gewährung der vereinbarten Vergütung sind neben den Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen auch die Ertragslage und die Bewertung der Vorräte durch diese Vereinbarungen beeinflusst. Die bilanzielle und erfolgsrechnerische Abbildung dieser Vereinbarungen erfordert teilweise zum Abschlussstichtag 30. September eine Schätzung des Einkaufsvolumens für das gesamte Kalenderjahr, um die Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen zum Stichtag anzusetzen und zu bewerten.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen erfasst werden, ohne dass entsprechende Vereinbarungen vorliegen. Zudem besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen nicht in zutreffender Höhe erfasst werden.
Wir haben den Prozess zur Ermittlung der Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen sowie die Einrichtung und Ausgestaltung der identifizierten internen Kontrollen beurteilt und die Wirksamkeit der relevanten internen Kontrollen im Hinblick auf den Bestand und die Genauigkeit von Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen geprüft.
Für ausgewählte Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen haben wir uns von dem Vorhandensein der zugrunde liegenden Vereinbarungen überzeugt und die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung der Lieferantenvergütungen unter Würdigung der vertraglichen Regelungen nachvollzogen. Dazu haben wir zunächst eine repräsentative Stichprobe ausgewählt und im Weiteren um eine bewusste Auswahl erweitert. Für die Erfassung der Forderungen aus Lieferantenboni haben wir die zugrunde liegenden Annahmen und Daten geprüft. Ferner haben wir die Schätzungen des Vorjahres mit den realisierten Beträgen verglichen, um die Verlässlichkeit der Schätzungen für die Vergangenheit zu beurteilen.
Der Konzern hat im Wesentlichen sachgerechte Verfahren zur Ermittlung der Forderungen aus Lieferantenboni und Werbekostenzuschüssen eingerichtet. Die Annahmen, Einschätzungen und Daten der Gesellschaft sind sachgerecht.
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
$\rightarrow$ die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Abschnitt „Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist,
$\rightarrow$ die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, und
$\rightarrow$ die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
$\rightarrow$ wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
$\rightarrow$ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
$\rightarrow$ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
$\rightarrow$ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
$\rightarrow$ beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
$\rightarrow$ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
$\rightarrow$ beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
$\rightarrow$ holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
$\rightarrow$ beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
$\rightarrow$ führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "douglasag-2024-09-30-de.zip" (SHA256-Hashwert: 20cd12fb66fac0086fc619cf591a20675f41c763fa12d4d9144c0b7ec66aaba3) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
$\rightarrow$ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
$\rightarrow$ gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
$\rightarrow$ beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
$\rightarrow$ beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
$\rightarrow$ beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 2. Februar 2024 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. März 2024 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021/2022 als Konzernabschlussprüfer der Douglas AG, vormals firmierend als Kirk Beauty A GmbH, tätig. Seit dem Börsengang im Geschäftsjahr 2023/2024 erfüllt das Unternehmen die Definition als Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 316a S. 2 HGB.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEFUnterlagen verwendbar.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Timo Pütz.
Köln, den 17. Dezember 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Pütz gez. Coir
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Eine zukunftsgerichtete Aussage ist jede Aussage, die sich nicht auf historische Fakten oder Ereignisse oder auf Tatsachen oder Ereignisse zum Zeitpunkt des Geschäftsberichts bezieht. Aussagen, die unter Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie „anstreben", „antizipieren", „erwarten", „beabsichtigen", „planen", „vorhersagen", „projizieren" und „anstreben" oder die Verneinung dieser Wörter gemacht werden, sind ein Hinweis auf zukunftsgerichtete Aussagen.
Die im Geschäftsbericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf unseren gegenwärtigen Einschätzungen und Prognosen. Sie basieren auf Annahmen, wie z.B. konstanten Wechselkursen, und unterliegen Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, deren Eintreten oder Nichteintritt dazu führen kann, dass die tatsächlichen Umstände - auch in Bezug auf unser Geschäft, unsere Ertragslage, unsere Finanzlage, unsere Cashflows und unsere Aussichten - wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen oder diese nicht erfüllen. Auch wenn unsere zukünftigen Ergebnisse den hier zum Ausdruck gebrachten Erwartungen entsprechen, erlauben sie keinen Hinweis auf die Ergebnisse der nachfolgenden Berichtszeiträume. Die im Geschäftsbericht enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts. Wir übernehmen keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verpflichtung die in diesem Bericht getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Dieser Geschäftsbericht wird in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den veröffentlichen Sprachfassungen hat die deutsche Fassung Vorrang vor der englischen Fassung.
Aus technischen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen Abschlüssen und den gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlichten Abschlüssen kommen.
Dieses Dokument stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot, eine Empfehlung oder eine Aufforderung zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und sollte nicht als solche ausgelegt werden. Das Dokument soll nicht als Grundlage für eine Bewertung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten dienen.
Zwischenmitteilung zum ersten Quartal 2024/25, 01. Oktober 2024 - 31. Dezember 2024
14. Februar 2025
Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2023/2024, 01. Oktober 2023 - 30. September 2024
15. Mai 2025
Halbjahresfinanzbericht 2024/25, 01. Oktober 2024 - 31. März 2025
14. August 2025
Zwischenmitteilung zum dritten Quartal 2024/25, 01. April 2025 - 30. Juni 2025
18. Dezember 2025
Geschäftsbericht zum Fiskaljahr 2024/25, 01. Oktober 2024 - 30. September 2025
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Senior Manager Investor Relations
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